Anna Rasehorn
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Mit diesem Gesetzentwurf zieht die Staatsregierung bei dem nach, was die Ampel auf Bundesebene schon längst vorgemacht hat, nämlich Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu beschleunigen. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Wir begrüßen das sowohl im Bund als auch im Land, weil damit endlich Landesrecht und Bundesrecht weitgehend angepasst werden. Ich möchte noch ein paar andere Punkte positiv hervorheben: Verfahren werden digitaler. Anhörung, Einreichung und Bekanntmachung können zukünftig endlich online stattfinden. Das ist gut. Auch die Möglichkeit, dass Solaranlagen und Windräder an Straßen einfacher genehmigt werden können, ist ein Fortschritt. Das gilt auch für das vereinfachte Verfahren bei Brücken und bei Ersatzbrückenbauten. Angesichts des Sanierungsstaus in Bayern stelle ich fest: Das spart Zeit, Geld und Nerven. Eines ist für uns entscheidend: Beschleunigung darf nicht auf Kosten von Beteiligung oder Sorgfalt auf der Strecke bleiben. Das Dritte Modernisierungsgesetz lässt grüßen. Genau das sehe ich auch bei diesem Gesetzentwurf; denn die CSU und die FREIEN WÄHLER kürzen die Fristen für Stellungnahmen betroffener Behörden radikal zusammen. So können zum Beispiel Naturschutzbehörden statt innerhalb von drei Wochen nur noch innerhalb einer Woche ihre Bedenken gegen Straßen oder sonstige Projekte vorbringen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Die machen doch eh nur copy and paste!) Was ist, wenn hier Feiertage dazwischen liegen, oder ein Wochenende? Das macht die Beteiligung gerade bei Naturschutzthemen sehr schwierig. Manche Ämter arbeiten auch am Limit. Was ist, wenn diese Ämter über zu wenig Personal verfügen? Wie sollen sich solche Ämter konstruktiv in die Sache einbringen? Wir fordern deshalb, die überzogene Fristenkürzung wieder zu streichen. Sonst würde nämlich etwas passieren, was dann in diesem Gesetzentwurf wieder geheilt werden müsste. Noch vor einem Jahr, beim Ersten Modernisierungsgesetz, wurde im Eifer des Gefechts die Pflicht zur Führung von Straßenverzeichnissen gestrichen. Jetzt wird sie heimlich wieder eingeführt, weil erkannt wurde: Ja, es gibt weiterhin die Pflicht zur Führung von Verzeichnissen, weil diese Verzeichnisse als Urkunde eine Beweisfunktion haben. Deshalb muss diese Regelung erneut eingeführt werden. Das nenne ich Bürokratieabbau; erst einmal streichen, und es dann wieder heimlich einführen. Chapeau, liebe CSU und liebe FREIE WÄHLER. (Beifall bei der SPD) Deswegen unser Fazit: Gut gedacht, aber schlecht umgesetzt. Um unsere Enthaltung zu erkaufen, muss noch einiges getan werden. Wir wünschen dabei viel Erfolg. (Beifall bei der SPD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Erkaufen?)
