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Richard Graupner

AfD 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Die jüngsten Vorfälle am Münchner Flughafen, die Tausende Reisende stranden ließen, zeigen uns schon eindrucksvoll: Drohnen sind keine Spielzeuge mehr, sondern sie entwickeln sich zu einer ernsthaften sicherheitspolitischen Herausforderung. Bayern muss diesbezüglich handlungsfähig werden; das ist unstrittig. Aber ich möchte auch davor warnen, nun jeden Drohnenflug und jede Drohnensichtung zum Staatsnotstand aufzubauschen. Die Staatsregierung selbst hat auf unsere Anfrage hin eingeräumt, dass bei keinem der Drohnenvorfälle der vergangenen Jahre Hinweise auf Terrorismus oder Spionage vorlägen. Das ist bisher auch bei den jüngsten Vorfällen nicht anders. – Das nur vorweg. Jetzt zu den vorliegenden Anträgen. Der SPD-Antrag legt einen konzeptionell durchaus nachvollziehbaren Ansatz vor, indem er eine ressortübergreifende Drohnenstrategie fordert. Konkrete Maßnahmen wie Drohnendetektion durch Radar, Funkfrequenzstörer oder ein Lagebild für sensible Bereiche wie Flughäfen erscheinen sinnvoll. Zudem kritisiert der Antrag völlig zu Recht die Untätigkeit der Staatsregierung. Wenn der Münchner Flughafen aufgrund ungeklärter Drohnenvorfälle zwei Nächte hintereinander stillsteht, dann ist das ein nicht hinnehmbares Armutszeugnis für die Sicherheitsstrategie des Innenministeriums. (Beifall bei der AfD) Wir sehen allerdings auch Verbesserungsbedarf. Anstatt auf einer Registrierungspflicht zu bestehen, die zum Beispiel Hobbydrohnenpiloten unnötig gängeln würde, schlagen wir vor, moderne, KI-gestützte Detektionssysteme zu benutzen, die gezielt Bedrohungen erkennen, ohne die Privatsphäre der Bürger einzuschränken. Solche Technologien sind effizienter und bürgerfreundlicher als bürokratische Kontrollen. Der CSU-Antrag glänzt vor allem mit geopolitischer Rhetorik. Dann feiern Sie das geplante Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen als großen Fortschritt. Aber bisher hat die Staatsregierung überhaupt keinen Handlungsbedarf gesehen. Das hat sie auf eine Schriftliche Anfrage von uns hin noch im August schwarz auf weiß zu Protokoll gegeben: keine terroristische Gefährdungslage, keine Notwendigkeit einer Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, und dies, obwohl die Zahl der Drohnenvorfälle seit Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Jetzt ändern auf einmal zwei Vorfälle von, wie man bislang hört, handelsüblichen Drohnen für den Privatgebrauch alles. Nun hören wir plötzlich vom Ministerpräsidenten: Der Schutz unseres Territoriums hat absolute Priorität. – Wohl wahr. So eine Entschlossenheit hätten wir uns allerdings im Jahr 2015 gewünscht. Dann wäre den Deutschen viel Leid erspart geblieben. Wieso also plötzlich dieser fast an Hysterie grenzende hektische Aktivismus? Wieso auf einmal abschießen statt abwarten? – Ich sage es Ihnen: Mit einem markigen Wildwestspruch Handlungsentschlossenheit zu simulieren, lenkt wunderbar von der bisherigen eigenen Untätigkeit ab. Es gibt also wahrlich keinen Grund für die CSU, sich hier selbst auf die Schulter zu klopfen. Im Gegensatz zu Ihnen setzt die AfD auf ein entschlossenes, umfassendes, effektives, aber auch faktenbasiertes Vorgehen. Wir brauchen klare Regeln, die den Einsatz von Abwehrtechnologien auf konkrete Gefahren und kritische Infrastruktur beschränken. Wir fordern eine realistische Haushaltsplanung, um die Maßnahmen zügig umzusetzen, ohne dabei auf hektische, panikinduzierte Schnellschüsse zu setzen. Wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Beim CSU-Antrag enthalten wir uns der Stimme. (Beifall bei der AfD)

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