bayern.landtag.de ↗

Franc Dierl

CSU 08.10.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist reich an Geschichte. Unsere Denkmäler sind die sichtbarsten Zeugen: Kirchen, Rathäuser, Bauernhöfe, Burgen und Schlösser, aber auch Brücken und Industriedenkmäler oder archäologische Fundstellen. Staatsminister Blume hat es erwähnt, rund 120.000 Denkmäler erzählen von Jahrhunderten gelebter Kultur. Sie machen unsere Städte und Dörfer unverwechselbar. Sie sind Orte der Identität, der Erinnerung und nicht zuletzt auch des Tourismus. Doch Denkmalschutz ist nicht nur Bewahrung, sondern immer auch eine Balance zwischen dem Schutz unserer Geschichte auf der einen Seite und den berechtigten Interessen von Eigentümern, Kommunen und Wirtschaft auf der anderen, zwischen fachlicher Strenge und praktischer Lebenswirklichkeit, zwischen Herzblut und Handhabbarkeit. Genau hier setzt die Gesetzesänderung an. Wir wollen den Denkmalschutz stärken, indem wir ihn entlasten. Wir wollen Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und mehr Vertrauen in die Eigentümerinnen und Eigentümer setzen: praxisnah, bürgerfreundlich und zukunftsorientiert. (Beifall bei der CSU) Der Denkmalschutz in Bayern hat sich bewährt. Aber vieles stammt noch aus einer Zeit, in der digitale Verfahren, schnelle Kommunikation und Eigenverantwortung kaum eine Rolle gespielt haben. Heute wollen die Menschen gestalten und nicht Formulare ausfüllen. Heute erwarten Eigentümerinnen und Eigentümer Verlässlichkeit und nicht jahrelange Genehmigungsprozesse. Unser Ziel ist deshalb glasklar: mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Entscheidungen. Ein zentraler Baustein ist das neue Denkmalpflegewerk, wie es Minister Blume eben schon erwähnt hat. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam – das betone ich – mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eine langfristige Pflegeplanung für ihr Denkmal vereinbaren können. Was bedeutet das im Konkreten? – Alle Maßnahmen, die in diesem Pflegewerk enthalten sind, werden künftig komplett erlaubnisfrei. Das heißt: kein ständiges Nachfragen, kein ständiges Antragsverfahren, sondern Planungssicherheit und Eigenverantwortung. Lieber Herr Kollege Singer, da muss ich jetzt auf Sie eingehen: Eigenverantwortung ist genau das, was wir stärken wollen. Sie haben gerade etwas anderes in den Vordergrund gestellt: Sie wollen nämlich mehr Bürokratismus. Meine Damen und Herren, es ist ein echter Kulturwandel. Wir sagen, die Menschen vor Ort wissen oft am besten, wie sie ihr Denkmal erhalten können. Sie haben in der Regel lange Zeit mit einem Denkmal gelebt. Wir als Staat vertrauen ihnen. Das ist gelebte Subsidiarität, das ist bayerische Handschrift. Neben dem Denkmalpflegewerk führen wir auch weitere Erleichterungen ein. Ein Katalog von erlaubnisfreien Maßnahmen stellt künftig klar, was ohne aufwendiges Verfahren möglich ist. Damit vermeiden wir Streitfälle, entlasten die Behörden und geben Eigentümern Rechtssicherheit. Außerdem führen wir klare Fristen ein. Denkmalrechtliche Fragen müssen künftig innerhalb eines Jahres geklärt werden. Damit verhindern wir, dass sich Verfahren ewig hinziehen. Das bisherige Schriftformerfordernis wird durch Textformerfordernis ersetzt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu digitalen Verfahren und moderner Verwaltungspraxis: weniger Papier, mehr Tempo und mehr Vertrauen. Wir schaffen Ordnung im Gesetz; denn manches, was einst sinnvoll war, hat heute keine praktische Bedeutung mehr. So wird etwa die Liste der beweglichen Denkmäler gestrichen. Sie hat sich nicht bewährt, verursacht einen Verwaltungsaufwand und bringt kaum Vorteile. Wichtig dabei ist – das ist vorhin auch schon betont worden –: Die Fördermöglichkeiten für zum Beispiel historische Fahrzeuge oder Sammlungen bleibt selbstverständlich erhalten. Auch die Regelung zum Grabungsschutzgebiet entfällt, weil in der Praxis nahezu nie angewandt. Ebenso wird die alte Vorschrift gestrichen, nach der bestimmte Nutzungsarten beibehalten oder geduldet werden mussten, ein Anachronismus aus einer längst vergangenen Zeit. Wir halten Wort. Wir entrümpeln das Gesetz und konzentrieren uns auf das, was wirklich zählt: den effektiven Schutz unserer Denkmäler, nicht den Schutz von Paragrafen. Der Gesetzentwurf wurde breit angehört. Zahlreiche Institutionen – von den kommunalen Spitzenverbänden bis zum Landesdenkmalrat als Initiator mit ganz enger Einbindung – haben Stellung genommen. Das Ergebnis ist ermutigend, positiv bis ausdrücklich zustimmend; einige mit konstruktiven Hinweisen, die wir in den Entwurf eingearbeitet haben. Der Katalog der erlaubnisfreien Maßnahmen wurde in Details präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Frage der Barrierefreiheit, eine wichtige Frage, wurde intensiv diskutiert. Hier bleibt klar: Verbesserungen der Barrierefreiheit sind weiter wichtig, sie erfordern aber in der Regel tiefe Einschnitte ins Denkmal und bleiben deshalb erlaubnispflichtig. Gleichzeitig gilt aber – und es ist wichtig, darauf hinzuweisen –: Schon heute verpflichtet Artikel 6 Absatz 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes dazu, die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Auch Bedenken, dass es durch neue Regelungen zu einem Verlust von Inventar kommen könnte, konnten wir ausräumen. Die Beschränkung der Erlaubnispflicht betrifft nur Gebäude, bei denen im Inneren ohnehin keine Denkmalwerte mehr vorhanden sind. Besonders wichtig ist: Die Kommunen, die Eigentümerverbände und die Fachleute im Landesdenkmalrat haben diesen Kurs grundsätzlich mitgetragen. Damit haben wir die Balance zwischen fachlichem Anspruch und praktischer Umsetzbarkeit, Bürokratieabbau mit Augenmaß ohne Abstriche beim Denkmalschutz gefunden. Ich möchte eines ganz deutlich sagen: Wir reden hier nicht über Konzerne oder Investoren, sondern in den allermeisten Fällen über Privatleute, über Familien, über Handwerksbetriebe oder Kirchengemeinden. Sie übernehmen Verantwortung, sie investieren viel Zeit, Geld und Herzblut, um ein Stück bayerischer Geschichte zu bewahren. Diese Menschen verdienen unseren Respekt und keine Gängelung durch überzogene Vorschriften. Darum ist dieser Gesetzentwurf auch ein Signal. Wir stehen zu unseren Eigentümern, wir stehen zu unserer Heimat, und wir stehen zu einem Denkmalschutz mit gesundem Menschenverstand. Manche Kritiker befürchten, Bürokratieabbau könnte den Schutz der Denkmäler schwächen. Ich sage ganz klar: Das Gegenteil ist der Fall. Ein überlastetes, kompliziertes System schützt keine Denkmäler, es lähmt sie. Ein schlankes, klar strukturiertes System dagegen stärkt die Akzeptanz und schafft Zeit für die Fälle, in denen wirklich fachliche Beratung gebraucht wird. Wir stärken also nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Effizienz der Denkmalpflege. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderung im Denkmalschutz ist kein theoretisches Reformwerk, sondern ein handfestes Stück Bürokratieabbau. Er verbindet Bewahrung und Fortschritt, Verantwortung und Freiheit, Fachlichkeit und Vertrauen. Wir setzen damit ein deutliches Signal. Bayern bleibt führend im Denkmalschutz, aber wir gestalten ihn so, dass er in unsere Zeit passt. Wir räumen mit überholten Vorschriften auf, wir geben den Menschen mehr Verantwortung, und wir setzen auf das Vertrauen zwischen Staat und Bürger. Damit setzen wir ein ganz klares Signal. Bayern kann bewahren und erneuern zugleich. Wir achten auf unsere Schätze der Vergangenheit, und wir machen unsere Strukturen fit für die Zukunft. Das ist Politik mit gesundem Menschenverstand, und das ist Politik dieser Koalition, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU)

Alle Reden von Franc Dierl Protokoll ↗