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Katja Weitzel

SPD 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Archivgesetz hat jetzt 36 Jahre auf dem Buckel, und das nahezu unverändert. Seitdem hat sich aber die Welt verändert, gerade im digitalen Bereich. Archivierung findet schon lange nicht mehr in staubigen Kellern mit Akten statt; sie wird vielmehr schon lange digital durchgeführt. Dieser technischen Entwicklung folgte auch eine rechtliche Weiterentwicklung, Stichwort Datenschutz. Inzwischen gibt es auch ein novelliertes Bundesarchivgesetz. Das bedeutet, es ist an der Zeit, dass auch das Bayerische Archivgesetz diesen Entwicklungen angepasst wird und im digitalen Zeitalter ankommt. Besonders freut mich die Verbesserung für die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere aus der Wissenschaft. Die Archive werden zugänglicher, damit das dort befindliche Wissen für die Wissenschaft genutzt werden kann. Wie bei vielen Gesetzentwürfen ist aber auch bei diesem Gesetzentwurf nicht alles perfekt. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bayerische Landesverein für Heimatpflege diesen Gesetzentwurf sehr; er hat aber auch zwei kritische Anmerkungen: Kommunale Archive werden überwiegend ehrenamtlich getragen. Wer berät und begleitet eigentlich ehrenamtlich getragene kommunale Archive bei der Umsetzung dieser Neuerungen? – Das ist in diesem Gesetzentwurf nicht geklärt. Die zweite Anmerkung: Dabei geht es, wie immer, um Datenschutz, nämlich um die vollständige Übergabe personenbezogener Daten, bevor diese irgendwelchen Löschpflichten unterliegen oder, wie der Kollege Schuberl sagt, geschreddert werden. Diese müssen möglichst frühzeitig dauerhaft an Archive übergeben werden. Aber das steht ganz oft im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung und zu den strengen datenschutzrechtlichen Regelungen, wenn es um personenbezogene Daten geht. Auch diese Frage ist nicht geklärt. Insofern bin ich jetzt gespannt. Ich gebe das Ganze Herrn Minister Blume gerne mit. Er hat vielleicht zugehört, welche Anmerkungen das waren, auch aus Stellungnahmen heraus. Ob diese im weiteren Prozess noch Berücksichtigung finden, werden wir sehen. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Ansonsten begleiten wir diesen Gesetzentwurf sehr positiv, weil das Gesetz nach vielen Jahrzehnten den entsprechenden Regelungen angepasst werden muss. (Beifall bei der SPD)

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