Ursula Sowa
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete heute meine liebe Kollegin Dr. Sabine Weigand. Sie hat sich intensiv seit Anfang des Jahres schon in der Vorphase mit dieser Novellierung befasst. Meine heutige Rede ist mit ihr abgesprochen. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus eine gute Genesung; denn sie hatte nämlich im Sommer einen schweren Reitunfall. Sie verfolgt diese Rede, und ich hoffe, wir sind auch weiterhin mit ihr gut verbunden. Sie betont, zu Anfang dieses Jahres sah es mit diesem Gesetzentwurf düster aus. Im Laufe dieses Jahres hat sich seine Aussicht jedoch verbessert. Das Schlimmste konnte verhindert werden. Die Staatsregierung war in ihrem Bemühen, das Denkmalschutzgesetz zu entbürokratisieren, zu Beginn dieses Jahres deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Das hat sich aber gebessert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich, Minister Blume – schön, dass Sie heute hier sind – forderte die Umkehr des bisherigen Systems eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt zu – jetzt umgekehrt – einem System der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Damit wäre Tür und Tor geöffnet, so nach dem Motto – – (Staatsminister Markus Blume: Das ist komplett falsch!) – Schön, dass Sie mir widersprechen. Es hat sich ja auch zum Guten gewandt. (Staatsminister Markus Blume: Das hat sich nicht "zum Guten gewandt", sondern es ist nie so gewesen!) – Okay, dieser Einwurf ist im Protokoll drin. – Es ist aber schön, dass wir dem entgangen sind, dass jeder machen kann, was er will. Doch dafür kann es nicht bedeuten, den Schutz unserer Bauten und Baudenkmäler aufs Spiel zu setzen. Aus unserer Sicht sollte die Entbürokratisierung vielmehr den Schutz unserer Baudenkmäler mit dem berechtigten Interesse der Menschen an vereinfachten Verfahren in Einklang bringen. Das ist ja Konsens. Es ist gut, dass die Staatsregierung nachgebessert hat. Schauen wir mal, ob das erfolgreich war. Tatsächlich ist es erfreulich, dass im Zuge dieser Novelle eine Idee der Fraktion der GRÜNEN umgesetzt wurde, nämlich – das hat meine Kollegin auch schon bei der Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2023 vorgeschlagen – die Kategorie der "ortsbildprägenden Baudenkmäler" einzuführen. Dahinter steckt das Ziel, auch diejenigen Gebäude zu schützen, die zwar innen überformt sind, deren Äußeres aber weiterhin das Gesicht einer Stadt oder eines Dorfes mitprägen. Vor zwei Jahren lehnte die Staatsregierung das noch kategorisch ab. Jetzt bringt sie die Idee ein. Schön, dass das so ist. Jetzt sollen auch Baudenkmäler auf der Denkmalliste stehe, die innen zwar stark verändert, aber nach außen ortsbildprägend sind. Darin treffen wir uns. Aber leider entwertet die Staatsregierung in ihrem Bemühen zu deregulieren ihre eigenen Maßnahmen; denn Baudenkmäler, bei denen nur das äußere Erscheinungsbild erhaltenswert ist, sollen ausschließlich – und jetzt kommt es – auf Antrag des Eigentümers im Benehmen mit der Gemeinde oder aber nur in besonderen Fällen auf Antrag des Landesamtes für Denkmalpflege in die Denkmalliste eingetragen werden. In diesem Punkt sehen wir Nachbesserungsbedarf. Der Eigentümer soll quasi selber entscheiden, ob er möchte, dass sein Haus als denkmalwürdig eingestuft wird. Das ist sehr, sehr riskant. Ich komme aus einer Welterbe-Stadt: Bamberg hat viele Denkmäler. Wenn man dort jedem selbst überlassen würde, darüber zu entscheiden, glaube ich, dann würde der Stadt der Welterbestatus aberkannt werden. Das wäre ein völlig neues Verfahren, das es so bundesweit in keinem Denkmalschutzgesetz gibt und dessen Sinn sich uns absolut nicht erschließt. Warum soll bei den ortsbildprägenden Baudenkmälern anders verfahren werden als beim Rest? Bisher kann die Überprüfung auf Denkmalwürdigkeit nicht allein vom Landesamt für Denkmalpflege, den unteren Denkmalschutzbehörden und der Heimatpflege angeregt werden, sondern – und das ist uns ganz wichtig – auch von jedem und jeder Einzelnen aus der Bürgerschaft. Es gibt honorige Heimatpflegeverbände, die manchmal gewiefter sind als manche Menschen, die erst neu in eine Amtsstube kommen. Das bedeutet eine vorbildliche Beteiligung der Öffentlichkeit am Erhalt unseres baukulturellen Erbes. Wieso sollte es bei der neuen Denkmalkategorie anders sein? Eine weitere Neuerung ist das geplante Denkmalpflegewerk. Dabei fragt es sich, ob der Versuch der Entbürokratisierung denn nicht im Gegenteil eine Menge Mehrarbeit für die unteren Denkmalschutzbehörden bedeutet; denn dieses Denkmalpflegewerk soll zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. deren Architekten erarbeitet werden. Inwieweit Pläne, die festschreiben, was in einem dreihundert Jahre alten Bauernhaus oder einer Schule aus dem 19. Jahrhundert in den kommenden zehn Jahren an Sanierungsarbeiten stattfinden, Sinn machen, wissen wir noch nicht. Wir sind in dieser Hinsicht aber offen. Ich bin selbst Architektin. Das kann gut gehen, wenn die Bestandsaufnahme in gute Hände kommt, es muss aber nicht gut gehen. Wir sehen da noch eine gewisse Unsicherheit. Man kann mit viel Engagement und gutem Willen ein solches Pflegewerk aufstellen; aber vielleicht ist das Regelwerk nach zwei Jahren aber schon wieder Makulatur. Es muss also wirklich die Nachhaltigkeit eines Denkmalpflegewerkes gut geprüft werden. Wir sind aber noch im Verfahren. Wir sind da offen. Vielleicht gelingt es uns, eine gute Sache hinzukriegen.
