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Toni Schuberl

GRÜNE 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Historiker. Wir leben davon, Dokumente aus Archiven benutzen zu können. Wir wollen aus der Vergangenheit lernen. Wir wollen die Geschichtsschreibung auch immer wieder hinterfragen und korrigieren, wenn neue Erkenntnisse aufgrund von neu gefundenen oder neu interpretierten oder neu freigegebenen Akten gewonnen werden. Das ist Wissenschaft. Sie braucht Faktenbasis. Das Archivgesetz bietet die Grundlage dafür. Die Anpassung an die Digitalisierung begrüßen wir. Sie war längst überfällig. Sie scheint im Entwurf auch gut gelungen zu sein. Die Schwächung der Archivpflege, also der Unterstützung kommunaler und nichtstaatlicher Archive, sehen wir kritisch. Es reicht nicht, wenn dies nur noch die ehrenamtlichen Archivpflegerinnen und Archivpfleger machen sollen. Gerade die Kommunen sind häufig mit der professionellen Archivierung ihrer Bestände überfordert. Einen Punkt sehen wir bei diesem Gesetzentwurf als besonders kritisch an, nämlich die Sonderstellung des Verfassungsschutzes im Archivgesetz. Was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht? Will die CSU jetzt das muntere Aktenschreddern im Verfassungsschutz legalisieren? Im Archivgesetz gibt es einen Grundsatz, nämlich dass die Archive entscheiden, was archivwürdig ist, nicht die Behörde. Wenn eine Behörde Akten schreddert, vernichtet oder aussondert, ohne sie vorher dem Archiv angeboten zu haben, ist das eine Straftat. Das ist Verwahrungsbruch nach § 133 StGB. Natürlich gibt es auch Akten, bei denen man vorher weiß, dass sie völlig irrelevant und nicht archivwürdig sind. Das beste Beispiel dafür ist die Erteilung einer Parkerlaubnis für einen behördlichen Parkplatz. Deswegen gibt es die Möglichkeit, dass die Generaldirektion der Staatlichen Archive eine Vereinbarung mit dem zuständigen Ministerium trifft, in der pauschal festgelegt wird, welche Art von Unterlagen von vornherein nicht archivwürdig sind. Diese Akten dürfen dann vernichtet werden. In diesem Entwurf soll es jetzt eine Ausnahme für eine einzige Behörde geben, nämlich für den Verfassungsschutz. Das Landesamt für Verfassungsschutz kann in dieser Vereinbarung im Einzelnen regeln, was geschreddert, was ausgesondert und was dem Archiv nicht angeboten werden muss. Das bedeutet, eine Akte, die eigentlich dem Typ der archivwürdigen Akten angehört, muss nach einer Vereinbarung zwischen der Generaldirektion und dem Innenministerium doch nicht dem Archiv angeboten werden. Klar, die Generaldirektion wird hier darauf achten; sie ist aber die untergeordnete Behörde eines Ministeriums. Das Aktenschreddern beim Bundesamt für Verfassungsschutz wegen des NSU, die sogenannte "Aktion Konfetti", war rechtswidrig; sie war ein Skandal. Ihre Lehre daraus scheint zu lauten, das Aktenschreddern beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zu legalisieren. Da gibt es dann keinen Skandal und kein Strafverfahren. Für die Akten, die trotzdem den Weg ins Archiv finden, gilt wiederum eine Sonderregelung für den Verfassungsschutz; denn für die Verwendung dieser Akten ist immer die Zustimmung des Landesamts für Verfassungsschutz notwendig. Diese Regelung gilt für keine andere Behörde und für keine andere Akte. Und diese Regelung gilt für immer, auch wenn die Schutzfristen längst abgelaufen und die Akten freigegeben sind. Selbst wenn die Akten frei zugänglich wären, muss immer die Zustimmung des Landesamtes für Verfassungsschutz eingeholt werden. Dies widerspricht allen Regeln des Archivrechts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNEN werden das nicht mitmachen, solange die Gefahr des legalen Aktenschredderns nicht ausgeräumt ist und solange Akten für alle Zeiten gesperrt werden können. Ich frage mich: Was will die Söder-CSU hier eigentlich verheimlichen? Warum genügen die Regeln für Schutzfristen, Geheimhaltung und Quellenschutz nicht, die wir sowieso haben? Haben Sie denn nichts aus den Schredder-Skandalen der letzten Jahre gelernt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, dadurch wird das Vertrauen der Menschen in die bayerischen Archive zerstört. Prüfen Sie bitte vor der Ausschussdebatte noch einmal genau, ob es diese Regelungen braucht. Transparenz schafft Vertrauen. Dieser Grundsatz muss beachtet werden. (Beifall bei den GRÜNEN)

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