Tobias Reiß
Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir können den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss überweisen. – Widerspruch erhebt sich hiergegen nicht. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 e auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/8102) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile erneut Herrn Staatsminister Markus Blume das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt tatsächlich gleich ein Doppelschlag. Ich wage die Prognose, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Doppel-Wumms!) – Mit dem "Doppel-Wumms" habt ihr Erfahrung; das war nicht so erfolgreich. (Beifall bei der CSU) – Applaus zu so einem frühen Stadium war noch nicht eingepreist. Ich wage die Prognose, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz von mehr Menschen in Bayern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird, weil es für die Praxis natürlich auch immense Bedeutung hat. Fakt ist: Bayern hat schon das modernste Denkmalschutzgesetz. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode bei dem Denkmalschutzgesetz Hand angelegt. Wir haben gezeigt, wie ein modernes Denkmalschutzgesetz aussieht, das nämlich nicht auf Verhinderung angelegt ist, sondern das versucht, die Bewahrung unseres Stein gewordenen Erbes mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Klimaschutzes zusammenzubringen. Dafür waren wir Vorbild. Diesen Weg gehen wir jetzt weiter. Wir machen das im Bewusstsein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Bayern das Land der Denkmäler schlechthin ist. Bayern ist Denkmalland. Wir haben circa 109.000 Baudenkmäler, rund 50.000 Bodendenkmäler, 880 Ensembles und seit einigen Monaten auch noch eine weitere Welterbestätte. Ich sage: Wir sind zu Recht stolz darauf, wie wir dieses Stein gewordene Erbe in den letzten Jahren bewahrt haben. Bayern ist Denkmalland und darf auch stolz darauf sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Warum jetzt eine weitere Novelle, wenn doch eigentlich schon alles supidupi ist? – Auch hier gilt der Grundsatz: Wir wollen weiter modernisieren und entbürokratisieren. Bei der letzten Novelle ging es darum zu zeigen, Denkmalschutz und Klimaschutz gehen zusammen und sind kein Gegeneinander. Jetzt wollen wir zeigen, dass Denkmalschutz und Entbürokratisierung ebenfalls zusammen möglich sind. Das Besondere bei diesem Gesetzgebungsverfahren ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in dessen Vorfeld die engste Abstimmung mit denjenigen gesucht haben, die es tatsächlich wissen müssen. Der Landesdenkmalrat war bei der Entwicklung der entsprechenden Vorschriften von der ersten Stunde an einbezogen. Ich darf an dieser Stelle unseren Expertinnen und Experten im Landesdenkmalrat Danke schön sagen. Dass es möglich war, diese Änderungen alle konsensual zu diskutieren, gemeinsam zu entwickeln und in den Bayerischen Landtag einzubringen, ist ein Musterbeispiel, wie gelingender Denkmalschutz ausschaut. Ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder des Landesdenkmalrats, liebe Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was leitet uns bei dieser Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes? – Das Erste ist: Wir wollen mehr Vertrauen zur Grundlage beim Denkmalschutz machen. Wir wollen davon wegkommen, dass jede Veränderung an einem Denkmal erlaubnispflichtig ist, hin zu: Viele Maßnahmen sind in Zukunft auch erlaubnisfrei; denn – das ist meine Grundüberzeugung – Denkmalschutz und alle Denkmalschützer sind eigentlich Möglichmacher. Das beste Denkmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das, in dem das Leben tobt. Das ist keine Stein gewordene Ruine, sondern das ist ein Denkmal, das genutzt wird. Aber dann muss man Nutzungen natürlich auch zulassen. Nutzungen gehen auch immer mit einer zeitgemäßen Nutzung und, damit verbunden, auch mit Veränderungen einher. Um diese Veränderungen besser zu gestalten und ihnen bessere Leitplanken zu geben, machen wir etwas ganz Neues. Wir führen ein sogenanntes Denkmalpflegewerk ein. Das heißt, für den Denkmaleigentümer ist es möglich, im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde eine Vereinbarung darüber zu treffen, in welchem Umfang man sich in der Zukunft sozusagen im gesicherten Modus bewegt und in Zukunft erlaubnisfrei Veränderungen an dem Gebäude vornehmen kann. Das heißt auf gut Deutsch: Es kommt ein neuer Glasfaseranschluss, es ist nach einem Mieterwechsel ein neuer Farbanstrich notwendig, es sollen E-Ladesäulen eingebaut oder – umgekehrt – Dinge abgebaut werden, die ursprünglich gar nicht zu dem Gebäude gehört haben – das wird in einem Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen zusammengefasst. Auch werden wir die Erlaubnispflicht bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren auf Maßnahmen mit Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild beschränken. Soll heißen: Das, bei dem wir sagen, das hat schon noch einen Denkmalwert insgesamt, soll nicht von der Denkmalschutzliste herunter. Aber umgekehrt erkennen wir an, dass im Inneren der Zahn der Zeit so weit an dem Gebäude vielleicht nicht genagt, aber gewirkt hat, dass der Denkmalwert nicht mehr gegeben ist. Wir wollen, dass nicht jeder Wandnagel, wenn Sie so wollen, zum Formularhorror wird. Auch das ist eine ganz wichtige Erleichterung. Also: Mehr Vertrauen ist der erste große Grundsatz. Der zweite große Grundsatz heißt: weniger Vorschriften. Wir wollen von einer 100 % präzisen Regelung des Einzelfalls etwas mehr zu einem Rückgriff auf etablierte Verfahren kommen. Wir wollen Dinge abschaffen, bei denen wir der Überzeugung sind, dass sie sich in der Praxis nicht bewährt haben oder nicht wirklich relevant waren, beispielsweise die Liste der beweglichen Denkmäler. Sie umfasst derzeit etwa 70 Denkmäler. Ihr Bedarf ist aber seit dem Kulturgutschutzgesetz nicht mehr gegeben. Allen, die in den letzten Wochen bei mir angefragt haben, wie es hier mit einer Förderung ausschaut – lieber Kollege Hofmann, in Forchheim hatten wir da ein Thema –, darf ich zusagen: Das knüpft nicht zwingend an die Frage an, ob etwas auf der Liste der beweglichen Denkmäler steht, sondern das ist über andere Dinge abgesichert. Das möchten wir allen Förderempfängern in diesem Bereich sagen. Das Dritte, das wir zusagen können, ist, dass wir die Grabungsschutzgebiete abschaffen. Es gibt bayernweit nur ein einziges Grabungsschutzgebiet. Schon allein daran kann man erkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat in der Praxis nicht wirklich Relevanz bekommen. Zudem streichen wir die Verpflichtung, bestimmte Nutzungsarten durchzuführen oder zu dulden. Das Vierte und Letzte ist: Wir wollen nicht nur weniger Vorschriften, sondern wir wollen auch schneller werden. Das ist mir sehr wichtig; denn gerade im Denkmalschutz ist langes Warten manchmal ein Problem. Insbesondere dann, wenn man vielleicht in einer Innenstadtlage zum Glück einen Investor gefunden hat, der sich eines Gebäudes annimmt, wäre es problematisch, wenn dieser Eigentümer dann plötzlich überlange warten müsste, weil irgendjemand anders der Meinung ist, das könnte ein Denkmal sein, die Prüfung dann einsetzt, sie zwei Jahre lang dauert und in diesen zwei Jahren eine Veränderungssperre auf diesem Gebäude liegt. Diese Frist verkürzen wir deutlich auf ein Jahr. Wir stellen gleichzeitig von der Schriftform- auf die Textformerfordernis um. Soll heißen: Auch hier geht es in Zukunft digital. Mit der Novelle, liebe Kollegen, wollen wir moderner, effizienter und bürgernäher werden. Das wollen wir mit dieser Novelle erreichen; denn eines ist klar: Wir alle lieben unsere Heimat, aber definitiv liebt nicht jeder Papierkram. Wir leisten einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau, gesellschaftlich ausgewogen. Es wird nicht die Axt an den Denkmalschutz angelegt. Das erkennen Sie allein daran, dass der Landesdenkmalrat diese Novelle vollumfänglich mitträgt. Das ist auch der Grund, warum wir den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, der ja auch in den Bayerischen Landtag eingebracht worden ist. Er würde zu mehr Bürokratie führen und insbesondere auch eine Rückabwicklung dessen bedeuten, was wir die letzten Jahre geschafft haben, nämlich Akzeptanz sicherzustellen, indem man an Denkmälern, gerade auch mit Blick auf erneuerbare Energien, etwas machen kann und nicht über ein Denkmal einfach die Glashaube setzt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an zwei Stellen noch Änderungsbedarf. Aber wir sind der Meinung, das ist kein gesetzlicher. Wir müssen gemeinsam die Anliegen der Kirchen in den Blick nehmen. Warum sage ich das hier an dieser Stelle? – Weil wir im Freistaat Bayern viele kirchliche Denkmäler haben, die möglicherweise auch wegen der zurückgehenden Zahl von Kirchenmitgliedern in Zukunft anders genutzt werden sollen als bisher. Das soll von den Kirchen nicht als Belastung empfunden werden, der Denkmalschutz hier für andere Nutzungen nicht von vornherein ein Hinderungsgrund sein. Deswegen kündige ich erstens an, dass wir zu einem Runden Tisch einladen werden mit Kirchen und dem Landesdenkmalrat, um sicherzustellen, dass auch für kirchliche Gebäude in der Zukunft Nutzungsmöglichkeiten gegeben sind und wir das mit den Möglichkeiten des Denkmalschutzes zusammenbringen. Das Zweite: Wir wollen die Bekanntmachung zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und der baurechtlichen Vorschriften komplett novellieren; denn auch hier gilt: Wir brauchen Sensibilität und Qualität bei der Denkmalpflege, aber eben nicht zwingend Quantität. Ich kann nur sagen: Ich bin täglich konfrontiert mit Fällen, dass mir irgendjemand aus Bayern vorträgt, hier würde schon wieder irgendwo eine Prüfung um ein Denkmal laufen. Natürlich muss das alles geprüft werden, und zwar von Gesetzes wegen, weil sich die Definition, was ein Denkmal ist, daraus ergibt, ob bestimmte Eigenschaften erfüllt sind. Aber es kann umgekehrt nicht sein, dass immer wieder versucht wird, den Denkmalschutz zu instrumentalisieren, um bestimmte Entwicklungen zu blockieren. Deswegen wollen wir gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege, mit den kommunalen Spitzenverbänden Wege finden, um zu verhindern, dass wir eine Explosion von Denkmalvermutungen im ganzen Land bekommen, die die unangenehme Folge hätten, dass überall ein Prüfverfahren beginnt. Ich möchte, dass die zuständigen Behörden in gewissem Umfang in eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie in diese Prüfung einsteigen, ob sie über diese Stöckchen springen, oder dies eben, weil bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind, nicht tun. Ich kann uns allen nur raten, meine Damen und Herren, diesen Schatz, den wir mit den Denkmälern haben, gut zu verwalten und gut zu bewahren, aber nicht der Versuchung zu erliegen, über alles im Freistaat Bayern, was in der Vergangenheit, und sei es auch nur vor dreißig oder vierzig Jahren, gebaut wurde, die Käseglocke zu hängen. Das wäre eine Verirrung im Denkmalschutz und auch nicht das, was die Verbände wollen. Ein letzter Punkt: Dieses Gesetz, das Bayerische Denkmalschutzgesetz, kommt als kleines Omnibusgesetz daher. Wir wollen noch eine kleine Änderung im Hochschulgesetz vornehmen, und zwar die Erprobungsvorschriften für elektronische Fernprüfung verlängern bzw. verstetigen, weil wir nach COVID gesehen haben, dass es notwendig ist, ganz selbstverständlich bestimmte Prüfungsverfahren auch online durchzuführen. Das hat sich etabliert. Wir wollen den Hochschulen diese Möglichkeiten dauerhaft geben. Wir haben parallel – das kündige ich schon an – eine Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes gerade in Erarbeitung. Aber es ist notwendig, dass diese Fernprüfungsvorschrift noch zum Ende dieses Jahres in Kraft treten kann. Deswegen haben wir die Möglichkeiten genutzt, bei diesem Gesetzesvorhaben diese Vorschrift entsprechend anzuhängen. Ich danke für die Unterstützung für beide Anliegen. Insbesondere beim Denkmalschutz wünsche ich gute Beratungen im Geiste dessen, was den Freistaat Bayern in den letzten fünfzig Jahren im Denkmalschutz geleitet und dafür gesorgt hat, dass andere beim Denkmalschutz durchaus neidvoll auf diesen unseren Freistaat Bayern schauen. – Herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
