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Christian Hierneis

GRÜNE 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollege! Der Gesetzentwurf insgesamt lautet: "Art. 13a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft." – Nur falls Sie sich denken, das wäre jetzt hier ein Riesenentwurf, weil so viel darüber geredet wird. Der Gesetzentwurf ist natürlich richtig. Wir müssen die Laufzeit des Unterstützungsfonds für die Erkundung und Sanierung stillgelegter gemeindeeigener Hausmülldeponien zur Unterstützung der Kommunen um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2030 verlängern, um die betroffenen Gemeinden auch weiterhin vor einer Überforderung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit aufgrund möglicher hoher Kosten einer Altlastensanierung zu schützen. Uns wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der Freistaat Mittel und Wege gefunden hätte – oder vielleicht auch noch findet –, die Einzahlung in den Fonds, den Eigenanteil der Gemeinden sowie die von den Gemeinden zu tragenden Kosten für die Erkundung und die Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien zu einem großen oder größeren Teil oder vollständig zu übernehmen. Wir wissen ja alle, in welchen finanziellen Situationen sich unsere Kommunen befinden. Letztendlich müssen die betroffenen Gemeinden ja für etwas zahlen, was entweder nach damals geltendem Recht in Ordnung war oder wofür die jetzt Handelnden definitiv nichts mehr können. Im Bundes-Bodenschutzgesetz, das die Grundlage stellt, steht nur drin, wer zuständig ist. Das sind in der Regel die Kommunen. Es steht aber nicht drin, wer es bezahlen muss. Da wir vermutlich auch 2030 noch nicht mit der Altlastensanierung fertig sein werden und Artikel 13a und der Unterstützungsfonds dann noch einmal um fünf weitere Jahre verlängert werden müssen, unser Appell an die Staatsregierung: Suchen Sie bis dahin – wenn es geht, auch jetzt schon – nach Mitteln und Wegen, die Gemeinden von den Kosten so weit wie möglich freizustellen. Für den Freistaat sind fünf Millionen in fünf Jahren nicht viel, für die Kommunen schon. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu, weil es sonst gar keinen Fonds mehr geben würde. (Beifall bei den GRÜNEN)

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