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Katja Weitzel

SPD 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz – viele haben es schon gesagt –, den Denkmalschutz in Bayern in Richtung Bürokratieabbau weiterzuentwickeln. Das Ziel ist wirklich richtig und wichtig; denn auch die Denkmalpflege in Bayern muss nachvollziehbar, effizient und vor allen Dingen bürgerfreundlich sein. Im Gesetzentwurf gibt es viele positive Neuerungen. Besonders hervorheben möchte ich – wie viele meiner Vorredner:innen – die Möglichkeit, Baudenkmäler in die Denkmalliste einzutragen, bei welchen nur das äußere Erscheinungsbild erhaltungswürdig ist; denn wenn wir ehrlich sind: In unserem Erscheinungsbild und beim Charakter unserer Ortschaften geht es nicht so sehr um das gesamte erhaltenswerte Baudenkmal, sondern oft nur um das äußere Erscheinungsbild, das den Charakter des jeweiligen Ortbildes prägt. Insofern ist es sehr begrüßenswert, dass diese Möglichkeit eingeräumt wird. Die praktische Umsetzung bleibt in diesem Gesetzentwurf jedoch ein bisschen unklar. Der Landesverein für Heimatpflege hat in seiner Stellungnahme völlig zu Recht auf folgende Fragestellungen hingewiesen: Muss das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege jetzt alle bestehenden Denkmäler im Freistaat daraufhin überprüfen, ob sie unter dieses neue Kriterium fallen? Wie sollen die unteren Bauaufsichtsbehörden künftig damit umgehen, wenn sie bei jedem Umbauantrag prüfen müssen, ob das Vorhaben fassadenwirksam ist, also in die Fassade eingegriffen wird? Hier bleiben viele Fragen offen. Ohne klare Zuständigkeiten und praktikable Verfahren besteht die Gefahr, dass statt Bürokratieabbau mehr Bürokratie auf die Bürger:innen und vor allem auf die Kommunen zukommt. Wir werden uns in der folgenden Beratung im Ausschuss mit zwei Änderungsanträgen – ich würde sie lieber Ergänzungsanträge nennen – beteiligen. Dadurch sollen diese beiden Schwachstellen möglichst entschärft werden. Nach dem Gesetzentwurf soll die Eintragung als Baudenkmal, bei dem es auf das äußere Erscheinungsbild ankommt, nur auf Antrag des Eigentümers im Einvernehmen mit der Gemeinde erfolgen. Das halten wir nicht für richtig, weil hier zwingend eine fachliche Kompetenz erforderlich ist. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger bei der Neueintragung von Baudenkmälern einbezogen werden. Zudem muss im Gesetz verankert werden, dass die Eintragung grundsätzlich beim Landesamt für Denkmalpflege erfolgt. Damit wäre eine verlässliche Qualitätssicherung gegeben. Ein zweiter zentraler Punkt dieser Reform, der ebenfalls bereits angesprochen wurde, ist die Einführung des neuen Instrumentes des Denkmalpflegewerkes. Diese Idee halten wir für richtig und unterstützenswert; denn eine geplante Maßnahme, bei der über die Dauer von maximal zehn Jahren kleine Einzelmaßnahmen von vornherein als genehmigt gelten und bei Eintritt nicht neu genehmigt werden müssen, sorgt für Planungssicherheit, entlastet die Verwaltung und die Eigentümer. Das Ganze bleibt unseres Erachtens jedoch ebenfalls zu unkonkret. Wer hat darauf hingewiesen? – Die Architektenkammer und der Landesverein für Heimatpflege. Sie empfehlen, dieses neue Instrument zunächst als Pilotprojekt zu testen und nach einer gewissen Anwendungszeit zu evaluieren. Dadurch könnten die Fragen geklärt werden, wie aufwendig die Erstellung dieses neuen Instrumentes ist und wie die Maßnahmen finanziert und umgesetzt werden. Sinnvoll sind unseres Erachtens die Einführung von Kontroll- und Stichprobensystemen, um sicherzustellen, dass der Erfolg durch diese Veränderungen und der Erfolg des Denkmalpflegewerkes erreicht werden. Geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind alles wichtige praxisorientierte Vorschläge, die wir unterstützen werden. Wir werden sehen, was die Beratungen in Bezug auf die Ergänzungen noch bringen. Ein ganz zentrales Problem, welches dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht anspricht, ist Folgendes: Viele Denkmäler sind akut einsturzgefährdet. Warum? – Weil die Eigentümer mit der Finanzierung des Denkmalschutzes schlicht überfordert sind. Darüber verliert der Gesetzentwurf keine einzige Silbe. Wir brauchen hier mehr gezielte Förderprogramme, um die Eigentümer in die Lage zu versetzen, Finanzielles zu stemmen, um den Verlust von erhaltenswerten Denkmälern zu vermeiden.

Alle Reden von Katja Weitzel Protokoll ↗