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Roland Magerl

AfD 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass die haushalterischen Probleme auch in Bayern nicht außen vor bleiben. Somit haben wir das Thema auch beim Landespflegegeld. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Kürzung auf 500 Euro angestrebt. Gerne sehen wir das natürlich nicht. Man muss es so sagen, wie es ist. Im Jahr 2018 war die Einführung des Landespflegegeldes ein Wahlkampfgeschenk; man kann es so nennen. Darüber kann man nicht anders sprechen. Nichtsdestoweniger war und ist es für sämtliche Menschen, die darauf angewiesen waren und sind, eine nicht unerhebliche Leistung des Freistaats, die so auch weiter beibehalten werden sollte. Gerade die Pflege wird immer teurer. Die Pflegeplätze werden teurer. Die Aufwände zu Hause, vor allem im familiären Bereich, werden immer größer, um die Pflege sicherzustellen. Die 1.000 Euro waren für die, denen sie zustanden, schon ein nicht unerhebliches Werkzeug. Nun soll das Landespflegegeld um 50 % auf 500 Euro gekürzt werden. Das ist uns von der AfD-Fraktion ein bisschen zu wenig, um es pauschal zu nehmen. Wieso gehen wir nicht hin und staffeln das Ganze? – Wir reden von einem Anspruch ab dem Pflegegrad 2. Bis jetzt waren es 1.000 Euro; der Betrag soll auf 500 Euro heruntergehen. Unser Vorschlag an dieser Stelle: Je höher der Pflegegrad, umso höher auch der Betrag; denn der finanzielle Aufwand ist dementsprechend höher. Wir haben sehr viele Menschen mit einem Pflegegrad 2, die anspruchsberechtigt sind. Bei ihnen würden wir bei den 500 Euro mitgehen. Aber bei Pflegegrad 3 würden wir dann auf 1.000 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 auf 1.500 Euro erhöhen. Das ist mehr als nötig für alle, die sich um Angehörige kümmern und die die Pflege bewerkstelligen müssen. Im Gesetzentwurf sind gute Sachen enthalten, so die Regelung nach dem Ableben der Empfangsberechtigten. Wir haben im Gesundheitsausschuss sehr, sehr viele Petitionen gehabt, immer mit dem gleichen Thema, dass, wenn der Empfangsberechtigte verstorben ist, das Geld zurückgefordert worden oder nicht ausbezahlt worden ist. Teilweise war es direkt eine Schwemme. Es ist eine sehr gute Regelung, dass das aufgenommen worden ist. Genauso ist die Digitalisierung im heutigen Zeitalter überfällig. Sie ist vor allem, wenn das Ganze unkompliziert abläuft, sehr zu befürworten. Nichtsdestoweniger würde man das Ganze im Arbeitsrecht als betriebliche Übung bezeichnen. Wir hatten das Ganze sieben Jahre mit 1.000 Euro zur Auszahlung. Nun soll der Rotstift angesetzt werden, gerade bei den Schwächsten. Die Alten, die es verdient haben, die sich um dieses Land verdient gemacht haben, werden jetzt zur Kasse gebeten. Ich denke, es gibt genügend andere Stellen, an denen man den Rotstift ansetzen kann, statt bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich um dieses Land verdient gemacht haben. Nichtsdestoweniger freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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