Ulrich Singer
Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister Blume! Bürokratieabbau im Denkmalschutz klingt super, hört sich gut an. Das verspricht Entlastung für die Eigentümer, für die Kommunen und die gesamte staatliche Verwaltung. Der Gesetzentwurf enthält auch viele Details, die wirklich prima sind und gute Ansatzpunkte sind, echte Verbesserungen – Sie haben es angesprochen, Herr Staatsminister, wenn es darum geht, Versorgungsleitungen zu verlegen, Glasfaserkabel oder Erneuerungen von Versorgungsleitungen –, gute Dinge, die da enthalten sind. Aber wenn man genauer hinschaut, dann bleibt von dem Versprechen einer Entbürokratisierung oder von Bürokratieabbau meines Erachtens nicht mehr so viel übrig. Was uns hier als Vereinfachung verkauft wird, schafft gleichzeitig neue Unklarheiten, neue Zuständigkeiten, und ich befürchte, am Schluss auch mehr Arbeit für alle Beteiligten. Viele Punkte, die jetzt gesetzlich geregelt werden sollen, finden sich längst in der gemeinsamen Bekanntmachung zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes von 1984. Was dort fehlt, könnte man ganz leicht, ganz geschmeidig, ganz still und leise hinzufügen, dort einarbeiten, ohne großen Aufwand. Aber stattdessen soll schon wieder das Gesetz geändert werden. Man schafft neue Paragrafen, neue Begriffe, neue Abgrenzungen und damit aber eben auch neue Bürokratie und neue Dinge, neue Regelungen, die dann bei Gericht wieder zu neuem Streit führen werden. Genau das verstehen die Menschen draußen nicht mehr: Wir reden vom Entlasten und schaffen gleichzeitig immer wieder neue Vorschriften. Ein ganz deutliches Beispiel in der angedachten Regelung ist die Unterscheidung zwischen Denkmälern, die nur im äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind, und solchen, die auch im Inneren geschützt werden sollen. Das klingt zunächst mal super, logisch. Ich fand es zuerst auch gut. Aber in der Praxis, geschätzte Kollegen, ist das, glaube ich, so nicht durchsetzbar. Wie soll denn das Landesamt für Denkmalpflege zuverlässig beurteilen, dass ein Objekt im Inneren nicht erhaltenswürdig ist? Bei vielen Denkmälern – das haben wir in der Vergangenheit erlebt – kommt der Wert doch erst dann zum Vorschein, wenn man wirklich ins Innere schaut, wenn bei Renovierungsarbeiten irgendwelche Fresken zum Vorschein kommen, alte Deckenmalereien, handwerkliche Meisterleistungen, die schutzwürdig sind. Das kommt erst dann zum Vorschein, wenn die Arbeiten begonnen haben. Wie möchte das Landesamt das denn von außen beurteilen? Da müssen wir doch genauer hinschauen. Wenn man andererseits nur diejenigen Objekte in diese Liste aufnehmen wird, bei denen man ganz sicher ist, dass innen wirklich kein Schatz verborgen ist, dann bleibt meines Erachtens wiederum nicht viel übrig. Die Regelung ist also praxisfern und in dieser Form kaum vollziehbar. Das wird zu Streit führen. Es wird dann sicherlich wieder Feststellungsklagen geben, Gutachten geben, Einzelfallentscheidungen, so wie wir es ja jetzt auch haben. Wir haben auch immer Einzelfallentscheidungen. Aber das alles schafft eben Unsicherheit und letztlich doch wieder Bürokratie und ist kein Bürokratieabbau. Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Sie schaffen eine Chance für flexible Einzelfallentscheidungen. Wenn Sie den Vollzug wirklich verbessern wollen, geschätzte Kollegen, müssen Sie mehr Geld für den Denkmalschutz in die Hand nehmen. Wir brauchen präzisere Verwaltungsvorschriften, mehr Personal und vor allem auch bessere Kommunikation mit den Denkmaleigentümern und -eigentümerinnen. Wir müssen da ein beschleunigtes Verfahren herbeiführen, damit der Dialog schneller stattfindet. Aber wir brauchen nicht unbedingt ein neues Gesetz, das wieder neue Fragen aufwirft, vielleicht mehr Fragen, als es beantwortet. Besonders kritisch sehe ich, dass künftig offenbar ein Eigentümer selbst beurteilen soll, ob seine Maßnahme das Erscheinungsbild oder den Bestand betrifft. Das ist wieder eine systematische Fehlkonstruktion. Der Denkmalschutz lebt doch davon, dass wir einen präventiven Ansatz haben: erst prüfen, dann verändern – nicht umgekehrt. Wenn künftig jeder Eigentümer selbst entscheidet, ob er eine Erlaubnis braucht oder nicht, öffnen wir Missverständnissen Tür und Tor. Das ist weder im Interesse der Denkmaleigentümer noch im Interesse des Denkmalschutzes. Ein anderer Punkt ist noch die Streichung der beweglichen Denkmäler. Das macht wenig Sinn, weil wir gerade in Bayern diese reiche technische Kulturgeschichte haben. Wir haben die alten Lokomotiven, die Maschinen und Musikinstrumente usw. Es sind zwar nur, ich glaube, 73 bewegliche Denkmäler eingetragen, aber die Eigentümer, die eingetragen sind, sind doch stolz darauf und sagen: Unsere Dampflok ist eingetragen in dieser Liste. – Das müssen wir den Denkmaleigentümern nicht wegnehmen, insbesondere dann, wenn sie möglicherweise nicht im Verzeichnis der national wertvollen Kulturgüter stehen. Dann würden sie künftig jeglichen Schutz verlieren. Da könnte man darüber nachdenken, so etwas zu erhalten, auch wenn es wenige Denkmäler sind. Diejenigen, die ein bewegliches Denkmal haben, sind eben stolz darauf. Ich komme zum Schluss, geschätzte Kollegen. 2023 wurde der Klimaschutz über den Denkmalschutz gestellt. Ich befürchte, dass jetzt, anstatt die Bürokratie zu reduzieren, die Bürokratie noch erhöht wird. Wir sollten uns davor hüten, das Gesetz zu verschlechtern, nur weil man irgendwo draufschreibt, es gäbe damit weniger Bürokratie oder mehr Modernisierung. Das ist vielleicht hier nicht drin. Ich bin gespannt auf unsere Aussprache im Ausschuss. Da können wir gerne noch mal darüber reden, aber aktuell sehe ich große Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben. (Beifall bei der AfD)
