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Dr. Anna-Konstanze Schröder

SPD 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Denkmalgerecht sanieren ist besser als sanieren. Sanieren ist besser als bloß nutzen. Nutzen und pflegen ist besser als einfach erhalten. Erhalten ist besser als bloß sichern. Sichern ist besser als verfallen lassen. Verfallen lassen ist immer noch besser als abreißen, und abreißen ist nicht mehr gut. Aber jetzt gibt es im neuen Gesetz ja auch noch den Straftatbestand der Zerstörung. Also zerstören, die Zerstörung von Denkmälern ist inzwischen sogar straffällig. Also diese Abstufung von „denkmalgerecht sanieren“ bis hin zu „verfallen lassen“ und „abreißen“, das ist so eine Grundregel unter Denkmalschützern, die sagen, lasst es lieber verfallen, bevor es ganz verschwindet. Unser Denkmalschutzgesetz, das jetzt novelliert – also nicht nivelliert, ich denke, das war nur ein Versprecher von Herrn Schult –, also es wird novelliert, erneuert, jetzt hier abgestimmt wird, wird den Bürgerinnen und Bürgern zu treuen Händen übergeben von uns als Landesgesetzgeber. Umsetzen müssen es nun alle – Sie als Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, -nutzerinnen und -nutzer, desgleichen aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Denkmalbehörden, in den Bauämtern. Weitere Fachleute, die Denkmalfachbehörde des Landes, Museumsleute sind involviert, Bodendenkmalpfleger, Ortschronisten, heimatengagierte Handwerker nicht zu vergessen. Denn was auch gewiss ist, wer sich mit Denkmalschutz beschäftigt, wenn jemand ein Denkmal wegbekommen will in unserem Land, dann ist das nicht unmöglich. Schmerzlich wird das immer wieder erlebt. Und die Enthusiasten in diesem Land werden oft gebremst von Ängsten vor Auflagen, denn irgendwas ist ja immer. Da erfährt man Beispiele, wie, dass ein Bauantrag in der unteren Baubehörde schon mal zwei Jahre dauert und in der Zwischenzeit die tragenden Balken wegfaulen. Kann man sich dann noch leisten, sich um ein Denkmal zu kümmern? Ein kleiner Schaden am Dach dauert bei der Denkmalbehörde manchmal Monate der Genehmigung, weil das irgendwie nach Schwerin an die Denkmalfachbehörde weitergeleitet wird, anstatt es einfach zu bewilligen. Die Kennzeichnung von Denkmälern wird von vielen gewünscht. Ich habe, wir haben die Zusage, dass das Anfang nächsten Jahres kommen soll. Das steht auch im Gesetz, dass das geregelt wird. Manche greifen dazu, zu sagen, wir schaffen dann eben selber Tatsachen und bauen schon mal. Das beschäftigt dann den Petitionsausschuss manchmal über auch schon zwei Legislaturen. Also meine Bitte von dieser Stelle, von der Gesetzgeberseite an die Behörden: Bitte schieben Sie Entscheidungen nicht nach oben, sondern reden Sie auf der kommunalen Ebene miteinander – weniger Ausführungsbestimmungen auf den Buchstaben prüfen, sondern einfach mal anrufen, telefonieren, Kompromisse und machbare Lösungen finden! Denn Herausforderungen an unseren Denkmalschutzgesetz sind auch gesellschaftliche Debatten. Zum Beispiel, wenn man manche Gutshäuser-Geschichte liest, dann endete die 45 und begann 1990 sehr zur Betroffenheit so mancher LPG-Verantwortlichen, die heimlich immer Gelder abgezweigt haben, um die Dächer zu sichern. Also auch in der DDR fand Denkmalschutz statt. Andere Herausforderungen sind die Denkmäler, die jetzt auch in der Nachkriegszeit immer mehr in den Blick geraten. Soll man sie erhalten oder sind das Gebäude, die denkmalwürdig sind? Also zum Beispiel der Wohnkomplex 70 in Neubrandenburg wurde ja unter Denkmalschutz gestellt. Aber wenn Gebäude der „Ostmoderne“ unter Denkmalschutz stehen, ist es eben auch Kunst am Bau aus dieser Zeit, die ideologisch geprägt ist, die unter der Herausforderung steht. Das, auch das ist Teil der gesellschaftlichen Debatte. Inzwischen wird schon diskutiert, welche Gebäude der 90er-Jahre unter Denkmalschutz gestellt werden sollten. Und nicht zuletzt ist es auch immer wieder eine Debatte, dass nur die Gebäude unter Denkmalschutz stehen sollen, die nutzbar gehalten werden können. Ich bin froh, dass das nicht in unser Denkmalschutzgesetz einging, sondern dass es hier den Denkmalwert eines Gebäudes an sich gibt, das zum einen CO in seinem gebauten, in 2 seiner Bausubstanz ja bereits speichert, aber das auch viel Wissen um die Welt und um Handwerkstechniken in sich speichert. Aber diese ganzen herausfordernden Debatten kann kein Gesetz lösen. Das Besondere am Denkmalschutzgesetz ist ja, dass es immer wieder Einvernehmen einfordert, Abwägen und pragmatische Lösungen. Da geht, auch wenn der Klimaschutz und Barrierefreiheit im Gesetz eingebunden sind, so geht es doch immer noch darum, Einvernehmen zu finden, was man auch hätte in bisherigen Bereichen schon können. Und Klimaschutz ist ja bundesgesetzlich priorisiert, das können wir auch mit einem Landesgesetz nicht anders regeln. Ich bin froh, dass es Verfahrensvereinfachungen gibt in unserem Gesetz. Frau Hoffmeister von der CDU hat das kritisiert, ob nicht der Zeitdruck dann am Ende doch wieder Mehraufwand schafft und am Ende sich die Situation verschlechtert. Vielleicht hilft es aber auch in den unteren Denkmalbehörden, Prioritäten zu schaffen und nicht Sachen einfach nach oben wegzudelegieren, sondern vor Ort zu entscheiden und schnelle Lösungen herbeizuführen. Die GRÜNEN sprachen von Einzelfallentscheidungen, die es nicht so geben soll. Man soll grundsätzlich den Klimaschutz voranstellen. Wie schon gesagt, das ist im Bundesgesetz geregelt. Aber man muss auch sagen, jedes Denkmal ist ein Einzelfall. Darum gibt es eben diese Einzelfallentscheidungen in den Denkmalbehörden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denkmalschutz ist kultureller Umweltschutz. Denkmalschutz ist auch Klimaschutz, eben wegen dieser verbauten CO -Substanz. Es gibt historische Gebäude, Boden-2 denkmäler und Parkanlagen, die unsere Kulturlandschaft prägen. Sie machen unsere Heimat aus.

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