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Volkmar Halbleib

SPD 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist eine muntere Debatte, allerdings zu einem wunderlichen Antrag, der ein wunderliches politisches Verhalten dokumentiert, weil sich die Koalitionspartner auf Bundesebene gemeinsam auf den Grundsatz des Erhalts und der Sanierung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen vor Neubau verständigt haben. Das ist ein richtiger Grundsatz. Gerade Unionspolitikern war es wichtig, dass er auch für das Sondervermögen gilt. Der gültige Verkehrswegeplan als rechtliche Grundlage der Kabinettsentscheidung folgt dem Prinzip: Erhalt vor Neu- und Ausbau. Das ist die Grundlage. Die Bundesregierung hat in einer Kabinettsvorlage und in einem Kabinettsbeschluss für den Bundeshaushalt 2026 mit Zustimmung der Unionsmitglieder des Kabinetts und auch des Bundesverkehrsministers an diesem Grundsatz festgehalten. Bei dem Haushalt und der Finanzplanung für die nächsten Jahre hat der Bundesverkehrsminister auch wieder zugestimmt. Finanzplanung und Haushalt werden im Kabinett mit Zustimmung der Union beschlossen. Später führt man dann ein solches Schauspiel auf. Das ist schon bemerkenswert. Es ist auch verwunderlich, dass dieses Schauspiel mit diesem Antrag hier sozusagen auch parlamentarische Beschäftigung nach sich zieht. Was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich nervt: gemeinsame Lösungen auf den Weg bringen, sie im Kabinett gemeinsam beschließen und hinterher alles infrage stellen. Das nervt die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei diesem Thema. Wir müssen doch einmal gemeinsame Lösungen für ein Problem finden: Einigkeit, gemeinsame Beschlüsse und Umsetzung – das muss doch die Grundlage von Regierungspolitik in diesem Lande sein. Das fehlt bei diesem Sachverhalt komplett, obwohl die Zahlen und die Fakten deutlich sind. Für die paar Jahre bis 2029 sind für Verkehrsinvestitionen mehr als 160 Milliarden Euro vorgesehen. Dank dem Sondervermögen stehen Mittel in Rekordhöhe auch im Bereich des Autobahnbaus zur Verfügung. Dieser Betrag wächst auch auf. Für die bereits begonnenen und im Bau befindlichen Projekte gibt es keinen Baustopp. Bei den Planungen für Neubaustrecken gilt das reguläre Verfahren. Da ist der Verkehrsminister auf Bundesebene mit Priorisierung und Umsetzung gefordert. Er ist ebenso gefordert, das, was an Finanzmitteln zur Verfügung steht, auch zu verbauen. Das war in der Vergangenheit häufig ein Problem. Es ist eine große Herausforderung, diese Summe in den Jahren des Finanzplanungszeitraums zu verbauen. Ich sage etwas zur wunderbaren Liste von 173 Projekten. Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Landesverkehrsminister zusammensetzen und so eine Liste aufstellen. (Michael Hofmann (CSU): Da waren ja auch SPDler dabei!) Von den 173 aufgelisteten Projekten sind gerade einmal 5 mit komplettem Baurecht ausgestattet. 5 von 173 Projekten! Solange ich kein Baurecht habe, kann ich keine Planung und auch keine Umsetzung machen. (Michael Hofmann (CSU): Wo haben Sie denn die Zahlen her?) Das gilt im Übrigen auch für das Projekt der B 26n aus meiner Heimat, das der Kollege Pohl gerade genannt hat. Für die B 26n gibt es kein Baurecht, keinen Planfeststellungsbeschluss. Das Staatliche Bauamt in Würzburg prüft im Augenblick 1.000 Einwendungen, arbeitet sie ab und versucht dann, mit der Regierung von Unterfranken einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Das ist Fakt. Dann kann moniert werden, dass das Projekt auf einer Streichliste steht oder nicht realisiert wird. – Es kann gar nicht realisiert werden, weil das Baurecht fehlt. Deswegen ist das, was hier veranstaltet wird, auch unlauter. Ich sage auch noch etwas dazu, dass das wunderlich ist. Natürlich haben wir in der Regierungskoalition in Berlin gemeinsam Projekte vereinbart, zu denen wir auch stehen. Das sind aber finanzkräftige Projekte. Ich nenne die Mütterrente, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie und den Agrardiesel. Das ist keine Infragestellung. Wenn man aber wie die Union gleichzeitig sagt, es muss gespart werden und wir müssten einen Sparkurs einhalten, dann sind halt selbst bei einem Sondervermögen bestimmte Dinge nicht sofort und auf den ersten Schritt realisierbar. Wir sind aber gute Koalitionspartner in Berlin; zumindest versuchen wir das zu sein. Wirklich verwundert mich aber die Haltung der FREIEN WÄHLER, die diesen Antrag ja initiiert haben: Wer politisch alles getan hat, um dieses Sondervermögen zu verhindern, sich jetzt aber darüber beklagt, dass es nicht groß genug sei – – (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): So ein Quatsch! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist ja voll aus dem Normalhaushalt finanziert! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Alles getan hat?) – Das ist doch die Beschreibung des politischen Sachverhalts. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Nein! Aus dem Haushalt, nicht aus dem Sondervermögen!) – Das müssen Sie schon ertragen. Sie haben alles getan, um dieses Sondervermögen zu verhindern. Jetzt beklagen Sie sich, dass in diesem Sondervermögen nicht ausreichend Geld für alle Projekte, die Sie sich vorstellen, drin ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): "Haushaltsmittel" steht da drin!) Das ist doch die Wahrheit. Das ist unlauter. Deswegen muss man das an dieser Stelle auch so deutlich sagen. Wir lehnen diesen wunderlichen Antrag zu einem wunderlichen politischen Verhalten ab. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Da klatscht nicht mal einer! – Heiterkeit – Beifall des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD) – Harry Scheuenstuhl (SPD): Dem Kollegen muss man die Stange halten!)

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