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Andrea Behr

CSU 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in Bayern über Bodenschutz reden, dann reden wir nicht über dreckige Erde, sondern über das, was uns trägt, über den Boden, auf dem unsere Kinder spielen und unser Wein angebaut wird, und über das Fundament unserer Landwirtschaft. Boden ist unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlage und unsere Heimat. Manchmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, reden wir dabei auch über das, was unter dem Boden liegt, und das ist nicht immer schön; denn aus der Zeit, als der Abfall noch hinter dem Dorf auf den Schuttabladeplatz geleert und danach zugeschüttet wurde, stammen in Bayern noch heute rund 6.000 solcher Hausmülldeponien. 800 mit der höchsten Priorität A sind im Altlastenkataster erfasst. Herr Mannes, das ist kein Versäumnis der Staatsregierung, sondern der Zeit geschuldet. Das war in Bayern, Deutschland, Europa und weltweit so. Sehe ich mich in meinem Stimmkreis in Würzburg um, stelle ich fest, dass es immer wieder sanierungsbedürftige Flächen gibt: alte Industrieflächen, ehemalige Deponien, Kasernen oder belastete Grünflächen. Die Verantwortung ist klar, aber die Kosten kann keine Kommune allein stemmen. Genau hier springt der Unterstützungsfonds nach Artikel 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes ein, den wir heute per Gesetzentwurf um weitere fünf Jahre verlängern möchten. Damit helfen wir unseren Städten, Märkten und Gemeinden, diese Altlasten zu erkunden und, wo nötig, zu sanieren. Der Unterstützungsfonds ist ein Beitrag zum politischen Ziel der Staatsregierung, die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Erstmals wurde der Unterstützungsfonds per Gesetz vom 5. April 2006 als staatliches Sondervermögen in das Bayerische Bodenschutzgesetz aufgenommen. Bereits damals gab es Forderungen von Städtetag und Gemeindetag nach einer Verlängerung über die fünfjährige Laufzeit hinaus sowie Äußerungen des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, wonach der Fonds nach Ablauf der Befristung mit Sicherheit weitergeführt werde. Auch der damalige Umweltminister versicherte, dass der Freistaat die Kommunen bei der Erkundung und Sanierung ihrer Hausmülldeponien nicht alleinlasse. An der fachlichen Notwendigkeit und dem politischen Willen zur Fortführung des Unterstützungsfonds hat sich seither nichts geändert. Wir lassen unsere Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein. Wir unterstützen, wir übernehmen Verantwortung, und wir tun das seit fast 20 Jahren verlässlich und planbar. Seit Inkrafttreten der Unterstützungsfondsverordnung im Jahr 2006 wurden bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern bis einschließlich 31.03.2025 Anträge für 1.249 Maßnahmen bei 818 gemeindeeigenen Hausmülldeponien auf Gewährung eines Zuschusses gestellt. Die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern hat die Untersuchung und Sanierung von 685 gemeindeeigenen Hausmülldeponien gefördert, wobei die Bearbeitung bei 536 der Hausmülldeponien abgeschlossen werden konnte. Bei 149 Deponien laufen die Maßnahmen noch. Wegen der Vielzahl an Verdachtsflächen und des hohen Mittelbedarfs der Kommunen ist ein schrittweises und an Prioritäten orientiertes Vorgehen erforderlich. Die im Altlastenkataster erfassten Flächen werden in die Bearbeitungsprioritäten A, B und C eingestuft. Diese Einstufung in Prioritäten bedeutet eine fachlich begründete zeitliche Reihung der Bearbeitung. Mit dem Unterstützungsfonds schaffen wir, was Bayern auszeichnet: Verantwortung mit Vernunft. Wir sanieren nicht blind drauf los, sondern nach Priorität, Schritt für Schritt. Der Unterstützungsfonds wird daher auch noch nach 2030 benötigt werden. Für die gemeindeeigenen Hausmülldeponien in der Priorität A wird bei durchschnittlichen Sanierungskosten von 775.000 Euro pro zu sanierender Hausmülldeponie und den Kosten für die Erkundungen nach grober Schätzung noch ein künftiger Mittelbedarf von rund 95 Millionen Euro anfallen. Dieser dürfte sich aufgrund der aktuellen Bearbeitungs- und Laufzeiten der Maßnahmen noch über einen erheblichen Zeitraum, das heißt mehrere Förderperioden, hinziehen. Das können unsere Kommunen alleine nicht schaffen. Für die nächste Laufzeitperiode des Unterstützungsfonds von 2026 bis 2030 wird mit einem Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro gerechnet. Das Vermögen des Unterstützungsfonds würde bei unveränderter Beitragshöhe von einer Million Euro auf dann rund 50 Millionen Euro im Jahr 2030 reduziert werden. Daher ist eine fortlaufende kontinuierliche Beitragszahlung geboten. Bisher wurden aus dem Unterstützungsfonds rund 58 Millionen Euro an Zuschüssen an die Gemeinden ausbezahlt. Der gesamte Mittelabfluss liegt bei rund 72 Millionen Euro. Der Vollzug des Gesetzes erfolgt im Rahmen der bestehenden Stellen und Mittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsaufstellungen vorbehalten. Das Gesetz belastet die Wirtschaft und die Bürger nicht mit Kosten. Wir in Bayern wissen, was Boden für unsere Landwirte, Winzer, Familien und Gemeinden bedeutet. Boden ist nicht austauschbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass Bayern handelt, schützt und unterstützt. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf mit uns zu, um einen reibungslosen Weiterlauf des Unterstützungsfonds bis Dezember 2030 zu gewährleisten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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