Stephan Oetzinger
Werter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! In der Tat wird dieses Gesetz mit Sicherheit nicht jeden hier elektrisieren. Aber gerade diejenigen, die sich intensiv mit Archivgut beschäftigen, wird es meines Erachtens schon bewegen. Für sie enthält dieses Gesetz viele Neuerungen, für die ich an dieser Stelle ausdrücklich schon jetzt Danke sagen möchte. Archive sind – sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Markus, du hast es erwähnt – das kollektive Gedächtnis einer Gesellschaft. Sie sind das kollektive Gedächtnis eines Staates und auch in gewisser Weise das Erinnerungsvermögen von Verwaltungen. Sie machen die Daten nicht nur für die Nachwelt erhaltbar, sondern auch zugänglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darin liegt eine ganz entscheidende Chance. Das bisherige Archivgesetz hat seit Langem Bestand und wurde seit 1989 nur einmal geändert, nämlich wegen der Abschaffung des Bayerischen Senats. Das ist die einzige Änderung dieses Gesetzes geblieben. Im Wesentlichen sind es drei zentrale Bereiche, die die jetzige Gesetzesnovelle umfasst und die meines Erachtens erwähnenswert sind. Auf die muss man eingehen. Zum Ersten transferieren wir das Gesetz ins digitale Zeitalter. Zum Zweiten schaffen wir neue und bessere Rahmenbedingungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Zum Dritten passen wir bayerisches Regelwerk an bestehende Bestimmungen der Bundesgesetzgebung an. Mit Blick auf die Digitalisierung ist anzumerken, dass wir mit dem Digitalgesetz als Hohes Haus 2022 den Grundstein dafür gelegt haben, dass Verwaltungsabläufe im Freistaat digital stattfinden können. Der digitale Wandel erfasst alle Lebensbereiche, so auch unsere öffentliche Verwaltung. Daraus folgt, dass künftig Archivalien in digitaler Form gespeichert werden müssen. Mit diesen Anpassungen müssen wir auch gesetzgeberisch Schritt halten und die Rechtsgrundlage unserer Archive anpassen. Gerade vor dem Hintergrund, dass digitales Archivgut dauerhaft nicht nur erhalten, sondern auch les- und nutzbar bleiben muss, ist eine frühzeitige Einbindung der Archive elementar und wichtig, da man auch die Transformation dieser digitalen Daten in Archivgut begleiten muss. Die dauerhafte Sicherung und Lesbarkeit wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen. Es handelt sich nicht mehr um analoge Papierakten, die vielleicht in der Vergangenheit in Sütterlin verfasst worden sind, sondern um Akten, die in digitaler Form in unterschiedlichen Formaten entstehen. Denken wir beispielsweise an die früheren 3,5-Zoll-Disketten, die in meiner Schulzeit das zentrale Speicherformat waren. Heute sind sie praktisch ohne entsprechende technische Hilfen, die kaum mehr jemand zu Hause hat, kaum noch lesbar. Solche Technologiebrüche gilt es zu vermeiden, wenn Akten jetzt zu Archivgut werden. An dieser Stelle spielt das Stichwort "Formatmigration" eine ganz zentrale Rolle. Zudem müssen bestehende Archivalien Zug um Zug digitalisiert werden. Das bietet vor allem die Chance, dass insbesondere fragile Originalquellen, deren Zugang zurzeit gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, wieder für eine breite Nutzerschaft zugänglich gemacht werden können. Das ist gut für alle, die Archive nutzen, beginnend bei Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Projektarbeiten bis hin zu Wissenschaftlern, Hobbyhistorikern sowie Heimat- und Familienforschern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Staatsminister, gerade für diejenigen, die Archive nutzen, bietet dieses neue Gesetz die Chance auf einen regelrechten Quantensprung, wenn es um die Nutzungsbedingungen geht. Das wurde bereits angesprochen. In meiner eigenen Studien- und Promotionszeit hatten wir oft sehr zeitraubende Archivreisen. Zunächst mussten Archivalien am jeweiligen Sitz des Archivs ausfindig gemacht werden. Die Archivalien konnte man nur einsehen, wenn das Archiv auch geöffnet war. Wenn man irgendwelche Kopien wollte, musste man häufig wochenlang auf diese warten, wenn es überhaupt Reproduktionen gab. Mit dem neuen Gesetz ermöglichen wir Wissenschaftlern, künftig deutlich flexibler und ortsunabhängig auf Archivgut, auf Findmittel und Reproduktionen zugreifen zu können; denn all diese können künftig auch im Internet veröffentlicht werden. Damit wird die Chance geschaffen, dass Recherchen und die Nutzung von Archivgut unabhängig vom Archivort und von Öffnungszeiten erfolgen können. Das ist ein echter Meilenstein für die Wissenschaft, eine wirkliche Erleichterung für die gesamte Wissenschaftscommunity, nicht nur für Historiker. Vor diesem Hintergrund bauen wir Nutzungsbarrieren ab. Wir machen die Zugänglichkeit von Archivgut leichter. Damit optimieren wir die Arbeitsbedingungen für Geisteswissenschaftler spürbar. Zu guter Letzt – das wurde bereits ausgeführt – passen wir bayerisches Recht an das Bundesarchivgesetz an. Wir harmonisieren Landesrecht mit Bundesrecht. Wir verkürzen die Schutzfrist für personenbezogene Daten auf 10 Jahre nach dem Tod, tragen aber gleichzeitig der höheren Lebenserwartung der Menschen Rechnung, indem wir bei Nachlassgebern, deren Tod nicht datiert werden kann, die Schutzfrist auf 100 Jahre nach deren Geburt festlegen. Die allgemeine Schutzfrist bleibt weiterhin bei 30 Jahren bestehen, mit der Ausnahmeregelung, die es bisher schon gab, nämlich die Öffnung für wissenschaftliche Zwecke. Die Frist bei Geheimhaltungsunterlagen wird von 80 auf 60 Jahre verkürzt. Das ist auch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Forscherinnen und Forschern, gerade wenn es sich um zeitgeschichtliche Fragestellungen handelt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass wir mit der Novelle das Archivgesetz fit für das digitale Zeitalter machen. Wir tragen zur Entbürokratisierung bei. Wir schaffen neue Möglichkeiten und ganz neue Arbeitswelten für Forscherinnen und Forscher, für unseren akademischen Nachwuchs, für Hobbyhistoriker und Familienforscher. Ich freue mich schon jetzt auf die Beratung im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
