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Christine Klingohr

SPD 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf vereint eine ganze Reihe von gesundheitsrechtlichen Änderungen. Konkret werden sechs Gesetze an aktuelle Erfordernisse angepasst. Und so, wie meine Kolleginnen und Kollegen hier schon gesprochen haben, möchte auch ich heute nicht bei der Ersten Lesung auf alle Änderungen im Einzelnen eingehen, weil die parlamentarische Befassung beginnt ja erst, jedoch hier einige Worte zum Heilberufsgesetz, dessen Änderungen die umfassendsten im vorliegenden Entwurf darstellen, würde ich gerne treffen. Im Gesetz selbst wird das Ziel beschrieben, die vier der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterstehenden Heilberufekammern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte als Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Und natürlich sind wir im Kontakt mit den Kammern und stehen im Austausch, welche Anforderungen dort an das Gesetz gestellt werden und wie wir eine gut funktionierende Aktualisierung der bestehenden Verfahren finden können. So haben wir uns mit der Zahnärztekammer auch ausgetauscht, wie passgenaue Regelungen gefunden werden können, die speziell für die Zahnärzte geeignet sind und sich womöglich von den Bedürfnissen der übrigen Professionen unterscheiden. Ein bedeutender Aspekt des Gesetzentwurfes bezieht sich auf die Etablierung von Weiterbildungsverbünden. Das haben auch viele meiner Vorredner schon herausgestellt. Wir müssen sicherstellen, dass auch in kleinen Kliniken Weiterbildung stattfinden kann, und wir müssen die Weiterbildung in unserem Bundesland praktikabel und attraktiver gestalten, damit junge Ärztinnen und Ärzte hier gute Bedingungen vorfinden und hier tätig werden möchten. Beides kann in unserem Flächenland nur im Verbund gelingen, denn junge Ärztinnen und Ärzte stehen zunehmend vor der Herausforderung, nicht alle Weiterbildungsinhalte an einer einzelnen Weiterbildungsstätte erwerben zu können, und sind dann in der Situation, die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen in Eigenregie organisieren zu müssen. Und dafür schließen sich mit der Verbundweiterbildung Kliniken und niedergelassene Ärzte auf regionaler Ebene zu einem Weiterbildungsverbund zusammen. Ich glaube, auch hier wird noch einmal deutlich, wie der Ansatz sein muss, weil auch hier findet genau das Sektorenverbindende statt, was wir uns natürlich in allen Regionen, in allen Handlungsfeldern wünschen. Und hier wird es praktikabel gemacht. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass wir hierfür mit diesem Gesetzentwurf nun einen weiteren Schritt gehen. Und genauso wie meine Kolleginnen und Kollegen zuvor freue auch ich mich auf die Ausschussbefassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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