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Judith Gerlach

08.10.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Änderung des Landespflegegeldgesetzes, mit der wir die Pflege in Bayern stärken und Verbesserungen bei der Antragstellung und beim Bezug von Landespflegegeld herbeiführen wollen. Am 9. April hat der Bayerische Landtag bereits zwei Dinge beschlossen: das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr anzupassen und die Auszahlung auf den Anfang des Folgejahres zu verschieben. Worum geht es also heute? – Das vorliegende Gesetz enthält drei zentrale Punkte: Erstens die Kürzung des Landespflegegeldes auf 500 Euro für das Landespflegegeldjahr 2026 und dessen Auszahlung Anfang des Jahres 2027; wir setzen damit den Ministerratsbeschluss vom 11.11.2024 um. Zweitens machen wir den Weg für das digitale Antrags- und Entscheidungsverfahren beim Landespflegegeld frei, indem im Gesetz künftig auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird. Drittens wird das LfP künftig auf Rückforderungen verzichten, wenn der Leistungsempfänger nach dem Ende des Pflegegeldjahres verstorben ist, das Landespflegegeld aber nicht vor seinem Tod auf seinem Konto eingegangen ist. Wir beseitigen damit eine Regelung, die von vielen Menschen als wirklich ungerecht empfunden wurde. Warum sind diese Änderungen überhaupt notwendig? – Aufgrund des demografischen Wandels wird es immer mehr pflegebedürftige Menschen hier bei uns in Bayern geben. Gleichzeitig wird das, was wir informell Pflege durch "Pflegende" nennen, also die Pflege durch Angehörige zu Hause, stetig zurückgehen, und das, obwohl wir eigentlich viel mehr Angehörige bräuchten, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige trotzdem möglichst selbstbestimmt im gewohnten Umfeld weiterleben können, wenn sie das wollen, müssen wir Alternativen schaffen. Das tun wir bereits mit dem Ausbau alternativer Wohnformen, mit den Quartierskonzepten und mit familienentlastenden Diensten. Durch die Absenkung des Landespflegegeldes auf 500 Euro reagieren wir zum einen auf die anstehenden haushalterischen Herausforderungen, die wir auch hier in Bayern haben. Zum anderen prüfen wir, inwieweit die dadurch frei werdenden Mittel für die genannten Bereiche in der Pflege verwendet werden können. Auch das digitale Antragsverfahren wird Kosten einsparen, weil weniger Bürokratie nötig sein wird und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet werden können. Unser Ziel ist grundsätzlich, die häusliche Pflege zu stärken. Da passt es nur zu gut, dass wir im gleichen Zug die Unvererblichkeit des Landespflegegeldes anpacken. Sie hat zu sehr vielen Eingaben geführt, bei mir im Ministerium, aber auch zu Petitionen hier im Bayerischen Landtag, mit denen auch Sie alle sich schon beschäftigt haben. Ich verstehe es deswegen wirklich auch als Zeichen der Wertschätzung, wenn künftig Auszahlungen, die innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Landespflegegeldjahres, das der Leistungsempfänger noch vollständig erlebt hat, erfolgen, nicht mehr von potenziellen Erben zurückgefordert werden können, zumal wir bedenken müssen, dass es oft die Erben sind, die sich in der letzten Lebensphase um den Landespflegegeldempfänger bzw. die -empfängerin aufopferungsvoll gekümmert haben. Bayern ist das einzige Bundesland, das ein Landespflegegeld gewährt. Das ist und bleibt eine wichtige Leistung. Aber es ist auch an der Zeit, auf die veränderten Gegebenheiten zu reagieren und die Leistung anzupassen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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