Tobias Reiß
Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 f auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (Drs. 19/8101) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Staatregierung erhält 14 Minuten Redezeit. Ich eröffne zugleich die Aussprache. – Ich erteile Herrn Staatsminister Thorsten Glauber das Wort. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Richten wir den Blick nach vorne, sprechen wir über eine gute Zukunft in unserem Land. Zu diesem guten Thema gehören der Schutz unserer Böden, der Schutz unserer Umwelt und damit der Schutz für kommende Generationen und eine Zukunftsaufgabe. Viele von uns sind hier aus diesem Parlament im Kommunalen, im Gemeinderat, im Stadtrat gut verhaftet und wissen, Bodenschutz ist nach wie vor ein existentes Thema. Bei der Ausweisung eines neuen Bau- oder Gewerbegebiets stößt man plötzlich auf die Herausforderung einer eventuellen Altlast, die 30, 40 Jahre oder noch weiter in die Zeit zurückgeht, in der das Umweltministerium 1970 gegründet wurde. Der eine oder andere Erfahrene in diesem Raum kann sich noch erinnern, dass die eine oder andere Schubkarre durch den Ort gefahren wurde, und plötzlich ist auf der einen oder anderen Wiese oder in dem einen oder anderen Waldstück etwas verschwunden. Dabei handelt es sich um Altlasten, die Gemeinden erben. Konkret können Kommunen auch eigene Hausmülldeponien betrieben haben, die gefüllt wurden, aber nicht den Standards entsprochen haben. Deshalb ist es für den Bodenschutz, für den Naturschutz, aber auch für den Wasserschutz wichtig, gemeinsam dieser Herausforderung zu begegnen. Die Kommunen machen das im Schulterschluss mit dem Freistaat Bayern. Wir haben ein gutes Instrument, um die früheren sogenannten Hausmülldeponien zu sanieren. Dieses wird seit zwei Jahrzehnten angewendet, und es ist ein Erfolgsmodell. Im Jahr 2006 wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein staatliches Sondervermögen geschaffen. Im Artikel 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes ist dieses Sondervermögen verankert, und es wird seit dieser Zeit paritätisch kofinanziert. 50 % zahlt der Freistaat Bayern, 50 % zahlen die Gemeinden in Bayern. Geschaffen wurde dieses Sondervermögen dafür, den Kommunen bei der Aufgabe zu helfen, ihnen unter die Arme zu greifen, alte Hausmülldeponien zu untersuchen und gegebenenfalls gemeinsam zu sanieren. Die Lasten wollen wir nicht auf die Gemeinden und die Bürgerschaft übertragen, sondern das Problem partnerschaftlich lösen. Der Fonds wirkt, und die Bilanz stimmt. Seit 2006, also in fast 20 Jahren, konnten 690 Deponien gefördert werden. 530 Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, und rund 150 Projekte in Sanierung laufen derzeit in Bayern. Insgesamt wurden in diesen jetzt 19 und dann 20 Jahren 63 Millionen Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, an Zuschüssen ausbezahlt. Damit steht fest, dass der Fonds wirkt, die Gemeinden darauf zugreifen und wir eine faire Lastenverteilung für die Kommunen und die Umwelt erreichen. Wir müssen gemeinsam am Ball bleiben. Ohne eine Verlängerung dieser Regelung würde Stillstand drohen. Ich bin sehr dankbar, dass sich die Gemeinden und die kommunalen Spitzenverbände bereit erklärt haben, hierbei weiterhin mitzumachen. Ohne Verlängerung müssten viele laufende Prozesse abgebrochen werden. Auf der nächsten Etappe bis 2030 in der Verlängerung rechnen wir mit einem weiteren Mittelbedarf von rund 42 Millionen Euro, um die Gemeinden und Städte bei dieser Sanierung zu unterstützen. Bis 2021 wurde der Fonds mit jährlich 5 Millionen Euro partnerschaftlich von Kommune und Freistaat Bayern finanziert. Jetzt zahlen Kommune und Freistaat Bayern jeweils 1 Million Euro ein. Das wollen wir auch in Zukunft so beibehalten. Die Mitverantwortung der Gemeinden ist dort zu erkennen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir stehen hier fest an der Seite der Kommunen. Wir bitten um eine Verlängerung und Unterstützung für diese wichtige und zukunftsweisende Aufgabe. Organisatorisch ist es gut, dass es eine Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern – GAB – gibt. Hätten wir diese nicht, hätten wir keine Sondermüllverbrennungsanlage, die der Freistaat Bayern über die GAB unterstützt und betreibt. Das ist ein wichtiges Standbein für die Wirtschaft. Ganz Süddeutschland und viele Nachbarländer sind dort Kunden, weil wir diese wichtige Aufgabe übernehmen. Auch bei der sogenannten Altlastenbeseitigung ist die GAB ein sehr wichtiger Partner, um den Kommunen zur Seite zu stehen. Die Rückmeldung aus den Gemeinden ist nur positiv; denn nach der Altlastensanierung sind viele neue Projekte möglich. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam am Ball bleiben. Ich bitte Sie um Unterstützung für eine Verlängerung des Fonds und damit auch für eine vorbildliche Art und Weise, wie wir mit Gemeinden Verantwortung übernehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und noch einmal die Bitte um Unterstützung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
