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Ilse Aigner

08.10.2025 Sitzungen 19/59

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 19/8066) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden; damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Als Erster bekommt der Innenminister Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in Bayern haben die jüngsten Gerichtsentscheidungen zur Tübinger Verpackungssteuer dazu geführt, dass manche Kommunen Überlegungen anstellen, eine solche Verpackungssteuer einzuführen. Doch die Einführung einer solchen Steuer ist aus meiner Sicht gerade in den heutigen Zeiten das falsche Signal für die Gastronomie und für die Wirtschaft insgesamt. Unser Ziel ist es, die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir sagen zu einer neuen Verpackungssteuer deshalb ein klares Nein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Rechtsklarheit schaffen und eindeutig regeln, dass Kommunen im Freistaat Bayern keine solche Steuer erheben dürfen. Wir wollen im Freistaat weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft – insbesondere die Gastronomie – zusätzlich belasten. Die Gastronomie ist in Bayern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Folgen der Corona-Pandemie, der Energiekrise, des Ukrainekriegs und das insbesondere inflationsbedingt gestiegene Preisniveau sowie erheblicher Personalmangel haben die Branche schon schwer geschwächt. Eine Verpackungssteuer wäre nur eine weitere Strapaze. Eine Verpackungssteuer führte zum einen zu weiteren Preissteigerungen. Zum anderen belastete sie unsere Unternehmen noch einmal – und zwar gerade die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe, Bäckereien und Metzgereien – mit zusätzlichem Bürokratieaufwand in Zeiten, wo jedem klar ist, dass wir unseren Staat fit machen und die Bürokratie abbauen müssen. Ich will Ihnen aus Tübingen einmal ein ganz simples Beispiel sagen. Für den Vollzug ist es dort offensichtlich unerlässlich, ausführlichste Vollzugshinweise herauszugeben, damit die betroffenen Unternehmen überhaupt Anhaltspunkte haben, was mit den Vorschriften der Tübinger Verpackungssteuersatzung gemeint ist. Beispiel: Sie kennen von Cafés, Backstuben, auch manchen Restaurants Kaffee to go. Über diese Verpackung würden wir als erste reden. Manchmal kriegen Sie die Möglichkeit, ein kleines Holzstäbchen mitzunehmen, mit dem Sie den Kaffee umrühren können. So etwas ist in der Satzung der Stadt Tübingen genau geregelt. Rührstäbchen für Kaffee mit einer Mindestlänge von 14 cm fallen unter die Verpackungssteuer, kürzere aber nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir dem Treiben hier also freie Bahn gewährten, so wäre durchaus zu befürchten, dass wir in Zukunft Gemeinden haben, in der die Rührstäbchen ab 14 cm zu besteuern sind, in der Nachbargemeinde aber erst ab 16 cm und dergleichen. Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele sagen. Entschuldigung, genau mit solchen Dingen fängt die Bürokratie an, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) obwohl wir bei jeder Gelegenheit sagen, dass wir zu viel davon haben. Es fängt aus ehrenhaften Gründen, unnötige Verpackung und dergleichen reduzieren zu wollen, genau bei solchen Dingen an. Ich sage Ihnen deshalb: Nein! Wir steigen in einen solchen Unsinn gar nicht erst ein. Die Leidtragenden sind am Schluss dann nämlich doch die Kunden; denn auf diese werden die ganzen Kosten, die für den Vollzug der Verpackungssteuer anfallen, übertragen. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch: Die Verpackungssteuer steht im Widerspruch zu der vom Bund geplanten Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026. Das ist ein Ziel, für das wir uns mit großer Mehrheit auch hier in diesem Haus in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt und wozu wir gesagt haben, die Umsatzsteuer muss wieder gesenkt werden. Eigentlich hatte das der frühere Bundeskanzler auch versprochen. Die Ampel-Regierung hat dieses Versprechen dann wie üblich nicht gehalten. Jetzt soll es umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, es macht aber keinen Sinn, wenn wir zu Beginn des nächsten Jahres diese Umsatzsteuer für die Gastronomie tatsächlich auf Bundesebene für ganz Deutschland reduzieren, uns gleichzeitig aber wieder etwas Neues einfallen lassen, wie man genau die gleichen Adressaten mit einer neuen Abgabe belastet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das steht im Widerspruch. Deshalb wollen wir so etwas nicht. Ich bitte deshalb das Hohe Haus um eine möglichst zügige Beratung und am Schluss um entsprechende Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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