Tobias Beck
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes. Dieses Gesetz ist seit 1989 nahezu unverändert geblieben. Wenn man sich vor Augen führt, wie schnell sich die Verwaltung, die Gesellschaft und die digitale Welt entwickelt haben, ist eine Modernisierung dieses Gesetzes überfällig. Warum ist die Änderung notwendig? – Wir alle wissen, dass Informationen heute fast ausschließlich digital übermittelt werden. Aktenberge aus Papier werden zunehmend durch Datenbanken, Dokumentenmanagementsysteme und digitale Kommunikationsformen ersetzt. Aber eines bleibt, nämlich der Auftrag des Staates, diese Informationen zu sichern, zu bewahren und in der Zukunft zugänglich zu machen. Ohne ein modernes Archivrecht riskieren wir einen digitalen Gedächtnisverlust. Um was geht es genau? – Es geht um die digitale Langzeitarchivierung. Das Gesetz verpflichtet nicht nur zur sicheren Speicherung, sondern auch zur dauerhaften Lesbarkeit digitaler Unterlagen. Es reicht eben nicht, Bits und Bytes aufzubewahren. Wir müssen auch sicherstellen, dass diese Daten in dreißig, fünfzig oder hundert Jahren noch gelesen und verstanden werden können. Wie das technisch passieren wird, ist mir noch nicht ganz klar, aber es wird sicherlich entsprechende Möglichkeiten geben. Erstmals werden klare Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und Veröffentlichung von Archivgut geschaffen. Das eröffnet der Forschung, der Lehre, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen Zugang zu unserem kulturellen Erbe. Dabei schaffen wir eine Harmonisierung mit dem Bundesarchivgesetz. Wir schaffen Rechtssicherheit, indem wir die Schutzfristen und Verfahrensregeln an die Regelungen des Bundesarchivgesetzes und der Landesarchivgesetze anderer Länder angleichen. Damit werden die Nutzerinnen und Nutzer und insbesondere die Wissenschaft von unnötigen Hürden befreit. Archive werde zukünftig frühzeitig angehört, wenn neue IT-Systeme bei Behörden eingeführt werden. Damit vermeiden wir teure Nachbesserungen und sorgen dafür, dass die Archivierung von Beginn an mitgedacht wird. Wichtig ist auch, dass dieser Gesetzentwurf große Zustimmung aus der Fachwelt genießt. Der Landesverein für Heimatpflege begrüßt diese Regelung, die ihm den Zugang zu regionalgeschichtlichen Quellen erleichtert. Auch Universität Bayern e. V., also die Gemeinschaft bayerischer Universitäten, stimmt dem Entwurf vollumfänglich zu. Die Universitätsarchive betonen, dass endlich lange bestehende Unsicherheiten, etwa bei den Unterlagen der Universitätskliniken, geklärt werden. Sie sehen diese Novelle als wichtigen Schritt, um den Verlust wertvoller Quellen zu verhindern. Die Novelle verursacht zudem keine Kosten für die Kommunen oder die Bürger. Die staatlichen Archive arbeiten im Rahmen vorhandener Mittel. Damit ist diese notwendige Reform auch finanziell sehr verantwortungsvoll hinterlegt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Archive sind unser Gedächtnis. Ohne sie fehlt den nachfolgenden Generationen die Grundlage, um unsere Zeitgeschichte erforschen, demokratische Prozesse nachvollziehen und aus der Erfahrung lernen zu können. Mit dieser Novelle machen wir Bayern fit für das digitale Zeitalter, ohne die bewährten Prinzipien von Rechtssicherheit, Datenschutz und wissenschaftlicher Freiheit preiszugeben. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen. Das ist eine Investition in unser kulturelles Gedächtnis, in die Transparenz des Staates und in die Zukunft der Forschung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
