Alexander Hold
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich erinnere Sie also daran, dass Sie Ihre Stimmkartentasche aus den Postfächern vor dem Plenarsaal abholen, sofern noch nicht geschehen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 h auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Drs. 19/8148) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich an Herrn Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. – Bitte schön. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden von mehr Tempo bei der Digitalisierung und bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Bayern geht hier jetzt voran. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes schaffen wir die Grundlage für einen schnelleren und einfacheren Infrastrukturausbau. Ausgangspunkt ist der Pakt zur Beschleunigung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 2024. Mit unserem Gesetzentwurf übertragen wir die bundesgesetzlichen Regelungen in Landesrecht und erreichen damit eine deutliche und dauerhafte Vereinfachung der Verfahren. Zu den wesentlichen Inhalten gehört eine weitere Digitalisierung des Planfeststellungsverfahrens durch elektronische Bekanntmachung der Planunterlagen und die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen. Ziel ist es, dass die elektronische Abwicklung zum Regelfall wird. Damit beschleunigen wir natürlich die Planfeststellung und das gesamte Bauvorhaben. Außerdem streben wir schnellere Genehmigungsverfahren an, durch eine Fristverkürzung von drei Wochen auf eine Woche bei der Auslage der Planunterlagen und durch den möglichen Verzicht auf einen Erörterungstermin. Es gibt auch eine neue Einvernehmensfiktion, das heißt, die stillschweigende Zustimmung der Straßenbaubehörde bei Bauwerken in der Anbaubeschränkungszone. Wir bündeln das verkehrsrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und/oder Schwertransporte bei der Landesbaudirektion. Wir wollen damit eine einheitliche Zuständigkeit im Freistaat. Das bedeutet natürlich weniger Bürokratie. Wir setzen darüber hinaus auf Verfahrenserleichterungen für Bauvorhaben für erneuerbare Energien. Das setzen wir hiermit um. Künftig gilt hier Privilegierung statt Bürokratie. Photovoltaikanlagen werden aus der Anbaubeschränkungs- und Anbauverbotszone ausgenommen. Künftig reicht in manchen Fällen eine einfache Anzeige bei der Straßenbaubehörde. Für Windenergieanlagen braucht es keine Zustimmung der Straßenbaubehörde mehr, wenn nur der Rotor in die Anbaubeschränkungszone hineinragt. Dann gibt es natürlich noch einen sehr wichtigen Punkt. Es geht um Brücken und Ersatzbauten. Die wollen wir unter bestimmten Voraussetzungen ohne Planfeststellung ermöglichen, zum Beispiel, wenn es nicht um einen Straßenausbau geht, sondern darum, die Infrastruktur leistungsfähig zu halten, also um eine reine Sanierung und den Austausch einer Brücke. Sie wissen, die Brücken sind alle in einem ähnlich gleichen Zeitraum gebaut worden. Sie werden jetzt natürlich nach und nach sanierungsbedürftig. Unser Ziel ist es, dass die Straßenbaulastträger und die Genehmigungsbehörden sehr schnell handlungsfähig sind. Meine Damen und Herren, die Gesetzesänderung ist wirklich ein wichtiger Schritt, um Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. In der Verbändeanhörung haben wir eigentlich ganz überwiegend sehr positive Rückmeldungen erhalten. Ich bitte deshalb um eine zügige Beratung und Beschlussfassung unseres Gesetzentwurfes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
