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Ann Christin von Allwörden

CDU 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juni 2020 wurde das Sicherheits- und Ordnungsgesetz angesichts der Bedrohung durch internationalen Terrorismus mit neuen und erweiterten Befugnissen zur präventiv-polizeilichen Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten ausgestattet. Die heute zu beratende Neufassung befasst sich im Hauptanliegen mit der effektiven Unterbindung und Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dazu sollen die Befugnisse, und wir haben es hier gerade schon mehrfach gehört, für die Landespolizei in einem ganzheitlichen Maßnahmenpaket erweitert werden. Und ich begrüße das auch sehr. Insbesondere die bisher nur zur Verhinderung terroristischer Straftaten zulässige elektronische Aufenthaltsüberwachung kann nun auch in Fällen häuslicher Gewalt eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen wiederholt durch die betroffene Person missachtet wurden und eine hinreichend konkretisierte Gefahr für die gefährdete Person besteht. Dazu wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen für die Domestic Violence Technik, das sogenannte spanische Modell. Und noch mal, meine Fraktion begrüßt das wirklich sehr, aber ich würde auch gerne noch einmal erklären, wie dieses Modell überhaupt oder die Technik überhaupt funktioniert. Bei dieser Technik wird der gefährdeten Person ein technisches Mittel bereitgestellt, das die Daten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung der gefährdeten und betroffenen Person mit ihren Standortdaten abgleicht, um ein frühzeitiges Warnsignal an die Person zu geben, die gefährdet ist, um gegebenenfalls dann Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Also es erfolgt keine automatische Benachrichtigung der Polizei. Das spanische Modell hat die IMK in ihrer Frühjahrssitzung bereits begrüßt und die Gewerkschaft der Polizei fordert dies auch schon seit geraumer Zeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders begrüßen wir, dass mit der Änderung des Gesetzes eine klare Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung von Notrufen mittels AML-Technologie geschaffen wird, die der Polizei ermöglicht, Standortdaten bei eingehenden Notrufen auf die Notrufnummer 110 abzurufen. Damit wird unser Antrag „Mit der 110 schneller Leben retten – Ortung des Polizeinotrufes in Mecklenburg-Vorpommern sofort ins SOG“, den wir im April dieses Jahres in diesem Landtag gestellt haben, endlich realisiert, nachdem die rot- rote Koalition diesen zuvor leider abgelehnt hatte. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Zu begrüßen ist auch, dass eine Videoüberwachung von Gewahrsamsräumen bei Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten künftig grundsätzlich möglich ist. Im Übrigen bleibt es weiterhin bei einer Zulässigkeit nur bei einer hinreichend konkretisierten Gefahr. Das ist entscheidend, auch für die Kritiker an dieser Stelle. Für die Standortdaten – Ortung von hilflosen, gefährdeten oder vermissten Personen – wird die Anordnungsbefugnis nach dem Vorbild anderer Länder auf die Leitung der Polizeibehörde und einen besonders beauftragten Beamten übertragen und künftig auf einen Richtervorbehalt verzichtet, auch das für die Praxis sehr, sehr wertvoll. Und wir begrüßen auch dies natürlich aufgrund ihrer Sinnhaftigkeit. Dass sie weiterhin nicht für Verkehrsdaten gilt, sollte die letzten Zweifler hier auch etwas beruhigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie die Begründung zum Gesetzentwurf ausführt, ist die Gesetzesänderung notwendig, um die Ergebnisse der Evaluierung umzusetzen und vor dem Hintergrund des alarmierenden Anstiegs häuslicher Gewalt weitere Regelungen zum Schutz Betroffener zu etablieren. Nach meiner Auffassung würde es aber noch weitere Sachverhalte geben, für die eine Regelung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes aufgenommen werden könnte. Ich rede hier von illegal fliegenden unbemannten Luftfahrzeugsystemen, die nicht dem militärischen Bereich zuzuordnen sind und die eine Gefahr aus der Luft darstellen. Bereits im September 2024 hat der Innenminister den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums der Landespolizei angekündigt. Wenn Strukturen und Kompetenzen bei der Landespolizei geschaffen werden sollen, um die zunehmende Gefahr durch unbekannte Drohnen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, dann bedarf es auch der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen. Und ein Verweis auf die Generalklausel ist da meines Erachtens nicht ausreichend. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt noch ein wenig Beratungsbedarf zu diesem Gesetzesentwurf, und ich würde mich wirklich freuen, wenn wir es schaffen könnten, gerade auch in dem Bezug auf das Thema Drohnenabwehr vielleicht noch in den Austausch zu kommen und vielleicht noch eine Lösung zu finden, dies noch mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Ich denke mal, wir kriegen Gelegenheit, im Ausschuss darüber noch einmal zu beraten, und ich befürworte natürlich die Überweisung in die genannten Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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