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Richard Graupner

AfD 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Herr Kollege Locke, zunächst mal vorweg: Dass Sie sich nicht schämen, angesichts der Gewalttaten, die da draußen passieren, hier nur auf den Antragsteller einzuschlagen, (Beifall bei der AfD) anstatt mal zu reflektieren, wozu auch solche Worte führen, die Sie gerade wieder gefunden haben. Ich habe aber eine andere Frage; und zwar haben Sie gerade von Vereinen und vom Vereinsregister usw. gesprochen. Es sind in Bayern – und zwar völlig zu Recht – schon diverse Kameradschaften verboten worden. Die hatten kein Vereinsheim, die hatten keine Struktur. Die haben sich lose getroffen und haben dann Aktivitäten unternommen. Können Sie mir mal rechtlich erklären, warum es da möglich war und es bei Antifa-Gruppierungen nicht möglich sein soll? (Beifall bei der AfD)

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