Bernhard Seidenath
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Erster Lesung befassen wir uns heute mit einem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Frau Staatsministerin hat die geplanten Änderungen bereits dargestellt. Lassen Sie mich zunächst einmal grundsätzlich feststellen: Pflege betrifft immer mehr Menschen in unserem Land. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Pflege ist deshalb ein Megathema, das die Menschen bewegt wie kaum ein anderes, und es geht weiterhin um nicht mehr und nicht weniger als darum, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Wir wollen – ja, wir müssen – eine menschenwürdige Pflege sicherstellen. Daran, wie wir mit den Vulnerabelsten, den Pflegebedürftigen, umgehen, zeigt sich die Humanität unserer Gesellschaft. Deshalb – und das habe ich im Hohen Haus schon mehrfach erläutert, etwa in den Debatten vom 26. September letzten Jahres und vom 22. Januar dieses Jahres – müssen wir Pflege neu, anders und groß denken, um die vielen Baustellen anzugehen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Wir müssen pflegende Angehörige wirksam entlasten und deutlich stärker unterstützen als bisher. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Wir brauchen eine Vereinfachung und eine Regionalisierung von Strukturen. Wir brauchen Entbürokratisierung und mehr Digitalisierung. Wir brauchen mutige Schritte. All das wird aktuell in der Reformarbeitsgruppe aus Bund und Ländern beraten. Für sie ist gerade etwa Halbzeit. Die Vorschläge sollen bis zum Jahresende vorgelegt werden. Als Arbeitskreis Gesundheit, Pflege und Prävention der Landtagsfraktion sind wir da nicht eingebunden; aber ich habe nichts dagegen, wenn vieles, ja alles einmal auf den Prüfstand kommt, wenn Ideen entwickelt und Vorschläge gemacht werden. Alles sollte genau beleuchtet werden, und da ist es erst einmal kontraproduktiv, wenn Schnipsel aus solchen Gesprächen zur Grundlage empörter Kommentare gemacht werden. Es ist doch gut zu beleuchten, ob die Pflegegradeinteilung noch passt. Die Vor- und Nachteile für Betroffene müssen abgewogen werden, und dann muss ein Reformvorschlag unterbreitet werden. Der Arbeitskreis der CSU-Fraktion meint nicht, dass es sinnvoll sein wird, den Pflegegrad 1 abzuschaffen; aber über eine Reform wird man nachdenken dürfen, und das gehört einfach dazu, wenn man alles auf den Prüfstand stellt. Eine Abschaffung wird nicht die Lösung sein, eine Reform realistischerweise aber schon. Ich kann nur sagen: Lasst doch die Arbeitsgruppe erst einmal arbeiten und sauber nachdenken, alles ohne Denkverbote. Wenn das nicht mehr möglich ist, kann es in unserem Land keinerlei Veränderung mehr geben. Wir wissen: Das einzig Beständige ist der Wandel. Also gehen wir bitte herunter vom Gas. Es ist gerade erst Halbzeit für die Bund-Länder-Kommission. (Beifall bei der CSU) In diesen Wunsch nach möglichst passgenauen und modernen Lösungen fügt sich auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes ein. Wir brauchen möglichst passgenaue Lösungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Deshalb gibt es das Landespflegegeld seit 2018, und deshalb reformieren wir es jetzt auch. Der Hintergrund ist – Sie haben es gerade gehört –: Das Bayerische Landespflegegeldgesetz gewährt jedem Pflegebedürftigen mit mindestens dem Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern bisher einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich, der auf keine staatliche Leistung anzurechnen ist. Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen. Es geht darum, die Würde der Pflegebedürftigen zu stärken. Es geht um Würde. Diese Direktzahlungen werden nun von 1.000 auf 500 Euro halbiert; gleichzeitig aber wird das frei werdende Geld in die Strukturen der Pflege investiert. Ich nenne nur ein Beispiel, weil die Verwendung des Geldes noch nicht in Stein gemeißelt ist: Wenn die Investitionskosten übernommen werden – sei es in der ambulanten oder auch in der stationären Pflege –, dann hilft das den Betroffenen, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Es kommt ihnen zugute, und es stärkt die Pflege insgesamt. Alles folgt der Frage: Wie können wir bei diesem Megathema Pflege in Zukunft gute Lösungen finden? Wie können wir die Pflege und ihre Strukturen stärken? Wie können wir Schwachstellen abstellen? – Denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Bayern wird auch in den nächsten Jahren spürbar ansteigen. Das sogenannte informelle Pflegepotenzial geht dagegen immer mehr zurück. Familienentlastende Dienste wie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Helferkreise, Betreuungsgruppen und die Pflegebedürftigen unterstützende Konzepte des sozialen Nahraums müssen erheblich ausgebaut werden. Gleiches gilt für alternative Wohnformen wie zum Beispiel Pflegewohnungen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften, vor allem solche, die sich in der Nähe des bisherigen häuslichen Umfelds der pflegebedürftigen Bewohner befinden, damit diese nach wie vor durch ihre Verwandten, Freunde und Nachbarn unterstützt werden können. Es ist also gut, wenn in diese Strukturen stärker investiert wird. Dies wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstrukturierung der finanziellen Ressourcen, durch eine Halbierung der Direktzahlungen und Investition der anderen Hälfte, also von rund 230 Millionen Euro pro Jahr, in die Pflegestrukturen möglich. Das ist sehr viel Geld. Das Bayerische Landespflegegeld hat bisher 460 Millionen Euro pro Jahr gekostet. Die Hälfte künftig in die Pflegestrukturen zu investieren, hat die Staatsregierung zugesagt, und das ist uns auch wichtig. Hier kann ich aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. November 2024 zitieren. Dort heißt es: "– Das Bayerische Landespflegegeld, […] [wird] neu ausgerichtet und an die finanz- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst. Ziel ist dabei, unter Fortentwicklung der bisherigen Mittelverwendung zukünftig 50 % für direkte Leistungen und 50 % zur Stärkung der Strukturen einzusetzen. So kann das Angebot […] weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden. […] Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wird prüfen, wie die für das Landespflegegeld vorgesehenen Mittel zukünftig zur Hälfte zur Stärkung der Pflegestrukturen, insbesondere auch der ambulanten Pflege, eingesetzt werden können." Das ist eine gute Grundlage für moderne und passgenaue Pflegestrukturen, von denen dann letztlich alle profitieren. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, eine Rechtsgrundlage zur Antragsbearbeitung durch eine automatische Einrichtung zu schaffen. Auch muss eine neue Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Auch dies sieht der vorgelegte neue Gesetzentwurf vor. In ihm regeln wir zudem, was uns im Ausschuss immer und immer wieder in Petitionen beschäftigt hat, nämlich die Konstellation, dass anspruchsberechtigte Personen nach dem für die Auszahlung maßgeblichen Stichtag versterben, ohne dass bis dahin die Auszahlung erfolgt wäre, oder – noch härter und gefühlt ungerechter –, dass die Auszahlung erfolgt ist, nachdem der Anspruchsberechtigte verstorben war und das Bayerische Landespflegegeld dann zurückgefordert werden musste. Hintergrund ist: Das Bayerische Landespflegegeld ist nicht vererblich. Deshalb haben die Erben auch keinen Anspruch darauf, das Geld für Verstorbene zurückzufordern und einzubehalten. Das soll auch so bleiben. Es soll aber für solche Konstellationen auf eine Rückforderung verzichtet werden, bei denen die Pflegebedürftigen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, aber vor dem faktischen Zahlungseingang verstorben sind. Auch das ist eine gute Regelung. Das stelle ich hier ausdrücklich fest. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist also ein guter. Wir werden ihm zustimmen. Das kann ich hier jetzt schon ankündigen. Ich möchte aber zum Schluss gerne darauf hinweisen, dass wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf stellen werden. Dieser Änderungsantrag betrifft § 1 Nummer 4 und folglich die Neufassung des Artikels 6 Absatz 1 des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Dort muss nämlich der Buchstabe a gestrichen werden; denn wir wollen allen, die in diesem Jahr 2025 einen Antrag auf Landespflegegeld stellen, weiterhin die 1.000 Euro bezahlen, und das ist auch das Ziel, dieses Jahr 1.000 Euro in voller Höhe zu bezahlen; aber wir sind uns auch einig, dass einen Anspruch nur haben soll, wer pflegebedürftig ist, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und wer seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat. Deswegen wollen wir im Gesetzentwurf diesen Buchstaben a bei § 1 Nummer 4 streichen; denn der hätte zur Folge, dass diese Voraussetzungen – Pflegebedürftigkeit und Hauptwohnsitz in Bayern – gerade nicht mehr erforderlich wären. Das war und ist von der Bayerischen Staatsregierung so, wie ich meine, auch nicht beabsichtigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich nun auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU)
