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Torsten Koplin

Die Linke 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Rede (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) hätte jetzt gern Christian Albrecht gehalten. Der ist erkrankt. Gute Besserung von dieser Stelle aus! Und wie Sie wissen … (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank! Und wie Sie wissen, Christian Albrecht ist ein exzellenter Redner und reagiert auf Situationen und Redebeiträge. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe mir jetzt seinen, seine Redegrundlage geschnappt und würde die ganz gern hier zum Gegenstand meiner Rede machen. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen ist uns als Linke ein zentrales Anliegen. Demokratie lebt davon, dass alle Menschen mitmachen, unabhängig von Herkunft, Alter oder Lebensweg. Deswegen haben wir in dieser Legislatur bereits wichtige Schritte unternommen, um der Stimme von Kindern und Jugendlichen mehr Gewicht zu verleihen. Wir haben das aktive Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt und das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz verabschiedet. Beides sind klare Signale, wir trauen jungen Menschen zu, Verantwortung zu übernehmen. Aus unserer Sicht muss man perspektivisch auch darüber sprechen, das Wahlalter weiter abzusenken, denn politische Mündigkeit wächst durch Erfahrung und Beteiligung, nicht durch Ausschluss. Heute aber reden wir über etwas anderes, das passive Wahlalter, also die Möglichkeit, sich selbst wählen zu lassen. Mit dem passiven Wahlalter haben wir uns bisher in diesem Rahmen nicht in der Tiefe beschäftigt. Der vorliegende Antrag und der Gesetzentwurf waren für uns ein guter Anlass, das intensiver nachzuholen. Dabei haben wir festgestellt, dass es das passive Wahlalter 16 bisher nur – das ist hier mehrfach schon betont worden – in Baden-Württemberg gibt. Das findet sich ja auch in den Vorlagen wieder, die wir gerade besprechen. Wir haben uns angeschaut, wie dort diskutiert wurde, welche Chancen gesehen und welche Bedenken geäußert wurden. Und da zeigt sich eben ein differenziertes Bild. Die Vorteile liegen auf der Hand. Es wäre ein konsequenter Schritt, um junge Menschen frühzeitig in die kommunalpolitische Verantwortung einzubinden. Und Politik sollte dem Anspruch nach auch repräsentativ sein. Ich vermisse das selbst manchmal schmerzlich, wenn wir auf die bundesweite Zusammensetzung sämtlicher Parlamente schauen – Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen ohne Studium, Frauen, queere Menschen, sie alle sind nach wie vor unterrepräsentiert. Dasselbe gilt für junge Menschen. Wenn wir wirklich wollen, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen wiederfinden, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dann müssen wir konsequenterweise auch Jugendlichen eine Stimme und ein Mandat geben. Gleichzeitig gibt es Bedenken, die wir nicht einfach vom Tisch wischen dürfen. Hierzu gehören Fragen zur eingeschränkten Geschäftsfähigkeit durch die fehlende Volljährigkeit und weitere rechtliche Bedenken. Minderjährige dürfen bestimmte Aufgaben nicht ausüben, beispielsweise dürfen sie nicht zur/zum stellvertretenden Bürgermeisterin und Bürgermeister gewählt werden und auch nicht in Aufsichtsgremien sitzen. Teils lange Sitzungen bis tief in die Nacht – hier hatte das auch schon eine Rolle gespielt – könnten mit dem Erziehungsrecht der Eltern im Konflikt stehen. Auch die kommunalen Spitzenverbände wie Städte- und Gemeindetag oder Landkreistag weisen darauf hin, dass sie einen Konflikt zwischen dem freien Mandat auf der einen und Elternrechten beziehungsweise Jugendschutz auf der anderen Seite sehen. Es bedürfe klarer Regelungen, wenn etwa Sitzungstermine mit der Schulpflicht kollidieren. Diese Punkte müssen wir sehr ernst nehmen. Ich denke, das tun wir hier auch. Aber viele dieser Fragen sind lösbar. Gerade die Themen „Vereinbarkeit und rechtliche Klarstellung“ sind keine unüberwindbaren Hürden. Im Gegenteil, das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt“ begleitet uns ohnehin ständig, ob bei Eltern, Menschen mit zu pflegenden Angehörigen oder Beschäftigten ohne Nine-to-five-Job. Warum also nicht auch bei Jugendlichen? Grundsätzlich könnten wir uns das passive Wahlalter 16 auch vorstellen. Wichtig ist aus unserer Sicht dabei, dass Jugendliche dann nicht zu Stadträten zweiter Klasse werden. Wenn sie kandidieren dürfen, dann müssen sie auch vollwertig mitgestalten können, mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören. Das Gute ist, Baden-Württemberg hat das Ganze vor zwei Jahren eingeführt (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und hat im vergangenen Jahr die erste Kommunalwahl mit den neuen Gegebenheiten durchgeführt. Ich gehe davon aus, wenn wir noch mal zwei/drei Jahre in die Zukunft schauen, gibt es dort Erfahrungswerte, eventuell sogar eine richtige Evaluation. Dann sehen wir, welche Befürchtungen haben sich bewahrheitet, wo gab es Probleme und wie wurden sie gelöst und wo läuft es vielleicht sogar besser als gedacht. Diese Erkenntnisse sollten wir nutzen. Sie geben uns die Chance, hier in Mecklenburg-Vorpommern eine gute, fundierte und praxistaugliche Regelung zu entwickeln. Ich werbe daher dafür, das genauso zu machen. Wir als Linke halten es für einen diskussionswürdigen Ansatz und sind hier sehr offen. Wir müssen uns anschauen, wie es in Baden-Württemberg läuft, und sollten darauf aufbauend eine gut angelegte fachliche Debatte führen unter Einbezug von Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und die Beteiligung hier im Land durchführen, und mit jungen Menschen selbst – selbstverständlich. Bis dahin sollten wir aber nicht stehenbleiben. Wir sollten in Mecklenburg-Vorpommern ganz aktiv dafür arbeiten, dass wir die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken. Das heißt konkret, das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz mit Leben zu erfüllen, Beteiligungsstrukturen auszubauen und die finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit zu sichern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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