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Plenarprotokoll 19/59

08.10.2025 · 275 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (29)CSU (29)GRÜNE (29)SPD (27)FREIE WÄHLER (22)

Ilse Aigner

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 59. Sitzung des Bayerischen Landtags, und ich bitte Sie, sich zu einer Gedenkminute, zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 7. Oktober 2023 haben islamistische Terroristen das größte Pogrom gegen Jüdinnen und Juden seit der Shoa verübt. Auf das Brutalste ermordeten, quälten, folterten, verstümmelten und vergewaltigten sie über 1.200 israelische Babys, Kinder, Frauen und Männer. Mehr als 250 Menschen wurden verschleppt. Noch immer sind 48 Geiseln in den Fängen der Hamas. 20 davon könnten noch am Leben sein. Sie und ihre Familien erleben ein Martyrium, das man sich überhaupt nicht vorstellen kann. Der 7. Oktober hat die jüdische Welt der Gegenwart zerrissen – in ein Davor und in ein Danach. Weit über Israel hinaus hat dieser Tag bei jüdischen Menschen, auch hier bei uns, das Trauma des Holocaust erneuert: mörderischer Hass, Verfolgung, Verletzlichkeit, Einsamkeit. Mir ist auch heute, am Tag danach, sehr wichtig, dass wir von dieser Stelle aus das ganz klare Zeichen senden: Wir stehen heute und jeden Tag an der Seite der jüdischen Menschen, hier wie in Israel. Wir fühlen mit ihnen. Wir sind im Schmerz verbunden. Wir teilen ihre Trauer. – Vielen Dank, dass Sie sich von den Plätzen erhoben haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Leid im Gazastreifen, das uns berührt, will ich hier ansprechen. Seit über einer Woche liegt nun ein Plan von Präsident Trump auf dem Tisch. Die Verhandlungen in Scharm el-Scheich laufen. Netanjahu hat bereits eingewilligt. Jetzt ist die Hamas am Zug. Sie muss endlich die israelischen Geiseln freilassen und beweisen, was bisher nicht zu sehen war, nämlich dass sie wirklich Frieden will, dass sie den jüdischen Staat Israel akzeptiert und dass sie auch die Waffen niederlegt. Die Hamas und ihre Unterstützer müssen beweisen, dass sie das Leid der Menschen im Gazastreifen wirklich beenden wollen und ihnen damit endlich ein echtes Leben ermöglichen. Wir blicken bangend in den Nahen Osten und hoffen auf Frieden, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Wir hoffen auf Sicherheit, auch für Israel, und wir hoffen inständig auf ein friedliches Zusammenleben in dieser Region. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, sich noch mal von den Plätzen zu erheben, weil wir leider einer ganzen Reihe von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen gedenken wollen. (Die Anwesenden erheben sich) Erst nach dem letzten Plenum vor der sitzungsfreien Zeit hat uns die Nachricht erreicht, dass am 21. Juli im Alter von 88 Jahren Dr. Klaus Hahnzog verstorben ist. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1990 bis 2003 an und vertrat die SPD zunächst im Stimmkreis München-Giesing und später im Wahlkreis Oberbayern. Dr. Klaus Hahnzog hatte in Frankfurt am Main, Berlin und München Rechtswissenschaften studiert. Als Jurist arbeitete er im Staatsministerium der Justiz, als Staatsanwalt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, als Amtsrichter und als Rechtsanwalt. Von 1973 bis 1982 war er als berufsmäßiger Stadtrat Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München. 1984 wurde er Dritter Bürgermeister. Parallel war er von 1978 bis 1990 Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und publizierte zahlreiche verfassungs- und verwaltungsrechtliche Veröffentlichungen. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen. Dr. Klaus Hahnzog hat sich als Jurist, Politiker und Mensch in herausragender Weise um unseren Rechtsstaat, den Parlamentarismus und das demokratische Miteinander verdient gemacht. Für sein politisches und gesellschaftliches Engagement wurde er insbesondere mit dem Bayerischen Verdienstorden und der Verfassungsmedaille in Gold ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird Dr. Klaus Hahnzog ein ehrendes Gedenken bewahren. – Am 29. Juli ist im Alter von 87 Jahren Georg Fickler verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1977 bis 1978 sowie von 1979 bis 1994 an und vertrat die CSU im Wahlkreis Schwaben. Georg Fickler hatte eine Gärtnerlehre absolviert. Nach einer Weiterbildung in der Schweiz wurde er 1963 Gärtnermeister und machte sich 1971 selbstständig. Er wurde Vorsitzender des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege, war sehr stark in der Katholischen Jugend aktiv und zog als jüngstes Mitglied in den Kreistag von Memmingen ein. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen. Für sein politisches und gesellschaftliches Engagement wurde er mit dem Bayerischen Verdienstorden sowie dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert auch mit seinen Angehörigen und wird Georg Fickler ein ehrendes Gedenken bewahren. – Und dann erreichte uns am 23. August die Nachricht, dass der ehemalige Erste Vizepräsident des Bayerischen Landtags Reinhold Bocklet im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Gestern fand ein Requiem in seiner Heimatgemeinde statt, wo einige von uns ihm schon die letzte Ehre erwiesen haben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1994 bis 2018 an und vertrat die CSU zunächst im Wahlkreis Oberbayern und dann im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost. Er hatte in München Rechtswissenschaften und Politikwissenschaft studiert. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen wurde er zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Bildungsrates und war dann als Referent in der Staatskanzlei für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zuständig. 1976 erhielt er einen Lehrauftrag für politische Systemlehre an der LMU und erhielt den wissenschaftlichen Sonderpreis des Bayerischen Landtags. Von 1979 bis 1993 war der überzeugte Europäer Mitglied des Europäischen Parlaments, wo er unter anderem als Generalberichterstatter für die Reform der europäischen Agrarpolitik fungierte sowie als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte im Europäischen Parlament. Von 1993 bis 1998 war Reinhold Bocklet Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Danach war er von 1998 bis 2003 Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Freistaates Bayern beim Bund. In dieser Funktion bahnte er den Weg für die Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU im ehemaligen Institut Pasteur in Brüssel. Auch die Einrichtung der Landesvertretung in Berlin ging auf sein Wirken zurück. Von 1994 bis 2003 war er Mitglied des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union und zuletzt Vorsitzender der EVP-Fraktion und Erster Vizepräsident. Seit 2008 engagierte er sich auch in der Kommunalpolitik als Mitglied des Kreistages Fürstenfeldbruck. Im Bayerischen Landtag war Reinhold Bocklet Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Vor allem war er jedoch von 2008 bis 2018 Mitglied des Präsidiums und Erster Vizepräsident. Seit 2018 war er zudem Vorsitzender der Europäischen Akademie Bayern. Mit Reinhold Bocklet verabschieden wir uns von einer herausragenden Persönlichkeit. Er war ein glühender Europäer und ein leidenschaftlicher Parlamentarier. Er konnte klug und beherzt stundenlang über Politik und Demokratie reden. Er hat für die Gestaltungskraft der Politik und für die Demokratie wirklich gelebt. Sein Einsatz für den Freistaat Bayern und für die Menschen in seiner Heimatregion sowie auch für die Völkerverständigung weit über Deutschlands Grenzen hinaus ist einzigartig. Für sein herausragendes politisches und gesellschaftliches Engagement wurde er mit zahlreichen hohen Auszeichnungen gewürdigt, insbesondere mit der Verfassungsmedaille in Gold und mit dem Bayerischen Verdienstorden. Darüber hinaus war er Ritter der Ehrenlegion der französischen Republik. Der Bayerische Landtag trauert mit seiner Frau, mit seinem Sohn und seinen Angehörigen. Wir werden Reinhold ein ehrendes Gedenken bewahren. – Am 25. August ist im Alter von 89 Jahren Anne Hirschmann verstorben. Sie gehörte dem Bayerischen Landtag von 1994 bis 2003 an und vertrat die SPD im Wahlkreis Oberbayern. Im Jahr 1935 in Koblenz geboren, gehörte auch sie der politischen Generation an, die ihre Kindheit im Krieg und die prägende Sozialisierung in der Nachkriegszeit erfahren hat. Diese Generation hat unsere junge bundesrepublikanische Demokratie mit aufgebaut. Von 1984 bis 1994 war die gelernte Arzthelferin Stadträtin der Landeshauptstadt München. Im Bayerischen Landtag war sie insbesondere Mitglied im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen sowie für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik. Zudem war sie Mitglied im Wirtschaftsbeirat ESV-Aubing und Vorsitzende des Landesverbandes des Deutschen Diabetiker Bunds. Bildungsthemen und soziale Gerechtigkeit spielten in ihrem politischen Engagement eine zentrale Rolle. Der Bayerische Landtag trauert mit ihren Angehörigen und wird Anne Hirschmann ein ehrendes Gedenken bewahren. – Am 19. September ist im Alter von 88 Jahren Dr. Gerhard Zech verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1974 bis 1982 sowie von 1990 bis 1994 an und vertrat die FDP im Wahlkreis Oberbayern. Im Jahr 1937 in Darmstadt geboren, war auch sein Leben zunächst geprägt von den dunklen Zeiten unseres Landes. Auch er zählte zu jener politischen Generation, die früh entschied, unsere junge Demokratie aufzubauen. Er hat in Darmstadt, München und Göttingen Physik studiert und 1962 sein Studium mit Diplom abgeschlossen. Als er vier Jahre später promoviert wurde und später bei der IABG in Ottobrunn in der Datenverarbeitung und Systemforschung zu arbeiten begann, war er bereits politisch aktiv. Im Jahr 1974 wurde er erstmals in den Bayerischen Landtag gewählt, 1978 erneut. Nach acht Jahren der außerparlamentarischen Opposition zogen seine Partei und er 1990 wieder in den Landtag ein. Dort gehörte er insbesondere dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen an. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird Dr. Gerhard Zech ein ehrendes Gedenken bewahren. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren leider viele. Ich danke Ihnen, dass Sie sich zu ihren Ehren erhoben haben. Nachdem es eine lange sitzungsfreie Zeit war, hat es in dieser Zeit auch eine ganze Reihe von Geburtstagen gegeben, wofür ich die Glückwünsche aber nachholen will. Einen halbrunden Geburtstag haben das Präsidiumsmitglied Martina Gießübel, Manuel Knoll, Josef Lausch, Patrick Friedl, Stefan Löw, Martin Stock und Franz Schmid gefeiert – herzlichen Glückwunsch den Halbrunden. Einen runden Geburtstag haben die Kolleginnen und Kollegen Staatssekretär Sandro Kirchner, Nikolaus Kraus, Dr. Martin Brunnhuber, Alfred Grob und Melanie Huml gefeiert. Heute hat auch noch der Kollege Johann Groß Geburtstag. Allen Geburtstagskindern wünsche ich aktuell und nachträglich alles Gute zum Geburtstag. – Viel Glück, Gottes Segen und Freude am Leben. (Allgemeiner Beifall) Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Aufhebung des Bayerischen Beauftragtengesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/7437) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Ich erteile als Erstem das Wort dem Kollegen Jörg Baumann. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der Ministerpräsident hat im Jahr 2024 vollmundig den Stellenabbau im Staatsdienst angekündigt. Es sollen 5.000 Stellen wegfallen. Vor Kurzem hat er noch einmal nachgelegt: Bis zum Jahr 2040 sollen 10.000 Stellen gestrichen werden. Wenn man politisch interessiert ist, weiß man, dass das passiert, was immer passiert, nämlich nichts: keine erkennbaren Fortschritte beim Stellenabbau, kein spürbarer Abbau der Bürokratie und keine Entlastung für die bayerischen Steuerzahler. Stattdessen sehen wir weiterhin, wie der Staatsapparat unnötig aufgebläht wird. Genau hier setzen wir als AfD mit unserem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Bayerischen Beauftragtengesetzes an. Das ist ein konkreter Schritt, um endlich Stellen zu streichen und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Unser Gesetzentwurf richtet sich gegen eine Beauftragtenstruktur, die ineffizient, kostspielig und für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns ohne erkennbaren Nutzen ist. Schauen wir uns einmal die Zahlen an. Allein die Personalkosten für die Mitarbeiterstäbe betragen für das Haushaltsjahr 2024 3,6 Millionen Euro. Hinzu kommen noch monatlich 2.000 Euro als Amtsentschädigung pro Beauftragtem. Das sind für die Beauftragten also insgesamt 192.000 Euro jährlich. Die Beauftragten binden nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Arbeitskräfte, die in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wie in der Bildung, der Gesundheit oder der öffentlichen Sicherheit weitaus sinnvoller eingesetzt werden könnten. Doch was bekommen die Bürger Bayerns für diese enormen Kosten- und Personalbindungen zurück? – Ein Mehrwert durch diese Beauftragten ist nicht ersichtlich. Was sollten sie auch zusätzlich leisten, was die derzeit zahlreich vorhandenen Mitarbeiter an den jeweiligen Ministerien und Behörden oder die Abgeordneten nicht auch schon bislang leisten können? Ist nicht jeder Abgeordnete ein Beauftragter für alle Bürger in diesem Land und für alle Belange? (Beifall bei der AfD) Auch im Antwortschreiben auf unsere Schriftliche Anfrage bezüglich der Beauftragten der Staatsregierung wird kein konkreter Mehrwert, der durch die Beauftragten und ihre Mitarbeiter entsteht, genannt. Außerdem können keine konkreten Aufgabenstellungen genannt werden. Die Arbeit der Beauftragten, so gut sie vielleicht gemeint sein mag, bringt keinen spürbaren Nutzen, und das für 3,8 Millionen Euro im Jahr. Weiter stellt sich die Frage, warum die betreffenden Ministerien, die auch Hunderte von Mitarbeitern haben, die nicht genau definierten Aufgaben der Beauftragten nicht ganz einfach selbst mit erledigen. Wir haben es mit einem bürokratischen Unmaß zu tun, das lediglich dazu dient, zusätzliche Strukturen zu errichten und zu verstetigen. Dies ist kein effizientes Arbeiten, sondern pure Verschwendung auf Kosten der Steuerzahler. Unser Gesetzentwurf zur Aufhebung des Bayerischen Beauftragtengesetzes ist daher nicht nur ein Akt der Haushaltsdisziplin, sondern auch ein Signal an die Bürger, dass wir ihre Interessen ernst nehmen. Wir wollen den Staat verschlanken, ihn effizienter machen und sicherstellen, dass jeder Euro dort ankommt, wo er auch wirklich gebraucht wird. (Beifall bei der AfD) Die Abschaffung der Beauftragtenstellen ist ein erster, aber wichtiger Schritt in diese Richtung. Unser Gesetzentwurf zeigt, dass wir bereit sind, überflüssige Strukturen abzubauen und Bürokratie zu bekämpfen – etwas, was die derzeitige Staatsregierung trotz ihrer großen Ankündigungen bisher nicht einmal ansatzweise geschafft hat. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Gelächter!) Versprechen, die bis in das Jahr 2040 reichen und dann doch nicht eingehalten werden, bringen uns nicht weiter. Mit unserem Gesetzentwurf liefern wir eine greifbare Lösung, die sofort Wirkung zeigt. Wir reduzieren nicht nur die Kosten, sondern auch das Personal, das in diesen ineffizienten Strukturen gebunden ist. Damit setzen wir ein Beispiel für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld; denn eines ist klar: Ein aufgeblähter Staat, der mehr Geld ausgibt, als er einnimmt, und dabei keinen spürbaren Nutzen für die Bürgerschaft liefert, ist auf Dauer nicht tragfähig. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Damit eröffne ich die Aussprache. Wir haben 29 Minuten vereinbart. Als Erster hat Herr Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion das Wort.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kleines Vorwort: Dass Sie den Mehrwert der Beauftragten nicht erkennen, wundert mich nicht; denn da, wo die Beauftragten unterwegs sind, sehe ich nie AfD-Abgeordnete. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Da sehe ich nur die Abgeordneten der Regierungsfraktionen und auch der Opposition. Wir reden mit den Leuten und nicht über die Leute. Wir bewegen uns in der Bevölkerung und nicht in der Social-Media-Blase, in der Sie leben. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Ich bin Ihnen tatsächlich dankbar für diese Steilvorlage, weil wir relativ selten die Gelegenheit haben, das Beauftragtenwesen – so nenne ich es einmal – in der Öffentlichkeit darzustellen. Ich möchte einmal alle Beauftragten namentlich nennen, weil sie wirklich eine hervorragende Arbeit leisten. Ich nenne unseren Bürgerbeauftragten Wolfgang Fackler, unseren Patientenbeauftragten Thomas Zöller, den Beauftragten für Bürokratieabbau, den gefürchteten und geschätzten Walter Nussel, unsere Beauftragte für das Ehrenamt Gabi Schmidt und unseren Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus – allein diese Bezeichnung zeigt, dass wir diesen Beauftragten unbedingt brauchen – Herrn Dr. Ludwig Spaenle. Ich nenne ferner unsere Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene Frau Dr. Petra Loibl und unseren Beauftragten für Menschen mit Handicap Herrn Holger Kiesel. Integrationsbeauftragter bin ich. Ich möchte mich ganz herzlich für die Zusammenarbeit und für das, was Sie alle draußen leisten, bedanken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte eines betonen: Wir haben auf Bundesebene, wo das Beauftragtenwesen etwas überhandgenommen hat, durchaus Kritik geübt. Aber wir haben mit unseren sieben Beauftragten plus Herrn Holger Kiesel, der gesetzlich anders geregelt ist, ein Niveau erreicht, das einen wirklichen Mehrwert für die Bürger bringt, aber zahlenmäßig unsere Steuerzahler nicht überlastet. Ich sage es einmal so: Unsere Staatsregierung ist mit der Anzahl ihrer Beauftragten sehr sparsam. Wir alle können uns über fehlende Arbeit nicht beklagen. Was tun wir? – Wir übernehmen Querschnittsaufgaben. Ich möchte als Beispiel unseren Bürokratiebeauftragten anführen, der übergreifend über mehrere Ministerien vermittelnd tätig ist. Er ist ein Sprachrohr in das Parlament, aber auch in die Staatsregierung. Er kann auf kurzem Wege Initiativen auf den Weg bringen, für die sonst längere Abstimmungen erforderlich wären. Ich darf eines sagen: Jeder Abgeordnete hier ist ein Anwalt der Bürger. Aber die Beauftragten sind durch die Möglichkeiten, die ihnen gegeben sind, in der Lage, mit den Bürgern in einen intensiven Kontakt zu treten. Ich bedanke mich hier insbesondere auch bei allen Mitarbeitern, die für die Beauftragten arbeiten. Sie sind nicht "unterlastet", sondern überlastet. Ich möchte als Beispiel den Bürgerbeauftragten nennen, der sich um sehr viele Belange kümmert. Deshalb ist dieses Amt absolut gerechtfertigt. Haben Sie bitte Verständnis; ich kann leider hauptsächlich nur über meine Aufgaben reden. Dazu möchte ich das letzte Wochenende Revue passieren lassen. Ich war am Freitag und am Samstag in Moscheen. Ich habe einen intensiven Austausch mit den islamischen Communities. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Damit komme ich genau zu dem, was Sie immer in den Raum stellen. Am Sonntag war ich auf der Kundgebung gegen Antisemitismus. Das ist kein Widerspruch, sondern das ist das, was wir in Bayern brauchen: Wir müssen die Leute zusammenführen, für Frieden sorgen und vermitteln. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich durfte in den zwei Jahren, in denen ich diese Tätigkeit ausübe – wir haben am 8. November Jubiläum –, über 500 Termine wahrnehmen. Dabei ging es um Eingaben und um unzählige Gespräche mit vielen Akteuren. Die Beauftragten haben auch etwas in die Staatsregierung eingebracht. Wir verstehen uns nicht als Korrektiv, sondern betrachten uns als Unterstützung für die Staatsregierung. Diese Unterstützung leisten wir mit allen Kräften. Dabei möchte ich eines betonen: Wir sind dabei überparteilich. Wir haben keine Parteibrille auf und auch keine Angst vor den Regierungsfraktionen. Ich habe viele Kontakte zu unseren Kollegen von den GRÜNEN und der SPD. Ich kann Ihnen sagen: Wenn sie nicht hier im Plenum sind, sind das richtig sympathische Leute, mit denen man sich konstruktiv austauschen kann. Ich habe innerhalb der Opposition Freunde gefunden und bitte die Opposition, das Beauftragtenwesen zu unterstützen. Ich denke, Sie können das, was ich gesagt habe, bestätigen. Wir führen offene Gespräche und schauen, dass es besser wird. Meine Bitte an die folgenden Redner lautet, das Beauftragtenwesen zu unterstützen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Abschließend möchte ich mich ganz herzlich und stellvertretend für die Beauftragten bei den Ministern bedanken, die die Beauftragten betreuen. Ich möchte mich bei Herrn Innenminister Joachim Herrmann, bei unserem Staatssekretär Sandro Kirchner und bei allen Mitarbeitern des Innenministeriums bedanken, die uns immer unterstützend zur Seite stehen und für uns ein offenes Ohr haben. Das reicht von den Fachabteilungsleitungen bis zu den Fahrdiensten: Ihr alle seid spitze! Ihr unterstützt uns toll. Deswegen noch einmal meinen Dank an die betreffenden Ministerien. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zum Schluss möchte ich mich ganz herzlich, stellvertretend für alle Beauftragten, bei unserem Ministerpräsidenten bedanken. Es ist die größte Ehre meines Lebens, dass ich diesen Job ausüben darf. Der Ministerpräsident sagt immer, er hätte das schönste Amt. Ich sage: Mein Job ist das Schönste, was man machen kann, weil ich sehe, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein fester Bestandteil Bayerns sind. Wir stehen vor Herausforderungen, die wir lösen müssen. Wir lösen diese Probleme gemeinsam und machen diesen Menschen keine Angst. Das machen nämlich Sie. Die Leute draußen haben vor Ihnen Angst. – Ich darf mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Jörg Baumann von der AfD das Wort.

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Jörg Baumann AfD

Herr Straub, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich weiß nicht, ob Sie damit irgendjemanden überzeugen konnten, dass man dafür 4 Millionen Euro im Jahr ausgeben muss. Das sei einmal dahingestellt. Sie haben am Anfang gesagt, dort, wo Sie hingehen, sehen Sie auch die anderen Abgeordneten. Aber auf den Zirkelschluss, dass Sie dadurch überflüssig sind, kommen Sie anscheinend nicht, oder?

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Karl Straub CSU

Herr Baumann, haben Sie bitte Verständnis. Ich höre etwas schlecht. Ich habe Sie akustisch nicht verstanden. Es tut mir leid.

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Jörg Baumann AfD

Sie haben am Anfang gesagt, dort, wo Sie hingehen, dort sehen Sie immer Ihre eigenen Abgeordneten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das hat er nicht gesagt!) Aber auf den Zirkelschluss, dass damit Ihre Stelle quasi überflüssig ist, kommen Sie nicht.

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Karl Straub CSU

Ich habe zuvor in meiner Rede ausdrücklich betont, dass ich alle Abgeordneten außer Ihren sehe. Ich gehe nämlich in die Flüchtlingsheime und rede dort mit Menschen, die geflüchtet sind. Ich rede auch mit denjenigen, die dort arbeiten. Deswegen kann ich mir ein Bild machen. Sehen Sie sich das alles einmal an. Reden Sie mit den Communities. Reden Sie mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Ich würde Ihnen auch einmal empfehlen, mit Menschen muslimischen Glaubens zu reden. Das würde nämlich Ihre Sicht ändern, und Sie würden vielleicht etwas freundlicher in diese Welt hineinschauen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Jetzt hat das Wort zur Aussprache der Kollege Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Herr Straub, vielleicht sollten Sie aktuell mal auf die antisemitischen Demos gehen. Sprechen Sie mal mit denen. Das sind doch auch Ihre Zuwanderer, für die Sie als Integrationsbeauftragter – – (Beifall bei der AfD) Herr Straub hat gerade gesagt, er war da, aber es hat offenbar nichts gebracht. Aber seis drum. Wir sollten die Debatte jetzt wieder etwas versachlichen. (Michael Hofmann (CSU): Das war sie die ganze Zeit, bis Sie geredet haben!) Unser Gesetzentwurf ist nicht der Untergang des Abendlandes, sondern ganz einfach ein effizienter Vorschlag für Personal- und Bürokratieabbau sowie Kosteneinsparung, der auch sehr schnell umgesetzt werden könnte. Das wäre ein starkes Zeichen für einen längst überfälligen Wandel. Der bayerische Staat muss effizienter und schlanker werden und sich mehr an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Doch was passiert stattdessen? – Der ohnehin schon jetzt überbordende Staatsapparat, der massiv Steuergeld bindet, ohne spürbaren Nutzen zu bringen, bläht sich ungebremst immer weiter auf. Mit unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beauftragtenstrukturen schlagen wir einen konkreten Weg ein, um Verschwendung zu stoppen, Kosten zu senken und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Dabei geht es nicht gegen die betreffenden Kollegen, die als Beauftragte tätig sind, sondern um die Struktur an sich. Die Institution der Beauftragten kostet den bayerischen Haushalt Jahr für Jahr Millionen. Diese Summen setzen sich aus den Aufwandsentschädigungen für die Beauftragten selbst sowie für ihr oft umfangreiches unterstützendes Personal zusammen. Es handelt sich hierbei um Steuergeld – hart verdientes Geld der Bürger Bayerns, das an anderer Stelle dringender benötigt wird, zum Beispiel in unseren Kommunen. (Beifall bei der AfD) Stellen Sie sich vor, wie diese Mittel in der Bildung, im Gesundheitswesen oder in der öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden könnten. Stattdessen fließen sie in Strukturen, deren Nutzen für die Bevölkerung nicht mess- und darstellbar ist. Was bekommen wir für diesen enormen finanziellen Aufwand und für diesen Personalaufwand zurück? – Leider nichts Greifbares. Ich erinnere an unsere Anfrage. Viele der Beauftragten arbeiten an Themen, die in den zuständigen Ministerien ohnehin bereits behandelt werden. Ihre Berichte und Empfehlungen landen häufig im Nirwana der Bürokratie, ohne dass sie konkrete Veränderungen bewirken. Wir haben zum Beispiel einen Beauftragten für Bürokratieabbau. Der war so effektiv, dass man jetzt eine Enquete-Kommission einsetzen musste. Dies ist keine effiziente Nutzung unserer Ressourcen; es ist pure Verschwendung auf Kosten der Steuerzahler. Schauen wir uns die Aufgaben der Beauftragten genauer an. Ihre Tätigkeiten sind nirgends exakt definiert und somit auch nicht kontrollierbar. Unser Gesetzentwurf zur Aufhebung des Bayerischen Beauftragtengesetzes ist daher mehr als nur ein Akt der Haushaltsdisziplin. Er ist ein klares Signal an den Bürger, dass wir die Interessen ernst nehmen. Wir wollen den Staat verschlanken und sicherstellen, dass jeder Euro dort ankommt, wo er wirklich gebraucht wird. Die Abschaffung der Beauftragtenstellen ist zwar nur ein erster, aber ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Sie zeigt, dass wir bereit sind, überflüssige Strukturen abzubauen und Bürokratie zu bekämpfen – etwas, was die derzeitige Staatsregierung trotz ihrer großen Ankündigungen bisher nicht geschafft hat. Dies ist der Weg, den wir gehen müssen, wenn wir den Staatsdienst zukunftssicher machen wollen. Ein Staat, der mehr ausgibt, als er einnimmt und dabei keinen spürbaren Nutzen für seine Bürgerschaft aufzeigt, ist nicht zukunftsfähig. Wir müssen in Zukunft Kosten sparen, überflüssige Strukturen reduzieren und Platz für die wirklich wichtigen Aufgaben schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen für ein Bayern, das wirtschaftlich stark, bürokratisch schlank und den Bedürfnissen seiner Bürger verpflichtet ist. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Björn Jungbauer von der CSU-Fraktion das Wort.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrter Herr Baumann, Sie sprechen davon, die Verschwendung zu stoppen und Ressourcen sinnvoll einzusetzen, von einem effizienten Personaleinsatz, von Kosteneinsparung und der Einsparung von Steuermitteln. Da frage ich Sie als ehemaliger Polizeibeamter jetzt, wie Sie darauf hinwirken, dass sich Ihre Fraktionskollegen rechtstreu, verfassungstreu verhalten, damit für den Staat keine Kosten mehr für Aufklärung, Überwachung und auch Verfolgung anfallen. Vielleicht wäre es eine Idee – das als Hinweis an Sie –, den ersten Beauftragten für Verfassung und Rechtstreue bei der AfD zu schaffen; denn das wäre möglicherweise ein erster und richtiger Schritt. (Beifall bei der CSU)

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Jörg Baumann AfD

Dem kann ich gerne abhelfen. Erst mal: Themaverfehlung, setzen, Sechs, weil das am Thema vorbei ist. Es gibt einen Beauftragten. Aber das macht nichts; denn wir können Folgendes machen: Man könnte zum Beispiel dafür sorgen, dass der Verfassungsschutz endlich neutral wird und nicht unschuldige Personen verfolgt. Das wäre ein erster Schritt und würde eine Entlastung schaffen. (Beifall bei der AfD) Dann könnte man vielleicht einmal dafür sorgen, dass Fake-News-Verbreiter wie Markus Söder, der auf einem Fest behauptet hat, dass es in unserer Fraktion mehrere Abgeordnete gibt, die in mehreren Büchern "Heil Hitler!" geschrieben hätten – – Das sind Fake News, das sind Lügen. Damit sollten wir uns in Zukunft nicht mehr beschäftigen. Das wären wichtige Schritte. Um unsere Polizei zu entlasten, wäre es endlich an der Zeit für Remigration. Vielen Dank für die Frage. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER die Kollegin Gabi Schmidt. Bitte.

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Gabi Schmidt FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon ein Fan des Beauftragtensystems Bayerns, als ich noch in der Opposition saß, weil das Beauftragtensystem, seit es gebildet wurde, eine Art Botschafter zwischen Regierung, Parlament und Bürgern und immer niedrigschwellig vor Ort ist. Deshalb bedanke ich mich bei meiner lieben Kollegin und meinen lieben Kollegen dafür, dass sie Beauftragte sind. Herr Baumann, Sie sprechen von Steuerverschwendung. Sie sollten vielleicht einmal genauer hinschauen; denn die "großartige" Aufwandsentschädigung ist voll zu versteuern. Bei vielen fließt, denke ich, fast die Hälfte zurück. (Christoph Maier (AfD): Die Bürger müssen auch Steuern bezahlen!) – Ich sage es ja bloß. Das haben Sie in keiner Weise erwähnt. Sie haben das so dargestellt, als sei das nicht so. Ein Vorschlag, Herr Baumann, wenn Sie einigermaßen belastbar sind – der Kollege hat es gerade schon angedeutet –: Begleiten Sie jeden von uns bis zur Zweiten Lesung mal eine Woche lang bei den vielen Terminen, die wir gerne machen und die uns am Herzen liegen. Wir laden Sie gerne dazu ein. Dann schauen wir, ob Sie das schaffen. Ich glaube, Petra, die kommen früh nicht mal raus; aber das ist wieder etwas anderes. Seien Sie gerne dabei, und machen Sie sich ein Bild davon! Denn das, was Sie gerade von den Beauftragten erzählt haben, entspricht nicht der Wahrheit. Beauftragte sind genau dort, wo sich der Bürger vielleicht nicht gleich an die große Politik wendet und wo die Bürgerinnen und Bürger – bei mir ist es oft im Ehrenamt so – eine Verknüpfung zu den verschiedenen Stellen brauchen. Wir tun das gerne. Alle Beauftragten, meine Kollegin und meine Kollegen, sind keine Marktschreier, sondern das passiert im Kleinen und tagtäglich. Ich bin sehr stolz darauf, sehr geehrter Minister Herrmann, dass bei uns das Beauftragtengesetz, das sehr rechtssicher und transparent ist, den Rahmen vorgibt und dass die Beauftragten auch keine eigenständigen Organe sind und nicht im luftleeren Raum schweben. Das alles ist geregelt. Fragen Sie doch bitte mal die Bürger, wie sie das sehen, wenn sie jederzeit einen Ansprechpartner haben. Gerade beim Ehrenamt sehe ich ganz viele Kolleginnen und Kollegen aller Couleur. Nur, wer mir als Problemlöser vor Ort überhaupt nicht aufgefallen ist, das sind Sie – das muss ich dazusagen –, gerade beim Ehrenamt nicht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Der Forderung, den Mittler zwischen Parlament und Ministerien herauszunehmen – das gerade für Sie auf der Besuchertribüne –, liegt eine Neiddiskussion zugrunde. Man müsste erst einmal genau hinschauen, was Beauftragte schon bewirkt haben. Ich kann nur für meinen Vorvorgänger sprechen. Erst Markus Sackmann hat mit seiner Beauftragung das Bewusstsein für eine Verknüpfung mit dem Ehrenamt in vielen Bereichen – Bayern ist ein Ehrenamtsstaat – geschaffen. Das ist bewundernswert gewesen. Er ist für mich und viele andere ein großes Vorbild. Ich danke unseren Vorgängern. Danke schön! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn Sie vergleichen, wie das zuvor auf Bundesebene gelaufen ist, dann kommt heraus, dass das in Bayern nicht der Fall gewesen ist. Die Sachbereiche sind begrenzt. Nur durch ein anderes Gesetz kann man das noch verändern. Ihr Gesetzentwurf ist garantiert nicht einmal, wenn Sie den Willen zu einer Verbesserung hätten, der richtige dafür, weil er diesem Bindeglied zwischen Bürger und bürgerschaftlichem Engagement in allen Bereichen, ob das der Antisemitismus ist, die Vertriebenen usw., ohne es gesehen zu haben und hingesehen zu haben, die Wirkung und die Kompetenz abspricht. Man kann bloß über Sachen reden, die man selber schon einmal genau erkundet hat, wo man selber vielleicht schon mal dabei war und wo man den Bürgern nicht gegen deren Wunsch eigene Ansprechpartner nimmt. Das finde ich unfair den bayerischen Bürgern gegenüber, weil sie dieses Beauftragtensystem tagtäglich nutzen. Schauen Sie sich unsere Aberhunderte von Anfragen an, und schauen Sie, wo man kleinteilig reingeht und ohne eine große Änderung oft vermitteln kann. Der Bürger und die Bürgerin haben es verdient. Sprechen Sie das bitte nicht ab. Wir haben es richtig auf den Weg gebracht. Vielen Dank an alle da draußen, die sich engagieren. Vielen Dank an alle Menschen, die uns Beauftragten vertrauen und sich an uns wenden und das auch weiterhin tun. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Toni Schuberl GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will den Beauftragten gegen Antisemitismus abschaffen. Kein Wunder: Das Fundament der Politik der AfD ist die antisemitische Lüge von dem vermeintlichen Bevölkerungsaustausch. Gefühlt in jeder zweiten Rede hören wir davon. Da heißt es dann auch mal "Umvolkung", "Überfremdung", "Great Reset". Der rechtsextreme Terrorist in Christchurch nannte es "Great Replacement". Genau diesen Begriff verwendete auch Christoph Maier von der AfD hier im Plenum. Diese Verschwörungslüge ist sehr alt. Bereits vor 100 Jahren, 1925, wurde sie in Deutschland auch mal zu Papier gebracht. Das Zitat erspare ich Ihnen. Sie können es nachlesen in Adolf Hitlers "Mein Kampf", Band 1, Seite 345. Anders als Hitler, der nämlich ganz offen die Juden als die vermeintlichen Strippenzieher dahinter bezeichnet, macht es die AfD sehr viel versteckter. Katrin Ebner-Steiner, die Fraktionsvorsitzende der AfD, nennt sie gern die "Globalisten", die "Kapitalisten" oder bezeichnet sie auch gerne als die "Goldenen". Das sind rechtsextreme Chiffren für Juden. Ralf Stadler von der AfD macht das sehr viel offener: In einem Facebook-Beitrag sprach er von der New World Order, Goldman Sachs, Rothschild. Diese seien verantwortlich für den vermeintlichen Volkstod der Deutschen. – Das ist antisemitisch. Die AfD ist antisemitisch, zumindest in Teilen. Ihre ganze Politik basiert auf diesem Verschwörungsunsinn. (Widerspruch bei der AfD) Die Schlussfolgerung der AfD ist ein Plan für die Deportation von Millionen von Menschen, von Ihnen beschlossen in Bayern auf dem Parteitag in Greding. Deshalb wollen Sie den Antisemitismusbeauftragten abschaffen. Er steht Ihnen im Weg. Die AfD will die Vertriebenenbeauftragte abschaffen. Das kann ich verstehen: Sie haben schließlich Hausverbot bei den Sudetendeutschen. Der Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe sagte dazu als Begründung: "Weil der Nationalismus die Ursache für unsere Vertreibung war – und die AfD genau diesen Nationalismus verkörpert." – Trotz all des Leids und des Unrechts, das die Sudetendeutschen erleiden mussten, haben sie sich zumindest in den späteren Jahren intensiv eingesetzt für die Völkeraussöhnung, für ein geeintes Europa. Am Sudetendeutschen Tag wurde deshalb auch die tschechische Nationalhymne gespielt, und ein tschechischer Minister war zu Gast und begrüßte die Sudetendeutschen als "liebe Landsleute". Deshalb will die AfD die Vertriebenenbeauftragte abschaffen. Es passt nicht in ihr Weltbild, dass ein Volk vielfältig sein kann. Die AfD will den Integrationsbeauftragten abschaffen; denn Sie wollen keine Integration. Sie wollen, dass Integration scheitert. Ihr Ziel ist ja die millionenfache Vertreibung unserer Mitbürger. Integration stört da nur. (Zuruf von der AfD: Hören Sie auf zu lügen!) Lieber Karl Straub, danke für deine Arbeit als Integrationsbeauftragter. In vielen Punkten sind wir nicht einer Meinung. Die Debatten im Ausschuss sind oft auch mal hitzig. Da geht es um Details. Im Großen und Ganzen, im Grundsatz sind wir Demokratinnen und Demokraten uns aber einig: Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie gilt für jeden Menschen, und zwar egal, wo er herkommt. Es ist eine Wohltat, dich zu hören, lieber Karl, wenn du als CSUler über Integration sprichst. Es sind zu wenige, die es so machen wie du. Du sprichst sachlich und differenziert über Migrationspolitik. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Die AfD will den Beauftragten für Bürokratieabbau abschaffen und begründet dies mit Bürokratieabbau. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wollen Sie uns verarschen? Die Beauftragten verursachen überhaupt gar keine Bürokratie, niemals und für niemanden. (Widerspruch bei der AfD) Die AfD will die Beauftragte für das Ehrenamt, den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, den Patienten- und Pflegebeauftragten und den Bürgerbeauftragten abschaffen. Ihr Ziel ist es, Institutionen, den Staat und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schädigen. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ja, genau!) Wir GRÜNE kritisieren, dass die Beauftragten vom Ministerpräsidenten einfach so ernannt und jederzeit wieder abgesetzt werden können und damit nicht unabhängig, sondern abhängig sind. Wir GRÜNE möchten die Beauftragten beim Landtag ansiedeln. Wir möchten sie mit einem stärkeren, unabhängigeren Stand ausstatten. Wir wollen auch andere und zusätzliche Schwerpunkte setzen und fordern einen Polizeibeauftragten, einen Beauftragten gegen Diskriminierung und einen Petitionsbeauftragten. Wir GRÜNE wollen die Beauftragten stärken. Die AfD will sie einfach nur abschaffen. Das lehnen wir ab. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung hat der Kollege Jörg Baumann das Wort.

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Jörg Baumann AfD

Herr Schuberl, ich habe langsam den Eindruck, seitdem Cannabiskonsum erlaubt ist, wird es immer schlimmer. Aber das nur nebenbei. Ich wundere mich. Sie sprechen viel über den AfD-Antisemitismus. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Aber die Abschaffung eines Antisemitismusbeauftragten müsste doch ganz im Sinne der GRÜNEN sein. Ihre kleine Greta Thunberg, Ihr Vorzeige-Klima-Mädchen, versucht regelmäßig, nach Gaza zu segeln. Sie möchte gern die Auslöschung von Israel. Die Antifa macht bei den antisemitischen Demos auch mit. Das gehört alles zu Ihnen. Da müssten Sie doch eigentlich dafür sein, dass so ein Beauftragter abgeschafft wird. Das entspricht doch völlig Ihrem Zeitgeist.

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Toni Schuberl GRÜNE

Sie verstehen nicht, dass es nicht nur Schwarz-Weiß-Denken gibt. Das ist Ihre Denke. (Zurufe von der AfD) Insbesondere bei Antisemitismus und dem Thema Nahost, Israel und Palästina ist es eben nicht so, wie Sie es darstellen, der eine ist für die Auslöschung von Israel und der Nächste ist Antisemit usw. Es geht darum, wie es heute auch die Präsidentin und wir hier im Plenum richtig gemacht haben: Wir müssen der Opfer des Massakers vom 7. Oktober gedenken. Wir müssen gleichzeitig auch an das Leid in Gaza denken, an den meiner Meinung nach auch rechtswidrigen und verbrecherischen Krieg in Gaza. Das ist nicht schwarz-weiß, sondern sachlich und orientiert sich an dem, was wirklich ist. Differenzierte Politik, das können Sie nicht! (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster hat der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort.

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Horst Arnold SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beauftragtenwesen ist in diesem Zusammenhang im deutschen Parlamentarismus nichts Fremdes. Wir kennen es aus dem Bundestag. Allerdings kennen wir es in Bayern noch nicht so lange. Es war auch umstritten. Liebe Gabi, wenn du dich als Fan oder Groupie der Beauftragten charakterisierst, dann muss ich dir sagen: Ihr habt, bevor ihr in der Bayernkoalition wart, tatsächlich – 2013 war das – offen Wahlkampf damit gemacht, gegen dieses Beauftragtenwesen Verfassungsklage zu erheben in München, bis dann die Beauftragten euch selber sozusagen sehr nahe waren. Dann hat sich das Blatt gewendet. Tatsächlich ist es so, dass die Beauftragten wichtige Funktionen erfüllen, allerdings nicht die als Bindeglied zwischen Parlament und Regierung, weil die Beauftragten Bestandteil der Regierung und Bestandteil der Exekutive sind. Das muss man auch so deutlich sagen. Da sollen keine Verwischungen stattfinden. Wenn ihr rausgeht, dann habt ihr das Geschäft der Regierung zu machen und nicht das Geschäft des Parlaments. Insofern ist auch klar, dass das Parlament eine Enquete-Kommission für Bürokratieabbau etabliert. Ob es jetzt Beauftragte der Regierung gibt oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Diese Trennschärfe würde ich mir allgemein einmal wünschen, auch bei den Beauftragten selbst, weil es bei den Beauftragten tatsächlich schon Abgrenzungsschwierigkeiten gibt, die in dem Zusammenhang schwer zu erklären sind. Es gibt Bürgerbeauftragte und Ehrenamtsbeauftragte; wo sind die Grenzen, wo sind die Schnittstellen? Mancher Beauftragte nimmt seinen Auftrag so wahr, dass auf den amtlichen Mitteilungen der Name größer ist als überhaupt das Amt. Das sind alles Punkte, über die man streiten kann. Allerdings ist das mittlerweile etabliert. Die Funktion ist in der Bevölkerung anerkannt, und tatsächlich gibt es ganz wichtige Beauftragungen, die niemals zu missen sind, wie zum Beispiel der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung – das ist kein Parlamentarier. Aber auch der Beauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe – so ist der Titel dafür – erfüllt eine wichtige Funktion, gerade in diesen Zeiten. Deswegen ist es falsch, hier mit dem Rasenmäher heranzugehen und alle Beauftragten wegrasieren zu wollen. Wer so mit dem Rasenmäher arbeitet, zeigt nur, dass er gegenüber den Schwierigkeiten hilflos ist, die in dem Zusammenhang parlamentarisch und exekutiv zu bewältigen sind, und wieder mit einer Methode daherkommt, wonach alles weg muss, und dann wird es besser. Natürlich wird es nicht besser, sondern es wird schlimmer. (Beifall bei der SPD) Eine demokratisch organisierte Gesellschaft hat es nötig, an allen Ecken und Enden zu betonen, dass das Dienen für die Gesellschaft wichtig ist. Die Beauftragten dienen der Gesellschaft, indem sie in dem Zusammenhang Gehör verschaffen, und zwar als Bestandteil der Regierung – das ist gut so –, aber nicht als Parlamentarier; denn dafür sind wir tatsächlich selbst zuständig. Wir brauchen diesbezüglich keine Beauftragten. Alles in allem ist diese Beauftragten-Diskussion ein Scheingefecht, und ich muss Ihnen sagen: Es gibt schlimmere Dinge im Haushalt zu besprechen als diese Kosten, die Sie jetzt besprechen; das ist schon wieder Zynismus. In einer Demokratie, in einem Rechtsstaat können kurative Elemente – auf die Bürger zuzugehen, sie ernst zu nehmen und Anliegen umzusetzen – keine Frage der Kosten sein. (Beifall bei der SPD) Deswegen wird auch dieses Gesetz, das Sie entworfen haben, abgelehnt. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Dr. Florian Herrmann (CSU))

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Ilse Aigner

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes hier: Mittagsverpflegung an Grund- und Förderschulen: beitragsfrei, nachhaltig und gesund (Drs. 19/7776) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es zehn Minuten Redezeit für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Kollegin steht schon da. – Die Kollegin Laura Weber hat das Wort.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ums Essen. Das ist ein wunderschönes Thema, wunderbar, das lieben wir alle. Aber gerade wenn es um das gesunde Essen für unsere Kinder geht, dann geht es noch um sehr viel mehr: nämlich um die Gesundheit und um eine gute Zukunft für unsere Kinder. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir sollten gemeinsam alles dafür unternehmen, dass unsere Kinder gesund aufwachsen können. Das Gute daran ist: Wir als Parlament können dabei einiges tun und unterstützen. Genau deswegen gibt es auch diesen Gesetzentwurf und die Forderung nach einem beitragsfreien, nachhaltigen Schulessen und nach klaren Qualitätsstandards. Diesen Auftrag müssen wir als Chance begreifen, gerade jetzt: 2026 beginnt die verpflichtende Ganztagsbetreuung. Es ist nicht nur eine Chance, sondern auch unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass es eine gute Schulverpflegung in der Schule, in den Grundschulen und auch in der Förderschule gibt. Wie gesagt, es ist eine Chance, weil dadurch der Schulort nicht nur Lernort ist, sondern zu einem Lebensort wird; genau das brauchen wir. (Beifall bei den GRÜNEN) Denn diesem Anspruch als Lebensort wird das aktuelle System der Schulverpflegung nicht gerecht. Zum Thema Gesundheit: Studien belegen immer wieder, dass die Schulverpflegung zu ungesund ist und das auch direkte Folgen für unsere Kinder und Jugendlichen bis hin zum Erwachsenenalter hat; das kann man in vielen Studien nachlesen. Das Essen ist zu fett, zu salzig, zu süß, es gibt zu wenig frisches Obst, zu wenig frisches Gemüse, zu wenig Fisch. Das wissen wir alle, aber die Folgen davon sind alarmierend: Mittlerweile sind 15 % unserer Kinder und Jugendlichen in Bayern übergewichtig oder adipös. Die Zahl hat sich seit den 1990er-Jahren verdoppelt. Das hat nicht nur für den jeweiligen Menschen Folgen, weil sich das Problem oft bis ins Erwachsenenalter hineinzieht, sondern auch gesamtgesellschaftlich und ökonomisch. Die Folgen für das Gesundheitssystem sind rein finanziell gravierend, und es ist eine stille Krise, die sich auch an den Mittagstischen von unseren Kindern abspielt. Wie gesagt, wir können etwas dagegen tun. Was ist das Problem bei uns hier in Bayern? – Wir haben ein zersplittertes System: Der Staat gibt die Empfehlungen, die Kommunen stellen die Räume zur Verfügung, die Schule organisiert, und am Ende zahlen die Eltern. Das klingt vielleicht irgend- wie logisch, aber das führt eben zu gravierender Ungleichheit und Chancenungerechtigkeit. Der Geldbeutel der Eltern entscheidet über die Qualität des Essens auf dem Teller unserer Kinder. Das führt dazu, dass man sich in wohlhabenden Gegenden ganz klar für das qualitativ hochwertigere Essen entscheidet und dass man sich in Gegenden, wo viele Familien leben, die finanziell schlechter gestellt sind, entweder sogar gegen das Schulessen entscheidet, weil es vielleicht ein bisschen teurer ist als die Leberkässemmel nebenan, oder die Schulverpflegung ist an sich von minderer Qualität. Der Lösungsansatz ist ganz klar ein Paradigmenwechsel für unsere Kinder, dass nämlich die Schulverpflegung eine staatliche Aufgabe wird; denn gutes Essen darf kein Privileg für finanziell gut gestellte Kinder sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Das bedeutet drei ganz klare zentrale Säulen: Beitragsfreiheit, Qualität und Gesundheit sowie Nachhaltigkeit und Regionalität. Dazu will ich sagen: Beitragsfreiheit heißt, dass wir in unsere Kinder investieren müssen. Fünf Euro pro Kind, 200 Millionen Euro im Jahr sollten uns unsere Kinder und die Gesundheit unserer Kinder wert sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Zu Qualität und Gesundheit: Frau Kaniber ist heute nicht da; sie hat Ende vergangenen Jahres eine sehr aufwendige Ernährungsstudie herausgebracht, die exakt den Ergebnissen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht. Das sind ganz klare Qualitätsstandards, ganz klare Vorgaben, die in die Gesundheit unserer Kinder einzahlen. Daran müssen wir uns orientieren. Wir gehen noch einen Schritt weiter. Auch das, liebe Staatsregierung, zahlt in Ihre Zielsetzung ein, dass wir 50 % biologisches und davon 30 % bioregionales Essen anbieten wollen. Man bedenke, dass sich die Bayerische Staatsregierung als Ziel gesetzt hat, bis 2030 in der Lebensmittelproduktion einen Bioanteil von 30 % einzuführen. Das ist ein Riesenhebel. Genau hier müssen wir ansetzen; wenn man sich Ziele setzt, dann muss man die notwendigen Schritte gehen. Das wäre genau das Richtige. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt sind wir übrigens bei 12,5 %, und da stagnieren wir leider dramatisch. Schulessen ist ein Bildungsauftrag. Ich habe gesagt: Schulessen ist nicht nur Essen, es ist nicht nur die Erhaltung der Gesundheit, sondern es geht um Essenskultur. Wir in Bayern müssen dafür sorgen, dass in der Schule das gemeinsame Essen, das Zusammensitzen, das Miteinander-Reden über das Essen beim Essen wieder im Vordergrund stehen. Genau das können wir, damit Ernährungsbildung praktisch gelebt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Auswahl haben und mitwirken können. Das gemeinsame Essen soll für Zusammenhalt und Schulkultur in den Vordergrund gestellt werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Finnland und Schweden machen es uns vor. Dort gibt es das Schulessen seit Jahrzehnten beitragsfrei. Man sieht dort alle positiven Langzeitfolgen, die Studien voraussagen. In Skandinavien hat man also schon ganz klare Beweise dafür. Genau in diese Richtung müssen wir folgen. Die Investition lohnt sich. Zwar hat die Bayerische Staatsregierung viele Bestrebungen; ich habe allerdings die Befürchtung, dass sie viel heiße Luft sind. Erst kürzlich, Ende September, hat hier im Landtag der bayerische Kindergesundheitsgipfel der CSU stattgefunden. Der Fraktionsvorsitzende der CSU, Klaus Holetschek, betont – ich zitiere –: "Kindergesundheit ist aktive Zukunftsvorsorge. Mit jedem Cent, den wir heute in die gesunden Lebensbedingungen unserer Kinder investieren, schaffen wir die Basis für eine starke und widerstandsfähige Gesellschaft von morgen. […] Deshalb brauchen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel". Einen solchen Paradigmenwechsel fordern wir mit unserem Gesetzentwurf. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich könnte an dieser Stelle den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Bernhard Seidenath von der CSU, oder auch Carolina Trautner oder Melanie Huml, die in die Kinderkommission abgeordnet wurde, von der ich Stellvertreterin bin, zitieren. In diesem Gremium haben wir genau diese Möglichkeiten eruiert. Es gibt viele weitere, die sich mit der Thematik beschäftigt haben. Alle Studien zeigen das Gleiche. Die Bayerische Ernährungsstudie zeigt es. Die Kinderkommission im Bayerischen Landtag ist sich einig. Der Bürgerrat "Ernährung im Wandel" auf Bundesebene gibt ganz klar vor, dass das der wichtigste Hebel wäre. Sprechen Sie mal mit Ihren Landfrauen in Bayern oder mit Ihren Vertreterinnen auf Bundesebene. Auf Bundesebene höre ich von Ihnen dort: Wir wollen beitragsfreies Essen für Kinder auf allen Ebenen. Wir waren mit vielen, auch mit den bayerischen Landfrauen und mit Hauswirtschafterinnen, im Gespräch, weil sie eine so wichtige Arbeit leisten. Sie sind sich einig und sagen: Das ist eine gute Idee. Das muss unbedingt kommen. Wir können in dieser Frage nicht einfach nur mehr zuschauen. – Deshalb meine Aufforderung: Bitte sprechen Sie mit diesen Frauen. Wie gesagt: Sie leisten so wichtige Arbeit. Von ihnen können Sie noch einiges lernen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich nenne noch die Prävention: Prävention ist immer günstiger als eine Folgenbehandlung. Das weiß jeder. Ich weiß nicht, wie viele Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker jetzt hier im Raum sind. Jeder Euro und jeder Cent, die in diese Sache investiert werden, kommen doppelt und dreifach zurück. Alle Studien sind sich darin einig. Das Gesundheitssystem fliegt uns in vielerlei Hinsicht um die Ohren. Wir können bei der kostenlosen Kinderverpflegung ansetzen und gegensteuern. Die Gesundheit unserer Kinder sollte uns das Geld wert sein. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht in der Aussprache der Kollege Werner Stieglitz für die CSU-Fraktion.

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Werner Stieglitz CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der vorsieht, dass alle Kinder an Grund- und Förderschulen in einem Ganztagsangebot oder einer Mittagsbetreuung künftig ein kostenloses Mittagessen erhalten sollen. Dieses soll durch den Freistaat Bayern finanziert werden. Die GRÜNEN wollen dazu das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz ändern. Auf den ersten Blick klingt dieser Vorschlag, liebe Frau Weber, ganz gut: kostenloses, gesundes und nachhaltiges Schulessen für alle Kinder. Meine Damen und Herren, wenn man aber genauer hinsieht, dann zeigt sich, dass dieser Gesetzentwurf keine Probleme löst, sondern nur neue schafft. Zunächst einmal: Ja, die CSU-Fraktion und die Staatsregierung legen großen Wert auf eine gesunde, ausgewogene und hochwertige Schulverpflegung. Ja, es ist unser gemeinsames Ziel, dass Kinder und Jugendliche gut essen, sich gesund entwickeln und in der Schule die nötige Energie haben. Dafür braucht es aber kein kostenloses Mittagessen für alle, unabhängig vom Einkommen und der sozialen Situation. Wir brauchen keine teure Mittelausschüttung nach dem Prinzip Gießkanne, sondern eine gezielte Unterstützung für diejenigen, die tatsächlich Hilfe benötigen. Unterstützung ist längst vorhanden; denn schon heute werden die Kosten für das Schulmittagessen vollständig übernommen, wenn Familien sich das Essen nicht leisten können. Das geschieht über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und auch über die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Kommunen. Das bedeutet: Kein Kind in Bayern muss aus finanziellen Gründen hungrig bleiben. Das ist auch gut so. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Gesetzentwurf würde also keine soziale Lücke schließen, sondern schlicht eine Umverteilung der bestehenden Kosten vom Bund und den Kommunen auf den Freistaat Bayern bewirken – und das wäre auch noch ohne jeden Mehrwert für die Kinder. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch auf die Finanzen zu sprechen kommen. Der Freistaat Bayern steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026, steigende Schülerzahlen, Investitionen in die Digitalisierung, die Lehrkräftegewinnung, die Sanierung und der Neubau von Schulen kosten Milliarden Euro. Wenn der Freistaat zusätzlich die Kosten für das Mittagessen an allen Grund- und Förderschulen übernehmen soll, die sich auf bis zu fünf Euro pro Mahlzeit belaufen – wir haben das gerade gehört –, dann reden wir schnell von mehreren Hundert Millionen Euro zusätzlich. Das wären Mehrkosten in einer Zeit, in der der Landeshaushalt ohnehin stark belastet ist. Wer soll das also bezahlen? Noch wichtiger ist die Frage: Woher soll das Geld kommen, ohne andere wichtige Aufgaben zu vernachlässigen? Wichtige Aufgaben haben wir bei der Bildung, der Sicherheit, aber auch beim Erhalt und Ausbau der Infrastruktur. Es ist nicht seriös, ein solches Programm zu fordern, ohne Vorschläge zu einer soliden Gegenfinanzierung aufzuzeigen. Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Punkt gegen den Gesetzentwurf ist die Bürokratie; denn es ist zu erwarten, dass jedes Mittagessen erfasst, gemeldet und auch abgerechnet werden muss. Dazu kommen Nachweise über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sowie Bio- und bioregionale Quoten. Der Vorschlag klingt nach einer beeindruckenden Qualitätspolitik; er kann aber in der Praxis schnell zu einem Bürokratiemonster werden. Kommunen, Schulen und Lebensmittellieferanten müssten regelmäßig dokumentieren, Zertifikate vorlegen und Berichte erstellen. Allein der Verwaltungsaufwand würde enorm steigen – und das bei ohnehin angespannter Personallage in der Verwaltung. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Statt Lehrerinnen und Lehrer, die sich um Kinder kümmern, hätten wir dann also Schulleitungen, die Biozertifikate prüfen. Das kann doch wirklich nicht unser Ziel sein. Besonders kritisch sehe ich die vorgeschriebene Quote von 50 % ökologisch produzierten Lebensmitteln, wovon 30 % auch noch aus regionalen Quellen kommen sollen. Doch hier gilt: Natürlich unterstützen wir regionale und nachhaltige Ernährung. Bayern ist diesbezüglich auch Vorreiter. Wir haben Ökomodellregionen und seit vielen Jahren das Engagement des Landwirtschaftsministeriums. Eine starre gesetzliche Quote ist aber der falsche Weg; denn viele Kommunen, insbesondere auch im ländlichen Raum, werden schlicht keinen Lieferanten finden, der diese Vorgaben erfüllen kann. Wenn man dann doch einen Lieferanten finden sollte, würden die Preise erheblich höher liegen. Wir sagen deshalb: Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Bayern setzt auf Motivation, Unterstützung und Qualität. Bayern setzt nicht auf Zwang oder Bürokratie. Das bestehende System in Bayern hat sich bewährt, es funktioniert. Die Vernetzungsstellen unterstützen seit über 15 Jahren Schulen bei der Umsetzung einer gesunden Verpflegung. Es gibt Coaching-Programme, Qualitätsleitlinien, Projektwochen zur Gesundheit und Nachhaltigkeit. Es gibt für die Schulen auch das Programm "Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben". Dadurch lernen Kinder, was gesunde Ernährung bedeutet, woher Lebensmittel kommen und wie man sie zubereitet. Bayern geht also längst diesen Weg zu mehr Qualität, Nachhaltigkeit und auch Gesundheitsbewusstsein. Des Weiteren weist der Gesetzentwurf inhaltlich Lücken auf. Er berücksichtigt keine Zuschüsse für private Schulträger. Er ignoriert die Verpflegung in Horten, obwohl diese ab 2026 Teil des Ganztagsanspruchs werden. Er schafft auch keine Rechtssicherheit für die Kostenerstattung an Kommunen, die über fünf Euro hinausgehende Preise zu zahlen haben. Kurz gesagt: Der Gesetzentwurf ist unausgereift, teuer und praxisfremd. Außerdem ist dieser Gesetzentwurf nicht neu. Bereits in den Jahren 2018 und 2022 haben die GRÜNEN ähnliche Initiativen gestartet. (Tim Pargent (GRÜNE): Weil es wichtig ist!) Beide Male wurden diese Gesetzentwürfe nach gründlicher Prüfung vom Landtag abgelehnt. Dass der Gesetzentwurf nun nahezu wortgleich erneut zur Diskussion gestellt wird, zeigt: Es fehlt nicht an der Debatte hier im Haus, sondern an neuen Ideen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wollen das Beste für unsere Kinder. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Aber nicht jeder wohlklingende Vorschlag führt auch zu einem besseren Ergebnis. Der Gesetzentwurf wird nun an den federführenden Ausschuss, den Haushaltsausschuss, überwiesen, wo wir seine finanziellen und auch organisatorischen Auswirkungen genau prüfen werden. Für uns als CSU-Landtagsfraktion steht fest: Wir handeln verantwortungsvoll, sozial, wirtschaftlich und pragmatisch. So gestalten wir die Politik für die Menschen in Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin Laura Weber hat eine Zwischenfrage.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Stieglitz, es geht nicht um Ideen, es geht um die Dringlichkeit. Deshalb bringen wir diesen Antrag – natürlich modifiziert und mit neuesten Studien hinterlegt – erneut ein. Wir haben einige Schulen und Schulleiter besucht. Es geht ganz klar darum, Chancengleichheit zu schaffen. Die Kinder wollen dieses Angebot nutzen, um keine Stigmatisierung zu erfahren. Das Problem ist, dass sie nicht am Mittagessen teilnehmen können, wenn die Eltern es sich nicht leisten können. Das mag hier vielleicht dahin gehend ausgelegt werden, dass die Kinder nur über ihren Schatten springen müssten; aber das sind die Fakten, das ist die Realität: Ein riesiges Ungleichgewicht besteht. Schade, dass Sie immer nur die Unmöglichkeiten anführen und nicht auf die Möglichkeiten blicken. Sehen Sie bitte genau in den Gesetzentwurf.

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Laura Weber GRÜNE

Im Gesetzentwurf steht, dass immer validiert und eventuell angepasst werden muss.

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Werner Stieglitz CSU

Frau Weber, deswegen werden wir uns das Gesetz im Haushaltsausschuss einmal genauestens ansehen und die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen prüfen.

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Ilse Aigner

Als Nächster hat Herr Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf von der CSU: Frau Präsidentin!) – Frau Präsidentin. Ich entschuldige mich. Das kostet wahrscheinlich schon wieder 1.000 Euro. (Heiterkeit bei der AfD)

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Ilse Aigner

Nein.

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Andreas Winhart AfD

Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute wieder ein Gesetzentwurf aus grüner Feder vor. Es ist nichts Neues. Deswegen sind wahrscheinlich bloß eine Handvoll grüne Abgeordnete bei der Ersten Lesung des eigenen Gesetzentwurfs anwesend. Es ist nichts Neues, was kommt; das haben wir gerade schon gehört. Vor allem kam kein Wort dazu, wie man das Ganze finanzieren will. Meine Damen und Herren, grundsätzlich trieft das Ganze wieder vor grüner Ideologie. Es fängt schon damit an, dass das Mittagessen in der Kinderbetreuung und in der Schule mehr als eine reine Versorgungsaufgabe ist. Der pädagogische Mehrwert muss gleich betont werden. Geschrieben wird beispielsweise: "Studien zeigen, dass Schulessen oft zu fett, süß oder salzig ist und zu selten gesunde Optionen wie Kartoffeln, Fisch, Salat, Obst und Gemüse bietet." Meine Damen und Herren, was haben Sie denn eigentlich für eine Ahnung, was in Bayerns Schulen, was in Bayerns Kitas mittags auf den Tisch kommt? Das sind eben nicht nur Kartoffeln und Fisch, sprich Pommes und Fischstäbchen. Idealerweise kommt alles auf den Tisch; aber die Kindergärtnerinnen, die Erzieherinnen, die Hortleitungen, die Schulleitungen wissen schon gar nicht mehr, was sie noch alles anbieten dürfen. Das Mittagessen muss halal sein, es muss vegetarisch sein, es muss etwas Vegetarisches dabei sein, idealerweise soll es noch öko und bio sein, und das Ganze für 2,50 Euro. Meine Damen und Herren, so funktioniert das Ganze schlicht und ergreifend nicht. (Beifall bei der AfD) Sie haben einen richtigen Satz in Ihrem Gesetzentwurf: "Die Organisation der Mittagsverpflegung liegt bei Kommunen, Schulleitungen und Kooperationspartnern." Dort ist es richtig aufgehoben. Nein, wir müssen das nicht bundesweit gleich regeln. Wir müssen das nicht auf Landesebene ziehen und wieder einmal vorschreiben, was auf den Mittagstisch kommt. Wir müssen nicht hineinregieren in die Freiheit der Erzieherinnen und Erzieher, der Köchinnen und Köche, die dort mit ihren Budgets, die ihnen vorgegeben werden, den täglichen Betrieb gewährleisten müssen. Das ist alles viel zu viel hineinregiert. Wir brauchen einfache Strukturen. Vor Ort sollen sie kochen, was sie für richtig halten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Als Begleitprogramm kommt beispielsweise noch Storytelling oder die Gestaltung der Mensaräumlichkeiten durch die Kinder und Jugendlichen dazu. Meine Damen und Herren, was müssen wir denn noch vorschreiben? Wie die Wand in der Mensa bemalt werden soll oder dass dort Plakate hängen sollen? – Das ist nur noch Regulierungswut, meine Damen und Herren. Das hat mit pädagogischer Arbeit nichts mehr zu tun. Geht man in außerschulische Lernorte, soll das Gleiche gelten, meine Damen und Herren. Der grüne Regulierungswahn kommt voll zur Geltung. Nicht mit der AfD, nicht mit uns! (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich muss alles bio und öko sein. Ihr Hass gegen die konventionelle Landwirtschaft kommt dabei voll und ganz durch. Sie glauben, dass Biolandwirte immer noch grün wählen. Sie begehen damit einen großen Denkfehler. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Die Biolandwirte wählen längst AfD, weil sie ordentlich wirtschaften müssen, meine Damen und Herren. Sie wissen ganz genau, dass es einen freien Markt und keine Zwangswirtschaft, dass es gesicherte Märkte braucht. Da hilft es Ihnen nicht, wenn Sie versuchen, entsprechenden Absatz für Biolandwirtschaftsbetriebe in den Schulen herbeizureden. Meine Damen und Herren, wie sieht die Lösung aus? – Wir wollen keine ideologischen Experimente in unseren Schulen. Wir wollen die Freiheit der Verantwortlichen vor Ort stärken. Wenn Sie wirklich etwas stärken wollten, dann hätten Sie sich dafür eingesetzt, das Konzept des Hortes weiter zu stärken und die Horte besser auszustatten. Dort hakt es im Moment. Meistens können sich die Kommunen den Hort nicht mehr leisten und müssen auf billigere Mittagsbetreuung umschwenken. Dafür sind keine ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher notwendig, die viel Geld kosten, sondern die Mittagsbetreuung kann zum Teil durch Laien erfolgen. Das ist das Problem, das wir von Berlin erhalten haben. Dort hakt es finanziell massiv. Meine Damen und Herren, meine Fraktion und ich vertrauen darauf, dass unsere Erzieherinnen und Erzieher mit ihrer langjährigen Erfahrung das Thema Essen – in ihrer Freiheit als Erzieher – kindgerecht aufarbeiten und beibringen. Ich komme noch zu den Finanzen: Wenn Berlin uns anschafft, eine Mittagsbetreuung bereitzustellen, und einen Rechtsanspruch schafft, dann muss auch Berlin dafür zahlen und nicht der Freistaat Bayern. Das ist ganz klar. Grundsätzlich ist das Geld im Geldbeutel der Eltern besser aufgehoben als irgendwo anders, beispielsweise für irgendwelche Gesetze der GRÜNEN. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Stefan Frühbeißer.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der mit der Denkweise gestrickt worden ist, man müsse nur Geld geben, und dann funktioniert alles. Dem ist mitnichten so. Wenn man von einem kostenlosen Mittagessen spricht, muss man ganz deutlich sagen: Das ist ein Widerspruch in sich. Das Mittagessen ist nicht kostenlos, sondern irgendjemand muss bezahlen. Wenn man davon spricht, dass der Freistaat Bayern das Ganze finanzieren soll, muss man auch sagen: Der Steuerzahler soll das bezahlen. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜNEN) Wenn man davon ausgeht und zitiert, dass beispielsweise in skandinavischen Ländern das Ganze seit vielen Jahrzehnten praktiziert wird, muss man umfassend vergleichen und unsere Steuerzahler ehrlicherweise darüber informieren, dass in Skandinavien die Steuerlast der Bevölkerung im Einzelnen wesentlich höher ist als bei uns in Deutschland und letztendlich auch bei uns in Bayern. Ich möchte in der Sache eines deutlich machen. Mit über zwanzig Jahren kommunaler Erfahrung als Sachaufwandsträger möchte ich Ihnen erklären, wie die Realität aussieht. Ich werde dies anhand des Beispiels der Schülerbeförderung aufzeigen: Die Kommunen, die gefördert und mit entsprechenden Zuweisungen unterstützt werden, regeln kostenlos die Schülerbeförderung. Die Realität ist, dass die Eltern mit SUVs die Schulbushaltestellen zuparken, dass sie – obwohl die Beförderung kostenlos wäre – Geld ausgeben, um ihre Kinder wohlbehütet zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Mit dem Gesetzentwurf würden wir – wenn ich sage "wir", dann meine ich den Steuerzahler – die Kosten dafür übernehmen, dass Essen bereitgestellt werden kann, was sich die Eltern zu Hause ersparen. Der Begriff "Ernährer" bekommt dann eine völlig neue Bedeutung. Man muss deutlich machen, wie wir damit umgehen, dass sich Eltern, die in der Unterhaltspflicht sind, diese Kosten ersparen und letztendlich Kosten übernommen werden sollen, die von der Größenordnung unscheinbar sind. Wie sieht die Realität weiter aus? – Wir haben die Situation, die in Berlin durchgespielt worden ist, dass bei dieser Lösung etwa 30 % der Nahrungsmittel entsorgt werden mussten. Jetzt sage ich noch ein bisschen was aus der Praxis: Die Beobachtung zeigt, dass manche Eltern mit ihren Kindern nach der Schule in ein Fastfoodlokal einkehren und mit Sicherheit nicht das Ziel verfolgen, sich gesund zu ernähren. (Widerspruch des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) – Genau das zeigt die Beobachtung vor Ort. Lieber Tim, bitte beobachte in Bayreuth einmal die Situation, dass nach der Schule plötzlich die gleichen Fahrzeuge wie zuvor an der Wendeschleife auftauchen. Ich möchte noch eines verdeutlichen: Für mich ist entscheidend – das ist auch der Weg des Freistaats Bayern und des Kultusministeriums –, auf Information, Bewusstsein und Verantwortung zu setzen, ohne Bevormundung der Eltern und Übernahme von Kosten, und letztendlich als Gesamtheit dafür Sorge zu tragen, dass sich unsere Kinder gesund ernähren, und vor allem sicherzustellen, dass das Ganze finanzierbar und sinnvoll umsetzbar bleibt, indem die Eltern die Verantwortung auch beim Abendessen und in der Gesamtbetrachtung übernehmen. Wir haben entsprechende Programme auf den Weg gebracht, die hier sehr gut wirken. Wir haben die Situation, dass – auch hier muss ich auf die Realität verweisen – die Sachaufwandsträger an den Schulen gemeinsam mit den Partnern sicherstellen, dass auch regionale Produkte für das Mittagessen in der Schule angeboten werden und die Möglichkeiten, die wir vor Ort haben, oft individuell funktionieren. Herr Kollege Stieglitz hat im Übrigen schon angesprochen, dass das Ganze für diejenigen, die sich das nicht leisten können oder Engpässe haben, übernommen wird. Ich kann die Aussage, dass dies eine Stigmatisierung sei, nicht verstehen; denn wenn bekannt wird, bei welchen Kindern bzw. Eltern die Kosten übernommen werden, ist in der Organisation etwas schiefgelaufen. Aus unserer Erfahrung kann ich sagen, dem ist mitnichten so. Im Gegenteil wird dafür Sorge getragen, dass nichts herauskommt und dies in der Einheit der Klasse und der Schule funktioniert. Mir ist es besonders wichtig – auch das ist heute schon zur Sprache gekommen –, über die Finanzierung zu sprechen. Verfolgt man die Ideen der Gesetzentwürfe aus bestimmter Richtung, so hört man immer wieder die Aussage, es sei endlos viel Geld vorhanden. Wir wissen alle nicht erst seit Aufhebung der Schuldenbremse, dass es nicht ganz so einfach ist, vor allem aufgrund der Herausforderungen, die wir aktuell haben; ich sage nur Wehrfähigkeit und Infrastruktur. Wir sollten das Geld dort ausgeben, wo es tatsächlich notwendig ist. Manche denken, wenn man sagt, das Geld ist vorhanden, dass es sich um ein Darlehen bzw. einen Kredit handle. Ich glaube, nach unserem Verständnis als FREIE WÄHLER müssen wir auch in Zukunft darauf achten, das Bewusstsein der Eltern dafür zu schärfen, dass sie ihre Kinder gesund ernähren und vor allem nicht auf Pump leben, damit die nächste und übernächste Generation, um die wir uns auch Sorgen machen, nicht gewaltig an dem zu knabbern hat, was wir an Schulden hinterlassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb muss ich sagen, dass die Idee dieses Gesetzentwurfs vielleicht rühmenswert ist, aber Geldausgeben allein die Probleme nicht löst. Die Lösung liegt in der Verantwortung der Menschen. Meines Erachtens ist es auch ein bisschen vermessen, es so darzustellen, als würde es vor Ort schlecht gemacht.

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Ilse Aigner

Herr Kollege!

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Wenn ich mich umschaue, sehe ich sehr deutlich, dass sich die Lehrkräfte und die Verantwortlichen dafür einsetzen, eine gesunde Ernährung sicherzustellen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Sie haben noch Redezeitverlängerung, weil die Kollegin Weber noch eine Frage hat. – Zuerst hat aber die Frau Weber das Wort.

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Laura Weber GRÜNE

Schön, dass es in Ihrem Sprengel funktioniert. Wie gesagt, es geht um Chancengleichheit. Die Realität sieht leider anders aus. Das ist so. Gerade Kinder aus finanziell schlechter gestellten Familien leiden darunter. Das ist ein Fakt. Wenn Sie den Gesetzentwurf genau lesen, stellen Sie fest, dass wir von beitragsfreiem, nicht kostenfreiem Schulessen sprechen. Sollten Sie sich daran stören, ist das also kein Problem. Vielleicht können Sie sich mit beitragsfreiem Schulessen besser anfreunden. Ich finde es schade, dass Sie dieses Thema in eine spalterische Richtung bringen mit dem Vorwurf, wir würden jemandem unterstellen, schlechte Arbeit zu leisten oder Ähnliches. Das haben wir nicht getan. Der Gesetzentwurf beinhaltet mehr, als nur Essen bereitzustellen und zu zahlen. Er geht in Richtung Bildung und Esskultur. Insgesamt ist das sehr gut investiertes Geld. Schade, dass das – auch durch Ihren Vorredner – in keiner Weise aufgenommen wurde. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Ich glaube, ich habe es in einem Satz verdeutlicht: Die Frage, wer die Kosten übernimmt, ändert nichts an der Tatsache, wie ich das Ganze vor Ort organisiere. Dass die Realität bei Ihnen vielleicht anders aussieht oder Sie das anders wahrnehmen, mag so sein, aber letztendlich können wir die Probleme mit den Möglichkeiten, die wir vor Ort haben, wenn der Einsatz stimmt, unabhängig davon lösen, wer das Ganze bezahlt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Laura Weber (GRÜNE))

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Ilse Aigner

Wenn Sie fertig sind, würde ich der nächsten Rednerin, Frau Dr. Strohmayr für die SPD-Fraktion, das Wort erteilen.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich bin relativ erstaunt über diesen Redebeitrag. Sehr geehrter Herr Kollege, leider gibt es in Bayern nicht nur Eltern, die mit dem SUV kommen, sondern noch viele andere. Vielen Familien geht es nicht so gut. Vielleicht sollten Sie auch einmal in die Schulsprengel blicken, in denen es nicht so rosig aussieht. Ich bin Vertreterin eines Trägers. Ich bin bei der AWO sehr engagiert. Wir haben viele Kitas und Ganztagseinrichtungen. Dort sieht die Realität oft anders aus. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für Chancengleichheit in unseren Schulen ein. Deswegen sind wir natürlich für ein kostenloses Mittagessen in unseren Grund- und Förderschulen. Ich werde nachher auch noch einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten, weil Sie so großen Wert darauf gelegt haben. Internationale Studien – es wurde schon genannt – in Schweden, Finnland und den USA zeigen, dass es kurz- und langfristig viel Nutzen hat, wenn es an den Schulen ein kostenloses Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler gibt. Ich war gestern in der Gemeinde Unterhaching. Dort wurde eine Befragung der Eltern durchgeführt, was sie sich für einen guten Ganztag wünschen. Sehr weit oben stand das warme Mittagessen. Das ist für Eltern und Kinder wichtig, auch hier bei uns in Bayern. Ich bin mir sicher, dass die Ergebnisse ähnlich wären, wenn man in vielen anderen Kommunen nachfragen würde. Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN sieht eine Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes vor. Dadurch sollen die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützt werden. Ein kostenfreies Mittagessen gewährleistet für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer finanziellen Situation zu Hause eine warme Mahlzeit. Das ist uns wichtig. Dies erfordert aber auch – darauf wurde schon hingewiesen – die Gemeinschaft und den Kontakt aller Schülerinnen und Schüler. Für viele Kinder – ich habe es vorhin schon gesagt – ist das Schulessen die einzige ausgewogene Mahlzeit am Tag. Gehen Sie doch einmal in die Schulen. Dazu kann ich Sie nur auffordern. Gehen Sie in die Schulen, die im Startschancen-Programm sind, einem Programm des Bundes. Gehen Sie in diese Schulen, die in sozialen Brennpunkten stehen, schauen Sie sich die Situation an, und sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern. Viele dort sagen, die Kinder können am Nachmittag nicht mehr lernen, weil sie Hunger haben. Wir können in so einem reichen Land wie Bayern doch nicht zulassen, dass die Kinder hungrig in den Schulen sitzen! (Beifall bei der SPD) Ich wollte noch einen Finanzierungsvorschlag einbringen. Wir haben zum Haushalt einen Antrag eingereicht, in dem wir einen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie man hier in Bayern das kostenfreie Mittagessen einführen könnte. Wir schlagen vor, in den Schulen mit kostenfreien Mittagessen zu beginnen, die im Startchancen-Programm des Bundes sind und in sozialen Hotspots liegen. Das ist ein konkreter Vorschlag, der bezahlbar ist. Damit könnten wir einsteigen. Dann könnten wir schauen, wie es läuft. Wir werden dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. Wir sind der Meinung, es braucht nicht überall Biomittagessen. Wir haben einen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie wir starten könnten. Ich kann Sie nur auffordern, unsere Ideen aufzunehmen. Wie gesagt, wir werden heute zustimmen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER))

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Ilse Aigner

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 19/8066) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden; damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Als Erster bekommt der Innenminister Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in Bayern haben die jüngsten Gerichtsentscheidungen zur Tübinger Verpackungssteuer dazu geführt, dass manche Kommunen Überlegungen anstellen, eine solche Verpackungssteuer einzuführen. Doch die Einführung einer solchen Steuer ist aus meiner Sicht gerade in den heutigen Zeiten das falsche Signal für die Gastronomie und für die Wirtschaft insgesamt. Unser Ziel ist es, die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir sagen zu einer neuen Verpackungssteuer deshalb ein klares Nein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Rechtsklarheit schaffen und eindeutig regeln, dass Kommunen im Freistaat Bayern keine solche Steuer erheben dürfen. Wir wollen im Freistaat weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft – insbesondere die Gastronomie – zusätzlich belasten. Die Gastronomie ist in Bayern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Folgen der Corona-Pandemie, der Energiekrise, des Ukrainekriegs und das insbesondere inflationsbedingt gestiegene Preisniveau sowie erheblicher Personalmangel haben die Branche schon schwer geschwächt. Eine Verpackungssteuer wäre nur eine weitere Strapaze. Eine Verpackungssteuer führte zum einen zu weiteren Preissteigerungen. Zum anderen belastete sie unsere Unternehmen noch einmal – und zwar gerade die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe, Bäckereien und Metzgereien – mit zusätzlichem Bürokratieaufwand in Zeiten, wo jedem klar ist, dass wir unseren Staat fit machen und die Bürokratie abbauen müssen. Ich will Ihnen aus Tübingen einmal ein ganz simples Beispiel sagen. Für den Vollzug ist es dort offensichtlich unerlässlich, ausführlichste Vollzugshinweise herauszugeben, damit die betroffenen Unternehmen überhaupt Anhaltspunkte haben, was mit den Vorschriften der Tübinger Verpackungssteuersatzung gemeint ist. Beispiel: Sie kennen von Cafés, Backstuben, auch manchen Restaurants Kaffee to go. Über diese Verpackung würden wir als erste reden. Manchmal kriegen Sie die Möglichkeit, ein kleines Holzstäbchen mitzunehmen, mit dem Sie den Kaffee umrühren können. So etwas ist in der Satzung der Stadt Tübingen genau geregelt. Rührstäbchen für Kaffee mit einer Mindestlänge von 14 cm fallen unter die Verpackungssteuer, kürzere aber nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir dem Treiben hier also freie Bahn gewährten, so wäre durchaus zu befürchten, dass wir in Zukunft Gemeinden haben, in der die Rührstäbchen ab 14 cm zu besteuern sind, in der Nachbargemeinde aber erst ab 16 cm und dergleichen. Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele sagen. Entschuldigung, genau mit solchen Dingen fängt die Bürokratie an, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) obwohl wir bei jeder Gelegenheit sagen, dass wir zu viel davon haben. Es fängt aus ehrenhaften Gründen, unnötige Verpackung und dergleichen reduzieren zu wollen, genau bei solchen Dingen an. Ich sage Ihnen deshalb: Nein! Wir steigen in einen solchen Unsinn gar nicht erst ein. Die Leidtragenden sind am Schluss dann nämlich doch die Kunden; denn auf diese werden die ganzen Kosten, die für den Vollzug der Verpackungssteuer anfallen, übertragen. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch: Die Verpackungssteuer steht im Widerspruch zu der vom Bund geplanten Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026. Das ist ein Ziel, für das wir uns mit großer Mehrheit auch hier in diesem Haus in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt und wozu wir gesagt haben, die Umsatzsteuer muss wieder gesenkt werden. Eigentlich hatte das der frühere Bundeskanzler auch versprochen. Die Ampel-Regierung hat dieses Versprechen dann wie üblich nicht gehalten. Jetzt soll es umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, es macht aber keinen Sinn, wenn wir zu Beginn des nächsten Jahres diese Umsatzsteuer für die Gastronomie tatsächlich auf Bundesebene für ganz Deutschland reduzieren, uns gleichzeitig aber wieder etwas Neues einfallen lassen, wie man genau die gleichen Adressaten mit einer neuen Abgabe belastet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das steht im Widerspruch. Deshalb wollen wir so etwas nicht. Ich bitte deshalb das Hohe Haus um eine möglichst zügige Beratung und am Schluss um entsprechende Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Entschuldigung, Herr Staatsminister: Es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Birzele von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Andreas Birzele GRÜNE

Herr Staatsminister Herrmann, ein Verbot oder die Ablehnung solch einer örtlichen Steuer durch die Rechtsaufsichtsbehörde darf ausschließlich erfolgen, wenn die Steuer mit höherrangigem Recht – insbesondere dem Grundgesetz oder Bundesgesetzen – nicht vereinbar ist. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 hat ausdrücklich betont, dass das hier nicht der Fall ist. Meine Frage ist daher: Wie begründet ihr euer Verbot rechtskonform – und nicht nur mit irgendwelchen lächerlichen Beispielen? (Beifall bei den GRÜNEN) Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Wir können noch mehr Argumente anführen. Wir begründen es aber zum Beispiel mit dem, was ich gerade gesagt habe. Ja, das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zum Abfallrecht des Bundes gefällt, aber eben nicht zu dem, was ich Ihnen gerade gesagt habe: dass der Bund eine klare steuerliche Zielrichtung vorgibt, nämlich Entlastung der entsprechenden Gastronomiebetriebe. Damit läuft eine Verpackungssteuer dieser klaren bundespolitischen Zielsetzung nach steuerlicher Entlastung von Gastronomiebetrieben völlig entgegen. Es widerspricht dieser Zielsetzung, wenn man sich gleichzeitig auf diesem Gebiet eine neue Belastung der Gastronomie einfallen lässt. Insofern ist das aus meiner Sicht völlig klar. Wir werden auch genau damit weiter argumentieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion der Kollege Jörg Baumann. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! (Toni Schuberl (GRÜNE): Und Kolleginnen!) Für die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag ist es kein bloßer Grundsatz, sondern ein ehernes Gesetz: Entscheidungen gehören auf die niedrigstmögliche Ebene. Nur so sind sie schnell, bürgernah und vor allem nicht von abgehobenen Elfenbeintürmen diktiert. Doch beim Verbot der Verpackungssteuer ziehen wir eine klare rote Linie. Da geht es zum Schutz unserer Arbeitgeber nur mit dem Dampfhammer. Diese Steuer wäre nicht nur ein Rohrkrepierer, sie wäre ein frontaler Angriff auf unsere Bürger und unsere Wirtschaft. Unsere Kommunen stehen schon jetzt am Abgrund. Sie werden mit Aufgaben überhäuft, als wären sie der Mülleimer des Bundes und der Landespolitik. Aber die Kassen bleiben leer. Natürlich greifen sie nach jedem noch so mickrigen Strohhalm. Viele Kommunen würden die Verpackungssteuer wohl auch einführen – nicht aus Überzeugung, sondern weil sie am finanziellen Tropf hängen. Seien wir aber einmal ehrlich: Soll das die Lösung sein? – Ein weiterer Tritt in die Magengrube des Steuerzahlers. Die Zahlen sprechen Bände, und sie schreien förmlich nach Vernunft. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung enthüllt das ganze Desaster. Für das Jahr 2024 stehen die Städte und Gemeinden bundesweit mit einem Defizit von 25 Milliarden Euro da. Ein historischer Tiefpunkt. In Bayern, wo wir unter weiß-blauem Himmel einst Überschüsse feierten, gähnt seit 2022 ein schwarzes Loch. Die Bertelsmann Stiftung zeigt: Das Defizit hat sich im letzten Jahr auf 5,2 Milliarden Euro fast verdoppelt. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages Markus Pannermayr schlägt längst Alarm. Die Finanzlage ist nicht mehr nur bedrohlich, sie ist ein Albtraum. Und warum? Weil die Ausgaben explodieren: Personal, Soziales und – lassen wir die Katze aus dem Sack – die Kosten der illegalen Massenmigration. (Toni Schuberl (GRÜNE): Habt’s ihr kein anderes Thema?) Das ist keine Schieflage mehr, das ist ein Sinkflug ohne Fallschirm. Die Folge: ein Investitionsklima, das eher an eine Eiswüste als an einen Wirtschaftsstandort erinnert; eine heimische Wirtschaft, die hustet und keucht; Bürger, die unter dieser Finanzkatastrophe förmlich erdrückt werden. Jetzt denken einige, die Verpackungssteuer sei der vermeintliche Retter in der Not. – Das kann nur ein Witz sein, und zwar ein ganz, ganz schlechter. Diese Abgabe hat mit Müllvermeidung so viel zu tun wie ein Fisch mit Fahrradfahren. Es geht nur um eines: Kasse machen auf Kosten der Bürger. Die Kommunen wollen ihre Haushaltslöcher stopfen, und wer zahlt die Rechnung? – Der kleine Mann, die Fleischerin um die Ecke, der Wirt, der eh schon ums Überleben kämpft. Diejenigen, die so etwas auch nur in Erwägung ziehen, sollten sich schämen. Tourismus, Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien – das sind keine anonymen Konzerne, das sind die Lebensadern Bayerns. Wollen wir sie mit noch mehr Abgaben und bürokratischem Irrsinn endgültig in den Bankrott treiben? – Das ist, als würde man einem Ertrinkenden noch einen Eimer Wasser über den Kopf schütten. Die Inflation wurde schon angesprochen. Sie galoppiert wie ein wild gewordenes Pferd. Mit einer solchen Steuer würden wir dem Pferd auch noch die Peitsche geben. Wir sagen Nein zu diesem Wahnsinn, Nein zu weiteren Belastungen und Ja zu einer Politik, die endlich aufhört, die Bayern wie Zitronen auszupressen, und stattdessen für sie kämpft. Liebe Bürger, auch wenn die CSU hier Recht hat und die Einführung der Verpackungssteuer verbieten will, wird sie die Bürger auf andere Weise weiter belasten: durch Erhöhung der CO -Steuer, Erhöhung der Sozialabgaben und dazu noch die Einführung des Wassercents. Die CSU ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Steuerliche Entlastungen gibt es nur mit uns, der AfD. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion der Kollege Josef Heisl.

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Josef Heisl CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern steht für wirtschaftliche Vernunft, für einen starken Mittelstand und für eine praxisnahe Politik. Unsere Unternehmen, unsere Gastronomie und unsere Bürger brauchen keine weiteren Belastungen. Sie brauchen Entlastung, sie brauchen Planungssicherheit, und sie brauchen Vertrauen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb ist es mir wichtig, heute noch einmal klarzustellen, dass es in Bayern keine kommunale Verpackungssteuer geben wird. Auf den ersten Blick könnte man meinen, sie wäre ein ökologisches Instrument; das klingt ganz gut. Aber was bedeutet sie denn wirklich? – In der Praxis bedeutet sie vor allem Mehrkosten, Bürokratie und einen Flickenteppich; Mehrkosten, Bürokratie und einen Flickenteppich für jeden Bäcker, der seine Semmeln zum Mitnehmen abgibt – und die meisten geben sie nun einmal zum Mitnehmen ab –, für jedes Café, das einen Kaffeebecher über die Theke reicht, und für jeden Gast, der dieses Angebot gerne annimmt, aber am Ende die Zeche zahlt. Ja, auch wir wollen weniger Verpackungsmüll. Aber der Weg dorthin führt doch über Innovationen, Anreize und Aufklärung und nicht über neue Steuern und neue Vorschriften. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bayern setzt auf Verantwortung statt auf Mehrkosten, auf Kooperation statt auf Bürokratie. Wir haben doch ein großes Ziel in unserem Land – also zumindest kann ich für meine Fraktion und auch den Koalitionspartner sprechen –: Unser großes Ziel ist doch, den Menschen in unserem Land das Leben zu erleichtern, und nicht, noch mehr Bürokratie zu schaffen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, darum unterstützen wir das Verbot der kommunalen Verpackungssteuer, das gerade von Staatsminister Joachim Herrmann vorgestellt worden ist; denn dieses Verbot stützt unsere Wirtschaft, es belastet die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter und zeigt, dass wir in Bayern anpacken und nicht den Bürger abkassieren. Ich möchte es einmal in vier Punkten darlegen: Der erste Punkt ist für mich wirtschaftliche Vernunft statt neuer Belastungen. Gerade unsere Gastronomie, die Bäckereien, Imbisse und Cafés haben in den letzten Jahren enorme Herausforderungen stemmen müssen: Pandemie, Energiepreise, Fachkräftemangel und Inflation. Sie brauchen jetzt nicht mit einer Verpackungssteuer, mit neuen Abgaben die nächste Hürde. (Zuruf der Abgeordneten Laura Weber (GRÜNE)) So eine Steuer würde gerade die kleinen Betriebe treffen, die Betriebe, die draußen in den Dörfern, in den Innenstädten das Rückgrat sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Genau!) Wir wollen die Betriebe stützen, die wir für unsere Struktur draußen im Land brauchen. Zweiter Punkt: die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Ja, wer zahlt denn die Zeche? – Man greift dem Verbraucher in den Geldbeutel, man greift ihm in die Tasche. Er spürt die Folgen der ganzen Sache. Am Ende landet jede zusätzliche Steuer beim Verbraucher. Er zahlt die Rechnung. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen, ist doch eine Verpackungssteuer nichts anderes als eine versteckte Preiserhöhung für die Butterbrezen zum Frühstück, für den Kaffee, den sich der Pendler am Bahnhof noch mitnimmt, und für das Mittagessen, das unterwegs verzehrt wird. Wir wollen keine neue Alltagssteuer. Wir wollen die Lebenshaltungskosten nicht weiter steigern. Dritter Punkt: umweltpolitische Verantwortung ja, aber mit klugen Mitteln. Ich habe es zuvor gesagt: Natürlich stehen auch wir dazu, dass wir den Verpackungsmüll reduzieren wollen. Aber Steuern lösen doch keine Umweltprobleme. Wirklich hilfreich sind Anreize für Mehrweg, die Förderung innovativer Verpackungen und Aufklärung – für mich der wichtigste Punkt – beim Verbraucher und bei den Betrieben. Sie müssen mitgenommen werden. Viele Unternehmen in Bayern zeigen bereits, dass es ganz ohne Zwang geht. An diese Vorbilder müssen wir uns halten. Sie zeigen, wie es wirklich gemacht wird. Es gibt Pfandsysteme, es gibt wiederverwendbare Becher, die ausgegeben werden, oder digitale Rückgabe-Apps. Diesen Weg wollen wir in Bayern beschreiten, wie immer freiwillig, fair und fortschrittlich. Der vierte Punkt ist für mich die Einheitlichkeit statt des Flickenteppichs. Es ist ein Punkt der Rechtssicherheit. Wenn jede Kommune eine eigene Verpackungssteuer erheben kann, entsteht in ganz Bayern ein bürokratischer Flickenteppich. Man stelle sich Unternehmen vor, die mehrere Filialen in verschiedenen Kommunen haben. Es ist doch eine fast unlösbare Aufgabe, wenn ein Betrieb in München andere Abgaben abrechnen muss, als er sie in Nürnberg oder in Regensburg hat. Jetzt will ich wieder auf mein Beispiel vom kleinen Bäcker zurückkommen, der vielleicht drei oder vier Filialen bei mir vor Ort hat. Er rechnet dann in Passau vielleicht anders ab als in der Gemeinde Salzweg und in Büchlberg anders als in Hutthurm. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Es kann doch nicht wahr sein, dass wir so einen Flickenteppich unterstützen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Darum ist dieses Verbot ein klares Signal für Rechtsklarheit, für Bürokratieabbau und für unternehmerische Fairness. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Umweltschutz, aber mit gesundem Menschenverstand. Wir wollen Fortschritt, aber wir wollen auch die Betriebe nicht überfordern. Wir wollen Entlastung und nicht zusätzliche Kosten. Das Verbot der kommunalen Verpackungssteuer ist daher mehr als eine rechtliche Klarstellung. Es ist ein Bekenntnis zur wirtschaftlichen Freiheit, zur bürgerlichen Vernunft und zu einem starken und verlässlichen Bayern. Unsere Betriebe brauchen Rückenwind und nicht, dass man ihnen Steine in den Weg wirft. Unsere Kommunen brauchen Klarheit und nicht Flickenteppiche. Unsere Bürger verdienen eine Politik des Anpackens und nicht eine des Abkassierens. Darum sage ich noch einmal aus Überzeugung Ja zum Umweltschutz, aber Nein zu einer Verpackungssteuer. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Pargent von den GRÜNEN hat das Wort.

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Tim Pargent GRÜNE

Herr Kollege, Sie haben angesprochen, dass Sie für Einheitlichkeit statt eines Flickenteppichs sind. Jetzt wollte ich Sie Folgendes fragen: Der Freistaat hat für sich herausgehandelt, bei der Grundsteuer eigene Gesetze auf Landesebene zu erlassen. Er kämpft gerade darum, bei der Erbschaftsteuer eigene Gesetzgebungskompetenz zu erlangen, und verbietet gleichzeitig schon seit Längerem den Kommunen Vergnügungssteuern. Er verbietet die Einführung einer Grundsteuer C. Er hat den Kommunen bereits die Einführung einer Bettensteuer untersagt, und er untersagt jetzt die Möglichkeit zur Einführung einer Verpackungssteuer. Wie rechtfertigen Sie diese steuerpolitische Doppelmoral vor den Bürgermeistern, den Gemeinderäten und auch den kommunalen Spitzenverbänden, um die es hier geht? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Josef Heisl CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Pargent, der Vergleich hinkt. Bei den anderen Sachen versuchen wir, das Bestmögliche für unsere Bürger herauszuholen, und hier belasten wir unsere Kommunen. Wir haben uns auch die Zahlen aus Tübingen kommen lassen. Dort hat der zuständige Mitarbeiter in der Verwaltung ganz klar von einem Riesenaufwand, einer Riesenbürokratie gesprochen. Es ist nur durchsetzbar gewesen, weil man ganz große Förderprogramme aufgelegt hat, um Geschirr, Maschinen usw. einkaufen zu können. Vergleichen Sie also bitte nicht Äpfel mit Birnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Jetzt hat der Kollege Andreas Birzele für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU nennt sich gerne Freiheitspartei. Das klingt erst einmal gut. In Sonntagsreden versprecht ihr den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume; am Montag sagt ihr ihnen aber schon wieder, was sie zu tun und zu lassen haben. Genau das passiert hier und jetzt. Mit dem Gesetz verbietet ihr ihnen eine Verpackungssteuer und hebelt damit die kommunale Selbstverwaltung ein weiteres Mal aus. Das ist keine Freiheit, das ist Gängelung. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Vor allem sind wir nicht per Du!) Jeden Tag fallen Berge von Einwegverpackungen durch allerlei mögliche To-go-Artikel an. Und die Entsorgungskosten? – Die bleiben bei den Städten und Gemeinden hängen, sprich bei den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen. Den Begriff Gerechtigkeit habe ich meinen Kindern anders erklärt. Das muss doch der zahlen, der den Müll produziert. Der einfachste Hebel ist da die kommunale Verpackungssteuer: Vermeidung belohnen, Kosten fair verteilen. (Beifall bei den GRÜNEN) Lasst die Kommunen doch bitte selber herausfinden und machen, was vor Ort funktioniert, um die explodierenden Entsorgungskosten wenigstens halbwegs in den Griff zu bekommen. Sie wissen es vor Ort doch ohnehin besser als wir. Und nein: Das ist keine fixe Idee von uns GRÜNEN. (Zuruf von der AfD: Doch!) In mehreren Städten – und das wisst auch ihr – liegen viele fertige Entwürfe auf dem Tisch, und sogar in Kommunen, wo die CSU das Sagen hat. Und warum? – Sicher nicht aus Spaß, sondern um die Umwelt zu schützen und die Haushalte zu entlasten. Und was für eine Antwort habt ihr darauf? – Ein kategorisches Nein, ein pauschales Verbot. Die selbst ernannte Freiheitspartei wird zur Verbotspartei Nummer eins. Mein Kollege hat es gerade aufgezählt. (Beifall bei den GRÜNEN) Fällt Ihnen da etwas auf, Herr Söder? – Er ist leider heute schon wieder nicht da. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Echt?) Seit Jahren beschimpfen Sie uns als Verbotspartei, und heute seid ihr es, die den Kommunen ein glasklares Verbot diktieren. Dabei sagt sowohl der Bayerische Städtetag als auch der Bayerische Gemeindetag ganz klar: Dieses Verbot darf nicht kommen. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Das ist ein Schmarrn!) Das ignoriert ihr einfach! Und jetzt frage ich euch: Wozu braucht ihr eigentlich noch die Expertise der Kommunen? – Am Ende macht ihr immer das, was euch selber am besten passt. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So ein Schmarrn!) – Nein, genauso ist es. Die Kommunen jammern nicht aus Jux und Tollerei: Ansbach, Nürnberg, Fürth, Schwabach, Erlangen, Dachau, Fürstenfeldbruck – überall schlagen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen Alarm, weil ihre Haushalte kaum noch darstellbar sind. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU) – Unruhe) Ende September haben wir also der Staatsregierung erneut einen Hilferuf gesendet. (Zuruf) – Jetzt warte ab, dann stelle eine Zwischenfrage. (Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin) Was in Gottes Namen tut ihr? – Ihr nehmt den Kommunen die letzte Möglichkeit, eigene Einnahmen zu generieren. (Zuruf: Quatsch!) – Ja, genau. Jetzt reden wir einmal über die Folgen. Wenn Kommunen finanziell austrocknen, bleiben nur noch Pflichtaufgaben, und was das bedeutet, das wisst auch ihr: weniger Busse im Nahverkehr, weniger Zuschüsse für Vereine und Jugendarbeit, Kultur auf Sparflamme – also genau das, was unser Zusammenleben stark macht und worauf ein Unternehmen und das Handwerk so dringend angewiesen sind: gute Infrastruktur, lebendige Ortskerne, funktionierende Entsorgung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die Realität eurer Politik sieht so aus: Ihr redet von Freiheit und nehmt sie weg. Ihr redet von Verantwortung und schiebt sie ab. Ihr redet von starken Kommunen und schwächt die aber Stück für Stück. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt drehen wir den Spieß einmal um. Ihr lehnt die Verpackungssteuer so vehement ab: Was ist denn eure Alternative? Wie entlastet ihr den kommunalen Haushalt jetzt und nicht irgendwann? Wie sorgt ihr dafür, dass die Verursacher von Verpackungsmüll endlich Verantwortung tragen, und nicht länger die Allgemeinheit? – Große Worte haben wir von euch schon so viele gehört. Konkrete Vorschläge? – Keine, wie immer Fehlanzeige. Unser Angebot ist klar: Wir GRÜNE stehen an der Seite der Kommunen. Wir lassen vor Ort entscheiden, ob eine Verpackungssteuer sinnvoll ist, und lassen diejenigen zahlen, die den Müll verursachen. Das ist übrigens ganz im Sinne meines Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek, der in der "Passauer Neuen Presse" vor ein paar Tagen Folgendes gesagt hat. Ich zitiere sinngemäß: Ziel muss es sein, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, etwa den Kommunen mehr Spielräume zu geben, sie in ihrem Ermessen zu unterstützen. Die Frage muss sein, wie können wir es möglich machen, statt zu sagen: Geht nicht. Nichts anderes wollen wir. Ihr aber sagt: Geht nicht. – Ihr merkt hoffentlich etwas. (Beifall bei den GRÜNEN) Zum Schluss appelliere ich an die CSU und an die FREIEN WÄHLER: Hört einfach auf, Freiheit zu predigen. Gewährt sie einfach. Vertraut den Städten und Gemeinden. Wie gesagt, wissen sie es vor Ort besser als wir. Unterstützt unsere Kommunen, gebt ihnen die Werkzeuge an die Hand, anstatt sie wegzuschließen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Markus Saller.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Kollege Birzele, mit wie vielen Metzgern, Bäckern und Gastronomen haben Sie eigentlich im Vorfeld einmal gesprochen? Habt ihr einmal gefragt, wie die Bürgerinnen und Bürger zu dem Thema stehen? – Ihr wollt hier jetzt die Kommunen herausheben; aber die Kommunen denken an ihre eigenen Leute. Die denken an ihre eigenen Betriebe, die sie vor Ort haben. Eines muss man auch noch dazusagen: Wir sind eigentlich doch gerade dabei, ein Kirchturmdenken irgendwie zu überwinden. Meinen Sie denn, dass der Müll gestoppt wird, wenn Sie in einer Gemeinde eine Verpackungssteuer erlassen und der Müll dann in der nächsten Gemeinde entsorgt wird? – Das sorgt doch nur für Zwietracht und für Unsinn. Jede Gemeinde macht dann ihre eigene Regelung. Haben Sie einmal an Bäcker und Metzger gedacht, die verschiedene Filialen in verschiedenen Gemeindegebieten haben? Wie wollen Sie denn das regeln? – Sie machen einen unglaublichen bürokratischen Unsinn, und jeder Bürger und jede Bürgerin sollte in der Lage sein, selber für die Entsorgung von Verpackungen zu sorgen –,

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Ilse Aigner

Herr Kollege.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

– das kann jeder selber machen, wie er es meint. Dafür brauchen wir keine Steuer. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ilse Aigner

Bitte.

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Andreas Birzele GRÜNE

Bevor ich hier in den Bayerischen Landtag hereingekommen bin, war ich 26 Jahre als Schreinermeister tätig. Ich weiß schon, was Handwerk heißt. Ich unterhalte mich mit wahnsinnig vielen Metzgern, Bäckern usw. Wenn du dich mit irgendeinem Bäcker einmal unterhalten hast, dann wird er dir auch sagen: Die größte Gewinnspanne hat er beim Coffee to go. – Er muss es immer rechtfertigen, wenn er bei der Brezn, bei der Semmel oder irgendwo den Preis um fünf Cent anhebt. Beim Coffee to go muss er das nicht. Der denkt sich bloß immer: Kauft das Zeug, dann habe ich die größte Gewinnspanne. – Natürlich ist das ein bürokratischer Aufwand, da brauchen wir nicht drum herumzureden; (Michael Hofmann (CSU): Ah, doch!) aber es ist ein Durchgangsposten, wo niemand draufzahlt. Der nächste Punkt ist, dass die Kommunen es ausprobieren können. (Michael Hofmann (CSU): Wie kommen Sie denn darauf?) Es ist keine Pflicht, es belastet. Ihr überlegt die ganze Zeit, wie man den bayerischen Haushalt entlasten kann. (Michael Hofmann (CSU): Wie viel denn? Über wie viel Geld reden wir denn?) Das wäre etwas, wie Kommunen Einnahmen generieren können, ohne dass es den Haushalt belastet. – Schau wenigstens her, wenn ich mit dir rede, Herrschaftszeiten. Das gibt es nicht. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Jetzt spricht der Kollege Pohl für die FREIEN WÄHLER.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Birzele, es war genial. Sie haben jetzt in diesem Hohen Haus in wenigen Minuten deutlich gemacht, was die GRÜNEN sind: eine Verbotspartei durch und durch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Sie wollen den Finger, der auf Sie zeigt, jetzt umdrehen, indem Sie den Freiheitsbegriff pervertieren. Was ist denn Freiheit? – Freiheit ist die Freiheit des Bürgers – – (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Ja, Herr von Brunn, Sie ausgerechnet, der Paradesozialist, will sich über Freiheit auslassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Was ist Freiheit? – Herr von Brunn, da können Sie noch etwas lernen. Was ist Freiheit? – Freiheit ist das Recht des Bürgers, nicht von staatlicher Gewalt und staatlichen Eingriffen betroffen zu sein. Dieses Gesetz, das der Herr Staatsminister Herrmann heute eingebracht hat, ist ein Gesetz, das eine staatliche Ebene, nämlich die Kommunen, in ihrem Recht beschneidet, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. (Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Es ist ein Freiheitsgesetz und kein Verbotsgesetz, lieber Kollege. (Zuruf von der CSU: Bravo! Genauso ist es!) Es ist schon klar, dass das nicht jedem von den GRÜNEN in die Wiege gelegt ist. Die Freiheit ist bei euch auf wenige Bereiche, auf den Konsum von Drogen und Ähnliches, beschränkt. (Allgemeine Heiterkeit) Aber schauen Sie es sich doch einmal im Sinne unseres Grundgesetzes an. Das Grundgesetz definiert in den Grund- und Freiheitsrechten ganz klar die Refugien des Bürgers, die Abwehrrechte, die der Bürger gegen staatliche Eingriffe hat. Dieses Gesetz beschränkt nicht die Bürger, sondern beschränkt die Staatsgewalt. Jetzt muss man fragen: Ist dieses Gesetz sinnvoll, oder greift es in die Gestaltungshoheit der Kommunen ein? – (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Die Antwort lautet: Natürlich greift es in die Gestaltungshoheit der Kommunen ein. Darf der Gesetzgeber das? – Die Antwort lautet: Ja; denn der Gesetzgeber hat die kommunale Selbstverwaltung – ein Recht, das wir hochhalten – zum Beispiel gegen die Gewerbefreiheit abzuwägen, die im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung als Ausfluss der Eigentumsfreiheit geschützt ist. Uns sind in diesem Fall die Belange der Bürger und der gewerbetreibenden Wirtschaft wichtiger. Warum ist das so? – Das Flickenteppich-Argument kann man so oder so sehen. Herr Kollege Pargent, über diesen Vergleich muss ich wirklich den Kopf schütteln. (Michael Hofmann (CSU): Ja!) Sie können doch den Freistaat Bayern nicht mit einer Stadt wie Bad Wörishofen vergleichen. Isoliert betrachtet befände sich der Freistaat Bayern bezüglich der Einwohnerzahl auf Platz 8 aller EU-Staaten. Der Freistaat Bayern ist bevölkerungsreicher als Österreich, als Belgien und als Griechenland. Selbstverständlich muss der Freistaat Bayern auch die Möglichkeit haben, Dinge in eigener Verantwortung zu regeln. Das ist etwas anderes, als wenn in einer Gemeinde A andere Verordnungen als in einer Gemeinde B erlassen werden. Der Kollege von der CSU hat völlig zu Recht darauf hingewiesen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ich möchte noch eines sagen: Wenn Sie noch einmal das Wort "Mittelstandsförderung" in den Mund nehmen, werde ich Sie an diese Debatte erinnern. Was ist denn Bürokratie? Wem nutzt denn Bürokratie? Warum gibt es leider Gottes so wenig Widerstand gegen neue bürokratische Hürden? – Weil die Großen, die Großindustrie, die Bürokratie durch die Einstellung von zwei, drei neuen Mitarbeitern leicht bewältigen; aber der Bäcker, der Metzger und der Wirt eben nicht. Machen Sie doch einmal die Augen auf: In jeder Stadt, lieber Kollege Pargent, nehmen wir zum Beispiel die Universitätsstadt Bayreuth, gab es, als Sie noch nicht gelebt haben, wahrscheinlich dreimal so viele Gaststätten wie heute. Früher gab es in jeder Straße eine Bäckerei. Heute gibt es Städte und Gemeinden, die haben keinen eigenen Bäcker mehr. Warum? – Weil Sie ihnen mit ständig neuen Auflagen das Leben schwer machen und ihnen die Konkurrenzfähigkeit nehmen. Unser Anliegen ist, es den Gewerbetreibenden und den Bürgern einfacher zu machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Hier sitzt der in der Staatsregierung für Bürokratieabbau Zuständige, Florian Herrmann. Er macht das tagtäglich. Natürlich gibt es auch Widerstände; aber ausgerechnet in diesem Parlament heben die Parteien von links bei allem, was man vereinfachen will, bei allem, was man weniger kompliziert machen will, ständig den Finger und sagen: So nicht! (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Ich werde euch fragen: Wie hättet ihr es denn gerne? – Außer beim Thema Cannabis und irgendwelchen Gleichstellungsthemen ist euer Freiheitsbegriff ein Freiheitsbegriff, der weder meinem noch dem der Bayerischen Verfassung noch dem des Grundgesetzes entspricht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Arif Taşdelen (SPD): Wer regiert denn in Bayern seit hundert Jahren? Sie stehlen sich aus der Verantwortung! – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegin Christiane Feichtmeier das Wort.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der den Kommunen die Möglichkeit nimmt, eine Verpackungssteuer einzuführen. Ich sage gleich zu Beginn für unsere Fraktion: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Es geht dabei nicht darum, ob eine Verpackungssteuer inhaltlich die perfekte Lösung ist. Es geht um etwas viel Grundsätzlicheres, nämlich um das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Genau dieses Recht wird von der CSU und den FREIEN WÄHLERN erneut beschnitten. (Beifall bei der SPD) Ich frage mich ernsthaft: Was soll das? – Unsere gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte vor Ort wissen doch am besten, welche Instrumente in ihrer Stadt oder Gemeinde sinnvoll sind. (Arif Taşdelen (SPD): So ist es!) Manche Kommunen wollen über eine Verpackungssteuer diskutieren, andere nicht. Das ist eben Demokratie. Demokratie heißt, Vertrauen in die gewählten Mandatsträger vor Ort zu setzen. (Beifall bei der SPD) Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer in Tübingen ausdrücklich für zulässig erklärt. Dass die Staatsregierung nun trotzdem ein pauschales Verbot durchsetzen will, ist ein Schlag ins Gesicht der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist nicht das erste Mal: Denken wir an das Verbot der Übernachtungssteuer. Auch da hat die Staatsregierung den Kommunen die Entscheidungshoheit genommen. (Arif Taşdelen (SPD): Verbotspartei!) Dieses Muster zieht sich durch. Immer mehr Aufgaben werden den Kommunen aufgebürdet; aber gleichzeitig nimmt man ihnen die Mittel und Möglichkeiten, eigene Wege zu gehen. Im Gesetzentwurf wird behauptet, eine Verpackungssteuer sei zu bürokratisch und schade Gastronomie und Handel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch vorgeschoben. Niemand zwingt die Kommunen, diese Steuer einzuführen. Wenn sich Städte wie Erlangen, Regensburg oder Bamberg ernsthaft damit auseinandersetzen möchten, warum verbieten wir das dann? (Beifall bei der SPD) Warum trauen wir den Kommunen nicht zu, selbst zu entscheiden, was sie ihren Betrieben und ihren Bürgerinnen und Bürgern zumuten können? Noch ein Punkt: Die Staatsregierung lässt die Kommunen finanziell im Regen stehen. Es gibt immer mehr Aufgaben, aber immer weniger Geld und jetzt auch noch weniger Gestaltungsspielraum. Das ist aus unserer Sicht unverantwortlich. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen dringend die Kommunalmilliarde, 1 Milliarde Euro jährlich aus dem Sondervermögen des Bundes für unsere Städte und Gemeinden. Wir erwarten dazu ein klares Bekenntnis der Staatsregierung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist kein Gnadenrecht. Es ist Verfassungsrecht. Es ist ein hohes Gut, das wir schützen müssen. Wenn wir das Vertrauen in die Demokratie stärken wollen, müssen wir es den Menschen vor Ort überlassen, Entscheidungen zu treffen, die sie unmittelbar betreffen. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein Fehler. Er ist unnötig, übergriffig und ein Schlag gegen die Kommunen. Vertrauen wir unseren Städten und Gemeinden! Geben wir ihnen die Freiheit zurück, die sie brauchen! (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes (Drs. 19/8100) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit der Staatsregierung 14 Minuten. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich erteile Herrn Staatsminister Markus Blume das Wort. – Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Archivgesetz ist ein Gesetz, über das man nicht jeden Tag in der Zeitung lesen kann und mit dem die meisten Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats auch nicht jeden Tag konfrontiert werden. Aber damit ist eigentlich relativ viel verbunden, nämlich im Grunde unser staatliches Gedächtnis, was Verwaltungshandeln angeht, was Ausdruck unserer demokratischen Verfasstheit ist und was auch für kommende Generationen dokumentieren soll, was im Freistaat Bayern passiert ist und passiert. Ich möchte an den Beginn meiner Rede über die Novelle des Bayerischen Archivgesetzes etwas stellen, was sonst auch nicht im Lichte der Öffentlichkeit steht: unsere bayerischen staatlichen Archive. Sie gehören zu den ältesten Institutionen, die Ausdruck von Staatlichkeit in Bayern sind. Ihre heutige Struktur haben sie im 19. Jahrhundert erlangt. Heute gibt es neun staatliche Archive, eines in jedem Regierungsbezirk, und dazu das Archiv in Coburg und das Hauptstaatsarchiv in München als Zentralarchiv unseres Staates und seiner Rechtsvorgänger. Ich möchte ein paar Zahlen nennen: In den bayerischen staatlichen Archiven gibt es 240 Beschäftigte. Die staatlichen Archive in Bayern verwalten 279 laufende Kilometer an Archivgut, was eine Vorstellung von der Menge der Archivalien gibt. Bezüglich der digitalen Datenspeicherung reden wir von über 34,7 Millionen Megabyte bzw. 34.700 Gigabyte an digitalen Dokumenten, die heute in den Archiven gelagert sind. Der Freistaat Bayern –, das heißt unsere heutige rechtsstaatliche Verfasstheit, aber das sind auch die Rechtsvorgänger, das Königreich Bayern, das Kurfürstentum, das Herzogtum und alle weiteren Herrschaftsträger des Heiligen Römischen Reiches, deren Territorien auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Bayern liegen. Es sind dort, in diesen Archiven des Freistaats Bayern, natürlich ganz schnöde Verwaltungsvorgänge aus der heutigen Zeit hinterlegt. Aber es gibt eben auch besonders bedeutende Archivalien. Die älteste Urkunde ist die Urkunde von Karl dem Großen aus dem Jahr 777. Ich nennen auch die Goldene Bulle oder die Urkunde, die die Erstnennung des Namens des Landes Österreich enthält, oder die Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern 1818 oder eben auch die Akten der Nürnberger Prozesse. Warum stelle ich das vorneweg, meine Damen und Herren? – Das sind alles Dinge, mit denen man nicht täglich konfrontiert wird, aber sie gehören genauso wie andere Dinge auch zum kulturellen Gedächtnis unseres Freistaats Bayern. Das bildet in gewisser Weise auch unsere DNA, unsere Identität, unsere Staatlichkeit im Freistaat Bayern ab. Ich will an der Stelle einfach einmal ein Dankeschön sagen an all diejenigen – die Archivare, die ehrenamtlichen Archivpfleger –, die gerne vergessen werden. Danke an die Archive in Bayern, die unser staatliches Gedächtnis bewahren, meine Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall) Gemessen an der Historie unserer Archive ist die Historie des Bayerischen Archivgesetzes tatsächlich fast jung zu nennen. Verabschiedet wurde es im Jahre 1989 im Dezember. Die letzte Änderung gab es im Jahre 1999. Daran merkt man aber umgekehrt auch: So oft wird an dieses Gesetz gar nicht Hand angelegt. Rekapitulieren wir kurz, was seit dem Jahre 1989 eigentlich passiert ist: Die Welt hat sich in mehrfacher Hinsicht fundamental verändert. Deutschland ist in der Zwischenzeit wiedervereinigt. Das World Wide Web und das Internet wurden erfunden. Wir haben ganz selbstverständlich die E-Akte in der öffentlichen Verwaltung eingeführt. Seit einigen Jahren sind wir auch immer mehr mit Künstlicher Intelligenz konfrontiert und müssen diese natürlich auch dokumentieren. Die Folge ist klar: Wir haben mehr Unterlagen. Heute wird mehr Information in der Welt produziert als in allen Vorzeiten. Wir haben natürlich auch mehr Interessenten und mehr Möglichkeiten, was die Verwertung dieser Dinge angeht. Damit war klar: Irgendwann ist an dieses Bayerische Archivgesetz wieder Hand anzulegen. Dass das jetzt im Zuge der diversen Modernisierungsoffensiven der Bayerischen Staatsregierung geschieht, ist deswegen nicht nur ein Zufall, sondern genau der richtige Zeitpunkt. Drei Kernideen haben uns bei diesem Gesetz geleitet: Erstens. Wir wollen modernisieren und digitalisieren. Das geht schon los bei der Definition. Wir haben uns auch noch mal über die Definition gebeugt: Was ist eigentlich überhaupt archivwürdig? – "Archivwürdig", so heißt es jetzt neu im Artikel 2, "sind Unterlagen, die für die historische Überlieferungsbildung, Wissenschaft und Forschung oder berechtigte Interessen der Bürger von bleibendem Wert sind." – Das ist auch, wenn Sie so wollen, ein Beitrag zur Entbürokratisierung; denn wir wollen uns nicht selbst fluten und binden mit Unmengen von Dokumenten, sondern wir wollen uns hier wirklich auf Archivwürdiges konzentrieren. Es gibt auch eine neue Aufgabe für die staatlichen Archive, nämlich die Lesbarhaltung digitaler Unterlagen dauerhaft zu gewährleisten, wie es so schön heißt. Kein Mensch weiß, wie digitale Datenträger in einigen Jahren oder Jahrzehnten noch auszulesen sind. Deswegen muss es eine Aufgabe der staatlichen Archive sein zu überlegen, wie man ein digitales Langzeitgedächtnis anlegen kann, das nicht irgendwann – weil es keinen CD-Player mehr gibt – nicht mehr ausgelesen werden kann, sondern Speichermedien und Speicherformate kennen muss, die dies auf Dauer ermöglichen. Das war der erste große Ansatz bei dieser Gesetzesänderung. Das Zweite ist: Wir wollen auch harmonisieren und entbürokratisieren. Wir wollen uns beispielsweise an das Bundesarchivgesetz angleichen, in dem die Schutzfrist auf 100 Jahre festgelegt wurde. Wir wollen auch eine Anhörungsbefugnis für staatliche Archive neu einführen und wollen dies als Service verstanden wissen, quasi als Beratungs- und Hilfestellung für alle, die mit Archivgut zu tun haben; nämlich wie man mit diesen Dingen entsprechend umzugehen hat, wie bei Erstellung, Verwaltung oder Speicherung insbesondere gerade eben auch digitaler Unterlagen. Das Ziel ist: Wir wollen mit dem Archivwesen nicht belasten, sondern am Ende natürlich auch entlasten und gleichzeitig das kulturelle Gedächtnis unseres Landes frischhalten. Das Dritte und Letzte ist: Wir möchten auch flexibilisieren und privilegieren und eine neue Sichtbarkeit für diese Dinge schaffen. Lieber Kollege Oetzinger, wir hatten darüber auch schon mal gesprochen: Es ist gar nicht so einfach, heute Zugang zu diesen Dingen zu finden. Den Zugang zu diesem Archivgut nicht zu demokratisieren, aber niederschwellig zu gestalten, das ist etwas, wo wir tatsächlich noch Verbesserungspotenzial haben. Deswegen wollen wir hier die Befugnis neu regeln, Archivgut und Reproduktionen im Internet zu veröffentlichen. Das heißt, Transparenz dort herzustellen, wo man heute einen Antrag stellen müsste, um sich diese Dinge überhaupt selbst anschauen zu können. Das ist ein zentrales Anliegen aus der Wissenschaft, dem wir hier auch gerne nachkommen wollen, wie wir überhaupt in diesem Gesetz auch Vorfahrt für die Wissenschaft, für die Forschung regeln wollen, indem wir die Möglichkeit schaffen, die Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut für Forschungs- und Dokumentationszwecke oder zur Schaffung wissenschaftlicher Infrastrukturen auch tatsächlich zu verkürzen. Das Ziel ist hier, die Archive als Schatzkammern zu erhalten, aber auch zugänglich zu machen und am Ende auch Neues zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wage die Prognose: Dieses Gesetz oder diese Novelle wird diesen Bayerischen Landtag nicht total elektrisieren. Dazu ist es zu sehr Fachmaterie, befasst sich zu sehr mit Verwaltungshandeln. Aber überall, wo es um die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz von Verwaltungshandeln geht, ist es umgekehrt auch unsere demokratische Pflicht, alles dafür zu tun, dass dies für interessierte Dritte und auch für die Nachwelt möglich ist. Wer weiß, wenn sich in 30 oder 40 Jahren mal wieder jemand hier im Bayerischen Landtag mit dem Archivgesetz beschäftigt, dann stellt er vielleicht fest: Mensch, was die da im Jahr 2025 gemacht haben, war tatsächlich durchaus vorausschauend und hat die nächsten 25 bis 30 Jahre gehalten. Ich wünsche gute Beratungen und sage herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nächster Redner ist Herr Kollege Ulrich Singer für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ulrich Singer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister Blume! Es ist durchaus erfreulich, aber auch gleichzeitig spät, dass die Staatsregierung Ende 2025 endlich erkannt hat, dass wir im digitalen Zeitalter angekommen sind, und jetzt das Archivgesetz vom 22.12.1989 novellieren möchte. Da wird dann aus dem viel gepriesenen "Laptop und Lederhose" vielleicht doch irgendwann ein Server mit Speicherplatz oder "Digitalisierung und Dirndl", zumindest bei unseren staatlichen Archiven. Mit dieser Novelle des Archivgesetzes will die Staatsregierung eine rechtssichere und dauerhafte Archivierung der digitalen Unterlagen gewährleisten. Das ist grundsätzlich richtig und sinnvoll, aber auch überfällig. Wir wollen natürlich auch unserer Geschichte des Landes nicht mehr nur in vergilbten Aktenordnern nachstöbern, sondern wir wollen hier gut geordnete und gepflegte Datenbanken für Bayern haben und diese auch für die künftigen Generationen erhalten. Das ist auch ein wichtiger Punkt in dem Gesetzesentwurf. Es ist sehr positiv, dass Sie auch dafür sorgen wollen, dass die Digitalisierung nicht einfach nur einmalig stattfindet, sondern dass die digitalisierten Daten dauerhaft gespeichert und erhalten werden sollen, also auch für die künftigen Generationen. Aber hinter diesem modernen Anstrich verbergen sich einige höchst problematische Punkte. Allen voran, wie oft, der Verfassungsschutz: Alle anderen Behörden bleiben verpflichtet, ihre Unterlagen ordnungsgemäß den staatlichen Archiven anzubieten, aber beim Landesamt für Verfassungsschutz gilt natürlich eine Sonderregelung: Da dürfen künftig – Zitat – Einzelvereinbarungen getroffen werden, welche Unterlagen abgegeben werden sollen und welche nicht. Mit anderen Worten: Im stillen Kämmerchen wird dann gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium entschieden, was im Archiv landet und was der Öffentlichkeit vielleicht besser vorenthalten werden und im Reißwolf landen sollte. Meine geschätzten Damen und Herren, das ist eben keine Digitalisierung, sondern das ist gesteuerte Intransparenz auf Knopfdruck. Wie soll denn die Öffentlichkeit jemals vergangenes Fehlverhalten überprüfen, wenn der Inlandsgeheimdienst gleichzeitig selbst mitentscheiden darf, was überhaupt archiviert wird? Das öffnet dem politischen Einfluss noch mehr Tür und Tor. Letztlich wird dann das Innenministerium festlegen, welche Akten als nicht archivwürdig gelten. Geschätzte Damen und Herren, das Ganze müssen Sie mal in Verbindung mit der Tatsache sehen, dass momentan der stärksten Oppositionskraft in Bayern, nämlich der AfD, der Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium vorenthalten wird. (Beifall bei der AfD) Uns wird also die Kontrolle vorenthalten. Es wird jetzt schon im stillen Kämmerchen gearbeitet, und danach möchte man die Unterlagen nicht einmal archivieren. Das heißt, auch künftige Generationen sollen hier nicht aufarbeiten dürfen, (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) welche Dinge bereits jetzt dort im Hintergrund stattfinden oder nicht stattfinden; denn wir wissen ja nicht, was dort momentan besprochen wird. Wir haben jedenfalls ganz große Bedenken, wenn der Verfassungsschutz selbst mitbestimmen darf, welche seiner Unterlagen erhalten bleiben. Wir sehen an dieser Stelle auch, wie der Verfassungsschutz schleichend immer weiter wegkommt von einem Instrument der Kontrolle hin zu einem Instrument des Schutzes der Regierung. Das heißt, der Verfassungsschutz wird nach und nach zu einem Regierungsschutz umgebaut. Die Gesetzesänderung ist ein kleiner Mosaikstein, der beigefügt wird. Auch die übrigen Gesetzesänderungen bergen Risiken. Die Verpflichtung, alle digitalen Unterlagen dauerhaft lesbar zu halten, ist technisch und finanziell enorm aufwendig. Zwar ist die Idee gut, aber im Gesetz steht auch, dass hierfür keine zusätzlichen Mittel vorgesehen sind. Meines Erachtens ist eine Unterfinanzierung vorprogrammiert. Schließlich sehe ich es eher als einen Rückschritt an, wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden sollen, ob eine Verlängerung oder Verkürzung von Schutzfristen, also die Geheimhaltung oder die Offenlegung, stattfinden soll. An dieser Stelle wird keine Transparenz geschaffen, sondern Transparenz wird reduziert. Ich fasse kurz zusammen. Ja, die Modernisierung des Archivgesetzes ist wichtig und sinnvoll. Wir wollen unsere Archive so ausstatten, dass die Daten dauerhaft für die künftigen Generationen erhalten werden. Allerdings brauchen wir dafür auch die finanziellen Mittel. Wir müssen aufpassen, dass durch dieses Gesetz nicht ein Einfallstor für Geheimniskrämerei geschaffen wird. In einer Demokratie muss ganz klar gelten: Was der Staat tut, das darf nicht im Dunkeln bleiben. Ich habe große Bedenken, dass die Planungen genau in diese Richtung gehen, wenn der Verfassungsschutz im Einzelfall seine Daten nicht archivieren muss, obwohl sie für unsere nächsten Generationen wichtig, interessant und sinnvoll wären. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Dr. Stephan Oetzinger.

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Stephan Oetzinger CSU

Werter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! In der Tat wird dieses Gesetz mit Sicherheit nicht jeden hier elektrisieren. Aber gerade diejenigen, die sich intensiv mit Archivgut beschäftigen, wird es meines Erachtens schon bewegen. Für sie enthält dieses Gesetz viele Neuerungen, für die ich an dieser Stelle ausdrücklich schon jetzt Danke sagen möchte. Archive sind – sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Markus, du hast es erwähnt – das kollektive Gedächtnis einer Gesellschaft. Sie sind das kollektive Gedächtnis eines Staates und auch in gewisser Weise das Erinnerungsvermögen von Verwaltungen. Sie machen die Daten nicht nur für die Nachwelt erhaltbar, sondern auch zugänglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darin liegt eine ganz entscheidende Chance. Das bisherige Archivgesetz hat seit Langem Bestand und wurde seit 1989 nur einmal geändert, nämlich wegen der Abschaffung des Bayerischen Senats. Das ist die einzige Änderung dieses Gesetzes geblieben. Im Wesentlichen sind es drei zentrale Bereiche, die die jetzige Gesetzesnovelle umfasst und die meines Erachtens erwähnenswert sind. Auf die muss man eingehen. Zum Ersten transferieren wir das Gesetz ins digitale Zeitalter. Zum Zweiten schaffen wir neue und bessere Rahmenbedingungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Zum Dritten passen wir bayerisches Regelwerk an bestehende Bestimmungen der Bundesgesetzgebung an. Mit Blick auf die Digitalisierung ist anzumerken, dass wir mit dem Digitalgesetz als Hohes Haus 2022 den Grundstein dafür gelegt haben, dass Verwaltungsabläufe im Freistaat digital stattfinden können. Der digitale Wandel erfasst alle Lebensbereiche, so auch unsere öffentliche Verwaltung. Daraus folgt, dass künftig Archivalien in digitaler Form gespeichert werden müssen. Mit diesen Anpassungen müssen wir auch gesetzgeberisch Schritt halten und die Rechtsgrundlage unserer Archive anpassen. Gerade vor dem Hintergrund, dass digitales Archivgut dauerhaft nicht nur erhalten, sondern auch les- und nutzbar bleiben muss, ist eine frühzeitige Einbindung der Archive elementar und wichtig, da man auch die Transformation dieser digitalen Daten in Archivgut begleiten muss. Die dauerhafte Sicherung und Lesbarkeit wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen. Es handelt sich nicht mehr um analoge Papierakten, die vielleicht in der Vergangenheit in Sütterlin verfasst worden sind, sondern um Akten, die in digitaler Form in unterschiedlichen Formaten entstehen. Denken wir beispielsweise an die früheren 3,5-Zoll-Disketten, die in meiner Schulzeit das zentrale Speicherformat waren. Heute sind sie praktisch ohne entsprechende technische Hilfen, die kaum mehr jemand zu Hause hat, kaum noch lesbar. Solche Technologiebrüche gilt es zu vermeiden, wenn Akten jetzt zu Archivgut werden. An dieser Stelle spielt das Stichwort "Formatmigration" eine ganz zentrale Rolle. Zudem müssen bestehende Archivalien Zug um Zug digitalisiert werden. Das bietet vor allem die Chance, dass insbesondere fragile Originalquellen, deren Zugang zurzeit gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, wieder für eine breite Nutzerschaft zugänglich gemacht werden können. Das ist gut für alle, die Archive nutzen, beginnend bei Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Projektarbeiten bis hin zu Wissenschaftlern, Hobbyhistorikern sowie Heimat- und Familienforschern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Staatsminister, gerade für diejenigen, die Archive nutzen, bietet dieses neue Gesetz die Chance auf einen regelrechten Quantensprung, wenn es um die Nutzungsbedingungen geht. Das wurde bereits angesprochen. In meiner eigenen Studien- und Promotionszeit hatten wir oft sehr zeitraubende Archivreisen. Zunächst mussten Archivalien am jeweiligen Sitz des Archivs ausfindig gemacht werden. Die Archivalien konnte man nur einsehen, wenn das Archiv auch geöffnet war. Wenn man irgendwelche Kopien wollte, musste man häufig wochenlang auf diese warten, wenn es überhaupt Reproduktionen gab. Mit dem neuen Gesetz ermöglichen wir Wissenschaftlern, künftig deutlich flexibler und ortsunabhängig auf Archivgut, auf Findmittel und Reproduktionen zugreifen zu können; denn all diese können künftig auch im Internet veröffentlicht werden. Damit wird die Chance geschaffen, dass Recherchen und die Nutzung von Archivgut unabhängig vom Archivort und von Öffnungszeiten erfolgen können. Das ist ein echter Meilenstein für die Wissenschaft, eine wirkliche Erleichterung für die gesamte Wissenschaftscommunity, nicht nur für Historiker. Vor diesem Hintergrund bauen wir Nutzungsbarrieren ab. Wir machen die Zugänglichkeit von Archivgut leichter. Damit optimieren wir die Arbeitsbedingungen für Geisteswissenschaftler spürbar. Zu guter Letzt – das wurde bereits ausgeführt – passen wir bayerisches Recht an das Bundesarchivgesetz an. Wir harmonisieren Landesrecht mit Bundesrecht. Wir verkürzen die Schutzfrist für personenbezogene Daten auf 10 Jahre nach dem Tod, tragen aber gleichzeitig der höheren Lebenserwartung der Menschen Rechnung, indem wir bei Nachlassgebern, deren Tod nicht datiert werden kann, die Schutzfrist auf 100 Jahre nach deren Geburt festlegen. Die allgemeine Schutzfrist bleibt weiterhin bei 30 Jahren bestehen, mit der Ausnahmeregelung, die es bisher schon gab, nämlich die Öffnung für wissenschaftliche Zwecke. Die Frist bei Geheimhaltungsunterlagen wird von 80 auf 60 Jahre verkürzt. Das ist auch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Forscherinnen und Forschern, gerade wenn es sich um zeitgeschichtliche Fragestellungen handelt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass wir mit der Novelle das Archivgesetz fit für das digitale Zeitalter machen. Wir tragen zur Entbürokratisierung bei. Wir schaffen neue Möglichkeiten und ganz neue Arbeitswelten für Forscherinnen und Forscher, für unseren akademischen Nachwuchs, für Hobbyhistoriker und Familienforscher. Ich freue mich schon jetzt auf die Beratung im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Kollege Toni Schuberl das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Historiker. Wir leben davon, Dokumente aus Archiven benutzen zu können. Wir wollen aus der Vergangenheit lernen. Wir wollen die Geschichtsschreibung auch immer wieder hinterfragen und korrigieren, wenn neue Erkenntnisse aufgrund von neu gefundenen oder neu interpretierten oder neu freigegebenen Akten gewonnen werden. Das ist Wissenschaft. Sie braucht Faktenbasis. Das Archivgesetz bietet die Grundlage dafür. Die Anpassung an die Digitalisierung begrüßen wir. Sie war längst überfällig. Sie scheint im Entwurf auch gut gelungen zu sein. Die Schwächung der Archivpflege, also der Unterstützung kommunaler und nichtstaatlicher Archive, sehen wir kritisch. Es reicht nicht, wenn dies nur noch die ehrenamtlichen Archivpflegerinnen und Archivpfleger machen sollen. Gerade die Kommunen sind häufig mit der professionellen Archivierung ihrer Bestände überfordert. Einen Punkt sehen wir bei diesem Gesetzentwurf als besonders kritisch an, nämlich die Sonderstellung des Verfassungsschutzes im Archivgesetz. Was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht? Will die CSU jetzt das muntere Aktenschreddern im Verfassungsschutz legalisieren? Im Archivgesetz gibt es einen Grundsatz, nämlich dass die Archive entscheiden, was archivwürdig ist, nicht die Behörde. Wenn eine Behörde Akten schreddert, vernichtet oder aussondert, ohne sie vorher dem Archiv angeboten zu haben, ist das eine Straftat. Das ist Verwahrungsbruch nach § 133 StGB. Natürlich gibt es auch Akten, bei denen man vorher weiß, dass sie völlig irrelevant und nicht archivwürdig sind. Das beste Beispiel dafür ist die Erteilung einer Parkerlaubnis für einen behördlichen Parkplatz. Deswegen gibt es die Möglichkeit, dass die Generaldirektion der Staatlichen Archive eine Vereinbarung mit dem zuständigen Ministerium trifft, in der pauschal festgelegt wird, welche Art von Unterlagen von vornherein nicht archivwürdig sind. Diese Akten dürfen dann vernichtet werden. In diesem Entwurf soll es jetzt eine Ausnahme für eine einzige Behörde geben, nämlich für den Verfassungsschutz. Das Landesamt für Verfassungsschutz kann in dieser Vereinbarung im Einzelnen regeln, was geschreddert, was ausgesondert und was dem Archiv nicht angeboten werden muss. Das bedeutet, eine Akte, die eigentlich dem Typ der archivwürdigen Akten angehört, muss nach einer Vereinbarung zwischen der Generaldirektion und dem Innenministerium doch nicht dem Archiv angeboten werden. Klar, die Generaldirektion wird hier darauf achten; sie ist aber die untergeordnete Behörde eines Ministeriums. Das Aktenschreddern beim Bundesamt für Verfassungsschutz wegen des NSU, die sogenannte "Aktion Konfetti", war rechtswidrig; sie war ein Skandal. Ihre Lehre daraus scheint zu lauten, das Aktenschreddern beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zu legalisieren. Da gibt es dann keinen Skandal und kein Strafverfahren. Für die Akten, die trotzdem den Weg ins Archiv finden, gilt wiederum eine Sonderregelung für den Verfassungsschutz; denn für die Verwendung dieser Akten ist immer die Zustimmung des Landesamts für Verfassungsschutz notwendig. Diese Regelung gilt für keine andere Behörde und für keine andere Akte. Und diese Regelung gilt für immer, auch wenn die Schutzfristen längst abgelaufen und die Akten freigegeben sind. Selbst wenn die Akten frei zugänglich wären, muss immer die Zustimmung des Landesamtes für Verfassungsschutz eingeholt werden. Dies widerspricht allen Regeln des Archivrechts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNEN werden das nicht mitmachen, solange die Gefahr des legalen Aktenschredderns nicht ausgeräumt ist und solange Akten für alle Zeiten gesperrt werden können. Ich frage mich: Was will die Söder-CSU hier eigentlich verheimlichen? Warum genügen die Regeln für Schutzfristen, Geheimhaltung und Quellenschutz nicht, die wir sowieso haben? Haben Sie denn nichts aus den Schredder-Skandalen der letzten Jahre gelernt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, dadurch wird das Vertrauen der Menschen in die bayerischen Archive zerstört. Prüfen Sie bitte vor der Ausschussdebatte noch einmal genau, ob es diese Regelungen braucht. Transparenz schafft Vertrauen. Dieser Grundsatz muss beachtet werden. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Tobias Beck für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes. Dieses Gesetz ist seit 1989 nahezu unverändert geblieben. Wenn man sich vor Augen führt, wie schnell sich die Verwaltung, die Gesellschaft und die digitale Welt entwickelt haben, ist eine Modernisierung dieses Gesetzes überfällig. Warum ist die Änderung notwendig? – Wir alle wissen, dass Informationen heute fast ausschließlich digital übermittelt werden. Aktenberge aus Papier werden zunehmend durch Datenbanken, Dokumentenmanagementsysteme und digitale Kommunikationsformen ersetzt. Aber eines bleibt, nämlich der Auftrag des Staates, diese Informationen zu sichern, zu bewahren und in der Zukunft zugänglich zu machen. Ohne ein modernes Archivrecht riskieren wir einen digitalen Gedächtnisverlust. Um was geht es genau? – Es geht um die digitale Langzeitarchivierung. Das Gesetz verpflichtet nicht nur zur sicheren Speicherung, sondern auch zur dauerhaften Lesbarkeit digitaler Unterlagen. Es reicht eben nicht, Bits und Bytes aufzubewahren. Wir müssen auch sicherstellen, dass diese Daten in dreißig, fünfzig oder hundert Jahren noch gelesen und verstanden werden können. Wie das technisch passieren wird, ist mir noch nicht ganz klar, aber es wird sicherlich entsprechende Möglichkeiten geben. Erstmals werden klare Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und Veröffentlichung von Archivgut geschaffen. Das eröffnet der Forschung, der Lehre, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen Zugang zu unserem kulturellen Erbe. Dabei schaffen wir eine Harmonisierung mit dem Bundesarchivgesetz. Wir schaffen Rechtssicherheit, indem wir die Schutzfristen und Verfahrensregeln an die Regelungen des Bundesarchivgesetzes und der Landesarchivgesetze anderer Länder angleichen. Damit werden die Nutzerinnen und Nutzer und insbesondere die Wissenschaft von unnötigen Hürden befreit. Archive werde zukünftig frühzeitig angehört, wenn neue IT-Systeme bei Behörden eingeführt werden. Damit vermeiden wir teure Nachbesserungen und sorgen dafür, dass die Archivierung von Beginn an mitgedacht wird. Wichtig ist auch, dass dieser Gesetzentwurf große Zustimmung aus der Fachwelt genießt. Der Landesverein für Heimatpflege begrüßt diese Regelung, die ihm den Zugang zu regionalgeschichtlichen Quellen erleichtert. Auch Universität Bayern e. V., also die Gemeinschaft bayerischer Universitäten, stimmt dem Entwurf vollumfänglich zu. Die Universitätsarchive betonen, dass endlich lange bestehende Unsicherheiten, etwa bei den Unterlagen der Universitätskliniken, geklärt werden. Sie sehen diese Novelle als wichtigen Schritt, um den Verlust wertvoller Quellen zu verhindern. Die Novelle verursacht zudem keine Kosten für die Kommunen oder die Bürger. Die staatlichen Archive arbeiten im Rahmen vorhandener Mittel. Damit ist diese notwendige Reform auch finanziell sehr verantwortungsvoll hinterlegt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Archive sind unser Gedächtnis. Ohne sie fehlt den nachfolgenden Generationen die Grundlage, um unsere Zeitgeschichte erforschen, demokratische Prozesse nachvollziehen und aus der Erfahrung lernen zu können. Mit dieser Novelle machen wir Bayern fit für das digitale Zeitalter, ohne die bewährten Prinzipien von Rechtssicherheit, Datenschutz und wissenschaftlicher Freiheit preiszugeben. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen. Das ist eine Investition in unser kulturelles Gedächtnis, in die Transparenz des Staates und in die Zukunft der Forschung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Katja Weitzel.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Archivgesetz hat jetzt 36 Jahre auf dem Buckel, und das nahezu unverändert. Seitdem hat sich aber die Welt verändert, gerade im digitalen Bereich. Archivierung findet schon lange nicht mehr in staubigen Kellern mit Akten statt; sie wird vielmehr schon lange digital durchgeführt. Dieser technischen Entwicklung folgte auch eine rechtliche Weiterentwicklung, Stichwort Datenschutz. Inzwischen gibt es auch ein novelliertes Bundesarchivgesetz. Das bedeutet, es ist an der Zeit, dass auch das Bayerische Archivgesetz diesen Entwicklungen angepasst wird und im digitalen Zeitalter ankommt. Besonders freut mich die Verbesserung für die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere aus der Wissenschaft. Die Archive werden zugänglicher, damit das dort befindliche Wissen für die Wissenschaft genutzt werden kann. Wie bei vielen Gesetzentwürfen ist aber auch bei diesem Gesetzentwurf nicht alles perfekt. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bayerische Landesverein für Heimatpflege diesen Gesetzentwurf sehr; er hat aber auch zwei kritische Anmerkungen: Kommunale Archive werden überwiegend ehrenamtlich getragen. Wer berät und begleitet eigentlich ehrenamtlich getragene kommunale Archive bei der Umsetzung dieser Neuerungen? – Das ist in diesem Gesetzentwurf nicht geklärt. Die zweite Anmerkung: Dabei geht es, wie immer, um Datenschutz, nämlich um die vollständige Übergabe personenbezogener Daten, bevor diese irgendwelchen Löschpflichten unterliegen oder, wie der Kollege Schuberl sagt, geschreddert werden. Diese müssen möglichst frühzeitig dauerhaft an Archive übergeben werden. Aber das steht ganz oft im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung und zu den strengen datenschutzrechtlichen Regelungen, wenn es um personenbezogene Daten geht. Auch diese Frage ist nicht geklärt. Insofern bin ich jetzt gespannt. Ich gebe das Ganze Herrn Minister Blume gerne mit. Er hat vielleicht zugehört, welche Anmerkungen das waren, auch aus Stellungnahmen heraus. Ob diese im weiteren Prozess noch Berücksichtigung finden, werden wir sehen. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Ansonsten begleiten wir diesen Gesetzentwurf sehr positiv, weil das Gesetz nach vielen Jahrzehnten den entsprechenden Regelungen angepasst werden muss. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir können den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss überweisen. – Widerspruch erhebt sich hiergegen nicht. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 e auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/8102) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile erneut Herrn Staatsminister Markus Blume das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt tatsächlich gleich ein Doppelschlag. Ich wage die Prognose, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Doppel-Wumms!) – Mit dem "Doppel-Wumms" habt ihr Erfahrung; das war nicht so erfolgreich. (Beifall bei der CSU) – Applaus zu so einem frühen Stadium war noch nicht eingepreist. Ich wage die Prognose, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz von mehr Menschen in Bayern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird, weil es für die Praxis natürlich auch immense Bedeutung hat. Fakt ist: Bayern hat schon das modernste Denkmalschutzgesetz. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode bei dem Denkmalschutzgesetz Hand angelegt. Wir haben gezeigt, wie ein modernes Denkmalschutzgesetz aussieht, das nämlich nicht auf Verhinderung angelegt ist, sondern das versucht, die Bewahrung unseres Stein gewordenen Erbes mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Klimaschutzes zusammenzubringen. Dafür waren wir Vorbild. Diesen Weg gehen wir jetzt weiter. Wir machen das im Bewusstsein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Bayern das Land der Denkmäler schlechthin ist. Bayern ist Denkmalland. Wir haben circa 109.000 Baudenkmäler, rund 50.000 Bodendenkmäler, 880 Ensembles und seit einigen Monaten auch noch eine weitere Welterbestätte. Ich sage: Wir sind zu Recht stolz darauf, wie wir dieses Stein gewordene Erbe in den letzten Jahren bewahrt haben. Bayern ist Denkmalland und darf auch stolz darauf sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Warum jetzt eine weitere Novelle, wenn doch eigentlich schon alles supidupi ist? – Auch hier gilt der Grundsatz: Wir wollen weiter modernisieren und entbürokratisieren. Bei der letzten Novelle ging es darum zu zeigen, Denkmalschutz und Klimaschutz gehen zusammen und sind kein Gegeneinander. Jetzt wollen wir zeigen, dass Denkmalschutz und Entbürokratisierung ebenfalls zusammen möglich sind. Das Besondere bei diesem Gesetzgebungsverfahren ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in dessen Vorfeld die engste Abstimmung mit denjenigen gesucht haben, die es tatsächlich wissen müssen. Der Landesdenkmalrat war bei der Entwicklung der entsprechenden Vorschriften von der ersten Stunde an einbezogen. Ich darf an dieser Stelle unseren Expertinnen und Experten im Landesdenkmalrat Danke schön sagen. Dass es möglich war, diese Änderungen alle konsensual zu diskutieren, gemeinsam zu entwickeln und in den Bayerischen Landtag einzubringen, ist ein Musterbeispiel, wie gelingender Denkmalschutz ausschaut. Ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder des Landesdenkmalrats, liebe Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was leitet uns bei dieser Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes? – Das Erste ist: Wir wollen mehr Vertrauen zur Grundlage beim Denkmalschutz machen. Wir wollen davon wegkommen, dass jede Veränderung an einem Denkmal erlaubnispflichtig ist, hin zu: Viele Maßnahmen sind in Zukunft auch erlaubnisfrei; denn – das ist meine Grundüberzeugung – Denkmalschutz und alle Denkmalschützer sind eigentlich Möglichmacher. Das beste Denkmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das, in dem das Leben tobt. Das ist keine Stein gewordene Ruine, sondern das ist ein Denkmal, das genutzt wird. Aber dann muss man Nutzungen natürlich auch zulassen. Nutzungen gehen auch immer mit einer zeitgemäßen Nutzung und, damit verbunden, auch mit Veränderungen einher. Um diese Veränderungen besser zu gestalten und ihnen bessere Leitplanken zu geben, machen wir etwas ganz Neues. Wir führen ein sogenanntes Denkmalpflegewerk ein. Das heißt, für den Denkmaleigentümer ist es möglich, im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde eine Vereinbarung darüber zu treffen, in welchem Umfang man sich in der Zukunft sozusagen im gesicherten Modus bewegt und in Zukunft erlaubnisfrei Veränderungen an dem Gebäude vornehmen kann. Das heißt auf gut Deutsch: Es kommt ein neuer Glasfaseranschluss, es ist nach einem Mieterwechsel ein neuer Farbanstrich notwendig, es sollen E-Ladesäulen eingebaut oder – umgekehrt – Dinge abgebaut werden, die ursprünglich gar nicht zu dem Gebäude gehört haben – das wird in einem Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen zusammengefasst. Auch werden wir die Erlaubnispflicht bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren auf Maßnahmen mit Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild beschränken. Soll heißen: Das, bei dem wir sagen, das hat schon noch einen Denkmalwert insgesamt, soll nicht von der Denkmalschutzliste herunter. Aber umgekehrt erkennen wir an, dass im Inneren der Zahn der Zeit so weit an dem Gebäude vielleicht nicht genagt, aber gewirkt hat, dass der Denkmalwert nicht mehr gegeben ist. Wir wollen, dass nicht jeder Wandnagel, wenn Sie so wollen, zum Formularhorror wird. Auch das ist eine ganz wichtige Erleichterung. Also: Mehr Vertrauen ist der erste große Grundsatz. Der zweite große Grundsatz heißt: weniger Vorschriften. Wir wollen von einer 100 % präzisen Regelung des Einzelfalls etwas mehr zu einem Rückgriff auf etablierte Verfahren kommen. Wir wollen Dinge abschaffen, bei denen wir der Überzeugung sind, dass sie sich in der Praxis nicht bewährt haben oder nicht wirklich relevant waren, beispielsweise die Liste der beweglichen Denkmäler. Sie umfasst derzeit etwa 70 Denkmäler. Ihr Bedarf ist aber seit dem Kulturgutschutzgesetz nicht mehr gegeben. Allen, die in den letzten Wochen bei mir angefragt haben, wie es hier mit einer Förderung ausschaut – lieber Kollege Hofmann, in Forchheim hatten wir da ein Thema –, darf ich zusagen: Das knüpft nicht zwingend an die Frage an, ob etwas auf der Liste der beweglichen Denkmäler steht, sondern das ist über andere Dinge abgesichert. Das möchten wir allen Förderempfängern in diesem Bereich sagen. Das Dritte, das wir zusagen können, ist, dass wir die Grabungsschutzgebiete abschaffen. Es gibt bayernweit nur ein einziges Grabungsschutzgebiet. Schon allein daran kann man erkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat in der Praxis nicht wirklich Relevanz bekommen. Zudem streichen wir die Verpflichtung, bestimmte Nutzungsarten durchzuführen oder zu dulden. Das Vierte und Letzte ist: Wir wollen nicht nur weniger Vorschriften, sondern wir wollen auch schneller werden. Das ist mir sehr wichtig; denn gerade im Denkmalschutz ist langes Warten manchmal ein Problem. Insbesondere dann, wenn man vielleicht in einer Innenstadtlage zum Glück einen Investor gefunden hat, der sich eines Gebäudes annimmt, wäre es problematisch, wenn dieser Eigentümer dann plötzlich überlange warten müsste, weil irgendjemand anders der Meinung ist, das könnte ein Denkmal sein, die Prüfung dann einsetzt, sie zwei Jahre lang dauert und in diesen zwei Jahren eine Veränderungssperre auf diesem Gebäude liegt. Diese Frist verkürzen wir deutlich auf ein Jahr. Wir stellen gleichzeitig von der Schriftform- auf die Textformerfordernis um. Soll heißen: Auch hier geht es in Zukunft digital. Mit der Novelle, liebe Kollegen, wollen wir moderner, effizienter und bürgernäher werden. Das wollen wir mit dieser Novelle erreichen; denn eines ist klar: Wir alle lieben unsere Heimat, aber definitiv liebt nicht jeder Papierkram. Wir leisten einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau, gesellschaftlich ausgewogen. Es wird nicht die Axt an den Denkmalschutz angelegt. Das erkennen Sie allein daran, dass der Landesdenkmalrat diese Novelle vollumfänglich mitträgt. Das ist auch der Grund, warum wir den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, der ja auch in den Bayerischen Landtag eingebracht worden ist. Er würde zu mehr Bürokratie führen und insbesondere auch eine Rückabwicklung dessen bedeuten, was wir die letzten Jahre geschafft haben, nämlich Akzeptanz sicherzustellen, indem man an Denkmälern, gerade auch mit Blick auf erneuerbare Energien, etwas machen kann und nicht über ein Denkmal einfach die Glashaube setzt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an zwei Stellen noch Änderungsbedarf. Aber wir sind der Meinung, das ist kein gesetzlicher. Wir müssen gemeinsam die Anliegen der Kirchen in den Blick nehmen. Warum sage ich das hier an dieser Stelle? – Weil wir im Freistaat Bayern viele kirchliche Denkmäler haben, die möglicherweise auch wegen der zurückgehenden Zahl von Kirchenmitgliedern in Zukunft anders genutzt werden sollen als bisher. Das soll von den Kirchen nicht als Belastung empfunden werden, der Denkmalschutz hier für andere Nutzungen nicht von vornherein ein Hinderungsgrund sein. Deswegen kündige ich erstens an, dass wir zu einem Runden Tisch einladen werden mit Kirchen und dem Landesdenkmalrat, um sicherzustellen, dass auch für kirchliche Gebäude in der Zukunft Nutzungsmöglichkeiten gegeben sind und wir das mit den Möglichkeiten des Denkmalschutzes zusammenbringen. Das Zweite: Wir wollen die Bekanntmachung zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und der baurechtlichen Vorschriften komplett novellieren; denn auch hier gilt: Wir brauchen Sensibilität und Qualität bei der Denkmalpflege, aber eben nicht zwingend Quantität. Ich kann nur sagen: Ich bin täglich konfrontiert mit Fällen, dass mir irgendjemand aus Bayern vorträgt, hier würde schon wieder irgendwo eine Prüfung um ein Denkmal laufen. Natürlich muss das alles geprüft werden, und zwar von Gesetzes wegen, weil sich die Definition, was ein Denkmal ist, daraus ergibt, ob bestimmte Eigenschaften erfüllt sind. Aber es kann umgekehrt nicht sein, dass immer wieder versucht wird, den Denkmalschutz zu instrumentalisieren, um bestimmte Entwicklungen zu blockieren. Deswegen wollen wir gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege, mit den kommunalen Spitzenverbänden Wege finden, um zu verhindern, dass wir eine Explosion von Denkmalvermutungen im ganzen Land bekommen, die die unangenehme Folge hätten, dass überall ein Prüfverfahren beginnt. Ich möchte, dass die zuständigen Behörden in gewissem Umfang in eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie in diese Prüfung einsteigen, ob sie über diese Stöckchen springen, oder dies eben, weil bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind, nicht tun. Ich kann uns allen nur raten, meine Damen und Herren, diesen Schatz, den wir mit den Denkmälern haben, gut zu verwalten und gut zu bewahren, aber nicht der Versuchung zu erliegen, über alles im Freistaat Bayern, was in der Vergangenheit, und sei es auch nur vor dreißig oder vierzig Jahren, gebaut wurde, die Käseglocke zu hängen. Das wäre eine Verirrung im Denkmalschutz und auch nicht das, was die Verbände wollen. Ein letzter Punkt: Dieses Gesetz, das Bayerische Denkmalschutzgesetz, kommt als kleines Omnibusgesetz daher. Wir wollen noch eine kleine Änderung im Hochschulgesetz vornehmen, und zwar die Erprobungsvorschriften für elektronische Fernprüfung verlängern bzw. verstetigen, weil wir nach COVID gesehen haben, dass es notwendig ist, ganz selbstverständlich bestimmte Prüfungsverfahren auch online durchzuführen. Das hat sich etabliert. Wir wollen den Hochschulen diese Möglichkeiten dauerhaft geben. Wir haben parallel – das kündige ich schon an – eine Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes gerade in Erarbeitung. Aber es ist notwendig, dass diese Fernprüfungsvorschrift noch zum Ende dieses Jahres in Kraft treten kann. Deswegen haben wir die Möglichkeiten genutzt, bei diesem Gesetzesvorhaben diese Vorschrift entsprechend anzuhängen. Ich danke für die Unterstützung für beide Anliegen. Insbesondere beim Denkmalschutz wünsche ich gute Beratungen im Geiste dessen, was den Freistaat Bayern in den letzten fünfzig Jahren im Denkmalschutz geleitet und dafür gesorgt hat, dass andere beim Denkmalschutz durchaus neidvoll auf diesen unseren Freistaat Bayern schauen. – Herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Ulrich Singer für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ulrich Singer AfD

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister Blume! Bürokratieabbau im Denkmalschutz klingt super, hört sich gut an. Das verspricht Entlastung für die Eigentümer, für die Kommunen und die gesamte staatliche Verwaltung. Der Gesetzentwurf enthält auch viele Details, die wirklich prima sind und gute Ansatzpunkte sind, echte Verbesserungen – Sie haben es angesprochen, Herr Staatsminister, wenn es darum geht, Versorgungsleitungen zu verlegen, Glasfaserkabel oder Erneuerungen von Versorgungsleitungen –, gute Dinge, die da enthalten sind. Aber wenn man genauer hinschaut, dann bleibt von dem Versprechen einer Entbürokratisierung oder von Bürokratieabbau meines Erachtens nicht mehr so viel übrig. Was uns hier als Vereinfachung verkauft wird, schafft gleichzeitig neue Unklarheiten, neue Zuständigkeiten, und ich befürchte, am Schluss auch mehr Arbeit für alle Beteiligten. Viele Punkte, die jetzt gesetzlich geregelt werden sollen, finden sich längst in der gemeinsamen Bekanntmachung zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes von 1984. Was dort fehlt, könnte man ganz leicht, ganz geschmeidig, ganz still und leise hinzufügen, dort einarbeiten, ohne großen Aufwand. Aber stattdessen soll schon wieder das Gesetz geändert werden. Man schafft neue Paragrafen, neue Begriffe, neue Abgrenzungen und damit aber eben auch neue Bürokratie und neue Dinge, neue Regelungen, die dann bei Gericht wieder zu neuem Streit führen werden. Genau das verstehen die Menschen draußen nicht mehr: Wir reden vom Entlasten und schaffen gleichzeitig immer wieder neue Vorschriften. Ein ganz deutliches Beispiel in der angedachten Regelung ist die Unterscheidung zwischen Denkmälern, die nur im äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind, und solchen, die auch im Inneren geschützt werden sollen. Das klingt zunächst mal super, logisch. Ich fand es zuerst auch gut. Aber in der Praxis, geschätzte Kollegen, ist das, glaube ich, so nicht durchsetzbar. Wie soll denn das Landesamt für Denkmalpflege zuverlässig beurteilen, dass ein Objekt im Inneren nicht erhaltenswürdig ist? Bei vielen Denkmälern – das haben wir in der Vergangenheit erlebt – kommt der Wert doch erst dann zum Vorschein, wenn man wirklich ins Innere schaut, wenn bei Renovierungsarbeiten irgendwelche Fresken zum Vorschein kommen, alte Deckenmalereien, handwerkliche Meisterleistungen, die schutzwürdig sind. Das kommt erst dann zum Vorschein, wenn die Arbeiten begonnen haben. Wie möchte das Landesamt das denn von außen beurteilen? Da müssen wir doch genauer hinschauen. Wenn man andererseits nur diejenigen Objekte in diese Liste aufnehmen wird, bei denen man ganz sicher ist, dass innen wirklich kein Schatz verborgen ist, dann bleibt meines Erachtens wiederum nicht viel übrig. Die Regelung ist also praxisfern und in dieser Form kaum vollziehbar. Das wird zu Streit führen. Es wird dann sicherlich wieder Feststellungsklagen geben, Gutachten geben, Einzelfallentscheidungen, so wie wir es ja jetzt auch haben. Wir haben auch immer Einzelfallentscheidungen. Aber das alles schafft eben Unsicherheit und letztlich doch wieder Bürokratie und ist kein Bürokratieabbau. Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Sie schaffen eine Chance für flexible Einzelfallentscheidungen. Wenn Sie den Vollzug wirklich verbessern wollen, geschätzte Kollegen, müssen Sie mehr Geld für den Denkmalschutz in die Hand nehmen. Wir brauchen präzisere Verwaltungsvorschriften, mehr Personal und vor allem auch bessere Kommunikation mit den Denkmaleigentümern und -eigentümerinnen. Wir müssen da ein beschleunigtes Verfahren herbeiführen, damit der Dialog schneller stattfindet. Aber wir brauchen nicht unbedingt ein neues Gesetz, das wieder neue Fragen aufwirft, vielleicht mehr Fragen, als es beantwortet. Besonders kritisch sehe ich, dass künftig offenbar ein Eigentümer selbst beurteilen soll, ob seine Maßnahme das Erscheinungsbild oder den Bestand betrifft. Das ist wieder eine systematische Fehlkonstruktion. Der Denkmalschutz lebt doch davon, dass wir einen präventiven Ansatz haben: erst prüfen, dann verändern – nicht umgekehrt. Wenn künftig jeder Eigentümer selbst entscheidet, ob er eine Erlaubnis braucht oder nicht, öffnen wir Missverständnissen Tür und Tor. Das ist weder im Interesse der Denkmaleigentümer noch im Interesse des Denkmalschutzes. Ein anderer Punkt ist noch die Streichung der beweglichen Denkmäler. Das macht wenig Sinn, weil wir gerade in Bayern diese reiche technische Kulturgeschichte haben. Wir haben die alten Lokomotiven, die Maschinen und Musikinstrumente usw. Es sind zwar nur, ich glaube, 73 bewegliche Denkmäler eingetragen, aber die Eigentümer, die eingetragen sind, sind doch stolz darauf und sagen: Unsere Dampflok ist eingetragen in dieser Liste. – Das müssen wir den Denkmaleigentümern nicht wegnehmen, insbesondere dann, wenn sie möglicherweise nicht im Verzeichnis der national wertvollen Kulturgüter stehen. Dann würden sie künftig jeglichen Schutz verlieren. Da könnte man darüber nachdenken, so etwas zu erhalten, auch wenn es wenige Denkmäler sind. Diejenigen, die ein bewegliches Denkmal haben, sind eben stolz darauf. Ich komme zum Schluss, geschätzte Kollegen. 2023 wurde der Klimaschutz über den Denkmalschutz gestellt. Ich befürchte, dass jetzt, anstatt die Bürokratie zu reduzieren, die Bürokratie noch erhöht wird. Wir sollten uns davor hüten, das Gesetz zu verschlechtern, nur weil man irgendwo draufschreibt, es gäbe damit weniger Bürokratie oder mehr Modernisierung. Das ist vielleicht hier nicht drin. Ich bin gespannt auf unsere Aussprache im Ausschuss. Da können wir gerne noch mal darüber reden, aber aktuell sehe ich große Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner: der Kollege Franc Dierl für die CSU-Fraktion.

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Franc Dierl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist reich an Geschichte. Unsere Denkmäler sind die sichtbarsten Zeugen: Kirchen, Rathäuser, Bauernhöfe, Burgen und Schlösser, aber auch Brücken und Industriedenkmäler oder archäologische Fundstellen. Staatsminister Blume hat es erwähnt, rund 120.000 Denkmäler erzählen von Jahrhunderten gelebter Kultur. Sie machen unsere Städte und Dörfer unverwechselbar. Sie sind Orte der Identität, der Erinnerung und nicht zuletzt auch des Tourismus. Doch Denkmalschutz ist nicht nur Bewahrung, sondern immer auch eine Balance zwischen dem Schutz unserer Geschichte auf der einen Seite und den berechtigten Interessen von Eigentümern, Kommunen und Wirtschaft auf der anderen, zwischen fachlicher Strenge und praktischer Lebenswirklichkeit, zwischen Herzblut und Handhabbarkeit. Genau hier setzt die Gesetzesänderung an. Wir wollen den Denkmalschutz stärken, indem wir ihn entlasten. Wir wollen Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und mehr Vertrauen in die Eigentümerinnen und Eigentümer setzen: praxisnah, bürgerfreundlich und zukunftsorientiert. (Beifall bei der CSU) Der Denkmalschutz in Bayern hat sich bewährt. Aber vieles stammt noch aus einer Zeit, in der digitale Verfahren, schnelle Kommunikation und Eigenverantwortung kaum eine Rolle gespielt haben. Heute wollen die Menschen gestalten und nicht Formulare ausfüllen. Heute erwarten Eigentümerinnen und Eigentümer Verlässlichkeit und nicht jahrelange Genehmigungsprozesse. Unser Ziel ist deshalb glasklar: mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Entscheidungen. Ein zentraler Baustein ist das neue Denkmalpflegewerk, wie es Minister Blume eben schon erwähnt hat. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam – das betone ich – mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eine langfristige Pflegeplanung für ihr Denkmal vereinbaren können. Was bedeutet das im Konkreten? – Alle Maßnahmen, die in diesem Pflegewerk enthalten sind, werden künftig komplett erlaubnisfrei. Das heißt: kein ständiges Nachfragen, kein ständiges Antragsverfahren, sondern Planungssicherheit und Eigenverantwortung. Lieber Herr Kollege Singer, da muss ich jetzt auf Sie eingehen: Eigenverantwortung ist genau das, was wir stärken wollen. Sie haben gerade etwas anderes in den Vordergrund gestellt: Sie wollen nämlich mehr Bürokratismus. Meine Damen und Herren, es ist ein echter Kulturwandel. Wir sagen, die Menschen vor Ort wissen oft am besten, wie sie ihr Denkmal erhalten können. Sie haben in der Regel lange Zeit mit einem Denkmal gelebt. Wir als Staat vertrauen ihnen. Das ist gelebte Subsidiarität, das ist bayerische Handschrift. Neben dem Denkmalpflegewerk führen wir auch weitere Erleichterungen ein. Ein Katalog von erlaubnisfreien Maßnahmen stellt künftig klar, was ohne aufwendiges Verfahren möglich ist. Damit vermeiden wir Streitfälle, entlasten die Behörden und geben Eigentümern Rechtssicherheit. Außerdem führen wir klare Fristen ein. Denkmalrechtliche Fragen müssen künftig innerhalb eines Jahres geklärt werden. Damit verhindern wir, dass sich Verfahren ewig hinziehen. Das bisherige Schriftformerfordernis wird durch Textformerfordernis ersetzt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu digitalen Verfahren und moderner Verwaltungspraxis: weniger Papier, mehr Tempo und mehr Vertrauen. Wir schaffen Ordnung im Gesetz; denn manches, was einst sinnvoll war, hat heute keine praktische Bedeutung mehr. So wird etwa die Liste der beweglichen Denkmäler gestrichen. Sie hat sich nicht bewährt, verursacht einen Verwaltungsaufwand und bringt kaum Vorteile. Wichtig dabei ist – das ist vorhin auch schon betont worden –: Die Fördermöglichkeiten für zum Beispiel historische Fahrzeuge oder Sammlungen bleibt selbstverständlich erhalten. Auch die Regelung zum Grabungsschutzgebiet entfällt, weil in der Praxis nahezu nie angewandt. Ebenso wird die alte Vorschrift gestrichen, nach der bestimmte Nutzungsarten beibehalten oder geduldet werden mussten, ein Anachronismus aus einer längst vergangenen Zeit. Wir halten Wort. Wir entrümpeln das Gesetz und konzentrieren uns auf das, was wirklich zählt: den effektiven Schutz unserer Denkmäler, nicht den Schutz von Paragrafen. Der Gesetzentwurf wurde breit angehört. Zahlreiche Institutionen – von den kommunalen Spitzenverbänden bis zum Landesdenkmalrat als Initiator mit ganz enger Einbindung – haben Stellung genommen. Das Ergebnis ist ermutigend, positiv bis ausdrücklich zustimmend; einige mit konstruktiven Hinweisen, die wir in den Entwurf eingearbeitet haben. Der Katalog der erlaubnisfreien Maßnahmen wurde in Details präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Frage der Barrierefreiheit, eine wichtige Frage, wurde intensiv diskutiert. Hier bleibt klar: Verbesserungen der Barrierefreiheit sind weiter wichtig, sie erfordern aber in der Regel tiefe Einschnitte ins Denkmal und bleiben deshalb erlaubnispflichtig. Gleichzeitig gilt aber – und es ist wichtig, darauf hinzuweisen –: Schon heute verpflichtet Artikel 6 Absatz 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes dazu, die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Auch Bedenken, dass es durch neue Regelungen zu einem Verlust von Inventar kommen könnte, konnten wir ausräumen. Die Beschränkung der Erlaubnispflicht betrifft nur Gebäude, bei denen im Inneren ohnehin keine Denkmalwerte mehr vorhanden sind. Besonders wichtig ist: Die Kommunen, die Eigentümerverbände und die Fachleute im Landesdenkmalrat haben diesen Kurs grundsätzlich mitgetragen. Damit haben wir die Balance zwischen fachlichem Anspruch und praktischer Umsetzbarkeit, Bürokratieabbau mit Augenmaß ohne Abstriche beim Denkmalschutz gefunden. Ich möchte eines ganz deutlich sagen: Wir reden hier nicht über Konzerne oder Investoren, sondern in den allermeisten Fällen über Privatleute, über Familien, über Handwerksbetriebe oder Kirchengemeinden. Sie übernehmen Verantwortung, sie investieren viel Zeit, Geld und Herzblut, um ein Stück bayerischer Geschichte zu bewahren. Diese Menschen verdienen unseren Respekt und keine Gängelung durch überzogene Vorschriften. Darum ist dieser Gesetzentwurf auch ein Signal. Wir stehen zu unseren Eigentümern, wir stehen zu unserer Heimat, und wir stehen zu einem Denkmalschutz mit gesundem Menschenverstand. Manche Kritiker befürchten, Bürokratieabbau könnte den Schutz der Denkmäler schwächen. Ich sage ganz klar: Das Gegenteil ist der Fall. Ein überlastetes, kompliziertes System schützt keine Denkmäler, es lähmt sie. Ein schlankes, klar strukturiertes System dagegen stärkt die Akzeptanz und schafft Zeit für die Fälle, in denen wirklich fachliche Beratung gebraucht wird. Wir stärken also nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Effizienz der Denkmalpflege. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderung im Denkmalschutz ist kein theoretisches Reformwerk, sondern ein handfestes Stück Bürokratieabbau. Er verbindet Bewahrung und Fortschritt, Verantwortung und Freiheit, Fachlichkeit und Vertrauen. Wir setzen damit ein deutliches Signal. Bayern bleibt führend im Denkmalschutz, aber wir gestalten ihn so, dass er in unsere Zeit passt. Wir räumen mit überholten Vorschriften auf, wir geben den Menschen mehr Verantwortung, und wir setzen auf das Vertrauen zwischen Staat und Bürger. Damit setzen wir ein ganz klares Signal. Bayern kann bewahren und erneuern zugleich. Wir achten auf unsere Schätze der Vergangenheit, und wir machen unsere Strukturen fit für die Zukunft. Das ist Politik mit gesundem Menschenverstand, und das ist Politik dieser Koalition, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Es gibt noch eine Meldung zur Zwischenbemerkung des Kollegen Ulrich Singer.

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Ulrich Singer AfD

Geschätzter Herr Kollege Dierl, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich bin auch auf die weitere Aussprache im Ausschuss gespannt. Da gibt es noch einige Punkte, die wir vielleicht besser erörtern und klären sollten. Eine Frage hätte ich jetzt schon an Sie: Nach dem künftigen oder geplanten Artikel 6 Absatz 3 Nummer 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes soll in der Nähe von Baudenkmälern die Beseitigung von baulichen Anlagen und Teilen baulicher Anlagen mit einem Abstand von mindestens drei Metern zum Baudenkmal erlaubnisfrei gemacht werden. Ich halte das für problematisch. Zunächst hört es sich gut an, aber es gibt eben doch auch Fälle, in denen der Denkmaleigentümer und auch das gesamte Denkmal ein großes Interesse daran haben, dass in der Umgebung nichts verändert wird. Können Sie sich nicht vorstellen, dass diese Regelung in dieser Pauschalität eben zu weitgehend ist und dass der Staat auch hier eine Schutzpflicht hat, die er ernst nehmen sollte, anstatt sie aufzugeben? Das heißt, insbesondere dann, wenn hier das Ensemble verändert wird, wenn hier am Schluss letztlich eben durch den Abriss eines Nachbargebäudes Einwirkungen stattfinden, die sich auch auf das Denkmal in der Optik auswirken, also in der gesamten Wahrnehmung des Objekts.

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Tobias Reiß

Bitte achten Sie auf Ihre Redezeit.

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Franc Dierl CSU

Sehr verehrter Herr Kollege Singer, Sie haben jetzt verschiedene Punkte in einen Topf geworfen. Um das jetzt dezidiert auseinanderzupflücken, wird eine Minute gar nicht reichen. Aber es beweist ja wieder einmal, was ich vorhin zu Ihnen gesagt habe: Sie sind wieder beim Bürokratismus. Sie wollen wieder alles regeln und wollen staatliche Überprüfungen und Verpflichtungen. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen mehr Eigenverantwortung von den Menschen vor Ort. Eine Einbindung der Denkmalpfleger ist natürlich gegeben. Man kann nicht pauschal die Denkmalpfleger ausschalten, und es kann abgebrochen, abgerissen werden. Das wollen Sie hier implizieren. Nein, das wollen wir nicht. Die Menschen, die nah am Denkmal sind, wissen am besten, wie man mit Denkmälern umgeht. Die Planer vor Ort, die in der Regel eingeschaltet sind, wissen, wie man mit Denkmälern umgeht. Sie schmeißen jetzt hier den Abbruch von einem in der Nähe stehenden Teil mit dem Abbruch eines Ensembles in einen Topf. Lieber Herr Singer, darüber müssen wir uns im Ausschuss noch gewaltig unterhalten; denn da sind Sie auf einem ganz falschen Weg.

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Tobias Reiß

Als Nächste spricht die Kollegin Ursula Sowa für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Ursula Sowa GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete heute meine liebe Kollegin Dr. Sabine Weigand. Sie hat sich intensiv seit Anfang des Jahres schon in der Vorphase mit dieser Novellierung befasst. Meine heutige Rede ist mit ihr abgesprochen. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus eine gute Genesung; denn sie hatte nämlich im Sommer einen schweren Reitunfall. Sie verfolgt diese Rede, und ich hoffe, wir sind auch weiterhin mit ihr gut verbunden. Sie betont, zu Anfang dieses Jahres sah es mit diesem Gesetzentwurf düster aus. Im Laufe dieses Jahres hat sich seine Aussicht jedoch verbessert. Das Schlimmste konnte verhindert werden. Die Staatsregierung war in ihrem Bemühen, das Denkmalschutzgesetz zu entbürokratisieren, zu Beginn dieses Jahres deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Das hat sich aber gebessert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich, Minister Blume – schön, dass Sie heute hier sind – forderte die Umkehr des bisherigen Systems eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt zu – jetzt umgekehrt – einem System der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Damit wäre Tür und Tor geöffnet, so nach dem Motto – – (Staatsminister Markus Blume: Das ist komplett falsch!) – Schön, dass Sie mir widersprechen. Es hat sich ja auch zum Guten gewandt. (Staatsminister Markus Blume: Das hat sich nicht "zum Guten gewandt", sondern es ist nie so gewesen!) – Okay, dieser Einwurf ist im Protokoll drin. – Es ist aber schön, dass wir dem entgangen sind, dass jeder machen kann, was er will. Doch dafür kann es nicht bedeuten, den Schutz unserer Bauten und Baudenkmäler aufs Spiel zu setzen. Aus unserer Sicht sollte die Entbürokratisierung vielmehr den Schutz unserer Baudenkmäler mit dem berechtigten Interesse der Menschen an vereinfachten Verfahren in Einklang bringen. Das ist ja Konsens. Es ist gut, dass die Staatsregierung nachgebessert hat. Schauen wir mal, ob das erfolgreich war. Tatsächlich ist es erfreulich, dass im Zuge dieser Novelle eine Idee der Fraktion der GRÜNEN umgesetzt wurde, nämlich – das hat meine Kollegin auch schon bei der Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2023 vorgeschlagen – die Kategorie der "ortsbildprägenden Baudenkmäler" einzuführen. Dahinter steckt das Ziel, auch diejenigen Gebäude zu schützen, die zwar innen überformt sind, deren Äußeres aber weiterhin das Gesicht einer Stadt oder eines Dorfes mitprägen. Vor zwei Jahren lehnte die Staatsregierung das noch kategorisch ab. Jetzt bringt sie die Idee ein. Schön, dass das so ist. Jetzt sollen auch Baudenkmäler auf der Denkmalliste stehe, die innen zwar stark verändert, aber nach außen ortsbildprägend sind. Darin treffen wir uns. Aber leider entwertet die Staatsregierung in ihrem Bemühen zu deregulieren ihre eigenen Maßnahmen; denn Baudenkmäler, bei denen nur das äußere Erscheinungsbild erhaltenswert ist, sollen ausschließlich – und jetzt kommt es – auf Antrag des Eigentümers im Benehmen mit der Gemeinde oder aber nur in besonderen Fällen auf Antrag des Landesamtes für Denkmalpflege in die Denkmalliste eingetragen werden. In diesem Punkt sehen wir Nachbesserungsbedarf. Der Eigentümer soll quasi selber entscheiden, ob er möchte, dass sein Haus als denkmalwürdig eingestuft wird. Das ist sehr, sehr riskant. Ich komme aus einer Welterbe-Stadt: Bamberg hat viele Denkmäler. Wenn man dort jedem selbst überlassen würde, darüber zu entscheiden, glaube ich, dann würde der Stadt der Welterbestatus aberkannt werden. Das wäre ein völlig neues Verfahren, das es so bundesweit in keinem Denkmalschutzgesetz gibt und dessen Sinn sich uns absolut nicht erschließt. Warum soll bei den ortsbildprägenden Baudenkmälern anders verfahren werden als beim Rest? Bisher kann die Überprüfung auf Denkmalwürdigkeit nicht allein vom Landesamt für Denkmalpflege, den unteren Denkmalschutzbehörden und der Heimatpflege angeregt werden, sondern – und das ist uns ganz wichtig – auch von jedem und jeder Einzelnen aus der Bürgerschaft. Es gibt honorige Heimatpflegeverbände, die manchmal gewiefter sind als manche Menschen, die erst neu in eine Amtsstube kommen. Das bedeutet eine vorbildliche Beteiligung der Öffentlichkeit am Erhalt unseres baukulturellen Erbes. Wieso sollte es bei der neuen Denkmalkategorie anders sein? Eine weitere Neuerung ist das geplante Denkmalpflegewerk. Dabei fragt es sich, ob der Versuch der Entbürokratisierung denn nicht im Gegenteil eine Menge Mehrarbeit für die unteren Denkmalschutzbehörden bedeutet; denn dieses Denkmalpflegewerk soll zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. deren Architekten erarbeitet werden. Inwieweit Pläne, die festschreiben, was in einem dreihundert Jahre alten Bauernhaus oder einer Schule aus dem 19. Jahrhundert in den kommenden zehn Jahren an Sanierungsarbeiten stattfinden, Sinn machen, wissen wir noch nicht. Wir sind in dieser Hinsicht aber offen. Ich bin selbst Architektin. Das kann gut gehen, wenn die Bestandsaufnahme in gute Hände kommt, es muss aber nicht gut gehen. Wir sehen da noch eine gewisse Unsicherheit. Man kann mit viel Engagement und gutem Willen ein solches Pflegewerk aufstellen; aber vielleicht ist das Regelwerk nach zwei Jahren aber schon wieder Makulatur. Es muss also wirklich die Nachhaltigkeit eines Denkmalpflegewerkes gut geprüft werden. Wir sind aber noch im Verfahren. Wir sind da offen. Vielleicht gelingt es uns, eine gute Sache hinzukriegen.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

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Ursula Sowa GRÜNE

Ich habe doch noch Redezeit.

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Tobias Reiß

Nein.

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Ursula Sowa GRÜNE

Dann schließe ich: Jedes Denkmal ist einzigartig. Wir wollen diesen Prozess konstruktiv weiterverfolgen. Wir schließen eine Zustimmung oder eine Enthaltung zu diesem Gesetzentwurf nicht aus. Auf keinen Fall wollen wir ihn aber ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Roswitha Toso für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir befassen uns heute in Erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Dieser Entwurf ist ein entscheidender Schritt, um den Bürokratieabbau im Denkmalschutz voranzutreiben und das Gesetz an die Anforderungen unserer modernen Zeit anzupassen. Seit dem Erlass des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1973 waren alle Veränderungen an Baudenkmälern und alle Maßnahmen an Bodendenkmälern grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Praxis der letzten Jahrzehnte hat aber gezeigt, dass dieses pauschale System in vielen Fällen zu unnötigem Verwaltungsaufwand führte, ohne einen substanziellen denkmalfachlichen Mehrwert zu schaffen. Bayern zeichnet sich durch eine unverwechselbare Kulturlandschaft, historische Städte, prächtige Kirchen und archäologische Stätten aus, die weltweit einmalig sind. Es steht außer Frage, dass ihr Schutz höchste Priorität haben muss. Doch damit der Schutz gelingt, ist es wichtig, dass der Denkmalschutz akzeptiert wird. Unser Ziel ist es daher, das Gesetz weiterzuentwickeln und wirksame Maßnahmen zur Entbürokratisierung zu ergreifen. Wir wollen die Akzeptanz erhöhen, indem wir den Eigentümern mehr Vertrauen entgegenbringen, die Verwaltung entlasten und die Verfahren beschleunigen. Der vorliegende Gesetzentwurf greift die Notwendigkeit der Weiterentwicklung auf und sieht mehrere zentrale Änderungen vor, die ich im Folgenden kurz aufzeigen möchte. Als neues zentrales Instrument zum Bürokratieabbau wird das sogenannte Denkmalpflegewerk eingeführt. Das Landesamt für Denkmalpflege kann bei einem Denkmalpflegewerk einer maximal zehn Jahre lang gültigen pauschalen Genehmigung zustimmen. Maßnahmen bei der Durchführung dieses Werks bedürfen keiner weiteren Erlaubnis mehr. Dies gilt für Bau- und Bodendenkmäler gleichermaßen. Die Denkmalpflegewerke bieten eine verlässliche, mehrjährige Grundlage für die erlaubnisfreie Durchführung regelmäßig wiederkehrender oder längerfristig vorhersehbarer Instandhaltungsarbeiten. Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und gewährleisten denkmalverträgliche Anforderungen ohne Einzelerlaubnisverfahren. Ein weiterer Baustein ist die Einführung der Unterscheidung bei Baudenkmälern, um die Erlaubnispflicht zu beschränken, wo der Denkmalwert dies zulässt. Bei Einzelbaudenkmälern, bei denen nur das Erscheinungsbild erhaltenswürdig ist, wird die Erlaubnispflicht künftig auf Maßnahmen am Äußeren beschränkt. Für Maßnahmen im Inneren besteht in diesen Fällen keine Erlaubnispflicht mehr, sofern sie sich nicht auf den Bestand auswirken. Die Ausweisung solcher Denkmäler würde durch das Landesamt erfolgen. Der Vorteil solch einer differenzierten Betrachtung, wie sie in anderen Staaten, wie zum Beispiel in Großbritannien, bereits üblich ist, wäre auch hier ein vereinfachter Vollzug durch den Wegfall von Erlaubnispflichten. Der vorliegende Gesetzentwurf geht diesen Weg aber noch weiter: Sowohl im Bereich der Bau- als auch der Bodendenkmäler werden konkrete Kataloge für erlaubnisfreie Maßnahmen eingeführt. Das entlastet die Denkmalbehörde in den Routinefällen, die ja häufig vorkommen. Im Katalog für erlaubnisfreie Maßnahmen an Baudenkmälern würden zum Beispiel Küchen- und Baderneuerung ohne Substanzverlust ebenso wie zeitlich begrenzte Maßnahmen und die Beseitigung von Antennen enthalten sein. Bei diesen Maßnahmen sind keine substanziellen Nachteile für das Denkmal zu befürchten, und all das kann unter einer Maßgabe zusammengefasst werden: weniger Bürokratie, mehr Vertrauen. Die Gesetzesänderung beinhaltet auch eine Verschlankung. Es sind einige Regelungen zur Streichung vorgesehen, die sich in der Praxis nicht durchgesetzt haben, allen voran die Liste der beweglichen Denkmäler. Diese war ursprünglich eingeführt worden, um die Abwanderung beweglicher Kulturgüter zu verhindern. Heute ist dieser Schutz mit dem Kulturgutschutzgesetz effektiv sichergestellt. Die durch die Bezirke auszuweisenden Grabungsschutzgebiete werden ebenfalls gestrichen, da diese in der Praxis kaum Bedeutung haben. Abgerundet wird der Entwurf durch Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und Digitalisierung wie etwa die Abkehr von der Schriftform- hin zur Textformerfordernis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Gesetzesänderung macht vor, wie man vom Reden über Bürokratieabbau zum Machen kommt. Durch diese Änderungen und Streichungen erhalten wir ein schlankeres, praxisnahes Denkmalschutzgesetz, das den Bedürfnissen unserer Zeit angepasst ist. Dieser Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss, der den berechtigten Wunsch nach Bürokratieabbau mit dem unverzichtbaren Auftrag des Denkmalschutzes verbindet. Die Änderungen führen zu mehr Flexibilität und Planungssicherheit für die Denkmaleigentümer, entlastet die Behörden bei Routinefällen und konzentrieren die knappen Ressourcen der Denkmalpflege auf die wirklich wichtigen Aufgaben. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist Frau Kollegin Katja Weitzel.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz – viele haben es schon gesagt –, den Denkmalschutz in Bayern in Richtung Bürokratieabbau weiterzuentwickeln. Das Ziel ist wirklich richtig und wichtig; denn auch die Denkmalpflege in Bayern muss nachvollziehbar, effizient und vor allen Dingen bürgerfreundlich sein. Im Gesetzentwurf gibt es viele positive Neuerungen. Besonders hervorheben möchte ich – wie viele meiner Vorredner:innen – die Möglichkeit, Baudenkmäler in die Denkmalliste einzutragen, bei welchen nur das äußere Erscheinungsbild erhaltungswürdig ist; denn wenn wir ehrlich sind: In unserem Erscheinungsbild und beim Charakter unserer Ortschaften geht es nicht so sehr um das gesamte erhaltenswerte Baudenkmal, sondern oft nur um das äußere Erscheinungsbild, das den Charakter des jeweiligen Ortbildes prägt. Insofern ist es sehr begrüßenswert, dass diese Möglichkeit eingeräumt wird. Die praktische Umsetzung bleibt in diesem Gesetzentwurf jedoch ein bisschen unklar. Der Landesverein für Heimatpflege hat in seiner Stellungnahme völlig zu Recht auf folgende Fragestellungen hingewiesen: Muss das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege jetzt alle bestehenden Denkmäler im Freistaat daraufhin überprüfen, ob sie unter dieses neue Kriterium fallen? Wie sollen die unteren Bauaufsichtsbehörden künftig damit umgehen, wenn sie bei jedem Umbauantrag prüfen müssen, ob das Vorhaben fassadenwirksam ist, also in die Fassade eingegriffen wird? Hier bleiben viele Fragen offen. Ohne klare Zuständigkeiten und praktikable Verfahren besteht die Gefahr, dass statt Bürokratieabbau mehr Bürokratie auf die Bürger:innen und vor allem auf die Kommunen zukommt. Wir werden uns in der folgenden Beratung im Ausschuss mit zwei Änderungsanträgen – ich würde sie lieber Ergänzungsanträge nennen – beteiligen. Dadurch sollen diese beiden Schwachstellen möglichst entschärft werden. Nach dem Gesetzentwurf soll die Eintragung als Baudenkmal, bei dem es auf das äußere Erscheinungsbild ankommt, nur auf Antrag des Eigentümers im Einvernehmen mit der Gemeinde erfolgen. Das halten wir nicht für richtig, weil hier zwingend eine fachliche Kompetenz erforderlich ist. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger bei der Neueintragung von Baudenkmälern einbezogen werden. Zudem muss im Gesetz verankert werden, dass die Eintragung grundsätzlich beim Landesamt für Denkmalpflege erfolgt. Damit wäre eine verlässliche Qualitätssicherung gegeben. Ein zweiter zentraler Punkt dieser Reform, der ebenfalls bereits angesprochen wurde, ist die Einführung des neuen Instrumentes des Denkmalpflegewerkes. Diese Idee halten wir für richtig und unterstützenswert; denn eine geplante Maßnahme, bei der über die Dauer von maximal zehn Jahren kleine Einzelmaßnahmen von vornherein als genehmigt gelten und bei Eintritt nicht neu genehmigt werden müssen, sorgt für Planungssicherheit, entlastet die Verwaltung und die Eigentümer. Das Ganze bleibt unseres Erachtens jedoch ebenfalls zu unkonkret. Wer hat darauf hingewiesen? – Die Architektenkammer und der Landesverein für Heimatpflege. Sie empfehlen, dieses neue Instrument zunächst als Pilotprojekt zu testen und nach einer gewissen Anwendungszeit zu evaluieren. Dadurch könnten die Fragen geklärt werden, wie aufwendig die Erstellung dieses neuen Instrumentes ist und wie die Maßnahmen finanziert und umgesetzt werden. Sinnvoll sind unseres Erachtens die Einführung von Kontroll- und Stichprobensystemen, um sicherzustellen, dass der Erfolg durch diese Veränderungen und der Erfolg des Denkmalpflegewerkes erreicht werden. Geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind alles wichtige praxisorientierte Vorschläge, die wir unterstützen werden. Wir werden sehen, was die Beratungen in Bezug auf die Ergänzungen noch bringen. Ein ganz zentrales Problem, welches dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht anspricht, ist Folgendes: Viele Denkmäler sind akut einsturzgefährdet. Warum? – Weil die Eigentümer mit der Finanzierung des Denkmalschutzes schlicht überfordert sind. Darüber verliert der Gesetzentwurf keine einzige Silbe. Wir brauchen hier mehr gezielte Förderprogramme, um die Eigentümer in die Lage zu versetzen, Finanzielles zu stemmen, um den Verlust von erhaltenswerten Denkmälern zu vermeiden.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um.

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Katja Weitzel SPD

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 f auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (Drs. 19/8101) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Staatregierung erhält 14 Minuten Redezeit. Ich eröffne zugleich die Aussprache. – Ich erteile Herrn Staatsminister Thorsten Glauber das Wort. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Richten wir den Blick nach vorne, sprechen wir über eine gute Zukunft in unserem Land. Zu diesem guten Thema gehören der Schutz unserer Böden, der Schutz unserer Umwelt und damit der Schutz für kommende Generationen und eine Zukunftsaufgabe. Viele von uns sind hier aus diesem Parlament im Kommunalen, im Gemeinderat, im Stadtrat gut verhaftet und wissen, Bodenschutz ist nach wie vor ein existentes Thema. Bei der Ausweisung eines neuen Bau- oder Gewerbegebiets stößt man plötzlich auf die Herausforderung einer eventuellen Altlast, die 30, 40 Jahre oder noch weiter in die Zeit zurückgeht, in der das Umweltministerium 1970 gegründet wurde. Der eine oder andere Erfahrene in diesem Raum kann sich noch erinnern, dass die eine oder andere Schubkarre durch den Ort gefahren wurde, und plötzlich ist auf der einen oder anderen Wiese oder in dem einen oder anderen Waldstück etwas verschwunden. Dabei handelt es sich um Altlasten, die Gemeinden erben. Konkret können Kommunen auch eigene Hausmülldeponien betrieben haben, die gefüllt wurden, aber nicht den Standards entsprochen haben. Deshalb ist es für den Bodenschutz, für den Naturschutz, aber auch für den Wasserschutz wichtig, gemeinsam dieser Herausforderung zu begegnen. Die Kommunen machen das im Schulterschluss mit dem Freistaat Bayern. Wir haben ein gutes Instrument, um die früheren sogenannten Hausmülldeponien zu sanieren. Dieses wird seit zwei Jahrzehnten angewendet, und es ist ein Erfolgsmodell. Im Jahr 2006 wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein staatliches Sondervermögen geschaffen. Im Artikel 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes ist dieses Sondervermögen verankert, und es wird seit dieser Zeit paritätisch kofinanziert. 50 % zahlt der Freistaat Bayern, 50 % zahlen die Gemeinden in Bayern. Geschaffen wurde dieses Sondervermögen dafür, den Kommunen bei der Aufgabe zu helfen, ihnen unter die Arme zu greifen, alte Hausmülldeponien zu untersuchen und gegebenenfalls gemeinsam zu sanieren. Die Lasten wollen wir nicht auf die Gemeinden und die Bürgerschaft übertragen, sondern das Problem partnerschaftlich lösen. Der Fonds wirkt, und die Bilanz stimmt. Seit 2006, also in fast 20 Jahren, konnten 690 Deponien gefördert werden. 530 Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, und rund 150 Projekte in Sanierung laufen derzeit in Bayern. Insgesamt wurden in diesen jetzt 19 und dann 20 Jahren 63 Millionen Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, an Zuschüssen ausbezahlt. Damit steht fest, dass der Fonds wirkt, die Gemeinden darauf zugreifen und wir eine faire Lastenverteilung für die Kommunen und die Umwelt erreichen. Wir müssen gemeinsam am Ball bleiben. Ohne eine Verlängerung dieser Regelung würde Stillstand drohen. Ich bin sehr dankbar, dass sich die Gemeinden und die kommunalen Spitzenverbände bereit erklärt haben, hierbei weiterhin mitzumachen. Ohne Verlängerung müssten viele laufende Prozesse abgebrochen werden. Auf der nächsten Etappe bis 2030 in der Verlängerung rechnen wir mit einem weiteren Mittelbedarf von rund 42 Millionen Euro, um die Gemeinden und Städte bei dieser Sanierung zu unterstützen. Bis 2021 wurde der Fonds mit jährlich 5 Millionen Euro partnerschaftlich von Kommune und Freistaat Bayern finanziert. Jetzt zahlen Kommune und Freistaat Bayern jeweils 1 Million Euro ein. Das wollen wir auch in Zukunft so beibehalten. Die Mitverantwortung der Gemeinden ist dort zu erkennen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir stehen hier fest an der Seite der Kommunen. Wir bitten um eine Verlängerung und Unterstützung für diese wichtige und zukunftsweisende Aufgabe. Organisatorisch ist es gut, dass es eine Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern – GAB – gibt. Hätten wir diese nicht, hätten wir keine Sondermüllverbrennungsanlage, die der Freistaat Bayern über die GAB unterstützt und betreibt. Das ist ein wichtiges Standbein für die Wirtschaft. Ganz Süddeutschland und viele Nachbarländer sind dort Kunden, weil wir diese wichtige Aufgabe übernehmen. Auch bei der sogenannten Altlastenbeseitigung ist die GAB ein sehr wichtiger Partner, um den Kommunen zur Seite zu stehen. Die Rückmeldung aus den Gemeinden ist nur positiv; denn nach der Altlastensanierung sind viele neue Projekte möglich. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam am Ball bleiben. Ich bitte Sie um Unterstützung für eine Verlängerung des Fonds und damit auch für eine vorbildliche Art und Weise, wie wir mit Gemeinden Verantwortung übernehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und noch einmal die Bitte um Unterstützung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nächster Redner ist Herr Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die CSU hat in ihrer langen Regierungszeit sehr viele Probleme hinterlassen, und zu den unzähligen Altlasten gehört auch ein Müllproblem. Daher ist es gut, Herr Glauber, dass wir heute über die Versäumnisse der Staatsregierung sprechen, die man Ihnen in Ihrer kurzen Amtszeit natürlich nicht anlasten kann. 6.000 gemeindeeigene Deponien mit teilweise ungeklärtem Inhalt sind nach den Zahlen, die wir haben, im Altlastenkataster erfasst. 800 davon haben die höchste Priorität A. Hier besteht – Sie haben es richtig ausgeführt – Handlungsbedarf. Viele müssen wohl aufwendig untersucht und, falls notwendig, saniert werden. Herr Glauber, Ihr Umweltministerium schätzt laut den Zahlen, die wir haben, dass allein die Sicherung der Deponien noch die kommenden dreißig Jahre dauern wird. So ist offensichtlich die Schätzung. Das ist ein sehr langer Zeitraum. Auch gibt es Unsicherheiten über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, weil man nicht genau weiß, was sich darin befindet. Dennoch – das wurde absolut richtig ausgeführt – muss die Finanzierung dieser Projekte sichergestellt werden. Darin sind wir uns alle einig. Die Hälfte der anfallenden Kosten zahlt der Freistaat, die Hälfte die Kommune. Die Kommunen sind knapp bei Kasse. Grund dafür sind die falschen Regierungsbeschlüsse in der Vergangenheit. Deswegen stehen viele Gemeinden und Städte schlecht da. Bürgergeld, Migration und Klimaschutzvorschriften überfordern unsere Städte und Gemeinden. Da wir gerade über Müll sprechen: Auch die Ausweitung der CO -Bepreisung auf Müllverbrennung ist in diesem Zusammenhang schädlich. Die Entsorgung wird dadurch unnötig verteuert. Ihr vorliegender Gesetzentwurf sieht vor, die Laufzeiten für den Unterstützungsfonds um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Zuschussbedingungen – Sie haben es ausgeführt – bleiben soweit unverändert. Es wird sich zeigen, ob die verfügbaren Mittel die realen Kosten entsprechend decken können. Das wissen wir heute noch nicht, aber uns allen ist klar, dass dies ein Fass ohne Boden ist. Eine fachgerechte Entsorgung ist technisch aufwendig und sehr kostenintensiv. Ich möchte noch ergänzen: Die Fehler bei den früheren Altdeponien kann man heute entweder nicht mehr korrigieren, oder wir sind dabei, dies sehr kostenaufwendig zu tun. Das sollte uns eine Lehre sein, um die Müllproblematik von heute besser anzugehen; denn wer es ernst mit dem Umweltschutz meint, muss auch eine ehrliche Bilanz ziehen. Dazu gehören auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Diese werden heute massenhaft gebaut. Deren Entsorgung ist problematisch. Windkraftanlagen haben Bauteile wie Verbundstoffe und enthalten teilweise auch Chemikalien, die schwierig zu entsorgen sind. Mit der Energiewende haben wir im Grunde genommen schon das nächste Müllproblem geschaffen. Darüber sollten wir alle einmal nachdenken. Laut Interpol werden mit illegaler Abfallentsorgung jährlich 35 Milliarden Euro umgesetzt. Auch das ist eine Schattenseite der als sauber propagierten Klimapolitik. Um es kurz zu machen: Die AfD-Fraktion bekennt sich zur Sanierung der bayerischen Deponien. Wir unterstützen diese, fordern aber auch mehr Ehrlichkeit bei den neuen Quellen für Problemmüll, insbesondere bei – ich habe es schon gesagt – Windkraft und Photovoltaik. Wir brauchen in Bayern auch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Das beginnt bei der Verwendung der richtigen Ausgangsmaterialien, die wir in die Prozesse einführen. Der Produktionszyklus muss in Zukunft mehr vom Ende her gedacht werden. Dann werden wir künftig kein Müllproblem haben. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Andrea Behr für die CSU-Fraktion.

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Andrea Behr CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in Bayern über Bodenschutz reden, dann reden wir nicht über dreckige Erde, sondern über das, was uns trägt, über den Boden, auf dem unsere Kinder spielen und unser Wein angebaut wird, und über das Fundament unserer Landwirtschaft. Boden ist unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlage und unsere Heimat. Manchmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, reden wir dabei auch über das, was unter dem Boden liegt, und das ist nicht immer schön; denn aus der Zeit, als der Abfall noch hinter dem Dorf auf den Schuttabladeplatz geleert und danach zugeschüttet wurde, stammen in Bayern noch heute rund 6.000 solcher Hausmülldeponien. 800 mit der höchsten Priorität A sind im Altlastenkataster erfasst. Herr Mannes, das ist kein Versäumnis der Staatsregierung, sondern der Zeit geschuldet. Das war in Bayern, Deutschland, Europa und weltweit so. Sehe ich mich in meinem Stimmkreis in Würzburg um, stelle ich fest, dass es immer wieder sanierungsbedürftige Flächen gibt: alte Industrieflächen, ehemalige Deponien, Kasernen oder belastete Grünflächen. Die Verantwortung ist klar, aber die Kosten kann keine Kommune allein stemmen. Genau hier springt der Unterstützungsfonds nach Artikel 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes ein, den wir heute per Gesetzentwurf um weitere fünf Jahre verlängern möchten. Damit helfen wir unseren Städten, Märkten und Gemeinden, diese Altlasten zu erkunden und, wo nötig, zu sanieren. Der Unterstützungsfonds ist ein Beitrag zum politischen Ziel der Staatsregierung, die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Erstmals wurde der Unterstützungsfonds per Gesetz vom 5. April 2006 als staatliches Sondervermögen in das Bayerische Bodenschutzgesetz aufgenommen. Bereits damals gab es Forderungen von Städtetag und Gemeindetag nach einer Verlängerung über die fünfjährige Laufzeit hinaus sowie Äußerungen des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, wonach der Fonds nach Ablauf der Befristung mit Sicherheit weitergeführt werde. Auch der damalige Umweltminister versicherte, dass der Freistaat die Kommunen bei der Erkundung und Sanierung ihrer Hausmülldeponien nicht alleinlasse. An der fachlichen Notwendigkeit und dem politischen Willen zur Fortführung des Unterstützungsfonds hat sich seither nichts geändert. Wir lassen unsere Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein. Wir unterstützen, wir übernehmen Verantwortung, und wir tun das seit fast 20 Jahren verlässlich und planbar. Seit Inkrafttreten der Unterstützungsfondsverordnung im Jahr 2006 wurden bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern bis einschließlich 31.03.2025 Anträge für 1.249 Maßnahmen bei 818 gemeindeeigenen Hausmülldeponien auf Gewährung eines Zuschusses gestellt. Die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern hat die Untersuchung und Sanierung von 685 gemeindeeigenen Hausmülldeponien gefördert, wobei die Bearbeitung bei 536 der Hausmülldeponien abgeschlossen werden konnte. Bei 149 Deponien laufen die Maßnahmen noch. Wegen der Vielzahl an Verdachtsflächen und des hohen Mittelbedarfs der Kommunen ist ein schrittweises und an Prioritäten orientiertes Vorgehen erforderlich. Die im Altlastenkataster erfassten Flächen werden in die Bearbeitungsprioritäten A, B und C eingestuft. Diese Einstufung in Prioritäten bedeutet eine fachlich begründete zeitliche Reihung der Bearbeitung. Mit dem Unterstützungsfonds schaffen wir, was Bayern auszeichnet: Verantwortung mit Vernunft. Wir sanieren nicht blind drauf los, sondern nach Priorität, Schritt für Schritt. Der Unterstützungsfonds wird daher auch noch nach 2030 benötigt werden. Für die gemeindeeigenen Hausmülldeponien in der Priorität A wird bei durchschnittlichen Sanierungskosten von 775.000 Euro pro zu sanierender Hausmülldeponie und den Kosten für die Erkundungen nach grober Schätzung noch ein künftiger Mittelbedarf von rund 95 Millionen Euro anfallen. Dieser dürfte sich aufgrund der aktuellen Bearbeitungs- und Laufzeiten der Maßnahmen noch über einen erheblichen Zeitraum, das heißt mehrere Förderperioden, hinziehen. Das können unsere Kommunen alleine nicht schaffen. Für die nächste Laufzeitperiode des Unterstützungsfonds von 2026 bis 2030 wird mit einem Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro gerechnet. Das Vermögen des Unterstützungsfonds würde bei unveränderter Beitragshöhe von einer Million Euro auf dann rund 50 Millionen Euro im Jahr 2030 reduziert werden. Daher ist eine fortlaufende kontinuierliche Beitragszahlung geboten. Bisher wurden aus dem Unterstützungsfonds rund 58 Millionen Euro an Zuschüssen an die Gemeinden ausbezahlt. Der gesamte Mittelabfluss liegt bei rund 72 Millionen Euro. Der Vollzug des Gesetzes erfolgt im Rahmen der bestehenden Stellen und Mittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsaufstellungen vorbehalten. Das Gesetz belastet die Wirtschaft und die Bürger nicht mit Kosten. Wir in Bayern wissen, was Boden für unsere Landwirte, Winzer, Familien und Gemeinden bedeutet. Boden ist nicht austauschbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass Bayern handelt, schützt und unterstützt. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf mit uns zu, um einen reibungslosen Weiterlauf des Unterstützungsfonds bis Dezember 2030 zu gewährleisten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Kollege Christian Hierneis für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollege! Der Gesetzentwurf insgesamt lautet: "Art. 13a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft." – Nur falls Sie sich denken, das wäre jetzt hier ein Riesenentwurf, weil so viel darüber geredet wird. Der Gesetzentwurf ist natürlich richtig. Wir müssen die Laufzeit des Unterstützungsfonds für die Erkundung und Sanierung stillgelegter gemeindeeigener Hausmülldeponien zur Unterstützung der Kommunen um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2030 verlängern, um die betroffenen Gemeinden auch weiterhin vor einer Überforderung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit aufgrund möglicher hoher Kosten einer Altlastensanierung zu schützen. Uns wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der Freistaat Mittel und Wege gefunden hätte – oder vielleicht auch noch findet –, die Einzahlung in den Fonds, den Eigenanteil der Gemeinden sowie die von den Gemeinden zu tragenden Kosten für die Erkundung und die Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien zu einem großen oder größeren Teil oder vollständig zu übernehmen. Wir wissen ja alle, in welchen finanziellen Situationen sich unsere Kommunen befinden. Letztendlich müssen die betroffenen Gemeinden ja für etwas zahlen, was entweder nach damals geltendem Recht in Ordnung war oder wofür die jetzt Handelnden definitiv nichts mehr können. Im Bundes-Bodenschutzgesetz, das die Grundlage stellt, steht nur drin, wer zuständig ist. Das sind in der Regel die Kommunen. Es steht aber nicht drin, wer es bezahlen muss. Da wir vermutlich auch 2030 noch nicht mit der Altlastensanierung fertig sein werden und Artikel 13a und der Unterstützungsfonds dann noch einmal um fünf weitere Jahre verlängert werden müssen, unser Appell an die Staatsregierung: Suchen Sie bis dahin – wenn es geht, auch jetzt schon – nach Mitteln und Wegen, die Gemeinden von den Kosten so weit wie möglich freizustellen. Für den Freistaat sind fünf Millionen in fünf Jahren nicht viel, für die Kommunen schon. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu, weil es sonst gar keinen Fonds mehr geben würde. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht die Frau Kollegin Marina Jakob.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder kennt das: Daheim im Ort ist irgendso ein Eck, wo man weiß, dass da früher irgendwas verbuddelt worden ist und da noch irgendwelche Autos oder Metalle liegen. Als Kind haben mein Cousin und ich da was entdeckt und haben daran gebuddelt, bis wir von unseren Eltern natürlich verscheucht worden sind. Ich habe nicht gedacht, dass ich 30 Jahre später zu dem Thema hier im Landtag sprechen darf. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir verlängern das Bayerische Bodenschutzgesetz um weitere fünf Jahre. Wir wollen die Kommunen weiterhin unterstützen, ihre Altlasten bei ihren Deponien vor Ort zu entsorgen, die richtigen Gutachten zu machen und herauszufinden, was dort vor Ort die richtigen Maßnahmen sind. Ich glaube, wir sind mit einem Anteil von 50 % – 50 % tragen die Kommunen – auf einem guten Weg und zeigen damit, dass uns der Umweltschutz und der Boden in Bayern wichtig sind und wir die Kommunen dort nicht alleinlassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir gehen den bereits seit Januar 2006 erfolgreichen Weg weitere fünf Jahre weiter; denn wir sind, wie wir bereits gehört haben, noch lange nicht am Ende. Es wird noch unzählige Jahre dauern, bis wir alle Hausmülldeponien so weit saniert oder sicher gemacht haben, dass das in der Zukunft kein Problem mehr sein wird. Es ist definitiv kein Nice-to-have, sondern es ist eine Pflicht unserer Staatsregierung, die Kommunen hier zu unterstützen. Das zeigt sich auch daran, dass der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag dieses Gesetz unterstützen und uns dafür danken, dass wir es auch in Zeiten, in denen die Haushaltslage gerade nicht rosig ist, weiterlaufen lassen. Unser Boden und unser Wasser sind das, wovon wir leben, das, wovon wir uns ernähren. Deswegen steht es außer Frage, dass wir die Kommunen hier weiter unterstützen. Ich möchte deswegen dem Umweltminister Thorsten Glauber für sein Engagement dafür danken, dass wir das weiterführen und das zur großen Priorität machen. Abschließend gilt mein Dank auch der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern. Wir hatten da vor Kurzem einen Vortrag im Umweltausschuss, der ganz klar gezeigt hat, wie Sie die Kommunen unterstützen, wie Sie mit Ihrem Fachwissen dort vor Ort bereitstehen, um den Kommunen in diesen wirklich auch rechtlich schwierigen Situationen die Hand zu reichen. Herzlichen Dank dafür. Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht die Kollegin Anna Rasehorn.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Auch ein "Willkommen zurück" aus der Sommerpause. Liebe Frau Jakob, man kann es so machen, dass man da buddelt, oder man macht es so schlau wie Augsburg und jagt einfach die Touris den Müllberg oder den Rosenauberg hoch. Worum geht es hier? – Es geht tatsächlich um den kleinen Absatz, dass wir den Unterstützungsfonds – wir haben es heute schon gehört – für die Kommunen verlängern wollen. Eine herausragende Sache. Es geht um die Verantwortung für Altlasten; auch das haben wir gehört. Die Generationen vor uns haben einfach alles verbuddelt. Es geht darum, dass wir, zumal wir bei dem Thema auch viele Herausforderungen haben, einfach auf unseren Boden achten. Ich möchte auch das Thema PFAS ansprechen, das gerade bei uns in Schwaben ein großes, massives Problem ist; dort ist es eben schon aus den Mülldeponien oder den Militärflughäfen ins Grundwasser gegangen. Die Kommunen stehen jetzt vor Riesenherausforderungen, für die wir leider noch keine Lösung haben. Frau Jakob hat es gerade schon berichtet. Wir hören im Ausschuss regelmäßig, wie intensiv – und vor allem wie zeitintensiv – diese Beratungen und die Erkundungen von diesen Mülldeponien dazu sind, wie groß die Schäden überhaupt sind und was wir da machen müssen. Es ist eine gute Sache der Staatsregierung, hier zu sagen: Zwar sind es gemeindeeigene Mülldeponien, und, ehrlich gesagt, wurde der Müll auch Jahrzehnte von den Kommunen dort geduldet; man hat einfach die Augen verschlossen, obwohl man genau wusste – wie Frau Jakob schon gesagt hat –, dass da etwas verbuddelt worden ist; aber wir wollen paritätisch die Hand reichen, und wir wollen unsere Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen. Im Ausschuss haben wir aber auch gelernt, dass wir mit diesen 5 Millionen Euro nicht wirklich weiterkommen. Wir wissen, dass wir jetzt noch 6.000 gemeindeeigene Mülldeponien haben, von denen wir noch gar nicht wissen, wie hoch die Kosten sind und wie viele dabei herauskommen. Aber wir wissen, dass es schon 800 Deponien mit Priorität eins gibt. Das sind also große Herausforderungen. Deswegen stimmen wir den GRÜNEN voll und ganz zu, dass das Geld eigentlich erhöht werden müsste, damit wir die Kommunen, gerade die kleinen Kommunen, die schon mit geringen Beiträgen total überlastet sind, unterstützen. Eine Anmerkung sei hier erlaubt: Wir wollen Bürokratie abbauen. Wir wissen, dass wir 2030 wieder in die Verhandlungen gehen müssen und wahrscheinlich wieder mehr als fünf Jahre brauchen werden, um diesen Unterstützungsfonds voranzubringen. Hier wäre anzuregen, dass man vielleicht schon für die nächsten zehn Jahre verhandelt, um den Kommunen Sicherheit zu geben. Manche Kommunen brauchen vielleicht länger. Sie haben sich vielleicht gerade in den letzten ein, zwei Jahren überlegt, ob sie überhaupt Zeit investieren möchten, weil sie gar nicht wissen, ob der Fonds über 2030 hinaus noch existiert. Ich glaube, das wäre ein guter Beitrag zum Bürokratieabbau. Wir werden den Gesetzentwurf auf jeden Fall positiv begleiten. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 g auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (Drs. 19/8147) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Frau Staatsministerin Judith Gerlach das Wort. – Frau Staatsministerin, bitte schön.

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Judith Gerlach

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Änderung des Landespflegegeldgesetzes, mit der wir die Pflege in Bayern stärken und Verbesserungen bei der Antragstellung und beim Bezug von Landespflegegeld herbeiführen wollen. Am 9. April hat der Bayerische Landtag bereits zwei Dinge beschlossen: das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr anzupassen und die Auszahlung auf den Anfang des Folgejahres zu verschieben. Worum geht es also heute? – Das vorliegende Gesetz enthält drei zentrale Punkte: Erstens die Kürzung des Landespflegegeldes auf 500 Euro für das Landespflegegeldjahr 2026 und dessen Auszahlung Anfang des Jahres 2027; wir setzen damit den Ministerratsbeschluss vom 11.11.2024 um. Zweitens machen wir den Weg für das digitale Antrags- und Entscheidungsverfahren beim Landespflegegeld frei, indem im Gesetz künftig auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird. Drittens wird das LfP künftig auf Rückforderungen verzichten, wenn der Leistungsempfänger nach dem Ende des Pflegegeldjahres verstorben ist, das Landespflegegeld aber nicht vor seinem Tod auf seinem Konto eingegangen ist. Wir beseitigen damit eine Regelung, die von vielen Menschen als wirklich ungerecht empfunden wurde. Warum sind diese Änderungen überhaupt notwendig? – Aufgrund des demografischen Wandels wird es immer mehr pflegebedürftige Menschen hier bei uns in Bayern geben. Gleichzeitig wird das, was wir informell Pflege durch "Pflegende" nennen, also die Pflege durch Angehörige zu Hause, stetig zurückgehen, und das, obwohl wir eigentlich viel mehr Angehörige bräuchten, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige trotzdem möglichst selbstbestimmt im gewohnten Umfeld weiterleben können, wenn sie das wollen, müssen wir Alternativen schaffen. Das tun wir bereits mit dem Ausbau alternativer Wohnformen, mit den Quartierskonzepten und mit familienentlastenden Diensten. Durch die Absenkung des Landespflegegeldes auf 500 Euro reagieren wir zum einen auf die anstehenden haushalterischen Herausforderungen, die wir auch hier in Bayern haben. Zum anderen prüfen wir, inwieweit die dadurch frei werdenden Mittel für die genannten Bereiche in der Pflege verwendet werden können. Auch das digitale Antragsverfahren wird Kosten einsparen, weil weniger Bürokratie nötig sein wird und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet werden können. Unser Ziel ist grundsätzlich, die häusliche Pflege zu stärken. Da passt es nur zu gut, dass wir im gleichen Zug die Unvererblichkeit des Landespflegegeldes anpacken. Sie hat zu sehr vielen Eingaben geführt, bei mir im Ministerium, aber auch zu Petitionen hier im Bayerischen Landtag, mit denen auch Sie alle sich schon beschäftigt haben. Ich verstehe es deswegen wirklich auch als Zeichen der Wertschätzung, wenn künftig Auszahlungen, die innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Landespflegegeldjahres, das der Leistungsempfänger noch vollständig erlebt hat, erfolgen, nicht mehr von potenziellen Erben zurückgefordert werden können, zumal wir bedenken müssen, dass es oft die Erben sind, die sich in der letzten Lebensphase um den Landespflegegeldempfänger bzw. die -empfängerin aufopferungsvoll gekümmert haben. Bayern ist das einzige Bundesland, das ein Landespflegegeld gewährt. Das ist und bleibt eine wichtige Leistung. Aber es ist auch an der Zeit, auf die veränderten Gegebenheiten zu reagieren und die Leistung anzupassen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile Herrn Kollegen Roland Magerl, AfD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Roland Magerl AfD

Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass die haushalterischen Probleme auch in Bayern nicht außen vor bleiben. Somit haben wir das Thema auch beim Landespflegegeld. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Kürzung auf 500 Euro angestrebt. Gerne sehen wir das natürlich nicht. Man muss es so sagen, wie es ist. Im Jahr 2018 war die Einführung des Landespflegegeldes ein Wahlkampfgeschenk; man kann es so nennen. Darüber kann man nicht anders sprechen. Nichtsdestoweniger war und ist es für sämtliche Menschen, die darauf angewiesen waren und sind, eine nicht unerhebliche Leistung des Freistaats, die so auch weiter beibehalten werden sollte. Gerade die Pflege wird immer teurer. Die Pflegeplätze werden teurer. Die Aufwände zu Hause, vor allem im familiären Bereich, werden immer größer, um die Pflege sicherzustellen. Die 1.000 Euro waren für die, denen sie zustanden, schon ein nicht unerhebliches Werkzeug. Nun soll das Landespflegegeld um 50 % auf 500 Euro gekürzt werden. Das ist uns von der AfD-Fraktion ein bisschen zu wenig, um es pauschal zu nehmen. Wieso gehen wir nicht hin und staffeln das Ganze? – Wir reden von einem Anspruch ab dem Pflegegrad 2. Bis jetzt waren es 1.000 Euro; der Betrag soll auf 500 Euro heruntergehen. Unser Vorschlag an dieser Stelle: Je höher der Pflegegrad, umso höher auch der Betrag; denn der finanzielle Aufwand ist dementsprechend höher. Wir haben sehr viele Menschen mit einem Pflegegrad 2, die anspruchsberechtigt sind. Bei ihnen würden wir bei den 500 Euro mitgehen. Aber bei Pflegegrad 3 würden wir dann auf 1.000 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 auf 1.500 Euro erhöhen. Das ist mehr als nötig für alle, die sich um Angehörige kümmern und die die Pflege bewerkstelligen müssen. Im Gesetzentwurf sind gute Sachen enthalten, so die Regelung nach dem Ableben der Empfangsberechtigten. Wir haben im Gesundheitsausschuss sehr, sehr viele Petitionen gehabt, immer mit dem gleichen Thema, dass, wenn der Empfangsberechtigte verstorben ist, das Geld zurückgefordert worden oder nicht ausbezahlt worden ist. Teilweise war es direkt eine Schwemme. Es ist eine sehr gute Regelung, dass das aufgenommen worden ist. Genauso ist die Digitalisierung im heutigen Zeitalter überfällig. Sie ist vor allem, wenn das Ganze unkompliziert abläuft, sehr zu befürworten. Nichtsdestoweniger würde man das Ganze im Arbeitsrecht als betriebliche Übung bezeichnen. Wir hatten das Ganze sieben Jahre mit 1.000 Euro zur Auszahlung. Nun soll der Rotstift angesetzt werden, gerade bei den Schwächsten. Die Alten, die es verdient haben, die sich um dieses Land verdient gemacht haben, werden jetzt zur Kasse gebeten. Ich denke, es gibt genügend andere Stellen, an denen man den Rotstift ansetzen kann, statt bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich um dieses Land verdient gemacht haben. Nichtsdestoweniger freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Bernhard Seidenath für die CSU-Fraktion. – Herr Kollege, bitte schön.

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Bernhard Seidenath CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Erster Lesung befassen wir uns heute mit einem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Frau Staatsministerin hat die geplanten Änderungen bereits dargestellt. Lassen Sie mich zunächst einmal grundsätzlich feststellen: Pflege betrifft immer mehr Menschen in unserem Land. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Pflege ist deshalb ein Megathema, das die Menschen bewegt wie kaum ein anderes, und es geht weiterhin um nicht mehr und nicht weniger als darum, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Wir wollen – ja, wir müssen – eine menschenwürdige Pflege sicherstellen. Daran, wie wir mit den Vulnerabelsten, den Pflegebedürftigen, umgehen, zeigt sich die Humanität unserer Gesellschaft. Deshalb – und das habe ich im Hohen Haus schon mehrfach erläutert, etwa in den Debatten vom 26. September letzten Jahres und vom 22. Januar dieses Jahres – müssen wir Pflege neu, anders und groß denken, um die vielen Baustellen anzugehen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Wir müssen pflegende Angehörige wirksam entlasten und deutlich stärker unterstützen als bisher. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Wir brauchen eine Vereinfachung und eine Regionalisierung von Strukturen. Wir brauchen Entbürokratisierung und mehr Digitalisierung. Wir brauchen mutige Schritte. All das wird aktuell in der Reformarbeitsgruppe aus Bund und Ländern beraten. Für sie ist gerade etwa Halbzeit. Die Vorschläge sollen bis zum Jahresende vorgelegt werden. Als Arbeitskreis Gesundheit, Pflege und Prävention der Landtagsfraktion sind wir da nicht eingebunden; aber ich habe nichts dagegen, wenn vieles, ja alles einmal auf den Prüfstand kommt, wenn Ideen entwickelt und Vorschläge gemacht werden. Alles sollte genau beleuchtet werden, und da ist es erst einmal kontraproduktiv, wenn Schnipsel aus solchen Gesprächen zur Grundlage empörter Kommentare gemacht werden. Es ist doch gut zu beleuchten, ob die Pflegegradeinteilung noch passt. Die Vor- und Nachteile für Betroffene müssen abgewogen werden, und dann muss ein Reformvorschlag unterbreitet werden. Der Arbeitskreis der CSU-Fraktion meint nicht, dass es sinnvoll sein wird, den Pflegegrad 1 abzuschaffen; aber über eine Reform wird man nachdenken dürfen, und das gehört einfach dazu, wenn man alles auf den Prüfstand stellt. Eine Abschaffung wird nicht die Lösung sein, eine Reform realistischerweise aber schon. Ich kann nur sagen: Lasst doch die Arbeitsgruppe erst einmal arbeiten und sauber nachdenken, alles ohne Denkverbote. Wenn das nicht mehr möglich ist, kann es in unserem Land keinerlei Veränderung mehr geben. Wir wissen: Das einzig Beständige ist der Wandel. Also gehen wir bitte herunter vom Gas. Es ist gerade erst Halbzeit für die Bund-Länder-Kommission. (Beifall bei der CSU) In diesen Wunsch nach möglichst passgenauen und modernen Lösungen fügt sich auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes ein. Wir brauchen möglichst passgenaue Lösungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Deshalb gibt es das Landespflegegeld seit 2018, und deshalb reformieren wir es jetzt auch. Der Hintergrund ist – Sie haben es gerade gehört –: Das Bayerische Landespflegegeldgesetz gewährt jedem Pflegebedürftigen mit mindestens dem Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern bisher einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich, der auf keine staatliche Leistung anzurechnen ist. Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen. Es geht darum, die Würde der Pflegebedürftigen zu stärken. Es geht um Würde. Diese Direktzahlungen werden nun von 1.000 auf 500 Euro halbiert; gleichzeitig aber wird das frei werdende Geld in die Strukturen der Pflege investiert. Ich nenne nur ein Beispiel, weil die Verwendung des Geldes noch nicht in Stein gemeißelt ist: Wenn die Investitionskosten übernommen werden – sei es in der ambulanten oder auch in der stationären Pflege –, dann hilft das den Betroffenen, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Es kommt ihnen zugute, und es stärkt die Pflege insgesamt. Alles folgt der Frage: Wie können wir bei diesem Megathema Pflege in Zukunft gute Lösungen finden? Wie können wir die Pflege und ihre Strukturen stärken? Wie können wir Schwachstellen abstellen? – Denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Bayern wird auch in den nächsten Jahren spürbar ansteigen. Das sogenannte informelle Pflegepotenzial geht dagegen immer mehr zurück. Familienentlastende Dienste wie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Helferkreise, Betreuungsgruppen und die Pflegebedürftigen unterstützende Konzepte des sozialen Nahraums müssen erheblich ausgebaut werden. Gleiches gilt für alternative Wohnformen wie zum Beispiel Pflegewohnungen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften, vor allem solche, die sich in der Nähe des bisherigen häuslichen Umfelds der pflegebedürftigen Bewohner befinden, damit diese nach wie vor durch ihre Verwandten, Freunde und Nachbarn unterstützt werden können. Es ist also gut, wenn in diese Strukturen stärker investiert wird. Dies wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstrukturierung der finanziellen Ressourcen, durch eine Halbierung der Direktzahlungen und Investition der anderen Hälfte, also von rund 230 Millionen Euro pro Jahr, in die Pflegestrukturen möglich. Das ist sehr viel Geld. Das Bayerische Landespflegegeld hat bisher 460 Millionen Euro pro Jahr gekostet. Die Hälfte künftig in die Pflegestrukturen zu investieren, hat die Staatsregierung zugesagt, und das ist uns auch wichtig. Hier kann ich aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. November 2024 zitieren. Dort heißt es: "– Das Bayerische Landespflegegeld, […] [wird] neu ausgerichtet und an die finanz- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst. Ziel ist dabei, unter Fortentwicklung der bisherigen Mittelverwendung zukünftig 50 % für direkte Leistungen und 50 % zur Stärkung der Strukturen einzusetzen. So kann das Angebot […] weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden. […] Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wird prüfen, wie die für das Landespflegegeld vorgesehenen Mittel zukünftig zur Hälfte zur Stärkung der Pflegestrukturen, insbesondere auch der ambulanten Pflege, eingesetzt werden können." Das ist eine gute Grundlage für moderne und passgenaue Pflegestrukturen, von denen dann letztlich alle profitieren. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, eine Rechtsgrundlage zur Antragsbearbeitung durch eine automatische Einrichtung zu schaffen. Auch muss eine neue Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Auch dies sieht der vorgelegte neue Gesetzentwurf vor. In ihm regeln wir zudem, was uns im Ausschuss immer und immer wieder in Petitionen beschäftigt hat, nämlich die Konstellation, dass anspruchsberechtigte Personen nach dem für die Auszahlung maßgeblichen Stichtag versterben, ohne dass bis dahin die Auszahlung erfolgt wäre, oder – noch härter und gefühlt ungerechter –, dass die Auszahlung erfolgt ist, nachdem der Anspruchsberechtigte verstorben war und das Bayerische Landespflegegeld dann zurückgefordert werden musste. Hintergrund ist: Das Bayerische Landespflegegeld ist nicht vererblich. Deshalb haben die Erben auch keinen Anspruch darauf, das Geld für Verstorbene zurückzufordern und einzubehalten. Das soll auch so bleiben. Es soll aber für solche Konstellationen auf eine Rückforderung verzichtet werden, bei denen die Pflegebedürftigen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, aber vor dem faktischen Zahlungseingang verstorben sind. Auch das ist eine gute Regelung. Das stelle ich hier ausdrücklich fest. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist also ein guter. Wir werden ihm zustimmen. Das kann ich hier jetzt schon ankündigen. Ich möchte aber zum Schluss gerne darauf hinweisen, dass wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf stellen werden. Dieser Änderungsantrag betrifft § 1 Nummer 4 und folglich die Neufassung des Artikels 6 Absatz 1 des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Dort muss nämlich der Buchstabe a gestrichen werden; denn wir wollen allen, die in diesem Jahr 2025 einen Antrag auf Landespflegegeld stellen, weiterhin die 1.000 Euro bezahlen, und das ist auch das Ziel, dieses Jahr 1.000 Euro in voller Höhe zu bezahlen; aber wir sind uns auch einig, dass einen Anspruch nur haben soll, wer pflegebedürftig ist, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und wer seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat. Deswegen wollen wir im Gesetzentwurf diesen Buchstaben a bei § 1 Nummer 4 streichen; denn der hätte zur Folge, dass diese Voraussetzungen – Pflegebedürftigkeit und Hauptwohnsitz in Bayern – gerade nicht mehr erforderlich wären. Das war und ist von der Bayerischen Staatsregierung so, wie ich meine, auch nicht beabsichtigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich nun auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Andreas Hanna-Krahl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Andreas Hanna-Krahl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Seidenath, wenn ich die 460 Millionen Euro für das Bayerische Landespflegegeld mit 7 multipliziere für die sieben vergangenen Jahre, dann hätten wir fast 2,5 Milliarden Euro in die Landes- oder in die Pflegeinfrastruktur stecken können. (Zuruf des Abgeordneten Bernhard Seidenath (CSU)) Aber das ist jetzt sicherlich nicht das größte Geheimnis, dass ich seit jeher ein großer Kritiker des sogenannten Bayerischen Landespflegegeldes bin, und das ehrlicherweise aus noch immer gutem Grund. Von Anfang an war nämlich klar, dass das Bayerische Landespflegegeld zum einen reine Symbolpolitik ist, zum anderen ein reines Wahlkampfgeschenk von Ministerpräsident Markus Söder aus dem Landtagswahlkampf 2018. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Jetzt gehen Ihnen die Argumente aus!) Auf dem Papier klingt das gut und wirkt auch wahnsinnig freundlich. Aber jetzt haben Sie endlich eingesehen: Das strukturelle Problem in der Pflege wurde in den letzten sieben Jahren nicht gelöst. Heute erleben wir das als Eingeständnis dieses Scheiterns. Die Staatsregierung will das Landespflegegeld jetzt von 1.000 Euro auf 500 Euro halbieren. Damit bricht sie ihr eigenes Versprechen. Sie zeigt damit aber auch, dass dieses Konzept ursprünglich nie tragfähig gewesen ist. Ein System, das in guten Zeiten Geld mit der Gießkanne an Pflegebedürftige austeilt, muss in schwierigen Zeiten gekürzt werden, in denen es nach Ihrer Argumentation am dringendsten gebraucht wird, ja, richtig sinnvoll wäre. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich erinnere mich an sehr viele Diskussionen, insbesondere mit Ihrem Vorgänger Klaus Holetschek, der mich in vielen Gesprächen davon überzeugen wollte, dass das Landespflegegeld ein sehr gutes Instrument ist. (Bernhard Seidenath (CSU): Recht hat er!) Er hat zum Beispiel argumentiert, dass dieses Geld für viele Pflegebedürftige kein Luxus sei, sondern eine Alltagserleichterung. Er hat argumentiert, dass sich manche damit eine Haushaltshilfe finanzierten und sich einfach eine kleine Entlastung gönnten, weil – und das ist der wichtige Satz – sie sonst nichts hätten. Ich habe diese Argumentation für das Landespflegegeld nie geteilt, das ist kein Geheimnis. Aber selbst nach Ihrer eigenen Argumentation müssten Sie jetzt eingestehen: Gerade diese Menschen trifft diese Kürzung mit voller Wucht. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Bernhard Seidenath (CSU)) – Lieber Bernhard, ich komme gleich dazu. Auch die Beibehaltung der 500 Euro löst für diese Menschen keinerlei Probleme. Wie du es selbst ausgeführt hast, fehlen jedes Jahr 230 Millionen Euro, die auch in Zukunft bei der Ausbildung von Fachkräften, bei der Pflegeinfrastruktur, bei der Infrastrukturplanung von Kommunen, bei Kurzzeitpflegeplätzen, bei Tagespflegeplätzen und bei Nachtzeitpflegeplätzen fehlen und die man vielleicht für die Unterstützung von pflegenden Angehörigen verwenden kann. Dafür steht das Landespflegegeld jetzt nicht zur Verfügung. All das kann man mit diesem Geld machen. All das unterstützt genau die Menschen, die bedarfsorientiert genau das brauchen. Es geht um die Würde des Menschen. Die Würde des Menschen ist nicht sinnbildlich von einem 500-Euro-Schein und einem Wahlkampfgeschenk von Markus Söder abhängig. Die Würde des Menschen ist davon abhängig, mit welcher Ernsthaftigkeit wir das "Megathema" der Pflege in den kommenden Jahren angehen, um es mit deinen Worten, lieber Bernhard, zu sagen. Mit 500 Euro nach dem Gießkannenprinzip wird das nicht funktionieren. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Susann Enders für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme gleich die letzten Worte des Kollegen Hanna-Krahl auf und verweise auf die "Ernsthaftigkeit" der Diskussion. Nachdem sämtliche sachlichen Grundlagen dieses Gesetzentwurfs bereits von der Frau Ministerin und vom Kollegen Seidenath sachlich korrekt dargelegt wurden, finde ich schon interessant, wie hier von der AfD oder von den GRÜNEN von Wahlkampfgeschenken, von Symbolpolitik oder im nächsten Moment dann doch ganz lapidar von der nicht unerheblichen Leistung des Landespflegegeldes für die Pflege gesprochen wird. Es ist davon die Rede, man brauche unbedingt eine Staffelung, aber auf der anderen Seite auch Bürokratieabbau. Leute, was wollt ihr denn eigentlich? – Herr Kollege Hanna-Krahl hat sich gerade in einem Redebeitrag für eine Zahlung an die zu Pflegenden ausgesprochen, aber dann im nächsten Moment gesagt, was das für ein Unsinn sei, also alles hin- und hergeworfen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Hanna-Krahl (GRÜNE)) Fragen Sie doch mal die Leute, die in den vergangenen Jahren seit 2018 das Landespflegegeld bekommen haben. Es wurden nämlich seit der Einführung etwa 2,8 Milliarden Euro an die zu Pflegenden ausgezahlt. Allein im Jahr 2024 waren es knapp 480 Millionen Euro, von denen jeder Euro direkt bei den Pflegebedürftigen angekommen ist. Das schaffen Sie erst einmal mit irgendeiner Regelung auf Bundes- oder auf Landesebene. Das Landespflegegeld war eine ganz unkomplizierte, ganz niederschwellige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und eine Möglichkeit, als Pflegebedürftiger eigenständig zu entscheiden, das Geld beispielweise an die Nachbarstochter zu geben, weil vielleicht genau diese Person diejenige ist, die einen unterstützt, weil die eigenen Kinder weit weg wohnen und einen vor Ort nicht unterstützen können. Es geht darum, dass der zu Pflegende über dieses Geld entscheiden konnte. Die bayerische Koalition hat seit 2018 den zu Pflegenden einen Teil ihrer Würde zurückgegeben, indem sie selbst entscheiden konnten, wem man als Dankeschön für die Unterstützung ein Bonbon mitgibt. Dass davon natürlich keiner reich wird, wissen wir. Wir wissen aber auch, dass in Zeiten, in denen wir gerade die Corona-Krise hinter uns haben, in denen wir uns in einer Energiekrise und in einer Wirtschaftskrise befinden und in denen im Bund horrende Summen an Sondervermögen, also Schulden, aufgenommen werden, (Toni Schuberl (GRÜNE): Da habt ihr zugestimmt!) was wir leider nicht verhindern konnten, (Lachen bei der AfD) wir in Bayern die Möglichkeiten überdenken, wie wir die Leistungen für die Pflege aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen zielgerichtet einsetzen können. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Bei den Punkten, wo genau diese Leistungen ankommen, nämlich bei der Verwendung für die Strategie "Gute Pflege. Daheim in Bayern" usw., geht es um ambulante Pflegedienste, häusliche Pflege, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, vergleichbare Einrichtungen sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger und die Einbeziehung junger Pflegebedürftiger in die Förderprogramme. Dann finden Sie aber wieder blöd, was wir vonseiten der Bayerischen Staatsregierung auf den Weg bringen wollen. Sie haben sich in Ihren Wortmeldungen ganz deutlich immer wieder selbst widersprochen, nur um eine Leistung schlechtzureden, die wir jetzt nicht abschaffen, sondern die wir zum Teil für die zu Pflegenden, zum Teil zur Stärkung der Struktur einsetzen. Darauf haben die FREIEN WÄHLER bestanden. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Genau das ist der richtige Weg; denn wir brauchen nun einmal auch diese ambulanten und stationären Pflegeangebote. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend kann ich sagen: Wir erhalten das Landespflegegeld; denn es ist für viele Pflegebedürftige eine wichtige Leistung angesichts des steigenden pflegerischen Bedarfs. Das hat für uns Priorität, damit zur Verfügung stehende Hilfsmittel eingesetzt werden können und verstärkt ein Ausbau der Leistungsstrukturen angelegt werden kann. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Vorhaben im weiteren Prozess. Wenn Sie das Pflegegeld ganz abschaffen wollen, fragen Sie die zu Pflegenden, ob sie das überhaupt in Ordnung fänden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dieses Geld bei den zu Pflegenden richtig gut angekommen ist, nämlich da, wo es hingehört, aber dass der Bedarf an Pflegeeinrichtungen im stationären und ambulanten Bereich aufgrund des demografischen Wandels ansteigt. Wir steuern nach. Deshalb bitte ich um Zustimmung im weiteren Prozess. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir alle wissen: Die Pflege stellt die Menschen vor enorme Herausforderungen. Sie gehen hohe persönliche Belastungen ein, um ihre Angehörigen zu unterstützen. Das ist aller Ehren und aller Unterstützung wert. Wir wissen es: Die Angehörigen sind der wichtigste Pflegedienst in unserem Land. Ohne sie geht es nicht. Wir als SPD wollen sie und die pflegebedürftigen Menschen wirksam unterstützen: mit Hilfsangeboten, mit ausreichend Pflegeplätzen und auch mit finanziellen Entlastungen. Wir waren deswegen auch von Anfang an an Ihrer Seite, um mit Ihnen zusammen dieses Pflegegeld einzuführen; denn Pflegebedürftigkeit bringt nach wie vor, auch heute noch, sehr hohe Kosten mit sich, und diese steigen immer weiter. Das ist auch der Grund, warum wir als SPD keine Kürzungen beim Landespflegegeld wollen. Es darf nicht sein, dass die Betroffenen und diejenigen, die sich hier für sie engagieren, auch noch finanziell das Nachsehen haben. Wir haben uns in den vergangenen Jahren, nach der Einführung des Pflegegeldes, als SPD immer wieder darum bemüht, das Pflegegeld noch gerechter zu machen, die Auszahlungsbedingungen fairer zu machen, weil es immer wieder Schwierigkeiten mit Rückforderungen gab, weil das bürokratisch nicht so ganz ideal geregelt war. Da sind jetzt Verbesserungen in dem aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen. Das ist gut so. Es war auch höchste Zeit. Aber wir als SPD wollen darüber hinaus, dass insbesondere die Menschen, die es eh schon schwer haben, die wenig Geld zur Verfügung haben, jetzt auf gar keinen Fall an dieser Stelle schlechtergestellt werden. Deswegen werde auch ich einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einbringen mit dem Ziel, dass bei denjenigen, die eh schon auf Unterstützung und Hilfeleistungen angewiesen sind, nicht gespart wird und sie weiterhin das Landespflegegeld in voller Höhe bekommen. (Beifall bei der SPD) Wir hatten dazu schon Anfang des Jahres einen Antrag im Ausschuss. Er wurde mit dem Hinweis abgelehnt, es wäre zu bürokratisch, wenn man das noch mal prüfen müsste. Deswegen haben wir einen neuen, praktischeren Vorschlag vorbereitet, den wir dann im Ausschuss gemeinsam beraten werden, sodass wir ohne Bürokratie zielgerichtet die Personen unterstützen können, die finanziell stärker darauf angewiesen sind als andere. Darüber hinaus werden wir als SPD auch sehr genau darauf achten, dass das künftig eingesparte Geld auch wirklich in mehr Pflegeplätze und weitere Hilfsangebote investiert wird. Alle wissen, dass die Pflege immer mehr Hilfe und Entlastung braucht. Deshalb kommt es darauf an, dass dieses Geld wirklich in Zusätzliches investiert wird und nicht am Ende das Geld, das man bei manchen Pflegebedürftigen an der Stelle jetzt abknapst, bloß zum Stopfen von Löchern verwendet wird oder für Dinge, für die die Staatsregierung und der Freistaat Bayern sowieso zuständig sind, bei den Investitionskostenförderungen. Das muss man eh machen. Das muss aber nicht von dem Geld gemacht werden, das man an der Stelle den Pflegebedürftigen wegnimmt. (Beifall bei der SPD) Es ist gar nicht so leicht, strukturelle Angebote zu machen, mit denen man gezielt die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen unterstützen kann. Es ist gar nicht so leicht, dafür Instrumente gesetzgeberischer Art und auch finanzielle Instrumente zu finden. Deswegen waren wir an Ihrer Seite und haben gemeinsam mit Ihnen dieses Landespflegegeld eingeführt. Jetzt müssen wir aber dafür sorgen, dass es genau bei den Leuten bleibt, die es am meisten brauchen, und wir wirklich zu wirksamen Verbesserungen der Pflegeinfrastruktur kommen, sodass das für alle wirklich spürbar wird, damit sie merken, dass da etwas zusätzlich kommt, was es so vorher noch nicht gegeben hat. Es wird also eine interessante Diskussion. Ich habe mit Interesse vernommen, dass auch die Regierungsseite Änderungsanträge einbringen wird, kleine Korrekturen und Verbesserungen dieses Entwurfs. Wir werden ebenfalls einen geeigneten Vorschlag machen und hoffen, dass wir dann gemeinsam ein zukunftsfestes, gerechtes neues Landespflegegeld auf den Weg bringen können. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich erinnere Sie also daran, dass Sie Ihre Stimmkartentasche aus den Postfächern vor dem Plenarsaal abholen, sofern noch nicht geschehen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 h auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Drs. 19/8148) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich an Herrn Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. – Bitte schön. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden von mehr Tempo bei der Digitalisierung und bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Bayern geht hier jetzt voran. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes schaffen wir die Grundlage für einen schnelleren und einfacheren Infrastrukturausbau. Ausgangspunkt ist der Pakt zur Beschleunigung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 2024. Mit unserem Gesetzentwurf übertragen wir die bundesgesetzlichen Regelungen in Landesrecht und erreichen damit eine deutliche und dauerhafte Vereinfachung der Verfahren. Zu den wesentlichen Inhalten gehört eine weitere Digitalisierung des Planfeststellungsverfahrens durch elektronische Bekanntmachung der Planunterlagen und die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen. Ziel ist es, dass die elektronische Abwicklung zum Regelfall wird. Damit beschleunigen wir natürlich die Planfeststellung und das gesamte Bauvorhaben. Außerdem streben wir schnellere Genehmigungsverfahren an, durch eine Fristverkürzung von drei Wochen auf eine Woche bei der Auslage der Planunterlagen und durch den möglichen Verzicht auf einen Erörterungstermin. Es gibt auch eine neue Einvernehmensfiktion, das heißt, die stillschweigende Zustimmung der Straßenbaubehörde bei Bauwerken in der Anbaubeschränkungszone. Wir bündeln das verkehrsrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und/oder Schwertransporte bei der Landesbaudirektion. Wir wollen damit eine einheitliche Zuständigkeit im Freistaat. Das bedeutet natürlich weniger Bürokratie. Wir setzen darüber hinaus auf Verfahrenserleichterungen für Bauvorhaben für erneuerbare Energien. Das setzen wir hiermit um. Künftig gilt hier Privilegierung statt Bürokratie. Photovoltaikanlagen werden aus der Anbaubeschränkungs- und Anbauverbotszone ausgenommen. Künftig reicht in manchen Fällen eine einfache Anzeige bei der Straßenbaubehörde. Für Windenergieanlagen braucht es keine Zustimmung der Straßenbaubehörde mehr, wenn nur der Rotor in die Anbaubeschränkungszone hineinragt. Dann gibt es natürlich noch einen sehr wichtigen Punkt. Es geht um Brücken und Ersatzbauten. Die wollen wir unter bestimmten Voraussetzungen ohne Planfeststellung ermöglichen, zum Beispiel, wenn es nicht um einen Straßenausbau geht, sondern darum, die Infrastruktur leistungsfähig zu halten, also um eine reine Sanierung und den Austausch einer Brücke. Sie wissen, die Brücken sind alle in einem ähnlich gleichen Zeitraum gebaut worden. Sie werden jetzt natürlich nach und nach sanierungsbedürftig. Unser Ziel ist es, dass die Straßenbaulastträger und die Genehmigungsbehörden sehr schnell handlungsfähig sind. Meine Damen und Herren, die Gesetzesänderung ist wirklich ein wichtiger Schritt, um Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. In der Verbändeanhörung haben wir eigentlich ganz überwiegend sehr positive Rückmeldungen erhalten. Ich bitte deshalb um eine zügige Beratung und Beschlussfassung unseres Gesetzentwurfes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Staatsminister. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Abgeordneten Markus Striedl für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, Herr Staatsminister! Wir beraten heute über die Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Zu Beginn müssen wir klarstellen: Wenn die Staatsregierung pragmatische und vernünftige Vorschläge zur Entbürokratisierung macht, sind wir eigentlich mit die Ersten, die sagen: Jawohl, das machen wir. Ja, der Entwurf enthält durchaus vernünftige Ansätze, die die richtige Richtung aufzeigen. Die Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren ist längst überfällig. Die Beschleunigung von straßenbaulichen Maßnahmen durch eine Genehmigungsfiktion oder die Vereinbarung beim Ersatzbau maroder Brücken sind richtige, praxisnahe Schritte, die man gerne mitgehen kann. Auch die Neuregelung bei den Schwertransporten, die Bündelung der Zuständigkeiten bei der Landesbaudirektion in Bayern, ist ein solcher richtiger und längst überfälliger Schritt. Er wird Verfahren für unsere Transport- und Logistikbranche beschleunigen, vereinheitlichen und erleichtern. Aber, meine Damen und Herren, hier zeigt sich auch wieder die Halbherzigkeit dieser Regierung; denn wenn die Verwaltung durch diese Bündelung effizienter wird, dann muss sich das selbstverständlich auch in den Genehmigungsgebühren niederschlagen. Hierzu gibt es kein Wort. Es kann nicht sein, dass der Staat hier Synergieeffekte hebt, die Kosten aber unverändert bleiben. Und wo bleibt der Mut zu echten Vereinfachungen, die den Menschen wirklich helfen? Ich spreche von einem massiv vereinfachten Verfahren für standardisierte Transporte. Denken Sie zum Beispiel an unsere Schausteller. Jedes Jahr fahren sie mit exakt gleichen Fahrzeugen zu den exakt gleichen Volksfesten. Warum müssen sie jedes Jahr aufs Neue durch ein aufwendiges Einzelprüfungsverfahren, anstatt eine unbürokratische mehrjährige Genehmigung zu erhalten? An dieser Stelle fehlt mir ganz klar der politische Wille, den Menschen das Leben wirklich leichter zu machen. Doch von den allgemein guten Ansätzen lassen wir uns jetzt nicht täuschen. In Wahrheit schiebt uns die Regierung mal wieder ein trojanisches Klimapferd unter. Verpackt in einem Gesetz mit einigen sinnvollen Änderungen wird uns der eigentliche Zweck untergeschoben. Das ist der Klimawahn in Form des brandgefährlichen Artikels 25 mit der Errichtung von Wind- und Solaranlagen entlang unserer Straßen. Das soll massiv erleichtert werden. An dieser Stelle wird nicht pragmatisch gehandelt, stattdessen wird Ideologie über die Sicherheit der Bürger gestellt. Das bisher zwingend notwendige Einvernehmen unserer Straßenbauexperten, bisher eine entscheidende Sicherheitsbremse, wird zu einer zahnlosen Stellungnahme degradiert. Damit wird die Fachkompetenz derer, die für die Sicherheit auf unseren Straßen zuständig sind, mit einem Federstrich entwertet. Und wofür? – Für den forcierten Ausbau einer unzuverlässigen Energieform, deren Gefahrenpotenzial systematisch kleingeredet wird. Man sagt uns, die Risiken seien beherrschbar. Na gut, schauen wir uns mal die Realität an. Im Februar 2024 ist bei Ulm ein 40 Meter langes Rotorblatt von einer Windkraftanlage zu Boden gestürzt. Wissen Sie, wo die Anlage stand? – Nur wenige 100 Meter von der Bahnstrecke München-Stuttgart entfernt und in unmittelbarer Nähe der Autobahn 8. Nicht auszudenken, hätte die Windkraftanlage deutlich näher an der Straße gestanden. Folglich musste die Polizei die Geschwindigkeit auf der Autobahn auf 40 km/h reduzieren. Die Züge mussten auf Sicht fahren. Das heißt, sie mussten auch 40 km/h fahren. Das ist die Realität, wenn Material ermüdet und tonnenschwere Trümmer unkontrolliert und im schlechtesten Fall auf Straßen und Schienen fallen. Das ist kein Einzelfall. Brennende Anlagen, die 150 Meter hoch sind, lässt man einfach brennen, weil die Feuerwehr dort einfach nicht hinaufkommt. Brennende Trümmerteile, die Hunderte Meter weit fliegen, fallen bisher nur auf Felder und Wiesen, künftig vielleicht auch auf Straßen und Schienen. Das weiß man nicht. Wir haben Anlagen, die einfach wie Streichhölzer abknicken. Das war letztens in Sachsen der Fall, usw. usf. Angesichts dieser realen dokumentierten Gefahren will die Staatsregierung die Sicherheitsstandards senken. Sie wollen Anlagen, von denen tödliche Gefahren ausgehen, näher an unsere viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen bauen. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern ein direkter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Menschen in diesem Lande. (Befall bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein klassisches Beispiel für die Politik dieser Regierung. Es ist ein kleines Bonbon für die Wirtschaft, verpackt in einem Papier aus grüner Ideologie und grober Fahrlässigkeit. Wir als AfD-Fraktion sagen daher klar und deutlich: Wir unterstützen die vernünftigen, pragmatischen Teile dieses Gesetzes, aber wir werden niemals zustimmen, dass die Sicherheit unserer Bürger auf dem Altar der Energiewende geopfert wird. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, es liegt eine Meldung für eine Zwischenbemerkung vor. – Jetzt erteile ich das Wort an den Abgeordneten Julian Preidl von der FREIEN-WÄHLER-Fraktion.

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Julian Preidl FREIE WÄHLER

Sie malen Horrorszenarien von fliegenden Rotorblättern an die Wand. Man kann unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin auf jeden Fall für die Windkraft und weniger für Atomkraft. Wo würden Sie Ihr Atomkraftwerk hinstellen? In die Nähe von einer Autobahn oder vor die nächste Ortschaft? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Markus Striedl AfD

Ich habe nicht gesagt, dass ich Atomkraftwerke bauen möchte. Ich habe Ihnen nur gesagt, wo ich keine Windkraftwerke bauen möchte. Wo Leib und Leben gefährdet sind, baue ich keine Windkraftwerke hin, wurscht, ob sie mir gefallen oder nicht. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Thorsten Schwab. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kennen Sie folgende Killerphrasen? – Das haben wir noch nie so gemacht. Das wird überhaupt nicht funktionieren. Wir machen das so, weil wir das schon immer so gemacht haben. Solche Sätze werden auch Totschlagargumente genannt. Aber genau dadurch wollen wir uns in Bayern nicht abhalten lassen. Wir wollen vereinfachen, verbessern und verkürzen. Wir wollen die Dinge eben nicht so tun, wie wir sie immer gemacht haben. Mit mehreren Modernisierungsgesetzen haben wir in Bayern schon viel auf den Weg gebracht. Dazu zählen Erleichterungen für das Ehrenamt, Verbesserungen im Vergaberecht durch Anhebung der Wertgrenzen, Entschlackung des Baurechts, unter anderem durch genehmigungsfreie Dachgeschossbauten oder genehmigungsfreie Kinderspielplätze. Wir sind aber noch lange nicht am Ende. Nein, wir packen an und bringen noch weitere Verbesserungen auf den Weg. An dieser Stelle richte ich ein herzliches Dankeschön an unseren Entbürokratisierungsbeauftragten Walter Nussel und auch an Steffen Vogel als Vorsitzenden der Enquete-Kommission zur Entbürokratisierung. Eure Arbeit ist sehr wertvoll für unser gemeinsames Ziel, den Staat schlanker zu machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es sind viele Bausteine auf dem Weg zu weniger Bürokratie. Heute geht es um Verbesserungen im Straßen- und Wegegesetz. Mit dem Gesetzentwurf bringen wir ein ganzes Bündel von Änderungen ein. Die Digitalisierung in den Planfeststellungsverfahren wird ausgeweitet, die Behandlung von Planunterlagen wird beschleunigt, bauliche Ersatzbaumaßnahmen bei Brücken werden künftig unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Das ist auch absolut richtig. Wenn jede Brücke, die bei uns marode ist, einmal eine Genehmigung erhalten hat, muss es einfacher gehen, einen Ersatzbau als Brücke hinzustellen. Es kann nicht sein, dass wir in jahrelange Planfeststellungsverfahren gehen müssen, nur weil eine Brücke erneuert oder ersetzt wird. Ich bedanke mich herzlich bei der Staatsregierung. Unser Staatsminister Christian Bernreiter hat den Gesetzentwurf schon detailliert vorgetragen – herzlichen Dank für die Vorarbeit und für die Bemühungen, um Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Die nächsten Worte richte ich an die AfD. Ich glaube, ein bisschen Verfolgungswahn besteht in Ihrer Fraktion. Wenn es um die Vereinfachung von Planfeststellungsverfahren und um Beschleunigungen geht, vermuten Sie gleich wieder, dass es um Windräder geht, die man irgendwo unterjubeln will. Das ist schon echt weit hergeholt. Das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes. Das muss ich einmal feststellen. Jeder, der als kommunaler Mandatsträger bei uns in der kommunalen Familie schon einmal ein Planfeststellungsverfahren miterlebt hat, muss doch wirklich die Probleme erkennen. Es kann doch nicht sein, dass wir 10 Jahre brauchen, um eine Staatsstraße zu planen, 20 Jahre, um eine Bundesstraße auf den Weg zu bringen, und 30 Jahre, um eine Bahnlinie zu verändern. An dieser Stelle braucht es Vereinfachungen und Beschleunigungen. Die Neuerungen zielen darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, einzelne Schritte künftig digitaler abzuhandeln und langwierige Bürokratie deutlich abzubauen. Deshalb sind wir auf einem guten Weg. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Kollege Dr. Markus Büchler. – Bitte, Sie haben das Wort.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzentwurf stehen viele richtige Dinge, die wir voll und ganz unterstützen. Die Planungsbeschleunigung, die Digitalisierung oder auch die Verfahrensfreiheit bei Ersatzneubauten sind absolut richtig. Da müssen wir schneller und besser werden. Da sind gute Ansätze dabei. Eine gute Planung heißt aber auch die Berücksichtigung aller betroffenen Belange. Das heißt, wir werden genau hinschauen, dass es nicht zu einem Schleifen von Natur- und Umweltstandards durch die Hintertür kommt. Das brauchen wir nicht. Das muss weiterhin einfließen und berücksichtigt werden. Die Details werden wir uns im Ausschuss anschauen und uns im Rahmen der Zweiten Lesung noch einmal damit beschäftigen. – So viel für diesen Moment. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Für die FREIEN WÄHLER spricht als Nächster Tobias Beck. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne! Wir beraten heute die Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Eines gleich einmal vorweg: Das ist kein Gesetz für Schlagzeilen. Es ist ein Gesetz für die Praxis. Der Bund hat im Jahre 2023 das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen. Damit wurden im Bundesfernstraßengesetz zahlreiche Neuerungen eingeführt, von der Digitalisierung über schnellere Beteiligungsverfahren bis hin zu klaren Zuständigkeiten. Wir alle wissen: Nur wenn Landes- und Bundesrecht zusammenpassen, schaffen wir Verfahren, die funktionieren. Kein Unternehmer, keine Kommune und kein Bürger hat Verständnis dafür, wenn Infrastrukturprojekte an föderalen Zuständigkeiten hängen bleiben. Wir dürfen in der Diskussion nicht vergessen: Bayern ist Teil Europas. Es gibt eine EU-Richtlinie, die klare Ziele setzt. Das transeuropäische Verkehrsnetz soll schnell Wirklichkeit werden. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Infrastruktur schnellstmöglich schaffen. Es geht um sichere Lieferketten, um den Austausch von Waren und Dienstleistungen und um die Mobilität der Menschen. Wenn wir unsere Hausaufgaben in Bayern nicht machen, dann bleibt das europäische Netz Stückwerk. Ich glaube, das wollen wir nicht. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung genau richtig. Ein Kernstück der Reform ist die Digitalisierung von Plan- und Anhörungsverfahren. Künftig können die Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen im Netz einsehen und ihre Stellungnahmen elektronisch abgeben, einfach, schnell und unkompliziert. Trotzdem bleibt gewährleistet, dass auch Menschen ohne Internetzugang durch Veröffentlichungen in Tageszeitungen oder alternative Zugänge einbezogen werden. Das ist moderner Rechtsstaat in Balance, digital, aber nicht exklusiv, effizient, aber bürgernah. Es gibt auch weitere Instrumente für mehr Tempo: Der Herr Minister und die Kollegen haben dazu schon Ausführungen gemacht. Die Einvernehmensfiktion ist ein tolles Instrument, um Verfahren zu beschleunigen und monatelange Hängepartien zu vermeiden. Sonderregelungen für Ersatzbaumaßnahmen bei Brückenwerken sind ebenfalls wichtig. Brücken sind im Regelfall die Nadelöhre unserer Infrastruktur. Wenn sie nicht funktionieren, werden zum Teil ganze Regionen abgeschnitten, oder sie funktionieren nicht mehr. Künftig können Ersatzbauwerke schnell und unbürokratisch, aber rechtssicher verwirklicht werden. Zum Schluss möchte ich sagen, dass dieses Gesetz meines Erachtens ein unverzichtbarer Baustein ist, ein Baustein für eine Verwaltung, die schnell über eine Infrastruktur entscheidet, damit diese nicht in Papierstapeln versinkt, und für ein Bayern, das mutig und entschlossen in die Zukunft geht und in die Zukunft investiert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt noch Frau Kollegin Anna Rasehorn. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Mit diesem Gesetzentwurf zieht die Staatsregierung bei dem nach, was die Ampel auf Bundesebene schon längst vorgemacht hat, nämlich Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu beschleunigen. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Wir begrüßen das sowohl im Bund als auch im Land, weil damit endlich Landesrecht und Bundesrecht weitgehend angepasst werden. Ich möchte noch ein paar andere Punkte positiv hervorheben: Verfahren werden digitaler. Anhörung, Einreichung und Bekanntmachung können zukünftig endlich online stattfinden. Das ist gut. Auch die Möglichkeit, dass Solaranlagen und Windräder an Straßen einfacher genehmigt werden können, ist ein Fortschritt. Das gilt auch für das vereinfachte Verfahren bei Brücken und bei Ersatzbrückenbauten. Angesichts des Sanierungsstaus in Bayern stelle ich fest: Das spart Zeit, Geld und Nerven. Eines ist für uns entscheidend: Beschleunigung darf nicht auf Kosten von Beteiligung oder Sorgfalt auf der Strecke bleiben. Das Dritte Modernisierungsgesetz lässt grüßen. Genau das sehe ich auch bei diesem Gesetzentwurf; denn die CSU und die FREIEN WÄHLER kürzen die Fristen für Stellungnahmen betroffener Behörden radikal zusammen. So können zum Beispiel Naturschutzbehörden statt innerhalb von drei Wochen nur noch innerhalb einer Woche ihre Bedenken gegen Straßen oder sonstige Projekte vorbringen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Die machen doch eh nur copy and paste!) Was ist, wenn hier Feiertage dazwischen liegen, oder ein Wochenende? Das macht die Beteiligung gerade bei Naturschutzthemen sehr schwierig. Manche Ämter arbeiten auch am Limit. Was ist, wenn diese Ämter über zu wenig Personal verfügen? Wie sollen sich solche Ämter konstruktiv in die Sache einbringen? Wir fordern deshalb, die überzogene Fristenkürzung wieder zu streichen. Sonst würde nämlich etwas passieren, was dann in diesem Gesetzentwurf wieder geheilt werden müsste. Noch vor einem Jahr, beim Ersten Modernisierungsgesetz, wurde im Eifer des Gefechts die Pflicht zur Führung von Straßenverzeichnissen gestrichen. Jetzt wird sie heimlich wieder eingeführt, weil erkannt wurde: Ja, es gibt weiterhin die Pflicht zur Führung von Verzeichnissen, weil diese Verzeichnisse als Urkunde eine Beweisfunktion haben. Deshalb muss diese Regelung erneut eingeführt werden. Das nenne ich Bürokratieabbau; erst einmal streichen, und es dann wieder heimlich einführen. Chapeau, liebe CSU und liebe FREIE WÄHLER. (Beifall bei der SPD) Deswegen unser Fazit: Gut gedacht, aber schlecht umgesetzt. Um unsere Enthaltung zu erkaufen, muss noch einiges getan werden. Wir wünschen dabei viel Erfolg. (Beifall bei der SPD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Erkaufen?)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. – Frau Kollegin, hier wird nichts erkauft, auch nicht im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmungsliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind augenscheinlich alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Bestätigung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesgesundheitsrat Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat mit Schreiben vom 20. August 2025 mitgeteilt, dass auf Vorschlag der Bayerischen Hochschulen mit pflegewissenschaftlichem Studiengang das derzeitige stellvertretende Mitglied Herr Prof. Markus Witzmann künftig die Funktion eines Mitglieds des Landesgesundheitsrates und das derzeitige Mitglied Frau Prof. Anita Hausen künftig die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds ausüben soll. Frau Staatsministerin hat darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestätigung durch den Landtag. Wer mit der Bestätigung von Herrn Prof. Markus Witzmann als Mitglied des Landesgesundheitsrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen. Wer mit der Bestätigung von Frau Prof. Anita Hausen als stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Auch das sind sämtliche Fraktionen. Gegenstimmen? – Wiederum keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist auch das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie dabei bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:49 bis 17:53 Uhr) Werte Kolleginnen und Kollegen, befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an den Wahlkabinen? Haben alle Mitglieder des Hauses Gelegenheit zur Stimmabgabe gehabt und ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Wahl hiermit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Dieter Arnold als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf den gelben Stimmzetteln durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen nun zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:53 bis 17:55 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe und haben ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Wahl hiermit beendet. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte wieder Platz. Soll heißen: Vorher machen wir nicht weiter. – Ich darf Sie noch einmal bitten, Platz zu nehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken" (Drs. 19/2909) Im Zuge der Einsetzung der Enquete-Kommission wurde beschlossen, dass diese in einem ersten Schritt dem Landtag nach Ablauf eines Jahres über die Untersuchungsergebnisse berichten soll. Auf der Ehrentribüne begrüße ich hierzu als externe Mitglieder der Enquete-Kommission Herrn Dr. Ernst Böhm, Herrn Dr. Hubert Faltermeier und Herrn Prof. Ferdinand Wollenschläger. Seien Sie begrüßt! (Allgemeiner Beifall) Ich heiße Sie im Namen des gesamten Hauses herzlich willkommen und möchte Sie bitten, unseren Dank auch allen anderen Mitgliedern der Enquete-Kommission für ihre wertvolle Arbeit auszurichten. Zur Berichterstattung erteile ich nun dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission Herrn Kollegen Steffen Vogel das Wort. Bitte schön.

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Steffen Vogel CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Klaus Holetschek mich letztes Jahr gefragt hat, ob ich mir vorstellen könnte, den Vorsitz der Enquete-Kommission "Bürokratieabbau" zu übernehmen, war ich etwas skeptisch und zurückhaltend. Es war alles andere als ein inneres Anliegen, diese Kommission zu leiten, weil mir bewusst war, dass es eine unglaubliche Aufgabe, eine Herkulesaufgabe ist, das Fett, das sich Bayern, wir als Staat, in 75 Jahren angefuttert hat, in den ein, zwei Jahren Arbeit einer Kommission für Bürokratieabbau wieder abzubauen. Wahrscheinlich ist es besser, Sisyphus statt Herkules zu sagen. Jetzt, nach einem Jahr, muss ich sagen, es war die beste Entscheidung, Ja zu dieser Kommission zu sagen. Es macht eine unglaubliche Freude, mit den Kommissionsmitgliedern zusammenzuarbeiten und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir Bayern schlanker, moderner und digitaler, wie wir Bayern einfach besser machen können. Deshalb sage ich voller Anerkennung und Wertschätzung ein herzliches Vergelts Gott. Vielen herzlichen Dank allen Mitgliedern der Enquete-Kommission, die sich neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete und neben ihrer Tätigkeit in den Stimmkreisen und in den Ausschüssen in der Enquete-Kommission mit ganz viel Herzblut, Leidenschaft und Engagement einbringen. Deshalb vielen Dank – viele wissen vielleicht gar nicht, wer alles dabei ist – an Alexander Dietrich von der CSU-Fraktion, an Peter Tomaschko, an Sebastian Friesinger, an meinen Stellvertreter Markus Saller, an Stefan Frühbeißer, an Franz Bergmüller, an Johannes Becher und an Katja Weitzel. Das sind die ordentlichen Mitglieder der Enquete-Kommission. Ich sage: Das ist eine ganz tolle, eine kollegiale, eine freundschaftliche Zusammenarbeit. Vielen herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall) Das gilt auch für die Stellvertreter – ich nenne sie jetzt nicht alle –, die einspringen und sich bei uns – das wird bei euch nicht anders sein – bei der Entwicklung der Handlungsempfehlungen einbringen. Deshalb auch vielen herzlichen Dank an die Stellvertreter. Auch für sie könnt ihr klatschen. (Allgemeiner Beifall) Namentlich erwähnen möchte ich aber die externen Experten, weil sie wirklich eine unglaubliche Bereicherung für uns in der Kommission darstellen. Die Kommission besteht aus den Abgeordneten, aber dann noch aus sieben externen Experten aus ganz verschiedenen Bereichen aus dem praktischen Leben, aus der Wissenschaft. Deshalb vielen Dank. Zwei sitzen hier oben. Herzlichen Dank, lieber Prof. Wollenschläger von der Universität Augsburg, der uns als Staatsrechtler wichtige Impulse gibt. Vielen herzlichen Dank, lieber Dr. Ernst Böhm. Er ist erfolgreicher Unternehmer, unglaublich erfahren im Bereich Bauen. Die "Süddeutsche Zeitung" hat neulich einen großen Artikel darüber geschrieben, wie er seine Vorschläge einbringt, wie man besser und einfacher bauen kann. Deshalb vielen herzlichen Dank an euch beide für eure Arbeit, aber auch an Dr. Hubert Faltermeier, an Hubert Steffl, an Dr. Hanna Sammüller, an Prof. Frank Arloth und an Gerhard Eck. Das sind die sieben Experten, die uns bereichern und die, obwohl es vielleicht gar nicht mehr ihre Fachbereiche sind, trotzdem ihre Expertise immer miteinbringen. Deshalb vielen Dank für euer großartiges Engagement und euren Einsatz! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD, der GRÜNEN und der SPD) Es ist wirklich so: Uns eint das gemeinsame Interesse, Bayern voranzubringen, nicht mit Gejammer, sondern zukunftsorientiert. Nur damit man das Pensum sieht: Wir hatten bis jetzt 19 Sitzungen der Enquete-Kommission, insgesamt 65 Stunden, nur die reinen Sitzungen ohne die Vorbereitungssitzungen. Es gab dann noch fünf Redaktionssitzungen, wo wir die Handlungsempfehlungen gemeinsam durchgegangen sind. Die kommen noch dazu. Wir haben 39 Experten angehört. Übrigens gibt es 800 Seiten Protokoll. Das ist unfassbar. Da sieht man, wie arbeitsintensiv unsere gemeinsame Arbeit war, weil man sich auf die Sitzungen noch mal vorbereiten muss. Und was kam heraus? – 82 Handlungsempfehlungen in 5 Themenfeldern bis jetzt. Wir haben insgesamt 13 Themenfelder. 5 konnten wir bis jetzt bereits durcharbeiten. Das waren die Themenfelder Wohnen, Bauen und Verkehr, Digitalisierung, Daten, Künstliche Intelligenz/neue Technologien, das war das Thema Pflege. Das Thema Gesundheit kommt jetzt noch. Das war das Thema Ehrenamt, das ganz wichtig für Bayern ist. Das war das Thema Bürokratieabbau gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und das Megathema Bürokratieabbau in der Landwirtschaft und Bürokratieabbau im ganzen Bereich der Wirtschaft. Wir haben noch mal so viele Handlungsempfehlungen vor uns. Wir sind guter Dinge, dass wir mindestens 200, lieber Johannes, Katja, (Johannes Becher (GRÜNE): Schaffen wir!) bis 250 Handlungsempfehlungen dann vorlegen können. Die Frage ist aber: Was kommt dann am Ende tatsächlich heraus? Ich werde ganz oft gefragt: Steffen, du bist jetzt in der Bürokratieabbaukommission der Vorsitzende. Was habt ihr denn bisher bewegt? – Wir selbst bewegen gar nichts, sondern wir geben nur Impulse. Das Gremium, das Maßnahmen beschließen muss, ist das bayerische Parlament, der Bayerische Landtag. Deshalb kann ich die Fraktionen nur parteiübergreifend auffordern, dass wir jetzt für alle Handlungsempfehlungen, die wir entwickeln, nicht nur bei diesen Empfehlungen bleiben, sondern konkrete Vorschläge, konkrete Gesetzesinitiativen erarbeiten, wie wir unser Land schlanker, moderner, digitaler und einfach besser machen können. Das muss unser gemeinsamer Auftrag, unser gemeinsames Ziel sein. Es ist klar, dass sich jetzt manches herauskristallisiert. Was ist der Kern dessen, was wir bisher über alle Politikfelder hinweg feststellen konnten? – Wir brauchen mehr Vertrauen und mehr Mut. Wir brauchen Mut zur Vereinfachung, für einfache Nachweise, zum Beispiel Verwendungsnachweise. Wir brauchen Mut für Bagatellgrenzen. Rentieren sich denn Kleinstförderungen? Evaluieren wir, was uns der Aufwand kostet für Kleinstförderprogramme und was dann tatsächlich beim Bürger ankommt! Wir brauchen mehr Pauschalierungen und weniger Einzelfallgerechtigkeit. Wir brauchen auch ein anderes Mindset, mehr Vertrauen. Was soll das heißen? Welches Bild haben wir als Staat und staatliche Behörden von unseren Bürgerinnen und Bürgern? Sehen wir den Gastronomen grundsätzlich als Vergifter seiner Gäste? Sehen wir den Handwerker generell als Steuerhinterzieher? Sehen wir den Landwirt als jemanden, der früh aufsteht, in den Stall geht und Tiere quält, mittags auf dem Acker zu viel Dünger ausbringt und damit die Brunnen vergiftet und abends an den Computer geht und Subventionen zu erschleichen versucht? Ist das das Bild, was wir haben? Sollten wir nicht davon ausgehen: Wenn jemand eine tolle Ausbildung hat und bisher vollkommen unauffällig war – warum brauche ich dann diese Überkontrolle? Ich finde – da sind wir uns in der Kommission einig –, wir brauchen eine anlassbezogene, stichprobenartige Überprüfung, keine Totalüberwachung durch den Staat. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Der Staat muss dem Bürger mehr vertrauen, aber auch der Bürger muss dem Staat mehr vertrauen. Thema Datenschutz: Gehe ich als Bürger, wenn ich die Daten dem Staat gebe, davon aus, dass jeder Beamte unzulässigerweise auf meine Daten zurückgreift? Deswegen müssen wir in Deutschland, in Bayern ein Bewusstsein dafür haben, dem Staat zu vertrauen, dass mit den Daten sorgsam umgegangen wird. Wir waren in Dänemark, wir kennen Länder wie Österreich. Die haben denselben europäischen Rechtsrahmen, denselben Datenschutz – Datenschutz-Grundverordnung. Die haben eine ganz andere Handhabung. Dort gibt man die Daten dem Staat einmal. Alle staatlichen Behörden können darauf zugreifen. Der Bürger kann kontrollieren, wer zugreift und aus welchem Anlass. Wenn jemand nicht anlassbezogen zugreift und keine Berechtigung hat, dann gibt es eine richtige Sanktion. Nur so geht es. Wir brauchen einen Datenschutz mit Vernunft, keine Überregulierung im Datenschutz. Deshalb ist die Frage: Was brauchen wir noch? – Das eine sind die Handlungsempfehlungen. Ich gehe jetzt nicht auf jede Handlungsempfehlung einzeln ein. Vor uns liegt aber noch ein großer Berg Arbeit. Erstens, die Frage des Förderdschungels. Wir haben zum Beispiel derzeit fünf Förderprogramme für Streuobstwiesen. Vollkommener Wahnsinn! Wir haben 400 Förderprogramme, und keiner weiß so genau, wofür. Das heißt, ein großer Handlungspunkt wird sein, Förderprogramme zu entschlacken und mehr Transparenz zu schaffen. Das Zweite ist die Frage des Staatsaufbaus, die Staatsorganisation. Brauchen wir eine Verwaltungsreform? Das Dritte liegt mir ganz besonders am Herzen. Ich glaube, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in staatlichen Behörden mehr können und wir mehr herausholen können, wenn wir mehr Verantwortung zulassen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den staatlichen Verwaltungen. Wir brauchen weniger Juristen, wir brauchen mehr Quereinstieg. Wir brauchen ein anderes Mindset in der Ausbildung. Wir bilden derzeit zu Risikovermeidern aus. Wir müssen ausbilden zu Erfolgssuchern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Jeder Mitarbeiter in staatlichen Verwaltungen sollte verliebt sein in das Gelingen, verliebt sein in das Genehmigen und verliebt darin sein, Mut zu machen. Das muss Schlagwort unserer staatlichen Behörden sein. Daran wollen wir arbeiten. Deshalb freue ich mich auf das weitere Jahr, das vor uns liegt. Wir werden mit ganzer Leidenschaft, mit ganzem Engagement rangehen. Ich bedanke mich noch mal ganz herzlich bei allen Mitgliedern der Kommission, bei den externen Sachverständigen, bei Frau Forstner vom Landtagsamt, die uns wunderbar begleitet. (Allgemeiner Beifall) Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unseren Fraktionen, die unsere Arbeit begleiten, uns raten und letztlich unsere Handlungsempfehlungen umsetzen. Letztlich sind wir ein großes Team. Lasst uns diesen gemeinsamen Geist, Bayern schlanker, gemeinsam moderner und digitaler zu machen, weitertragen. Das ist kein Thema für Kampf zwischen den Fraktionen, sondern es muss unser gemeinsames Interesse sein, damit der Staat und wir als Freistaat Bayern beim Bürger Akzeptanz zurückgewinnen. In diesem Sinne vielen Dank für die freundschaftliche Zusammenarbeit. Ich freue mich auf alles, was vor uns liegt. Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall)

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Alexander Hold

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Peter Tomaschko für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Peter Tomaschko CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Gleich vorneweg: Ein riesengroßes Dankeschön und Vergelts Gott an unseren Vorsitzenden Steffen Vogel, der das wirklich ganz hervorragend macht und es schafft, dass wir hier parteiübergreifend sehr gut nur an der Sache orientiert zusammenarbeiten. Herzlichen Dank, lieber Steffen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD, der GRÜNEN und der SPD) Unsere Enquete-Kommission hat den Auftrag, das Leben der Menschen einfacher zu machen, unnötige Hürden abzubauen und vor allem unseren Staat zukunftsfest zu gestalten. Es geht dabei um nichts weniger als das Ziel, Bayern bis 2030 schlank, modern und digital aufzustellen. Ich möchte den Blick vor allem auf eine moderne Verwaltung richten. Gesetze sind das eine, aber es gibt auch viele Möglichkeiten im Verwaltungsvollzug, das Leben der Menschen einfacher zu machen. Wir haben in unseren Handlungsempfehlungen konkrete Empfehlungen vorgelegt, wo für die Menschen Bürokratieabbau einfach spürbar ist. Verwaltung muss Dienstleister sein: unkompliziert, effizient und bürgernah. Wir brauchen eine echte Serviceoffensive in der Verwaltung. Wir brauchen einheitliche Standards zu Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer und zu Terminvereinbarungen. Wir brauchen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerkontakt, die Servicefreundlichkeit leben. Vor allem brauchen wir für den Bürger ausschließlich einen Ansprechpartner, ein sogenanntes One-Stop-Government, sodass der Bürger eben nur zu einer Stelle gehen muss und danach die Transparenz gestärkt wird. Digitale Verfahren sollen Eingangsnachrichten und automatische Informationen zum Bearbeitungsstand liefern, sodass jeder Bürger jederzeit weiß, wo der Antrag liegt, wie der Bearbeitungsstand ist und was eben mit seinem Anliegen passiert. Digitalisierung ist dabei ein Schlüssel. Es geht darum, dass wir ein benutzerfreundliches Portal aufbauen, eine App, mit der der Bürger sowohl zur Gemeinde als auch zum Landkreis und zum Freistaat kommt, wo er alle Zugänge hat und alle Verwaltungsleistungen gebündelt sind, und das alles natürlich in klarer und verständlicher Sprache. Aktuell gibt es noch viele Hindernisse. Der Bürger muss oftmals seine Nachweise einzeln bei ganz unterschiedlichen Stellen einbringen. Das nervt, und es ist natürlich eine Zeitverschwendung. Wir brauchen hier einen Kulturwandel. Wir müssen es hinbekommen, dass alle Stellen zusammenarbeiten, alle Behörden zusammenarbeiten und der Bürger eben die Verwaltung – egal an welcher Stelle – als Partner begreift. Behörden müssen auch besser erreichbar sein. Warum nicht am Samstag? Warum nicht am Abend? Warum nicht die Digitalisierung und sogenannte digitale Chatbots nutzen, die rund um die Uhr Auskunft geben? Das ist einfach der Appell an die Benutzerfreundlichkeit, wo Bund, Land und Kommunen zusammenarbeiten müssen mit einer App, wo alle Verwaltungsleistungen des Freistaates, der Landkreise und der Gemeinden gebündelt sind; wir haben uns das in anderen Ländern bereits angesehen. Digitalisierung ist für uns eine Riesenchance. Wir müssen aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Freistaat in den Behörden mitnehmen. Generell wollen wir einen Schwerpunkt, einen Fokus bei der Ausbildung der Mitarbeiter setzen. Es geht nicht nach dem Prinzip, wie ich es einmal gelernt habe, als Erstes zu prüfen, ob man örtlich und sachlich zuständig ist. Es geht nicht um die Zuständigkeit, sondern es geht darum, wie man dem Bürger helfen, wie man dem Bürger etwas ermöglichen kann; dies ist der erste Grundsatz. Wir haben hier konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wir müssen jetzt im nächsten Schritt mit Kommunen, dem Freistaat und den unterschiedlichen Behörden das Ziel umsetzen, Verwaltung moderner, digitaler und serviceorientierter zu gestalten. Das darf keine Floskel sein, sondern es muss eben für den Bürger spürbare Realität im Alltag sein. Ziehen wir gemeinsam an einem Strang! – Noch einmal herzlichen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Franz Bergmüller für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Franz Bergmüller AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigen Sie, dass ich heute nicht so deutlich sprechen kann, aber ich bin brutal schlecht beieinander. Aber das Thema ist wichtig, und ich will mich beim Steffen Vogel für seine – ich würde fast sagen – pathetischen Worte über die Zusammenarbeit bedanken. Das kann ich nur unterstreichen. Es ist für mich und unseren Sachverständigen durchaus ein Genuss, in dieser Atmosphäre zu arbeiten; das muss ich wirklich sagen. Am 05.10.2025 hat der allseits bekannte Carsten Linnemann in "Berlin direkt" gesagt, Unternehmen würden in der Bürokratie ersticken. Der Städtetag hat zum Bauvereinfachungsgesetz, das jetzt vom Bundesbauministerium auf den Weg gebracht worden ist, gesagt: Da brauchen wir mehr Personal. – Das ist das Verwaltungsdenken, das wir ausmerzen müssen. Es muss ein Ruck durchs Land gehen. Wir müssen anpacken, und alle Vereinfachungen müssen konsequent umgesetzt werden. Wir haben auch gesagt, die Bayerische Verwaltungsschule muss hier auch entsprechend anders auf die Ausbildung einwirken, damit es mehr Praxisbezug und mehr Dienstleistungsbereitschaft gibt. Manchmal ist mir die Entbürokratisierungskommission natürlich schon zu theoretisch und hat zu wenig Praxisbezug; da bitte ich um Verständnis. Ich bin immerhin 42 Jahre selbstständiger Unternehmer und bin es eigentlich so gewohnt. Ich kriege das nie raus. Ich war zig Jahre in der IHK-Vollversammlung, in allen Wirtschaftsorganisationen usw. Das Problem ist: Es gibt immer noch das Gefühl, dass nichts ankommt. Alle bisherigen Entbürokratisierungsbemühungen sind im Endeffekt so verlaufen, dass es das Gefühl gibt – vielleicht ist es auch wirklich so –, dass es immer mehr Bürokratie gibt. Warum ist das so? – Weil die Leute, die die Bürokratie abschaffen oder anders leben sollen, ja ihren eigenen Posten wegrationalisieren würden, wenn man ganz konsequent denkt. So weit müssen wir aber kommen. Wir müssen unseren ausufernden Beamtenstaat zurückschneiden. Bürokratie ist wie eine Krake, die Verwaltung, Gesellschaft und Firmen fest umschlossen hat. Es reicht nicht, nur Tentakel abzuschlagen. Wir müssen einen richtigen Kahlschlag setzen. (Beifall bei der AfD) Wenn man auf der ganzen Welt schaut, dann ist natürlich das Beispiel einschlägig, das der Wissenschaftler Philipp Bagus in der Sachverständigendiskussion dargestellt hat, wonach es durchaus möglich ist, zahlreiche Rechtsnormen einzuschränken und abzuschaffen. Er hat das Beispiel Argentinien gebracht. Mittlerweile gibt es in der Wirtschaftsliteratur einen interessanten Verweis auf Vietnam. Das ist eigentlich ein kommunistischer Staat gewesen, aber man sieht: Die Chinesen haben ja auch die Entwicklung hin zum Kapitalismus vollzogen, aber die Vietnamesen haben ein riesiges Wirtschaftswachstum, weil sie eben viele Fesseln abgelegt haben. Dahin müssen wir. Betriebe bezeichnen zu 85 % Bürokratie als größtes Hemmnis. Aber die Bürger, die Firmen und auch die Kommunen nehmen das anders wahr. Auch die Verordnungen oder die angeblichen Verlagerungen, wie die Stellplatzsatzung usw., die zuletzt im Modernisierungsgesetz auf die Kommunen verlagert worden sind, sind keine Entbürokratisierung. Das ist eine Verlagerung. Das ist falsch. Wir müssen von oben richtig durchgreifen und hier einiges verändern. Im Grunde genommen muss man auch sagen: Ihr alle hier drin wart jahrelang an der Regierung. (Johannes Becher (GRÜNE): Manche sind es noch!) Wir hatten schon zig Entbürokratisierungskommissionen. – Lieber Johannes, wir waren nicht an der Regierung. (Johannes Becher (GRÜNE): Wir in Bayern auch nicht!) – Ihr wart an der Bundesregierung beteiligt; in Bayern nicht, das ist schon klar. Das wird auch noch eine Zeit dauern, oder kommt es überhaupt? Das ist eine andere Frage. (Unruhe bei der AfD) Grundsätzlich müssen sich auch einmal die Parteien, die in der Regierung waren, selbst an die Nase fassen und sagen: Wir müssen das jetzt einmal endgültig beseitigen und dieser Krake den Kopf abschlagen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Bevor wir nun zum nächsten Redner kommen, darf ich noch Dr. Hubert Faltermeier begrüßen, der vorher noch nicht anwesend war. Als Nächstes gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 154 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf den Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 29 Ja-Stimmen und 124 Nein-Stimmen. Ein Abgeordneter hat sich seiner Stimme enthalten. Damit hat der Abgeordnete Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen auch hier nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 151 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf den Abgeordneten Dieter Arnold entfielen 29 Ja-Stimmen und 120 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat der Abgeordnete Dieter Arnold nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Auch der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Als nächstem Redner erteile ich nun dem Kollegen Markus Saller für die FREIEN WÄHLER das Wort. – Sie haben das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Worten meiner Vorredner Steffen Vogel und Peter Tomaschko weitgehend anschließen. Ich werde nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Es war alles richtig, und es war alles gut. Die Zusammenarbeit in der Kommission läuft wirklich gut. Wir alle sind der Meinung, dass Bürokratie an sich nichts Schlechtes ist; denn die Bürokratie setzt den Rechtsrahmen. Sie ist der Rahmen für einen funktionierenden Staat. Max Weber – wir sind hier in der Nähe vom Max-Weber-Platz – erwähne ich als herausragendes Beispiel. Die Bürokratie neigt aber dazu, sich selbst zu vermehren. Das macht sie am Ende problematisch. Es gibt am Ende so viele Verflechtungen und so viele Dinge, die geregelt werden. Grundsätzlich soll ein Gesetz jedoch etwas Allgemeines sein. Wir kommen jedoch immer mehr dazu, dass wir irgendwelche Probleme oder Krisen durch neue Vorschriften in den Griff bekommen wollen, die fast schon den Charakter von Einzelfallgesetzen haben. Genau das muss man verhindern. Wir haben das in der Kommission erkannt. Ich muss in diesem Zusammenhang Walter Nussel hervorheben, der als entsprechender Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung agiert. Wir müssen, wenn wir Gesetze und Vorschriften erlassen, uns konkret überlegen, ob sie in der Praxis handhabbar und darstellbar sind und welche Kosten sie auslösen. Ich nenne als Stichwort den Praxischeck. Der Praxischeck ist ein unheimlich wichtiges Instrument. Ich denke, das sind Sachen, die wir in dieser Kommission gelernt haben. Am meisten verblüfft mich aber, dass wir im Land eine Verhinderungskultur entwickelt haben. Vorher ist ja das Thema Vertrauen ganz weit nach vorne gesetzt worden; aber wir haben im Land manchmal so eine Verhinderungskultur. Ich nenne nur ein Beispiel: Wenn heute jemand etwas bauen möchte, sollten eigentlich alle Beteiligten zustimmen und sagen: "Wow, da ist einer, der was bauen will. Jetzt müssen wir mal schauen, wie wir das miteinander hinkriegen." So ist es aber leider nicht bei uns. Bei uns ist das keine Ermöglichungskultur, sondern eher eine Verhinderungskultur. Alle suchen das Haar in der Suppe und das Problem; man arbeitet aber eigentlich nicht miteinander an einer vernünftigen Lösung. Das ist vielleicht etwas, was die juristische Ausbildung mit sich bringt. Wir haben viele Juristen unter uns – ich bin selber einer. Sie arbeiten auch in der Verwaltung. Viele Verwaltungsbeamte sind wie Juristen geschult. Wir sind exzellent darin, Probleme zu erkennen und Probleme zu diskutieren; wir sind aber nicht unbedingt so gut im Lösen dieser Probleme. Ich glaube, dorthin müssen wir. Dazu gehören auch Mut und Kreativität. Es ist wichtig, dass der Rahmen dafür nicht zu eng ist, sondern dass auch Spielraum offengelassen wird. Ich finde den Titel der Kommission wichtig. Wir haben ihn verkürzt, indem wir sagen, dass wir Bürokratieabbau machen; aber wenn man den Titel liest, stellt man fest: Es geht darum, das Leben leichter zu machen. Die Bürokratie soll dem Menschen dienen. Sie soll keine Freiheiten beschneiden, sondern das Leben leichter machen. Wir haben in der Vergangenheit das Rad überdreht. Das müssen wir jetzt zurückdrehen. Wir tagen auch nicht öffentlich. Wir sollen auch den Staat neu denken. Ja, auch solche Dinge muss man ab und zu in die Diskussion werfen. Ist die Verwaltungsstruktur in dem Fall richtig? Haben wir mit der Nachkontrolle der Verwaltung das richtige System? – Alle diese Themen können wir in der Kommission ansprechen, und das wird auch gemacht. Ich bin wirklich dankbar dafür, dass wir fraktionsübergreifend vertrauensvoll daran zusammenarbeiten können. Das ist ein gutes Beispiel dafür, das zeigt, wenn man sich zusammenraufen möchte, dann funktioniert die Sache auch. Meine Damen und Herren, letztendlich darf Bürokratie kein Selbstzweck sein. Bürokratie muss den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Wenn Sie mich fragen, woran wir den Bürokratieabbau letztendlich messen können, dann nenne ich – der Kollege Franz Bergmüller hat das ja gerade auch ein bisschen angeschnitten – auch die Staatsquote. Wenn wir eine Staatsquote von mehr als 50 % haben, dann heißt das, dass jeder zweite Job mittelbar oder unmittelbar vom Staat abhängt. Wir brauchen einen schlanken Staat. Wenn wir Krisen bewältigen müssen, dann neigen wir dazu, drei verschiedene Instrumentarien zu bemühen. Entweder sagen wir: "Wir brauchen eine neue Vorschrift", oder wir sagen: "Wir brauchen mehr Personal", oder wir sagen: "Wir brauchen mehr Geld". Mit diesen Instrumenten glauben wir jede Krise bewältigen zu können. Damit allein wird es aber nicht gehen. Wenn wir am Ende des Tages zum Bürokratieabbau kommen, werden wir das daran ablesen können, ob wir die Staatsquote senken können. Man muss sagen: Bürokratieabbau ist dringender notwendig denn je; denn die Wirtschaft ächzt unter der Bürokratie. Ich habe selber lange genug für Handwerksunternehmen gearbeitet. Wir müssen schauen, dass die Leute ihre Professionen ausüben können und sich nicht von irgendwelchen Formularen oder anderen Sachen drangsaliert fühlen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Die Kommission ist mutig gegründet worden. Mir ging es am Anfang genauso wie Steffen Vogel. Wir haben am Anfang gedacht: "Um Gottes Willen, was tun wir uns da eigentlich an?". Fünfzig Jahre lang hat man versucht zu entbürokratisieren. Fünfzig Jahre lang ist eigentlich nichts rausgekommen. Wir haben aber einen entscheidenden Hebel. Wir müssen nämlich alle Bereiche digitalisieren. Der Digitalisierungsdruck ist mittlerweile so groß, dass die Entbürokratisierung mit ihr gelingen kann und gelingen muss. – Meine Damen und Herren, vielen Dank.

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege – Der nächste Redner ist der Kollege Johannes Becher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Jahr nach dem Einsetzen der Enquete-Kommission haben wir nun den Zwischenbericht. Wir sehen Bereicherung und Ernüchterung. Bereicherung haben wir, weil jede Sitzung spannend ist und geprägt ist von einer hohen Bereitschaft, vom Zuhören, vom gemeinsamen Denken, vom Überlegen und vom Aufeinander-Zugehen. Im Ausschuss will man eine Mehrheit; in der Enquete-Kommission will man eine Lösung. Das ist der Geist. Daher mein herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen, an den Vorsitzenden Steffen Vogel, aber auch an alle Gäste, die uns Praxisbeispiele geliefert haben. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung alle miteinander! (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU und der SPD) 82 Empfehlungen haben wir ausgesprochen. Die meisten von ihnen wurden einstimmig ausgesprochen – nicht alle, aber die meisten von ihnen schon. Wie viele von ihnen wurden umgesetzt? – Fast keine. Ernüchterung macht sich breit. Spüren denn die Menschen jetzt schon eine Besserung, seitdem es die Enquete-Kommission gibt? Ist es jetzt unbürokratischer als vor einem Jahr? – Nicht wirklich. Die Staatsregierung greift teilweise Empfehlungen auf, wie etwa beim Verzicht auf Verwendungsnachweise bei kleinen Förderungen. Sie gibt aber ein diffuses Bild ab. Ich kann mich daran erinnern: Markus Söder wollte bayerische Statistiken im Wirtschaftsbereich abschaffen. In der Enquete-Kommission haben wir dann festgestellt, dass es keine einzige gibt. Dann gab es die Idee, dass, wenn ein neues Gesetz geschaffen wird, zwei Gesetze abgeschafft werden müssen. Das ist aus meiner Sicht völliger Käse. Gesetze zu zählen bringt nichts. Das war nur ein wirkungsloser Überschriftensprech. Dann haben wir aktuell die Situation der Kinderstartgeldeinführung. Es drohen uns 100.000 neue Anträge pro Jahr. Das, was beim Familiengeld bisher ohne eigenen Antrag automatisch ging, wird jetzt neu mit einem Antrag gemacht, also antragspflichtig, damit die Menschen erkennen, dass es sich um eine bayerische Leistung handelt. Damit drohen uns jährlich 100.000 neue Anträge. Das ist das Gegenteil von Entbürokratisierung! (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Die Enquete-Kommission hat eine Reise nach Dänemark durchgeführt. Man denkt: Dänemark ist ein Nachbarland, aber das ist eine andere Welt. Dort ist alles digital, transparent, total serviceorientiert. Die Dänen haben hohes Vertrauen in den Staat – und der Staat hat hohes Vertrauen in die Menschen. Das ist geradezu das Gegenteil von dem, wie es bei uns ist. Vertrauen gewinnt man durch Service, mit Freundlichkeit, verständlicher Sprache, mit einem ganz einfachen digitalen Angebot, das so gut ist, dass es jeder annehmen will. Keep it simple. Vertrauen gewinnt man durch Transparenz. Transparenz wird durch öffentliche Daten geschaffen. Unser Staat weiß alles. Oft tut er aber so, als wisse er gar nichts, und bezeichnet das dann als "Datenschutz". Das geht nicht. Das, was woanders mit dem Datenschutz geht, das muss auch bei uns gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Die Menschen brauchen mehr Vertrauen vom Staat, weniger Dokumentation, weniger Verwendungsnachweis. Trotzdem gilt der Grundsatz: Vertraue, aber prüfe – nicht alles und jeden, aber eben Stichproben. Wenn das passt, dann gibt es mehr Freiraum, wenn es aber nicht passt, dann wird es richtig teuer. Der Anständige muss entlastet werden, und der Betrüger muss zahlen. Das ist nicht nur eine Frage der Entbürokratisierung, sondern eine Frage der Gerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wie schaffen wir jetzt das? Wie geht das? – Der Schlüssel ist Digitalisierung –, das haben wir in Dänemark gesehen –, eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen, bei der Standards definiert sind, Schnittstellen definiert sind, und dann müssen alle mitmachen, alle Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Rentenversicherung und die Arbeitsagentur. Wir sind Meister der IT-Insellösung, bei der alle die freie Entscheidung haben: Habe ich heute Lust auf eine einheitliche Behördenkommunikation? So wird das nichts. Bei der Digitalisierung gilt: entweder ganz oder gar nicht. Einmal beschließen, dann einen Standard haben und diesen sauber durchziehen. Das muss das Ziel sein, das macht Dänemark uns vor. Wenn wir es anders machen, werden wir scheitern. (Beifall bei den GRÜNEN) Die zentrale Aufgabe für ein Digitalministerium wäre es eigentlich, sich um eine solche Strategie zu kümmern. Solange allerdings jeder Hausmeister in der Staatskanzlei mehr Zuständigkeiten hat als unser Digitalministerium, wird es wahrscheinlich nichts werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Bayern faxt, und Dänemark schafft die Post ab. Das sind die Realitäten im Jahr 2025. In Dänemark ist die Bürokratie dagegen so einfach wie Onlinebanking. Man loggt sich einmal ein und kann alles machen. Man hat eine Nummer für alles: Steuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialversicherung. Man hat für alles eine Nummer, und das geht. Ich kann ein Grundstück kaufen, ohne dass ich zum Notar gehe. Das ist schlecht für Notare, aber in Dänemark funktioniert es. Die Steuererklärung erstellt der Staat automatisiert mit den Daten, die ohnehin vorhanden sind. Was für ein Service! Jetzt kann man sagen: Ja gut, das ist Dänemark, das ist eine andere Kultur. – Wir müssen uns verändern. Das braucht Mut, beispielsweise Mut zur Fehlertoleranz. Das geht uns völlig ab. Mutig sein bedeutet, dass man bereit ist, ein Risiko einzugehen. Freiheit bedeutet, dass man bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Zudem brauchen wir den Schulterschluss zwischen Deutschland, Bayern und den Kommunen. Ich bin überzeugt, wir können es besser, wir können Digitalisierung besser umsetzen: digital, effizient, serviceorientiert, schnell und einfach. Wir müssen uns gewaltig anstrengen, Zeit aufzuholen, liebe Freundinnen und Freunde, weil wir leider meilenweit hinterher sind. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist Frau Kollegin Katja Weitzel. Bitte, Sie haben das Wort.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Dank gilt zunächst den Kolleginnen und Kollegen in der Enquete-Kommission, die geprägt ist von Sacharbeit ohne Parteipolitik. Als wir vor circa einem Jahr die Enquete-Kommission eingesetzt haben, ahnten wir allein aufgrund der Größe des Fragenkatalogs, was für eine Aufgabe auf uns zukommt. Der Ruf nach Bürokratieabbau ist oft – und ich muss auch sagen: leider – eine populistische Forderung und in Bierzeltreden und Diskussionsrunden ganz laut präsent; aber Allheilmittel ist Bürokratieabbau nicht, und es ist nicht einfach, sondern höchst komplex. Ich habe für mich aus den vielen Sitzungen drei Dinge mitgenommen: Erstens. Bürokratie ist nicht einfach vom Himmel gefallen. Sie wurde vom Gesetzgeber eingeführt und besteht manchmal eben zu Recht. Ja, der Gesetzgeber übertreibt es manchmal mit den Anforderungen an die Wirtschaft, an die Landwirtschaft, an Bildungseinrichtungen oder an das Gesundheitswesen; aber so unterschiedlich diese Bereiche sind, so unterschiedlich sind eben die gesetzlichen Anforderungen. Entsprechend unterschiedlich sind die Erwartungen in der Bevölkerung an die Qualität von Regelungen und Richtlinien. Bei den Vorgaben im Gesundheitswesen sind die Anforderungen, die gestellt werden, wesentlich höher, als das vielleicht in der Wirtschaft der Fall ist, weil es um unser aller Gesundheit geht. Daher gilt es, die Regeln in jedem einzelnen Bereich nach dessen eigenen Anforderungen auf den Prüfstand zu stellen und zu entscheiden, welche gesetzliche Vorgabe sinnvoll ist und welche gestrichen werden kann; aber eine Rasenmähermethode in einer unglaublichen Geschwindigkeit, am besten noch mit der Kettensäge, führt zu gar nichts. Wenn wir das machen, dann wachen wir morgen nicht mehr in einem Rechtsstaat auf, sondern es gilt das Recht des Stärkeren. Ich glaube nicht, dass wir das wollen. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Bürokratie ist nicht immer schlecht. Die Vorredner haben es schon ausgeführt. Sie sorgt für Rechtssicherheit, sie sorgt für Transparenz von Verwaltungsentscheidungen und damit auch für Akzeptanz in der Bevölkerung. Gerade das Berichtswesen und die Dokumentationspflicht, die oft bejammert werden, dienen auch der Eigenkontrolle und damit dem Eigenschutz. Manchmal stelle ich fest, Bürokratie wird gerne als Monster dargestellt und für alle aktuellen Probleme verantwortlich gemacht. Ich finde das blauäugig und viel zu kurz gegriffen. Die Menschen haben zu Recht den Eindruck, der Staat sei nicht mehr richtig funktionsfähig: Die Bahn kommt zu spät, der Bus fährt überhaupt nicht, Schulgebäude befinden sich in einem bedauernswerten Zustand, Baumaßnahmen dauern viel zu lang. Das hat jedoch nicht immer und ausschließlich mit der Bürokratie zu tun. Häufig liegt es daran, dass über Jahrzehnte die schwarze Null vor sich hergetragen wurde und vor allen Dingen die Kommunen, die vieles umsetzen müssen, kaputtgespart wurden. Bei den Behörden ist Ähnliches passiert. Die Kapazitäten, um schneller zu arbeiten, sind nicht mehr da. Das hat mit Bürokratie nichts zu tun und gehört ebenfalls zur Wahrheit. Einige identifizieren Bürgerrechte, Rechtswege und Beteiligungsrechte als die Wurzel allen Übels: Im Bauwesen dauert es viel zu lang, weil Bürgerentscheide gefasst werden müssen und vielleicht noch Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Ja, Demokratie und Rechtsstaat sind anstrengend; aber sie sind ein hohes Gut. Ich möchte nur kurz ein paar Negativbeispiele nennen: die Abschaffung des Berichtswesens beim Gleichstellungsbericht oder beim Klimaschutzbericht. Dabei geht es auch darum, dass wir unsere eigenen Rechte beschränken, weil uns diese Berichte vorgelegt werden sollen. Wir sind der Gesetzgeber. Wir prüfen, welche Gesetze, die wir erlassen haben, sinnvoll sind und wo wir nachsteuern müssen. Wenn wir das Berichtswesen abschaffen, verändern wir das zu unseren eigenen Lasten. Über alle Dinge, die wir tun, müssen wir nachdenken. Mein dritter Punkt ist schon angesprochen worden: die Digitalisierung. Ich frage immer alle Sachverständigen, ob ihnen nicht schon ordentlich geholfen wäre, wenn wir eine gescheite Digitalisierung hinbekommen. Dabei geht es oft nicht nur um die Anwendung von Digitalem, sondern um die Schnittstellen zwischen den Einrichtungen und der Verwaltung und der Verwaltungen untereinander. Zum Abschluss zitiere ich die österreichischen Kollegen, die wir eingeladen hatten, die sagten, eine Plattform zu bauen, habe rund dreißig Jahre gedauert. Bei dem jetzt vierten Modernisierungsgesetz sehe ich noch nirgendwo, dass sich bei der Digitalisierung irgendetwas tut oder irgendetwas verbessert hat; aber es braucht Zeit. Vielleicht braucht die Staatsregierung noch ein bisschen Zeit, die wir leider nicht haben. Wir werden das weiterverfolgen und unseres dazu tun, Dinge auf den Weg zu bringen, die wir möglichst schnell umsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Dr. Alexander Dietrich. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Alexander Dietrich CSU

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner möchte ich mich anschließen. Wir haben wirklich eine hervorragende Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission, und ich glaube, eines zieht sich wie ein roter Faden durch alle Handlungsfelder, die wir besprochen haben, und auch durch die heutige Debatte: Der Schlüssel für einen modernen, effizienten Staat, der liegt nicht in Berichten, sondern in einer vernünftigen, zielgerichteten Digitalisierung und in der Nutzung neuer Technologien. (Beifall bei der CSU) Ohne eine vernünftige Digitalisierung, ohne den Mut und ohne diese Haltung, neue Technologien wie die KI einzusetzen, geht es schlicht nicht mehr. Das haben wir, glaube ich, in Dänemark eindrücklich vor Augen geführt bekommen. Das wurde heute hier schon angesprochen. Was haben wir als Erkenntnis mitgenommen? – Wir haben viele Details gesehen, auf die ich in der wenigen Zeit gar nicht eingehen möchte; aber eines habe ich für mich mitgenommen: Wenn wir es in Deutschland und in Bayern mit der Digitalisierung ernst meinen, dann brauchen wir ein echtes Umdenken in der Politik, aber auch in der Verwaltung. Wir brauchen einen wirklichen Kulturwandel. Wir müssen die Digitalisierung in erster Linie als Chance begreifen und nicht als Risiko. Das ist die heutige Haltung, die wir haben. Wir müssen Dinge ausprobieren, wir müssen Fehler zulassen, wir müssen aus diesen Fehlern lernen und uns dann anpassen. Dieses starre Festhalten an alten Abläufen, dieses ewige Prüfen, Testen, Nachjustieren, lähmt uns. Während wir noch am Konzeptpapier schreiben, hat sich die Welt draußen längst weitergedreht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann es nicht weitergehen. (Beifall bei der CSU) Wir müssen uns auch neu aufstellen und unseren Föderalismus in gewisser Weise neu definieren. Wir stellen immer wieder fest, dass Föderalismus so, wie wir ihn heute leben, mit der Digitalisierung nicht funktioniert. Wir brauchen verbindliche Vorgaben und einheitliche Standards für die Kommunen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch die Organisationshoheit der Kommunen betrachten und im Rahmen der Verfassung als Staat Vorgaben machen. Es ist absurd, dass in Bayern jede Kommune und jedes Landratsamt eigene Softwarelösungen für dieselben Aufgaben einsetzt. Diese Vielfalt schadet mehr als zu nutzen. In Dänemark haben wir gesehen, wie es besser funktioniert: einheitliche Systeme, klare Strukturen, weniger Reibungsverluste. Wir müssen auch mehr auf die Privatwirtschaft setzen. Als Staat tun wir in der Digitalisierung noch viel zu viel selbst. Wir bauen schließlich auch keine Polizeiautos selbst, sondern das machen BMW oder Audi. Bei der Software meinen wir als Staat immer, wir könnten das alles selbst. Das ist Unsinn und ein Irrweg. In Dänemark haben wir gesehen, welch tolle europäische IT-Unternehmen es gibt, die das können. Gemeinsam mit diesen müssen wir die Digitalisierung voranbringen. Schließlich brauchen wir einen pragmatischen Datenschutz. Auch das ist schon angesprochen worden. Datenschutz darf nicht länger zum Bremsklotz für die Digitalisierung werden. Wir müssen hier alle Spielräume nutzen, die das Recht uns heute schon bietet. Davon gibt es viele. Unsere Datenschutzbehörden sollten diese Spielräume ermöglichen und nicht einengen, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn eines muss auch im Datenschutz gelten – auch das ist schon angesprochen worden –: Vertrauen geht vor Kontrolle. Wenn jeder Entscheidung und Datenverarbeitung mit Misstrauen begegnet wird, schaffen wir eine Kultur der Angst, und diese ist der Tod jeder Innovation, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen also einen echten Kulturwandel. Ich bin davon überzeugt, bis dahin ist es noch ein langer Weg. Aber wenn wir diesen gemeinsam, entschlossen, mutig, pragmatisch und mit gesundem Menschenverstand beschreiten, können wir unser Land wirklich voranbringen. Daran arbeiten wir in der Kommission mit großer Leidenschaft, und ich denke, das werden wir auch weiterhin tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Vorab gebe ich bekannt, dass zum Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Brandanschläge auf AfD- und CSU-Büros, Polizei und Infrastruktur – Linkem Terror endlich einen Schlusspunkt setzen!" auf Drucksache 19/8271 namentliche Abstimmung beantragt wurde. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stopp des Verkaufs des alten Strafjustizzentrums München: Wohnraum schaffen statt Privatisierung öffentlichen Eigentums (Drs. 19/8267) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Horst Arnold, Sabine Gross u. a. und Fraktion (SPD) Kein Verkauf des Strafjustizzentrums - Bezahlbarer Wohnraum für München statt teurer Luxuswohnungen (Drs. 19/8273) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Herrn Kollegen Christian Hierneis das Wort, der schon wartet, Bitte.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Strafjustizzentrum in München steht derzeit im Fokus der medialen und öffentlichen Aufmerksamkeit, und das zu Recht. Als zuständiger, direkt gewählter Stimmkreisabgeordneter befasse ich mich mit dem Thema schon länger. Das alte Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße wird in naher Zukunft leer stehen. Das Grundstück gehört dem Freistaat Bayern. Nachdem die Staatsregierung im Jahr 2023 großmächtig und direkt nach einem Ministerratsbeschluss angekündigt hatte, der Freistaat würde bezahlbaren Wohnraum im Zentrum Münchens schaffen, hat sie irgendwann im Juli dieses Jahres beschlossen, das Grundstück zu verkaufen, und diese Entscheidung vermutlich wegen schlechten Gewissens erst fünf Wochen später verkündet. Dieser Beschluss reiht sich in eine Politik der Staatsregierung ein, die im negativen Sinne ihresgleichen sucht. Laut Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage von uns GRÜNEN wurden zwischen 2012 und 2022 57 staatliche Grundstücke mit einer Gesamtgröße von rund 11 Hektar alleine in bayerischen Städten mit über 50.000 Einwohnern verkauft. In den letzten 22 Jahren wurden alleine in München-Hartmannshofen 91 staatliche Grundstücke verkauft. Zudem erinnern wir uns an das Grundstück an der Seidlstraße im Herzen von München, das gegen den Willen der Bevölkerung meistbietend versilbert wurde. Aktuell geht die Alte Akademie in München vermutlich an einen CSU-Amigo. Die beiden Grundstücke sind ebenfalls in meinem Stimmkreis. Diese Filetgrundstücke will ich nicht in den Händen von Investoren, sondern gerne in den Händen des Staates sehen. Gleichzeitig verfehlt Ihre BayernHeim sämtliche vom Ministerpräsidenten vollmundig erklärten Wohnbauziele, und zwar drastisch. Würden Sie Ihre eigenen Grundstücke für den Wohnungsbau nehmen, wären Sie schon ein ganzes Stück weiter. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Anstatt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, verscherbeln Sie diese Grundstücke an Investoren, die dort Wohnungen bauen, die sich Normalverdiener in München nicht leisten können und die nicht in die Nachbarschaft passen. Sie tragen damit zur Gentrifizierung in unseren Städten bei. Sie sagen, sie bauen lieber anderswo in München. Ich frage mich nur, wo Sie gerade in München bauen; denn mir ist hier nichts bekannt. "Anderswo in München" heißt auch immer, auf den letzten Grünflächen oder in den letzten Frischluftschneisen zu bauen, die wir in dieser dicht bebauten Stadt dringend erhalten müssen. "Anderswo" heißt schließlich auch, auf den letzten landwirtschaftlichen Flächen in München zu bauen. Diese brauchen wir aber für die regionale Ernährung und die Biodiversität. Wir müssen diese Flächen in München bewahren und dürfen sie nicht zubauen, nur weil Sie keine Lust haben, das Projekt Strafjustizzentrum in Angriff zu nehmen. Das wäre ein Vorzeigeprojekt, ein echtes Pilotprojekt. Längst ist in den Köpfen der Menschen angekommen, dass Abriss und Neubau nicht der richtige Weg sein können. Das ist die Vernichtung von Rohstoffen und graue Energie. Umbau und Sanierung im Bestand ist die Zukunft. Das neue Bauen ist das Bauen im Bestand. Umbau muss das neue "Normal" werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Natürlich ist dies ein besonderes Gebäude, und natürlich wird der Umbau nicht einfach, aber es gibt schon viele, viele Vorschläge von Architekten und Universitäten, wie das gelingen kann, mit sinnvoller Mischnutzung und bezahlbaren Wohnungen. Trauen Sie sich! Zeigen Sie, dass die Staatsregierung den Mut hat, ein solches Projekt anzugehen. Legen Sie nicht die Hände in den Schoß und sagen, das ist mir zu kompliziert, dann verkaufe ich es lieber und habe keinen Stress. Nein, Politik muss Mut zeigen, anpacken und die Bedürfnisse der Menschen befriedigen. Dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum. Aber völlig sicher, dass die Entscheidung richtig ist, sind Sie sich offenbar selbst nicht; denn sonst würden Sie die immer wieder angekündigte Machbarkeitsstudie nicht verschämt unter Verschluss halten. Vielleicht gibt es die Machbarkeitsstudie auch gar nicht, und Sie haben schon vorher aufgegeben. Sie sollten aber nicht aufgeben und sich keinen schlanken Fuß machen, sondern anpacken! Sie haben die Grundstücke und die Möglichkeiten. Trauen Sie sich an das Grundstück und das Gebäude heran und zeigen Sie, dass Politik gestalten kann, Neues wagt und etwas voranbringt. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Florian von Brunn für die SPD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Wir haben uns in München gefreut, als es im Februar 2023 vom Staatsminister hieß, wir würden auf dem Gelände des alten Strafjustizzentrums an der Nymphenburger Straße bezahlbare Wohnungen bauen. Es wurde auch eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. In der Sommerpause gab es nun plötzlich eine Kehrtwende. Angeblich aus wirtschaftlichen Gründen will man das jetzt nicht mehr tun, sondern das Grundstück verkaufen. Wieder einmal zeigt sich in der Wohnungspolitik, dass die Ankündigungen der Söder-Regierung nichts wert sind, verehrte Damen und Herren. Das Grundstück, um das es hier geht, ist eines der letzten zentral gelegenen, größeren und freien Grundstücke in München. Man könnte dort fast 400 Wohnungen bauen. Aber statt selbst zu bauen, sagt der Freistaat jetzt: Nein, wir verkaufen lieber an Höchstbietende. Hier stelle ich mir die Frage: Was haben Sie, Herr Bernreiter, eigentlich aus dem Desaster der Landesbank- und GBW-Wohnungen gelernt? Der Verkauf dieser Wohnungen hat dazu geführt, dass die Mieterinnen und Mieter Mieterhöhungen, soziale Verwerfungen und Verdrängung hinnehmen mussten. Wann lernen Sie aus Ihren Fehlern? (Beifall bei der SPD) Was passiert, wenn man Wohnungen auf dem freien Markt verkauft? – Dann erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Was wird dort wohl entstehen? – Luxuswohnungen, aber keine Wohnungen, die sich Normalverdiener in München leisten können. Sie sagen zwar, Luxuswohnungen seien keine Option, aber verkaufen dann höchstbietend. Mehr Widerspruch geht an der Stelle nicht. Sie verweigern auch eine klare Aussage, wie Sie erreichen wollen, dass dort bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Keine Garantie, keine Glaubwürdigkeit, Herr Bernreiter! Sie wollen den geplanten Verkauf offensichtlich nicht an soziale Auflagen und die Bedingung bezahlbarer Mieten binden. Daher stelle ich die Frage: Woher sollen wir eigentlich wissen, dass Sie den Verkaufserlös in bezahlbare Wohnungen investieren wollen, vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie Ihr Versprechen gerade gebrochen haben? Dazu passt auch, dass Sie die Machbarkeitsstudie wegschließen und verheimlichen. Niemand darf sie sehen, nicht einmal Abgeordnete, die danach fragen. Deswegen hat die "Süddeutsche Zeitung" auch treffend formuliert: An der Sache muss etwas faul sein. Dieses Vorgehen, das Sie da praktizieren, findet auch in Ihrer eigenen Koalition zunehmend Kritik. Da wird gesagt, das hat vielleicht das Kabinett entschieden, aber nicht die Fraktionen haben das. Es gibt in der CSU Kritik, es gibt bei den FREIEN WÄHLERN Kritik, und bei den Mietervereinen, die die Münchner Mieterinnen und Mieter als Betroffene vertreten, gibt es scharfe Kritik, weil sie sagen: Man weiß in ganz Deutschland, wie die Situation in München ist, und trotzdem will man dieses Grundstück verscherbeln. Herr Minister, wir akzeptieren das nicht! Stoppen Sie diesen Verkauf sofort! Veröffentlichen Sie die Machbarkeitsstudie, und bauen Sie auf diesem Grundstück bezahlbare Wohnungen für die Menschen in München und Umgebung! (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vielleicht noch zum Schluss für Ihr Stammbuch: Öffentlicher Grund muss in öffentlicher Hand bleiben. München braucht Wohnungen für normale Menschen und keine Luxuswohnungen für Reiche. Wer bezahlbaren Wohnraum will, muss ihn selbst schaffen. Werden Sie dieser Verantwortung gerecht! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Jürgen Baumgärtner. Sie haben das Wort, bitte.

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Jürgen Baumgärtner CSU

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! An die beiden Vorredner: Sie merken es selbst, Sie haben ja nicht einmal den Applaus Ihrer eigenen Fraktion! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie müssten schon an der Reaktion Ihrer eigenen Kolleginnen und Kollegen erkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger es leid sind, hier solche ideologischen Plattitüden anzuhören. Ich sage das ausdrücklich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Herr Baumgärtner, sprechen Sie einfach zur Sache!) Es gibt eine Sache, die mir wichtig ist: Es war immer klar, dass wir Architects for Future und das Thema Abbrechen in den Prozess besser einbinden. – Das ist nicht so gelungen, wie wir das wollten. Das tut mir leid. Wir haben den ersten Schritt gemacht. Wir haben uns mit diesen jungen Menschen getroffen. Wir haben uns unterhalten. Ich habe junge Menschen mit viel Kompetenz, mit viel Enthusiasmus und mit viel Fleiß getroffen. Das sind Attribute, mit denen man die CSU erreichen kann. Mit "Ich mach mal den Eisbären" und "Ich klebe mich auf der Straße fest" erreichen Sie uns definitiv nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mein lieber Kollege von Brunn, ich will einmal in aller Sachlichkeit erläutern, was hier beim Justizzentrum eigentlich passiert: (Florian von Brunn (SPD): Sie sind unglaublich sachlich, Herr Baumgärtner! Alles, was Sie bislang gesagt haben – nur sachlich!) Das Justizzentrum ist im Wesentlichen eine Einrichtung, die abgewirtschaftet ist. Sie ist verbraucht. Das ist bei einem öffentlichen Gebäude nach fünfzig Jahren ganz normal. Wenn das Gebäude also in die Jahre gekommen ist, dann stellt man sich irgendwann diese Fragen: Was macht man mit diesem Gebäude? Ist dieses Gebäude für die nächsten fünfzig Jahre noch das richtige Gebäude für die Aufgaben der Zukunft? Wie wollen wir mit dem Gebäude umgehen? Und dann stellt man sich die Frage: Sanierung oder Neubau? Das Gebäude wurde untersucht, und man kam zum Ergebnis, dass eine Sanierung im Bestand nicht wirtschaftlich ist. Das war vor vielen Jahren. Deswegen hat man sich klugerweise für den Neubau entschieden. (Andreas Winhart (AfD): Haben Sie das Gutachten gelesen?) Wenn dieses Gebäude dann leer ist, kümmert sich die Immobilien Freistaat Bayern um dieses Gebäude und stellt grundsätzlich die Frage: Gibt es für dieses Gebäude denn einen staatlichen Bedarf? – Man kam dann zu dem Ergebnis, dass es für dieses Gebäude keinen staatlichen Bedarf gibt. Dann ist es das Normalste von der Welt, dass man weiter prüft und überlegt: Kann man mit diesem Grundstück möglicherweise Wohnraum schaffen? Und das hat die IMBY gemeinsam mit dem Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gemacht. Man hat drei Sachen untersucht: Ist man in der Lage, im Bestand zu sanieren? –Natürlich ist man in der Lage, im Bestand zu sanieren; das kostet erheblich viel Geld und ist mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden. Man hat die zweite Variante untersucht: Wie sieht es denn aus, wenn man teilabreißt? – Auch hier kommen wir zum Ergebnis: hohe Kosten, nicht kalkulierbares Risiko. Die Variante Nummer drei: Gesamtabriss und Neubau? – Das ist eine Variante, die auf diesem Grundstück durchaus denkbar ist. Und die Variante vier: Wir stellen gegenüber; wir bauen auf einem neuen Grundstück nach den jetzigen Standards. Diese vier Sachen wurden mit dem Ergebnis geprüft, wie ich es dargestellt habe: Eine Sanierung im Bestand ist viel zu teuer und nicht beherrschbar. Es geht bei diesem Grundstück aber noch viel weiter. Das Grundstück ist was ganz Besonderes. Es ist mit einem Bebauungsplan überzogen. Dieser Bebauungsplan schränkt die Nutzung auf öffentliche Verwaltung ein. Wenn man also ein Grundstück hat, das mit einem Bebauungsplan belegt ist und das nur für die öffentliche Verwaltung genutzt werden kann, ist der nächste Schritt: Man redet mit der Kommune, mit der Stadt München. (Florian von Brunn (SPD): Sie werfen hier doch Nebelkerzen! – Gegenruf von der CSU: Zuhören!) Die Stadt München hat Folgendes gesagt: Für uns kommt nur eine Variante in Frage, nämlich die Sanierung im Bestand. – Das ist also die unwirtschaftlichste, die teuerste Variante. Die Stadt München will diese Staatsregierung in ein erneutes Fiasko schicken. Das ist die politische Wahrheit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Das ist völlig absurd!) Das Grundstück muss natürlich auch bei einem solchen Prozess nach Wert und Preis zum jetzigen Stand und nach Wert und Preis in der Zukunft betrachtet werden. Man wird dann feststellen, dass dieses Grundstück für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtteil einen hohen Wert hat. Glauben Sie mir, ich habe immer formuliert: Was in Kronach falsch ist, kann in München nicht richtig sein. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Gut!) Wir müssen deswegen gut aufpassen, was wir mit diesem Grundstück machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, man muss wissen, dass dieses Grundstück im Potenzial 400 Millionen Euro erzielen kann. 400 Millionen Euro sind der mögliche Preis, den wir erzielen können. Das ist eine Sache, die man mit der Stadt München diskutieren muss. Wir als Parlamentarier strecken die Hand aus. An den Verkaufsabsichten der Staatsregierung ist bei dieser Sachlage im Übrigen aber nicht zu rütteln. Das ist folgerichtig. (Florian von Brunn (SPD): Was haben Sie dann der "Süddeutschen Zeitung" gesagt?) Dass die Stadt München sich keinen Millimeter bewegt und auf einem teuren Grundstück die unwirtschaftlichste Lösung durchsetzen will, ist nicht in Ordnung. Diese Lösung ist nicht korrekt. Diese Lösung wird es mit uns nicht geben. Im Übrigen habe ich gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" genau das in dieser Klarheit formuliert. (Florian von Brunn (SPD): Nein, das haben Sie nicht gesagt!) Das habe ich gemacht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet! – Gegenruf des Abgeordne- ten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Tiger ist er keiner! – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Ja, ja, wissen Sie, das ist der Unterschied zwischen uns beiden: Ich weiß genau, was ich gesagt habe, und ich kann mich auch daran erinnern. Ich falle auch nicht jeden Tag in eine andere Richtung um. Das sind die grundsätzlichen Fragen, die man jetzt beantworten muss: Braucht die Stadt München bezahlbaren Wohnraum? – Ich komme da zu dem klaren Ergebnis: Natürlich braucht die Stadt München, brauchen vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt München bezahlbaren Wohnraum. Man muss sich die Frage stellen: Ist dort eine Mischbebauung sinnvoll? – Das wurde bis dato negiert. Natürlich muss dort eine Mischbebauung stattfinden. Im Übrigen räumt das zwischenzeitlich auch jeder ein. Meine Damen und Herren, es ist völlig richtig, dass man die graue Energie anschauen muss. Graue Energie und Umbauordnung sind Themen der Zukunft. Natürlich muss man das auch bei diesem Projekt genau angucken. Die Architects for Future fordern ein Pilotprojekt für Gebäude in dieser Architektur aus dieser Zeit. Soll ich Ihnen etwas sagen? – Sie haben völlig recht. Meine Damen und Herren, ich habe allerdings tiefe Zweifel, ob das Pilotprojekt ein nicht beherrschbarer, nicht überschaubarer Spezialbau (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) mit 52.000 Quadratmetern sein muss. Gegen das Pilotprojekt habe ich aber nichts. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir graue Energie vernichten und auslösen, dann ist es aus meiner Sicht wichtig, dass man auch Ausgleichsmaßnahmen schafft. Auch das ist unstrittig. Wenn man glaubt, dass ich in diesen Punkten recht habe, dann ist das richtige Signal nicht die Forderung nach einem Stopp des Verkaufs, sondern das richtige Signal ist: Die Stadt München bewegt sich, und wir kommen miteinander ins Gespräch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der wesentliche Grund, warum die Staatsregierung verkaufen will, ist die ideologische Unbeweglichkeit der Stadt München. Wenn man diese ändert, ist dieses Problem auch lösbar. Am Ende können in aller Ruhe und Sachlichkeit folgende Möglichkeiten stehen: Möglichkeit eins. Die Stadt München erwirbt das Grundstück zu einem Wert, der deutlich unter dem Potenzial liegt, kümmert sich dann aber darum, im Bestand zu sanieren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Möglichkeit zwei. Man reißt das Justizzentrum ab und lässt dort eine Brache liegen, bis sich der Markt so erholt, dass man möglicherweise den besten Preis erzielen kann. Dann investiert man dieses Geld sinnvoll in bezahlbaren Wohnraum für die Münchnerinnen und Münchner. Möglichkeit drei. Man setzt sich zusammen und findet auf der Grundlage jener Punkte, die ich hier vorgetragen habe, eine Lösung, die alle Interessen unter einen Hut bringt. Möglicherweise ist das ein Teilverkauf, möglicherweise ist das ein Pilotprojekt für die Architects for Future oder dergleichen mehr. Es bleibt dabei: Es ist nicht erklärbar, dass wir für 400 Millionen Euro geförderten Wohnraum schaffen, während es in den anderen Landesteilen Bayerns mit dem geförderten Wohnraum nicht mehr vorwärtsgeht, weil die Baukosten so eminent gestiegen sind. Meine Damen und Herren, es muss eine Lösung gefunden werden, die sowohl für die Abgeordneten aus München als auch für die Abgeordneten in der Fläche Bayerns erklärbar ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kollege, Sie sind ein alter Seemann. Sie sagen mir: Mensch, diese Machbarkeitsstudien usw. usf. – Eines habe ich aus den Erfahrungen des Untersuchungsausschusses Stammstrecke gelernt: Wenn man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, dann ist die zweite Frage sofort: Mensch, was passiert denn bei der Veröffentlichung mit den Rechten von Dritten? Ich räume ein, es ist wichtig, dass wir, wenn wir in Zukunft Machbarkeitsstudien in Auftrag geben, vorher festlegen, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden können. (Florian von Brunn (SPD): Welche Dritten?) Aber die Gegenüberstellung – ich sage das ausdrücklich –, welcher Quadratmeter welche Kosten bei den unterschiedlichen Varianten auslöst, können Sie – glauben Sie mir, das ist kein Problem, das sage ich Ihnen zu – auf jeden Fall bekommen. Wir als CSU und ich ganz besonders stehen zu unserer Verantwortung für den Planeten und die Gesellschaft auf der Grundlage wirtschaftlich tragfähiger Lösungen, als Herausforderung für die beiden genannten, Planet und Gesellschaft. Meine Damen und Herren, wenn wir Klimaschutz wirklich organisieren wollen, wird es wichtig sein, dass die Menschen das akzeptieren. Es wird wichtig sein, dass es bezahlbar ist, und es wird wichtig sein, dass der Klimaschutz unsere Industrie in Deutschland nicht ruiniert. Vielen herzlichen Dank fürs Zuhören! Sie sehen schon, Kollege von Brunn, ich habe hier die Menschen erreicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen noch zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor, die erste Zwischenbemerkung von der Kollegin Claudia Köhler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrter Kollege, jetzt ist über viel gesprochen worden, das mit dem Thema eigentlich gar nicht viel zu tun hat. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich halte erstens fest: Zuerst lässt man ein Gebäude in Staatsnutzung verfallen, sodass es nach fünfzig Jahren nicht mehr nutzbar ist. Wir haben in den letzten Jahren diverse Anträge gestellt, mehr Geld in die Instandhaltung unserer Gebäude zu stecken. Das wurde von Ihren Fraktionen regelmäßig abgelehnt. Zweitens. Sie stellen fest, dass es keinen Staatsbedarf gibt für einen Neubau an dieser Stelle, der noch gar nicht errichtet ist. Das finde ich auch spannend. Drittens. Sie erklären dann, dass man, wenn man das Grundstück verkaufen würde, 400 Millionen Euro erzielen könnte. Das klingt relativ viel, aber zur Wahrheit gehört auch, dass dieses Filetgrundstück dann weg ist. Es gehört dem Staat nicht mehr. Da kann man dann nicht mehr gestalten. Dann führen Sie noch an, dass die Nutzung festgesetzt ist. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ein Investor für, sagen wir, 400 Millionen Euro das Grundstück erwirbt, um dort eine Behörde zu errichten? (Lachen des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um.

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Jürgen Baumgärtner CSU

Ich versuche mal, Ihre Fragen abzuschichten. Nein zu der Frage zusätzlicher Gelder für die Instandhaltung des Gebäudes, lange vor unserer Zeit. Diese Entscheidung ist vor vielen Jahren getroffen worden, und nach fünfzig Jahren, meine Damen und Herren, darf ein Gebäude abgenutzt sein. Das ist im Übrigen auch der ganz normale Abschreibungszeitraum. (Claudia Köhler (GRÜNE): Aber nicht Abbruch!) Zweitens. Sie erkennen das schon: So, wie es jetzt ist – die Stadt bewegt sich nicht –, ist das Potenzial des Grundstücks nicht ausgereizt. Deswegen ist es wichtig, mit der Stadt gemeinsam zu diskutieren. Drittens haben Sie gesagt, ich würde hier einen Staatsbedarf nicht erkennen. Die Immobilien Freistaat Bayern hat geprüft, und es gibt momentan kein Ministerium, das an diesem Standort in irgendeiner Art und Weise ein Gebäude braucht. Ich glaube, ich habe alles beantwortet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke. – Die zweite Zwischenbemerkung ist vom Kollegen Florian von Brunn, SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Lieber Jürgen Baumgärtner, ich will Ihre Erinnerungslücken bezüglich dem, was Sie gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" gesagt haben, gerne auffrischen. Ich zitiere jetzt hier: "Städtische Flächen, ‚auf denen wir über Wohnungsbau nachdenken, sollten wir grundsätzlich in staatlicher Hand behalten‘, sagt Jürgen Baumgärtner im Gespräch mit der SZ. [...] Meiner Meinung nach wird es auch nicht funktionieren, das Grundstück zu verkaufen. Man wird nichts dafür kriegen‘, sagt Baumgärtner zudem etwas zugespitzt." Jetzt habe ich daraus geschlossen, dass Sie das Grundstück nicht verkaufen wollen. Ich stelle fest, Sie haben inzwischen schon eine politische Wendigkeit wie Markus Söder erworben. (Zurufe von CSU und FREIEN WÄHLERN: Oh!) Anders kann ich das, was Sie hier gerade vorgetragen haben, nicht interpretieren. Vielleicht können Sie uns erklären, was Sie der "Süddeutschen Zeitung" gesagt haben und warum Sie heute so geredet haben?

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Jürgen Baumgärtner CSU

Zunächst einmal herzlichen Dank, dass Sie mich mit Markus Söder vergleichen. Ich kann also auch Ministerpräsident. Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Wenig Applaus dafür! Wenig Applaus!) – Das liegt daran, dass Markus Söder bei uns noch so viele Anhänger hat. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Da haben nur die FREIEN WÄHLER geklatscht!) – Ich sage: Wenn alle so entspannt wären wie ich! – Was habe ich zur "Süddeutschen Zeitung" gesagt? Ich habe gesagt, grundsätzlich ist es wichtig, Flächen, auf denen wir bezahlbaren Wohnraum schaffen können, zu behalten. Wir müssen sie behalten. Auf dieser Fläche ist aber in Gänze keine durchgängige Wohnbebauung sinnvoll. Deswegen habe ich gesagt, dass man vielleicht darüber nachdenken muss, ob wir dieses Grundstück in einer Art und Weise organisieren, die sowohl bezahlbaren Wohnraum als auch eine Mischbebauung ermöglicht. Was habe ich noch zur "Süddeutschen Zeitung" gesagt? – In der jetzigen Phase ist dieses Grundstück natürlich nichts wert. Aber es hat ein Potenzial von 400 Millionen Euro. Der Unterschied zwischen dem Preis jetzt – – (Florian von Brunn (SPD): Also wollen Sie es höchstbietend verkaufen?) – Das habe ich nicht gesagt. Immer schön zuhören! – Der Unterschied zwischen einem Preis jetzt und einem möglichen Potenzial – –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Jürgen Baumgärtner CSU

Das müssten auch Sie wissen. Wir finden zueinander, Kollege von Brunn. Ich bin mir ganz sicher.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Andreas Winhart für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN, der vielleicht in Teilen ganz charmant daherkommt, aber durchaus seine Tücken hat. Ehrlich gesagt, Herr Hierneis, bin ich jetzt nicht ganz sicher, was Sie eigentlich bezwecken wollen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Staatsregierung wird aufgefordert, eine Vergabe im Wege der Erbpacht zu favorisieren. Sie schreiben hier von Abgabe unter Verkehrswert usw. Eigentlich wollen Sie das Gebäude erhalten. Es ist ein bisschen ein Durcheinander. Entscheiden Sie sich doch einfach einmal vorab, was Sie denn eigentlich wollen. Wir wissen alle, dass es vor einigen Wochen eine Petition gab, in der ein Kollektiv, das Angst hat, den Point of no Return überschritten zu haben, irgendwie versucht hat, hier gestalterisch Einfluss zu nehmen. Hier machen sich SPD und GRÜNE zu den Fürsprechern dieses Kollektivs. Es ist keine Investorengesellschaft. Es ist eine sehr künstlerisch-architektonisch angehauchte Gruppe, die versucht, städtebaulich irgendwie Einfluss zu nehmen, meine Damen und Herren. Im Endeffekt ist das, was jetzt hier passiert, aus unserer Sicht auf der einen Seite natürlich kaufmännisch zu bewerten. Aber auf der anderen Seite haben auch wir ein gewisses Transparenzproblem, wie schon angesprochen. Es geht um Zugänglichkeit zu den Gutachten, Machbarkeitsstudien etc., sodass das Haus hier einen entsprechenden Blick auf diesen Sachverhalt nehmen kann. Außerdem sollte man grundsätzlich, meine Damen und Herren, wenn man etwas aus dem Grundstock, aus dem Vermögen des Freistaats Bayern herausnimmt, auch erklären können, an welcher Stelle etwas hinzukommt. Wenn man sagt, hier sind 400 Millionen Euro in der Waagschale, mag das ein gutes Geschäft sein. Aber ich würde ganz gerne wissen, wohin diese 400 Millionen Euro wandern. Daher können wir mit diesem Vorgehen der Staatsregierung und auch mit dem Vorgehen der Opposition absolut nicht einverstanden sein. (Beifall bei der AfD) Jetzt schauen wir uns diesen Antrag noch einmal an. Darin steht zum Beispiel auch, Änderungen der Bayerischen Haushaltsordnung vorzulegen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. Vielleicht machen Sie sich beim nächsten Mal einfach ein bisschen länger Gedanken, was Sie denn ändern wollen, was genau und konkret geändert werden soll, und dann beantragen Sie beispielsweise die Änderung des entsprechenden Passus. Wir wissen, dass beispielsweise eine Vergabe im Wege der Erbpacht in diesem Fall bislang überhaupt nicht zur Debatte gestanden ist. Sie sprechen gleichzeitig davon, dass Sie eigentlich umbauen wollen. Wieso dann Erbpacht? Wollen Sie es dann häppchenweise verscherbeln? – Das wäre eine Sache, die uns als Staat eigentlich überhaupt nicht ansteht, hier als Unternehmer aufzutreten. Da müssten Sie es wirklich vergeben. Man könnte mit diesem Projekt sicherlich noch vieles machen. Grundsätzlich ist schon die Frage, welche Kriterien man anlegt. Muss immer alles klimaneutral und besonders schick sein? Auf welchem Standard modernisiert man, und hat man wirklich alles ausreichend geprüft, um eine mögliche Nutzung in Zukunft ins Auge zu fassen? Was könnte man beispielsweise mit diesem wunderschönen Gebäude, das jetzt etwas in die Jahre gekommen ist, machen? – Der Innenminister beispielsweise spricht von einem Amt für Bevölkerungsschutz. Wir können nachher einmal darüber diskutieren, ob man vielleicht ein Drohnenabwehrzentrum oder irgendwelche anderen Geschichten hineinbaut, beispielsweise ein Amt für mehr Remigration etc. Ich denke, wir finden Möglichkeiten, dass wir dieses Gebäude nutzen können. Aber ich warte grundsätzlich darauf, dass wir einmal erfahren, was die Staatsregierung eigentlich bei einem Verkauf mit dem Erlös konkret machen will; denn von der BayernHeim wissen wir ja bereits, dass da relativ wenig auf relativ schlechtem Weg passiert ist. Daher freue ich mich auf die weiteren Ausführungen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion der FREIEN WÄHLER dem Kollegen Martin Behringer das Wort. – Bitte schön.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier wieder einmal einen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN und der SPD, der nach meiner Ansicht – – (Florian von Brunn (SPD): Zwei!) – Bitte? (Florian von Brunn (SPD): Zwei!) – Ja, ja. Der ist wieder einmal schnell aus der Hüfte geschossen worden, ohne Substanz, total überambitioniert und, wie wir es auch gewohnt sind, weit weg von der Realität. Liebe Frau Köhler, dass Sie wieder für irgendetwas mehr Geld gefordert haben, wundert mich auch nicht. Wahrscheinlich hätten wir schon die ersten Balkone angebaut, die dann wahrscheinlich kein Mensch braucht. Aber zunächst möchte ich schon ganz klarstellen: Auch wir – und ich glaube, das kann ich für die ganze Koalition sagen – sind dafür und fordern auch weiterhin, dass wir bezahlbaren Wohnraum schaffen und bauen. Da stehen wir zu unserer Verantwortung. Wir gehen bestimmt auch sorgsam mit dem Eigentum um, so, wie bis dato auch. Aber eines muss ich schon dazu sagen: Ich war bei vielen Schlüsselübergaben und bei vielen Baustellen von der BayernHeim, von der Stadibau usw. dabei, und ich habe dort nie einen Abgeordneten, weder von den GRÜNEN – (Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) – bis auf einmal bei der Stadibau, Entschuldigung – noch von der SPD gesehen. (Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Es wäre vielleicht einmal ganz interessant, wenn ihr euch das einmal anschaut. Dann braucht ihr nicht mehr zu kritisieren, dass nichts passiert, dass in der Bayern-Heim nichts passiert, dass in der Baunova Bayern nichts passiert, weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht. Das muss man auch einmal ganz klar feststellen. (Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Des Weiteren muss ich dazu sagen: Ich habe allergrößten Respekt vor all den Initiativen und all den Ideen, die zur möglichen Umnutzung des alten Strafjustizzentrums eingebracht worden sind. Das ist ein unwahrscheinliches Engagement und verdient bestimmt auch sehr große Anerkennung. Aber eines dürfen wir auch nicht vergessen: Visionen ersetzen keine Haushaltsmittel. Das muss man auch einmal ganz klar sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Im Gegensatz zur SPD und zu den GRÜNEN treffen wir keine Gefühlsentscheidungen – und das ist eine Gefühlsentscheidung –, sondern wir treffen Entscheidungen, wenn wir fundierte Tatsachen haben und wenn wir eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können. Wir entscheiden nach Fakten und nicht nach Gefühlen. Eines kann ich mir an dieser Stelle auch nicht verkneifen: Wer sitzt bei der Stadt München in der Regierung? – Das sind doch die SPD und die GRÜNEN. (Florian von Brunn (SPD): Wem gehört das Grundstück?) Warum hat die Stadtregierung nicht schon mehr bezahlbaren Wohnraum geschaffen? (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Warum deutet man immer mit dem Finger auf den Freistaat Bayern? – Ihr müsst, ihr müsst. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Nein, nicht wir müssen, ihr müsst genauso. Das muss man auch einmal dazu sagen. Zum Zweiten: Ihr habt dreieinhalb Jahre Zeit in der Ampel-Regierung gehabt und habt vieles versprochen; aber leider ist da auch nur heiße Luft gekommen. Das gehört zur Wahrheit auch einmal dazu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Beim Durchlesen des Dringlichkeitsantrags der GRÜNEN ist mir vor allem die Forderung aufgefallen, das Gebäude unter Verkehrswert an die Stadt oder andere Träger zu verkaufen. Da muss ich sagen: Da wünsche ich euch jetzt schon einmal viel Spaß dabei, dem Obersten Rechnungshof zu erklären, warum wir in der Stadt München mehrere Gebäude unter Wert veräußern sollen. Das müsst ihr erst einmal erklären, und da muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist Verscherbelung von Staatseigentum. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Da muss ich ganz ehrlich sagen: So etwas in einen Dringlichkeitsantrag hineinzuschreiben, ist, mit Verlaub, ein Ding der Unmöglichkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich muss auch dazu sagen: Im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr haben wir vor Kurzem die Petition zum Strafjustizzentrum behandelt. Wenn wir nicht verantwortungsvoll gehandelt hätten, hätten wir das Ganze weggewischt, und zwar hätten wir das gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag verbeschieden, und die Sache wäre erledigt gewesen. Nein, wir haben es nicht gemacht. Wir haben die Eingabe zurückgestellt, um allen noch einmal die Chance zu geben, ins Gespräch zu kommen und jedem die Möglichkeit zu geben, seine Vorschläge einzubringen, was mit diesem Gebäude passieren soll. Das ist am Montag auch passiert. Danach werden wir auch Entscheidungen treffen, und darum – das muss ich sagen – finde ich das jetzt einfach unmöglich, schnell einen Dringlichkeitsantrag zu schreiben, nur um eine schöne Überschrift zu haben und um sich gut positionieren zu können. Ich glaube, wenn man seriöse Politik macht, dann braucht es das nicht, sondern wir werden uns im Ausschuss mit dieser Petition noch einmal sehr gut beschäftigen. Da braucht es keinen Dringlichkeitsantrag, weder von der SPD, geschweige denn von den GRÜNEN. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Noch eines muss man feststellen, und das ist, glaube ich, auch ein sehr wichtiger Punkt: Die aufgestellte Behauptung, dass ausgerechnet staatliche Grundstücke der entscheidende Hebel gegen Grundstücksspekulationen sind, entbehrt nach meiner Ansicht jeglicher Grundlage, (Lachen der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) schon mangels Masse. Die Bodenpreise in München sind so. Das wissen wir alle; aber das kommt nicht davon, weil der Staat einzelne Flächen veräußert. Sie würden auch nicht sinken, wenn er keine Flächen veräußert. Sie sind so, weil München eine hochattraktive Stadt ist und einfach der wirtschaftliche Motor unseres Landes ist. Deswegen sind die Grundstückspreise hoch, aber nicht deswegen, weil der Staat vereinzelt Grundstücke veräußert. (Zuruf von den GRÜNEN) Klar ist auch: Mit jedem Euro, den der Freistaat Bayern in das alte Strafjustizzentrum investiert, könnte anderswo im Raum München deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Der Kollege Baumgärtner hat das auch schon gesagt. Sanierung und Umbau sind immer mit Risiken verbunden. Ich glaube, das wisst ihr genauso, und der Kollege Baumgärtner hat das auch in aller Deutlichkeit gesagt: Mehr können wir uns da nicht ans Bein binden, das nicht kalkulierbar ist. Wenn tragfähige Konzepte da sind, wenn das funktioniert, jederzeit gerne; aber, wie gesagt, es müssen tragfähige Konzepte sein, die auch gut durchfinanziert sind. Im Übrigen lehnen wir diese beiden Dringlichkeitsanträge ab. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir verantwortungsvoll mit öffentlichem Eigentum umgehen müssen, und vor allem haben wir eine seriöse Haushaltsführung – im Gegensatz zur Ampelkoalition und anderen, die einfach Geld ausgeben, ohne zu wissen, wo es herkommt. Das machen wir nicht, und das werden wir auch in Zukunft nicht machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste kommt von der Kollegin Gülseren Demirel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Kollege Behringer, Ihre Rede war schon sehr irritierend, weil Sie mehrmals den Begriff Sachlichkeit benutzt haben; aber ich glaube, zwei Drittel Ihrer Rede waren absolut unsachlich, weil sie nur mit Schuldzuweisungen zu tun hatten. Erstens habe ich also die Position und das Recht, bei Dringlichkeit zu einem aktuellen Thema auf die Schnelle Informationen einzuholen, die notwendig sind, und weil Sie die Stadt München angesprochen haben: Die Stadt München hat in ihrem städtischen Bestand 70.000 Wohnungen. Wie viele Wohnungen hat denn die Bayerische Staatsregierung in ihrem Bestand? Zweitens. Wir haben sehr früh erkannt, dass die Stadt, wenn sie selbst Grundstücke verkauft, mit Preistreiber sein wird, was real auch der Fall ist. Deswegen werden keine Grundstücke mehr verkauft, sondern nur noch per Erbpacht vergeben. Drittens. Sie reden nur über die Kosten. Sie haben in diesem Haus vor einigen Jahren eine sehr teure –

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Ludwig Hartmann

Kollegin, achten Sie auf Ihre Redezeit. Die ist um.

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Gülseren Demirel GRÜNE

– Asbestsanierung durchgeführt. Wieso –

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Ludwig Hartmann

Kollegin, Ihre Redezeit ist um.

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Gülseren Demirel GRÜNE

– haben Sie das denn überhaupt gemacht, wenn das überhaupt nicht mehr im Preis-Leistungs-Verhältnis steht?

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Ludwig Hartmann

Ihre Redezeit ist um.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Ihre Angestellten brauchen auch Wohnungen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Ich denke, Sie waren bei der Stadibau dabei. Wir bauen Wohnungen. (Zuruf) – Ich habe es vorhin gesagt, ich habe mich auch korrigiert. Dann haben Sie gesehen, dass staatliche Wohnungen gebaut werden. So ist es jetzt auch wieder nicht. Es wird aber immer so dargestellt, und das hat nichts mit Unsachlichkeit zu tun, sondern es sind Tatsachen, dass es immer so dargestellt wird, als wenn wir nichts machten. Das stimmt einfach nicht. Ich muss jetzt nur dazu sagen: Es gibt nicht nur die Stadt München, sondern in ganz Bayern braucht man Wohnungen. Ich glaube, wir können nicht nur eine Stadt im Blick haben, sondern wir müssen alles im Blick haben. Das muss uns allen klar sein. Darum gibt es nicht nur die Wohnungen in München, sondern es gibt die Wohnungen in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Florian von Brunn von der SPD-Fraktion. – Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Lieber Herr Kollege Behringer, nachdem Sie behauptet haben, in München wären nicht genügend bezahlbare Wohnungen geschaffen worden – Frau Kollegin Demirel hat ja schon etwas dazu gesagt –, wollte ich Sie noch mal grundsätzlich aufklären. München besitzt 71.000 städtische Wohnungen; die gehören der "Münchner Wohnen". Der Freistaat Bayern hat circa 28.500 Wohnungen – nicht einmal die Hälfte der Wohnungen, die die Landeshauptstadt hat, obwohl dort neunmal so viele Einwohner leben. Wenn Sie die gleiche Quote erreichen wollten, müsste der Freistaat 650.000 Wohnungen besitzen, was nicht der Fall ist. Also lassen Sie es bitte, München zu kritisieren, wenn Sie selbst nur so eine läppische Zahl an Wohnungen zustande gebracht haben. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Dass Sie das natürlich kritisieren, ist mir schon klar. Sie kritisieren immer, dass wir zu wenig Wohnraum haben. Dann hat die Stadt München bis jetzt auch zu wenig gebaut, weil der Wohnraum ansonsten ausreichen würde. Aber er reicht ja bekanntlich nicht aus. Wir wissen alle, dass wir im Freistaat Bayern aufholen müssen. (Florian von Brunn (SPD): Auch deswegen, weil der Freistaat 10.000 Wohnungen gestrichen hat!) Herr von Brunn, die staatlichen Mittel müssen aber auch reichen. Das wissen Sie auch. Wenn Sie eine seriöse Haushaltsführung wollen, müssen Sie auch damit leben, dass wir nicht von heute auf morgen alles machen können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Christian Bernreiter um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bietet sich mir die Gelegenheit, in das Thema ein bisschen ausführlicher einzusteigen. Ich möchte einmal festhalten: Bayern ist Spitzenreiter im sozialen Wohnungsbau. (Lachen bei den GRÜNEN und der SPD – Florian von Brunn (SPD): Jetzt wird es lustig! – Gülseren Demirel (GRÜNE): Die Zahlen sprechen ja für sich! – Toni Schuberl (GRÜNE): Wie viele Hundert Wohnungen habt ihr denn geschafft?) Herr Kollege von Brunn, Sie haben in Ihren Ausführungen wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass Sie keine Ahnung haben und die Fakten durcheinanderbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist echt unglaublich. Sie waren einmal Fraktionsvorsitzender. Sie wissen gar nicht, was der Grundstock ist und wie er befüllt wird. Darüber bin ich echt erschüttert. (Toni Schuberl (GRÜNE): Habt ihr 1.000 Wohnungen geschafft?) Im letzten Jahr war der Freistaat Bayern in Deutschland – – (Florian von Brunn (SPD): Das sagt der erfolgloseste Minister in Bayern!) Passen Sie jetzt einmal auf. Können Sie jetzt einmal zuhören? – (Michael Hofmann (CSU): Das kann der nicht, der quatscht die ganze Zeit dazwischen! – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung, das Wort hat der Herr Minister am Rednerpult. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Ich halte es noch einmal fest: Der Freistaat Bayern war letztes Jahr deutscher Meister im Schaffen von Sozialwohnungen, mit Abstand. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wie viele?) Jede vierte Wohnung in Deutschland ist in Bayern gefördert worden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wie viele?) Wir haben aber nach dem Königsteiner Schlüssel nur 15,5 %. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wie viele Wohnungen waren es denn?) Das möchte ich einmal klar festhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bezahlbares Wohnen ist für mich und für uns nicht irgendein Thema, (Toni Schuberl (GRÜNE): Wie viele Wohnungen waren es denn? – Michael Hofmann (CSU): Jetzt kommt der Nächste da drüben!) sondern ein Herzensanliegen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ihr kennt die Fakten nicht. (Toni Schuberl (GRÜNE): Haben Sie Zahlen? Wie viele Wohnungen waren es? – Michael Hofmann (CSU): Lasst ihn ausreden!) Es gibt eine Anfrage im Deutschen Bundestag, die das belegt. Das können Sie nachlesen. Fragen Sie einfach. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wie viele?)

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Ludwig Hartmann

Sie können nachher eine Zwischenbemerkung stellen. Jetzt hat der Herr Minister das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Ich kann es gleich sagen. 13.600 Wohnungen haben wir im letzten Jahr gefördert, also jede vierte in Deutschland, weit mehr, als wir Einwohner haben. Unser Erfolg zeigt, dass wir liefern. Wir brauchen keine Belehrungen von Ihnen. (Florian von Brunn (SPD): Welcher Erfolg? – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Das Förderchaos hat Ihr ehemaliger Bundeswirtschaftsminister hinterlassen. Ich war vorgestern mit der neuen Bundesbauministerin, die das genauso sieht wie ich, auf der Messe EXPO REAL. Dort ist noch mal zum Ausdruck gekommen, es war Gold-Plating, sogar Platin-Plating, was gefordert wurde, weit an der Realität vorbei. Wir in Bayern stehen für Stabilität, Verlässlichkeit und Zukunft. Unsere Fakten sprechen für sich. (Florian von Brunn (SPD): Eben nicht!) Sie wissen alle, die Bauwirtschaft steckt seit 2022 in einer tiefen Krise. Besonders betroffen ist der Wohnungsbau. Unsere Wohnraumförderung war in dieser Zeit der Stabilitätsanker. Wir haben in den letzten beiden Jahren 2,2 Milliarden Euro an Bewilligungsmitteln ausgereicht. Trotz der Krise gab es nie einen Baustopp, sondern wir haben so viel wie möglich auf die Baustelle gebracht. Ich sage es noch mal, wir haben im Jahr 2024 allein 13.600 Wohnungen gefördert. Wie Sie nachlesen können, ist es Bayern gelungen, den Bestand an Sozialwohnungen stabil zu halten, während andere aus den Sozialbindungen gefallen sind. Gleichzeitig werden laufend neue Förderprojekte freigegeben: unser diesjähriges Sommerpaket mit 100 Millionen Euro (Gülseren Demirel (GRÜNE): Das war doch nicht die Frage!) und das Herbstpaket mit 300 Millionen Euro, das sich in der Vorbereitung befindet. Wir halten dieses Rekordniveau also aufrecht. Es ist unser Plan, dass die hohen Fördermittel weiterhin bestehen bleiben. Wir legen sogar noch eine Schippe drauf: Wie der Ministerpräsident in Banz in Aussicht gestellt hat, ist unser Plan, dass wir bis 2028 zusätzlich 1 Milliarde Euro für den Wohnungsbau bereitstellen. Das ist bezahlbarer Wohnraum, den wir in ganz Bayern schaffen wollen. Herr Kollege Baumgärtner hat darauf hingewiesen. Jetzt zu dem Thema, das Sie heute in den Mittelpunkt stellen. In München ist der Wohnungsmarkt besonders angespannt. Darüber sind wir uns alle einig. Die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften investieren aktuell in verschiedene Bauvorhaben im Stadtgebiet. Insgesamt sind in München derzeit 2.330 Wohnungen von uns im Bau. Sie haben gesagt, Sie sehen nichts, und Sie wissen von nichts. Außer der Frau Kollegin Demirel, die bei Richtfesten und Einweihungen immer mit dabei war, habe ich ansonsten niemanden gesehen, auch keine Medienvertreter, die sich nur dann interessieren, wenn es andere Schlagzeilen gibt. Wenn wir in Millionenprojekte in München investieren, interessiert das kaum jemanden. Dann sind wir nur mit ein paar Leuten vor Ort, und der Zeitungsartikel ist so groß wie eine Briefmarke. Andere Schlagzeilen sind da trächtiger. Natürlich haben wir uns das Strafjustizzentrum angeschaut. Fachleute haben das geprüft, weil es sonst heißt, was die Beamten wieder gemacht hätten. Wir haben von Experten prüfen lassen, ob unsere staatlichen Wohnungsbaugesellschaften dort bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Das Ergebnis war eindeutig, worauf Jürgen Baumgärtner gerade hingewiesen hat: Eine Weiternutzung des Strafjustizzentrums für Wohnungen ist extrem teuer. Die Kosten für einen Umbau wären deutlich höher als bei anderen Projekten, selbst innerhalb Münchens. Der Gebäudekomplex stammt aus den 70er-Jahren und ist sanierungsbedürftig. Das birgt erhebliche Kostenrisiken. Das bedeutet: Wenn wir das selbst mit unseren Wohnungsbaugesellschaften machen würden, müssten wir neben den Fördermitteln auch Eigenkapital einsetzen. Das wäre doppelt so hoch wie bei anderen Projekten. Wir könnten also mit den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften mit demselben Geld doppelt so viele Wohnungen woanders bauen. Das einfach zu ignorieren, wäre wirtschaftlicher Unsinn. Die Wohnraumförderung ist so hoch wie noch nie, aber wir können jeden Euro nur einmal ausgeben. Herr Mistol ist jetzt nicht mehr da. Jetzt habe ich so vieles über die BayernHeim GmbH gehört, sie sei ein "Rohrkrepierer" usw. Herr Mistol hat mir vor dem Sommer vorgeworfen, dass die BayernHeim GmbH zu viel baue und die Wohnraumförderung greife. Wie soll es anders gehen? – Ich habe mir die Zahlen extra aufgeschrieben: Wir haben derzeit bei der BayernHeim GmbH 5.700 Wohnungen im Bestand oder im Bau. Knapp 1.000 Wohnungen sind fertig. Ich habe letzte Woche in Germering ein großes Neuprojekt eröffnet. 4.771 Wohnungen sind im Bau. Wir machen da auch weiter. Alles, was derzeit läuft, wird auch umgesetzt. Es gilt aber auch das Subsidiaritätsprinzip. Wenn alle anderen Städte, die Kommunen und die Genossenschaften in die Wohnraumförderung greifen wollen, hat sich der Staat zurückzunehmen. Wenn wir an der Stelle des Justizzentrums nicht selbst bauen, müssen wir die Fläche für behördliche Zwecke nutzen. So steht es in unseren Regularien. Das ist geprüft worden. Herr Kollege Baumgärtner hat darauf hingewiesen, dass ein Staatsbedarf nicht bestehe. Außerdem gilt bei Behördenunterbringungen der Grundsatz: Mieten vor Bauen. Der Ministerrat hat sich deshalb im Juli in intensiver Abwägung für den Verkauf der Immobilie entschieden. Herr von Brunn, eine Vergabe im Erbbaurecht ist keine sinnvolle Alternative. (Florian von Brunn (SPD): Ich habe nicht von Erbbaurecht gesprochen!) – Nein, aber Sie haben gesagt, dass die Mittel dann in die Wohnraumförderung gehen sollen. Das geht gar nicht. Ich bin kein Jurist, aber es steht sogar in unserer Verfassung, (Florian von Brunn (SPD): Das habe ich auch in meiner Rede gesagt!) dass eine Grundstückveräußerung wieder in den Grundstock muss und wir jede Immobile vom Grundstock aus kaufen. Wenn wir einen Erbbauzins einnehmen, läuft der in den normalen Haushalt, wird für irgendetwas anderes ausgegeben und kann nicht wieder für Grundstückskäufe verwendet werden. Der Verkauf ist die vernünftigste Lösung. (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Auch künftig hat der geförderte Wohnungsbau top Priorität. Wenn der freifinanzierte Wohnungsbau nicht anspringt, haben wir alle miteinander ein Problem. Liebe Fraktion der GRÜNEN, in Ihrem Antrag taucht viermal das Wort "Spekulation" auf. Das zeigt eine völlig falsche Auffassung von unserer Wirtschaftsordnung. Ist Ihnen überhaupt bewusst, dass 90 % der neuen Wohnungen privat finanziert werden? – Der soziale Wohnungsbau ist wichtig, aber er kann das Problem nicht allein lösen. Jede Wohnung, die auf dem Markt ist, entlastet den Wohnungsmarkt. Auf der genannten Liegenschaft gab es bisher überhaupt keine Wohnungen. Ich bin sehr dankbar für jedes private Engagement im Wohnungsbau. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich war in dieser Woche am Montag in München bei der EXPO REAL auf einer Podiumsdiskussion mit unserer neuen Bundesbauministerin. Die sieht das eins zu eins genau wie ich. Die Fachstellen, die sich damit auseinandersetzen, sagen, das Verhältnis 90 : 10 können wir nie umdrehen. Das möchte ich ganz klipp und klar dazu sagen. Kein Staat der Welt kann das Verhältnis umdrehen. Wir wollen weiter bei unseren hohen Summen bleiben, aber mehr ist selbst beim Freistaat Bayern nicht drin. Ich kann nur sagen: Der Freistaat Bayern will, dass die Liegenschaft dort sinnvoll genutzt wird. Wir sind offen für kluge Ideen, aber ich möchte schon mal betonen, dass der Ball klar bei der Landeshauptstadt München liegt. Es ist ja jetzt gesagt worden: Wenn ihr das alles so im Bestand umbaut, nichts anrührt, könnt ihr das machen. Eine Nutzungsänderung machen wir mit. Wenn ihr das abreißt und einen anderen Bebauungsplan wollt, dann – das hat man nicht dazugesagt, aber in Aussicht gestellt – werdet ihr gegängelt. Dann kommen große Freiraumflächen dazu, und das, das und das darf man nicht machen. Dort Wohnungen zu errichten, im Rahmen eines neuen Bebauungsplans, wird also sehr schwierig. Ich kann nur sagen: Die Stadt München hat jetzt alle Möglichkeiten, um gemeinsam eine sinnvolle Nachnutzung zu ermöglichen. Nutzen Sie einfach den Gestaltungsspielraum. Die IMBY steht mit allen Verantwortlichen im engen Austausch; überhaupt sind in den letzten zwei Jahren, seit wir das 2023 angegangen sind, Gespräche mit der Landeshauptstadt München geführt worden. Unser aktueller Stand ist nach wie vor: Die Landeshauptstadt München hält daran fest, dass der komplette Bestand erhalten werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie da Einfluss haben, setzen Sie sich bitte dafür ein, dass die Stadtverwaltung und der Stadtrat eine attraktive Mischnutzung ermöglichen. Selbstverständlich kann dort geförderter Wohnraum entstehen. Von uns hat niemand etwas dagegen. Wir haben uns auch nicht dagegen ausgesprochen. Ich habe auch nicht gesagt, dass wir den nicht fördern würden. Ich möchte jetzt ganz klipp und klar dazu sagen: Wir haben hier nichts ausgeschlossen, und darum möchte ich das hier auch noch mal klar zum Ausdruck bringen. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung, ganz kurz: Ich bitte, die Zwischengespräche einzustellen. Das gilt für die Regierungsbank und die Abgeordneten gleichermaßen. – Bitte schön. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann sagen: Wir als Freistaat Bayern setzen die verfügbaren Mittel so zielgerichtet wie möglich ein. Die richtige Frage ist also: Wo erreichen wir mit unseren Mitteln am meisten für den Wohnungsbau? Dafür tragen alle im Hohen Haus Verantwortung. Wir müssen weg von ideologischen Dingen. Es muss einfach so sein, dass man den klugen Menschenverstand einsetzt. Wir können auch nicht nach der "Wünsch-dir-was-Methode" verfahren. Was ich in der Zeitung lese, was alles gewünscht wird! Was da für Nutzungen stattfinden sollen! Staatlichen Bedarf kann ich da null erkennen. Ich appelliere an alle, in diesen wirklich herausfordernden Zeiten, die wir haben, zur Vernunft zurückzukehren. Also Schluss mit ideologischen Wunschvorstellungen! Lassen Sie uns jetzt gemeinsam für die vernünftigste Lösung für Bayern kämpfen. Wir sind natürlich zu Gesprächen bereit. Ich werde selbstverständlich auch weiterhin mit der Stadt München verhandeln. Die Dringlichkeitsanträge sind aber abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. – Die erste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Christian Hierneis für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben ja gesagt, dass eine Mischnutzung möglich gemacht werden soll. Wenn Sie sich den Bebauungsplan mal angeschaut hätten, würden Sie wissen, dass bei einer Mischnutzung bereits heute sogar Wohnungen auf diesem Gelände möglich sind. Ich habe jetzt drei Fragen. Erstens. Welche behördlichen Regularien, die Sie gerade genannt haben, bestimmen, dass der Staat auf staatlichen Grundstücken nur Gebäude für behördliche Zwecke bauen darf? Dann dürften Sie auf eigenen Grundstücken niemals Wohngebäude bauen. Zweitens. Welche sinnvollen Nutzungen stellen Sie sich bei diesen Preisen vor? Welcher Investor wird bei 400 Millionen Euro Kosten dort eine sinnvolle Nutzung generieren und nicht Luxuswohnungen bauen? Die letzte Frage ist: Warum veröffentlichen Sie die Machbarkeitsstudie nicht? Ich habe Ihr Ministerium mittlerweile schon dreimal angeschrieben und bekomme leider keine Antwort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Zur letzten Frage, Herr Hierneis: Ich bin vor 35 Jahren das erste Mal in den Marktgemeinderat eingezogen. Dort habe ich gelernt, dass Grundstücksfragen immer nicht öffentlich zu klären sind. Wir sind in Verhandlungen, und darum werde ich das jetzt auch nicht veröffentlichen. Kollege Baumgärtner hat ja darauf hingewiesen. (Florian von Brunn (SPD): Es geht doch um öffentliche Grundstücke!) – Entschuldigung, wir haben unser Interesse zu wahren. (Zuruf des Abgeordneten Christian Hierneis (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Das zeigt die ganze Naivität der Kollegen!) Zu den anderen Fragen, zu unseren Regularien: Wenn wir irgendwo bauen, muss ein Staatsbedarf da sein. Wir können nicht irgendetwas bauen. Fragen Sie Ihre Kolleginnen im Haushaltsausschuss. Die legen da alle besonderen Wert darauf. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Zum Bebauungsplan: Natürlich ist das möglich. Das hat die Stadt München auch gesagt. Aber ich kann es noch mal sagen: Die Sanierung dieses Gebäudes ist völlig unwirtschaftlich und kommt für uns nicht infrage.

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Florian von Brunn, SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Herr Staatsminister, Sie haben ja gerade abgehoben auf die Neubauzahlen bei den Sozialwohnungen in Bayern. Es stimmt auch, was Sie gesagt haben. Allerdings muss man das auch vor dem Hintergrund sehen, dass wir im Jahr 2003 in Bayern fast 240.000 Sozialwohnungen hatten. Heute haben wir noch 134.000. Das heißt, in den letzten 20 Jahren sind in Bayern fast 100.000 Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen. Das Pestel Institut sagt für 2030 einen Bedarf von 320.000 voraus. 320.000 Wohnungen! Das ist noch ein weiter Weg. Vor dem Hintergrund, dass fast 100.000 Wohnungen in Bayern aus der Sozialbindung gefallen sind, wäre ich etwas vorsichtiger, was Ihr Selbstlob angeht. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Aber darin stand nicht, dass der Freistaat Bayern sie vorhalten muss. Da sind die Kommunen mindestens genauso gefordert. Wir unterstützen hier, wo wir können. Ich kann nur sagen: In meiner Amtszeit sind es eher mehr geworden, als aus der Bindung herausgefallen sind. Man könnte jetzt sagen, dass das ein kurzer Zeitraum ist. Aber für den zeichne ich verantwortlich. (Florian von Brunn (SPD): Da gebe ich Ihnen recht!) Das kann ich nur darlegen. Wir kämpfen natürlich darum, dass wir da besser vorankommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 19/8267 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Bitte die Gegenstimmen anzeigen! – Das sind FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 19/8273 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Bitte die Gegenstimmen anzeigen! – Das sind FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Christiane Feichtmeier, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Drohnenstrategie für Bayern entwickeln - Bayern muss abwehrbereit sein! (Drs. 19/8268) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Prof. Dr. Winfried Bausback, Michael Hofmann u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl u. a. (FREIE WÄHLER) Bayerns Luftraum durch konsequente Drohnenabwehr schützen (Drs. 19/8269) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile der Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Die jüngsten Vorfälle am Flughafen München haben es uns drastisch gezeigt: Unser Freistaat ist nicht ausreichend vorbereitet auf die wachsende Bedrohung durch Drohnen. Tausende Reisende saßen fest, Flüge wurden gestrichen, und am Ende musste sogar die Bundeswehr eingreifen. Das muss doch für uns alle ein Alarmsignal sein; denn es zeigt: Bayern ist gegen Drohnenangriffe derzeit nicht gewappnet. Die Staatsregierung hat jetzt – meiner Meinung nach ein bisschen spät und vermutlich unter viel Druck – ein Schnellgesetz angekündigt, das uns bislang nicht vorgelegt wurde, ein Gesetz, das mit heißer Nadel gestrickt wurde, das den schönen Anschein erwecken soll: Wir handeln entschlossen. (Michael Hofmann (CSU): Sie kennen es doch noch gar nicht!) Aber die Wahrheit ist: Die Polizei hat zu wenig technische Ausrüstung. Es fehlen klare Zuständigkeiten und eine koordinierte Zusammenarbeit. 90 % der Drohnen in Bayern sind nicht registriert, und Verstöße werden selten und unzureichend geahndet. Das ist die Realität, und diese Realität macht Bayern verwundbar. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD fordern deshalb eine umfassende Drohnenstrategie für Bayern, ressortübergreifend verbindlich und wirksam. Diese Strategie muss aus unserer Sicht Folgendes beinhalten: Erstens. Eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden, von Radar über Störsender bis hin zu Abwehrsystemen. Zweitens. Eine institutionalisierte Vernetzung: Polizei, Feuerwehr, Flughäfen, Bundeswehr und Betreiber kritischer Infrastruktur müssen eng zusammenarbeiten. Drittens. Ein Lagebild für Drohnenaktivitäten, damit Gefahren erkannt werden, bevor sie Schaden anrichten. Viertens. Die Durchsetzung der Registrierungspflichten und konsequente Ahndung von Verstößen. Fünftens. Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Drohnenabwehr, damit Bayern technologisch nicht den Anschluss verliert. Sechstens. Eine Berichtspflicht bis Ende November. Der Landtag und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was umgesetzt wird. Was Sie gestern beschlossen haben, reicht bei Weitem nicht aus. Auf Nachfrage haben Sie, Herr Minister Herrmann, einräumen müssen, dass für die Drohnenausrüstung der Polizei noch gar kein Geld eingeplant ist. Wir von der SPD stehen für einen effizienten und effektiven Drohnenabschuss, wenn die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel steht. Klar ist aber auch: Die diesbezüglichen Regelungen müssen wasserdicht sein. Was passiert zum Beispiel, wenn Menschen durch abgeschossene Drohnen verletzt werden? Ich möchte nicht, dass dann meine Kolleginnen und Kollegen von der Polizei dafür verantwortlich gemacht werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, Drohnen sind längst nicht mehr nur ein Spielzeug; sie sind Spionage- und Angriffswaffen. Wir dürfen hier nicht hinterherhinken. Unser Dringlichkeitsantrag ist kein Placebo und kein Schnellschuss; er ist ein klares Konzept, präventiv, koordiniert und zukunftsorientiert. Bayern braucht keine Ankündigungen; Bayern braucht jetzt Entschlussfreudigkeit. Die Antwort auf neue Herausforderungen kann im Übrigen auch nicht immer eine neue Behörde in München sein. Sie reden ständig vom Bürokratieabbau, und das Einzige, was Ihnen in der aktuellen Krisensituation einfällt, ist die Schaffung eines neuen – in Wirklichkeit alten – Landesamtes, das vielleicht in einigen Jahren einsatzbereit sein wird. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu für ein Bayern, das handelt und das seine Bürgerinnen und Bürger tatsächlich schützt. Zum Dringlichkeitsantrag der CSU und der Fraktion der FREIEN WÄHLER enthalten wir uns, weil wir keinen Gesetzentwurf begrüßen können, der uns noch gar nicht vorliegt. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom AfD-Abgeordneten Ralf Stadler vor. Bitte schön.

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Ralf Stadler AfD

Frau Feichtmeier, wollen Sie wirklich den Bürgern draußen diese Panik weismachen? Stellen Sie sich einmal vor, ein paar besoffene Wiesnbesucher werfen ihre Lederhosen über den Flughafenzaun. Führen Sie dann auch noch eine Lederhosenabwehr ein? Sie wissen doch ganz genau, dass das ein totaler Hype ist, oder? Glauben Sie wirklich, dass uns sogenannte Russen mit einer Drohne ausspähen müssen? Die Russen haben bereits in den Fünfzigerjahren Satelliten ins All geschossen. Die sehen von dort oben genau, wenn Sie sich einen Popel herausziehen. – Da wollen Sie uns so etwas weismachen. Glauben Sie das wirklich?

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Christiane Feichtmeier SPD

Herr Stadler, ich muss jetzt nicht auf Ihre seltsamen Ausführungen reagieren. Ganz ehrlich, wir müssen sehen, dass sich in unserem Luftraum Drohnen befinden. Kaum jemand weiß, woher diese Dinger kommen. Es liegt doch im Interesse unser aller Sicherheit, dass wir dagegen vorgehen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Alfred Grob für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Alfred Grob CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Drohnen werden insgesamt einen größeren Einfluss auf die Gesellschaft haben, als die Leute meiner Meinung nach jetzt erst erkennen. – So hat es bereits vor Jahren Bill Gates gesagt. Er meinte das aber positiv. Er meinte Drohnen zur Lieferung von Organen, von Medikamenten, zur Überwachung von Waldbränden oder von Flutkatastrophen. Aber, wie wir im Ukraine-Krieg erfahren haben, kann man mit Drohnen leider auch Krieg führen, Sabotage und Spionage betreiben oder anderen durch die bloße Anwesenheit von Drohnen, zum Beispiel am Flughafen, Angst und Schrecken einjagen. Auch wirtschaftlicher Schaden kann durch Drohnen angerichtet werden. Das geschieht leider immer wieder und immer häufiger. Seit einiger Zeit dringen mutmaßlich russische Drohnen – ich sage "mutmaßlich" – in den Luftraum europäischer Staaten ein, zum Beispiel von Dänemark, Schweden, Polen und natürlich der Ukraine. Mittlerweile ist auch der deutsche Luftraum betroffen. Zunächst wurden mehrfach in Schleswig-Holstein ungeklärte Luftraumverletzungen festgestellt. Jetzt ist die Bedrohung durch Drohnen leider auch in Bayern angekommen. Während des Oktoberfests, der Wiesn, musste der Luftverkehr am Münchner Flughafen zwei Nächte hintereinander wegen Drohnensichtungen ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Bedrohung durch Drohnen leider auch in Bayern konkret und präsent ist. Die Folgen haben wir alle mitbekommen, live und in Farbe, wahrscheinlich im Fernsehen, am letzten Wochenende. Genau diese ganz reale Bedrohung haben wir schnell erkannt und darauf reagiert, nämlich mit dem Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern, das gestern durch das Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dieses Gesetz auch den Einsatz bewaffneter Drohnen vorsieht. Genau darüber haben wir schon wochen- und monatelang im Rahmen der Beratungen über das PAG diskutiert. Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine rechtssichere Grundlage für unsere Polizistinnen und Polizisten zu haben, wenn es darum geht, unbemannte Luftfahrtsysteme zu erkennen und letztlich zu entfernen. Entscheidend sind hier die drei E, von denen wir noch öfter hören werden. Es ist wichtig, die Flugkörper zu erkennen, zu markieren, zu entscheiden und zu entfernen. Das wird durch unseren Gesetzentwurf in Zukunft besser ermöglicht. Meine Damen, meine Herren, aus meiner Sicht ist es bezeichnend, dass Bayern damit schnell und klar auf diese Form der Bedrohung seiner Sicherheit reagiert. Ein zweiter Schritt muss allerdings folgen. Der zweite Schritt muss sein, dass auch der Bund reagiert. Deshalb fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag auch, dass die Bundesebene parallel Rechtsgrundlagen entwickelt, um länderübergreifend den rechtssicheren Abschuss von unbemannten Flugsystemen zu ermöglichen. Die Bundesebene muss vor allem klare Zuständigkeiten bei der Anwendung dieser Mittel festlegen, und zwar für die Landespolizei, die Bundespolizei und für die Bundeswehr. Darüber hinaus fordern wir von der Staatsregierung, sich auf Bundesebene im Bedarfsfall für die Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnenbedrohungen einzusetzen. In aller Regel handelt es sich dabei um nichts anderes als um eine technische Unterstützung. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei der Polizei. Die technische Unterstützung muss über die Amtshilfe durch die Bundeswehr gewährleistet sein. Ehrlicherweise muss man sagen: Die Fluggeräte reichen von 30-Zentimeter-Drohnen, die 50 Meter über dem Boden fliegen, bis zu 8 Meter großen Drohnen, die waffenfähig und damit reine Militärdrohnen sind. Diese Drohnen können sogar auf 5.000 Metern fliegen. Wer alle Formen von Drohnen effektiv bekämpfen will, braucht die Unterstützung durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein dritter Aspekt: Wer Drohnen effektiv und nachhaltig im Luftraum bekämpfen will, muss auch an die Forschung denken. Deshalb fordern wir mit unserem Dringlichkeitsantrag auch den Ausbau und die weitere Fortentwicklung des Defense Lab in Erding. Warum ist das wichtig? – Weil wir in diesem Lab Start-ups, wehrtechnische Unternehmen, Hochschulen, Polizei und Bundeswehr zusammenbringen, um Wissenschaft, Forschung und Technologie mit der praktischen Anwendung zu vernetzen. Genau darin sehen wir die Zukunft. Die in Erding gebündelte Forschung, Entwicklung und Erprobung, also auch das Testen dieser Technologie, führt zur beschleunigten Realisierung von Verteidigungstechnologien. Ich bin überzeugt, dass die technische Entwicklung von Drohnen so kurzfristig erfolgt, dass man darauf technisch und wissenschaftlich reagieren muss. Ich bin überzeugt, dass das Defense Lab in Erding einen Innovationsschub auslösen sowie Waffensysteme und die Wehrindustrie befruchten wird. Wir sind hier für die Polizei, die Forschung, die Entwicklung und die Bundeswehr auf einem richtigen Weg. Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, der bei seinem Besuch in Erding am 22. Juli sagte: "Unser Anspruch muss sein, vorauszudenken, also vor der Welle zu sein." Genau das wird das Defense Lab in Erding leisten. Davon bin ich überzeugt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass unsere Freiheit, unsere Demokratie und auch unsere Art zu leben seit geraumer Zeit so stark bedroht sind, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Militärexperte Carlo Masala von der Universität der Bundeswehr hat deshalb zur Eile gemahnt. Das gilt für die Ausrüstung der Bundeswehr und für die Sicherheitsbehörden bezüglich der Ausrüstung mit Drohnen. Das gilt des Weiteren für die Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen. Er hat wörtlich gesagt: "Wir sind nicht mehr im Frieden, sondern in Krisenzeiten, da können wir uns nicht ewig Zeit lassen." Meine Damen und Herren, das nehmen wir sehr ernst. Wir haben diesen Gesetzentwurf schnell, klar und nachhaltig auf den Weg gebracht; denn wir alle haben Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen für die Sicherheit sorgen, auch wenn sie von oben bedroht wird. Für diese Sicherheit werden wir von der CSU eintreten. Ich bitte deshalb aus Überzeugung um Ihre Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Wir lehnen den Dringlichkeitsantrag der SPD ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Abgeordnete Richard Graupner für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Die jüngsten Vorfälle am Münchner Flughafen, die Tausende Reisende stranden ließen, zeigen uns schon eindrucksvoll: Drohnen sind keine Spielzeuge mehr, sondern sie entwickeln sich zu einer ernsthaften sicherheitspolitischen Herausforderung. Bayern muss diesbezüglich handlungsfähig werden; das ist unstrittig. Aber ich möchte auch davor warnen, nun jeden Drohnenflug und jede Drohnensichtung zum Staatsnotstand aufzubauschen. Die Staatsregierung selbst hat auf unsere Anfrage hin eingeräumt, dass bei keinem der Drohnenvorfälle der vergangenen Jahre Hinweise auf Terrorismus oder Spionage vorlägen. Das ist bisher auch bei den jüngsten Vorfällen nicht anders. – Das nur vorweg. Jetzt zu den vorliegenden Anträgen. Der SPD-Antrag legt einen konzeptionell durchaus nachvollziehbaren Ansatz vor, indem er eine ressortübergreifende Drohnenstrategie fordert. Konkrete Maßnahmen wie Drohnendetektion durch Radar, Funkfrequenzstörer oder ein Lagebild für sensible Bereiche wie Flughäfen erscheinen sinnvoll. Zudem kritisiert der Antrag völlig zu Recht die Untätigkeit der Staatsregierung. Wenn der Münchner Flughafen aufgrund ungeklärter Drohnenvorfälle zwei Nächte hintereinander stillsteht, dann ist das ein nicht hinnehmbares Armutszeugnis für die Sicherheitsstrategie des Innenministeriums. (Beifall bei der AfD) Wir sehen allerdings auch Verbesserungsbedarf. Anstatt auf einer Registrierungspflicht zu bestehen, die zum Beispiel Hobbydrohnenpiloten unnötig gängeln würde, schlagen wir vor, moderne, KI-gestützte Detektionssysteme zu benutzen, die gezielt Bedrohungen erkennen, ohne die Privatsphäre der Bürger einzuschränken. Solche Technologien sind effizienter und bürgerfreundlicher als bürokratische Kontrollen. Der CSU-Antrag glänzt vor allem mit geopolitischer Rhetorik. Dann feiern Sie das geplante Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen als großen Fortschritt. Aber bisher hat die Staatsregierung überhaupt keinen Handlungsbedarf gesehen. Das hat sie auf eine Schriftliche Anfrage von uns hin noch im August schwarz auf weiß zu Protokoll gegeben: keine terroristische Gefährdungslage, keine Notwendigkeit einer Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, und dies, obwohl die Zahl der Drohnenvorfälle seit Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Jetzt ändern auf einmal zwei Vorfälle von, wie man bislang hört, handelsüblichen Drohnen für den Privatgebrauch alles. Nun hören wir plötzlich vom Ministerpräsidenten: Der Schutz unseres Territoriums hat absolute Priorität. – Wohl wahr. So eine Entschlossenheit hätten wir uns allerdings im Jahr 2015 gewünscht. Dann wäre den Deutschen viel Leid erspart geblieben. Wieso also plötzlich dieser fast an Hysterie grenzende hektische Aktivismus? Wieso auf einmal abschießen statt abwarten? – Ich sage es Ihnen: Mit einem markigen Wildwestspruch Handlungsentschlossenheit zu simulieren, lenkt wunderbar von der bisherigen eigenen Untätigkeit ab. Es gibt also wahrlich keinen Grund für die CSU, sich hier selbst auf die Schulter zu klopfen. Im Gegensatz zu Ihnen setzt die AfD auf ein entschlossenes, umfassendes, effektives, aber auch faktenbasiertes Vorgehen. Wir brauchen klare Regeln, die den Einsatz von Abwehrtechnologien auf konkrete Gefahren und kritische Infrastruktur beschränken. Wir fordern eine realistische Haushaltsplanung, um die Maßnahmen zügig umzusetzen, ohne dabei auf hektische, panikinduzierte Schnellschüsse zu setzen. Wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Beim CSU-Antrag enthalten wir uns der Stimme. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Florian Siekmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Florian Siekmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist: Die hybriden Bedrohungen sind real und kommen vor allem aus Russland. Fakt ist auch: Der Münchner Flughafen wurde zwei Nächte lang in Folge lahmgelegt. Das lag nicht an dem unzureichenden Polizeigesetz, sondern das lag an fehlenden Fähigkeiten zur Abwehr von Drohnen, die längst hätten aufgebaut werden müssen. (Beifall bei den GRÜNEN) Kurz zum Gesetz: Ich habe schon im Mai das Innenministerium zur Drohnenabwehr gefragt. Die Antwort war – Zitat –: Auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes kann die bayerische Polizei zur Gefahrenabwehr Drohnen deaktivieren, verifizieren und abwehren. – Fakt ist also: Am Flughafen München hätte die Polizei schon längst gedurft, sie hat aber mit den zur Verfügung stehenden Fähigkeiten nicht gekonnt. Die vollmundigen Ankündigungen, die wir alle jetzt am Wochenende vom Ministerpräsidenten gehört haben, sollten vor allem darüber hinwegtäuschen, dass die Fähigkeiten aufgrund von politischen Versäumnissen der CSU nicht aufgebaut worden sind, sonst nichts. (Beifall bei den GRÜNEN) Wirklich dringender gesetzlicher Handlungsbedarf besteht im Bund. Da hat CSU-Bundesinnenminister Dobrindt die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ein halbes Jahr lang liegen lassen und so die Bedrohung völlig verschlafen. Die Kompetenzen von Polizei und Bundeswehr müssen dringend neu geordnet werden, auch die Rolle des Bundes bei der Luftraumsicherheit. Kompetenzgerangel am Flughafen- oder am Kasernenzaun können wir uns nicht länger leisten. Ich nehme erstaunt zur Kenntnis – und halte das für ein kleines Armutszeugnis –, dass Sie Ihren eigenen Bundesinnenminister jetzt per Antrag doch einmal zum Handeln auffordern. Das ist überfällig. Den Entwurf gab es schon von der alten Regierung. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Kompetenzwirrwarr ist keinesfalls gelöst. Gestern erklärte eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber der "SZ" – Zitat –: Im Rahmen ihrer Aufgaben an Verkehrsflughäfen sind sowohl die Deutsche Flugsicherung, die Flugplatzbetreiber, Landesluftsicherheitsbehörden, die Polizeien der Länder als auch die Bundespolizei zuständig. – Das sagt die Bundespolizei. Politisch verantwortlich ist der CSU-Bundesinnenminister. Der Flughafen München hat mir dann gestern geschrieben – Zitat –: Detektion und Abwehr von Drohnen liegen in der Verantwortung der Bundespolizei und Landespolizei. – Das ist der Flugplatzbetreiber, politisch verantwortlich der CSU-Finanzminister. Dann haben wir das Luftamt: CSU-Bauminister; die Landespolizei: CSU-Landesinnenminister; die Flugsicherheit: nicht CSU, aber CDU-Bundesminister. Jeder zeigt am Ende auf jeden. Die CSU zeigt auf sich selbst. Das löst aber nicht das Problem. So kann eine Drohnenabwehr am Flughafen in München auf keinen Fall organisiert werden. Das ganze Theater, das wir jetzt seitens des Ministerpräsidenten um das sogenannte Schnellgesetz erlebt haben, sollte doch vor allem Kompetenzwirrwarr und Versagen kaschieren. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt noch zum Schnellgesetz. Das wird ja in dem Dringlichkeitsantrag begrüßt. Dieses Schnellgesetz ist derart schnell unterwegs, nämlich im Schneckentempo, dass es bis jetzt, bis gerade eben – ich habe noch mal nachgeschaut – den Weg zum Landtag nicht geschafft hat. Es wurde weder allen Abgeordneten zugestellt – im Übrigen auch mir als stellvertretendem Innenausschussvorsitzenden nicht, der das mal auf die Tagesordnung setzen soll – noch im Parlamentsbeteiligungsverfahren eingestellt. Sie wollen also, dass der Landtag ein Gesetz begrüßt, das ihm offiziell nicht einmal vorliegt. (Beifall bei den GRÜNEN) So, meine Damen und Herren, zieht man den Parlamentarismus und den Landtag wirklich ins Lächerliche. Solche Begrüßungsanträge bringen für die Drohnenabwehr nichts und haben auch sonst keine Wirkung. Überhaupt einmal etwas zu den Begrüßungsanträgen: Meinem Verständnis nach ist der Landtag zum Beraten und Beschließen da. Das Begrüßen machen wir gerne auf dem Weg in den Plenarsaal. Aber hier im Saal sollten wir entscheiden. Entschiedenes Handeln wäre für eine wirkungsvolle Drohnenabwehr wichtig. Dass das geht und keine Zukunftsmusik ist – es geht übrigens auch ohne martialische Abschussmetaphern –, zeigt der Flughafen Singapur. Was wir bei uns bräuchten, das wären rund um kritische Infrastrukturen wie gerade Flughäfen eine multisensorische Erkennung, um Drohnen zu erkennen und einschätzen zu können, Drohnenabwehreinheiten von Bund und Land, die auch über den Flughafenzaun hinaus operieren können, ohne gleich in Kompetenzgerangel auszubrechen, gerne auch mobile Einheiten für die Landespolizei, damit man auf Drohnensichtungen durch die Bevölkerung reagieren kann – dann wäre aber auch eine Handlungsempfehlung für die Bevölkerung gut, wie sie denn bei Drohnensichtungen reagieren soll –, und ein sauberes Lagebild, das nicht nur alle paar Monate erscheint. Das alles in einem Operationsplan zur Drohnenabwehr wäre die richtige Antwort auf die hybriden Bedrohungen, denen wir entgegenblicken. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation in Deutschland ist ernst, wesentlich ernster, als der Kollege von der AfD sich auch nur ausmalen mag. Diese Verharmlosung von rechts außen folgt einem klaren Muster. Die AfD hat immer noch nicht erkannt, dass wir zumindest nicht mehr im Frieden sind, vielleicht sogar schon einen Schritt weiter, weil der Aggressor Putin nach der Restitution früherer Machtverhältnisse strebt, die Sowjetunion und den Warschauer Pakt wieder aufstellen will und auch Deutschland destabilisieren möchte und dies bereits tut. Ich sage es hier ganz deutlich: Die Tatsache, dass Sie mit so vielen Abgeordneten hier im Bayerischen Landtag sitzen, ist tatsächlich auch ein Erfolg von Wladimir Putin und seinen Destabilisierungsversuchen. (Zuruf von der AfD: Was erlauben Sie sich! – Weitere Zurufe von der AfD) – Das ist klar, dass Sie sich dagegen reflexhaft zur Wehr setzen wollen. Aber das, was hier im Cyberraum, im Internet abgeht, kommt auch aus russischer Propaganda (Zurufe von der AfD) und ist dazu angetan, Sie zu stärken. Wir haben heute ein anderes Thema, das Thema Drohnenabwehr. Das Thema Drohnenabwehr zielt auch auf die Bedrohung durch Russland. Egal, ob jetzt alle Vorfälle tatsächlich originär auf russische Destabilisierung zurückgehen oder nicht: Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass die Aggressionen von russischer Seite zunehmen. Im Cyberraum führen sie bereits Krieg gegen uns. Die Drohnen werden kommen, und es wird weitere Versuche geben, die Verteidigungsbereitschaft, die Verteidigungsfähigkeit, die Resilienz unserer Gesellschaft zu testen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir hier gegensteuern. Wir haben, wenn ich kurz zurückblicken darf, 1989 deswegen den Warschauer Pakt, den Kommunismus besiegt, weil wir stärker aufgestellt waren, militärisch, aber auch von der Gesellschaft her verteidigungsfähig und verteidigungsbereit waren. Deswegen haben wir es geschafft, dass diese Diktatur in der Sowjetunion und in den Satellitenstaaten Osteuropas verschwunden ist. Die große Gefahr ist, dass Russland jetzt durch Destabilisierungsaktionen zurückschlägt. Deswegen müssen wir uns gerade im Bereich der Drohnenabwehr stark aufstellen. Ich komme jetzt zum SPD-Antrag. Da stehen durchaus Dinge drin, die vernünftig sind. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Nur, ihr tut ja so, als ob dieses Thema erst seit vorgestern hier in Bayern auf der Tagesordnung stünde. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) – Aber, lieber Kollege Halbleib, da muss ich Sie korrigieren. Ich kann Ihnen sagen: Im Februar 2017 (Volkmar Halbleib (SPD): Da bin ich gespannt!) fand auf meine Initiative hin eine Vorführung von Drohnenabwehrsystemen einer israelischen Firma statt. Da war alles da, was Rang und Namen hatte, die Landespolizei, die Bundespolizei. Da hat man vorgeführt, wie man Drohnen zu Boden bringt, ohne sie abschießen zu müssen, (Zurufe von der SPD) durch Jamming und durch Übernahme von Frequenzen. Ich kann mich noch gut daran erinnern. Ich hatte diesen Termin mit organisiert. Seitens der Israelis war Godel Rosenberg, der frühere Leiter der Bayerischen Vertretung in Tel Aviv, federführend. Wir haben uns lange mit diesem Thema befasst. (Volkmar Halbleib (SPD): Aber nichts gemacht!) Ich sage Ihnen auch, Kollege Halbleib: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vor zwei Jahren einen Antrag im Bundestag zur Drohnenabwehr eingebracht. Der wurde von der damaligen Bundesregierung abgelehnt. (Volkmar Halbleib (SPD): Wir reden von Bayern!) Und was machen wir hier in Bayern? (Volkmar Halbleib (SPD): Ablenkungsmanöver!) Wir machen hier in Bayern Nägel mit Köpfen. Ich sage Ihnen drei Punkte, die wesentlich sind. Das Erste ist: Wir müssen die bayerische Polizei noch zusätzlich ausstatten, damit sie der Aufgabe der Drohnenabwehr gerecht werden kann. Sie ist bereits ausgestattet. Aber hier werden wir noch zusätzliche Mittel benötigen. Zweiter Punkt: Rechtsgrundlagen. Ich meine, das jetzige Recht der Gefahrenabwehr gibt es schon her, dass man bei konkreten Gefahren Drohnen unschädlich machen kann. Dennoch ist es positiv, wenn wir das konkretisieren. Und, Herr Kollege Halbleib: Wir müssen auch auf Bundesebene für Rechtsklarheit, für Rechtssicherheit sorgen; denn Sie sehen es einer Drohne ja nicht an: Ist das eine Drohne, die von einem feindlichen Staat, also militärisch, abgeschossen oder abgesendet wurde? Ist es eine Drohne, die von einer Terrororganisation kommt oder von einem Geisteskranken? Das wissen Sie nicht. Sie können nicht erst ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. Dann brennen die Häuser. Sie müssen im Rahmen der Gefahrenabwehr dafür sorgen, dass die Bundeswehr bei der Drohnenabwehr zumindest, was die größeren Geräte anbetrifft, Amtshilfe leisten kann. Wir müssen auch auf Landesebene für Konkretisierung sorgen. Das tun wir bereits. Wir müssen drittens im Exekutivbereich die einzelnen Organisationen Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei harmonisieren. Aus diesem Grund ist die Initiative der Regierungsfraktionen und der Staatsregierung die richtige Antwort auf die derzeitige Bedrohungslage. Deswegen stimmen wir unserem Antrag natürlich zu. In dem SPD-Antrag – ich sage es noch einmal – sind durchaus vernünftige Dinge drin. Aber der Grundtenor ist falsch, der da lautet: Wir müssen jetzt – guten Morgen – aufwachen und eine Drohnenstrategie entwickeln. (Volkmar Halbleib (SPD): Ja! Habt ihr nicht gemacht!) Das ist realitätsfern. Deswegen ist dieser Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Andreas Jurca für die AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Andreas Jurca AfD

Werter Kollege Pohl, ich gestehe Ihnen zu, und es ist auch unsere Pflicht, dass wir, gerade was fremde Mächte betrifft, sehr skeptisch schauen, was da passiert, Stichwort Moscheenfinanzierung aus der Türkei oder Saudi-Arabien. Bei solchen Sachen, wo unsere Gesellschaft aktiv negativ beeinflusst wird, da muss man genau hinschauen, da muss man etwas machen. Auch hätte ich mir gewünscht, dass Sie bei der Nord-Stream-Sprengung ganz genau nachschauen und nachfragen, welche fremden Mächte denn dahinterstecken, wenn es darum geht, dass deutsche Infrastruktur angegriffen wird. Nur eine Sache kann ich nicht verstehen, und dazu würde ich Ihnen gerne eine Frage stellen: Ich weiß, dass durch die illegale Migration sehr viele Bürger in Deutschland gelitten haben. Aber wie viele Bürger aus Deutschland sind denn hier auf deutschem Boden gestorben wegen Putin? Das hätte ich gerne gewusst, weil das ja die primäre Gefahr für Sie ist.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Nachdem Sie nicht zum Thema reden, werde ich meine Zeit dafür nutzen, noch einen Gesichtspunkt anzubringen. (Zurufe von der AfD) Wir haben nämlich hier in Bayern Industrie, die im Bereich der Drohnenabwehr eine exzellente Expertise hat. Auch die gilt es zu stärken. Da müssen wir schauen. Das sage ich auch in Richtung SPD – ihr stellt den Verteidigungsminister –: Da müssen wir gemeinsam unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, dass zum Beispiel ein Unternehmen – ich nenne jetzt ein Unternehmen, weil es das weltweit innovativste im Bereich Drohnen und Drohnenabwehr ist, insbesondere was KI-gestützte Drohnenabwehr betrifft –, nämlich das Unternehmen Helsing, hier aus Bayern zum Zuge kommt. Es ist nämlich existenziell wichtig, dass wir hier breit aufgestellt sind und nicht auf einen großen Player vertrauen; denn diese Aufgabe ist eine Herkulesaufgabe für Staat und Gesellschaft. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Für die Staatsregierung hat der Staatssekretär Sandro Kirchner um das Wort gebeten. Bitte schön.

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Sandro Kirchner

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich muss versuchen, die Dinge ein bisschen einzunivellieren, einzufangen und korrekt einzuordnen. Die jüngsten Vorfälle mit Drohnen, gerade weil der Flugbetrieb am Münchner Flughafen mehrere Stunden eingeschränkt bzw. sogar eingestellt war, zeigen uns auf, dass wir einer erheblichen Bedrohung ausgesetzt sind. Wir sind einer akuten Gefährdung durch Drohnen ausgesetzt. Wenn wir die Medien und die Nachrichtenlage verfolgen und auch weltweit das Thema anschauen, stellen wir fest, dass die Gefährdung aktuell zunimmt und stetig steigt. Die Diskussion ist allgegenwärtig. Diese Angriffe – und so will ich auch die Situation am Münchner Flughafen einordnen –, die durch Störungen mit Drohnen am Münchner Flughafen stattgefunden haben, gefährden die kritische Infrastruktur. Sie gefährden auch militärische Einrichtungen. Sie stören den Luftverkehr. Sie gefährden die Passagiere im Luftverkehr. Vor allem aber sorgen sie für enorme wirtschaftliche Schäden, weil eine erzwungene Außerbetriebnahme eines Flughafens Auswirkungen auf Lieferketten usw. hat. Es gehen damit viele Probleme einher. Es ist auch schlimm, dass durch solche Zwischenfälle das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigt wird. Darunter leidet auch die subjektive Sicherheit in Bayern. Das ist auch ein Nährboden für unerwünschte andere Themen. Wir alle sind uns einig, dass Handlungsbedarf besteht. Das ist unstrittig. So habe ich das auch verstanden. Handlungsbedarf ist gegeben, es muss unverzüglich gehandelt werden, um diesen Bedrohungen massiv etwas entgegensetzen zu können. Alle Redner, die heute vor mir an diesem Rednerpult gestanden haben, haben nichts anderes gesagt. Wenn ich ihre Worte zusammenfasse, könnte ich sagen: Vielen Dank, wir sind alle auf der gleichen Seite, weil wir die Dinge angehen und regeln wollen. Vor allem aber wollen wir diese Gefahren abwehren. Frau Feichtmeier, Herr Siekmann und auch Herr Graupner, eines möchte ich aber korrekt einordnen; denn Sie haben es so dargestellt, als ob der Freistaat diesbezüglich bislang nichts getan hätte. (Volkmar Halbleib (SPD): Er hat vielleicht wenig getan! – Zuruf der Abgeordneten Christiane Feichtmeier (SPD)) – Sie sind sogar Polizistin und im Innenministerium tätig gewesen. Ich darf Ihnen an dieser Stelle sagen: Wenn Sie länger in der Politik aktiv waren – das sind alle Anwesenden, die ich angesprochen habe –, dann hätten Sie zur Kenntnis nehmen müssen – deswegen sage ich es Ihnen jetzt noch einmal –, dass unsere Polizei viele Maßnahmen in Bezug auf Drohnenabwehr, Drohnendetektion und vieles andere mehr eingeleitet hat. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Es ist ganz klar: Die Polizei hat einiges zur Drohnenaufklärung, zur Detektion und zur Abwehr eingebracht. Viele Dinge sind initiiert worden, damit eine mobile Drohnendetektion vorhanden ist, dass eine Erprobung mit Abwehrtechnologien stattfindet, dass ein Aufbau von Kompetenzstellen für Drohnen erfolgt. Vor allem aber sind spezielle Einsatzkonzepte zum Schutz der kritischen Infrastruktur, zum Schutz von Großveranstaltungen und auch zum Schutz sensibler Objekte bereits längst vorhanden. (Volkmar Halbleib (SPD): Das ist ja auch alles in Ordnung!) – Kollege Halbleib, ich weiß nicht, was Sie meinen. Ich verstehe es leider nicht. Ich sage aber, wie ich das einschätze. Ich habe die Einheiten besucht und mir die Technik vorstellen lassen. Wie es der Zufall so will – ich war hier in München bei einer Großveranstaltung – kam die Drohnenabwehr der Polizei zum Einsatz. Sie hat eine ungefährliche Drohne, eine illegale Fotodrohne, zur Landung gebracht und untersucht. Wer also behauptet, dass der Freistaat in der Vergangenheit geschlafen hat, der sagt Falsches. (Volkmar Halbleib (SPD): Das bestreiten wir gar nicht! Es gibt aber Lücken!) Zur Ehrlichkeit gehört aber dazu: Wenn es Lücken gibt – – Wir könnten heute schon viel weiter sein. Wir wären auch gerne weiter. Deswegen müssen wir die Dinge einordnen. Wir haben in der Bundesregierung festgestellt, dass gerade in der zurückliegenden Zeit, als das Thema Drohnen zunehmende Bedeutung bekommen hat – das war seit dem Jahr 2020 ungefähr –, sehr viele Dinge trotz verschiedener Sichtungen in der Vergangenheit blockiert und verzögert worden sind. Herr Siekmann, Sie haben sich hierhergestellt und haben mit den GRÜNEN in der Bundesregierung jede Gelegenheit genutzt, um die rechtlichen Befugnisse der Polizei, die erweitert werden sollten, zu blockieren, zu verzögern und das Ganze am Ende des Tages auszusitzen und darauf dann Dinge in Abrede zu stellen. Die SPD war da schon etwas proaktiver. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die SPD, das habe ich angedeutet, ist an der Stelle etwas weiter und zeigt sich etwas offener. Wir stellen aber in der aktuellen Diskussion schon wieder fest, wie das in der Vergangenheit auch schon war, dass immer dann, wenn andere Akteure – Sie versuchen gerade, ressortübergreifend, schnittstellenübergreifend in Ihrem Antrag die Themen anzusprechen – wie die Bundeswehr ihre ganz anderen Möglichkeiten und Kompetenzen in dieses System einbringen könnten, wenn es um zivile Schutzmaßnahmen geht, Sie als SPD sich auf die Bremse stellen und sagen: Bei der Bundeswehr sind wir an der Stelle nicht gesprächsbereit. Also blockieren auch Sie im Moment wichtige Dinge, die weitergebracht werden könnten. (Volkmar Halbleib (SPD): Nein! Wir halten uns an die Verfassung der Bundesrepublik! Das ist die Verfassung der Bundesrepublik, die Sie hier infrage stellen! Das Bundesverfassungsgericht hat klare Maßgaben formuliert!) – Richtig. Deswegen ist aber der politische Diskurs so, dass man Lösungen sucht und sich entsprechend darauf einlässt, Herr Halbleib. Es ist unzulässig, dass man immer nur sagt, wie es nicht geht, sondern man muss auch Lösungen aufzeigen. Ich komme zur AfD und Ihnen, Herr Graupner. Sie und Ihre Kollegen, die das mit den Zwischenrufen und der Intervention einbringen, Sie verharmlosen das, weil Sie immer nur versuchen, den militärischen Aspekt zu betonen. Drohnengefahren sind aber vielfältig. Wenn es um die kritische Infrastruktur oder um die Delegitimierung des Staates geht, gibt es auch ganz andere Ansätze. Da gibt es Extremismus zur linken und rechten Seite oder wie auch immer er geartet ist. Spätestens da müssten Sie bereit sein zu sagen: Eine Drohnenabwehr, egal aus welchem Grund, ist wichtig. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie hier so auftreten. Wir wollen weiterkommen. Deswegen hat der Freistaat Bayern in der Kabinettssitzung am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, einen Erlass für einen Gesetzentwurf, zur Änderung des PAG auf den Weg gebracht, damit das eine Taskforce bei der Bereitschaftspolizei, das Drohnenkompetenzzentrum, ein Abwehrzentrum mit dem Defense Lab in Erding auf den Weg bringen kann. Dort sollen Akteure vernetzt werden, wie es der Kollege Alfred Grob vorhin schon gesagt hat. Deswegen unterstützen wir natürlich den Antrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der an der Stelle sogar noch weitergeht und in Richtung Berlin adressiert ist. Darin geht es darum, andere Rahmenbedingungen zu bekommen, um diese Initiativen umzusetzen. Eines will ich an der Stelle schon sagen: Wenn dann der SPD-Antrag noch dazukommt, Frau Feichtmeier, dann wird da schon wieder gebremst. Es wird schon wieder versucht, Zeit zu schinden. Damit verkennt man, dass Bayern an der Stelle schon konkret etwas tut und schon einige Dinge im Werden sind. Einige Dinge sind schon umgesetzt. Wir sind schon viel weiter, als Sie das im Antrag skizzieren. Herr Siekmann, Ihnen will ich auch noch eines sagen. Ich war vorhin etwas entsetzt, weil ich es von Ihnen nicht kenne, dass Sie Nebelkerzen zünden und etwas Falsches sagen. Natürlich ist es so: Wenn der Ministerrat einen Erlass, einen Gesetzentwurf ankündigt und auf den Weg bringt, dass dann gewisse Abläufe auch mit einhergehen. Wenn ich richtig informiert bin, wurden Sie vor drei Stunden kontaktiert, weil man mit Ihnen sprechen wollte, um Einbindungsfristen zu koordinieren und zu klären. Sie sagen aber bis zum jetzigen Moment – das war nicht vor drei Stunden, sondern erst vor ein paar Minuten, als Sie hier gestanden sind –, Sie hätten noch von nichts gehört und wüssten von nichts. (Zurufe der Abgeordneten Florian Siekmann (GRÜNE) und Tim Pargent (GRÜNE)) Es würde nichts passieren. Ich bitte Sie, das an dieser Stelle noch richtigzustellen, weil ganz so ist es nicht. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört! – Zuruf von den GRÜNEN) Man hat durchaus versucht, Sie in die Diskussion einzubinden, und zwar auch vor allem, weil Sie gerade Roland Weigert in seiner wichtigen Funktion als Ausschussvorsitzender des Innenausschusses vertreten. Deswegen sollten Sie das an der Stelle auch begleiten. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Initiative ist ganz wichtig, weil der Erlass des Gesetzes zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern ganz wichtig ist, um ein Stück weit die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Selbstverständlich ist im PAG, in der Generalklausel, schon einiges geregelt und damit auch beschrieben. Im Fall der Fälle könnte man die Dinge auch machen. Es geht darum, insbesondere wenn Sicherheitserfordernisse gegeben sind, dass diese klar spezifiziert sind, dass Persönlichkeitsrechte und auch Eigentumsrechte Dritter klar definiert sind. Es ist ganz wichtig, dass das PAG angepasst wird. Diese Klarheit und Rechtssicherheit müssen für die Kolleginnen und Kollegen der bayerischen Polizei gegeben sein, damit sie handeln können. Diese Regelungen schaffen also Fähigkeiten, Kompetenzen aufzubauen. Sie schaffen Rechtssicherheit. Vorhin wurde der Flughafen konkret genannt. Konkret in dem Fall ist natürlich auch die Zuständigkeitsfrage ein Hindernis, das gelöst werden muss. Auch das ist in dem Antrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER mit drin. Es geht klar darum, wer an der Stelle und in welchem Fall am Münchner Flughafen zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt bei der Bundespolizei. Das handicapt uns. Deswegen ist es wichtig, dass wir zusammenhalten und nicht das politische Klein-Klein leben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt vom Kollegen Florian Siekmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Florian Siekmann GRÜNE

Herr Kollege Kirchner, ich lasse mich wirklich gerne beim Wort nehmen. Aber ich habe gesagt: Der Gesetzentwurf liegt nicht vor. Ich habe in der Tat gestern schon mit dem Landtagsamt diskutiert, wie wir schnellstmöglich eine Beratung sicherstellen können, also in welcher Sitzung wir es schaffen, mit den möglichen Fristen den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu nehmen. Dafür muss ich ihn aber haben. Und das ist bis jetzt nicht der Fall. Punkt! Wann kann ich denn damit rechnen, dass das Haus den Gesetzentwurf an den Landtag und auch an die zuständigen Abgeordneten übermittelt? Das ist Punkt eins. Punkt zwei: Das wichtigste Gesetz zur Frage dieses Kompetenzgerangels ist aus meiner Sicht das Luftsicherheitsgesetz, in dem dargelegt ist, wer in welcher Form wie den Luftraum überwacht und gegebenenfalls eingreifen kann. Genau zu diesem Gesetz hat die alte Bundesregierung noch eine Vorlage eingebracht, die von den Unionsfraktionen nicht mehr zur Beratung im Bundestag angenommen worden ist, als man darauf angewiesen war, dass auch Nicht-Regierungsfraktionen die Beratungen stützen. Seitdem liegt es brach. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Sandro Kirchner

Ich komme meiner Aufforderung selber nach, dass wir uns jetzt nicht im politischen Klein-Klein verlieren. Sie haben recht, dass Ihnen der Gesetzentwurf nicht als Text vorliegt; aber es wäre gut, dass tatsächlich der Austausch mit der Staatsregierung stattfindet, um die weiteren Schritte eng abstimmen zu können. Was die Verhinderung im Bundestag betrifft, hatte man drei Jahre Zeit. Als es nicht mehr ging, ist man vielleicht aktiv geworden; aber Sie haben selber gerade erklärt, warum diese Aktion nicht mehr zustande gekommen ist.

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Ludwig Hartmann

Die zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Staatssekretär Kirchner, bei sehr großer Wertschätzung darf ich, weil Sie den Kollegen Siekmann gerade angesprochen haben, einmal ganz präzise nachfragen: Liegt der Gesetzentwurf der Staatsregierung den Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER vor? Ja oder nein? Haben Sie den übermittelt? Hat Ihr Haus ihn übermittelt? Hat ihn die Staatsregierung übermittelt? Der Antrag der CSU enthält den Wortlaut "wir begrüßen ausdrücklich". Deswegen ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf vorliegt. Ich frage Sie: Ist dieser Gesetzentwurf informell oder wie auch immer den Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt worden? Ja oder nein? Warum wurde er den Oppositionsfraktionen nicht zur Verfügung gestellt, obwohl er hier zumindest begrüßt wird und deswegen den Regierungsfraktionen bekannt sein muss? Darauf hätte ich gerne eine glasklare Antwort.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Volkmar Halbleib SPD

Die Fragen lauten: Wurde der Gesetzentwurf den Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt, und warum wurde er bisher den Oppositionsfraktionen nicht zur Verfügung gestellt? (Widerspruch bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um. (Unruhe)

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Sandro Kirchner

Die Frage ist an mich gestellt worden. Ich würde sie gerne beantworten. Kollege Halbleib, ob ein Gesetzentwurf irgendjemand anderem außer der Staatsregierung vorliegt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin an der Stelle ganz ehrlich. (Lachen bei der SPD und den GRÜNEN) Aber bevor Sie jetzt lachen und entsprechend Ihre Ableitungen vornehmen: Wenn man sich als Abgeordneter informiert, dann abonniert man die Ankündigungen und Verlautbarungen, die nach der Kabinettssitzung veröffentlicht werden. (Volkmar Halbleib (SPD): Die habe ich gelesen!) Ich habe das gelesen an der Stelle. Und es steht ganz genau darin, was der Erlass der Bayerischen Staatsregierung in diesem Zusammenhang – – (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN) – Hören Sie mir jetzt zu? Wenn Sie mir eine Frage stellen, muss ich Ihnen auch antworten dürfen. Oder ist die Höflichkeit an der Stelle bei Ihnen zu Ende, wenn Sie eine Antwort bekommen? (Widerspruch bei der SPD) Ich habe dreimal angesetzt und bin von Ihnen wie im Knabenchor dreimal unterbrochen worden.

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Ludwig Hartmann

Der Herr Staatssekretär hat das Wort. Bitte.

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Sandro Kirchner

Über die anderen schimpfen, aber die Methode dann selber anwenden. Ist das Opposition? (Widerspruch bei der SPD) In diesem Bulletin steht ganz klar drin, dass die Staatsregierung in der Kabinettssitzung einen Erlass verabschiedet hat, der die Aufgaben im PAG entsprechend verändert: Die drei wesentlichen Punkte, die für die Änderung des PAG erforderlich sind, darüber hinaus, dass dieses Drohnenschutzkompetenzzentrum am Standort in Erding eingerichtet werden soll und welche Synergien man sich davon erhofft. Wenn ich mir den Antrag der FREIEN WÄHLER und der CSU an dieser Stelle ansehe, dann stelle ich fest, es steht nichts anderes darin, außer dass man den beabsichtigten Gesetzentwurf begrüßt, bezogen auf die Inhalte, die veröffentlicht worden sind. Wenn Sie diesen Transfer nicht geschafft haben, dann tut es mir leid. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Ich gebe bekannt, dass Kollege Volkmar Halbleib eine persönliche Erklärung zum Dringlichkeitsantrag beantragt hat. Herr Kollege Halbleib, Sie haben das Wort.

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Volkmar Halbleib SPD

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Wertschätzung bleibt; aber hier ist eine Grundsatzfrage berührt. Die Art und Weise des Umgangs bei diesem Thema und mit diesem Gesetzentwurf – – (Michael Hofmann (CSU): Die Zeit läuft nicht!) Lieber Kollege, ich würde jetzt bitten, den Redner nicht zu unterbrechen. Ich habe das Wort erteilt bekommen. Ich werde das Wort jetzt nutzen, auch wenn es Ihnen nicht passt. (Widerspruch bei der CSU) So, dann können Sie jetzt zuhören. Danke schön. – Ich finde es an dieser Stelle bemerkenswert, wie die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf umgeht. Wenn sich der zuständige Staatssekretär hierhinstellt und sagt, ihm entzieht sich, ob die CSU-Fraktion oder die FREIEN WÄHLER auf irgendeinem Weg diesen Gesetzentwurf bekommen haben, dann möchte ich einmal deutlich ansprechen, dass man auf eine solche Art und Weise mit dem Parlament nicht umgeht. Wir müssen aus der Nichtbeantwortung dieser Frage schließen, dass es zumindest gut möglich ist, dass die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER diesen Gesetzentwurf vorliegen haben. Wenn die Oppositionsfraktionen diesen nicht haben, ist es ein Problem, das wir deutlich ansprechen müssen. So geht man mit dem Parlament nicht um. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Zur Klarstellung möchte ich anmerken, dass es sich bei dem Beitrag um eine weitere Wortmeldung der SPD-Fraktion gehandelt hat. Diese ist der SPD-Fraktion auf die Redezeit der Dringlichkeitsanträge angerechnet worden. (Michael Hofmann (CSU): Genau! Danke schön!) Es ging gerade etwas schnell. Ich entschuldige mich dafür, aber nun ist es, glaube ich, für alle klar. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/8268 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/8269 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Jürgen Baumgärtner, Martin Wagle, Konrad Baur u. a. (CSU) Verkehrsinfrastruktur in Bayern modernisieren - der Bund muss die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen! (Drs. 19/8270) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen erschütterte eine Streichliste des Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder die politischen Fraktionen, und insbesondere der Freistaat Bayern kam dabei nicht gut weg. Darin steht, dass Verkehrsprojekte, für die Baurecht besteht, bis zum Jahr 2029 nicht weitergebaut werden sollen. Ich nenne hier ein paar Beispiele: Ich nenne die A3 Deggendorf – Hengersberg, die sich bei Ihnen, Herr Staatsminister, vor der Haustür befindet. Die A8 ist betroffen, die A94, der doppelte Lückenschluss, der von München nach Passau noch fehlt, steht darin. Ein Stück A99 und auch die Bundesfernstraße B 15 bei Landshut, für die sich Kollegin Widmann hier immer besonders eingebracht hat, werden genannt. Bei mir vor der Haustür ist die vierspurige B 12 von Buchloe über Kaufbeuren bis Kempten betroffen, zudem der Allgäuschnellweg, der in zwei Abschnitten bereits Baurecht hat, und viele andere Verkehrsprojekte mehr, beispielsweise die B 26, der Lückenschluss bei Würzburg – Werneck in Richtung Karlstadt. Alle diese Verkehrsprojekte, für die Baurecht besteht, stehen jetzt auf der Kippe. Ich denke, es ist notwendig und wichtig, dass der Bayerische Landtag hier ein klares Signal für diese Verkehrsprojekte setzt, denn sie sind Lebensadern für den ländlichen Raum, sie sind Lebensadern für die heimische Wirtschaft, und sie sind – jetzt rede ich vom Haushalt – Grundvoraussetzung dafür, dass wir in Deutschland wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen, Steuern akquirieren, Steuermehreinnahmen erzielen, damit wir uns diesen Staat weiter leisten können. Deswegen ist es ein Fehler, dass man in diese Richtung gedacht hat. Die 15 Milliarden Euro, die hier gestrichen werden sollen, müssen wieder in den Haushalt und die Haushaltsplanung hinein. Ich weiß, dass es heute einen Koalitionsausschuss dazu gibt. Ich hoffe, dass die Koalitionäre in diese Richtung denken. Ich möchte an dieser Stelle aber auch unserem bayerischen Verkehrsminister danken, der sich als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz in Deutschland unmittelbar danach des Schulterschlusses seiner Kollegen versichert hat. Es ist wichtig, hier mit geeinten Kräften zu sprechen und gemeinsam zu marschieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Genauso wichtig ist es, heute als Bayerischer Landtag ein klares, eindeutiges Signal für die Entwicklung im Freistaat und die notwendige Verkehrsinfrastruktur zu geben. Ich hoffe, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu führen werden, dass sich der Bund eines Besseren besinnt. Wir in Bayern machen andere Verkehrspolitik. Als ich in den Bayerischen Landtag kam, lag der Staatsstraßenhaushalt noch bei 150 Millionen Euro. Jetzt liegt er bei 500 Millionen Euro. Das ist notwendig und wichtig; denn Verkehrswege sind die Lebensadern für die Wirtschaft und die Menschen. Deswegen ist dieser Haushalt so wichtig und wesentlich, gerade in Zeiten, in denen die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudeln. Ich bitte um Unterstützung unseres gemeinsamen Antrags von CSU und FREIEN WÄHLERN. Hier sehen Sie, dass kraftvolle Regierungsfraktionen mit einer kraftvollen Staatsregierung am Werk sind. Ich denke, dass das in Berlin den notwendigen Eindruck machen wird. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag, damit wir mit geeinten Kräften in Berlin auftreten können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Markus Striedl für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als Abgeordneter oder als gemeiner Bürger einen Dringlichkeitsantrag einer Regierungsfraktion auf den Tisch bekommt, erwartet man eigentlich ein bisschen Brisanz, neue Fakten und Handeln. Dann liest man diesen Antrag, und was erhält man? – Ein Déjà-vu. Ich muss den Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER fast danken. Sie machen es uns von der Opposition wirklich leicht, einen solchen Antrag abzulehnen. Allerdings beweisen Sie auch eine bemerkenswerte Effizienz, zwar nicht beim Bau von Straßen, aber beim Recyceln von Anträgen. Bereits im Juli des letzten Jahres haben Sie uns einen fast wortgleichen Antrag vorgelegt. Nur die Bahn haben Sie diesmal vergessen, aber diese ist offenbar nicht so wichtig. Reden wir über die Straßen. Damals haben Sie bei den Bundesfernstraßen eine Finanzierungslücke von 10 Milliarden Euro beklagt. Heute, gut 15 Monate später, nach unzähligen – Herr Kollege Pohl – Sonntagsreden, ist die Finanzierungslücke nicht geschrumpft, sondern explodiert. Jetzt reden wir bereits von 15 Milliarden Euro. Das, meine Damen und Herren, ist keine Erfolgsbilanz, sondern ein Offenbarungseid. Es zeigt vor allem eines sehr deutlich: Ihr viel gerühmter Einfluss in Berlin ist schlicht und einfach nicht vorhanden. (Beifall bei der AfD) Selbst mit einer CSU-Beteiligung in der neuen Bundesregierung erhalten Sie offenbar solche Abfuhren aus Berlin, dass Sie hier in München politisches Betteln auf dem Umweg über das eigene Parlament betreiben müssen. Aber keine Sorge, ich leiste hier gerne ein bisschen Hilfe zur Selbsthilfe. Ihr geschätzter Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Tilman Kuban, hat erst vor wenigen Tagen einen revolutionären Vorschlag unterbreitet. Er sagte, 80 % Klimaschutz würden auch ausreichen. Ihr Kollege Kretschmer fragt sich das mittlerweile auch schon laut. Das ist eigentlich ein genialer Gedanke. Wenn Ihre Leute schon bereit sind, 20 % der Klimaziele zu streichen, dann sollen Sie den Bürgern auch ehrlich sagen, was das bedeuten würde. Verstehen Sie mich richtig: Wir reden hier von rund 2 – nicht Milliarden – Billionen Euro, einer Summe, die allein durch den Verzicht auf die letzten, teuersten 20 % der Klima-Ideologie frei werden würde, nicht durch den Verzicht auf 100 %. Das ist der Vorschlag, nicht von uns, sondern aus Ihren eigenen Reihen. Wir als AfD sagen natürlich, der gesamte teure Klima-Irrweg muss sofort beendet werden. (Beifall bei der AfD) Aber wenn Sie schon selbst damit anfangen, Ihre eigenen Dogmen aufzuweichen, dann seien Sie bitte wenigstens konsequent. Tragen Sie den Vorschlag nach Berlin, und vielleicht – aber nur vielleicht – wird unserer um Geld winselnden Staatsregierung dann als Belohnung doch final das 15-Milliarden-Euro-Stöckchen hingeworfen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Markus Büchler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Abends um halb neun Uhr haben wir jetzt noch einen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER, in dem steht, wir sollten begrüßen, was die Staatsregierung – also die CSU, weil ihr in Berlin ja nicht regiert – in Berlin an Wohltaten vollbringt und was der Ministerpräsident in Berlin Schönes macht. Das beantragen die FREIEN WÄHLER. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das nennt sich gute Partnerschaft!) Wart ihr nicht brav? Haben Sie etwas ausgefressen, dass Sie dem Ministerpräsidenten abends um halb neun Uhr noch huldigen müssen? Das verwundert doch sehr. Dann bezeichnet der liebe Herr Kollege Bernhard Pohl den Antrag auch noch als kraftvoll. Es ist ein kraftvoller Antrag, wenn darin steht, wir sollten begrüßen, dass die CSU in der Bundesregierung angeblich etwas getan hat. (Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) Was soll daraus folgen? Wer soll damit etwas tun? Wo soll hier real etwas passieren in dieser Sache? Wenn das kraftvoll ist, möchte ich nicht wissen, was bei euch kraftlos ist. (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN) Vielleicht liege ich in der Hermeneutik falsch, warum ihr mit einem solchen Papier Geld fordern müsst. Vielleicht ist das eine innerfraktionelle Kritik an der CSU? Kann es der Ministerpräsident vielleicht nicht? Braucht die CSU hier einen Schubser von euch FREIEN WÄHLERN, (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sind wir gerade bei Habecks Märchenanalyse, oder was?) damit sie auf die Idee kommt, sich dafür einzusetzen? Wir haben wirklich gerätselt, was ihr mit diesem Antrag eigentlich vorhabt. (Michael Hofmann (CSU): Sie sind als Comedian genauso schlecht wie als Politiker! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist ja schon Schuberl-Ni- veau!) Zugegebenermaßen ist es so, dass wir im Straßenbau große Probleme haben. Wir haben marode Straßen und viele marode Brücken. Hier besteht großer Sanierungsbedarf. Aber hier war sehr viel die Rede von Straßenneubau und Fantasien, was wir noch alles finanzieren sollen und bauen können, um im Unterhalt noch weiter hinterherzuhinken. Offenbar wurde völlig vergessen, dass es noch einen Verkehrsträger gibt, der auch marode ist und mit dem wir auch ein paar Probleme haben. Dieser ist noch viel maroder. Das ist nicht der mit Asphalt, sondern der mit Schiene, die Eisenbahn. In der Überschrift des Antrags steht "Verkehrsinfrastruktur" und in der Ausführung nur "Bundesfernstraßen". Was ist denn mit der Eisenbahn? Das große Problem ist, dass Sie hier von Straßenneubau fantasieren. Sie haben viele Beispiele quer durch den Freistaat aufgezählt, lieber Herr Kollege Bernhard Pohl. Was sagen Sie den Zehntausenden Pendlern, die aufgrund der maroden Infrastruktur zwischen Nürnberg und Pegnitz momentan überhaupt nicht fahren können, (Zuruf des Abgeordneten Martin Behringer (FREIE WÄHLER)) weil gar kein Zug mehr fahren kann, da die Gleise so kaputt sind? (Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) Im Frühsommer hatten wir südlich von München denselben Fall: Aufgrund maroder Strecken haben Zehntausende Pendler auf das Auto oder andere Alternativen zurückgreifen müssen, weil die Weichen südlich von München kaputt waren und der ländliche Raum über die Oberlandbahn nicht mehr an die Landeshauptstadt angeschlossen war. Wann geht es in Ihrem Regierungsbezirk Schwaben mit der Elektrifizierung weiter? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Zum Thema reden!) – Das ist sehr wohl zum Thema. In Schwaben wollt ihr die B 12 zur Allgäu-Autobahn ausbauen, und parallel dazu verkümmert die Eisenbahnstrecke, die dringend saniert werden muss. Davon steht kein Wort in eurem Antrag. Heißt das, die Eisenbahnreisenden sind egal? Wir können diesen Antrag nicht nachvollziehen und lehnen ihn deswegen ab. (Beifall bei den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Nichts anderes habe ich erwartet!)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist Herr Kollege Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist eine muntere Debatte, allerdings zu einem wunderlichen Antrag, der ein wunderliches politisches Verhalten dokumentiert, weil sich die Koalitionspartner auf Bundesebene gemeinsam auf den Grundsatz des Erhalts und der Sanierung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen vor Neubau verständigt haben. Das ist ein richtiger Grundsatz. Gerade Unionspolitikern war es wichtig, dass er auch für das Sondervermögen gilt. Der gültige Verkehrswegeplan als rechtliche Grundlage der Kabinettsentscheidung folgt dem Prinzip: Erhalt vor Neu- und Ausbau. Das ist die Grundlage. Die Bundesregierung hat in einer Kabinettsvorlage und in einem Kabinettsbeschluss für den Bundeshaushalt 2026 mit Zustimmung der Unionsmitglieder des Kabinetts und auch des Bundesverkehrsministers an diesem Grundsatz festgehalten. Bei dem Haushalt und der Finanzplanung für die nächsten Jahre hat der Bundesverkehrsminister auch wieder zugestimmt. Finanzplanung und Haushalt werden im Kabinett mit Zustimmung der Union beschlossen. Später führt man dann ein solches Schauspiel auf. Das ist schon bemerkenswert. Es ist auch verwunderlich, dass dieses Schauspiel mit diesem Antrag hier sozusagen auch parlamentarische Beschäftigung nach sich zieht. Was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich nervt: gemeinsame Lösungen auf den Weg bringen, sie im Kabinett gemeinsam beschließen und hinterher alles infrage stellen. Das nervt die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei diesem Thema. Wir müssen doch einmal gemeinsame Lösungen für ein Problem finden: Einigkeit, gemeinsame Beschlüsse und Umsetzung – das muss doch die Grundlage von Regierungspolitik in diesem Lande sein. Das fehlt bei diesem Sachverhalt komplett, obwohl die Zahlen und die Fakten deutlich sind. Für die paar Jahre bis 2029 sind für Verkehrsinvestitionen mehr als 160 Milliarden Euro vorgesehen. Dank dem Sondervermögen stehen Mittel in Rekordhöhe auch im Bereich des Autobahnbaus zur Verfügung. Dieser Betrag wächst auch auf. Für die bereits begonnenen und im Bau befindlichen Projekte gibt es keinen Baustopp. Bei den Planungen für Neubaustrecken gilt das reguläre Verfahren. Da ist der Verkehrsminister auf Bundesebene mit Priorisierung und Umsetzung gefordert. Er ist ebenso gefordert, das, was an Finanzmitteln zur Verfügung steht, auch zu verbauen. Das war in der Vergangenheit häufig ein Problem. Es ist eine große Herausforderung, diese Summe in den Jahren des Finanzplanungszeitraums zu verbauen. Ich sage etwas zur wunderbaren Liste von 173 Projekten. Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Landesverkehrsminister zusammensetzen und so eine Liste aufstellen. (Michael Hofmann (CSU): Da waren ja auch SPDler dabei!) Von den 173 aufgelisteten Projekten sind gerade einmal 5 mit komplettem Baurecht ausgestattet. 5 von 173 Projekten! Solange ich kein Baurecht habe, kann ich keine Planung und auch keine Umsetzung machen. (Michael Hofmann (CSU): Wo haben Sie denn die Zahlen her?) Das gilt im Übrigen auch für das Projekt der B 26n aus meiner Heimat, das der Kollege Pohl gerade genannt hat. Für die B 26n gibt es kein Baurecht, keinen Planfeststellungsbeschluss. Das Staatliche Bauamt in Würzburg prüft im Augenblick 1.000 Einwendungen, arbeitet sie ab und versucht dann, mit der Regierung von Unterfranken einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Das ist Fakt. Dann kann moniert werden, dass das Projekt auf einer Streichliste steht oder nicht realisiert wird. – Es kann gar nicht realisiert werden, weil das Baurecht fehlt. Deswegen ist das, was hier veranstaltet wird, auch unlauter. Ich sage auch noch etwas dazu, dass das wunderlich ist. Natürlich haben wir in der Regierungskoalition in Berlin gemeinsam Projekte vereinbart, zu denen wir auch stehen. Das sind aber finanzkräftige Projekte. Ich nenne die Mütterrente, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie und den Agrardiesel. Das ist keine Infragestellung. Wenn man aber wie die Union gleichzeitig sagt, es muss gespart werden und wir müssten einen Sparkurs einhalten, dann sind halt selbst bei einem Sondervermögen bestimmte Dinge nicht sofort und auf den ersten Schritt realisierbar. Wir sind aber gute Koalitionspartner in Berlin; zumindest versuchen wir das zu sein. Wirklich verwundert mich aber die Haltung der FREIEN WÄHLER, die diesen Antrag ja initiiert haben: Wer politisch alles getan hat, um dieses Sondervermögen zu verhindern, sich jetzt aber darüber beklagt, dass es nicht groß genug sei – – (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): So ein Quatsch! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist ja voll aus dem Normalhaushalt finanziert! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Alles getan hat?) – Das ist doch die Beschreibung des politischen Sachverhalts. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Nein! Aus dem Haushalt, nicht aus dem Sondervermögen!) – Das müssen Sie schon ertragen. Sie haben alles getan, um dieses Sondervermögen zu verhindern. Jetzt beklagen Sie sich, dass in diesem Sondervermögen nicht ausreichend Geld für alle Projekte, die Sie sich vorstellen, drin ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): "Haushaltsmittel" steht da drin!) Das ist doch die Wahrheit. Das ist unlauter. Deswegen muss man das an dieser Stelle auch so deutlich sagen. Wir lehnen diesen wunderlichen Antrag zu einem wunderlichen politischen Verhalten ab. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Da klatscht nicht mal einer! – Heiterkeit – Beifall des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD) – Harry Scheuenstuhl (SPD): Dem Kollegen muss man die Stange halten!)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Michael Hofmann für die CSU das Wort. Bitte schön.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Na ja, wenn man zu einem Dringlichkeitsantrag, der ganz klar die Interessen des Freistaats Bayern vertritt und der dafür sorgen will, dass in den Freistaat Bayern mehr Geld kommt, um die Infrastruktur besser auszustatten, sagt, das dürfe man im Bayerischen Landtag nicht beraten, dann stelle ich mir schon die Frage, wie die Interessenvorstellungen und die Interessenvertretung der Opposition heutzutage ausschauen. Damit habe ich ein echtes Problem, mit dem aber Sie zurechtkommen müssen. Wir hatten im Jahr 2023 eine Reduzierung des Bruttoinlandsprodukts um 0,9 %, im Jahr 2024 um 0,5 %. Die Wirtschaft schrumpft. Mir erschließt sich nicht, dass man sich in einer Zeit, in der gerade die deutsche Wirtschaft auf Exporte angewiesen ist, in einer Zeit, in der sich Wirtschaft mehr und mehr spezialisiert und diese Spezialisierung gleichzeitig dazu beiträgt, dass zwischen den Ländern, zwischen den Völkern, zwischen den Wirtschaftsmächten Waren hin- und hergebracht werden, ernsthaft Gedanken darüber macht, ob die Verkehrsinfrastruktur gut ausgestattet werden muss oder nicht. Für die Wirtschaft ist Infrastruktur die Lebensader schlechthin. Das eine bedingt das andere: Wenn wir unsere Verkehrsinfrastruktur nicht ausbauen und unterstützen, dann wird die Wirtschaft auch nicht in Schwung kommen. Gleichzeitig – kommt die Wirtschaft in Schwung, dann können wir uns die Verkehrsinfrastruktur leisten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf: Genau!) – Danke schön. Mit diesen Investitionen bringen wir auch die Wirtschaft in Schwung. Wo ist also bitte das Problem? Ich sage an der Stelle klipp und klar: Das, was in Berlin geplant wird, ist zunächst aller Ehren wert. Wir haben im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums für das Jahr 2025 Investitionen von 35 Milliarden Euro vorgesehen, davon allein 21 Milliarden aus dem Infrastrukturpaket. Das ist ein Wort. Das soll erst einmal jemand nachmachen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben das beschlossen, und dahinter stehen wir auch. Gleichzeitig hat der Bundesverkehrsminister in der Haushaltsdebatte erklärt, dass für die nächsten vier Jahre insgesamt 166 Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen sind. Das bedeutet für jedes Jahr mindestens 41 Milliarden Euro. Auch das ist ein Wort. (Volkmar Halbleib (SPD): So?) Trotzdem sagen wir hier an dieser Stelle: Es mag sein, dass das eine oder andere Infrastrukturprojekt vielleicht nicht baureif ist. (Volkmar Halbleib (SPD): Die meisten!) – Die meisten? Das weiß ich nicht. Herr Kollege Halbleib, der Verkehrsminister hat vorhin schon, als Sie von fünf Projekten gesprochen haben, den Kopf geschüttelt. Ich bin gespannt, was da noch kommt. Vielleicht wird es hier heute im Detail noch interessant. Nummer eins. Ich sage an der Stelle klipp und klar: Wenn wir nicht in der Lage sind, bereits bestehendes Baurecht und baureife Verkehrsinfrastruktur mit Geld auszustatten, damit wir vorwärtskommen, dann machen wir etwas verkehrt. Die Menschen regen sich darüber zu Recht auf. Nummer zwei. Herr Kollege Halbleib, das ist kein Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. – Herr Kollege Scheuenstuhl, ich rede gerade mit dem Kollegen Halbleib. Deswegen wäre es schön, wenn Sie das Gespräch – – (Harry Scheuenstuhl (SPD): Da sind Sie hin- und hergerissen, Herr Kollege Hofmann!) – Ja, ja. Gerade schaue ich hin. Außerdem hat sich der Kollege Halbleib eh zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Wie soll er denn eine Zwischenbemerkung machen, wenn er mir nicht zuhören kann? (Volkmar Halbleib (SPD): Das schaffe ich locker! – Harry Scheuenstuhl (SPD): Das schafft er!) Herr Kollege Halbleib, Sie haben zu Recht davon gesprochen, dass im Koalitionsvertrag steht, wir hätten ausgemacht: Erhalt vor Neubau. Es steht aber nicht drin: Erhalt statt Neubau. Das heißt, wir können sowohl das eine als auch das andere tun. Auch insofern ist Ihre Bemerkung in diesem Zusammenhang – so sage ich es einmal – zumindest nicht ganz seriös, sondern eher ein wenig polemisch gewesen. Wenn ich gerade beim Thema Polemik bin, dann führt mich das zwangsläufig zur Rede des Kollegen Dr. Büchler: Etwas Polemischeres zu einem so ernsten Thema habe ich in diesem Haus in den letzten Wochen und Monaten nicht gehört. Das war am Ende des Tages ein Kabarettauftritt. Herr Dr. Büchler, ich muss sagen, es war ein ziemlich schlechter Kabarettauftritt. Das müssen aber am Ende des Tages Sie mit sich ausmachen. Ich weiß schon, wo das Problem liegt. Ihre Kollegin Piechotta – ich weiß nicht, ob ich den Namen richtig ausspreche – hat das bei der Debatte in Berlin noch einmal deutlich gemacht. Wissen Sie, was Ihre Kollegin gesagt hat, als sich der Bundesverkehrsminister im Deutschen Bundestag hingestellt und dafür geworben hat, dass wir mit den Mitteln, die im Haushalt zur Verfügung stehen, flexibler umgehen müssen, und dafür auch einen entsprechenden Haushaltsvermerk in den Haushaltsplan geschrieben hat? – Dass er das nicht machen darf; denn davon würde nur Markus Söder profitieren, weil nämlich das ganze Bundesverkehrsministerium noch mit CSU-Leuten besetzt sei. – So denken die GRÜNEN in der Zwischenzeit, und Sie machen es als bayerischer Abgeordneter nicht anders. Sie haben Ihren Beruf verfehlt. Gehen Sie nach Berlin, ziehen Sie um! Dann können Sie über Bayern und die Initiativen des Freistaats Bayern schimpfen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist wirklich lächerlich. Dann zu erklären, dass man in dem Zusammenhang einen Ministerpräsidenten – – (Florian von Brunn (SPD): Wo ist er?) – Danke, Herr von Brunn. Sie waren nämlich gerade nicht da. Deswegen wissen Sie es nämlich nicht. Alle anderen wissen es. Vorhin ist das nämlich angesprochen worden. Dableiben und zuhören und nicht zur falschen Zeit reinkommen und blöde Fragen stellen! (Lachen und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Er ist in Berlin beim Koalitionsausschuss und macht da hoffentlich noch ein paar Milliarden für den Freistaat Bayern klar. Das ist wesentlich mehr, als Sie in Ihrem ganzen Leben in dem Zusammenhang erreicht hätten, Herr von Brunn. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Von daher, glaube ich, ist es richtig, dass wir die Initiativen des Ministerpräsidenten und, das sage ich ausdrücklich, auch unseres Bundesverkehrsministers – unseres bayerischen Verkehrsministers auf der Verkehrsministerkonferenz, Bundesverkehrsminister kommt vielleicht noch, da müssen wir mal schauen, Christian – auch unterstützen. Ich danke ausdrücklich dafür – das will ich an der Stelle auch sagen; denn das bedeutet ebenfalls gute Zusammenarbeit zwischen Koalitionären –, dass auch die FREIEN WÄHLER in dem Zusammenhang klipp und klar die Initiativen und den Einsatz des Ministerpräsidenten würdigen; denn er ist im Übrigen der Einzige aus dem Bayerischen Landtag, der jetzt beim Koalitionsausschuss dabei ist und in dem Moment auch für den Freistaat Bayern das Beste herauszuholen versucht. Ich glaube, die Menschen in diesem Land, die Menschen im Freistaat Bayern haben es verdient, dass eigentlich alle bayerischen Abgeordneten das genauso sehen; denn sie sind als Interessenvertreter der bayerischen Bevölkerung gewählt. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Wenn Sie nicht für die bayerischen Interessen eintreten, frage ich Sie: Was machen Sie hier eigentlich? Was tun Sie hier? – In dem Sinne sage ich Ihnen ganz ehrlich, dass man diesem Antrag eigentlich nur zustimmen kann. Ich kann mich nicht daran erinnern, Herr Kollege von der AfD, dass das ein Déjàvu-Erlebnis sein könnte. Ich glaube eher, Sie waren da im Delirium. Ich habe noch keinen Antrag der AfD gesehen, in dem sie die Initiative und die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Kampf um Mittel von Bundestag und Bund für Bayern begrüßt hätte. Das haben Sie nie gemacht. Sie haben immer andere Ideen. Ihr Interesse ist es, Nebelkerzen zu werfen und Spaltung zu betreiben. Aber das kennen wir. In dem Sinne sage ich Ihnen: Dieser Antrag wird hoffentlich noch rechtzeitig in Berlin auf offene Ohren stoßen, damit wir in München auch weiterhin Geld für die Bürgerinnen und Bürger ausgeben können. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion.

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Volkmar Halbleib SPD

Geschätzter Kollege Hofmann, erst einmal danke für die Bestätigung, dass wirklich vieles auf den Weg gebracht wird, auch gemeinsam, und dass das in deutlich höherem Umfang stattfindet, auch dank des Sondervermögens, das wir in die Infrastruktur stecken. Und wir wollen ja weitermachen. Erster Punkt. Zweiter Punkt: Verkehrsinfrastruktur war uns immer wichtig und ist ein zentraler Punkt für die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch für gleichwertige Lebensverhältnisse, sowohl was Bundesstraßen oder Bundesfernstraßen als auch Land- und Staatsstraßen betrifft. Das war mir immer wichtig, auch als Haushaltspolitiker. Immer mehr ist immer gut. Das würde ich so teilen. Allerdings muss man schon aufpassen, wofür man dann kämpft; denn das Projekt, das ganz konkret aus meinem Bereich genannt wird, hat definitiv kein Baurecht. Nach meiner Information sind es 173 Projekte, davon haben 5 ein komplettes Baurecht. Das sind Autobahnteilabschnitte. So ist meine Information. Trotzdem kann man daran arbeiten. Aber im Kabinett etwas zu beschließen und am Tag darauf zu sagen, das reicht überhaupt nicht aus, ist kein solider Umgang mit Politik, finde ich. Lassen Sie uns gemeinsame Lösungen finden. Lassen Sie uns gemeinsam darum kämpfen, dass wir mehr daraus machen. Aber etwas zu beschließen, einen Koalitionsbeschluss und einen Kabinettsbeschluss zu fassen, und dann sagt der Ressortminister, der zustimmt, draußen etwas ganz anderes – das geht aus meiner Sicht nicht.

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Ludwig Hartmann

Die Redezeit, Herr Kollege!

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Volkmar Halbleib SPD

Daher ist dieser Antrag auch ein bisschen –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit ist um.

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Volkmar Halbleib SPD

– ein Schaufensterantrag. Deswegen werden wir ihn ablehnen; denn Schaufensteranträge brauchen wir nicht.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit! – Bitte schön.

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Michael Hofmann CSU

Zunächst einmal meine ich, lieber Kollege Halbleib, sind Sie jetzt wirklich lang genug im Geschäft, und dieses Geschäft heißt auch, dass ein Haushalt, der im Bundeskabinett beschlossen wird, niemals – ich wüsste jedenfalls keinen – eins zu eins genau so im Bundestag beschlossen wird, wie er im Kabinett beschlossen worden ist. (Volkmar Halbleib (SPD): Vom zuständigen Ressortminister!) – Ich verteidige hier keinen CDU-Bundesminister. Nichtsdestoweniger verstehe ich ihn vollkommen, dass er in der Hinsicht politischen Druck ausübt, um zu versuchen, über die Fraktionen, die übrigens auch die Koalition bilden – also nicht nur das Kabinett, sondern auch die Fraktionen im Bundestag bilden eine Koalition –, für seine Belange und für seine Interessen zu kämpfen. Wenn das ein Fachminister nicht mehr machen darf, Herr Kollege Halbleib, sind wir doch wirklich auf den Hund gekommen. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Also ganz ehrlich, es ist doch absolut in Ordnung, dass der Bundesverkehrsminister weiterhin für seine Belange kämpft, auch wenn er Kompromisse schließen muss. Aber dass er gern mehr gehabt hätte, bestreitet ja nicht einmal Ihr Bundesfinanzminister. (Volkmar Halbleib (SPD): Mehr ist immer schön!) – Was kritisieren Sie dann?

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Ludwig Hartmann

Jetzt ist die zweite Zwischenbemerkung an der Reihe vom Abgeordneten Markus Striedl für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Markus Striedl AfD

Herr Kollege Hofmann, Sie meinen, ich bin vielleicht im Delirium.

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Michael Hofmann CSU

Nein.

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Markus Striedl AfD

Ich glaube, es ist ein bisschen andersherum; denn a) hören Sie bei Reden nicht zu, und b) kennen Sie Ihre eigenen Anträge nicht. Vor 15 Monaten haben Sie nämlich genau den gleichen Antrag mit 5 Milliarden Euro weniger gestellt. Zur Frage – den Antrag verstehe ich, ich weiß ja nicht, warum –: Wissen Sie, was die Aufgabe einer Staatsregierung ist? Vertrauen Sie Ihrem Minister so wenig? Halten Sie unseren geschätzten Staatsminister Bernreiter für unfähig, dass er Gelder in Berlin akquirieren kann? Müssen Sie das hier im Plenum separat beantragen? Was kommt als Nächstes, ein Antrag, dass der Staatsminister früher aufstehen muss, um in die Arbeit zu gehen? – Ich glaube, der Mann weiß das schon. Dafür braucht er Sie nicht. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Michael Hofmann CSU

Die Polemik jetzt übertrifft ja fast noch das, was Dr. Büchler vorhin gesagt hat. Aber ganz ehrlich, das ist natürlich wieder so ein Punkt, bei dem man feststellt, dass Sie nicht in der Regierungsverantwortung waren und hoffentlich auch nicht in die Regierungsverantwortung kommen werden; denn es ist völlig normal, dass eine – – (Widerspruch bei der AfD) – Ach, jetzt beruhigt euch doch wieder. Ganz cool bleiben, ganz entspannt. Es ist spät abends. – Es ist völlig normal, dass eine Koalition ihren Fachminister dabei unterstützt, und ein Dringlichkeitsantrag ist immer auch – jedenfalls so, wie wir es verstehen – eine Unterstützung der Staatsregierung. Im Übrigen lesen Sie auch darin, dass es auch eine Unterstützung der bundespolitischen Vertreter in Berlin ist. Deswegen stehen wir ganz klar dahinter. Ich verstehe Ihr Problem in dem Zusammenhang nicht. Ich kann es mir nur so erklären, dass Sie tatsächlich wie auch sonst vom politischen Geschäft nur verstehen, möglichst viel Unruhe hereinzubringen, möglichst viel Theater zu machen. Aber in der Sachpolitik – – Was wollen Sie mir damit zeigen?

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Ludwig Hartmann

Ihre Redezeit ist um.

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Michael Hofmann CSU

An Sachpolitik haben Sie halt kein Interesse, sondern nur an Polemik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Jetzt hat für die Staatsregierung noch Staatsminister Bernreiter um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ganz herzlich für die Unterstützung bedanken. Ich glaube, dass wir dafür kämpfen, ist selbstverständlich. Aber dass die Mehrheit des Bayerischen Landtags auch dahintersteht, ist, glaube ich, schon ein deutliches Signal in Richtung Berlin. Ich möchte einmal mit ein paar Dingen aufräumen. Den Passus "Bau und Verkehr" durfte ich als Einziger unter den Kollegen Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern selber mitverhandeln, und ich bin, wir sind von allen Seiten gelobt worden, vom Verband der Bauindustrie bis hin zu Martin Burkert von den Eisenbahngewerkschaftlern. Alle haben das gelobt. Ich glaube auch nach wie vor, dass wir das, was da drinsteht, umsetzen. Nur muss man das dann auch mit Zahlen hinterlegen. Da gibt es jetzt die Anträge. Wir müssen noch einmal genau nachschauen; denn – wenn Sie es nachlesen – die 10 Milliarden Euro waren letztes Jahr für einen anderen Zeitraum angesetzt als die 15 Milliarden mit anderen Projekten, die jetzt da drinstehen. Das muss man schon genau betrachten. Herr Kollege Büchler, ich habe immer gesagt: kein Verkehrsmittel gegen das andere ausspielen. Mir sind die Bahn und die Schiene genauso wichtig wie die Straße. Aktuell ist im Entwurf, so wie es geplant war, ein bisschen ein Missverhältnis drin. Ich glaube, dass man das Geld bei der Bahn bis dahin nicht verbauen könnte. Darum glaube ich, ist es schon wichtig, dass man das gezielt anders einsetzt. Es geht auch um die Wasserstraße und um die Straße. Zu all diesen Themen zum Passus Verkehr ist alles mit verankert. Jetzt zu den Dingen: Ich glaube, wir müssen miteinander dafür kämpfen, dass alles, was Baurecht hat, gebaut wird. Wir wollen die Bauindustrie anschieben. Kollege Hofmann hat es zu Recht gesagt, das ist das A und O. Unsere Infrastruktur ist das Fundament für wirtschaftliche Entwicklung und für Mobilität der Menschen in unserem Land. Darum müssen wir da vorankommen. Die 173 Projekte habe ich jetzt nicht alle nachgelesen. Unsere Projekte habe ich angeschaut. Da sind welche drin, die Baurecht haben, da sind welche drin, die in der Zeit bis 2029 Baurecht bekommen sollen; aber ich kann sagen: Allein wir haben derzeit sechs Projekte, für die wir Baurecht haben und die ich nicht bauen darf. Auf fünf Bundesstraßen warte ich seit drei Jahren. Ich habe das hier schon mehrfach gesagt: Ich hoffe nicht, dass sich der neue Finanzminister in die Reihe der Finanzminister vorher einreiht, weil die es immer verhindert haben. Da war der Verkehrsetat immer der Steinbruch für die Haushaltskonsolidierung. Darum müssen wir miteinander kämpfen. Es hat Fragen gegeben: Was bringt das, wenn der Herr Bundeskanzler ins Kabinett kommt? – Wir haben das zum Beispiel mit ihm auch sehr intensiv diskutiert, ohne, Herr Leiter der Staatskanzlei, dass ich da jetzt etwas ausplaudere; aber wir haben ihn davon überzeugen können, dass auch für 2025 wichtig ist, dass die Autobahn GmbH Geld bekommt, und eine Woche nach unserer Sitzung auf der Zugspitze hat der Herr Bundeskanzler das mit dem Finanzminister geregelt. Und so soll es auch sein. (Beifall bei der CSU sowie des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) Jetzt komme ich einmal zu den Dingen, die bei uns jetzt offen sind: Das ist die B 11, Verlegung bei Schweinhütt im Landkreis Regen, die B 25, Ortsumfahrung Dinkelsbühl, dann haben wir die B 173 und B 303 im Umfeld von Kronach und die B 299, die Ortsumfahrung Waldsassen-Kondrau, für die es seit drei Jahren Baurecht, aber keine Baufreigabe gibt. Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, ist in meiner Heimat – Kollege Pohl hat es angesprochen – die A3 wichtig. Diese wird von 75.000 Fahrzeugen am Tag befahren. Die Brücke über die Donau, unser Wahrzeichen, hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Darum müssen wir hier so schnell wie möglich anpacken. Ich kann zusichern, dass heuer noch die vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Wir werden natürlich dafür kämpfen, und auch andere Dinge sind in der Bearbeitung, alles, was Baurecht hat, wollen wir umsetzen. Das hat der Herr Bundeskanzler, wenn ich es richtig gelesen habe, in den letzten Tagen auch so geäußert und gefordert, dass es auch gegenseitig deckungsfähig sein muss. Jetzt gilt auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 – da steht nicht nur etwas von Sanierung drin, sondern da sind auch viele Ortsumfahrungen drin, auch wenn da jemand von euch wollte, dass man das in Bayern alles herausstreicht. Da bin ich einmal explodiert, aber das ist egal. Wir haben es miteinander hinbekommen, und ich kämpfe dafür, dass das umgesetzt wird und dass wir da gut vorankommen. Ich möchte mich ausdrücklich bei unserem Ministerpräsidenten bedanken, der mich hier in der Sache von Anfang an unterstützt hat, der viele Gespräche im Hintergrund geführt hat und der das heute natürlich auch mit einbringen wird. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam eine gute Lösung hinbekommen. Lieber Kollege Hofmann, zu der Diskussion sage ich: Bei uns würden sie es kritisieren, wenn das Kabinett alleine den Haushalt beschließt, weil der Bundestag als Gesetzgeber, wie Sie wissen, das Haushaltsgesetz macht, und da haben alle Abgeordneten nachgefragt: Ist in meinem Wahlkreis die Maßnahme drin oder nicht – die können den Haushalt und die Pläne auch lesen. Darum ist da natürlich Unruhe entstanden. Also danke für die Unterstützung. Ich gehe davon aus, dass der Antrag Zustimmung findet und dass wir gemeinsam für unsere Infrastruktur kämpfen. Zum Abschluss sage ich noch: Die Verkehrsminister waren sich eigentlich alle einig, und der Kollege Krischer von den GRÜNEN aus Nordrhein-Westfalen hat ganze Listen nach Berlin geschrieben, wie viele Bundesstraßen er sofort gebaut haben möchte, was zur Erheiterung geführt hat. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Die GRÜNEN haben es jetzt auch verstanden: Es wird für Straßen gekämpft. (Michael Hofmann (CSU): In Bayern nicht!) Also vielen Dank für die Unterstützung. Wir werden das gemeinsam hinbringen und schauen, dass wir da so schnell wie möglich vorankommen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor, die erste vom AfD-Abgeordneten Harald Meußgeier. Bitte schön.

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe einmal eine Frage, und zwar geht es darum: Sie haben von der B 173 gesprochen. Das ist die Bundesstraße, die in meinem Wahlkreis ist. Deren Ausbau ist schon seit Jahren überfällig. Es wurde seit bestimmt zwanzig Jahren vom BUND Naturschutz in Bayern e.V. verhindert, dass der Ausbau dort vorangeht. Wie ist da der Stand der Dinge? – Bei uns geht mittlerweile das Gerücht um, dass es jetzt wieder zu teuer ist und der Bau auf der Kippe steht. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Ich habe gesagt: Wir haben Baurecht. – Der Planfeststellungsbeschluss ist da, wir können bauen. Wir haben bloß seit drei Jahren vom Bundesverkehrsministerium keine Freigabe. Das muss natürlich jetzt geklärt werden, damit wir diese Dinge abarbeiten können. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Volkmar Halbleib SPD

Nach dem, was ich aus den Koalitionsverhandlungen weiß – ich weiß nicht alles –, und nach dem, was Sie schildern, kann ich Ihnen nur zustimmen. Ich darf mich auch bedanken. Sie haben da fachlich und auch von der politischen Wahrnehmung her eine gute Rolle gespielt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich glaube, das ist uneingeschränkt der Fall. Ich bin auch dafür, dass Parlamente Beschlüsse und Vorlagen verändern können und müssen. Ich weiß das als Haushaltspolitiker mehr als andere. Ich finde nur, wenn man sich umgekehrt vorstellt, wie die Situation in Bayern wäre, wenn nach langem harten Ringen auch um finanzielle Spielräume das Kabinett in Bayern einen Beschluss fasst und der zuständige Ressortminister – nehmen wir in dem Fall einmal den Kollegen Aiwanger – unmittelbar eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss oder einen Tag danach herausgeht und sagt, das ist alles zu wenig, das passt alles nicht, dann wäre ich sehr gespannt auf die Reaktion des Ministerpräsidenten und der Kabinettskollegen, wie das Verhalten bewertet würde. So ist das leider hier auch passiert.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Volkmar Halbleib SPD

Das ist halt etwas, was schwierig ist.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit war beim letzten Mal schon extrem lang.

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Volkmar Halbleib SPD

Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Ich habe jetzt keine Frage herausgehört. (Volkmar Halbleib (SPD): Das war eine Zwischenbemerkung!) – Ja, okay, das brauche ich jetzt nicht zu kommentieren. Ich glaube, der Bundesverkehrsminister ist schon aufgefordert, wenn nachgefragt wird, dass er darlegt, was gebaut wird und was nicht. Ich sage, da müssen wir gemeinsam dafür kämpfen, dass das vorangeht. Nachdem Ihr Finanzminister und Parteivorsitzender sogar Verwaltungsratsmitglied beim FC Bayern ist, möchte ich ihn heute verschonen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/8270 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Der Antrag ist angenommen. Zur Beratung rufe ich nun noch auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Brandanschläge auf AfD- und CSU-Büros, Polizei und Infrastruktur - Linkem Terror endlich einen Schlusspunkt setzen! (Drs. 19/8271) Für diesen Antrag ist namentliche Abstimmung beantragt worden, es wurde bereits angekündigt. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Richard Graupner das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Die USA tun es, Ungarn tut es, und die Niederlande werden es ebenfalls tun. Sie alle wollen die sogenannte Antifa als terroristische Organisation verbieten. (Beifall bei der AfD) Aber während man in anderen Ländern die Gefahr von links genau erkannt hat und entschieden entgegensteuert, haben Linksextremisten in Deutschland klammheimliche Sympathisanten und Fürsprecher in den Medien und auch in den Altparteien. (Beifall bei der AfD) Im Zuge der Ermordung von Charlie Kirk fielen zuletzt wieder alle Masken und Hemmungen. Was sich auch in öffentlich-rechtlichen Medien an kaum verhohlener Häme und Verleumdungen posthum über diesen aufrechten, stets am Dialog interessierten Patrioten ergossen hat, das ist an abgrundtiefer Pietätlosigkeit und Niedertracht nicht zu überbieten. (Beifall bei der AfD) Da ist es kein Wunder, dass sich in solch einem gesellschaftlichen Klima Linksextremisten in ihrem Handeln nur noch bestätigt fühlen. Dabei hat doch Kanzler Merz im Wahlkampf noch versprochen: "Links ist vorbei." – Ja, und jetzt? – Im Schulterschluss mit der abgehalfterten 15-%-Truppe von der SPD finanziert die CDU weiterhin üppig den linken NGO-Komplex und damit nicht selten auch linksradikale Strukturen. Ja, und die CSU? – In Berlin spielt sie dieses unwürdige Spiel munter mit, und in Bayern können linksextremistische Gewalttäter immer dreister agieren. Unser Freistaat ist in den letzten Jahren zunehmend zu deren Spielwiese und Eldorado geworden. Die berüchtigte "Hammerbande" etwa hat mehrere personelle Bezüge nach Bayern. Schauen wir nach München: In den letzten sechs Jahren gab es hier bis zu 50 Brandanschläge mit etwa 25 Millionen Euro Schaden. Die Opfer sind häufig nicht etwa vermeintliche Rechtsextremisten, sondern private Haushalte, kritische Infrastruktur und auch Wirtschaftsunternehmen. Und auch die Polizei ist im Visier dieser Extremisten. Im Januar wurden 23 Polizeifahrzeuge der Polizeihundestaffel in Untermenzing zerstört, und im Mai 4 Wagen der Reiterstaffel in Trudering-Riem. Und nun traf es gleich zweimal ein AfD-Abgeordnetenbüro in Perlach: Fackeln durch die Fenster, Gasflaschen der benachbarten Spenglerei in Gefahr, die Büros völlig ausgebrannt, ein sechsstelliger Sachschaden, die parlamentarische Arbeit ist auf Monate hin unmöglich, und in den umliegenden Häusern wohnen Frauen und Kinder. Leicht hätte Schlimmeres passieren können. Aber weder von der Staatsregierung noch aus der demokratischen Mitte des Parlaments gab es dazu irgendein Wort. Die betroffenen Abgeordneten werden über die Anschläge nicht etwa von der Polizei informiert, sondern erfahren es aus der Lokalpresse. Man beschweigt den linken Terror, wo sonst jedes harmlose Bengalo identitärer Aktivisten zur rechten Staatsgefährdung aufgeblasen wird. Ebenfalls kein Wort vernimmt man zu der höchst dubiosen Rolle eines unter dem Deckmantel des Journalismus agierenden Antifa-Aktivisten. Dieser Linksextremist spioniert seit Jahren missliebige Personen, Veranstaltungen und Parteien aus. Die AfD hat er ganz besonders im Visier. Auch die ausgebrannten Büros unseres Landtagskollegen Rene Dierkes und des Bundestagsabgeordneten Tobias Teich fotografierte er wenige Wochen vor den Anschlägen und stellte die Fotos als willkommene Tatortbeschreibung für die späteren Brandstifter ins Netz. Es ist ein Skandal erster Güte, dass ein solcher Überzeugungstäter als freier Mitarbeiter beim Bayerischen Rundfunk ein und aus geht und von diesem auch noch als sogenannter Rechtsextremismus-Experte gefeiert wird. (Beifall bei der AfD) Auch hierzu haben die Vertreter von "Unsere Demokratie" scheinbar nichts zu sagen. Als Quittung und Dankeschön für dieses feige Beschweigen linksextremer Umtriebe brannte nun prompt auch die CSU-Zentrale in Freimann. Nein, ich verspüre wirklich keine Schadenfreude. Aber die bayerische AfD beschweigt dieses Treiben nicht. Wir schauen auch nicht weg. Wir werden es nicht zulassen, dass unser Freistaat zum Aufmarschgebiet und Rückzugsraum linken Terrors wird. (Beifall bei der AfD) Wohin die Reise geht, habe ich letzten Donnerstag selbst gerade wieder bei einer Veranstaltung unserer AfD-Fraktion in Würzburg erlebt. Zur Einschüchterung unserer Besucher hatten sich die üblichen Verdächtigen versammelt und skandierten ungeniert und ungehindert unter anderem, ich zitiere: "Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick." – Wann wird wohl der Zeitpunkt sein, da ein besonders fanatischer Antifaschist diesen Gewaltaufruf auch in die Tat umsetzt? – So weit darf es nicht kommen. Die Staatsregierung muss endlich handeln. (Beifall bei der AfD) Deswegen fordern wir vor allem eines: Verbieten Sie endlich alle Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung Antifa zusammengerottet haben. Soweit solche Gruppierungen mit festen Strukturen agieren, müssen sie außerdem zukünftig dem Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden. Werte Kollegen, nehmen Sie sich ein Beispiel an Donald Trump und Viktor Orbán. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Gute Vorbilder! – Zuruf von den GRÜNEN) Setzen Sie endlich ein wirkmächtiges Stoppzeichen gegen die linksextremistischen Umtriebe in Bayern! Stimmen Sie unserem Antrag zu, bevor der nächste Brand, die nächste Prügelattacke vielleicht auch bei uns ein Menschenleben fordert. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Jürgen Eberwein für die CSU-Fraktion das Wort.

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Jürgen Eberwein CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde erklären uns Extremisten, wie wir in Bayern Extremisten bekämpfen sollen. Das ist schon ein bisschen paradox. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Christoph Maier (AfD): Unglaublich – Volkmar Halbleib (SPD): Bravo! – Zurufe von der AfD) Selbstverständlich, das haben Gerichte festgestellt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass es Defizite in der Extremismusbekämpfung in Bayern gibt? (Zurufe von der AfD – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wenn Sie die letzten Verfassungsschutzberichte gelesen haben – die sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse lesen –, (Zurufe von der AfD) erkennen Sie, dass sämtliche relevanten Gruppierungen und Personen im Fokus des Freistaats Bayern stehen. (Zuruf von der AfD) Die extremistische Szene wird beobachtet. Es wird gründlich ermittelt. Dazu nutzen wir die guten rechtlichen Voraussetzungen, die wir in Bayern haben. Wir setzen Vertrauenspersonen ein, nutzen die technischen Möglichkeiten usw. Wir unterscheiden in Bayern auch nicht. Wir bekämpfen Extremismus aller Art, egal ob er von rechts oder links kommt, religiös motiviert ist, ausländisch gesteuert ist oder wie zum Beispiel die Prepper-Szene gar nicht zuordenbar ist. Meine Damen und Herren, wir erkennen also die Gefahren, benennen sie deutlich und handeln konsequent und erfolgreich, und zwar unabhängig davon, aus welcher Richtung der Extremismus kommt. Das ist nicht überall in Deutschland so. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben für alle Bereiche kompetente und engagierte Spezialisten beim bayerischen Verfassungsschutz, (Lachen bei der AfD) beim Landeskriminalamt, in den Kommissariaten der Kriminaldienststellen, beim operativen Staatsschutz bis zu den Staatsschutzansprechpartnern auf jeder Polizeidienststelle. Wir kennen also unsere Pappenheimer aus allen Richtungen, wissen, was läuft, und sind auch in der Extremismusbekämpfung, nicht nur in der Kriminalitätsbekämpfung, bundesweit an der Spitze. (Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Wir haben in Bayern auch die richtigen Rechtsgrundlagen, die wir sowohl für die strafrechtliche Verfolgung von politisch motivierter Kriminalität als auch für die Verhinderung von Straftaten und Extremismus brauchen. Meine Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich ist auch die Antifa im Fokus, die Sie in Ihrem Antrag explizit benennen. Meine Damen und Herren, jetzt braucht es aber ein bisschen Nachhilfe: Die Antifa hat keine Struktur. (Christoph Maier (AfD): Ach, das ist doch eine Behauptung!) Sie besteht aus völlig heterogenen Gruppierungen und vielen Einzelpersonen, die nicht organisiert sind. Es gibt keine Mitglieder, es gibt kein Vereinsheim, es gibt keinen Vorsitzenden, es gibt keine Mitgliedsbeiträge. Das gibt es alles nicht. Wen oder was wollen Sie denn da verbieten bzw. als extremistisch oder als Organisierte Kriminalität einordnen? (Zurufe von der AfD) Es gibt keine Strukturen. Der Verfassungsschutz sieht in der Antifa "mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen unter dieser Bezeichnung zusammenfinden." – Das ist eine Bewegung, eine Ideologie und keine fassbare Gruppe. Insofern ist Ihr Antrag einfach Humbug. Sie plappern einfach Donald Trump nach, den Sie auch erwähnt haben, der die Antifa als terroristisch eingestuft hat. Aber auch das FBI findet keine Strukturen, nicht einmal in den USA, genauso wie bei uns. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Wir tun in Bayern genau das, was wir schon Jahre und Jahrzehnte erfolgreich tun, nämlich Extremisten jeder Art und in jeder Richtung im Fokus behalten sowie Einzelpersonen und Gruppierungen verfolgen, natürlich auch die wechselnden Splittergruppen, die Sie als Antifa betrachten. (Florian von Brunn (SPD): Und Nazis!) Ein Punkt in Ihrem Antrag amüsiert mich allerdings ein bisschen: Sie fordern anonyme Kanäle und eine hohe Belohnung für Informanten aus extremistischen Netzwerken. Vor solchen Spitzel-Einrichtungen sollten Sie eigentlich am meisten Angst haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wissen also, was in Bayern zur Bekämpfung von extremistisch motivierter Gewalt zu tun ist, und tun das seit Jahrzehnten. Wir brauchen keine Aufforderung und vor allem auch keine Nachhilfe. Das tun wir. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Andreas Jurca von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Andreas Jurca AfD

Herr Kollege Eberwein, ich möchte zwei Punkte bemerken. Erstens. Sie vollziehen eine Täter-Opfer-Umkehr. Das lehne ich ab. Wir zeigen ganz klare Fakten auf. Es sind bestimmte Sachen passiert, das ist glasklar. Wir wollen Maßnahmen dagegen ergreifen, und das Einzige, was Sie darauf antworten können, ist: Ihr seid Extremisten. Wir sagen also: Schaut, was passiert, auch mit uns. Die Antwort die dann folgt, ist: Ihr seid Extremisten, das passt schon. Entschuldigung, wo sind wir denn hier? – Das geht nicht. So wenig ich die politische Einstellung der Kollegen von den GRÜNEN mag, würde ich niemals akzeptieren, dass so etwas einem von ihnen passiert. Das ist absolut inakzeptabel in einer Demokratie. Leben Sie doch bitte auch das, was Sie selbst bewerben. Zweitens. Der Quatsch zur Antifa. Man könne nichts machen; denn es gebe keine Mitgliedsbeiträge. Entschuldigung, was ist denn das für Quatsch? – Wenn der IS keine Mitgliedsbeiträge erhebt, können wir nichts machen, oder wie? – Es ist möglich, man kann es umsetzen, das sind einfach nur Ausreden, sogar ziemlich billige.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit ist um.

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Andreas Jurca AfD

Ich würde Sie wirklich um mehr Ernsthaftigkeit bei diesem Thema bitten. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU))

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Jürgen Eberwein CSU

Zum ersten Punkt: Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass wir Extremismus jeder Art bekämpfen, natürlich auch Extremismus, der sich zum Beispiel gegen Sie richtet. Auch das ist natürlich im Fokus unserer Behörden. Zu den Mitgliedsbeiträgen der Antifa: Ich habe gesagt, es gibt kein Vereinsheim und keinen Vorsitzenden. Das ist natürlich symbolisch gemeint. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Es gibt keine Strukturen. Die Antifa gibt es nicht als Struktur. (Zurufe von der AfD) Es gibt nur Gruppierungen, die sich lose zusammenfinden. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Das habe ich ganz deutlich gemacht.

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Florian Siekmann für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Florian Siekmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag wird noch viel absonderlicher. Die AfD beantragt nämlich einen Bericht, der dem Landtag längst vorliegt. Bereits am 4. Juni hat der Innenausschuss auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion einstimmig, mit allen Fraktionen – ich betone das –, vom Innenministerium einen Bericht zu Brandanschlägen auf die Polizei und auf kritische Infrastruktur gefordert. Dem haben alle Fraktionen zugestimmt. Das Ganze ist hier im Plenum am 22. Juli verhandelt worden, übrigens auch in Ihrer Anwesenheit. Dann kam am 1. Oktober der Bericht, und am vergangenen Montag war das Landtagsamt so freundlich, auch noch mal die Vollzugsmitteilung an alle Abgeordneten zu schicken, damit einem dieser Bericht ja nicht entgeht. Darin können Sie über alle Brandanschläge in den vergangenen fünf Jahren nachlesen, über die Ermittlungsgruppen, die eingerichtet worden sind, über die Mühen, die man geleistet hat. (Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Angesichts der vorliegenden nachlesbaren Informationen plädiere ich dringend für eine Alphabetisierungsstrategie in der AfD-Fraktion hier im Landtag, (Beifall bei den GRÜNEN) damit es vielleicht irgendwann gelingt, dass Sie auch mal die Drucksachen des Parlaments lesen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der AfD, ihr müsst euch langsam entscheiden: Seid ihr im Team Trump oder im Team Putin? (Unruhe bei der AfD) Wie ihr sicher mitbekommen habt, sind da auch Spannungen zwischen den beiden. Jetzt, nach zweieinhalb Jahren gefühltem Nachreden, was Putin gesagt hat, greift ihr in die rhetorische Kiste und plagiiert das, was Donald Trump bringt. Aber nein, wir sind hier nicht in Amerika. Bei uns funktioniert der Staat noch. (Lachen bei der AfD) Bei uns zählen Fakten. Bei uns zählen Fakten, und wir können demokratisch miteinander umgehen. Das, was Sie hier machen, ist: Sie nutzen mal wieder, wie immer, schreckliche Einzeltaten dazu, um Hass und Hetze zu säen. Um nichts anderes geht es Ihnen doch. Sie haben doch nur ein Ziel, nämlich die Spaltung in unserer Gesellschaft voranzubringen, Hass und Hetze voranzubringen, Ihre menschenverachtende Ideologie zum Mainstream zu machen und natürlich Feindbilder von Dingen zu skizzieren, die nicht in Ihre politische, rechte Gesinnung passen. (Widerspruch bei der AfD) Das ist abscheulich, das ist widerlich, und das hat hier, genauso wie die einzelnen Taten, die ich genauso verurteile, in diesem Parlament und in einer Staatsform wie unserer Demokratie nichts zu suchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Sie stellen sich mal wieder so stark als Opfer dar und werfen uns und auch den Beamtinnen und Beamten, den Sicherheitsbehörden, indirekt Versagen vor, obwohl das nicht der Fall ist. Auch die Behörden kümmern sich um diese Angelegenheit. Kollege Siekmann hat es gerade schon erwähnt: Wir nehmen die Anschläge ernst, und es gibt Ermittlungsgruppen dazu. Wir haben auch schon einzelne Fälle aufgedeckt. Wenn Sie mir jetzt hier mit einem Antifa-Verbot kommen, dann sind Sie doch genauso, wie ich es erwähnt habe, in der Standardrhetorik eines Donald Trump. Sie argumentieren faktenlos, Sie argumentieren mit Halbwissen, und Sie fordern Dinge, die rechtlich und auch praktisch einfach nicht umsetzbar sind. Sie fordern ein Vereinsverbot einer Antifa. Ich habe noch nie einen Verein in einem Register oder sonst irgendwo gesehen, der den Namen "Antifa" trägt. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Sie fordern hier faktisch irgendetwas, was es gar nicht gibt. Checken Sie erst mal die Fakten, anstatt hier einfach irgendwie symbolpolitisch Ihre menschenverachtende Gesinnung ins Parlament zu treiben. Das waren mal wieder nutzlose Minuten unseres Parlamentarismus. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Ich bin fertig und freue mich jetzt auf die Zwischenbemerkung.

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Richard Graupner, AfD-Fraktion, vor. Bitte.

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Richard Graupner AfD

Herr Kollege Locke, zunächst mal vorweg: Dass Sie sich nicht schämen, angesichts der Gewalttaten, die da draußen passieren, hier nur auf den Antragsteller einzuschlagen, (Beifall bei der AfD) anstatt mal zu reflektieren, wozu auch solche Worte führen, die Sie gerade wieder gefunden haben. Ich habe aber eine andere Frage; und zwar haben Sie gerade von Vereinen und vom Vereinsregister usw. gesprochen. Es sind in Bayern – und zwar völlig zu Recht – schon diverse Kameradschaften verboten worden. Die hatten kein Vereinsheim, die hatten keine Struktur. Die haben sich lose getroffen und haben dann Aktivitäten unternommen. Können Sie mir mal rechtlich erklären, warum es da möglich war und es bei Antifa-Gruppierungen nicht möglich sein soll? (Beifall bei der AfD)

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Zum Ersten kann ich die Gegenfrage stellen: Dass Sie sich nicht schämen, hier seit über zwei Jahren menschenverachtend in jeder Form und Art gegen Migranten zu hetzen. (Unruhe und Widerspruch bei der AfD) Das ist widerlich, und da brauchen Sie mir nicht vorwerfen, dass ich hier solche Taten verurteile. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Und zum Zweiten: Wenn Sie schon das Feindbild "Antifa" skizzieren wollen, dann schauen Sie sich doch mal bitte die Strukturen und die Art und Weise an, wie diese Ihrer Meinung nach angebliche Gruppierung funktioniert. Das ist eine Gesinnung. Das ist genauso abscheulich wie die Gesinnungen, die Sie treiben. Aber man kann es faktisch nicht verbieten, weil es einfach keine Strukturen gibt, die man hier irgendwo belangen kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion das Wort.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Straftaten ohne Ansehen, wer das Opfer ist, verfolgt und verurteilt werden müssen, ist doch innerster Kern eines Rechtsstaates. Wir hoffen in allen angesprochenen Fällen auf die schnelle Ergreifung der jeweiligen Täter. Im Zusammenhang mit den jüngsten Bränden gab es einen ersten Tatverdächtigen, und ich beglückwünsche alle meine Kolleginnen und Kollegen zu diesem schnellen Fahndungserfolg. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN) Zum Rechtsstaat gehört es aber auch, dass die Schuld der Täter, möglichen Anstifter und Gehilfen in einem Verfahren bewiesen sein muss. Der vorliegende Antrag bringt es aber fertig, einerseits darauf hinzuweisen, dass es – Stand damals – keine Hinweise auf die Täter gab, aber gleichzeitig mit der groben Kelle zu fordern, wer alles dafür ideologisch verhaftet und bestraft werden müsse. Wenn einer weiß, politisch Andersdenkende zu kriminalisieren, dann sind das die Antragsteller. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion verurteilen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Für diese rechtsstaatlich bedenkliche Heuchelei, die aus diesem Antrag spricht, sind wir aber nicht zu haben und lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 21:27 bis 21:30 Uhr) Die Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/8272, 19/8274 und 19/8286 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Ich unterbreche die Sitzung, bis das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegt. (Unterbrechung von 21:30 bis 21:31 Uhr) Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Brandanschläge auf AfD- und CSU-Büros, Polizei und Infrastruktur – Linkem Terror endlich einen Schlusspunkt setzen!" auf Drucksache 19/8271 bekannt: Mit Ja haben 25, mit Nein haben 104 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Ich bedanke mich für die konstruktive Debatte und schließe die heutige Sitzung. (Schluss: 21:32 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/59 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss 1. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Markus Büchler und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachtruhe schützen: Lärmkontingent am Flughafen München reduzieren! Drs. 19/5036, 19/7984 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 2. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Florian von Brunn u.a. SPD Damit in Bayern Hopfen (und Malz) nicht verloren ist: Strategie für bayerische Hopfenbauern aufzeigen Drs. 19/6334, 19/8201 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/59 3. Antrag der Abgeordneten Petra Högl, Kerstin Schreyer, Tanja Schorer-Dremel u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. FREIE WÄHLER Fachgespräch zum Thema Potenzial von Biomasse Drs. 19/6510, 19/8001 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 4. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Streuobstprogramm entbürokratisieren! Drs. 19/6515, 19/8002 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 5. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Christoph Maier und Fraktion (AfD) Jährliche Pflichtinspektion für ältere Autos verhindern – Keine Belastung von Autofahrern mit zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten Drs. 19/6519, 19/7985 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 6. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alleinerziehende unterstützen! Drs. 19/6586, 19/7997 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/59 7. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Psychische Belastung und Burn-out-Risiko von Sozialarbeitern im bayerischen Justizvollzug Drs. 19/6729, 19/7968 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 8. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Erfassung der Anzahl der körperlichen Verletzungen und Gesundheitsrisiken von Angestellten in den bayerischen Justizvollzugsanstalten Drs. 19/6730, 19/7969 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 9. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Dekarbonisierung der Landwirtschaft in Bayern konsequent vorantreiben – Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung verbinden Drs. 19/6759, 19/8004 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/59 10. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Weitere Tierschutzskandale in Bayern verhindern: Veterinärämter stärken, überforderte Tierhaltende besser unterstützen Drs. 19/6809, 19/7629 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 11. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tiergesundheitsdatenbank als Vorwarnsystem für Tiermisshandlung Drs. 19/6811, 19/7630 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 12. Antrag der Abgeordneten Arif Taşdelen, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Öffentlicher Dienst – Nachwuchsinitiative Bayern 2040 Drs. 19/6812, 19/7970 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 13. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Stephanie Schuhknecht u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht zur Inanspruchnahme der Forschungszulage durch bayerische Unternehmen Drs. 19/6813, 19/8047 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/59 14. Antrag der Abgeordneten Horst Arnold, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Reform des juristischen Referendariats jetzt – Mehr als 90 Prozent leiden unter psychischem Druck, Schluss damit! Drs. 19/6818, 19/7971 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 15. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Junge Stimmen, starke Demokratie: Erste Bilanz der bayerischen Fach- und Servicestelle für Kinder und Jugendbeteiligung Drs. 19/6819, 19/7998 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 16. Antrag der Abgeordneten Ramona Storm, Oskar Atzinger, Markus Walbrunn und Fraktion (AfD) Psychische Belastung und Burnout-Risiko von Schulpersonal an staatlichen Schulen in Bayern Drs. 19/6861, 19/7973 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/59 17. Antrag der Abgeordneten Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm und Fraktion (AfD) Erfassung der Anzahl körperlicher Verletzungen und Gesundheitsrisiken von Schulpersonal in den staatlichen Schulen in Bayern Drs. 19/6866, 19/7974 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 18. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Einfaches Backpulver weiterhin im Weinanbau zulassen! Drs. 19/6913, 19/8202 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 19. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Tourismus und Umwelt in Einklang bringen: Besucheranstürme an Wochenenden mit attraktiven Angeboten unter der Woche entgegenwirken – Sportzentrum Mitterdorf an Wochentagen im Sommerhalbjahr besser auslasten Drs. 19/6914, 19/8006 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 20. Antrag der Abgeordneten Sabine Gross, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Belegungsbindung von geförderten Sozialwohnungen verlängern Drs. 19/6934, 19/7986 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/59 21. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Markus Büchler u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fahrgastbeirat für die Bayerische Eisenbahngesellschaft endlich einführen Drs. 19/6935, 19/7987 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 22. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zwischenstand zum Förderprogramm Kommunaler Klimaschutz Drs. 19/6936, 19/7631 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 23. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesundes Essen für Bayerns Kinder: Ausbau des Coachings Kita- und Schulverpflegung Drs. 19/6937, 19/8007 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 24. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entlastungsteam für den Bauernhof: Wenn Mensch, Kuh und Ziege Hilfe brauchen Drs. 19/6940, 19/8009 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/59 25. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Errichtung von bezirksübergreifenden Pools von Amtstierärzten und amtlich bestellten Tierärzten für die Gewährleistung von Kontrollen und Untersuchungen Drs. 19/6941, 19/7632 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 26. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlags an Glasfassaden und Fenstern Drs. 19/6942, 19/7633 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 27. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Kerstin Celina u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehr Paare bei Kinderwunsch unterstützen! Drs. 19/6944, 19/7999 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/59 28. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Kerstin Celina u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterstützung statt Überforderung – Familien von behinderten Kindern in den Fokus nehmen Drs. 19/6946, 19/8000 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 29. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hitze-Notfallzentrum für Bayern – Koordination „Kühler Räume“ und Hitzetelefon Drs. 19/6983, 19/8034 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 30. Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD HIV/AIDS-Bekämpfung nach dem US-Rückzug: Bayerns Beitrag zur europäischen Antwort Drs. 19/6988, 19/8031 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/59 31. Antrag der Abgeordneten Arif Taşdelen, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Für eine aussagekräftige und lösungsorientierte Darstellung der Arbeitsbelastung: Weiterentwicklung der Berichterstattung über Überstunden im öffentlichen Dienst in Bayern! Drs. 19/6989, 19/7975 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z Z Z 32. Antrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Markus Striedl, Benjamin Nolte u.a. und Fraktion (AfD) Vereinfachung und Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren zur Stärkung von Wohnungsbau, Handwerk und regionaler Entwicklung Drs. 19/7021, 19/7988 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 33. Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner u.a. und Fraktion (AfD) Vorrangige Förderung des Wohnraums für deutsche Familien durch gezielte Maßnahmen der Wohnungs- und Grundstückspolitik Drs. 19/7029, 19/7989 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 34. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner u.a. und Fraktion (AfD) Familienfreundliche Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn erhalten – Aufhebung der Familienreservierung rückgängig machen Drs. 19/7131, 19/7990 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/59 35. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u.a. und Fraktion (AfD) Einheitliche Regelungen zur Eignungsfeststellung und Qualifizierung in der Kindertagespflege im Freistaat Bayern Drs. 19/7132, 19/8045 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 36. Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Betreutes Schulfrühstück ausweiten – gleiche Bildungschancen auch für Kinder aus finanziell und sozial schwächeren Haushalten Drs. 19/7134, 19/8020 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 37. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u.a. und Fraktion (AfD) Kindertagespflege im BayKiBiG stärken! Drs. 19/7142, 19/8021 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 38. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Fachgespräch zur Verwendung erneuerbarer Antriebsenergien in landwirtschaftlichen Maschinen Drs. 19/7144, 19/8203 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/59 39. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u.a. und Fraktion (AfD) Berichtsantrag „Vergewaltigungen von Jugendlichen“ Drs. 19/7156, 19/8022 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 40. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Adipositas gezielt bekämpfen – endlich die entscheidende Maßnahme wagen! Drs. 19/7160, 19/8010 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 41. Antrag der Abgeordneten Sabine Gross, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Familienfreundliche Preispolitik bei der Deutschen Bahn Drs. 19/7180, 19/7991 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 42. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Christian Lindinger u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Alfred Grob, Prof. Dr. Winfried Bausback, Dr. Alexander Dietrich u.a. CSU Für eine erneuerte Form der Berichterstattung als Kontrollmechanismus für die Entwicklung von Überstunden im öffentlichen Dienst Drs. 19/7184, 19/7976 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/59 43. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Verbindliche 50-Prozent-Quote für Bio-Lebensmittel in staatlichen Kantinen einführen Drs. 19/7186, 19/8012 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 44. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Kommunale Kliniken stärken statt abbauen – Für eine starke Krankenhauslandschaft in Bayern Drs. 19/7187, 19/8035 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 45. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Aufarbeitung von Medikamentenmissbrauch in der Pflege – Lehren aus den Oberpfalz-Fällen Drs. 19/7188, 19/8036 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 46. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Notfallzulassungen ausweiten – Ernten schützen! Drs. 19/7190, 19/8013 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 47. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) CO -Abgabe auf Müllverbrennung abschaffen Drs. 19/7194, 19/7634 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/59 48. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Aufforstung statt CO -Abzocke! Drs. 19/7196, 19/7635 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 49. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Eschentriebsterben in Bayern Drs. 19/7198, 19/7636 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 50. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufbrauchsfrist für Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) im fränkischen Weinbau bis Ende 2026 Drs. 19/7200, 19/8204 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A ENTH Z Z Protokoll 19/59 51. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ursula Sowa u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Modernisierungsgesetz in die Musterbauordnung übernehmen – Entbürokratisierung ernst nehmen Drs. 19/7201, 19/7992 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ohne Die SPD-Fraktion hat beantragt, das Votum „Enthaltung“ zugrunde zu legen. 52. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Chancengerechtigkeit durch gezielte Förderung – Lehren aus gemeinsam.Brücken.bauen Drs. 19/7202, 19/8023 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 53. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strahlkraft und Stärkung des Standortes Bayern durch Kulturbau-Offensive im Kulturstaat: Initiative des Bundes nutzen! Drs. 19/7203, 19/8206 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z Z Z Protokoll 19/59 54. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Zeit verlieren: Natur wiederherstellen, Klima schützen, Zukunft sichern Drs. 19/7204, 19/7637 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 55. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Markus Büchler u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht zum Staatsstraßenausbauplan Drs. 19/7206, 19/7993 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 56. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Markus Büchler u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fußverkehrsbeauftragte für Bayern Drs. 19/7211, 19/7994 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 57. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Freiheit statt Zensur: Auflösung der sogenannten Bayern-Allianz Drs. 19/7216, 19/8003 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 58. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Heimische Brauereien stärken, Umweltschutz schützen: Erhöhung der Pfandwerte für Glasflaschen und Getränkekisten Drs. 19/7238, 19/7638 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/59 59. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Aufklärung über juristische Kampagnen staatlich finanzierter NGOs gegen bayerische Landwirte Drs. 19/7239, 19/7639 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 60. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bäume für Bayerns Kinder und Jugendliche: mehr Grün für Kita-Gärten und Schulhöfe Drs. 19/7240, 19/7640 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 61. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback, Norbert Dünkel u.a. CSU Resilienz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sicherstellen: Bericht über die Störung des BOS-Digitalfunknetzes Drs. 19/7241, 19/8189 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z Protokoll 19/59 62. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Benjamin Adjei u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Europa mit starken Bürgerrechten und fairen Wettbewerb – kein Einknicken vor der Big-Tech-Oligarchie! Drs. 19/7282, 19/8005 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 63. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Korruptionsfall in Münchens Ausländerbehörde: Aufklärung und Generalrevision der Asylzahlen durchführen! Drs. 19/7291, 19/8044 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 64. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sonnenschutz und Kühlung – Hitzeschutzmaßnahmen in sozialen und öffentlichen Einrichtungen jetzt! Drs. 19/7292, 19/7641 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 65. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Desinformation effektiv bekämpfen – Faktenprüfung auf Social Media Plattformen in Europa gesetzlich absichern Drs. 19/7293, 19/8032 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/59 66. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u.a. CSU Fachgespräch „Projekt LIFE Future Forest – gesunder Waldboden als Antwort auf den Klimawandel?“ Drs. 19/7294, 19/8014 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 67. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strukturelles Versagen und sicherheitsrelevante Mängel bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen – Organisationskultur, Vergabepraxis und Umgang mit externem Personal Drs. 19/7354, 19/7927 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 68. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besetzung der künftigen Leitung der KZ-Gedenkstätte Dachau Drs. 19/7355, 19/8024 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH Protokoll 19/59 69. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) BioRegio statt Projekt-Durcheinander: Fördermittel dorthin vergeben wo echte Transformation passiert Drs. 19/7356, 19/8016 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 70. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Zukunftsfähig auch ohne Promille – Unterstützung kleiner Brauereien beim Einstieg in die alkoholfreie Bierproduktion Drs. 19/7362, 19/8008 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 71. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur u.a. CSU Analyse der Aufgabenverteilung Schulamt und Schulleitung Drs. 19/7371, 19/8025 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 72. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur u.a. CSU Zielgerichteter Einsatz von Anrechnungsstunden Drs. 19/7373, 19/7977 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/59 73. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur u.a. CSU Gewinnung und Unterstützung von Führungskräften im bayerischen Schuldienst Drs. 19/7374, 19/8026 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 74. Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner u.a. und Fraktion (AfD) Transrapid statt Trans – Prüfung und Förderung des Einsatzes von Magnetschwebebahnen in Bayern Drs. 19/7376, 19/7995 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 75. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner u.a. und Fraktion (AfD) Schließung des Autobahnrings München durch den Bau des A99-Südrings Drs. 19/7377, 19/7996 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 76. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) grundlegend reformieren – Entwicklungszusammenarbeit wieder an deutschen Interessen ausrichten Drs. 19/7385, 19/8033 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/59 77. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Grün und Blau am Bau“ – Klimawandelanpassung bei öffentlichen Bauvorhaben Drs. 19/7398, 19/8048 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 78. Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sachstand zur Verkehrssicherheit von Grundschülerinnen und Grundschülern in Bayern auf dem Schulradweg Drs. 19/7428, 19/8027 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 79. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Fachkräftesicherung aus eigener Kraft: „Ausbildungsbonus Führerschein“ einführen! Drs. 19/7450, 19/8011 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 80. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Zwanziger u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landwirtschaft und Tourismus Hand in Hand: Blaualgenkrise im Altmühlsee ernst nehmen Drs. 19/7451, 19/8017 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/59 81. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Ruth Waldmann, Dr. Simone Strohmayr u.a. und Fraktion (SPD) Menschen schützen, Leben retten – 7 Punkte für einen besseren Hitzeschutz in Bayern Drs. 19/7452, 19/8037 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 82. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Belastung der Justiz durch Strafverfolgung bei „Schwarzfahren“ Drs. 19/7457, 19/8043 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 83. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausfälle und Störungen bei den IT-Systemen der Justiz Drs. 19/7458, 19/7615 Der Antrag wird für erledigt erklärt. 84. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze an allgemeinbildenden Schulen Drs. 19/7459, 19/8028 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/59 85. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wasserstoffförderungen des Freistaates unabhängig überprüfen Drs. 19/7462, 19/8015 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A ENTH Z Z 86. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für alle Krisen gewappnet: Ein Zivilschutzgesetz für Bayern! Drs. 19/7467, 19/8188 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 87. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Fachgespräch: Olympische Sommerspiele 2040/2044 – wie sich Bayern in der Disziplin nachhaltiger Tourismus Gold sichert Drs. 19/7473, 19/8018 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/59 88. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorsorge gesetzlich verankern – Gesundheit schützen – Städte abkühlen! Drs. 19/7510, 19/8038 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Anlage 2 zum Protokoll 19/59 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 08.10.2025 zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion AfD; Brandanschläge auf AfD- und CSU-Büros, Polizei und Infrastruktur - Linkem Terror endlich einen Schlusspunkt setzen! (Drucksache 19/8271) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse Dr. Ebner Stefan X Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute Arnold Horst Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg Flierl Alexander Baumgärtner Jürgen X Freller Karl Baur Konrad Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger Brannekämper Robert Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard Dietz Leo X Heisl Josef Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger Herrmann Joachim Dünkel Norbert Hierneis Christian X Högl Petra Protokoll 19/59 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris Jäckel Andreas X Reiß Tobias Jakob Marina Rinderspacher Markus Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin Schorer-Dremel Tanja Lausch Josef X Schreyer Kerstin Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan X Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer Siekmann Florian X Singer Ulrich Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian Mistol Jürgen Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth Müller Ulrike Tasdelen Arif Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/59 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland Weitzel Katja X Widmann Jutta Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix Zöller Thomas Zwanziger Christian Gesamtsumme 25 104 0

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