Tim Pargent
Herr Kollege, Sie haben angesprochen, dass Sie für Einheitlichkeit statt eines Flickenteppichs sind. Jetzt wollte ich Sie Folgendes fragen: Der Freistaat hat für sich herausgehandelt, bei der Grundsteuer eigene Gesetze auf Landesebene zu erlassen. Er kämpft gerade darum, bei der Erbschaftsteuer eigene Gesetzgebungskompetenz zu erlangen, und verbietet gleichzeitig schon seit Längerem den Kommunen Vergnügungssteuern. Er verbietet die Einführung einer Grundsteuer C. Er hat den Kommunen bereits die Einführung einer Bettensteuer untersagt, und er untersagt jetzt die Möglichkeit zur Einführung einer Verpackungssteuer. Wie rechtfertigen Sie diese steuerpolitische Doppelmoral vor den Bürgermeistern, den Gemeinderäten und auch den kommunalen Spitzenverbänden, um die es hier geht? (Beifall bei den GRÜNEN)
