bayern.landtag.de ↗

Tobias Reiß

08.10.2025 Sitzungen 19/59

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes (Drs. 19/8100) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit der Staatsregierung 14 Minuten. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich erteile Herrn Staatsminister Markus Blume das Wort. – Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Archivgesetz ist ein Gesetz, über das man nicht jeden Tag in der Zeitung lesen kann und mit dem die meisten Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats auch nicht jeden Tag konfrontiert werden. Aber damit ist eigentlich relativ viel verbunden, nämlich im Grunde unser staatliches Gedächtnis, was Verwaltungshandeln angeht, was Ausdruck unserer demokratischen Verfasstheit ist und was auch für kommende Generationen dokumentieren soll, was im Freistaat Bayern passiert ist und passiert. Ich möchte an den Beginn meiner Rede über die Novelle des Bayerischen Archivgesetzes etwas stellen, was sonst auch nicht im Lichte der Öffentlichkeit steht: unsere bayerischen staatlichen Archive. Sie gehören zu den ältesten Institutionen, die Ausdruck von Staatlichkeit in Bayern sind. Ihre heutige Struktur haben sie im 19. Jahrhundert erlangt. Heute gibt es neun staatliche Archive, eines in jedem Regierungsbezirk, und dazu das Archiv in Coburg und das Hauptstaatsarchiv in München als Zentralarchiv unseres Staates und seiner Rechtsvorgänger. Ich möchte ein paar Zahlen nennen: In den bayerischen staatlichen Archiven gibt es 240 Beschäftigte. Die staatlichen Archive in Bayern verwalten 279 laufende Kilometer an Archivgut, was eine Vorstellung von der Menge der Archivalien gibt. Bezüglich der digitalen Datenspeicherung reden wir von über 34,7 Millionen Megabyte bzw. 34.700 Gigabyte an digitalen Dokumenten, die heute in den Archiven gelagert sind. Der Freistaat Bayern –, das heißt unsere heutige rechtsstaatliche Verfasstheit, aber das sind auch die Rechtsvorgänger, das Königreich Bayern, das Kurfürstentum, das Herzogtum und alle weiteren Herrschaftsträger des Heiligen Römischen Reiches, deren Territorien auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Bayern liegen. Es sind dort, in diesen Archiven des Freistaats Bayern, natürlich ganz schnöde Verwaltungsvorgänge aus der heutigen Zeit hinterlegt. Aber es gibt eben auch besonders bedeutende Archivalien. Die älteste Urkunde ist die Urkunde von Karl dem Großen aus dem Jahr 777. Ich nennen auch die Goldene Bulle oder die Urkunde, die die Erstnennung des Namens des Landes Österreich enthält, oder die Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern 1818 oder eben auch die Akten der Nürnberger Prozesse. Warum stelle ich das vorneweg, meine Damen und Herren? – Das sind alles Dinge, mit denen man nicht täglich konfrontiert wird, aber sie gehören genauso wie andere Dinge auch zum kulturellen Gedächtnis unseres Freistaats Bayern. Das bildet in gewisser Weise auch unsere DNA, unsere Identität, unsere Staatlichkeit im Freistaat Bayern ab. Ich will an der Stelle einfach einmal ein Dankeschön sagen an all diejenigen – die Archivare, die ehrenamtlichen Archivpfleger –, die gerne vergessen werden. Danke an die Archive in Bayern, die unser staatliches Gedächtnis bewahren, meine Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall) Gemessen an der Historie unserer Archive ist die Historie des Bayerischen Archivgesetzes tatsächlich fast jung zu nennen. Verabschiedet wurde es im Jahre 1989 im Dezember. Die letzte Änderung gab es im Jahre 1999. Daran merkt man aber umgekehrt auch: So oft wird an dieses Gesetz gar nicht Hand angelegt. Rekapitulieren wir kurz, was seit dem Jahre 1989 eigentlich passiert ist: Die Welt hat sich in mehrfacher Hinsicht fundamental verändert. Deutschland ist in der Zwischenzeit wiedervereinigt. Das World Wide Web und das Internet wurden erfunden. Wir haben ganz selbstverständlich die E-Akte in der öffentlichen Verwaltung eingeführt. Seit einigen Jahren sind wir auch immer mehr mit Künstlicher Intelligenz konfrontiert und müssen diese natürlich auch dokumentieren. Die Folge ist klar: Wir haben mehr Unterlagen. Heute wird mehr Information in der Welt produziert als in allen Vorzeiten. Wir haben natürlich auch mehr Interessenten und mehr Möglichkeiten, was die Verwertung dieser Dinge angeht. Damit war klar: Irgendwann ist an dieses Bayerische Archivgesetz wieder Hand anzulegen. Dass das jetzt im Zuge der diversen Modernisierungsoffensiven der Bayerischen Staatsregierung geschieht, ist deswegen nicht nur ein Zufall, sondern genau der richtige Zeitpunkt. Drei Kernideen haben uns bei diesem Gesetz geleitet: Erstens. Wir wollen modernisieren und digitalisieren. Das geht schon los bei der Definition. Wir haben uns auch noch mal über die Definition gebeugt: Was ist eigentlich überhaupt archivwürdig? – "Archivwürdig", so heißt es jetzt neu im Artikel 2, "sind Unterlagen, die für die historische Überlieferungsbildung, Wissenschaft und Forschung oder berechtigte Interessen der Bürger von bleibendem Wert sind." – Das ist auch, wenn Sie so wollen, ein Beitrag zur Entbürokratisierung; denn wir wollen uns nicht selbst fluten und binden mit Unmengen von Dokumenten, sondern wir wollen uns hier wirklich auf Archivwürdiges konzentrieren. Es gibt auch eine neue Aufgabe für die staatlichen Archive, nämlich die Lesbarhaltung digitaler Unterlagen dauerhaft zu gewährleisten, wie es so schön heißt. Kein Mensch weiß, wie digitale Datenträger in einigen Jahren oder Jahrzehnten noch auszulesen sind. Deswegen muss es eine Aufgabe der staatlichen Archive sein zu überlegen, wie man ein digitales Langzeitgedächtnis anlegen kann, das nicht irgendwann – weil es keinen CD-Player mehr gibt – nicht mehr ausgelesen werden kann, sondern Speichermedien und Speicherformate kennen muss, die dies auf Dauer ermöglichen. Das war der erste große Ansatz bei dieser Gesetzesänderung. Das Zweite ist: Wir wollen auch harmonisieren und entbürokratisieren. Wir wollen uns beispielsweise an das Bundesarchivgesetz angleichen, in dem die Schutzfrist auf 100 Jahre festgelegt wurde. Wir wollen auch eine Anhörungsbefugnis für staatliche Archive neu einführen und wollen dies als Service verstanden wissen, quasi als Beratungs- und Hilfestellung für alle, die mit Archivgut zu tun haben; nämlich wie man mit diesen Dingen entsprechend umzugehen hat, wie bei Erstellung, Verwaltung oder Speicherung insbesondere gerade eben auch digitaler Unterlagen. Das Ziel ist: Wir wollen mit dem Archivwesen nicht belasten, sondern am Ende natürlich auch entlasten und gleichzeitig das kulturelle Gedächtnis unseres Landes frischhalten. Das Dritte und Letzte ist: Wir möchten auch flexibilisieren und privilegieren und eine neue Sichtbarkeit für diese Dinge schaffen. Lieber Kollege Oetzinger, wir hatten darüber auch schon mal gesprochen: Es ist gar nicht so einfach, heute Zugang zu diesen Dingen zu finden. Den Zugang zu diesem Archivgut nicht zu demokratisieren, aber niederschwellig zu gestalten, das ist etwas, wo wir tatsächlich noch Verbesserungspotenzial haben. Deswegen wollen wir hier die Befugnis neu regeln, Archivgut und Reproduktionen im Internet zu veröffentlichen. Das heißt, Transparenz dort herzustellen, wo man heute einen Antrag stellen müsste, um sich diese Dinge überhaupt selbst anschauen zu können. Das ist ein zentrales Anliegen aus der Wissenschaft, dem wir hier auch gerne nachkommen wollen, wie wir überhaupt in diesem Gesetz auch Vorfahrt für die Wissenschaft, für die Forschung regeln wollen, indem wir die Möglichkeit schaffen, die Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut für Forschungs- und Dokumentationszwecke oder zur Schaffung wissenschaftlicher Infrastrukturen auch tatsächlich zu verkürzen. Das Ziel ist hier, die Archive als Schatzkammern zu erhalten, aber auch zugänglich zu machen und am Ende auch Neues zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wage die Prognose: Dieses Gesetz oder diese Novelle wird diesen Bayerischen Landtag nicht total elektrisieren. Dazu ist es zu sehr Fachmaterie, befasst sich zu sehr mit Verwaltungshandeln. Aber überall, wo es um die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz von Verwaltungshandeln geht, ist es umgekehrt auch unsere demokratische Pflicht, alles dafür zu tun, dass dies für interessierte Dritte und auch für die Nachwelt möglich ist. Wer weiß, wenn sich in 30 oder 40 Jahren mal wieder jemand hier im Bayerischen Landtag mit dem Archivgesetz beschäftigt, dann stellt er vielleicht fest: Mensch, was die da im Jahr 2025 gemacht haben, war tatsächlich durchaus vorausschauend und hat die nächsten 25 bis 30 Jahre gehalten. Ich wünsche gute Beratungen und sage herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Tobias Reiß Protokoll ↗