Ulrich Singer
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister Blume! Es ist durchaus erfreulich, aber auch gleichzeitig spät, dass die Staatsregierung Ende 2025 endlich erkannt hat, dass wir im digitalen Zeitalter angekommen sind, und jetzt das Archivgesetz vom 22.12.1989 novellieren möchte. Da wird dann aus dem viel gepriesenen "Laptop und Lederhose" vielleicht doch irgendwann ein Server mit Speicherplatz oder "Digitalisierung und Dirndl", zumindest bei unseren staatlichen Archiven. Mit dieser Novelle des Archivgesetzes will die Staatsregierung eine rechtssichere und dauerhafte Archivierung der digitalen Unterlagen gewährleisten. Das ist grundsätzlich richtig und sinnvoll, aber auch überfällig. Wir wollen natürlich auch unserer Geschichte des Landes nicht mehr nur in vergilbten Aktenordnern nachstöbern, sondern wir wollen hier gut geordnete und gepflegte Datenbanken für Bayern haben und diese auch für die künftigen Generationen erhalten. Das ist auch ein wichtiger Punkt in dem Gesetzesentwurf. Es ist sehr positiv, dass Sie auch dafür sorgen wollen, dass die Digitalisierung nicht einfach nur einmalig stattfindet, sondern dass die digitalisierten Daten dauerhaft gespeichert und erhalten werden sollen, also auch für die künftigen Generationen. Aber hinter diesem modernen Anstrich verbergen sich einige höchst problematische Punkte. Allen voran, wie oft, der Verfassungsschutz: Alle anderen Behörden bleiben verpflichtet, ihre Unterlagen ordnungsgemäß den staatlichen Archiven anzubieten, aber beim Landesamt für Verfassungsschutz gilt natürlich eine Sonderregelung: Da dürfen künftig – Zitat – Einzelvereinbarungen getroffen werden, welche Unterlagen abgegeben werden sollen und welche nicht. Mit anderen Worten: Im stillen Kämmerchen wird dann gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium entschieden, was im Archiv landet und was der Öffentlichkeit vielleicht besser vorenthalten werden und im Reißwolf landen sollte. Meine geschätzten Damen und Herren, das ist eben keine Digitalisierung, sondern das ist gesteuerte Intransparenz auf Knopfdruck. Wie soll denn die Öffentlichkeit jemals vergangenes Fehlverhalten überprüfen, wenn der Inlandsgeheimdienst gleichzeitig selbst mitentscheiden darf, was überhaupt archiviert wird? Das öffnet dem politischen Einfluss noch mehr Tür und Tor. Letztlich wird dann das Innenministerium festlegen, welche Akten als nicht archivwürdig gelten. Geschätzte Damen und Herren, das Ganze müssen Sie mal in Verbindung mit der Tatsache sehen, dass momentan der stärksten Oppositionskraft in Bayern, nämlich der AfD, der Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium vorenthalten wird. (Beifall bei der AfD) Uns wird also die Kontrolle vorenthalten. Es wird jetzt schon im stillen Kämmerchen gearbeitet, und danach möchte man die Unterlagen nicht einmal archivieren. Das heißt, auch künftige Generationen sollen hier nicht aufarbeiten dürfen, (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) welche Dinge bereits jetzt dort im Hintergrund stattfinden oder nicht stattfinden; denn wir wissen ja nicht, was dort momentan besprochen wird. Wir haben jedenfalls ganz große Bedenken, wenn der Verfassungsschutz selbst mitbestimmen darf, welche seiner Unterlagen erhalten bleiben. Wir sehen an dieser Stelle auch, wie der Verfassungsschutz schleichend immer weiter wegkommt von einem Instrument der Kontrolle hin zu einem Instrument des Schutzes der Regierung. Das heißt, der Verfassungsschutz wird nach und nach zu einem Regierungsschutz umgebaut. Die Gesetzesänderung ist ein kleiner Mosaikstein, der beigefügt wird. Auch die übrigen Gesetzesänderungen bergen Risiken. Die Verpflichtung, alle digitalen Unterlagen dauerhaft lesbar zu halten, ist technisch und finanziell enorm aufwendig. Zwar ist die Idee gut, aber im Gesetz steht auch, dass hierfür keine zusätzlichen Mittel vorgesehen sind. Meines Erachtens ist eine Unterfinanzierung vorprogrammiert. Schließlich sehe ich es eher als einen Rückschritt an, wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden sollen, ob eine Verlängerung oder Verkürzung von Schutzfristen, also die Geheimhaltung oder die Offenlegung, stattfinden soll. An dieser Stelle wird keine Transparenz geschaffen, sondern Transparenz wird reduziert. Ich fasse kurz zusammen. Ja, die Modernisierung des Archivgesetzes ist wichtig und sinnvoll. Wir wollen unsere Archive so ausstatten, dass die Daten dauerhaft für die künftigen Generationen erhalten werden. Allerdings brauchen wir dafür auch die finanziellen Mittel. Wir müssen aufpassen, dass durch dieses Gesetz nicht ein Einfallstor für Geheimniskrämerei geschaffen wird. In einer Demokratie muss ganz klar gelten: Was der Staat tut, das darf nicht im Dunkeln bleiben. Ich habe große Bedenken, dass die Planungen genau in diese Richtung gehen, wenn der Verfassungsschutz im Einzelfall seine Daten nicht archivieren muss, obwohl sie für unsere nächsten Generationen wichtig, interessant und sinnvoll wären. (Beifall bei der AfD)
