Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn unserer heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Urbach beauftragt. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Frosch, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Ministerin Werner. Ich möchte hier an dieser Stelle ganz herzliche Genesungswünsche aus dem Hohen Haus für den Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Abgeordneten Hey übermitteln.
(Beifall im Hause)
Wir wünschen weiterhin alles Gute für ihn. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Als erster Punkt soll Tagesordnungspunkt 8 aufgerufen werden, danach soll Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen werden, als dritter Punkt soll Tagesordnung 7 aufgerufen werden. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 44 a soll in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden. Unter Beachtung der Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung und der Vorgaben der Geschäftsordnung soll Tagesordnungspunkt 44 a nach Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen werden. Unter Berücksichtigung, dass der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 32 zurückgezogen wurde, sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 29 und 33 bis 37 nach der Mittagspause aufgerufen werden. Während der Auszählung der Stimmen findet die Fragestunde statt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 70 wurde zurückgezogen. Zu den Festlegungen für die morgige Plenarsitzung werde ich dann morgen ausführen. Zu Tagesordnungspunkt 9 wird ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9474 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt werden. Zu Tagesordnungspunkt 21 wird eine Neufassung des Antrags in Drucksache 7/7942 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 26 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9470 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9426 dazu: Starkes Ehrenamt für Thüringen – Ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9482 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion.
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, natürlich auch sehr geehrte Frau Präsidentin! Ehre, wem Ehre gebührt – deswegen freue ich mich, dass wir uns darauf verständigen konnten, dass wir das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts hier in Thüringen heute auch als ersten Tagesordnungspunkt aufrufen. Tatsächlich können wir heute hier im Thüringer Landtag Geschichte schreiben, denn dieses Gesetz ist ein Meilenstein in der deutschen Ehrenamtsstärkung. Das liegt daran, dass es das erste Gesetz in einem Bundesland ist, was das Ehrenamt ganz konkret mit verschiedenen Punkten fördern möchte. Deswegen möchte ich Ihnen seitens der CDU-Fraktion auch sehr gern vorstellen, was wir uns darunter vorstellen. In Thüringen – und das können wir wahrscheinlich auch beispielhaft im Parlament vollziehen – ist jeder Dritte ehrenamtlich tätig. Über 750.000 Ehrenamtliche sorgen dafür, dass das Leben in unserer Gemeinschaft lebenswerter ist und dass in den Gemeinden, in den Städten viel angeboten wird, was letztendlich der Kitt unserer Gesellschaft ist.
(Beifall CDU)
Deswegen ist es auch wichtig, dass wir das Ehrenamt unterstützen. Vielleicht geht es dem einen oder anderen im Saal hier so, dass er bei manchem Grußwort bei Vereinsaktivitäten nach Worten ringt, wie man den Dank an das Ehrenamt noch rüberbringen kann. Ich kann Ihnen sagen, wie Sie das machen können, nämlich mit unserem Gesetzentwurf.
(Beifall CDU)
Denn dieser Gesetzentwurf sieht ganz konkret vor, wie man Ehrenamt unterstützt und damit Danke sagt. Und zwar ist das für uns ein Dreiklang aus mehr finanzieller Unterstützung, aus Entlastung durch weniger Bürokratie und mehr Wertschätzung und Respekt für die Arbeit des Ehrenamts.
(Beifall CDU)
Wir wollen keine Sonntagsreden mehr. Wir wollen keinen feuchten Händedruck. Wir wollen keine Debatten über irgendwelche Verfassungsformulierungen. Wir wollen jetzt hier konkret Beispiele bringen, die direkt bei den Ehrenamtlichen vor Ort ankommen.
(Beifall CDU)
Deswegen haben wir Ihnen hier ein Artikelgesetz vorgelegt, was mehrere Dinge beinhaltet. Es beinhaltet natürlich das Ehrenamtsgesetz, was aus unserer Sicht diesen Dreiklang gut widerspiegelt. Zum einen geht es natürlich um die Definition des Ehrenamts, die sehr breit zu fassen ist und wo wir vom Einzelnen bis zum Verein, bis zur Organisation, die sich nicht im Rahmen eines Vereins gegründet hat, alle erreichen wollen. Aber es geht auch um die finanzielle Unterstützung. Und so wollen wir die Thüringer Ehrenamtsstiftung zukünftig fest mit einem Betrag in Höhe von 3,5 Millionen Euro unterstützen. Sie hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ein wichtiger Ansprechpartner für unsere Ehrenamtlichen. Wir wollen aber auch ein Landesprogramm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in Thüringen in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Programm soll mehreres beinhalten. Zum einen soll es die bewährten Förderprogramme, insbesondere das Programm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung, fortsetzen, aber es soll verschiedene weitere Dinge auf den Weg bringen wie beispielsweise Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote, die Frage der Nachwuchsförderung und ‑ gewinnung, denn in vielen Vereinen gibt es einen Generationenwechsel und es fällt zunehmend schwerer, junge Menschen für die Übernahme von Verantwortung zu gewinnen. Aber wir wollen auch Entschädigungsund Erstattungsleistungen bei beispielsweise Inanspruchnahme der Ehrenamtscard. Und – ein ganz wichtiger Punkt – wir wollen auch die Übernahme der GEMA-Gebühren gesetzlich festschreiben,
(Beifall CDU)
denn genau das ist ein Thema, was viele Vereine in Thüringen beschäftigt. Wenn zum Beispiel ein kleiner Heimatverein für zehn Stunden Weihnachtsmarkt und Musik vom Tonband fast 300 Euro zahlen muss. Das ist etwas, was die Vereinsarbeit entlastet und Ehrenamt fördert. Darüber hinaus wollen wir aber auch den Bürgerbeauftragten zu einem Ehrenamtsbeauftragten machen. Er soll als Anwalt für die Ehrenamtlichen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung auftreten können, denn es ist nicht nur die Bürokratie, die vielen Ehrenamtlichen zu schaffen macht, sondern teilweise sind es auch Streitigkeiten mit Behörden und anderen Einrichtungen. Der Ehrenamtsbeauftragte könnte dieser Ansprechpartner sein, um Vereine zu unterstützen und ihnen eine Stimme auch hier im Landtag letztendlich zu geben. Darüber hinaus wollen wir letztlich auch einen Ehrenamtsbericht, der nicht nur allgemein über das Ehrenamt fabuliert, sondern der auch zum Inhalt hat, dass Ehrenamtliche in Thüringen regelmäßig gefragt werden: Wie geht es Ihnen und was sind die Dinge, die man ändern muss? Das Artikelgesetz beinhaltet auch weitere Bereiche, die wir fördern und verändern wollen, beispielsweise das Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Wir wollen da wesentliche Verbesserungen für die Jugendfeuerwehr. Wir wollen zum Beispiel eine Freistellung für deren Arbeit, aber eben auch eine Erhöhung der Jugendpauschale von 25 auf 100 Euro. Da geht es nicht nur um Ausrüstung, sondern da geht es um Jugendarbeit. Und Jugendarbeit kostet manchmal, sei es ein Besuch im Kino oder eine Fahrt zu irgendeinem Event, was natürlich letztlich Jugendliche auch bei der Feuerwehr halten soll. Und wir wollen, dass es bei Jubiläen nicht mehr nur den feuchten Händedruck gibt, sondern auch Jubiläumsprämien. Und das – und wir haben es gestern Abend ja gehört beim parlamentarischen Abend – nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW.
(Beifall CDU)
Letztendlich – und ich sagte es schon – geht es aber auch darum, den Geist des Ehrenamts in Thüringen wachzuhalten und auf nachfolgende Generationen zu übergeben. Deswegen ist es für uns auch ein Bestandteil, dass ehrenamtliches Engagement in die Zeugnisse aufgenommen wird, dass eben auch schon junge Menschen merken, dass das, was sie außerhalb der Schule tun, eine besondere Würdigung erhält und beispielsweise vielleicht auch bei Bewerbungen berücksichtigt wird. Wir haben darüber hinaus auch Änderungen zum Glücksspielgesetz und zum Datenschutzgesetz sowie zum Reisekostengesetz, und des Weiteren im Rahmen der Landeshaushaltsordnung. Alles das sind Änderungen, die den bürokratischen Aufwand von Vereinen und Ehrenamtlichen in Thüringen reduzieren sollen. Denn wenn Sie sich vorstellen, durchschnittlich verbringt jeder Verein in Deutschland 6,5 Stunden die Woche mit Bürokratie. Und das ist wichtige Zeit, die nicht nur nervt und anstrengt und die vielen Ehrenamtlichen die Luft zum Atmen nimmt. Das ist Zeit, die für das tatsächliche ehrenamtliche Engagement verloren geht.
(Beifall CDU)
Wir wollen den Ehrenamtlichen das Leben wieder leichter machen, wir wollen ihnen Luft zum Atmen geben, und deswegen haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf hier vorgelegt. Jetzt können wir darüber diskutieren: Wer war schneller, wer plant noch eins und kann man da das eine oder andere nicht verbessern und wäre es nicht vielleicht doch besser, das Ehrenamt in die Verfassung zu schreiben?
(Beifall DIE LINKE)
Ich finde, wir können über alles reden, aber das, was hier vorliegt, ist etwas, mit dem wir vor Ort in Kürze tatsächliche Verbesserungen erreichen – und Frau Müller, Sie können lachen, fragen Sie doch mal Ihre Ehrenamtlichen, was denen am meisten bringt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich
freue mich!) Entweder konkrete Veränderungen oder Debatten, die sich in der Verfassung niederschlagen und keinerlei Wirkung haben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Wenn Sie dann dem Haushalt zustimmen!)
(Beifall CDU)
Darüber hinaus sind wir uns natürlich dessen bewusst, dass insbesondere bürokratische Hemmnisse nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene liegen. Deswegen haben wir Ihnen auch einen Entschließungsantrag vorgelegt unter dem Titel „Starkes Ehrenamt für Thüringen – Ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen.“ In diesem Antrag finden Sie Aufforderungen für die Bundesebene, für die Vereinfachung und Deregulierung im Vereins-, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, ein ganz wichtiges Thema, was immer wichtiger wird und mehr Zeit in Anspruch nimmt, aber auch die Frage der Einrichtung eines Schwerpunktfinanzamts als zentralem Ansprechpartner. Es sind darin viele Dinge vorhanden, und ich lade Sie ein, mit uns darüber zu diskutieren, aber auch die Ehrenamtlichen selbst zu befragen. Denn ich glaube, da sind wir uns einig, es kommt darauf an, dass wir hier etwas beschließen, was tatsächlich hilft. Und ich sage es noch mal: Es ist ein Meilenstein der Ehrenamtsstärkung in Deutschland, so wie wir damals hier auch die Thüringer Ehrenamtsstiftung als erstes Bundesland in Deutschland ins Leben gerufen haben. Ich beantrage die Überweisung an den Sozialausschuss federführend, sowie an den Ausschuss für Europa, Kultur, Medien, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Innenausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wunderschönen guten Morgen! Frau Meißner, ein bisschen Wasser muss heute doch bei dem Gesetz in den Wein gekippt werden, ansonsten wäre das so eine wunderbare Selbstdarstellung, die, glaube ich, nicht der Sache des Ehrenamts entspricht. Ich will gleich mit dem Wasser im Wein beginnen. Nicht Sie waren die ersten, die hier im Thüringer Landtag und in Deutschland ein Ehrenamtsgesetz vorgelegt haben. Das war die Fraktion der PDS, Die Linke. Vor über 20 Jahren haben wir im Thüringer Landtag das erste Ehrenamtsgesetz vorgelegt.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: SED!)
Ich kann mich gut an die Diskussionen und an die Auseinandersetzung dazu erinnern. Sie waren in politischer Verantwortung. Meiner Meinung nach ist es nicht mal in den Ausschuss gekommen, es ist abgelehnt worden, aber sei es drum.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Punkt, den will ich sagen: Sie hatten sich danach bewegt. Die Ehrenamtsstiftung hat jetzt das 21. Jahr absolviert und es ist gut, dass wir die Stiftung haben. Aber ich werde noch mal darauf zurückkommen. Ja, in Thüringen gibt es über 750.000 engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die Zahl wurde erhoben. Da werden Menschen ab dem 14. Lebensjahr befragt und ich finde, wir haben da eine sehr, sehr gute Ausgangsposition, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wenn man aber die Zahlen noch mal genauer unter die Lupe nimmt – und das möchte ich gern zum Ausgangspunkt meiner Rede machen –, dann stellt man schon fest, dass genau die Menschen, die ein höheres Einkommen haben, sich ehrenamtlich engagieren. Rund 47 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer, die ein Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monaten haben, engagieren sich. Guckt man in etwas untere Einkommen, so ist leider festzustellen, dass sich da nur noch 30 Prozent engagieren, die ein Einkommen bei 2.000 Euro haben, oder nur noch 19 Prozent bei 1.000 Euro. Was sagt uns das? Dass natürlich Menschen, die sich nicht um ihr tägliches Leben kümmern und sorgen müssen, eine freiere Kapazität haben, sich um ehrenamtliche Belange zu kümmern. Das sagt uns aber auch: Je bessere Löhne und Einkommen sind, je besser eigentlich das ganze Thema der Absicherung auch in der Familie ist, umso mehr kann ich mich also ehrenamtlich engagieren, der Gesellschaft was zurückgeben. Das heißt also auch: Löhne hoch und mehr Ehrenamt kann damit auf den Weg gebracht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich mir den Gesetzentwurf angeschaut habe, Frau Meißner, habe ich mir schon die Frage gestellt: Für wen machen Sie den? Für die Menschen, die sich sozusagen in der unteren Einkommensgruppe befinden, scheint das nicht wirklich zu sein. Da fehlen unter anderem auch die wirklichen Antworten auf Ihren Gesetzentwurf. Generell stelle ich für meine Fraktion Die Linke an der Stelle fest: Es ist ein Gesetzentwurf, der meiner Meinung nach halbgar ist. Er ist mit der heißen Nadel gestrickt und schnell mal in diesen Landtag eingebracht. Das Wort „Wahlkampf“ will ich an der Stelle nur mal kurz am Rand nennen. Gucken wir näher in den Gesetzestext, Frau Meißner und werte Kollegen der CDU-Fraktion, so ist schon festzustellen: Wenn es ernst gemeint ist, braucht man hier viel, viel Nacharbeit, um einen Gesetzestext auf den Weg zu bekommen, der wirklich den Bürgerinnen und Bürgern von Thüringen Hilfe und Unterstützung gibt.
(Beifall DIE LINKE)
Die 3,5 Millionen Euro, von denen Sie gesprochen haben, zur Unterstützung der Stiftung sind bereits im Haushalt eingestellt. Ich habe mich da nur ein bisschen gefragt, warum in der Begründung in Ihrem Gesetz nur noch 3 Millionen Euro stehen. Das zeugt sicher auch davon, dass dieser Gesetzestext mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Aber lassen Sie uns noch mal weiter auf die Inhalte eingehen. Das Thema eines neuen Landesprogramms zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, was Sie uns hier vorgestellt haben, da sehe ich noch keine wirkliche Ausgestaltung. Ich denke, mit einem neuen Landesprogramm kommt es nicht, wie Sie immer formuliert haben, zum Bürokratieabbau. Das Gegenteil wird mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht. Sie werden mit diesem Gesetzentwurf keinen Bürokratieabbau voranbringen. Aber wo nehmen wir das Geld her? In den zurückliegenden Haushaltsdiskussionen war von Ihrer Seite immer zu hören: Wir müssen mehr in die Rücklage bringen. Wir brauchen Einsparungen. Es dürfen keine anderen Gesetze auf den Weg gebracht werden. Hallo! Und jetzt kommen Sie uns mit einem Gesetzestext, der weit über 10 Millionen Euro zusätzlich beinhaltet, wo wir auch noch nicht erkennen können, wo das Geld denn herkommt. Und zum 01.01.24: Da, glaube ich, wissen Sie selber, dass das so unrealistisch ist wie, dass wir an 365 Tagen hier nur Sonnenschein haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch die faktische Entmündigung der jetzigen Ehrenamtsstiftung finde ich mehr als problematisch. Sie sind selbst mit mir gemeinsam im Stiftungsrat. Sie wissen, was in der Ehrenamtsstiftung für gute inhaltliche und qualitativ gute Arbeit geleistet wird …
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie wis-
sen, dass die keine Zeit für Beratung haben!) Sie werden mich an der Stelle auch nicht weiter unterbrechen können. Ich denke, eine wirkliche Abwertung der Stiftung ist nicht angesagt, und mit dem, was Sie hier vorgelegt haben, sehe ich eine Abwertung der Ehrenamtsstiftung. Wir brauchen Respekt gegenüber den Mitarbeiterinnen der Stiftung, der Geschäftsführung und natürlich auch eine nochmalige Aufwertung der Arbeit. Wenn wir uns anschauen, was Sie vorhaben, einen Bürgerbeauftragten einzusetzen, der gleichzeitig das Thema „Ehrenamt“ inhaltlich mit vertritt, da denke ich, das ist doch auch noch mal eine bürokratische Hürde. Die Ehrenamtsstiftung vertritt Bürgerinnen und Bürger, das sollten Sie in den zurückliegenden Jahren aktiv miterlebt haben.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Aber nicht
gegenüber den Ministerien!) Werte Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns noch mal die einzelnen Paragrafen näher an, die GEMA-Gebühren haben Sie hier genannt. Sie wissen, die Landesregierung ist dabei, beim Thema „GEMA-Gebühren“ etwas umzusetzen. Da braucht es auch mehr Gelder, als hier im Gesetzentwurf eingereicht worden sind. Schauen wir uns auch noch mal das Thema der Ehrenamtscard an. Sie wissen, Frau Meißner, in ganz vielen Kommunen gibt es bereits die Ehrenamtscard. Die werden seit Jahren ausgefüllt und an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben. Das ist doch schon gelebte gute Arbeit in den unterschiedlichen Vereinen. Also an der Stelle noch mal: An dem Gesetz ist viel, viel nachzuarbeiten, um überhaupt einen wirklichen Gesetzestext, der eventuell irgendwann mal den Landtag wieder verlassen kann, auf den Weg zu bringen. Sie haben mit dem Gesetzentwurf einen wirklichen Schnellschuss hingelegt, ich habe es bereits erwähnt. Ich denke, Bürgerinnen und Bürger in Thüringen haben als Erstes das Recht, und das ist in den zurückliegenden Jahren gefordert worden, das Ehrenamt in die Verfassung zu nehmen – in die Verfassung!
(Beifall DIE LINKE)
Und dafür stehen wir. Wären Sie als Fraktion diesen Schritt mitgegangen, wo viele Vereine und Verbände in den zurückliegenden Jahren in diesem zuständigen Ausschuss es immer wieder gefordert haben, dann hätten Sie Ihre Glaubwürdigkeit auch an der Stelle mit dem Gesetzentwurf
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nebelkerze,
reine Nebenkerze!) wirklich erlebt.
(Unruhe CDU)
Noch mal ein Wort an der Stelle zu den ausgewählten Bereichen: Ich bin selbst ganz oft in den Blaulichtorganisationen unterwegs. Ich kann die Arbeit der Blaulichtorganisationen von Herzen unterstützen. Aber was ist denn mit den anderen? Was ist denn mit Hospiz, Betreuung und Unterstützung der Älteren? Was ist denn mit den ganzen Nachbarschaftsorganisationen, der Obdachlosenhilfe? Die haben Sie alle nicht so genau benannt.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das soll
ins Landesprogramm!) Wir werden heute oder morgen noch mal über den Brand- und Katastrophenschutz reden. An der Stelle hätten Sie Ihre Forderungen auch schon mal mit einbringen können. Es ist ja nicht so, dass unbedingt die Blaulichtorganisationen, die Ehrenamtlichen auf 400 Euro einfach nur nach 40 Jahren scharf wären. Die wollen jetzige Anerkennung, die wollen einfach auch Anerkennung vor Ort jeden Tag und nicht 400 Euro.
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe selbst Familienmitglieder, die das machen, die sagen: Was soll ich nach 40 Jahren mit 400 Euro Anerkennung? Vergessen Sie es.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Weil man extra eine Steuererklärung machen müsste!) Also: Kurz und gut, der Gesetzentwurf reicht nicht dazu aus, wirklich mit voller Freude zu sagen, der ist es, das ist deutschlandweit was ganz Großes. Also, der Gesetzentwurf muss in die Ausschüsse, der muss beraten werden und nicht nur im Sozialausschuss, Finanzausschuss, Bildungs-, Innen-, sondern auch im Petitionsausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben so viele unterschiedliche Kapitel in dem Gesetzentwurf benannt, die müssen beredet, angehört werden, und dann werden wir gemeinsam sehen, was Betroffene zu diesem Gesetzentwurf sagen. Das Thema des Entschließungsantrags, Frau Meißner: Sie hatten politisch gesehen in den zurückliegenden Jahren im Bund viele, viele Jahre Verantwortung – die CDU –, da hätte alles schon auf den Weg gebracht werden können.
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, alles in allem kann die Intention, ein Gesetz für das Ehrenamt in Thüringen zu schaffen, geeignet sein, die 750.000 Engagierten in Thüringen unbürokratisch zu fördern und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Besser wäre es, das Ehrenamt bekommt in Thüringen durch den Gesetzgeber den Stellenwert eingeräumt, den die Engagierten verdient haben, die Absicherung des Ehrenamts durch seine Verankerung in der Thüringer Landesverfassung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ist dieser Gesetzentwurf dann doch eine klare Absage dieses Vorhabens seitens der CDU – endgültig, Frau Meißner – oder wäre es nicht sinnvoller, dem Ehrenamt tatsächlich auch dieses Fundament zu geben? Nun aber zu Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf beschäftigt sich mit Belangen, Regelungs- und Finanzierungsbedarf bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen, besonders begründet durch den demografischen und den Strukturwandel im Ehrenamt. Er will also zusammenfassend gesetzliche Festschreibungen für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement erreichen mit der Schaffung eines Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat“, ausgestattet mit einer jährlichen Mindestförderung in Höhe von 15 Millionen Euro. Ich bin grundsätzlich Fan von so einer Festschreibung, gerade im freiwilligen Bereich, weil es Garantien gibt, auch in anderen Bereichen – wir kennen das im Jugendbereich oder auch in der Familienförderung. Die Festschreibung der institutionellen Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie der Thüringer Ehrenamtscard – soweit grundsätzlich begrüßenswert. Doch bereits beim ersten Hineinlesen zeigt sich, dass der Gesetzentwurf wohl doch ein Schnellschuss ist, Frau Meißner. Bereits in § 2 des Gesetzes werde ich nämlich stutzig. Hier werden Ehrenamtsbereiche – meines Erachtens etwas willkürlich – zum Gesetz dazugezählt, wieder zurückgenommen, ohne dass sich eine stringente und nachvollziehbare Struktur erkennen lässt. Warum gehören ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte, Elternsprecherinnen, Gewerkschafterinnen oder Seniorinnenbeauftragte nicht zum Geltungsbereich dieses Gesetzes –
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Die sind
aber nicht ausgeschlossen) na ja, Frau Meißner, Ihr Gesetz zeigt es aber sehr klar, in § 2 schließen Sie direkt einzelne Bereiche aus –, dagegen die Ehrenamtlichen aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes schon, obwohl genau für diese Ehrenamtlichen bereits eine sehr gute gesetzliche Regelung existiert? Sinn und Zweck des § 3 erschließen sich überhaupt nicht. Die kommunale Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich garantiert, eine einfachgesetzliche Klarstellung, noch dazu in dieser unbestimmten Form, nutzt nichts. Und sollte hier eigentlich noch viel mehr kommen? Also wir merken: Da fehlt etwas. In § 4 normieren Sie die institutionelle Förderung der Ehrenamtsstiftung, deren Arbeit wir wirklich alle sehr schätzen. Allerdings kürzen Sie die Zuwendungen dieser Stiftung im Vergleich zum aktuellen Haushalt um 132.000 Euro. Unklar bleibt auch, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf die Arbeitsfelder der Stiftung und ihr zukünftiges Wirken hat. § 5, ein Kern des Gesetzentwurfs, Frau Meißner, das will ich schon zugestehen: das Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“. Leider wird dieses Programm der Vielfalt und Bandbreite des Ehrenamts in Thüringen jedoch nicht gerecht. Weitere ehrenamtliche Bereiche bleiben hier außen vor: Die Jugendarbeit, der gesamte Sozialund Wohlfahrtsbereich, die Integrationsarbeit und der Bereich der Bildung sind durch Ihre Definitionen schlicht ausgeschlossen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das
stimmt doch gar nicht!) Lesen Sie doch den Gesetzestext gern vor, Frau Meißner, das können Sie tun, aber er ist ausgeschlossen. Er ist ausgeschlossen, so wie Sie es formulieren. Sie gehen auf Heimat, Sie gehen auf Bereiche explizit ein, aber die wesentlichen Bereiche des Ehrenamts, die ich gerade genannt habe, lassen Sie außen vor. Ein zweiter Aspekt, der mich bei diesem Landesprogramm stutzig macht, ist: Wir hatten gerade Haushaltsverhandlungen für dieses Jahr. Wenn es Ihnen um eine Festschreibung von 15 Millionen Euro ernst wäre, dann hätten Sie das in diesem Haushalt definieren müssen, sonst
(Beifall DIE LINKE)
ist es eigentlich eine Frage hinein in die Zukunft. Und ja, wir sind uns alle einig, so ein Gesetzentwurf kann dem Grunde nach tatsächlich dem Ehrenamt helfen, aber ich glaube nicht, dass wir in diesem Landtag in dieser Zeitreihe noch die Möglichkeit haben, ihn wirklich so qualifiziert ans Netz zu bringen. Ich glaube, in der nächsten Legislatur auf Grundlage einer verfassungsrechtlichen Grundlage, das wäre der richtige Weg.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Armuts-
zeugnis!) Ich bleibe also dabei, Ihr Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss, der zudem den Eindruck erweckt, dass er ohne die Interessenvertretungen des Ehrenamts und ohne die Expertinnen in Sachen Ehrenamt in Thüringen zusammengestellt wurde. Das wird dem Thema und auch dem Anliegen, Ihrem Anliegen, nicht gerecht. Gerade, wenn wir das Ehrenamt stärken wollen, braucht es doch eine breite Beteiligung und einen breiten Konsens über die Art und Weise. Ich habe große Zweifel, dass wir einen solchen Konsens anhand dieses Gesetzentwurfs im nächsten halben Jahr in diesem hohen Haus noch entwickeln können. Mir geht es um die Zeitschiene, nicht dem Grundsatz nach, zumal weitere Gesetze wie das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz, das Thüringer Gesetz über das Petitionswesen, das Thüringer Schulgesetz oder auch das Thüringer Glücksspielgesetz angepasst werden sollen. Auch das Brand- und Katstrophenschutzgesetz wollen Sie ändern, obwohl es über eine Verbesserung in diesem Bereich längst eine Einigung hier im Haus gibt. Hier ist auch die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale vorgesehen. Das hat Minister Maier im Innenausschuss am 25. Januar bereits angekündigt. Dem Landtag liegt zur zweiten Beratung bereits ein eingebrachter Gesetzentwurf vor. Der Innenausschuss hat diesen bereits überfraktionell beschlossen. Sie bringen es jetzt noch mal in den Gesetzentwurf. Ich finde, an der Stelle reine Symbolpolitik. Unser Land, unsere Demokratie lebt von Tausenden Bürgerinnen und Bürgern, die sich tagtäglich engagieren. Sie gestalten unser Zusammenleben und wir sind dazu verpflichtet, die besten Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu schaffen. Dazu braucht es mehr als Symbole. Lassen Sie uns die Zeit dieser Legislatur deshalb nutzen
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wo sind
denn Ihre Rahmenbedingungen? Sonntagsreden!) und das Staatsziel Ehrenamt in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Das ist das geeignete Fundament für die Stärkung des Ehrenamts. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen an die Besuchergruppe aus der Bergschule aus Heiligenstadt! Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag, schön, dass Sie/ihr heute hier hergekommen sind/seid und den Plenartag ein bisschen verfolgen können/könnt.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Erst mal eine feine Sache, Frau Meißner, das Ehrenamt unterstützen zu wollen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Genau!)
Das begrüße ich grundsätzlich. Finde ich auch gut, Ihre Initiative. Sie haben sich auch sehr viel Mühe gegeben. Ihr Gesetzentwurf hat 28 Seiten. Sie haben hier durchaus eine umfangreiche Arbeit geliefert. Allerdings verwundert mich die Initiative nun doch etwas. Bislang hat die CDU-Fraktion alle Bestrebungen konsequent abgelehnt, die Förderung des Ehrenamts in Thüringen auf gesetzliche Füße zu stellen. Auch der Zeitpunkt verwundert mich etwas. Gerade haben wir den Haushalt verabschiedet und die CDU hätte sich ja auch an den Diskussionen beteiligen und die Mittel für die Ehrenamtsstiftung erhöhen können. Das haben Sie in dieser Haushaltsdebatte nicht getan.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wir haben
einen Antrag eingebracht!) Ja, aber Sie haben sich nicht so eingebracht – nein, das stimmt nicht. Sie hätten schon viel eher darüber diskutieren können. Die Initiative begrüße ich ja grundsätzlich, aber der Zeitpunkt ist schon etwas vage. Und mein Kollege Denny Möller hat es auch gerade schon gesagt; Der Zeitplan, das nächste halbe Jahr, denke ich mal realistisch – und das wissen Sie auch –, ist nicht schaffbar. Und wenn man noch sieht, an wie viele Ausschüsse das überwiesen wird, also man hätte mit dieser Initiative schon mal eher um die Ecke kommen können.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wo ist
denn Ihrer?) Wir haben das schon vor Jahren immer gefordert. Und Sie kommen jetzt ein halbes Jahr vor Legislaturende damit um die Ecke, Frau Meißner.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Reiner Konservativpopulismus!) Ich mache jetzt erst mal weiter. Wir können das später diskutieren. Danke schön. Deshalb sage ich doch, Ihr Gesetzentwurf hat etwas Geschmäckle. Sie haben bislang verhindert – das wurde auch schon gesagt –, dass das Ehrenamt in unsere Thüringer Verfassung aufgenommen wird. Das ist ja bis jetzt auch nicht geschehen. Nun wollen Sie es mit finanziellen Entschädigungen wiedergutmachen. Glauben Sie mir, viele ehrenamtlich tätige Menschen sind eher an gesellschaftlicher Wertschätzung und damit an der Wahrnehmung ihres Ehrenamts interessiert als an finanziellen Vorteilen. Nun haben Sie der Öffentlichkeit einen sehr umfangreichen Entwurf für ein Ehrenamtsgesetz mit großem Pomp am vergangenen Donnerstag vorgestellt. Ich sagte es schon: Vieles, was darin steht, hat auch seine Berechtigung, aber trotzdem gibt es Lücken, die noch gefüllt werden müssen. Es müssen auch noch ganz große Klarstellungen erfolgen. So verwenden Sie in Ihrem Gesetzentwurf unentwegt den Begriff „bürgerschaftliches Engagement“, welches Sie fördern wollen. Ich denke, allein darüber gehört sich eine ausführliche Diskussion. Ehrenamtliches Engagement ist viel mehr und dient vielerlei wohl dem Gemeinwohl. Dieses Engagement wird mit der Bezeichnung „freiwilliges Engagement“ viel besser und umfangreicher beschrieben. Darüber müssen wir reden. Ein anderer Aspekt ist auch in dem Grundansatz, den Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verfolgen, die monetäre Vergütung hochzuschrauben. Ob Sie damit Ihr Ziel erreichen, das Ehrenamt auf dem Land für junge Leute attraktiver zu machen? Natürlich brauchen wir Leute, die sich für Gesellschaft und Gemeinwohl engagieren. Denen sollen auch Auslagen und Aufwand ersetzt werden. Solche Entschädigungen machen zum Beispiel Menschen, denen nicht viel Geld zur Verfügung steht, das freiwillige Engagement oft erst möglich. Dabei gibt es beim bezahlten Ehrenamt durchaus kritisch zu betrachtende Auszahlungen. Pauschale Aufwandsentschädigungen, geringfügige Bezahlung und Honorare sind häufig schwer gegenüber sozialversicherungspflichtigen und lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen abzugrenzen. Und Verdienste, die nichts in Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen, können ein gutes Zubrot sein. Damit kann aber kein einziger Renteneuro und kein einziger Tag Arbeitslosigkeit angespart werden. Trotzdem engagieren sich mehr als ein Drittel aller Menschen in unserem Land. Fast alle sagen aber auch, dass sie dabei Spaß haben, anderen Menschen zu helfen, etwas zu tun, was dem Gemeinwohl guttut, Gesellschaft mitzugestalten, und das tun sie, um auch mit anderen Menschen zusammenzukommen. Allein das zeigt, gutes Ehrenamt braucht ein gutes Drumherum, was eben auch auskömmlich von uns finanziert gehört. Und noch einmal: So schön Ihre Idee ist, liebe CDU, sich Ehrenamt einzukaufen, so wichtig ist die Diskussion dazu, was dem Ehrenamt in Thüringen wirklich hilft. Ihr Vorschlag darf nicht dazu führen, dass noch mehr Ehrenamtliche als ohnehin schon die Aufgaben von hauptamtlichen Arbeiten übernehmen, weil dafür das Geld fehlt. Und da brauche ich für die Summe, die sie nun per se aus dem Haushalt nehmen wollen, schon eine gute Untersetzung, woher das Geld nämlich kommen soll. Die von Ihnen in die Welt gesetzten Unkenrufe, dass Ihre Initiative nicht von der Koalition unterstützt wird, waren allerdings völlig unnötig. Damit haben Sie Verunsicherung gesät. Lassen Sie uns Ihr Gesetz in den Ausschüssen, die schon angesprochen wurden, weiterberaten und dann sehen wir weiter. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Meißner, die CDU hat den Wert des Ehrenamts richtig erkannt. Dafür vielen Dank, auch für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Vom Sportverein über den Schöffendienst zum Katastrophenschutz, es gibt so viele Möglichkeiten, sich in unserem Freistaat ehrenamtlich zu engagieren, wie die meisten hier im Rund es ja auch selber tun. Wir wissen, dass natürlich das Ehrenamt der Kitt unserer Gesellschaft ist, und ohne Ehrenamt wäre am Ende alles nichts.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn durch dieses private Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und keine staatliche Institution, kein staatliches Handeln könnte jemals all das auffangen, was Menschen in ihrer Freizeit im Ehrenamt leisten. Auch da noch mal vielen Dank an alle, die das tun.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Der Vollständigkeit halber angesprochen sei aber, dass dieses Vorhaben der CDU natürlich so, wie es jetzt hier vorliegt, eine ganze Menge Geld kostet. Aber auch wir wissen, dass gerade mit der Übernahme von Ausbildungs- und Weiterbildungskosten von Trainern, Ausbildungskosten vielen Menschen, die einen guten Teil ihrer Freizeit für das Gemeinwohl opfern, geholfen werden kann. Wie man das dann aber im Detail ausgestaltet, ich glaube, das harrt tatsächlich noch der konkreten Diskussion im Ausschuss. Aber richtig ist, und das wurde ja auch gestern auf der Podiumsdiskussion beim parlamentarischen Abend angesprochen, auch ein Ehrenamt muss man sich leisten können. Wir haben aber zunächst einen anderen Fokus, nämlich nicht unbedingt auf die finanzielle Unterstützung, denn Ehrenamt soll auch Ehrenamt bleiben, sondern vor allen Dingen auf die Frage, wie man es einfacher machen kann. Das heißt, die Reduktion von Aufwendungen, von bürokratischen Belastungen sind bei uns der erste Schritt und der entscheidende Schritt, tatsächlich Menschen auch weiterhin im Ehrenamt zu halten, gerade weil wir natürlich auch eine entsprechende demografische Entwicklung haben. Bei den rückwirkenden Jubiläumsprämien – das will ich auch noch ansprechen – sehen wir das kritisch. Da wäre es unserer Meinung nach sinnvoll, einfach an einem Stichtag zu beginnen. Ich glaube, dass das auch eine faire Lösung sein kann. Beim Thema der Ehrenamtscard würden wir anregen, dass man die Jugendleitercard, die JuLeiCa, in dieses System mit integriert. Dazu haben wir noch ein paar weitere Anmerkungen, aber die würden wir dann natürlich vertieft im Ausschuss, vor allen Dingen im Sozialausschuss, miteinander besprechen wollen. Ein Hinweis sei mir noch gestattet von hier vorn: Die Abschaffung der Frist bei der Feuerwehrrente können Sie als CDU eigentlich gleich aus dem Entwurf streichen, das werden wir heute Mittag ja in der zweiten Lesung dann auch beschließen, übrigens mit dem von uns als FDP vorgeschlagenen Normtext, der ja mehrheitlich im Innenausschuss dazu beschlossen worden ist. Aber das ist auch nur eine Randnotiz, aber eben eine wichtige, wie ich meine. Wir haben noch ein paar weitere Kritikpunkte. Wenn die Schulen in die Zeugnisse „ehrenamtliches Engagement“ aufnehmen sollen, werden sich sehr viele Lehrer bei Ihnen für noch mehr bürokratischen Aufwand bedanken. Auch da sagen wir: Vorsicht an der Bahnsteigkante – nur das tun, was tatsächlich …
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Da
braucht es mindestens 100 Stellen!) Frau Ministerin, Sie haben mich sicherlich bestärkt in dem, was ich sage. Das freut mich sehr.
(Beifall Gruppe der FDP)
Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage eben auch ganz konkret, ob Ihr Vorschlag, beispielsweise Ehrenamtliche von Geldbußen im Datenschutz zu befreien, nicht europarechtswidrig ist. Da bitte ich, auch darauf zu achten, dass, wenn wir hier Vorschläge machen, diese eben nicht nur zwar in Summe hier demonstrieren, dass in irgendeiner Art und Weise einem etwas wichtig ist – in dem Fall der CDU das Ehrenamt –, sondern wir müssen schon darauf achten, dass die Dinge, die hier vorgeschlagen werden, auch tatsächlich rechtlich normiert werden können, denn die Befreiung von öffentlichen Stellen basiert auf Artikel 83 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung und gilt eben nicht für ehrenamtliche Stellen. Aber wenn Sie uns das noch im Ausschuss erklären können, wie man Ihren Vorschlag europarechtlich in Einklang bringen will und/oder kann, dann haben wir natürlich auch selbstverständlich gegen diese Entlastung nichts, denn gerade im Bereich des Ehrenamts gilt es zu ermöglichen, statt zu verhindern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will noch einen Punkt sagen: Sie wollen den Bürgerbeauftragten zu einem Ehrenamtsbeauftragten weiterentwickeln, der das Ehrenamt im parlamentarischen Verfahren vertritt. Also, liebe Leute, damit können wir nichts anfangen. Die besten Anwälte des Ehrenamts sind wir Abgeordneten selbst.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir brauchen mit Sicherheit keinen Beauftragten, der uns erklärt, wie wichtig das Ehrenamt ist. Machen wir uns doch bitte schön als Parlament nicht kleiner als wir sind, liebe Freunde. Insofern: Es gibt einiges nachzuarbeiten. Wir stehen da konstruktiv zur Verfügung und freuen uns auf die Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, ich mache es kurz, denn die Nacht war kurz, nachdem wir gestern im Stadtrat bis fast um zwölf gesessen haben – übrigens auch alles Ehrenamtler. Den Ehrenamtlern kann man nicht genug danken, sie sind der Kitt unserer Gesellschaft und sorgen dafür, dass die Gesellschaft als solches heute vor allem noch funktioniert.
(Beifall AfD)
Die wichtigsten Stichworte, was den Antrag, den Gesetzentwurf angeht, wurden bereits genannt. Das ist der Wahlkampf, das ist, das Ehrenamt in die Verfassung zu schreiben. Auch das wurde in der Vergangenheit schon erwähnt. Wie gesagt, ich mache es kurz. Ich habe eine Rede vorbereitet, allerdings werde ich die jetzt nicht halten. Das Ehrenamt ist es wert, darüber zu reden, das Ehrenamt ist es wert, über jeden neuen Vorschlag zu reden, der aufgelegt wird, egal, ob er schon mal da war oder nicht. Deshalb werden wir der Überweisung zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, und ich grüße auch alle Gäste am Livestream, der ja gut genutzt wird. Ihnen liegt der Entwurf eines Thüringer Ehrenamtsgesetzes vor, dessen Anliegen ich grundsätzlich nachvollziehen kann, Frau Meißner. Ein eigenes Gesetz zur Sichtbarmachung bürgerschaftlichen Engagements hat Charme und scheint geeignet, das Engagement noch stärker als bisher in die gesellschaftliche Wahrnehmung und Wertschätzung zu bringen. Einem Gesetzentwurf, der auf die Förderung und Unterstützung des Ehrenamts in Thüringen durch verbindliche Strukturen und Finanzzusagen zielt, kann man sich daher eigentlich nicht entziehen. Die Ausführungen im Abschnitt „Problem und Regelungsbedürfnis“ richten einen zutreffenden Blick auf die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist bekannt: Meine Ministerin ist gern und mit Überzeugung Ehrenamtsministerin, wenn ich das einmal so sagen darf. Der fachliche und finanzielle Kontakt zur Thüringer Ehrenamtsstiftung ressortiert im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, also in unserem Haus. Und die Erfahrungen meiner Ministerin als Vorsitzende des Stiftungsrats der Thüringer Ehrenamtsstiftung bestätigen die Notwendigkeit, Ehrenamtliche aller Generationen und aller Handlungsfelder angemessen zu würdigen und zu unterstützen sowie fachlich zu begleiten. Vor allem gebietet es der Respekt vor diesem immensen Potenzial an Leistungsbereitschaft und ‑ fähigkeit, Rahmenbedingungen vorzuhalten, die dem Ehrenamt und bürgerschaftlichen Engagement eine hohe Wirksamkeit ermöglichen, aber auch die Ressourcen der Engagierten zu schützen und weiterzuentwickeln. Schutz, Fürsorge und Unterstützung durch den Staat brauchen alle Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich freiwillig bürgerschaftlich engagiert sind. Beispielhaft verweise ich auf die im Jahr 2023 veranlasste Neufassung der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Mit dieser Verordnung sollte in Ergänzung und Unterstützung des Leistungsangebots der Pflegeversicherung ein zusätzliches, grundsätzlich ehrenamtlich getragenes Leistungsangebot für pflegebedürftige Personen geschaffen werden. Auch der Bereich der Seniorenmitwirkung ist getragen vom Ehrenamt. Darum hebt der aktuelle Evaluationsbericht zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren aus dem Jahr 2023 die Stärkung des Ehrenamts als zentrale Handlungsempfehlung heraus. Hieraus ergibt sich meines Erachtens gleich eine erste Schnittstelle zum vorliegenden Gesetzentwurf. Werden diese Bereiche ehrenamtlichen Engagements vom vorgesehenen Thüringer Ehrenamtsgesetz nicht erfasst, weil es spezialgesetzliche Regelungen und Rechtsgrundlagen dazu gibt? Stetige Forderungen sind wie in anderen Handlungsfeldern auch die finanzielle Wertschätzung und der kostendeckende Ausgleich von Aufwendungen Ehrenamtlicher im Weg der Änderung entsprechender Gesetze. Gleichwohl würden Seniorenbeauftragte und Beiräte nicht zur Zielgruppe gemäß Artikel 1 § 2 Abs. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs gehören. Genannte Beispiele ehrenamtlicher Tätigkeit zeigen, dass eine auf dem rechtlichen Regelungsstatus basierende und möglicherweise belastende Differenzierung bürgerschaftlichen Engagements weder sachgerecht noch zielführend sein kann. Über diese und weitere offene Fragen sollten wir im Ausschuss miteinander diskutieren. Finanziell sind jährlich die bis zu 100.000 Euro – Frau Taubert möge das entschuldigen – zur Deckung des Erfüllungsaufwands für die Durchführung des Gesetzes insgesamt zu knapp bemessen, zu knapp kalkuliert. Auch darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren, das sollten wir wirklich tun. Nicht zuletzt will ich darauf hinweisen, dass die Thüringer Landesregierung bereits die Themenfelder aufgegriffen hat, die der Gesetzentwurf mit seinen Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung vorschlägt. Die identifizierten Handlungsfelder im Zuwendungsbereich sind insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen, Förderpraxis, Digitalisierung, Förderstrategien und Richtlinien, zentrales Fördermittelmanagement. In Umsetzung des Kabinettsbeschlusses „Modernes Thüringen 2030“ vom 16./17. Mai 2022 evaluiert eine IMAG unter Federführung des Finanzministeriums und der Staatskanzlei unter Einbeziehung aller tangierten Ressorts und Fachbereiche genau diese genannten Handlungsfelder. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Ehrenamt bewegt uns alle. Wir alle haben seine Bedeutung erkannt. Lassen Sie uns daher gemeinsam Wege finden, bedarfsgerechte Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten zu etablieren, unter sensibler Abwägung, wie ein solches Landesgesetz aussehen muss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit komme ich zu den Anträgen: Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Sozialausschuss als federführenden Ausschuss, an den Europaausschuss – ich kürze es mal ab –, an den Bildungsausschuss, an den Innen- und Kommunalausschuss, an den HuFA und an den Petitionsausschuss. In der Reihenfolge lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, dass eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erfolgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem ganzen Rund. Ich frage dennoch formell: Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das so beschlossen. Ausschussüberweisung ist beantragt an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Stimmen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport: Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da sehe ich ebenfalls alle Stimmen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Dann die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss: Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Stimmen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist auch das beschlossen. Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Stimmen. Danke. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ebenfalls einstimmig. Und die Überweisung an den Petitionsausschuss: Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Die Fraktion der CDU, die AfD-Fraktion und die Abgeordnete Dr. Bergner enthalten sich der Stimme. Damit ist der Ausschussüberweisung an den Petitionsausschuss stattgegeben. Wir stimmen über die Federführung ab. Es ist beantragt, die Federführung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu geben. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist auch das beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 26 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8666 dazu: Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – geplante Aufweichung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat stoppen Alternativantrag der Frakon der CDU ti - Drucksache 7/9470 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Auch das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen, am 19. Januar haben im Wesentlichen die Ampelparteien im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dort sogenannten Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Alles in allem hat dieses Gesetz nichts mit einer wirklichen und an den Notwendigkeiten ausgerichteten Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zu tun. Es atmet vielmehr den Geist einer Realitätsverweigerung, denn dieses Gesetz basiert auf mittlerweile jahrzehntealten ideologisierten Migrationsträumereien und von einer wirklichen Modernisierung ist dabei keine Spur. Mitten in einer sehr schweren Migrationskrise, deren Folgen auf das Land und den eh schon sehr belasteten gesellschaftlichen Zusammenhalt so erheblich sind, gießt die Bundesregierung mit diesem Gesetz reichlich Öl ins Feuer und senkt die Hürden für die Einbürgerung ganz erheblich ab. Die Einbürgerungsfristen werden von acht auf fünf bzw. von sechs auf drei Jahre in besonderen Fällen verkürzt. Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind vollkommen falsche Signale in Zeiten,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Echt, ja?) in denen der Bundeskanzler zwar mittlerweile von Abschiebung und Begrenzung der Migration spricht, aber seinen Worten keinerlei Taten folgen lässt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Hel-
mut Kohl würde sich wahrscheinlich schämen für Sie!) Meine Damen und Herren, neben Arbeit und Sprache braucht Integration vor allem eines, und das ist Zeit, denn Einbürgerung muss das Ergebnis einer gelungenen Integration sein und an deren Ende stehen. Es darf nicht am Anfang einer solchen Einbürgerung stehen.
(Beifall CDU)
Die Staatsbürgerschaft, meine Damen und Herren, darf auch nicht die Belohnung für eine mangelnde Integration sein. Aber genau zu dem macht es die Ampel, wenn sie die Hürden so erheblich absenkt, wie sie es getan hat. Bisher lag auch Deutschland mit seinen Mindestaufenthaltszeiten im Mittelfeld. Das oft als Beispiel herangezogene so liberale Schweden denkt ganz stark über eine Verlängerung der Wartezeiten von fünf auf acht Jahre nach. Diese Speed-Einbürgerung, die die Bundesregierung jetzt damit vornimmt, mit ihren weitreichenden Folgen, trifft auch auf eine Bevölkerung, die dieses Vorhaben zu weit mehr als 70 Prozent ablehnt, meine Damen und Herren. Die Chance auf eine Trendwende hinsichtlich des erodierten Vertrauens in die Demokratie und ihre Institutionen ist damit abermals vertan.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das liegt doch aber nicht an den Einbürgerungen!) Das Gebot der Stunde, meine Damen und Herren, wäre eine Begrenzung der illegalen Migration gewesen. Stattdessen hängt die Bundesregierung die Türen aus den Angeln
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn, Herr Schard?) und lädt auch die Schlepper und Schleuser abermals ein, ihrem kriminellen Geschäft nachzugehen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist, meine Damen und Herren, keine Politik, die Probleme löst,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie gießen Öl ins Feuer!) das ist auch keine Politik, die bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Akzeptanz findet. Das ist vielmehr eine Politik, die noch mehr Probleme schafft, werte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall CDU)
Bereits im Jahr 2022 waren die Einbürgerungen in Deutschland auf Rekordniveau und deswegen muss man hier auch mal die Frage stellen, woher die Notwendigkeit für diese massive Änderung überhaupt kommt. Meine Damen und Herren, einige – und ich höre hier auch schon die Zwischenrufe – werden sich gleich wieder auf Fachkräfte beziehen und Fachkräfte anführen, für die diese Änderung so entscheidend und so wichtig sei. Ich will Ihnen sagen: Wirkliche Fachkräfte brauchen aber keine Änderungen im Einbürgerungsrecht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, stimmt, die kommen gar nicht mehr nach Deutschland, das ist richtig!) Was Fachkräfte, Frau Henfling, wirklich brauchen, das sind schnellere Visa und maßvollere Steuern sowie einen vertretbaren bürokratischen Aufwand und kein neues Einbürgerungsrecht.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Und
Willkommenskultur!) Ich will Ihnen auch sagen, das ist auch nicht das Ergebnis meiner Überlegungen. Das ist das Ergebnis einer sehr umfassenden OECD-Studie. Sollten Sie mal lesen, sehr interessant! Was Fachkräfte und im Übrigen auch wir alle in diesem Lande brauchen, ist übrigens eine kompetente Wirtschafts- und Standortpolitik. Davon sind wir, wie wir mittlerweile alle wissen, in Deutschland, im Übrigen im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, mit unserer schrumpfenden Wirtschaft meilenweit entfernt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, seit
40 Jahren!) Die Bundesregierung und ihre Anhänger, so viele sollen es ja nicht mehr sein, meine Damen und Herren, machen sich mit solchen Thesen jeden Tag selbst etwas vor und fragen sich dann, wie es zu dem viel beklagten Vertrauensverlust kommen kann. Das Gleiche gilt natürlich auch für die doppelte Staatsbürgerschaft, die nun von der Ausnahme zur Regel wird. Die Befürworter dieser Variante führen auch wiederum gern Länder wie Canada und Australien an. Aber diese Länder sind doch aufgrund ihrer geografischen Gegebenheiten und der Anzahl der Grenzen schon nicht mit Deutschland vergleichbar und anders als Deutschland verzichten diese Länder auch nicht auf eine selektive Zuwanderung. Nein, Deutschland öffnet zu alldem seine Staatsbürgerschaft durch dieses Gesetz immer weiter. Damit wird die deutsche Staatsbürgerschaft nicht nur entwertet, nein, mit diesem Gesetz wird auch der Einfluss anderer Staaten auf Europa, auf Deutschland immer weiter verstärkt. Ich erinnere mal an die Debatten von gestern um das Europaparlament und den Einfluss des türkischen Staats. Auch der Verfassungsschutz warnt im Übrigen davor, dass der türkische Staat in dem Fall immer wieder versucht, sich in deutsche Politik einzumischen. Solche Warnungen werden von der Ampel in Berlin schlichtweg überhört. Weder die Bedenken der Sicherheitsbehörden noch der Widerspruch der Bevölkerung werden auch nur im Ansatz ernst genommen. Dabei ist die Veränderung auch der Zusammensetzung der Wahlberechtigten eine nicht zu unterschätzende Folge dieses – aus meiner Sicht – nicht nachvollziehbaren Unterfangens. Allein die Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft können nach aktuellen Schätzungen kurzfristig zu 2,5 Millionen Einbürgerungen führen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und dann?) Darunter sind auch nicht wenige – und das ist die Realität –, die sich damit schwertun, sich mit unseren Werten zu identifizieren.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da haben wir eine ganze Fraktion sitzen, die sich mit unseren Werten nicht identifizieren kann! Was machen Sie denn damit?)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Schreien
Sie hier mal nicht so rum!) Meine Damen und Herren, sind Sie nicht das gemeinsame Fundament, unsere gemeinsamen Werte, die die Grundlage eines Staats ausmachen, und verbindet nicht die gemeinsame Staatsbürgerschaft auch die Menschen, die diese Gesellschaft zusammenhalten? Schon die Probleme – und auch das ist übrigens Realität, das sollten Sie auch erkennen, wenn Sie mit offenen Augen durch die Welt gehen – mit einer zunehmenden Abschottung wachsender Parallelgesellschaften ...
(Unruhe im Hause)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Danke, Frau Präsidentin. Immer, wenn man recht hat, wird geschrien. Das ist mir schon bekannt. Schon die Probleme – das habe ich gerade versucht, noch mal anzuführen – mit der zunehmenden Abschottung wachsender Parallelgesellschaften – das stelle ja auch nicht nur ich fest, sondern da können Sie ja auch Berichte lesen – werden einfach ausgeblendet. Schauen Sie auf die Sympathiebekundungen für autoritäre Systeme auf unseren Straßen
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die sitzen da drüben!) oder auch den wachsenden, auch importierten, Antisemitismus hier in Deutschland. Allein die Streichung, meine Damen und Herren, der notwendigen Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse in den Voraussetzungen bei der Einbürgerung verrät viel über die Beziehung der Ampel zu den verbindenden Werten unseres Landes. Deshalb muss man sich die Frage stellen, ob die Macher dieser Regelung überhaupt erahnen, was Sie mit diesem Gesetz aufs Spiel setzen. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf,
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des vom Bundesrat beschlossenen Gesetzes zu beantragen und sich im Rahmen des Vermittlungsausschusses für die aufgeführten Veränderungen einzusetzen, damit die Aufweichung des Staats nicht vollzogen wird.
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und liebe Zuschauerinnen am Livestream, ich will jetzt nur kurz reagieren, weil ich noch auf die inhaltliche Rede, die keinen Rassismus enthält, von Herrn Schard warte. Vielleicht warte ich da auch umsonst, weil das, was gerade hier geliefert wurde, dockt so dermaßen an den rassistischen Erzählungen der AfD und von rechts außen an, dass mir wirklich bange wird um das, was uns hier in Deutschland bevorsteht und was sich leider in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter stärkt. Das hat auch was damit zu tun, dass Sie in Ihrem Antrag unter anderem Begrifflichkeiten und Wortphrasen verwenden, die man so eins zu eins auch in Anträgen der Rechtsaußenpartei hätte finden können. Ich würde Sie bitten, das auch mal zur Kenntnis zu nehmen und zu hören und nicht einfach nur abzuwehren. Ich will auf zwei, drei Punkte eingehen. Als Erstes: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine historische Errungenschaft. Das ist nichts, was man einfach so beliebig entschieden hat. Da geht es unter anderem darum, Menschen zu ermöglichen, sich hier in Deutschland sicher zu fühlen, sich hier in Deutschland auch zu Hause zu fühlen, hier in Deutschland auch beteiligt zu sein, ohne parallel aufgeben zu müssen, wo sie herkommen. Ich will das an einem ganz einfachen familiären Beispiel deutlich machen: In meiner Familie sind Menschen, die ursprünglich aus Japan kommen. Die Kinder haben sowohl die deutsche als auch die japanische Staatsangehörigkeit. Sie sagen jetzt: Die müssen sich entscheiden. Sie müssen eine ablegen. Ich will ein anderes Beispiel bringen, Juden und Jüdinnen: Die haben normalerweise die doppelte Staatsangehörigkeit, die haben die deutsche Staatsangehörigkeit und sie haben die israelische Staatsangehörigkeit. Was Sie mit Ihrem Antrag verlangen, ist, sie haben sich für Deutschland zu entscheiden, sie haben ein klares Bekenntnis zu Deutschland abzugeben, um dadurch Loyalitätskonflikte zu vermeiden. Ich zitiere aus Ihrem Antrag. Sie sagen aber auch: „Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit muss auch weiterhin ein Einbürgerungsgrundsatz bleiben.“ Und dann begründen Sie das Ganze unter anderem noch mit Antisemitismus, um das zu vermeiden. Ich will noch mal darauf verweisen: Ein Großteil der in Deutschland lebenden Juden und Jüdinnen, die hier die deutsche Staatsbürgerschaft haben, hat parallel die israelische Staatsbürgerschaft. Das hat einen historischen Grund.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das wollen Sie abschaffen, und Sie wollen die hier lebenden Juden und Jüdinnen dazu zwingen, sich zu entscheiden, entweder die deutsche oder die israelische Staatsbürgerschaft. Allein aufgrund der Geschichte müsste Ihnen eigentlich klar sein, warum es notwendig und richtig ist, dass hier lebende Juden und Jüdinnen nicht nur die deutsche, sondern auch die israelische Staatsbürgerschaft haben, eben weil hier in Deutschland die Geschichte gezeigt hat, dass wir nicht in der Lage sind, Juden und Jüdinnen zu schützen, sondern dass unsere Vorfahren sogar für die Vernichtung der Juden und Jüdinnen verantwortlich sind, und das ja auch versucht haben mit enormem Leid, was bis heute nachwirkt. Ich will, dass Sie das wissen. Ich will, dass Sie sich das bewusst machen, dass Ihr Antrag genau das mit beinhaltet. Und wenn Sie dann darauf hinweisen, dass das Existenzrecht des israelischen Staats eine grundlegende politische Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland ist, dann ist das eine schöne Phrase, allerdings keine, die auch mit entsprechenden Inhalten gefüllt ist. Das hat nicht nur etwas mit den aktuell stattfindenden Demonstrationen zu tun, von denen, glaube ich, ein großer Teil des Hauses ganz klar sagt: Das ist Antisemitismus, der da auf die Straßen getragen wird, das ist Antisemitismus, der sowohl von sich als links erklärenden Personen auf die Straßen getragen wird also auch von Menschen, die zum Teil islamistischen Strukturen zuzurechnen sind, als auch von Personen, die sich selbst als Teil der bürgerlichen Mitte Deutschlands verstehen. Das geht nämlich querbeet. Das Problem ist aber, Sie fordern ein Bekenntnis zum Staat Israel ab, und das fordern Sie von einer ganz bestimmten Gruppe ab, die hier nach Deutschland kommt. Verrückterweise sind Sie in den vergangenen Jahren nie auf die Idee gekommen, auch entsprechende Anträge oder entsprechende politische Prozesse einzuleiten, um gegen den Antisemitismus dieser Rechtsaußenpartei vorzugehen oder auch, um gegen den Antisemitismus von anderen vorzugehen. Da muss ich Sie ganz ernsthaft fragen: Wie ehrlich meinen Sie das eigentlich?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Geht es Ihnen wirklich darum, dass Antisemitismus in Deutschland versucht wird, so weit, wie es nur geht, zu unterbinden?
(Zuruf aus der Fraktion der CDU: Natürlich!)
Nein, genau darum geht es Ihnen eben nicht.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist eine
Unterstellung!) Wenn es Ihnen darum gehen würde – es ist Wahnsinn. Vielleicht für das Publikum: Herr Schard stand ja gerade hier vorn und meinte, immer dann, wenn geschrien wird, hat man recht. Jetzt schreit gerade die CDU,
(Beifall DIE LINKE)
was bedeutet, ich habe einen Treffer versenkt, der Ihnen so richtig wehtut.
(Unruhe CDU)
Ich will Sie darauf hinweisen, dass die reine Erklärung, das reine Bekenntnis, wie Sie es verlangen, zum Existenzrecht Israels, überhaupt keinen Wert hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist
doch Quatsch!) Und es hat deswegen keinen Wert, weil in Deutschland so dermaßen viele Menschen leben, die als die Weißen, Arischen, wie Sie sie vermutlich gern hätten, hier geboren sind, die Antisemiten sind.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das sind Be-
hauptungen, eine Frechheit ist das! Das ist eine bösartige Unterstellung!) Das ist keine bösartige Unterstellung, ich weise nur darauf hin, dass es in Deutschland Antisemiten gibt, die Sie nicht erwähnen, die Sie nicht meinen und wo Sie nicht entsprechend vorgehen. Sie meinen, mit einem reinen verbalen Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel wäre alles erledigt. Das ist es eben nicht. Und was machen Sie mit den Antisemiten, die hier geboren sind, die in – weiß ich nicht – wie vielter Generation hier leben, denen es bis heute nicht gelungen ist, sich zur Verantwortung Ihrer Großeltern zu stellen? Die ignorieren Sie. Und das machen Sie am Ende – und es tut mir leid, das so feststellen zu müssen, nein, es tut mir nicht leid –, aus einer rassistischen Motivation heraus – nichts anderes. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nehmen
Sie mal die Antisemiten in Ihrer Linkspartei! Dann können wir weiterreden!)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Jetzt beruhigen wir uns wieder, Herr Abgeordneter Zippel.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Reine Arro-
ganz! Räumen Sie bei sich selbst auf!) Wir beruhigen uns trotzdem, nehmen Sie mal einen Schluck Wasser, Herr Zippel, und dann geht das vielleicht. Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Herr Abgeordneter Braga das Wort.
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren am Livestream und sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ja, was soll man sagen, liebe Kollegen der CDU – Ihre Koalitionspartnerin, nicht? Also gewöhnen Sie sich schon mal dran.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was haben
Sie denn gesoffen?)
(Unruhe CDU)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Union bringt hier heute einen Antrag ein und begehrt vom Landtag unter anderem die Feststellungen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft ein hohes Gut sei und ihre Erlangung deshalb am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen müsse, dass eine erfolgreiche Integration Zeit benötige und deshalb ein langjähriger Mindestaufenthalt in Deutschland die Voraussetzung für eine gelingende Integration in die deutsche Gesellschaft sei, dass die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die eigenen Familienangehörigen und deutsche Sprachkenntnisse sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zentrale Voraussetzungen für eine gelingende Integration seien und dass das vom Bundestag vor wenigen Wochen beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts diesen Ansprüchen nicht gerecht wird. Ja, meine Damen und Herren, das ist AfD-Programm und AfD-Überzeugung seit Gründung unserer Partei, insofern kann ich sagen, dass wir diesen Feststellungen guten Gewissens zustimmen können.
(Beifall AfD)
Die Union begehrt außerdem eine Aufforderung des Landtags an die Landesregierung, Letztere möge doch bitte dem inzwischen beschlossenen Gesetz entgegentreten und sich im Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss für eine ganze Reihe von Änderungen einsetzen, die neueste Variante Ihres Antrags im Alternativantrag listet diese Änderungen ja durchaus zutreffend auf. Hier sind wir aber auch schon beim wesentlichen Problem dieses Vorgehens und dieses Antrags, denn so richtig diese Forderungen auch sein mögen, die Union weiß ganz genau, was solche Beschlüsse des Landtags dieser Landesregierung, die Sie in das Amt gebracht haben und die Sie seit vier Jahren auch im Amt halten – es ist also auch Ihre Landesregierung – bedeuten: nämlich gar nichts.
(Beifall AfD)
Wir kennen andere Beispiele für ähnliche Beschlüsse dieses Landtags, die schlicht nicht umgesetzt wurden. Über einen durchaus prominenten Fall werden wir uns ja morgen am Vormittag unterhalten im Rahmen der sogenannten Gendersprach-Debatte. Wollte die Union hier aber wirklich etwas durchsetzen, etwas erreichen, dann hätte sie einen anderen Weg wählen müssen, um diese Forderungen hier ins Hohe Haus einzubringen. Das weiß sie auch. Dass sie das weiß, zeigt ja auch die Debatte, die morgen zur Gender-Debatte geplant ist. Insofern ist dieser Antrag zum Staatsangehörigkeitsrecht also offensichtliches Wahlkampfgetöse. Es ist mal wieder Kennzeichen der Verachtung und der Arroganz einer Partei, die wirklich glaubt, kurz vor den Wahlen die gesamten Früchte ihrer Arbeit, an denen sie zu erkennen wäre, kurzerhand beiseiteschaffen zu können, um mit wohlfeilen Phrasen und Versprechen sich doch noch parlamentarische Bedeutung, parlamentarisches Überleben in Relevanz abzusichern und zu erkaufen. Dieser Antrag ist und bleibt daher vor allem eines: opportunistisch und verlogen, so wie wir eben die CDU kennen.
(Beifall AfD)
Denn während Sie, meine Damen und Herren, noch auf die Kanzlerschaft Gerhard Schröders und seiner rot-grünen Koalition verweisen können, die diese Schieflage im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ja erst geschaffen hat, kann sie sich doch nicht ganz aus der Verantwortung stehlen. Wenn Gerhard Schröder und seine Koalition die Geburtsortermächtigung erfunden haben, eine komplett integrationsfreie Lösung, die regelhaft zur Mehrstaatlichkeit mit zweifelhafter Doppelloyalität und dem Import von Fremdkonflikten geführt hat, war es die Union, die in all den Jahren danach versagt hat.
(Beifall AfD)
Denn nicht ohne Grund, meine Damen und Herren, hat ja lange Zeit wenigstens noch die Optionspflicht als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit einer Entscheidung für Deutschland bestanden. Die Union wollte diese Absicherung in ihrer Koalition mit der SPD aber nicht mehr durchsetzen, hat sie geschleift, hat sie abgebaut, vergab die Staatsangehörigkeit auch ohne eindeutiges Bekenntnis und verwandelte die Staatsbürgerschaft endgültig zur Beliebigkeit.
(Beifall AfD)
Schon seit vielen Jahren, seit 15 Jahren – wie viele davon unter in vielfacher Hinsicht schwarzer Kanzlerschaft –, werden fast durchgängig mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit vollzogen. Die Ausnahme, meine Damen und Herren, die Sie nicht zur Regel lassen werden wollen, ist schon seit langer Zeit, seit spätestens 2015, die Regel, ohne dass verschiedenste Unionsregierungen auch nur einen Finger bewegt hätten, um daran etwas zu ändern. Das zeigt jedem, was von einer unionsgeführten Bundesregierung – ob einer schwarz-roten oder einer schwarzgrünen Koalition im Bund – zu erwarten ist. Für das Linsengericht einer weiteren Kanzlerschaft wurden und werden deutsche Interessen bedenkenlos, ohne mit der Wimper zu zucken, preisgegeben, über Bord geworfen. Auch in Thüringen würde es so kommen. Oder glauben Sie, Herr Schard, oder Sie, Herr Kollege Bühl, mit der von Ihnen angestrebten Deutschlandkoalition, die keine Mehrheit haben wird, oder sogar mit einer Zusammenarbeit mit der Linksaußenfraktion hier im Hause daran hier etwas zu ändern? Ganz und gar nicht.
(Beifall AfD)
Immer mehr Funktionäre aus Ihren Reihen fordern diese Zusammenarbeit mit der Linksfraktion. Aber glauben Sie doch wirklich ernsthaft, dass Sie dann am Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt etwas bewegen können? Nein, nein, solange die CDU eine Koalition mit Linken, Roten und Grünen nicht ausschließt, kann nur eine Stimme für die AfD den Interessen einer Mehrheit unserer Bürger dienen, und eine Mehrheit, die sich erst vor wenigen Tagen in einer Umfrage des im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur „IDEA“ gegen diese Schnelleinbürgerung ausgesprochen hat. Insofern, meine Damen und Herren – dazu komme ich, Herr Bühl, in Achtung und im Auftrag dieser Mehrheit –, stimmen wir in Umsetzung unseres AfD-Programms diesem Antrag zu, denn nichts darf unversucht bleiben, nichts, um diesen Ampel-Irrsinn zu stoppen. Aber glauben Sie nicht eine Sekunde daran, auch nicht eine Sekunde, dass Sie, meine Damen und Herren der opportunistischen Union, ob es hier im Parlament oder draußen auf der Straße ist, auch nur einen Menschen in diesem Land noch täuschen können mit diesem Wahlkampfgetöse und ‑ manöver. Herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegen – Kolleginnen sitzen nicht im Raum – von der CDU, wenn das Ranwanzen an die AfD nicht funktioniert, dann könnten wir es vielleicht lassen. Bei diesem Antrag, den Sie gestellt haben und dann auch noch mal überarbeiten mussten, weil Sie schon gemerkt haben, der kommt sehr flach daher,
(Beifall SPD)
befinden wir uns jetzt in der lustigen Geschäftsordnungssituation, dass Sie einen Alternativantrag, eine Alternative zu sich selbst, beantragt haben. Das geht Geschäftsordnungs...
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das haben wir
nicht beantragt, das hat uns die Verwaltung so empfohlen! Bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit!) Ja, weil Sie mit der Neufassung …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Bleiben Sie
doch mal bei der Wahrheit!) Ja, ich erkläre das jetzt gern mal dem Publikum. Wenn eine Partei einen Antrag einbringt – das hat die CDU gemacht, das soll hier auch jeder dürfen – und dann kommt irgendwas dazu, aktualisiert sich, dann kann man eine Neufassung einreichen. Bei der CDU war es aber so, Sie haben dann noch ein paar Punkte dazugenommen und dann war es eigentlich keine Neufassung mehr, sondern es war ein neuer Antrag. Und wenn es ein neuer Antrag ist, dann muss man einen Alternativantrag zum eigenen Antrag stellen. Aber jetzt kommen wir mal zu dem Antrag selbst. Es geht in erster Hinsicht um das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das morgen, am Freitag, im Bundesrat zur Beratung ansteht. Tatsächlich sprechen wir aber gar nicht wirklich über dieses Vorhaben, sondern über einen Fantasiezwilling dieses Gesetzes, den die CDU im Grunde erfunden hat, um hier einen Antrag stellen zu können, in der Richtung, in der schon gesprochen wurde. Ich gebe Ihnen da mal Beispiele dazu. Sie haben auch hier wieder dazu gesprochen, dass die Voraussetzungen des Spracherwerbs sowohl mündlich als auch schriftlich nachgewiesen werden müssen. Wenn Sie einfach mal in dieses Gesetz reingeguckt hätten, was jetzt hier irgendwie vernichtet werden soll, dann würden Sie dort lesen und finden, dass in diesem Gesetz nur in Härtefällen allein auf die mündlichen Sprachkenntnisse abgestellt werden soll. Dazu müssen die Betroffenen dann nachweisen, dass sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, hinreichende schriftliche Deutschkenntnisse zu erlernen, es ihnen aber dennoch kaum möglich ist. Es geht hier zum Beispiel um Menschen, die dauerhaft Angehörige pflegen müssen und deswegen derart eingespannt sind, dass sie die geforderten Schriftfertigkeiten nebenbei nicht erlernen können. Das hätte man alles nachlesen können, aber das wollten Sie ja nicht. Denn das steht zum Beispiel in § 10 Abs. 4a im Staatsangehörigkeitsgesetzentwurf, nämlich in der Begründung dieses Gesetzes. So etwas hat Sie nicht interessiert, sondern Sie haben gesagt, das wird gelockert und es muss keiner mehr Deutsch schreiben können, sondern nur noch sprechen. Dann haben Sie in Ihrem Gesetz bzw. in Ihrem Antrag behauptet, völlig undifferenziert, es gäbe deutlich gelockerte Einbürgerungsvoraussetzungen im Gesetz, die integrationsfeindlich sind. Tatsächlich schärft dieses Gesetz an anderer Stelle Einbürgerungsvoraussetzungen,
(Beifall Gruppe der FDP)
nämlich in der Hinsicht, dass bei Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau die Einbürgerung ausgeschlossen ist – das haben Sie nicht gefunden, war Ihnen wahrscheinlich nicht so wichtig –, aber auch mit Blick darauf,
(Beifall SPD)
dass antisemitische, rassistische und menschenfeindliche Taten künftig ohne jeden letzten juristischen Rechtszweifel mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und einer Einbürgerung unvereinbar sind. Das steht schon drin in dem neuen Gesetz.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Und jetzt haben Sie in Ihrem Alternativantrag zum eigenen Antrag versucht, das noch irgendwie hinten reinzubügeln, damit man sagt: Oh ja, na ja, da müsste man vielleicht auch was machen und da, wie gesagt, dranwanzen. Aber das funktioniert nicht. Straftäter können, außer in ganz seltenen Bagatellausnahmefällen, sowieso nie Deutsche werden. Diese Bagatellausnahmen werden mit dem neuen Gesetz noch effektiver für Rassisten, Antisemiten und Co. verschlossen. Das steht also schon drin! Darüber hinaus hat der Bundestag nun eine weitere Einbürgerungsbedingung eingefügt: ein Bekenntnis zur besonderen Verantwortung Deutschlands aus der Geschichte für die NS-Verbrechen, insbesondere etwa im Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens. Das steht schon drin!
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Punkt drei: Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass mit dem Gesetz für besonders lange in Deutschland aufhältige Ausländer teilweise ein Nachweis von Sprachkenntnissen entbehrlich werden soll. Haben Sie mal geguckt, um welche besonders lange in Deutschland aufhältige Ausländer es in dem Gesetzentwurf geht? Auch das steht drin, wenn Sie hätten gucken wollen
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) oder Ihre Referenten. Der neue § 10 Abs. 4 im Staatsangehörigkeitsgesetz bezieht sich ausdrücklich auf Ausländer, die aufgrund des Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannte Gebiet eingereist sind; bei diesen wird nunmehr auf mündliche Sprachkenntnisse abgestellt. Es handelt sich wirklich um Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeiter, die schon sehr, sehr lange bei uns sind. Und wenn Sie auch noch mal in die Geschichte geguckt hätten, dann wüssten Sie, dass man in früherer Zeit oft auf Integration in dem Hinblick gar keinen Wert gelegt hat. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob der Beitrag, den diese Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahrzehnten geleistet haben, nicht auch ein hohes Gut wäre, was die Erleichterung der Einbürgerung geradezu fordert. Das sollten Sie deswegen fördern und nicht ablehnen. Auch heute ist jeder vierte Beschäftigte in der Landwirtschaft Ausländer, jeder dritte im Hoch- und Tiefbau. Kommen Sie doch mal in der Wirklichkeit an und dann sollten wir das mitmachen bzw. wir können es ausnahmslos, denke ich, begrüßen, was hier an bundesgesetzlicher Regelung geändert wird. Es gibt überhaupt keinen Grund, dafür den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und nachdem Ihre falschen Freunde sowieso nicht mitmachen, könnten Sie Ihren Antrag am besten eigentlich zurückziehen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher, ich bin Kollegin Marx außerordentlich dankbar, dass sie hier die sachliche Debatte wieder eingeführt und klargestellt hat, um was es bei der Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
eigentlich geht und was da umgesetzt wurde. Vielen Dank, es hat meinen Puls etwas nach unten gefahren und ich kann viel besser reden jetzt. Danke schön. Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns Freie Demokraten interessiert nicht, wo jemand herkommt, sondern uns interessiert, wo jemand hinwill.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wer in diesem Land lebt, arbeitet und Steuern zahlt, soll aus meiner Sicht auch durchaus mitentscheiden dürfen, wer diese Steuern verteilt. Anders als Herr Schard das hier weismachen wollte, werden mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz nicht die Anforderungen reduziert, sondern es wird die Wartezeit verkürzt, die Wartezeit darauf, für die Einbürgerung den Antrag stellen zu können. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich, da ist mir auch egal, wie lange jemand schon die Anforderungen erfüllt. Dass er die Anforderungen erfüllt, das ist relevant.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Liebe CDU, es ist schon ein bisschen schwierig: Sie hatten Jahrzehnte Zeit, die Einwanderungsgesetzgebung anzupassen und zu modernisieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da meine ich nicht die Modernisierung, die sich die AfD vorstellt. Sie haben das nicht gemacht und jetzt winken Sie hier verzweifelt mit den Armen, weil Ihnen das irgendwie alles zu schnell geht. Ich sage Ihnen ganz im Ernst: Den High Potentials dieser Welt geht das nicht zu schnell.
(Beifall Gruppe der FDP)
Einbürgerung ist keine Belohnung, sondern mit der Annahme der Staatsangehörigkeit identifiziert sich ein Mensch mit dem Land, in dem er lebt, und erhält die ihm zustehenden gesellschaftlichen Teilhabechancen und die damit einhergehenden Bürgerpflichten. Wir brauchen in Deutschland und besonders auch in Thüringen Menschen, die Verantwortung für diese Gesellschaft übernehmen wollen. Ihr Aufbäumen gegen die doppelte Staatsbürgerschaft – darauf ist schon eingegangen worden – ist eine Verweigerung, die Realität anzunehmen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) denn bereits heute halten 60 Prozent aller eingebürgerten Personen ihre bisherigen Pässe, weil es Gründe gibt: rechtlicher, wirtschaftlicher oder eben auch geschichtlicher Natur, wie es Frau König-Preuss ausgeführt hat. Das hat nichts mit der Identifikation zu tun. Übrigens gilt das dann auch andersrum, dann können auch Deutsche ihren Pass behalten, wenn sie in ein anderes Land auswandern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Jetzt kann man sicher unterschiedlicher Auffassung sein, ob das Staatsangehörigkeitsrecht jetzt aktuelles Thema sein sollte. Die Debatte beschäftigt sich ja aktuell mehr mit dem Thema „Ordnung in der Asylmigration“. Da haben Sie von der CDU auch wieder zwei Sachen in einen Topf geworfen, denn die Asylmigration hat in dem Fall mit der Staatsangehörigkeitsrechtsthematik überhaupt nichts zu tun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Das sind zwei Seiten einer Medaille und ja, im Asylbereich müssen wir dafür sorgen, dass unsere Fürsorge sich auf die konzentriert, die Anspruch auf Asyl in Deutschland haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen ist es auch richtig, dass da ein Politikpaket verabschiedet wurde durch die Ampel, das das Rückführungsmanagement verbessert. Das unterschlagen Sie aber in Ihrer Untergangserzählung. Aber als Land, das auf Einwanderung angewiesen ist, müssen wir bei aller Ordnung und Auswahl Türen öffnen und dazu gehört auch die Aussicht auf eine schnelle Einbürgerung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in unserem Land, wenn die Anforderungen zur Staatsangehörigkeit erfüllt werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und die werden verschärft. Denn jetzt sagen Sie zwar, die Anerkennung Israels steht nicht drin, aber wenigstens steht mal das Thema „Antisemitismus“ mit drin, das haben Sie vorher nämlich nicht eingestellt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Machen wir uns nichts vor: Deutschland ist nicht erste Wahl, wenn Sie sich als Arzt, Wissenschaftler, Ingenieur oder selbst als Pflegekraft in einem anderen Land niederlassen wollen. Deswegen ist es total sinnvoll, dass wir an dieser Stelle den Wettbewerb mit den anderen europäischen Ländern um die besten Köpfe ernst nehmen und bei der Frage nach Einbürgerung klarer und schneller werden. Denn die Erfahrung der Einwanderungsländer weltweit zeigt, dass dies für die Menschen durchaus ein Argument ist und so kommen wir zumindest in der Frage der Einbürgerung auf Augenhöhe mit anderen Ländern. In Sachen Umgang mit den Menschen und Verwaltungshürden bleibt uns nach wie vor einiges zu tun. Menschen mit Tatkraft, mit Ideen haben die freie Wahl, wo sie in dieser Welt hingehen. Wir Freie Demokraten wollen, dass diese Menschen, die sich einbringen wollen, hier in unser Land kommen, das in diesem Land tun. Deswegen sind auch die Fristverkürzungen mit der Stärkung der Anforderungen das richtige Signal. Ihr Antrag, liebe CDU, ist es nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, auch auf der Tribüne, ich bin wirklich extrem dankbar, dass meine Vorrednerinnen – ich kann es nur so sagen – allesamt sehr deutlich und sehr sachlich argumentiert haben, worum es hier eigentlich geht. Es geht um ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht. Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 – also erst vor wenigen Wochen – das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen und das war auch überfällig, das will ich ganz deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir brauchen ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht, das zu einem Einwanderungsland passt. Das hatten wir nämlich bislang nicht. Das Gesetz stärkt die Teilhabe für Millionen von Menschen und macht Deutschland auch attraktiver für dringend benötigte Arbeitskräfte. Ich will auch mal deutlich sagen, wie viele Menschen in Thüringen eingebürgert wurden, und zwar waren es im Jahr 2022 2.895 Menschen. Und es könnten noch sehr viel mehr sein, wenn nicht die Verwaltungen recht langsam arbeiten würden, um das höflich zu sagen. Ich empfehle hier einen Blick in meine Kleine Anfrage in Drucksache 7/9119. In Erfurt beispielsweise dauert es Jahre, bis ich überhaupt einen Termin bekomme, um eine Einbürgerung vornehmen zu können. Das hat dann beispielsweise zur Folge – ich will es einfach nur mal skizzieren: Es gab zwei junge Männer, die sich bei der Polizei beworben haben, die auch die Aufnahmetests bestanden haben, nur bekamen sie keinen Termin bei der Einbürgerungsbehörde. Inzwischen sind sie in Niedersachsen gut eingebürgert, arbeiten dort für die Polizei. Wir haben wieder zwei Fachkräfte verloren. Das kann so nicht weitergehen, das kann auch niemand wollen, das will ich einfach ganz deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zu dem Staatsangehörigkeitsrecht gehört aber auch, dass endlich gilt, dass Kinder, die hier geboren sind, auch hier zu Hause sind. Das war nämlich bislang keine Praxis.
(Beifall DIE LINKE)
Auf der Hälfte dieser Welt praktizieren es Länder so, dass die Kinder dort, wo sie geboren sind, auch die Staatsbürgerschaft bekommen können. Das ermöglicht eine aktive Mitbestimmung. Wir müssen uns deutlich machen, dass 1,5 Millionen Menschen in Deutschland leben, die keinen deutschen Pass haben, obwohl sie hier geboren sind. Das ist schon eine absurde Situation, das muss man ganz deutlich sagen. Und wie man dann hofft, dass sich diese Menschen mit dem Land identifizieren, dass sie sich gern einbringen, dass sie hierbleiben wollen, ohne dass sie die Staatsbürgerschaft bekommen können, dass sie sich hier zu Hause fühlen, das ist – zumindest mir – doch ein Rätsel. Ein ganz wichtiger Punkt ist aber auch – und der hat bis jetzt noch keine so große Rolle gespielt, den das Staatsangehörigkeitsrecht regelt –, dass endlich Staatenlosigkeit verringert wird.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ein ganz zentraler Punkt. Wir haben in Deutschland etwa 30.000 Menschen registriert und es sind vermutlich noch sehr viel mehr, die als Staatenlose anerkannt sind. Was bedeutet das für diese Menschen? Sie haben keine grundlegenden Rechte wie Reisefreiheit beispielsweise, wie die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen, überhaupt an Teilhabe. Sie können teilweise nicht mal Ausbildungen absolvieren, und das nur, weil sie staatenlos sind, und das völlig unverschuldet. Manche haben es von ihren Eltern schon geerbt. Das ist ein riesengroßes Problem, und auch das gehen wir mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bundesebene an. Ich will aber auch noch einen Punkt benennen, der noch nicht so viel diskutiert wurde, da mit Blick auf die Möglichkeit von dem Doppelpass ja schon ausgeführt wurde, wie wichtig das ist. Katharina König-Preuss hat auf die Themen verwiesen, genauso auch Franziska Baum und auch Dorothea Marx. Da frage ich mich wirklich, was die CDU hier eigentlich will. Also erst mal: Schauen Sie sich bitte mal Ihren Alternativantrag zum eigenen Antrag noch mal genau an und lesen Sie dann auch noch mal, was Sie da wie niederschreiben. Ich will es noch mal sagen: Das Staatsangehörigkeitsrecht ist kein Gnadenrecht. Es geht hier um hochmotivierte Menschen, die sich um eine Einbürgerung bemühen, und die sollten wir selbstverständlich hier willkommen heißen, sonst verlieren wir sie.
(Beifall DIE LINKE)
Das muss uns einfach mal klar sein. Und was ist das nur für ein Gedanke, der dahintersteht, so zu tun, als ob von Gnaden eine Staatsangehörigkeit quasi verliehen würde? Es sind extrem hohe Hürden. Das ist eher meine Kritik. Meine Kritik zielt in dem Gesetz darauf ab, dass die Hürden für Menschen erhöht wurden, die beispielsweise ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Diese nämlich sind jetzt ausgeschlossen. So schön wie das ist, dass Fristen verkürzt wurden, macht es das für Menschen schwieriger, die beispielsweise eben nicht die Möglichkeit haben, entsprechend genug Geld zu verdienen, um sich und ihre Familie selbst quasi zu unterhalten. Die sind ausgenommen. Und das ist meine Kritik daran, dass wir im Prinzip ein Staatsangehörigkeitsrecht – ich sage es mal ein bisschen lapidar – ein Stück weit nach Kassenlage haben. Das finde ich nicht in Ordnung.
(Beifall DIE LINKE)
Da helfen mir auch die Härtefälle wenig, weil, das sind wirklich nur sehr, sehr wenige, die da mitgedacht sind. Ich will aber auch noch eines sagen: Lesen Sie mal Ihren Punkt 2 auf Seite 2 in Ihrem neuen Antrag. Da steht: „Zum Nachweis der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt darf künftig eine Einbürgerung nur noch möglich sein, wenn der Ausländer in den vergangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig war.“ Was sage ich der werdenden Mutter, was sage ich den Menschen, die beispielsweise Angehörige pflegen? Sind die dann außen vor, weil sie gepflegt haben, weil sie Kinder bekommen haben? Also bitte, überlegen Sie sich gut, was Sie hier tun. Nachdem nun auch noch die AfD erklärt hat, Ihre Pläne unterstützen zu wollen, sollten Sie merken, dass Sie tatsächlich in der falschen Ecke gelandet sind. Davon mal ganz abgesehen, ist es eine Bundesangelegenheit, die wir hier überhaupt nicht entscheiden können.
(Beifall DIE LINKE)
Darüber kann man sich beklagen, aber Fakt ist: Es geht hier nur um das Schaufenster. Und das nehme ich Ihnen wirklich übel, weil das zulasten hochmotivierter Menschen geht, die wir dringend brauchen, die wir willkommen heißen wollen, die wir in Thüringen quasi tatsächlich auch einbürgern wollen, um sie hier zu halten. Und Sie schrecken sie einmal mehr ab, und das finde ich bitter. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Schard, es ist mir ein inneres Bedürfnis, am Anfang noch mal ganz kurz zu fragen, wie Sie eigentlich immer zu solchen Begrifflichkeiten wie „verscherbeln“ und „verramschen“ kommen, denn wenn ich überlege, was ich geleistet habe, um meinen deutschen Pass zu bekommen, dann fällt mir nicht viel ein.
(Unruhe CDU)
Der Einzige, bei dem ich mich für meinen deutschen Pass bedanken müsste, ist die Arbeitsleistung meiner Mutter, die mich nämlich hier geboren hat, aber sonst habe ich exakt nichts getan, um diesen deutschen Pass zu kriegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das trifft ja wohl auf die Mehrheitsbevölkerung hier zu.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Der arme
Vater!) Ja, mein Vater war daran auch beteiligt, das können Sie schon glauben, aber ich finde, dass Männer immer irgendwie kritisieren, wer im Kreißsaal die größere Arbeit hat, wirft doch eher ein schlechteres Licht auf Sie.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, Gruppe
der FDP) Ich habe das schon zweimal durchgemacht – nur so am Rande.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Es geht um
die Zeit vor dem Kreißsaal!) Wissen Sie, worum es auch geht, ist, dass die armen Schülerinnen und Schüler, die heute hier zu Gast sind – die haben heute zwei eindrucksvolle Lektionen gelernt. Erstens, wie man off topic über Koalitionsverhandlungen und Koalitionspartner redet, und zweitens, wie man off topic ständig reinschreit. Aber wir haben ja schon gehört, wenn man schreit, hat man Recht. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Mein Vater hat mir nach der Geburt beigebracht, dass man nicht so viel schreien sollte.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das müs-
sen Sie mal Ihren Kollegen von den Grünen erzählen!) Ja, Sie tun das ja, indem Sie ausgesprochen oft hier reinrufen. Ich komme jetzt wieder zurück zum Thema und frage mich, wozu von der Ampel eigentlich diese Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg gebracht wurde. Das scheint mir irgendwie ein bisschen in einigen Reden in den Hintergrund gerückt zu sein, denn – und das war eigentlich der erste TOP, mit dem wir uns heute hier beschäftigt haben – es geht um gesellschaftlichen Zusammenhalt und darum, dass Menschen das Gefühl haben, hier angekommen zu sein. Und eben im ersten TOP war Ihrer Kollegin Frau Meißner das Ehrenamt zum Beispiel noch ein wichtiger Baustein dieses Zusammenhalts. Ich würde schon denken, dass Menschen, die hier leben, die hier Steuern zahlen, die hier arbeiten, die hier zur Schule gehen, die sich auf dem Boden unserer fdGO bewegen, auch diesen Pass erhalten sollten. Was mich aber wirklich ärgert – und das möchte ich deswegen hier noch mal ansprechen – ist, dass Sie in Ziffer I Nr. 4 suggerieren, dass diese ganzen Einbürgerungsvoraussetzungen nicht mehr gelten. Das ist sachlich einfach falsch. Diese Einbürgerungsvoraussetzungen gelten weiterhin. Jetzt kann man natürlich die Frage stellen: Warum ist das dort in Ziffer I Nr. 4 so formuliert? Ist es ein Lapsus oder ist das Absicht? Und wenn es Absicht ist, dann muss man sich fragen, warum man eigentlich das vorhin von Ihnen kritisierte Öl ins Feuer gießt, indem man unterstellt, dass hier doch irgendetwas abgesenkt, nach unten gedrückt oder irgendwie leichter gemacht wird. Es gibt weiterhin Sprachkenntnisse, die auf dem Niveau B 1 geleistet werden müssen. Es muss weiterhin die Zeit – Abgeordnete Baum hat das dargestellt – erbracht werden. Es geht nur darum, dass man irgendwie nicht in einem ewigen Wartestand ist, um am Ende mal was zum gesellschaftlichen Gefühl, Deutsche oder Deutscher zu sein, beizutragen, was Sie und ich einfach dank unserer Mütter und Väter so erlangt haben – was ich Ihnen gern zugestehen möchte. Ich frage mich jedenfalls auch – und das ist mir noch ein bisschen zu kurz gekommen in der Debatte –, warum wir den Menschen, die diesen Wohlstand hier aufgebaut haben in der Gastarbeitergeneration, eigentlich verweigern wollen, einen deutschen Pass zu erhalten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, Gruppe der FDP)
Weil wir damals davon ausgegangen sind, dass diese Arbeitsleistung in kurzer Zeit erbracht werden würde.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Wer verwei-
gert das denn?) Im Gegenteil, ich finde es eigentlich ein wichtiges und richtiges Signal, mitzuteilen: Wer den Wohlstand dieses Landes aufgebaut hat, der ist auf jeden Fall Deutscher, der ist auf jeden Fall Deutsche, der sollte mit abstimmen, was mit dem Steuergeld getan wird, der sollte hier mit sitzen und über die Geschicke dieses Landes entscheiden können. Ganz zum Schluss – dafür muss man kein Jurist sein – möchte ich noch mal darauf hinweisen, nur der Form halber, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht um ein Zustimmungs-, sondern um ein Einspruchsgesetz handelt. Das wissen Sie wahrscheinlich sehr genau. Das heißt, das Gesetz kann im Bundesrat gar nicht verhindert, sondern nur noch verzögert werden. Ob wir das für eine kleine Wahlkampfschlacht machen wollen, daran würde ich doch ein erhebliches Fragezeichen machen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Mir liegen damit keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ist Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 7/8666. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Gröning. Wer ist gegen die Annahme? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung ist der Antrag abgelehnt.
(Beifall DIE LINKE)
Da der Antrag nicht angenommen und auch nicht überwiesen wurde, ist damit also auch nicht über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9470 abzustimmen. Gibt es einen Überweisungsantrag für den Alternativantrag der CDU?
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Da ich weiter davon ausgehe, dass es eine Neufassung unseres ursprünglichen Antrags war, aber wenn Sie es als Alternativantrag formulieren: Wir würden den nicht überweisen, sondern auch abstimmen wollen.
Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess
Dann tu ich das jetzt. Das war jetzt der Hinweis von der Verwaltung. Dann stimme ich den ab, eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Damit stimmen wir jetzt ab über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9470. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Hinweis: Ich habe das vorher in der Anwesenheit auch durchgezählt. Der Antrag ist also explizit abgelehnt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9422 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Damit erhält das Wort zur Begründung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzw. die Koalition Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich darf den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde“ einbringen. Wir alle wissen, wie die Entwicklungen im Migrationsgeschehen in den letzten Monaten waren und sind. Wir haben eine extrem hohe Auslastung in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir wissen, dass es auch vor Ort, bei der Weiterverteilung in die Kommunen immer wieder Schwierigkeiten gab und gibt, und es braucht selbstverständlich eine Reaktion darauf. Unser oberstes Ziel ist und bleibt natürlich, Teilhabe zu ermöglichen und dazu insbesondere auch die kommunale Unterbringung zu stärken. All das findet sich in dem Gesetzentwurf wieder. Ich will kurz auf die Eckpunkte eingehen. Zum einen schaffen wir eine Landesausländerbehörde, die ermöglicht, die Expertise und Aufgabenwahrnehmung zu bündeln und natürlich damit einer wandelnden Migrationsgesellschaft auch gerecht zu werden. Die wesentliche Aufgabenwahrnehmung im Landesverwaltungsamt wird integriert und um weitere Zuständigkeiten ergänzt, ich will einige davon einmal benennen. Das ist zum einen die Fachkräfteeinwanderung, es geht um die Aufnahme und Unterbringung, Versorgung und Teilhabe in den Aufnahmeeinrichtungen unseres Landes, es geht um die Rechts- und Fachaufsicht in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten, auch die ausländerrechtlichen Aufgabenwahrnehmungen im übertragenen Wirkungskreis. Insbesondere geht es auch um die Gewährleistung ausreichender Erstaufnahmeeinrichtungsplätze. Darum wollen wir uns überhaupt nicht drücken, denn wir alle wissen, dass diese geschaffen werden müssen. Ich will an dieser Stelle darauf verweisen, dass es umso größere Bauchschmerzen bereiten muss, wenn wir wissen, dass in Gera beispielsweise gerade zusätzliche Unterbringungsplätze geschaffen werden und durch bekannte Neonazis, Rechtsextreme seit gestern versucht wird, zu verhindern, dass Geflüchtete dort untergebracht werden. Dem müssen wir uns entschieden entgegenstellen und selbstverständlich auch die Kommunen unterstützen, wenn dort solche Dinge geschehen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es geht in diesem Amt aber auch um die Koordinierung im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse und weiterer Qualifikationen. Insgesamt ist es das Ziel, eine Behörde zu schaffen, die Expertise, Zuständigkeiten und Personal bündelt. Es geht auch um das Thema „vereinfachter Arbeitsmarktzugang“ insbesondere natürlich auch den individuellen Fähigkeiten entsprechend und die Schaffung – ich sagte es – ausreichender Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Außerdem – auch darum drücken wir uns mitnichten – fördern wir mit Artikel 4 ganz konkret den kommunalen Wohnungsbau. Der Vorschlag ist, dass 3.000 Euro je geschaffenem Unterbringungsplatz ein wirksames Instrument darstellen. Das ist unsere Hoffnung, um der Wohnungsknappheit zu begegnen und dass gleichzeitig auch eine effektivere Verteilung in die kommunalen Gebietskörperschaften aus der Erstaufnahmeeinrichtung gewährleistet wird. Denn wir alle wissen – wir zumindest, die wir uns dafür starkmachen, menschenwürdig unterzubringen und eben nicht in Orten der Hoffnungslosigkeit für unbestimmte Zeiten zu kasernieren –, dass es darum gehen muss, hier bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Die Kommunen sollen finanziell, aber auch fachlich entlastet werden. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sollen entlastet und ausgebaut werden. Das ist unsere Herangehensweise, um den Problemen zu begegnen. Damit findet der Gesetzentwurf auch Antwort auf die drängenden Fragen im Migrationsbereich. Wichtig ist für uns, dass wir zu diesem Gesetzentwurf selbstverständlich auch gut anhören, alle Beteiligten dazu einladen. Deswegen bitten wir um Überweisung des Gesetzentwurfs zur Fortberatung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorhin war hier die Rede von „heißer Nadel“ beim ersten Gesetzentwurf. Also, wenn die Nadel mal nicht über alle Maßen heiß war, die dieses Gesetz gestrickt hat, dann weiß ich wirklich nicht. Der Ukrainekrieg begann bekanntlich am 24. Februar 2022 und ich will mal eine kleine Bilanz ziehen. Denn seither hat die Landesregierung Folgendes geschafft: Sie hat einen Minister zum Teufel gejagt, sie hat eine neue Migrationsministerin eingesetzt, um ihr nach einer nicht bestandenen Probezeit aus lauter Not einen Großteil ihrer Kompetenzen zu entziehen, obwohl bei ihrem Amtsantritt quasi bei der Beschreibung der eigenen Aufgaben nichts anderes als Migration eine Rolle spielte. Meine Damen und Herren, die Errichtung eines Landesamts für Migration, die auch von dem Ministerpräsidenten zur absoluten Priorität erklärt wurde, wurde selbst wieder einkassiert und schon der vorherige Minister war nicht in der Lage, uns hier mal ein tragfähiges Konzept für so ein Amt zu präsentieren. An den katastrophalen Zuständen in der Erstaufnahme hat sich seit Jahren nichts zum Positiven gewendet. Da können Sie viel sagen, Frau RotheBeinlich, was Sie alles vorhaben. Sie haben in den letzten Jahren nichts erreicht.
(Beifall CDU)
Über Jahre wurden die Gemeinden und auch das Land mit überhöhten moralischen Anforderungen überzogen, die sich die Landesregierung aber offenbar bei der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben nicht zu eigen gemacht hat.
(Beifall CDU)
Schuld sind und waren immer die anderen und die eigene Bilanz ist mehr als mau. Die monatelangen, um nicht zu sagen mittlerweile auch jahrelangen Hinweise und Forderungen unserer Fraktion, dass das Land mehr eigene Unterbringungsplätze schaffen müsse, wurden weder ernst genommen geschweige denn überhaupt gehört. Nein, meine Damen und Herren, für die Regierungsfraktionen waren es immer die bösen Kommunen, die ihre Aufgaben nicht erfüllen wollten, obwohl die Lage in der Realität vor Ort mehr als angespannt war. Kurzum: Es gibt eigentlich keine wirkliche Bilanz. Wenn man diesen Begriff auf die Landesregierung tatsächlich betriebswirtschaftlich einordnen würde, müsste man mittlerweile von Insolvenzverschleppung reden, meine Damen und Herren. Denn Fakt ist, dass die gesamte Landesregierung mit ihrer Asyl- und Migrationspolitik krachend gescheitert ist. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, als wir als CDU-Fraktion im Dezember einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde eingebracht haben. Nun ist es so, dass Rot-RotGrün motiviert von unserem Gesetzentwurf und vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden eklatanten Missstände diesen Gesetzentwurf hier einbringt und das mit seiner Migrationspolitik begründet. Doch dass zum Beispiel die Regelungen der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung hinsichtlich der Standards auch für die Landesunterkünfte gelten sollten, davon ist in diesem Gesetzentwurf keine Rede. Bei der Aussprache, Frau Marx, zu unserem Gesetzentwurf haben Sie mir noch vorgeworfen, dass ich mich mit keinem Wort dazu melden würde, wie humanitäre Standards bei der Flüchtlingsunterbringung gewahrt werden sollen. Ich frage Sie: Wo sind Ihre? Im Gesetz stehen sie jedenfalls nicht.
(Beifall CDU)
Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Was ist denn mit der Gewährleistung der Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungsplätzen genau gemeint? Was genau soll diese Behörde bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse koordinieren? Und was genau setzt die Behörde bei Aufnahmeanordnungen nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz überhaupt um? Die einzigen Effizienzgewinne, die ich sehe, die im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stehen, sind die Zusammenlegung der beiden genannten Referate. Meine Damen und Herren, wir reden ständig davon, dass die Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge weitestgehend erschöpft sind, und davon, dass die ankommenden Flüchtlinge auf bereits mehr als stark ausgelastete Ressourcen in den Kommunen treffen. Das gilt natürlich – und das wissen wir auch – insbesondere für den Wohnraum, denn Wohnraum ist seit geraumer Zeit generell in vielen Städten, auch hier in Thüringen, mehr als knapp. Trotzdem zelebriert Rot-Rot-Grün weiter und ungehemmt eine Politik der Einzelunterkünfte. Ich frage Sie, ob Ihnen überhaupt bekannt ist, dass die Gemeinschaftsunterbringung aus gutem Grund Vorrang vor der Einzelunterbringung haben soll. Das steht in § 53 Abs. 1 Asylgesetz. In Thüringen allerdings sind jetzt in Thüringen schon mehr als zwei Drittel der Menschen in Einzelunterkünften untergebracht. Das führt natürlich auch zu den Wohnungsproblemen. Wir stehen vor der Frage, wo die ganzen Wohnungen, die wir brauchen, denn realistischerweise herkommen sollen. Sie haben es vorhin genannt, Sie fügen die befristete Wohnraumförderrichtlinie nun durch die Hintertür hier in das Gesetz ein, indem Sie eine Investitionspauschale zur Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Wohnungen zahlen wollen. Voraussetzung für die Zahlung der Investitionspauschale zur Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Wohnungen soll dabei sein, dass die Nutzung als Wohnung zur Unterbringung von Ausländern nach § 1 des entsprechenden Gesetzes über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sichergestellt sein muss. Auch hier muss man sich fragen, ob Sie denn überhaupt wissen, was auf dem generellen Wohnungsmarkt in Thüringen los ist. Sie spalten mit solchen Entscheidungen weiter, indem Sie den ansässigen Familien bei dieser generellen Wohnungsnot den Zugang zu diesen neu hergestellten Wohnungen verwehren. Ich frage mich natürlich auch, wie wir, wie Sie das rechtfertigen wollen. Bei den Zuständigkeiten soll es eine Ausnahme bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten geben. Und es stellt sich wiederum eine Frage, nämlich, ob Sie die Stellungnahmen der Ausländerbehörden überhaupt gelesen haben oder ob Sie deren Probleme einfach weiter ignorieren wollen. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, regelt wenig. Ihr Gesetzentwurf ist im Wesentlichen gespickt von Bekenntnisfloskeln. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz löst die bestehenden und aufgelaufenen Probleme nicht. Ich verweise deshalb auf den Gesetzesvorschlag, den wir als CDU hier eingebracht haben, der zu einer effektiven und auch humanen Lösung der vielfältigen entstandenen Probleme beiträgt. Um der Lösung willen sollten wir den Gesetzesvorschlag der CDU natürlich schnellstmöglich beschließen, damit es in unserem Freistaat endlich wieder zu Lösungen kommt und nicht zu deren Kultivierung, meine Damen und Herren. Weitere Bekenntniswerke wie dieser Gesetzesvorschlag, solche Bekenntniswerke wie von Ihnen vorgelegt, braucht es dafür letztlich nicht und sie helfen auch bei der Lösung der massiven Schwierigkeiten in keiner Weise. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, jetzt möchte die Regierungskoalition gern eine Behörde schaffen; eine Behörde, die die Landesregierung zunächst wollte, dann wieder nicht und jetzt möchte sie sie doch haben. So chaotisch, wie Sie in Ihrer Organisation der Behördenstruktur sind, so chaotisch ist Ihre ganze Migrationspolitik, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Man könnte es auch anders zuspitzen, man könnte sagen, man möchte wenigstens ein Landesamt schaffen, wenn man jetzt schon den Zuständigkeitsbereich auf zwei Ministerien aufteilt. Und ich glaube, das hat nichts mit Expertise zu tun, wenn ich mir die Genese dieser Aufteilung anschaue. Was geschieht mit dem Gesetzentwurf? Kollege Schard hat es im Großen und Ganzen schon gut angerissen. Sie schieben eine paar Referate hin und her, Lösungen sehe ich überhaupt keine. Und begründet wird dieser Gesetzentwurf vor allem damit, dass Sie die vorhandene Expertise bündeln möchten. Vorhandene Expertise: Wo ist die denn, frage ich mich? Also, wenn wir im Justizausschuss die Landesregierung gefragt haben, beispielsweise zu Fragen der Missbrauchskontrolle bei der Zuwanderung, bei der Unterbringung von Asylbewerbern, da haben wir bestenfalls ein uninteressiertes Schulterzucken wahrgenommen, keine Expertise. Wenn wir uns den Umgang mit der Kriminalitätsbelastung durch Zuwanderung anschauen, dann nehmen wir vor allem Vertuschung wahr, aber keine Expertise. Wenn ich mir die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl anschaue, da fällt der Landesregierung jetzt nach fast 10 Jahren Zuwanderungspolitik auf, dass das Gebäude in Suhl überhaupt nicht für eine Erstaufnahmeeinrichtung geeignet ist. An all diesen Aspekten ändert doch dieser Gesetzentwurf überhaupt nichts. Sie schieben nur ein paar Referate hin und her.
(Beifall AfD)
Das einzig Substanzielle, was ich gefunden habe – das hat Kollege Schard auch schon entsprechend benannt –, ist die Wohnraumförderung für Geflüchtete. Auch da muss ich noch mal in die Kerbe hauen und fragen: Wann fördern Sie eigentlich Wohnraum für den Rest der Bevölkerung, für die normale Bevölkerung?
(Beifall AfD)
Für die normale Bevölkerung gibt es ein Heizungsgesetz, wo teure Heizung vorgeschrieben wird, demnächst noch eine kommunale Wärmeplanung, die die Heizkosten für die Bevölkerung noch mal drastisch erhöhen wird. Der Bau von neuen Wohnungen wird durch eine sanktionsbedingte Inflation, durch eine sanktions- und energiewendebedingte Energiepreissteigerung in die Höhe getrieben, und dafür gibt es bei Ihnen keinen Ausgleich. Ihr Fokus richtet sich konsequent weg von den Bedürfnissen der eigenen Bevölkerung und hin zu der Klientel, die Ihnen besonders wichtig ist, nämlich zu Asylbewerbern und Zuwanderern. Und dazu, meine Damen und Herren, muss ich ganz ehrlich sagen,
(Beifall AfD)
Sie erfüllen nicht Ihren Auftrag, den Ihnen die Wähler gegeben haben, Sie erfüllen Ihre ideologischen Vorstellungen, und aus dem Grund kann man diesen Gesetzentwurf rundweg nur ablehnen, man braucht ihn auch nicht an den Ausschuss überweisen. Denn wenn man irgendetwas Positives in der Migrationspolitik bewirken möchte, dann muss man keine Referate hin- und herschieben, dann muss man das Personal austauschen. Und das geschieht hoffentlich am 1. September.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt von der AfD ehrlich gesagt nicht viel anderes erwartet, Ihre Deportationsphantasien mussten wir uns hier ja gestern schon anhören, jetzt eben auch noch die Aussagen zu diesem Gesetzentwurf. Aber noch mal zur Sache, ich habe ja den Gesetzentwurf vorhin nur eingebracht. Ja, ich glaube, wir müssen uns selbstkritisch mit dieser Thematik auseinandersetzen. Und ich sage das ganz offen, ich bin nicht zufrieden mit der Unterbringungssituation der Geflüchteten, und zwar weder in der Zuständigkeit des Landes noch vielerorts auf kommunaler Ebene. Das muss ich feststellen und hat natürlich auch damit zu tun, dass sehr viele Menschen zu uns gekommen sind. Das hat Ursachen, die übrigens auch nicht vom Himmel fallen. Wir haben Kriege, die bedingt haben, dass Menschen auf der Flucht sind, weltweit nehmen auch durch die Klimaveränderung Fluchtbewegungen zu – das müssen wir zur Kenntnis nehmen –, wir haben einen Auftrag und wir haben auch eine humanitäre Verantwortung. Manche finden das lächerlich, ich finde, das ist etwas, was wir uns nicht nur zu Herzen, sondern auch gesetzgeberisch vornehmen müssen. Und ja, wir müssen konstatieren, dass wir mit Blick auf die Erstaufnahmeeinrichtungen im Land nicht gut aufgestellt sind.
(Beifall DIE LINKE)
Suhl ist permanent überlastet, da müssen wir überhaupt nicht drum herumreden. Deswegen sind Zustände dort so, wie sie sind. Ich will mich deswegen trotzdem nicht damit abfinden – das will ich ganz deutlich sagen –, aber ich muss mir doch Gedanken machen, wie ich die Situation verbessere. Das versuchen wir, indem wir eben auch gesetzliche Rahmen entsprechend anpassen. Klar, stellen Sie sich vor, wir hätten im Haushalt darüber diskutiert – das, was wir nämlich für richtig halten –, dass wir Mittel dafür brauchen, vernünftige Erstaufnahmeeinrichtungen im Land zu bauen. Ja, die brauchen wir, das habe ich auch immer wieder so gesagt. Ich meine auch, wir müssen neu bauen, weil Suhl keine Dauerlösung ist und Suhl auch nicht ausreicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dafür werden wir Mittel bereitstellen müssen. Wenn ich dann die AfD höre, die fragt: Was machen wir denn für die normale Bevölkerung? Wer, bitte, ist denn die „normale Bevölkerung“? Ich muss mir selbstverständlich alle Menschen vor Augen führen und dann muss ich schauen, wo ich einen staatlichen Auftrag habe. Bei der Erstaufnahme habe ich einen staatlichen Auftrag, genauso wie die Kommunen einen Auftrag haben, die Geflüchteten unterzubringen, sobald sie von der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen gegeben werden. Die Kommunen sagen uns – und ich bin selbst auch Stadträtin –, es fällt teilweise schwer – es ist nicht überall so, wir haben durchaus auch Kommunen, wo es jede Menge Kapazitäten gibt –, Geflüchtete unterzubringen, also reagieren wir darauf – und das ist ja auch sehr konkret formuliert –, indem wir vorschlagen, pro Platz 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, damit die Kommunen eben diese Probleme nicht haben. Jetzt machen Sie wieder so einen Whataboutism: Was ist jetzt – wie gesagt – mit der sogenannten normalen Bevölkerung? Dass wir gegebenenfalls auch über soziale Wohnbauförderung reden müssen …
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Eben! Ge-
gebenenfalls!) Ja, nicht nur gegebenenfalls. Dann machen Sie doch mal einen Vorschlag in der Richtung! Das machen Sie aber nicht, das hat aber hiermit auch nichts zu tun. Deswegen müssen wir uns trotzdem der Herausforderung stellen, wie wir damit umgehen, dass Geflüchtete gut untergebracht werden. Das ist unser Auftrag und das ist unsere Verpflichtung und der nehmen wir uns an. Dann sage ich auch: Die Zusammenarbeit ist nicht immer gut gelaufen, auch nicht mit den unterschiedlichen und zuständigen Ämtern auf Landesebene. Da reicht es eben nicht nur, die Zuständigkeiten zu ändern, da sind die Zustände eben leider noch lange nicht automatisch gut. Deswegen müssen wir uns doch überlegen, wie es gelingen kann. Ich sage ganz offen: Mit dem Gesetzentwurf, den wir schon mal vorliegen hatten für ein Amt für Migration und Integration, den wir auch schon angehört hatten, war ein erster Schritt gegangen. Dieser Gesetzentwurf ist zurückgezogen worden – das war eine Entscheidung, die ich so zur Kenntnis nehmen muss – und das habe ich als Auftrag für uns als Fraktion verstanden, selbst mit einem Gesetzentwurf aktiv zu werden. Und wir dürfen nicht vergessen, die CDU hat auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie wollen allerdings was ganz anderes, Sie wollen Abschiebezentren, Ankerzentren, Orte der Hoffnungslosigkeit schaffen, wo Sie Menschen isolieren und – ich kann es nicht anders sagen, in Anführungszeichen – ein Stück weit wegsperren. Und was passiert dann? Das ist nicht unser Anspruch. Wir wollen Teilhabe, wir wollen Perspektiven schaffen. Deswegen wollen wir Kompetenzen bündeln und da gehört eben einiges mehr dazu. Da braucht es die Verwaltungsebene und konkret die Handlungsebene vor Ort. Deswegen haben wir diesen Vorschlag gemacht. Wir wollen ihn anhören. Wir sagen nicht, dass da schon alles perfekt ist – deswegen gibt es ja ein Anhörungsverfahren, deswegen wollen wir diesen Gesetzentwurf gern auch noch qualifizieren –, aber wir müssen uns einig sein, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und wir dafür auch Geld in die Hand nehmen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Spätestens da duckt sich dann die CDU bekanntermaßen gern wieder weg. Also, um es noch mal zusammenzuführen: Für uns ist entscheidend, dass wir uns nicht vorhalten, an wem was gescheitert ist. Das Amt für Migration ist ja leider auch an der CDU gescheitert, das muss man einfach so deutlich sagen, das haben wir über Jahre immer versucht zu verhandeln.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie brin-
gen nichts auf die Kette!) Wir kriegen nichts auf die Kette, klar, das ist dann Ihre übliche Erzählung, aber das ändert nichts an den Zuständen. Deswegen legen wir ganz konkret einen Gesetzentwurf vor. Über den können wir diskutieren, zu dem können wir anhören und dann lassen Sie uns schauen, ob tatsächlich Taten folgen, und wenn ja, von wem. Herr Tischner, dann nehme ich Sie auch gern mit in die Verantwortung. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Als Nächste erhält für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, hallo! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, ich bin ja grundsätzlich froh, wenn wir im Bereich „Migration“ und den zugehörigen Verwaltungsstrukturen Schritt für Schritt Organisation und Struktur reinkriegen. Ich muss aber Kollegen Schard an einer Stelle zustimmen: Der Gesetzentwurf wirkt jetzt tatsächlich ein bisschen halbgewalkt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben jetzt lange Jahre über ein Amt für Migration gesprochen und in den Diskussionen haben wir als Freie Demokraten immer gesagt: Gebt das Thema ins Innenministerium und baut eine zentrale Ausländerbehörde auf. Wir meinen damit eine zentrale Ausländerbehörde im besten Fall im Landesverwaltungsamt ohne großes Tamtam.
(Beifall Gruppe der FDP)
Teil eins davon ist erfüllt. Wir konnten unseren Antrag gestern wegen Umsetzung zurückziehen. Teil zwei, zentrale Ausländerbehörde, kommt jetzt bzw. ist eigentlich schon da, denn es liegt ja ein Gesetzentwurf der CDU im Ausschuss. Wir sind tatsächlich immer noch eher skeptisch darüber, ob es dafür einen Gesetzentwurf braucht oder ob das nicht einfach in der
(Beifall Gruppe der FDP)
organisatorischen Hoheit der Landesregierung liegt, das genau so zu organisieren. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum wir sechs Monate vor Ende der Legislatur nicht mit dem Entwurf der CDU arbeiten. Wir haben da sicher einige aus unserer Sicht zu ändernde Dinge mit anzubringen. Aber ich glaube, wie das jetzt aktuell im Ausschuss war, wenn wir jetzt zwei Gesetzentwürfe im Ausschuss haben, dann blockiert sich das System wieder selbst und wir kommen nicht einen Schritt weiter. Aus unserer Sicht ist die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde wesentlich, um vor allem auch die Ausländerbehörden in den Kommunen zu unterstützen und zu entlasten. Das sagen wir jetzt auch schon eine Weile, seit es um dieses Migrationsamt geht. Von mir aus kann die auch „Landesaufnahmebehörde“ heißen, da bin ich leidenschaftslos. Wir müssen uns nur darüber klar werden, welche Aufgaben diese Behörde an der Stelle leisten soll. Sie haben im Gesetzentwurf einige Aufgaben ausgeführt. Uns ist besonders wichtig, dass die Ausländerbehörden der Kommunen vor allem bei dem Thema „Identitätsfeststellung“ und bei den Rückführungsmaßnahmen Unterstützung erhalten. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden teilweise durch die Republik fahren, um Papiere bei Botschaften zu organisieren. Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, wie das in der einen oder anderen Botschaft vonstattengeht. Das muss aus unserer Sicht an höherer Stelle organisiert werden, nicht, weil wir das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zutrauen, sondern einfach, weil es da unterschiedliche staatliche Ebenen gibt, die da notwendig sind und je nach Herkunftsland aus unserer Sicht auch mal eine andere, stärkere Autorität vonnöten wäre. Und auch bei den Rückführungsmaßnahmen macht es aus unserer Sicht Sinn, diese auf Landesebene zu organisieren und zu koordinieren, nicht nur, weil es effizienter organisiert werden kann, sondern auch, weil es so, wie es aktuell läuft, eigentlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwer zumutbar ist. Herr Schard hat vorhin von einer „heißen Nadel“ gesprochen, ich nenne es jetzt einfach mal liebevoll Schusseligkeit. Sie ersetzen ja in dem Gesetzentwurf an allen möglichen Stellen den Begriff „Landesverwaltungsamt“ durch „Landesausländerbehörde“, nur in dem Paragrafen nicht, den Sie selbst neu einfügen wollen, da ist nun wieder das Landesverwaltungsamt zuständig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da darf ich ein bisschen schmunzeln. Sie können mir aber auch gern erklären, wenn es einen Hintergrund gibt, der das notwendig macht. Genauso unklar ist mir, warum wir jetzt kleinteilig noch die ganzen Verordnungen mit ändern. Das kann üblicherweise das Ministerium selber machen. Kann man machen, das wirkt ein bisschen komisch, genauso wie das Inkrafttreten 2025 bei mir für Skepsis sorgt, weil das entweder heißt, dass Sie das nicht ernst meinen, oder Sie wollen die Zustände, wie wir sie aktuell haben, noch den Rest des Jahres so durchhalten. Da weiß ich nicht, ob wir uns das leisten können. Ich nehme an, der Antrag soll an den Ausschuss überwiesen werden – kann man machen. Ich wäre grundsätzlich dafür, eher eine Einigung zu finden auf Basis dessen, was wir vielleicht schon haben. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hartung das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage der Vorlage der CDU eine Einigung zu erzielen, halte ich für schwierig, wenn wir nicht hier auch offen sagen, was uns am CDUEntwurf nicht gefällt und was wir dagegensetzen, und das genau liegt hier vor. Wir wollen beide Gesetzentwürfe gemeinsam beraten, daraus machen wir keinen Hehl, weil wir neben der Gemeinsamkeit der Abschaffung einer zentralen Ausländerbehörde doch eine ganze Reihe Unterschiede feststellen müssen. Über die zentrale Ausländerbehörde hinaus geht es der CDU vor allem um Abschreckung, um Kasernierung von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive, wie es da heißt, und genau das möchten wir nicht. Wir haben ein Problem damit, dass wir Menschen – bei bekannten Zuständen in Suhl – in einer ähnlichen Einrichtung kasernieren, bevor wir diese Einrichtung zur Verfügung haben. Die Menschenunwürdigkeit von Suhl brauchen wir nicht kopieren, weil wir halt noch nicht so weit sind. Wir haben keine Erstaufnahmeeinrichtung, mit der wir wirklich rundum zufrieden sind.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Waren!)
Das ist das Problem. Dort die Leute dann nicht rauszulassen, heißt nichts anderes, als sie in einer Perspektivlosigkeit zu kasernieren, zu isolieren und festzuhalten, die nicht menschenwürdig ist. Dem stimmen wir keinesfalls zu, das ist einer unserer hauptsächlichen Kritikpunkte. Ein zweiter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass mit der niedrigen Bleibeperspektive ein Verfahren präjudiziert wird, das im Idealfall erst am Anfang steht. Also wir sortieren die Leute, bevor sie überhaupt ihre Asylgründe näher zur Kenntnis geben können, bevor sie überhaupt die entsprechenden Instanzenwege beschreiten konnten, in Gruppen von Leuten, die wir hier aufnehmen, und Leuten, die wir erst mal abschotten.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist
doch der Sinn!) Und bevor überhaupt die Frage da ist, ob sie eine Perspektive haben oder nicht, kasernieren, isolieren wir sie schon und bringen sie in haftähnliche Zustände. Das wollen wir nicht, das lehnen wir ab. Was vollkommen fehlt im Konzept der CDU, sind Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen. Dazu steht gar nichts drin. Das heißt, wenn ich Leute mit einer schlechten Perspektive in der Zukunft zusammenpferche, muss ich davon ausgehen, dass es zu psychischen Verwerfungen bei den Leuten kommt.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das wird
doch organisiert!) Dann muss ich eben Menschen, die in solchen Situationen üblicherweise untergehen, besonders schützen, und das steht dort nicht drin.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das können
die doch trotzdem machen!) Jetzt bin überwiegend ich dran! Deswegen werden wir einen Gesetzentwurf dagegensetzen. Bei uns geht es eben vor allem auch darum, Mindeststandards zu definieren. Und ja, wir wollen die dezentrale Unterbringung, weil Integration nur so funktioniert. Nur so kann es funktionieren, dass wir Menschen – jetzt hätte ich fast gesagt, aus ihren Ghettos – aus ihren Strukturen herausnehmen und in unsere Gesellschaft – wie sagt es Herr Möller? – bei den normalen Menschen unterbringen und integrieren. Das wollen wir. Das funktioniert erkennbar nicht in Sammelunterkünften und in leergezogenen Blocks, wo wir dann alle möglichen Ethnien gemeinsam unterbringen. Das sind doch die Erfahrungen der 60er-Jahre aus der Bundesrepublik. Integration funktioniert nicht, wenn ich Stadtviertel schaffe, in denen Menschen mit Migrationshintergrund gesammelt werden. Nur die dezentrale Unterbringung kann helfen, Menschen zu integrieren. Deswegen steht das bei uns auch an oberster Stelle und hat eine höhere Priorität als die Unterbringung in Sammelunterkünften. Und ja, wir wollen die Integration fördern. Und ja, wir wollen diese zentrale Ausländerbehörde mit all ihren Bündelungen von bürokratischen Notwendigkeiten auch für die Fachkräftegewinnung nutzen. Das ist unser Ziel, deswegen sollte man schon zwei Alternativen miteinander beraten und nicht versuchen, einen schlechten Gesetzentwurf, wie er jetzt im Ausschuss ist, irgendwie durch Verhandlungen zu verbessern, weil – und das müssen wir zur Kenntnis nehmen – die CDU zunehmend nach einer Alternative schielt, mit der sie ihre Dinge durchsetzen kann, die wir niemals mittragen würden. Deswegen wollen wir eine Alternative setzen, um zu zeigen, es geht auch anders. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Für die Fraktion Die Linke hat sich jetzt noch Abgeordnete Katharina König-Preuss zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen hier im Landtag und auch herzlich willkommen an diejenigen, die am Livestream gegebenenfalls zuschauen! Ich möchte zuerst ein großes Dankeschön sagen insbesondere an Astrid Rothe-Beinlich, die hier nicht nur dargestellt hat, warum wir diesen Entwurf eingebracht haben. Wir haben das ja auch Ende letzten Jahres angekündigt, dass wir den einbringen werden, auch im Widerspruch zu dem Gesetzentwurf der CDU. Bereits in der Rede Ende letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, was die Konsequenzen dieses Gesetzentwurfs der CDU wären, nämlich die Verbringung in Lager von Menschen, die auf der Flucht sind, von Menschen, die hier in Deutschland Schutz suchen. Das ist auch der Grund, Frau Baum, warum wir keine Möglichkeit sehen, mit dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf der CDU umzugehen, weil darin so eine inhumane Vorstellung davon enthalten ist, wie man mit Menschen, die fliehen, umgeht und wie man diese unterbringt, dass wir sagen, da finden wir keine Kompromissebene. Denn was ist der Kompromiss von einer am Ende lagerähnlichen Haltung von Tausenden Menschen in einer Unterkunft? Was soll da ein Kompromissangebot an diejenigen sein, die sich vorstellen, eine humanitäre Unterbringung von Geflüchteten gewährleisten zu wollen, und eben auch an diesem Ziel arbeiten? Das ist zumindest das, was wir als Rot-Rot-Grün hier in Thüringen nicht nur vorhaben, sondern ehrlicherweise muss man sagen, wir haben es im Koalitionsvertrag stehen. Und da muss man ganz realistisch festhalten: Leider erfüllt Rot-Rot-Grün den Anspruch nicht. Und auch dafür danke an Astrid Rothe ‑ Beinlich für die klaren Worte, auch was Selbstkritik im Umgang mit Geflüchteten hier in Thüringen anbelangt.
(Beifall DIE LINKE)
Was ich noch sagen muss: Das ist für mich auch nicht vertretbar. Das war es auch schon im letzten Jahr, losgelöst davon, wer jetzt zuständig ist, welches Ministerium den Bereich offiziell innehat oder nicht. Es geht nicht darum, wer an der Spitze steht, sondern es geht, denke ich, auch darum, inwieweit wir in der Lage sind, das, was wir schriftlich festgehalten und als Ziel formuliert haben, auch entsprechend zu füllen, und da haben wir als Rot-Rot-Grün versagt. Und ich glaube, das ist ehrlich, wenn man das auch mal eingesteht und nicht so tut, als ob alles super wäre. So, wie wir gerade mit Geflüchteten in Thüringen umgehen, das erfüllt nicht den Anspruch einer humanitären Unterbringung
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und es erfüllt auch nicht den Anspruch von Menschlichkeit, wie wir uns das vorstellen. Aber wir geben diesen Anspruch nicht auf, und das ist das Entscheidende, Frau Baum, in dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf. Wir wollen weiter daran festhalten. Und ich glaube, ein entscheidender Unterschied ist auch, dass wir in der Lage sind, selbstkritisch festzustellen, was in den vergangenen Jahren nicht gut gelaufen ist, an welchen Stellen mehr hätte laufen müssen und was notwendig ist, um den Anspruch, an dem wir festhalten, in die Realität umzusetzen. Genau deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt und hoffen auch, dass Sie uns dabei unterstützen, ihn an den Migrations- und Justizausschuss zu überweisen, weil wir es für notwendig erachten, dass wir im Migrations- und Justizausschuss nicht nur über den inhumanen Gesetzentwurf der CDU sprechen und sozusagen gar nicht an den Punkt kommen, wo auch mal darüber gesprochen wird, was denn möglich wäre in Thüringen, sondern wir von vornherein nur noch inhumane Flüchtlingspolitik zum Kern haben. Deswegen unsere Bitte explizit an die FDP an der Stelle, uns hier zu unterstützen im Hinblick auf die Ausschussüberweisung. Das würde, denke ich, uns als Rot ‑ Rot ‑ Grün sehr freuen. Und es geht nicht darum, zu schieben und dass wir das nicht ernst meinen. Ich finde den Hinweis spannend mit Blick darauf, dass Sie kritisch angemerkt haben, dass die Umsetzung erst zum 1. Januar 2025 erfolgen soll. Ganz ehrlich: Wir hätten es gern auch schon zum 1. Juni, zum 1. Juli, zum 1. August, wann auch immer, so schnell, wie es möglich ist, und dann aber auch so gut, wie es möglich ist. Allerdings ist uns allen, glaube ich, bewusst, dass, wenn wir so einen Antrag im Ausschuss haben – vielleicht auch zum Verständnis für die Zuhörerinnen dort oben –, dann reden nicht nur wir Abgeordnete darüber, sondern dann versuchen wir, Strukturen, Organisationen, Vereine, Initiativen mit zu beteiligen, was die zu dem Gesetzentwurf meinen, wo sie noch Kritik haben, überhaupt Fehler sehen, wo sie Verbesserungsvorschläge haben oder wo sie auch sagen, das geht gar nicht, zumindest nicht, wenn man dann das Bundesrecht noch beachtet, oder auch, wenn man andere Punkte noch mit betrachtet. Deswegen dauern solche Gesetzentwürfe bis zur Umsetzung dann leider auch mal länger. Und wir wollten keinen unnötigen Druck reinbringen, auch wenn wir gern bereit dazu sind, Druck zu machen und Druck zu geben, sondern uns geht es darum, hier in Thüringen eine gute Politik für Geflüchtete umzusetzen. Und ich will sagen – auch das hatte ich, glaube ich, Ende letzten Jahres schon zum Gesetzentwurf von der CDU mit erklärt und dargestellt –, weil die Kritik kam, man würde oder wir würden nichts für die – in Anführungszeichen – normale Bevölkerung machen – auch da hat Astrid Rothe ‑ Beinlich schon zu Recht darauf hingewiesen –: Was ist denn die normale Bevölkerung? Ich würde ja sagen, erst mal gehören alle mit rein. Und natürlich ist es notwendig, für alle und dann insbesondere für die, die benachteiligt sind, entsprechend mehr politische Maßnahmen in die Tat umzusetzen. Ja, in Deutschland fehlen Sozialwohnungen. Ich hatte Ende letzten Jahres – Herr Schard guckt so, als ob er sich erinnert, da freu ich mich – auf die Studien hingewiesen, die gesagt haben, mindestens 600.000 Sozialwohnungen fehlen in Deutschland. Jetzt gibt es eine neue Zahl von vor knapp einer Woche: 910.000 Sozialwohnungen fehlen. Und da geht es nicht nur um Wohnungen für Geflüchtete, sondern da geht es um Wohnungen für Menschen, die in Mindestlohnverhältnissen sind, die vielleicht auch aktuell in einem Bürgergeldbezug sind und die sich das Wohnen einfach nicht mehr leisten können. Das hängt auch mit Inflation und Ähnlichem mehr zusammen. Das ist überhaupt nicht die Frage. Aber an der Stelle, wo wir sagen, wir wollen eine humanitäre Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, mit dem Argument zu kommen – und das kam ja von dieser Rechtsaußenpartei hier –, Sie machen ja nichts für die normalen Menschen, ist einfach nur wieder mal das, was Sie ständig und immer wieder versuchen, nämlich den Rassismus in jede Debatte reinzutransportieren,
(Beifall DIE LINKE)
und zwar den Rassismus in Form von Ausspielen von Schwachen gegen Schwache – an der Stelle Geflüchtete als schwache Menschen, aber eben auch Menschen, die wenig Geld haben und Unterstützung beispielsweise bräuchten, um endlich eine gute Wohnung auch bezahlen zu können. Da ist die Voraussetzung, dass entsprechende Investitionsmaßnahmen auf Bundesebene gestartet werden. Und da kann ich dann nur eines sagen: Diejenigen, die es auf Bundesebene immer wieder gefordert haben, auch erst vor wenigen Monaten gefordert haben, das ist die damalige noch LinkeFraktion, heute die Linke-Gruppe, die ganz klar gesagt hat, es braucht eine Investitionsoffensive,
(Beifall DIE LINKE)
und die braucht es, um eben den unterschiedlichen Problemen im Bereich der Wohnung, aber auch im Bereich der Kindergärten, Schulen usw. gerecht zu werden. Das Geld ist da. Es ist nur eine Frage, ob man es entsprechend einsetzt. An der Stelle muss ich einfach sagen: Herzlichen Dank für das, was auf Bundesebene die Gruppe der Linken macht, die eine Investitionsoffensive fordert, im Gegensatz zu anderen, die eine Abschiebeoffensive fordern. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Dann hat die Landesregierung jetzt das Wort. Frau Ministerin Denstädt, bitte. Okay, die Landesregierung spricht nicht. Das ist auch in Ordnung. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Gibt es weitere Überweisungswünsche? Die habe ich zumindest nicht vernommen. Dann stimmen wir dazu ab. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 44 a . Tagesordnungspunkt 44 b wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9438 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst zur Begründung Frau Abgeordnete Vogtschmidt aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier oben auf der Tribüne und natürlich auch am Livestream, wir behandeln jetzt gerade den folgenden Punkt, und zwar das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8909. Inhaltlich geht es hier um die Aufnahme des neuen § 7a in das ThürBKG. Hier ist ein Aufbau einer landeseinheitlichen digitalen Alarmierung geregelt. Und wir behandeln übrigens auch den Wegfall der bisherigen Begrenzung auf unter 15 Jahre für das Wahlrecht für Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren zwischen Abfindungszahlungen oder Rentenzahlungen. Mit Blick auf die Plenartagesordnung ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass da auch noch Punkt 44 b draufstand. Ich will kurz erläutern, warum er nicht mehr draufsteht. In der jüngsten Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses, am 25.01. dieses Jahres, lag ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/6083 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, weshalb dann der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8910 zurückgezogen wurde. Der Gesetzentwurf von RotRot-Grün in Drucksache 7/8909 wurde dann im Plenum am 02.11. des vergangenen Jahres an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo dann eine schriftliche Anhörung mit vielen Praxispartnern und ‑ partnerinnen beschlossen und natürlich auch erfolgreich durchgeführt wurde. Beteiligt waren da zum Beispiel der Städte- und Gemeindebund, die Feuerwehrkasse oder auch der Thüringer Feuerwehr-Verband. Aus der Anhörung ergaben sich dann folglich zwei Änderungsanträge, zum einen der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün in Vorlage 7/6100 sowie der Änderungsantrag der Gruppe der FDP in Vorlage 7/6083, und wie zu Beginn erläutert wurde der FDP-Antrag dann zurückgezogen, die inhaltlichen Punkte wurden aber natürlich dann von Rot-Rot-Grün angenommen und auch in den Gesetzesänderungen mit eingearbeitet. Laut der Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss bitte ich damit um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir heute, schneller als gedacht, über diesen Gesetzentwurf beraten können. Es ist ein guter Entwurf, ein gutes Gesetz, was wir hier heute beraten werden. Es geht darum, zwei Dinge anzupacken. Dass wir bei der Digitalisierung vorankommen, das ist eine Forderung, die der Landesfeuerwehrverband auch schon immer aufgemacht hat. Des Weiteren ist auch aus den Kommunen und aus den kommunalen Verbänden da die Nachfrage groß gewesen. Ich freue mich, dass wir die Lösung gefunden haben, auch die Umstellung auf das POCSAG-Verfahren. Des Weiteren haben wir als wichtigen Punkt die Feuerwehrrente. Wir haben ja bisher das Verfahren gehabt, dass man sich diese Summe, die eher einen symbolischen Wert hat, aber für viele Menschen doch natürlich vernünftig und über die Jahre auch angespart worden ist, dass man sich diese einmalig auszahlen lassen kann. Und normalerweise ist angedacht, dass diese Feuerwehrrente immer wiederkehrend einen Beitrag leisten kann. Der ist aber eben so klein, dass wir gesagt haben: Okay, die Nachfrage nach dieser Einmalauszahlung ist so groß, das wollen wir beibehalten, das ist vielfach nachgefragt worden, und dementsprechend haben wir dann bzw. in dem Falle die Regierungskoalition und die FDP diese Lösung vorgeschlagen, dass wir das eben tatsächlich auch verstetigen. Das findet große Zustimmung, ich denke, da werden wir in diesem Hause auch eine große Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg erzielen können. Es ist ja immer wieder von der Novelle des Brandund Katastrophenschutzgesetzes die Rede, der kleinen Novelle. Wenn wir mal ehrlich sind, hat das mit Novelle nicht ganz so viel zu tun. Es sind zwei wichtige Punkte, die wir hier ansprechen, das ist richtig, aber ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, noch mal darauf hinzuweisen, dass wir ja immer noch eine größere Novelle im Werden haben. Wir haben – ich darf daran erinnern – im November 2022 hier im Haus einstimmig einen 15-Punkte-Katalog beschlossen, den wir auch lange – zwei Jahre – vorher beraten haben, wo wir auch gemeinschaftlich im Prinzip Ergänzungen vorgenommen haben, auch aufseiten der Koalitionsfraktionen, und in diesem stand, dass wir 2023 eben einen Gesetzentwurf vorgelegt haben wollen als Thüringer Landtag, um eine ganze Reihe von Änderungen vorzunehmen. Die stetige Nachfrage in den Ausschüssen, die wir natürlich nicht unterlassen haben, hat gezeigt, okay, man ist dabei, ganz viel zu tun, es gab große Treffen von Arbeitsgruppen, was wir sehr gut finden. Es hilft aber insofern nicht unbedingt weiter, weil das nicht vorliegt. Wir haben diesen Entwurf nicht im Jahr 2023 vorgelegt bekommen, sondern im letzten Innenausschuss im Rahmen eines fast einstündigen Vortrags des Innenministers gehört, was hier alles am Laufen ist. Das sind zu großen Teilen vernünftige Ansätze, die natürlich auch auf diesem Antrag basieren, die wir aber immer noch nicht vorgelegt bekommen. Und dementsprechend hoffen wir, dass wir nicht, wie angekündigt im Juni diesen Gesetzentwurf haben werden, denn es ist nun ja wahrlich nicht neu, dass die Legislatur im Sommer enden wird. Dementsprechend möchte ich noch mal darauf drängen, dass wir hier diese umfassenden Änderungen endlich vorgelegt bekommen. Wir haben es in diesem Hause beim Thema „Feuerwehr“ in den vergangenen Jahren doch immer wieder hinbekommen, auch mehrheitliche Beschlüsse zu fassen, teilweise sogar einstimmig, und das sollten wir nicht aufs Spiel setzen, denn kurz vor der Wahl hier noch Dinge sachlich zu besprechen, traue ich nicht allen zu, ich will das einfach mal so formulieren. Dementsprechend bitte ich darum, dass wir das eher vorlegen. Des Weiteren haben wir – das ist heute Morgen auch schon bei Kollegin Meißner angeklungen, im Thüringer Ehrenamtsgesetz, was wir vorgelegt haben, heute hier, auch das Thema „Feuerwehr“ noch mal benannt. Das könnte man vielleicht als Redundanz empfinden, weil wir ja da auf anderen Wegen auch dabei sind, Dinge zu tun. Da wir aber diesen Entwurf nicht kennen – ich habe es gerade geschildert –, ist es und eben wichtig, dass wir das noch mal dort auch formuliert haben, beispielweise auch diese 15-jährige Geschichte mit den Feuerwehrrenten. Des Weiteren haben wir uns auch dort noch mal auf den Weg gemacht und gesagt: Okay, wir möchten bitte erreichen, dass die Ehrungen für die Feuerwehren noch mal ins Auge gefasst werden, dass wir hier das Ehrenamt, insbesondere im Bereich der Feuerwehren, noch mal besonders hervorheben. Frau Stange, wenn Sie sagen, nach 40 Jahren will doch niemand irgendwie noch mal ein bisschen Geld haben, dann ist das vielleicht so. Aber es geht hier nicht um die Zahlung als solche, sondern es geht darum, dass wir natürlich denjenigen, die hier immer wieder den Dienst für die Allgemeinheit leisten, auch Danke sagen. Das ist im Prinzip damit verbunden und deshalb haben wir diesen Feuerwehrbereich noch mal auch in dieses Gesetz mit aufgenommen. Ich komme zum Schluss. Wir werden also, wie gesagt, den heute vorliegenden Änderungen zustimmen. Ich freue mich auch, dass wir im Rahmen der Anhörung noch zwei, drei Dinge ändern konnten. Da gab es noch mal einen konkreten Hinweis aus Artern, dass wir da Dinge anders formulieren sollten. Das ist passiert. Das ist auch eher – sagen wir mal – rechtstechnischer Natur, ausgehend von dem Antrag der FDP, die hier noch mal besser als die Landesregierung aufgepasst hatte – so muss man es formulieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ja, da kann man mal den Applaus genießen. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir hier heute wirklich eine Besserung für die Kameradinnen und Kameraden und auch für die Einsatzkräfte in den Kommunen erreichen können, und deshalb wird es unsere Zustimmung geben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, jetzt ist es vielleicht für Sie mal ein bisschen langweilig, aber für uns auch mal schön, weil wir uns hier nicht immer nur um Sack und Seil streiten, sondern weil es auch mal Punkte gibt, wo wir uns hier weitgehend einig sind, und dazu gehört natürlich immer der Brand- und Katastrophenschutz. Da haben wir auch gestern hier einen sogenannten parlamentarischen Abend gehabt. Da waren die Rettungsorganisationen, die sogenannten Weißen, also die keine Hauptberuflichen oder auch viele Ehrenamtliche in ihren Reihen haben, hier zu Gast und um die kümmern wir uns traditionell immer gemeinsam. Jetzt haben wir heute hier ein Gesetz, das nur einen Teilbereich von Sachen regelt, die wir auch noch in dieser Legislaturperiode novellieren wollen. Da geht es einmal um eine Fristenregelung für die Feuerwehrrente – das hat Kollege Urbach schon gesagt –, aber hauptsächlich darum, dass wir eine digitale Alarmierung schaffen. Das ist eine Sache, die wir nicht aufschieben können, und dieses Vorhaben nimmt heute der Gesetzgeber auf. Und zu jedem guten Gemeinschaftsprojekt gehört, dass die Aufgaben klar verteilt sind. Genau das macht unser gemeinsames Gesetz, um das kümmert sich das Land, um die Digitalisierung und insbesondere die Gesamtkoordination des Projekts; anderes übernimmt die Kreisebene, die eigentlich zuständig ist für die Rettung, etwa den Bau der Funkstandorte, und ein kleiner Teil bleibt dann noch bei den Gemeinden übrig, konkret vor allem dann die Funkmeldeempfänger, also die Pager für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die Retterinnen und Retter, zu beschaffen. Was bringt uns das alles? Digitale Alarmierung heißt, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr aus unterschiedlichen Kommunen flexibel alarmiert werden können, wenn der Ernstfall dies erforderlich macht. Bisher haben wir nur Alarmierungsketten für die örtlichen Feuerwehren, und das ist dann schwierig bei größeren Gefahrenlagen – ich sage mal, nicht unüberwindbar schwierig, das passiert ja schon, aber es wird dann wesentlich vereinfacht, mehrere Einsatzkräfte aus verschiedenen Kommunen zu koordinieren. Das bedeutet auch, dass sich die Verantwortlichen bei Einsätzen ein besseres und schnelleres Bild darüber machen können, wie viele Kameradinnen und Kameraden eigentlich zur Verfügung stehen, und es wird Sie daher auch nicht überraschen, dass wir hier heute zusammen ein Gesetz beschließen, das von der Community der Retter, wenn man so will, der Brand- und Katastrophenschutzfamilie fachlich auch anerkannt wird. Ich möchte deswegen auch hier noch mal wie gestern beim parlamentarischen Abend den Retterinnen und Rettern unserer Hilfsorganisationen, die uns am Mittwochabend ihre konkreten Anliegen ans Herz gelegt haben, danken und auch noch einmal versprechen, dass wir das weitere, das umfassendere Renovierungs- und Novellierungsvorhaben des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes möglichst gemeinsam hier noch in dieser Legislaturperiode schaffen wollen. Herzlichen Dank und ich hoffe auf eine breite Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren, werte Thüringer, es ist schon interessant, dass dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen wurde, zeigt es doch, wie wichtig die Änderungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind, hier aber eben nur zwei kleine notwendige Änderungen und noch nicht die von Herrn Minister Maier seit Langem angekündigte große Gesetzesnovelle. Im letzten Innenund Kommunalausschuss – hat Herr Urban schon gesagt – haben wir erfahren, dass diese umfangreiche Novelle jetzt fertig ist, dass sie wohl noch das Kabinett passieren muss und dann aber unter Verkürzung des Beteiligungsverfahrens noch in dieser Legislatur durchgepeitscht werden soll. Gründlichkeit vor Schnelligkeit, höre ich immer, aber das kann dann hier demnach nicht der Fall sein. Jetzt im Einzelnen zu den zwei Punkten. Es wurde schon gesagt, es geht einmal um die zentralen Rettungsleitstellen, nicht zuletzt haben die Fraktionen aus den Worten „Zentrale Leitstellen“ mit Änderungsantrag vom Donnerstag die Worte „alarmauslösende Stellen“ gemacht. Damit ist aber das Problem nicht vom Tisch, sondern nur in eine neue Worthülse verpackt. Meine Fraktion will den Willen der Landkreise und kreisfreien Städte ernst nehmen, die kein Interesse an den von Rot-Rot-Grün favorisierten Zentralen Leitstellen haben. Sicherlich befinden wir uns hier in einem Spannungsfeld zwischen kommunaler Selbstverwaltung – ich will mal die Begriffe „Freiheit“ und „Selbstbestimmung“ nennen – und der Zuständigkeit des Landes, was also Einheitlichkeit und Kompatibilität stärken würde. Für beide Seiten gibt es sicherlich gute Argumente, aber nach unserem Dafürhalten wird jetzt ein halbherziger Schritt gegangen, der eben nur die Beschaffung der digitalen Alarmierungstechnik in die Hand der Länder legt, aber die Funkstandorte müssen zum Beispiel noch von den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet werden, die Pager von den Gemeinden angeschafft werden, also viele Verantwortlichkeiten. Man könnte ja mal darüber nachdenken, warum nicht alles aus einer Hand, das würde sicherlich einiges vereinfachen. Jetzt noch einige Anmerkungen zur Feuerwehrrente: Die Feuerwehrrente im zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs berücksichtigt hier in § 14a Satz 5 nun den Ruf aus der Praxis, denn den freiwilligen Feuerwehren laufen vor Erreichen der 15-jährigen Anwartschaft die Leute davon. Warum? Weil die Auszahlung des angesparten Rentenkapitals günstiger ist als diese monatliche Auszahlung. Wenn man das einmal angefasst hätte, hätte man dann sicherlich auch noch einige andere Sachen ändern können. Von uns nur noch mal ein paar kleine Anregungen dazu. Auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Kommunalen Versorgungsverbands mit ihren bunten Schönrechnungen findet sich eben außer viel Farbe nicht viel zu diesen Ausführungen. Aus den Antworten der Landesregierung in Drucksachen 7/9334 und 7/9346 aus Kleinen Anfragen unserer Fraktion und der CDU-Fraktion geht hervor, dass die Feuerwehrrente der Einkommensteuer unterfällt. So ist davon auszugehen, dass dann ein erheblicher Anteil der in ihrer Höhe geringen Feuerwehrrente den ehrenamtlichen Angehörigen von Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr über die Rentenbesteuerung wieder genommen wird. Hierzu kommt, dass nach § 5 des Sozialgesetzbuches V Rentenbezüge einer Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, was eine weitere Minderung der Rente bedeutet. Das muss den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auch mal gesagt werden. Die Landesregierung ist angehalten, über den Deutschen Bundesrat eine Änderung des Einkommensteuergesetzes zu erwirken, wonach die ihrer Höhe nach geringen Renten oder alternativen Einmalzahlungen für kommunale Feuerwehrehrenämtler von der Einkommensteuerpflicht und damit auch von der Krankenversicherungspflicht nach SGB V freizustellen sind,
(Beifall AfD)
denn nur so kann eine nachhaltige Förderung des so wichtigen Ehrenamts von Angehörigen der Einsatzabteilung freiwilliger Feuerwehren in Thüringen, wie im Rahmen des § 14a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgesehen, als rechtlicher Anspruch erreicht werden. Unter Zurückstellung eigener Bedenken werden wir – anders als im Innen- und Kommunalausschuss – diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Hello again, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Schülerinnen und Schüler, Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch natürlich die Leute online am Livestream! Direkt vorweg – es wurde schon gesagt, eines ist diese Gesetzesänderung nicht, und zwar die große Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Daher möchte ich eigentlich auch nur noch mal ganz kurz auf die Themen eingehen. Der Prozess zur großen Novelle steht aktuell noch einige Wochen an. Die Praxispartner/ ‑ innen haben uns natürlich darum gebeten, bei den vorliegenden Punkten nicht auf die große Novellierung zu warten, sondern möglichst schnell in einem gesonderten Verfahren die Grundlagen zum Gesetz zu schaffen. Daher stehe ich nun jetzt auch wieder hier und bringe quasi diese kleine Novelle noch mal ein. Als Linke setzen wir uns seit vielen Jahren massiv für die Umsetzung des 1-Prozent-Ziels ein, um – in Auswirkung der Ereignisse des Ahrtals, aber auch der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine – im Notfall ad hoc 22.000 Thüringerinnen und Thüringer versorgen und betreuen zu können. Daher haben wir auch in der Zwischenzeit den Teil der dezentralen Katschutzlager von einst 200.000 Euro in den Millionenbereich aufgestockt. Ich erzähle auch weiterhin gern so lange von diesem 1-Prozent-Ziel in Thüringen, bis wir endlich an diesem Punkt angelangt sind. Denn was benötigen wir für den Ernstfall, damit die Menschen sich selbst schnellstmöglich in Sicherheit bringen können? Richtig, fehlerfreie und moderne Alarmierungstechnik. Das Problem ist aber gerade, dass die bisherige Alarmierung teilweise auf einer über 30 Jahre alten Technik beruht, die fehleranfällig und vor allem auch begrenzt verfügbar ist. Mit Blick auf den Schutz von Kritischen Infrastrukturen müssen wir zudem die Risiken von Cyberangriffen in den Blick nehmen, um die Sicherheit im Ernstfall zeitgemäß herstellen zu können. Schwierig für die aktuelle Problematik ist aber die Tatsache, dass die Alarmierung eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen ist. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Systemen ist definitiv nicht unser Ziel, daher muss ausnahmsweise mal ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 91 der Thüringer Verfassung geltend gemacht werden, denn es geht hier um wirklich nicht viel weniger als das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der ganzen Bevölkerung im gesamten Landesgebiet des Freistaats Thüringen. Deshalb sind standardisierte und vor allem einheitliche technische Vorgaben in einem Landesalarmierungsnetz zu etablieren. Die Gesetzesänderung, die nun vorliegt, vollzieht also grundsätzlich die Mandatierung des Landes zur Umsetzung dieser Modernisierung und auch zur Digitalisierung der Alarmierung. Die drei wichtigsten Parameter sind dabei die Landeseinheitlichkeit, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz von personenbezogenen Daten und natürlich auch absichernde Redundanzen bei Ausfällen. Die Quintessenz – es wurde vorhin auch schon angesprochen – aus der umfassenden Anhörung und im Austausch mit einer Vielzahl an Praxispartnern und ‑ partnerinnen ist nun: Ich präsentiere die Einführung der digitalen Alarmierung. Im Gesetzentwurf wird dann auch ersichtlich, wir haben es hier landesseitig mit Kosten in Höhe von 22 Millionen Euro an Investitionskosten und jährlichen 815.000 Euro Betriebskosten zu tun. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen dann auch noch mal 19 Millionen Euro für Investitionen und 2,6 Millionen Euro für den jährlichen Betrieb zu. Folglich ist es eben ein auf zehn Jahre angelegtes Projekt für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Ich freue mich sehr, das Projekt, das nun quasi vor der Tür steht, heute gemeinsam mit Ihnen zu beschließen. Den zweiten Punkt in der vorliegenden Gesetzesänderung möchte ich auch noch kurz anschneiden, und zwar den Konflikt bei der Feuerwehrrente. Als man damals die zusätzliche Altersvorsorge für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung zum 01.01.2010 eingeführt hatte, hat man die Wahlmöglichkeit auf 15 Jahre begrenzt, eine monatliche Rente zu beanspruchen oder sich dann eben eine einmalige Abfindung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Die Befristung erschließt sich mir zumindest persönlich nicht so wirklich und für viele Kameradinnen und Kameraden scheint eine einmalige Abfindung durchaus attraktiver zu sein als diese monatliche Auszahlung. Das Problem ist aber, dass nach der aktuellen Gesetzeslage die Einsatzkräfte, die jetzt bereits seit 15 Jahren ununterbrochen im Einsatz sind und in den Einsatzabteilungen für die Sicherheit in Thüringen arbeiten, nunmehr den Anspruch auf diese Auszahlung verlieren würden, wenn sie die 15-Jahres-Marke überschreiten, und folglich überlegen, den Dienst komplett zu quittieren. Aber das kann natürlich niemand von uns wollen. Deswegen öffnen wir pragmatischerweise die Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindungsmöglichkeit generell einfach ohne jegliche Frist und streichen das komplett raus. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Prozess der vorliegenden Gesetzesänderung, auch mit Blick auf den gestern Abend stattgefundenen parlamentarischen Abend bei den Hilfsorganisationen hier bei uns im Landtag: Politische Brandstifter versuchen sich oft als sogenannte Retter der Gesellschaft zu inszenieren. Die meisten Kolleginnen und Kollegen hier im Hause wissen um das Ausmaß der aktuellen Gefahr von Demokratiefeinden. Besonders schlimm neben dumpfem Populismus finde ich persönlich jedoch Unwissenheit, und genau dies zeigte Herr Czuppon von der sogenannten Alternative außerordentlich gestern, wie wenig er sich tatsächlich mit einem Thema befassen kann. Ich frage mich ganz ehrlich, wie wenig man sich tatsächlich für Inhalte interessieren kann, denn in der Realität sieht es so aus, dass die Brandstifter von rechts sich bei den jüngsten Änderungen vom Rettungsdienstgesetz, die wir im vergangenen November hier im Plenum auch beschlossen haben, gar nicht erst eingebracht oder überhaupt an Lösungen beteiligt haben. Stattdessen haben sie zudem bei Abstimmungen im Landtag verweigert, neue Stellen für Fachlehrer/ ‑ innen an der Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz auszubringen oder überhaupt die Mittel für den Landesfeuerwehrverband zu erhöhen. Als wir einen Antrag im Landtag vorlegten, erstmals seit 1993 die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung anzupassen, damit Stadtbrandmeister, Wehrführende oder auch Jugendfeuerwehrwarte doppelte Entschädigung erhalten, hat sie sogar offensiv dagegengestimmt, siehe den Antrag von Rot-Rot-Grün 2017, der ist Ihnen ja allen sicherlich irgendwie bekannt. Herr Czuppon ist schon gar nicht mehr da. Aber auch das zeigt eigentlich, was ich gerade gesagt habe, wie wenig man sich tatsächlich für das Thema interessieren kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Als wäre das nicht alles schon genug, lagen in den jüngsten Haushaltsdebatten auch Anträge vor – das ist Ihnen auch alles bekannt, wurde auch schon oftmals hier hervorgezogen –, die im Bereich „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ insgesamt 15 Millionen Euro kürzen wollten und stattdessen irgendwie ohne Sinn und Verstand und erst recht ohne Zweckbindung die Mittel an die Kommunen per Gießkanne verschütten wollten. Gestern Abend wurde übrigens aufseiten der AfD geleugnet, dass es diese Anträge gab. Mir persönlich sind sie im Abgeordneteninformationssystem noch sehr präsent, da steht es nämlich auch noch schwarz auf weiß drin.
(Beifall DIE LINKE)
In den demokratischen Parteien haben wir uns in einer sachdienlichen Debatte auf Änderungen im Brand- und Katastrophenschutz geeinigt. Ich bin auch froh, dass wir so gute Rückmeldungen von unseren Praxispartnern und ‑ partnerinnen bekommen haben, und schätze die Zusammenarbeit sehr, auch im Ausschuss. Doch lassen Sie uns wirklich alle nie vergessen, wer tatsächlich zum Wohle der Gesellschaft agiert und wer nur menschenverachtende und faschistische Ideologien beizutragen hat. Denn ich kann nur noch mal betonen, dass wir als demokratische Fraktionen hier für inhaltliche Sachpolitik stehen. Wir stehen für die Zivilgesellschaft und wir stehen auch generell für die Demokratie in unserem Freistaat. Ich bitte um Annahme der vorliegenden Gesetzesänderung und bedanke mich für den Arbeitsprozess.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade nach dem parlamentarischen Abend der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen gestern freut es mich, dass wir heute im Bereich des Katastrophenschutzes wieder einen Schritt nach vorn machen. Es ist schön, dass für das Problem der 15-Jahres-Frist bei der Feuerwehrrente so schnell eine Lösung gefunden wurde. Dass der Formulierungsvorschlag von Rot-Rot-Grün rechtlich falsch war – geschenkt. Da haben wir gern mit unserer Formulierung ausgeholfen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Somit war es dann doch gut, dass wir im letzten Jahr zwei Gesetzentwürfe zur Feuerwehrrente vorliegen hatten. Damit, meine Damen und Herren, kann dann auch die CDU diesen Teil aus ihrem neu vorgelegten Gesetz zum Ehrenamt streichen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um meine Aufforderung vom parlamentarischen Abend gestern zu wiederholen, und mich direkt an die Aktiven im Katastrophenschutz wenden. Je konkreter sie uns sagen, welche Änderungen notwendig sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das auch tatsächlich umgesetzt wird und umgesetzt werden kann. Die heutige Änderung der Feuerwehrrente ist dafür das beste Beispiel.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit komme ich zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs. Wir halten die Modernisierung der Alarmierungstechnik für ein wichtiges Anliegen. Es ist in unseren Augen auch richtig, dies in die Hand des Landes zu legen. Aber wir haben auch die Bedenken der Kommunen vernommen, die mit Blick auf die Unterhaltungskosten geäußert wurden. Deshalb werden wir uns natürlich auch an der Stelle weiter dafür einsetzen, die Kommunen angemessen und ihren Aufgaben entsprechend zu finanzieren,
(Beifall Gruppe der FDP)
nicht nur, aber auch im Bereich des Katastrophenschutzes. Ich nenne an der Stelle mal wieder nur das Stichwort der Methodik zur Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ein Wort zu dem AfD-Genörgel zur Besteuerung von Renten: Das ist Bundesrecht. Da muss ich mich fragen, wenn Sie das für so relevant halten, wo denn da die Initiative Ihrer Bundestagsfraktion ist. Ich habe bis jetzt zumindest keine wahrgenommen. Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich hier noch mal ein paar Worte an das Ministerium richten: Wir warten auf einen Entwurf für eine große Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
(Beifall CDU)
Darauf warten wir schon länger und mit Blick auf die ablaufende Legislaturperiode muss da bald etwas kommen, sonst wäre die Reform womöglich auf unbestimmte Zeit verschoben. Das soll und darf gerade im Bereich des Katastrophenschutzes nicht passieren. Schon im Respekt vor den Aktiven und oft auch ehrenamtlich Aktiven im Katastrophenschutz. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ein Gesetz, bei dem wir uns mal wieder weitgehend einig sind. Ich glaube, es ist schon eingehend darüber gesprochen worden, was Teil dieses Gesetzes ist. Es ist quasi vor allen Dingen der Hauptschwerpunkt auf der digitalen Alarmierung und damit natürlich auch der digitalen Transformation der Alarmierungssysteme in Thüringen. Wir setzen uns zum Ziel, einen landesweiten Standard für die digitale Alarmierung zu etablieren. Das ist kein geringfügiges Unterfangen, sondern eine notwendige Entwicklung hin zur Digitalisierung im Katastrophenschutz. Die eigentliche Arbeit liegt dann auch noch vor uns. Wenn Sie sich gerade anschauen, wie auch die digitalen Alarmierungskonzepte in anderen Bundesländern aufgebaut werden, in Rheinland-Pfalz beispielsweise, müssen wir uns natürlich dann auch noch darüber unterhalten, wie das praktisch umgesetzt wird. Kollegin Vogtschmidt hat schon darauf hingewiesen, dass wir damit ein Stück weit in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Das ergibt aus meiner Sicht auch in der Frage tatsächlich Sinn, denn bei der Digitalisierung gibt es im Ernstfall eben keine Landkreis- oder Gemeindegrenzen. Und es ist auch nicht sinnvoll, bestimmte Dinge bei dieser Frage komplett einzeln in den Landkreisen oder in den kreisfreien Städten zu erledigen. Von daher ist es hier Teil dieses Gesetzes und hat aus unserer Sicht auch eine zentrale Bedeutung. Wir übernehmen also als Land die zentralen Aufgaben, wie beispielsweise die Funkplanung und Schulungen, und die Gemeinden und Landkreise sind verantwortlich für den Betrieb und die Wartung des Alarmierungsnetzes. Diese Umstellung bedeutet auch eine Entlastung für die Kommunen, im Gegensatz zu dem, was Herr Czuppon gerade wieder mal behauptet hat, er wollte es ja wieder umdrehen und wollte wieder sagen, es ist alles ganz kompliziert und die Kommunen müssen ganz viel machen. Das sehe ich explizit nicht so. Der Freistaat übernimmt einen wesentlichen Teil des Verwaltungsaufwands und auch die damit verbundenen Kosten. Ein weiterer Punkt ist die eben auch schon erwähnte Einführung zusätzlicher AltersvorsorgeWahlmöglichkeiten bei der Feuerwehrrente, zwischen monatlicher Rente und einmaliger Zahlung eine Flexibilisierung einzuführen. Mit Blick auf die Diskussion über die kleine/große Novelle, wie auch immer wir das am Ende nennen, haben wir jetzt im Brand- und Katastrophenschutzgesetz einige Sachen vorgezogen, die eine gewisse Dringlichkeit hatten und die auch noch mal sehr vehement gefordert worden sind. Parallel dazu hat das Innenministerium diverse Sachen in einer größeren Reform auch noch mal angehört. Das ist auch nicht trivial in diesem Bereich. Und immer darauf rumzupochen, dass es alles viel zu lange dauert, wird, glaube ich, der Gesamtaufgabe nicht gerecht. Wir müssen hier wirklich viele Verbände und sehr unterschiedliche Gruppierungen miteinander in Harmonie bringen. Das ist sozusagen eine ernste Herausforderung und wir sollten da auch wirklich gut vorangehen.
(Beifall CDU)
Insbesondere, weil ich glaube, dass der Katastrophenschutz – wir haben gestern Abend, Herr Walk, und ich glaube, Jonas Urbach war auch da, darüber gesprochen, dass der Katastrophenschutz auch in Thüringen mal noch ein ganz anderes Gewicht bekommt. Wir haben jetzt wieder die Hochwasserereignisse gehabt, aber wir haben natürlich auch mit der Klimakrise zunehmend damit zu kämpfen, dass der Katastrophenschutz gut aufgestellt ist. Deswegen sollten wir das gut überlegt machen. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn wir uns in diesen Bereichen ja sonst am Ende eigentlich immer relativ einig sind, wir es auch noch schaffen, in dieser Legislaturperiode tatsächlich die größere Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes hinzubekommen. Natürlich liegt unser Fokus beim Katastrophenschutz vor allen Dingen darauf, eine Katastrophe zu verhindern, das heißt also, vor allen Dingen mit präventiven Maßnahmen zu schauen, dass wir nicht erst an den Punkt kommen, wo wir größere Maßnahmen umsetzen müssen. Wir müssen natürlich an vielen Stellen investieren, aber wir müssen vor allen Dingen die Auswirkungen der Klimakrise minimieren. Die Auswirkungen der Klimakrise zu minimieren, ist aktiver Katastrophenschutz.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist, glaube ich, noch nicht bei allen Fraktionen in diesem Hohen Haus angekommen, aber genauso ist es und als Bündnis 90/Die Grünen werden wir uns dafür natürlich sehr stark einsetzen. Das beinhaltet auch eine verstärkte Forschung in klimaresiliente Infrastruktur, wie Hochwasserschutzsysteme und widerstandsfähige Netzwerke für die Energieversorgung – das ist ein Teil –, und da hat Forschung aus unserer Sicht eine wichtige Schlüsselrolle. Was wir aber natürlich auch leisten müssen, ist, die Transformation von Forschungsinhalten und ‑ erkenntnissen dann auch tatsächlich zu benutzen, um sie in den Bevölkerungsschutz einbauen und so unsere Reaktionsfähigkeit auf Katastrophenfälle auch weiter verbessern zu können. Weiterhin gilt es – und das dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, auch das ist gestern Abend ein großes Thema gewesen, heute Morgen auch schon –, die ehrenamtlichen Strukturen zu reformieren und zu verbessern und für alle Bevölkerungsgruppen auch tatsächlich attraktiv und zugänglich zu machen. Wir brauchen zeitgemäße Ausbildung und ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Nutzung von Potenzial von moderner Technologie und Digitalisierung konnte man ja gestern auch noch mal draußen bewundern mit der Firma BINZ, die das auch noch mal vorgeführt hat. Abschließend möchte ich es nicht versäumen, der FDP für den Rückzug ihres Gesetzentwurfs und die konstruktiven Verhandlungen nach der Anhörung auch herzlich zu danken. Wir konnten uns gut einigen und ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit erhält für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Schenk das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den Zielstellungen der Änderungen hat der Minister in der ersten Lesung und haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, jetzt schon detailliert ausgeführt. Deswegen verzichte ich darauf, das noch mal erneut im Detail klarzuziehen. Nur einige wenige Worte: Die Anhörung und die Ausschussberatungen haben den Änderungsbedarf am Gesetzentwurf ergeben. Dem wird mit dem Beschlussvorschlag des Innen- und Kommunalausschusses nun Rechnung getragen. So wurde – das wurde gerade schon angesprochen – in § 7a zur digitalen Alarmierung auf Bitte der Fraktionen Linke, SPD, Grüne eine Änderung in Absatz 3 Ziffer 7 vorgenommen. Hiernach ist vorgesehen, dass die Funktechnik zukünftig nicht nur in Leitstellen, sondern auch in anderen alarmauslösenden Stellen integriert werden kann. Diese Änderung folgt einem Hinweis aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren und ist nachvollziehbar und ich unterstütze das ausdrücklich. In § 14a wurde zur Feuerwehrrente der ursprüngliche Formulierungsvorschlag der Gruppe der FDP aus Drucksache 7/8910 übernommen, da diese Formulierung – Herr Abgeordneter Bergner hat es schon gesagt – nach Einschätzung der Feuerwehrkasse beim Kommunalen Versorgungsverband der Intention des Gesetzentwurfs sprachlich besser gerecht wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie haben vom Geschenk gesprochen: Das Geschenk haben wir gern angenommen und ich finde, da zeigt sich wieder – Abgeordnete Marx hat es ausgeführt –, dass, wenn man gemeinsam an einem Ziel arbeitet, dann doch die wohl beste Formulierung herauskommt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der nun vorliegenden Fassung zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird die landesweite digitale Alarmierung der Einsatzkräfte ermöglicht. Darüber hinaus stärken wir mit der Ausweitung der Wahlmöglichkeit für die Auszahlungsphase der Feuerwehrrente das ehrenamtliche Engagement der Einsatzkräfte. Ich möchte da die Ausführungen von Abgeordneter Vogtschmidt ausdrücklich unterstreichen. Ich kann deswegen nur empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zuzustimmen. Ich möchte abschließend noch einige Worte zu der hier schon oft angesprochenen großen Novelle sagen: Herr Czuppon, Sie haben ja gesagt, es wird immer schnell Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelobt und in dem Zusammenhang wird ja häufig auch vom sogenannten Referentenentwurf gesprochen. Ich möchte nur mal klarstellen: Es handelt sich ja nicht darum, dass wir jetzt quasi aus Trägheit oder Langeweile aus dem Ministerium diesen Entwurf nicht vorlegen, sondern – das hat auch Abgeordnete Henfling gerade unterstrichen – es geht ja gerade darum, einen Gesetzentwurf schon in der hinreichend qualifizierten Form vorzulegen, damit die vielen unterschiedlichen Interessen am Ende auch gebündelt sind und die Ziele, die wir hier wohl gemeinsam teilen, auch umgesetzt werden können. Sie sehen ja an diesen jetzt vorliegenden zwei kleinen Änderungen, dass da schon im Dialog der demokratischen Fraktionen eine Verbesserung erzielt werden konnte. Ich hatte es gerade mit Verweis auf Abgeordneten Bergner angesprochen. Insofern kann ich zwar verstehen, dass Sie die hohe Dringlichkeit unterstreichen, möchte aber hier noch mal betonen, dass es uns natürlich auch darum geht, einen qualifizierten Gesetzentwurf vorzulegen, und wir selbstverständlich kein Interesse daran haben, diese Reform zu verschleppen und/oder im parlamentarischen Prozess zu verkürzen. Es gibt jetzt einige wenige, die das vermutlich trotzdem bestreiten werden, dass das so ist, aber das sind dieselben Leute, die auch die Ausführungen auf unserer Internetseite als „viel Geschmiere mit Farbe“ bezeichnet haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Ich kann jetzt keinen weiteren Bedarf nach Aussprache erkennen, deswegen schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/9438. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und ein fraktionsloser Abgeordneter. Das scheint das ganze Haus zu sein. Ich frage trotzdem noch mal: Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8909 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Abgeordneten des Hauses. Wir prüfen trotzdem noch mal formal: Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9380 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Frau Staatssekretärin Feierabend, Sie haben das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste hier direkt im Landtag live und auch sehr geehrte Gäste im Livestream, zur ersten Beratung liegt Ihnen heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes vor, eine sogenannte kleine Krankenhausnovelle. Die dritte Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vom 6. Dezember 2022 zum Thema „grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ hat seit ihrer Veröffentlichung reges Interesse bundesweit gefunden. Während sich nahezu alle Beteiligten über die Notwendigkeit einer derartigen Reform einig sind, gibt es abweichende Einschätzungen zur konkreten Ausgestaltung. Nach einem intensiven gemeinsamen Arbeitsprozess haben Bund und Länder am 10. Juli letzten Jahres ein Eckpunktepapier vereinbart, in dem in Umsetzung der dritten Empfehlung der Regierungskommission die Einführung einer Vorhaltevergütung basierend auf bundeseinheitlich definierten Leistungsgruppen konsentiert ist. Die Länder als Inhaber der Planungshoheit im Bereich der stationären Krankenhausversorger müssen den Kliniken, damit sie diese neue Vergütungsart erhalten können, künftig Leistungsgruppen zuweisen. Mit Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards in der neuen Kategorie „Leistungsgruppen“ ist es auch sinnvoll, die Systematik der Krankenhausplanung von der jetzigen Orientierung an Fachabteilungen nach den Facharztgruppen der Weiterbildungsordnung für Ärzte auf die Planungen nach Leistungsgruppen umzustellen. Hierfür bedarf es einer Anpassung unseres Thüringer Krankenhausgesetzes. Derzeit sieht das Gesetz zwingend die Zuweisung von Versorgungsaufgaben nach Fachrichtungen der Weiterbildungsordnung der Ärzte vor. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz ist eine Minimalanpassung, eine kleine Krankenhausgesetznovelle, vorgesehen, um die erforderliche Flexibilität im Rahmen der Krankenhausplanung zu ermöglichen. So wird in § 4 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes eine Formulierung gewählt, die den Freistaat auch künftig dazu verpflichtet, im Krankenhausplan und in diesen umsetzenden Feststellungsbescheiden Versorgungsaufgaben festzulegen. Dabei wird die Planungsbehörde nach Abstimmung im Krankenhausplanungsausschuss jedoch in Zukunft frei sein, die sachgerechte Planungssystematik zu wählen. Die schon bislang sehr großzügig gefasste Aufzählung möglicher Konkretisierungsformen der Versorgungsaufgaben wird durch den im Eckpunktepapier zwischen Bund und Ländern geeinten Begriff der Leistungsgruppen im vorliegenden Gesetzentwurf ergänzt. Auf Basis von Leistungsgruppen soll künftig nach Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes des Bundes die Vorhaltevergütung ausgezahlt werden. Auch wenn ein Referentenentwurf des Bundesgesetzes leider immer noch nicht vorliegt, die Einführung von Leistungsgruppen wird auf jeden Fall Bestandteil der Reform sein. Daher wird dieser Terminus neu in die Aufzählung der möglichen Vorgaben von Versorgungsaufgaben aufgenommen. Mit der Freigabe der Wahl der Planungssystematik kann der Transformationsprozess vom heutigen System mit der Ausweisung von Fachrichtungen im Krankenhausplan und einer im Wesentlichen auf Fallpauschalen basierenden Vergütung hin zu einer auf Leistungsgruppen ausgerichteten Planung mit einem Vergütungsmix aus Pflegebudgets, Vorhaltekosten, Residual-DRG in sicherem landesrechtlichen Rahmen angegangen werden. Auf diese Weise kann zudem für den Bereich der psychiatrischen Disziplin weiter nach Fachrichtungen geplant werden. Die Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes erstreckt sich lediglich auf den Bereich der somatischen Krankenhausdisziplin. Leistungsgruppen für die Fächer Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik sowie Psychiatrie und Psychosomatik und Psychotherapie werden derzeit nicht erarbeitet. Dies entspricht der Achten Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Versorgung vom 29. September 2023. Zumindest mittelfristig werden wir daher im Thüringer Krankenhausgesetz für die psychiatrischen Disziplinen weiter die Möglichkeit benötigen, eine fachrichtungsbezogene Planungssystematik zu wählen. Schließlich können auch die aktuellen Feststellungsbescheide zum 7. Thüringer Krankenhausplan weiter einer gesetzlich zulässigen Planungssystematik folgen. Die in der Novelle gewählte offene Aufzählung ermöglicht zudem, dass sektorenübergreifende Versorger, sogenannte Level-1i-Krankenhäuser, im Thüringer Krankenhausplan ausgewiesen werden können. Sie sollen nach derzeitigem Kenntnisstand weder Fachrichtungen noch Leistungsgruppen zugewiesen bekommen. Im Anhörungsverfahren der Landesregierung wurden die stimmberechtigten Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses nach § 5 Thüringer Krankenhausgesetz beteiligt. Die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen haben in einer gemeinsamen Stellungnahme uneingeschränkt die vorgesehene Gesetzesanpassung befürwortet. Sie haben ergänzend angeregt, bereits im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs zusätzliche Rechtsgrundlagen für ein Angebot sektorenverbindender Grundversorgung im ländlichen Raum zu schaffen. Im Ergebnis der Verbändeanhörung hat die Landesregierung keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Zum einen sichert schon die von uns gewählte Formulierung im Änderungsgesetz, dass sektorenübergreifende Anbieter, wie auch immer sie im neuen Bundesreformgesetz letztlich heißen mögen, im Thüringer Krankenhausplan ausgewiesen werden können. Zum anderen ist die Etablierung von Modellprojekten jetzt auch schon im bestehenden Rechtsrahmen möglich. Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses nach § 5 Krankenhausgesetz haben dem vorliegenden Entwurf vollumfänglich zugestimmt. Auch wenn der Reformprozess auf Bundesebene derzeit ins Stocken geraten ist, gehe ich davon aus, dass im Laufe dieses Jahres – Herr Minister Lauterbach hat angekündigt, im April – im Bundeskabinett das Krankenhausverbesserungsgesetz verabschiedet werden kann. Es sind noch viele Fragen offen. So wird mit dem Gesetz der Grundstein für eine auf Leistungsgruppen basierende Umstellung des Finanzierungssystems und die Einführung einer Vorhaltevergütung geschaffen. Es ist wichtig, dass wir in Thüringen diese Aspekte im Rahmen der Krankenhausplanung berücksichtigen können. Ich freue mich auf eine zügige Beratung im Fachausschuss sowie auf eine weitere parlamentarische Debatte, denn wir brauchen diese kleine Krankenhausnovelle in Thüringen. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Staatssekretärin und liebe Kollegen, ich glaube, Gesundheit schätzt man erst dann, wenn man sie nicht mehr hat, und ich glaube, manch einem hier geht das so im Kleinen, so wie mir in der letzten Woche, wenn man erkältet ist, aber es geht anderen natürlich auch so, wenn es große Erkrankungen sind, wenn man zum Beispiel eine große OP vor sich hat. Genau in diesen Fällen überlegt man sich ganz genau, wo ich behandelt werden möchte, wenn es eine planbare OP ist, wenn es kompliziert ist. Und da sagen laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse von der letzten Woche 95 Prozent der Menschen: Ich möchte dort operiert werden, wo die meiste Fachexpertise ist, ich möchte dort operiert werden, wo es am ehesten gut wird und ich auch schnellstmöglich wieder gesund werde. Ich für meinen Teil kann das unterschreiben, ich weiß nicht, wie Sie das sehen, aber genau das, diese Realität anzuerkennen, hat dazu geführt, dass wir im Bund im Moment die Diskussion einer großen Krankenhausreform haben. Diese Krankenhausreformdebatte, die Frau Staatssekretärin schon angesprochen hat, die bisher im Bund auch blockiert wurde und wo jetzt aber die CDU-geführten Bundesländer anerkannt haben, dass wir uns da mit größeren Schritten bewegen müssen und deswegen jetzt endlich auch das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss landet, bedeutet – und das wurde eben auch schon angedeutet –, dass dieses Jahr durchaus ein Jahr der großen Reformen im Gesundheitsbereich deutschlandweit werden kann. Diese Reformen betreffen natürlich damit auch Thüringen und es ist deswegen absolut wichtig und richtig, dass wir hier Vorsorge treffen und uns auf den Weg machen. Deswegen dieses schlanke Änderungsgesetz, was wirklich sehr übersichtlich ist. Also mit gerade mal 50 Wörtern wird unser aktuell bestehendes Thüringer Krankenhausgesetz geändert. Das klingt jetzt nach sehr wenig Änderung, hat aber natürlich in der Wirkung eine umso größere Durchschlagskraft. Deswegen aus meiner Sicht noch mal ganz kurz eine Erläuterung: Warum brauchen wir das? Warum brauchen wir diese kleine Änderung im Thüringer Krankenhausgesetz? Warum müssen wir hier in die Vorhand kommen? Ich nehme Sie einmal ganz, ganz kurz mit zu Zeiten von Corona, denn da kommen einige Erkenntnisse her, denn auch Politik lernt ja bekanntlich. Also wir nehmen ja durchaus auch unsere Erfahrungen ernst und versuchen, Dinge besser zu machen. Und wir haben in der Coronazeit gemerkt – und Thüringen war wirklich gut darin –, dass, wenn wir überall im Land Krankenhäuser als Anlaufstellen haben und jemand erkrankt, und zwar so stark erkrankt, dass er ins Krankenhaus muss, wenn wir diese Anlaufstellen haben und Ärzte vor Ort feststellen, das wird doch kompliziert, also um mit Coronaworten zu sagen, da wird jemand beatmungspflichtig oder Ähnliches, dass dann das Outcome des Patienten, also die Genesung, die Überlebenschance etc. viel, viel besser ist, wenn er in Spezialzentren behandelt wird. In dem Fall waren das Jena oder Erfurt. Und das war eine Erfahrung, die uns gelehrt hat, weil wir in Thüringen ein sehr gutes Outcome unserer Patienten hatten, dass das ein Modell für die Zukunft ist, dass wir in der Tat unsere Häuser in der Fläche, aber eben die Vernetzung zu den großen Häusern brauchen und – und da kommt jetzt das Geld ins Spiel – die kleinen Häuser in der Fläche deswegen nicht bankrottgehen, wenn mit einem Mal ihr Bett leer wird. Das war ja bisher immer der Punkt. Wenn mit einem Mal ein Bett leer ist, kriegt man nichts mehr bezahlt, also nimmt ein Haus auch kein Geld mehr ein und kommt in eine finanzielle Schieflage. Wir sehen das gerade schon bei einigen Häusern in Thüringen, die allerdings die Betten – da geht es gar nicht darum, dass sie die vielleicht nicht belegen können – nicht öffnen können, weil ihnen das Fachpersonal fehlt, und mit einem Mal können bestimmte Dinge nicht mehr gemacht werden und es wird nicht mehr genug Geld erwirtschaftet. Also die Not ist bereits auch hier schon vorhanden. Wir haben aber gelernt, das funktioniert. Aber es funktioniert nur dann, wenn ein Krankenhaus auch das leere Bett, also diese sogenannten Vorhaltekosten, bezahlt bekommt. Also wenn es dafür bezahlt wird, dass es da ist, dass es Fachpersonal vorhält und dass es Betten vorhält. Und das soll auf Bundesebene genau die neue Krankenhausreform leisten können, damit wir dann – wie gesagt – auch Fachkräfte gezielter einsetzen und damit auch effizienter haushalten können. Dafür müssen wir natürlich auch in Thüringen für unsere Krankenhäuser ihre Gesamtrolle neu bewerten, wir müssen sie quasi in neue Gruppen einteilen – die Staatssekretärin sagte es schon – und insofern brauchen wir genau diese Änderung an unserem bestehenden Thüringer Krankenhausgesetz. Lassen Sie mich noch zum Abschluss sagen: Das hört sich nach viel Zukunft an. Die Zukunft steht aber vor der Tür und die wird uns hoffentlich auch schnellstmöglich erreichen, damit wir eben genau die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken retten, damit wir die Qualität der medizinischen Versorgung vor Ort und auch im Gesamtkontext sichern können, damit der Patient am Ende die beste Genesung hat, die es in Deutschland und auch in Thüringen gibt. Wir haben eine gute medizinische Versorgung und wir können wirklich immer das Beste leisten. Nur, wir müssen das eben auch effizient tun und dürfen damit nicht verschwenderisch umgehen. Deshalb möchte ich auch jedem Krankenhausstandort hier in Thüringen die Sorge nehmen, dass mit so einer Änderung möglicherweise Standorte in Erfurt, in Thüringen gefährdet sein könnten. Das sind sie absolut nicht! Also genau diese Reform soll dazu führen, dass unsere Standorte gesichert werden, dass sie sich besser vernetzen, dass sie besser zusammenarbeiten, und dass wir hier in Thüringen wirklich damit unsere medizinische Versorgung absichern und auch finanziell absichern. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute diskutieren wir zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, Leistungsgruppensystematik einzuführen und die Entwicklung von intersektoralen Leistungen. War aber bereits im November 2020 Thema hier im Landtag, nämlich im Rahmen eines FDP-Antrags für eine entsprechende Modellregion. Wir haben also – jetzt haben wir 2024 – vier Jahre verloren, uns intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und Änderungen auf den Weg zu bringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Grundsätzlich begrüße ich, dass mit dem Gesetzentwurf die Umstellung der Planungssystematik auf Leistungsgruppen und die Möglichkeit der Benennung sektorenübergreifender Versorger vorgenommen werden soll, denn der aktuelle Krankenhausplan ist nicht mehr zeitgemäß. Die Planungsgrundlagen sind nicht mehr zeitgemäß, und das entspricht auch nicht mehr der Versorgungsrealität. Denn mit den Mitteln der derzeitigen Krankenhausplanung sind eine gezielte Steuerung der stationären Leistungserbringung sowie die Erreichung der durch gesetzliche Regeln gesteckten Ziele in Thüringen nur noch sehr schwer zu verwirklichen. Regelmäßige Bedarfsprognosen zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung unter Berücksichtigung heterogener Trends für unterschiedliche Leistungsbereiche werden derzeit nicht in ausreichendem Maße durchgeführt. Da bedarf es aus unserer Sicht einer Fokussierung auf den aktuellen Stand der Wissenschaft, um die entsprechenden Vorgaben des § 4 Abs. 2 Satz 8 Thüringer Krankenhausgesetz eben zielgerichtet und auch verantwortungsvoll umzusetzen. Zentral ist, dass man sich nicht länger an Auslastungen orientiert, dass man die Dinge nicht fortschreibt, sondern schaut, welche Versorgung in den einzelnen Regionen tatsächlich benötigt wird, eben aufgrund der Frage, was auch abgerufen wird. Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf. Der bleibt nämlich leider hinter den notwendigen Reformen der Krankenhausplanung in Thüringen zurück. Aber auch das hätten Sie wissen können, hätten Sie sich mit dem Antrag der FDP, also von uns, aus dem Sommer 2022 beschäftigt. Da hieß es: Planungssicherheit herstellen, Reformpotenziale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich gebe zu, das war ein recht komplexer Antrag, und er hat es noch nicht mal in den Ausschuss geschafft, und jetzt durch die Hintertür ereilt uns dieses Thema doch ein bisschen schmalspurmäßig wieder hier im Landtag. Aber dazu komme ich noch.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es braucht nämlich eine leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierte Krankenhausplanung, eine effiziente Steuerung der Versorgung. Dazu brauchen wir die Entwicklung eines Instruments zur Analyse und Auswertung des Versorgungsgeschehens. Es muss nämlich zukünftig geprüft werden, ob die für die Verhandlung regionaler Planungskonzepte notwendige Versorgungsanalyse und die Bedarfsprognose je Leistungsgruppe aktualisiert werden müssen. Durch eine Verknüpfung der Leistungsgruppen mit der Investitionsfinanzierung ließe sich eine sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel zukünftig gewährleisten und sicherstellen. Zentral ist aber für die Ermöglichung bedarfsgerechter Leistungsangebote, dass wir die strikte Trennung zwischen stationären und ambulanten Versorgungsbereichen überwinden müssen. Durchführung: Dazu brauchen wir erst mal eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung, damit wir überhaupt wissen, welche Bedarfe es in den einzelnen Regionen gibt, sodass wir dann mit der Struktur entsprechend langfristig darauf reagieren können, und natürlich – das ist aber bundesebenenseitig – die Entwicklung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems. Aber das ist angestoßen. Also, bei der Krankenhausplanung muss es um Qualität gehen, nicht nur um die Frage des Arztes in nächster Nähe, sondern dass der Patient immer zum richtigen Arzt und in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden muss. Der Planungsansatz muss also an einen geeigneten Qualitätsvorgang geknüpft sein sowie ein einheitliches und verbindliches Qualitätsniveau muss festgelegt werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dazu drei Schritte – erster Schritt: Definition der geeigneten Qualitätsindikatoren, zum Beispiel Facharztqualifikation und – eben wichtig, demografischer Wandel – Verfügbarkeit der Fachärzte, und zwar für jede Qualitätsdimension. Zweiter Schritt: Ausarbeitung von Ausprägungen je Indikator, zum Beispiel drei Stufen zur Facharztverfügbarkeit. Dritter Schritt: Festlegung der Ausprägungen je Indikator und Leistungsgruppe, zum Beispiel Facharztverfügbarkeit Stufe 3, für die einzelnen Leistungsgruppenschritte. Diese Qualitätsvorgaben müssen standardisiert über eine digitale Plattform tagesaktuell überwacht werden können, damit man die Rückschlüsse sofort hat, um in der Struktur nachsteuern zu können. Auf die Feststellung von Verstößen müssen Sanktionierungsmaßnahmen oder eben Auflagen ermöglicht werden, um ein entsprechendes Leistungscontrolling zu gewährleisten. Wer Leistung in der entsprechenden Qualität aufgrund von strukturellen Problemen nicht anbieten kann, der darf sie auch nicht länger anbieten.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Ich komme zum Schluss. All das findet sich aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf: Es ist eine kleine Novelle, noch nicht mal, es ist maximal eine klitzekleine Novelle.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, es wurde jetzt schon viel Richtiges gesagt. Eigentlich brauche ich dem, was Frau Dr. Klisch eben gesagt hat, nicht viel hinzuzufügen. Die Staatssekretärin hat es auch noch mal gesagt, wir müssen diese kleine Krankenhausnovelle, die jetzt Gott sei Dank vorliegt, schnellstmöglich im Ausschuss beraten und wieder zurücküberweisen, damit das auch in Kraft treten kann – denn diese kleine Krankenhausnovelle für das Krankenhausgesetz ist ein großer Schritt – und damit die Reformen – wie schon gesagt wurde – endlich auf Bundesebene greifen können. Es wurde auch schon gesagt: Den Krankenhäusern sollen zukünftig Leistungsgruppen zugewiesen werden und die sollen bundeseinheitlich definiert sein und listen bestimmte Voraussetzungen und Qualitätskriterien auf. Auf dieser Basis wird künftig eine Vorhaltevergütung gezahlt und damit werden die Krankenhäuser wirtschaftlich gestärkt. Bislang erhalten die kleinen Kliniken Pauschalen für Behandlungsfälle. Was das bedeutet, davon haben wir alle schon mal gehört. Es führt aufgrund des enormen wirtschaftlichen Drucks, der auf den Häusern lastet, zu mehr Operationen, mehr Betten, mehr Fachabteilungen, das wurde hier auch schon gesagt. Um diese Spirale zu durchbrechen, will der Bund den Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungsangeboten zahlen. Das soll den finanziellen Druck nehmen und damit die Entwicklung zur Behandlung von immer mehr Fällen stoppen. Dafür braucht es aber erst mal die Eingruppierung in diese Leistungsgruppen, für die wiederum die Länder verantwortlich sind. Eines ist klar: Kommt die dringende Reform der Krankenhausfinanzierung nicht bald, droht vielen Kliniken Insolvenz. Damit gerät nämlich die flächendeckende Versorgung in Gefahr. Die vorgesehene Zentralisierung und verstärkte Ambulantisierung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sind sinnvoll und zwingend notwendig. Ein Weiter-So mit der Gießkanne kann es so nicht mehr geben. Die große Reform hat der Bund zu verantworten, aber die Länder werden weiter Inhaber der Planungshoheit der stationären Krankenhausversorgung sein und damit in der Verantwortung der Umsetzung der Reform stehen. Das ist die Grundlage für die künftige Finanzierung, und das ist bereits jetzt klar. So macht es Sinn, die gesetzlichen Grundlagen zur Änderung der Einstufung der Thüringer Krankenhäuser bereits jetzt zu schaffen. Die jetzt noch geltende Einordnung soll damit auf die Planung der Leistungsgruppen umgestellt werden, deshalb muss dieser Eingriff ins Gesetz vorgenommen werden. So wird sichergestellt, dass Thüringen beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes auf die Umstellung vorbereitet ist. Thüringen macht damit den dringend benötigten Weg frei, um in allen Regionen Thüringens die passenden Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich bitte um Zustimmung für die Überweisung des Gesetzes. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, im planwirtschaftlich geführten Gesundheitswesen der DDR wurde der Mangel verwaltet, die Versorgungslücken konnten nicht geschlossen werden, es fehlten die Finanzen, vor allem Devisen. Die Patienten waren damals die Leidtragenden. Reichlich vorhanden war Bürokratie, so dachten wir damals. Bettenauslastung war der Maßstab von Effizienz. Wir wünschten uns nach der Wende sehnlichst marktwirtschaftliche Elemente im Gesundheitswesen. Leider wurden die Weichen in die falsche Richtung gestellt. Der Patient mutierte zur Ware. Es wollten nicht nur Gewinne, sondern Rendite der Aktionäre erwirtschaftet werden. Ein Ausverkauf der Kliniken durch private Krankenhausketten fand statt. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens setzte sich fort mit der Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen – Diagnosis Related Groups, kurz DRGs genannt. Die DRGs stehen schon lange in der Kritik, denn sie setzen falsche Leistungsanreize, schaden manchem Patienten durch nicht indizierte Eingriffe und priorisieren die Ökonomie gegenüber einer patientenorientierten Medizin.
(Beifall AfD)
Nicht medizinische Geschäftsführer statt Ärzte haben das Sagen. Die Patienten sind auch heutzutage die Leidtragenden. Weitere Kritikpunkte und Gründe für einen dringenden Reformbedarf der Krankenhäuser sind: Eine überbordende Bürokratie, die von den Mitarbeitern kaum noch zu bewältigen ist, stiehlt den Leistungserbringern wertvolle Ressourcen für die Behandlung der Patienten; stetig steigende Betriebskosten aufgrund einer desaströsen Wirtschafts- und Energiepolitik und Inflation sowie die unzureichende Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Investitionsförderung der Krankenhäuser. Hier steht das Land Thüringen besonders in der Kritik, weil es seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Nach einer Berechnung des „Deutschen Ärzteblatt“ vom 21. August 2023 ist das Investitionsdefizit im Ländervergleich in Thüringen besonders groß. Es besteht damit ein immenser Investitionsstau in Thüringer Krankenhäusern. Krankenhäuser sind teilweise gezwungen, mit ihren Erlösen die Investitionen zu finanzieren. Die Defizituhr der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt bundesweit ein aktuelles Defizit in Höhe von über 8,8 Milliarden Euro. Was soll sich mit der geplanten Krankenhausreform ändern? Mit der geplanten Krankenhausreform soll eine Entökonomisierung und Entbürokratisierung des Krankenhaussystems sowie die Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht werden. Dazu soll die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser umgestellt werden. Eine Vorhaltevergütung in Höhe von 60 Prozent der Krankenhausfinanzierung soll unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Krankenhausleistungen die Finanzierung sicherstellen. Der Rest soll weiterhin durch diagnosebezogene Fallpauschalen finanziert werden. Außerdem soll das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser in 65 Leistungsgruppen abgebildet werden, die bundeseinheitlich mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt werden. Die Planungsbehörden der Länder entscheiden, welchen Klinikstandorte welche Leistungsgruppen zugewiesen werden. Die Anpassung des Thüringer Krankenhausgesetzes ist erforderlich, damit das Land den Krankenhäusern Leistungsgruppen als Grundlage für die Vorhaltefinanzierung zuweisen kann. Die AfDFraktion sieht die absolute Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Ob diese Reform allerdings geeignet ist, die finanziellen und strukturellen Probleme der Kliniken – chronische Unterfinanzierung, Investitionslücken – zu lösen, darf bezweifelt werden. Wir sehen die Gefahr, dass die bundesweite, schablonenhafte Einteilung der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen nicht den tatsächlichen regionalen Bedarf oder regionale Besonderheiten berücksichtigt, ebenso wenig wie die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Regionen bzw. von über- und unterversorgten Landesteilen. Die geografisch bestehende, unterschiedliche Morbidität der Bürger in den Bundesländern und deren Gebieten findet ebenfalls keine Berücksichtigung. Damit steht aber die flächendeckende Versorgungssicherheit infrage. Wir vermissen eine evidenzbasierte Analyse und eine Folgenabschätzung in Bezug auf den Patientenbedarf, geografische Verteilung und Kapazitätsplanung. Auch befürchten wir, dass die aktuellen Reformvorschläge insbesondere den kleinen Kliniken die finanzielle Grundlage entziehen, wenn sie nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen. Eine Analyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Auswirkungen der vorliegenden Reformvorschläge und die Unterteilung in Versorgungsstufen kommt zu dem Schluss, dass in Thüringen mehrere Krankenhäuser schließen müssten. Zu einem Bürokratieabbau in den Krankenhäusern trägt der vorliegende Reformentwurf wenig bei. Es gibt also von unserer Seite erhebliche Zweifel an der geplanten Krankenhausreform. Wir halten eine Überweisung an den Gesundheitsausschuss für erforderlich. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Strukturreform“ – wir haben den Begriff jetzt schon ein paar Mal gehört. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber dieses Wort höre ich auch immer häufiger, wenn ich mit den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über die alltäglichen politischen Probleme spreche. Egal, ob beim Bildungssystem, dem Rentensystem, der Bürokratisierung oder wie hier und heute bei unserem Gesundheitssystem, überall wird eine Strukturreform gefordert, und das zu Recht, wie ich finde. Denn Thüringen muss seine Planungen umstellen. Wir müssen das stille Sterben der Krankenhäuser im ländlichen Raum verhindern. Deswegen bedarf es einer sinnvollen und auskömmlichen Krankenhausfinanzierung, einer sinnvollen Fachkräftesteuerung, damit die Fachkräfte nicht in die Städte abwandern. Dafür braucht es eine moderne Krankenhausplanung. Auch bei dieser Thematik müssen wir der Gesundheitsministerin, Frau Werner, leider Verspätung und Versagen attestieren. Es ist bezeichnend, dass in der Pressekonferenz zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung nicht einmal Versorgungsdefizite benannt werden konnten. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird darin versagen, einen zukunftsfähigen Krankenhausplan aufzustellen. Wir sehen auch, dass der Krankenhausplan in dieser Legislaturperiode quasi übersprungen wurde. Letztlich versagt die Landesregierung hier, für eine gute medizinische Versorgung der Thüringer zu sorgen. Das Versagen bewirkt vor allem eins: Die Thüringer Kliniken haben weder Orientierung noch Planungssicherheit. Die Konsequenz ist Wildwuchs und ungehemmte Konkurrenz. Letztlich nimmt diese Landesregierung – auch wenn Frau Ministerin Werner heute nicht da ist, will ich an sie trotzdem direkt adressieren –, nimmt Ministerin Werner quasi Klinikinsolvenzen auf die leichte Schulter. Deshalb verstehe ich nicht, wie die Gesundheitsministerin seit Jahren die Ruhe aufbringen kann, notwendige Gesetzentwürfe nicht einzubringen,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: So
ein Quatsch!) darauf zu hoffen, dass der Landtag sie einbringt, Probleme auszusitzen, während die Thüringer Gesundheitsversorgung auf dem Spiel steht.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Von
wem stammt denn der Gesetzentwurf?) Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Aber der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, macht dieses ganze Versagen nicht ungeschehen. Denn dieser Entwurf ist nur die Umsetzung dessen, worauf sich Bund und Länder ohnehin grundsätzlich verständigt haben und was in Nordrhein-Westfalen schon längst gemacht wird. Die Änderungen, die Sie hier vornehmen, sind daher lediglich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den Sie sich überhaupt einigen konnten. Eine richtige Reform – und das haben eine Reihe der Vorredner schon deutlich gemacht – ist damit noch lange nicht umgesetzt. Das sind Sie uns schuldig. Davor scheut die Ministerin zurück. Zusammenfassend will ich sagen, dass diese Änderungen notwendig, aber noch lange und bei Weitem keine durchdachte Reform sind. Die CDUFraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf und beantragt daher die Überweisung ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
hätten Sie auch gleich sagen können!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, es sind wieder mal einige Dinge gesagt worden, die ich, glaube ich, richtigstellen muss. Es wurden Investitionsdefizite angesprochen, die die Thüringer Krankenhauslandschaft hat. Ja, durchaus, davon muss man sprechen, die gibt es auch. Aber die rot-rot-grüne Regierung hat im Vergleich zu den CDU-Regierungen die Investitionsmittel mehr als verdoppelt.
(Beifall DIE LINKE)
Und es waren eben die rot-rot-grünen Abgeordneten, Koalitionsfraktionäre, die auch in den Haushaltsverhandlungen auch durch Verpflichtungsermächtigungen – so heißt das, wenn in den Folgejahren in Krankenhäusern gut und erfolgreich investiert werden wird, das haben wir auch abgesichert. Deswegen ist dieser Anwurf, dass das irgendwie bei den Investitionen nicht vorangehen würde, abstrus. Ich muss das so sagen, Sie können das ja auch in den öffentlichen Meldungen verfolgen, wie viele Krankenhäuser in Thüringen im Moment auch in den Genuss kommen, finanziell gestärkt zu werden durch Investitionsmittel des Freistaats Thüringen. Und die Krankenhausplanung des 8. Thüringer Krankenhausplans, er befindet sich ja jetzt auf der Zielgeraden, das heißt, wir werden einen 8. Krankenhausplan bekommen, der auch Zukunftssicherheit für Krankenhausstandorte geben soll und geben wird, und es war die Landeskrankenhausgesellschaft, die eigens gefordert hat, dass der 8. Thüringer Krankenhausplan in aller Ruhe und Sorgfalt gemacht wird, denn pandemische Jahre, wo wirklich eine hohe Ausnahmesituation auch in den Krankenhäusern vorgeherrscht hat, kann man bitte schön nicht als Planungsgrundlage für eine seriöse Krankenhausplanung nehmen. Ich sage das auch immer wieder gern, Herr Zippel, Sie kommen mit Ihren Vorwürfen und wir stellen es immer wieder gern richtig, wie es so gewesen ist, denn die Krankenhäuser sind uns wichtig, und das sollten sie doch eigentlich auch sein.
(Beifall DIE LINKE)
Vielleicht auch noch mal zur Veranschaulichung, also um diesen Gesetzestext geht es hier in Gänze, deswegen kleine Novelle, es kam der Hinweis, klitzekleine Novelle, Sie können es auch Novellchen nennen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist keine
Novelle!) Es geht doch darum, was drinsteht. Das ist das Entscheidende. Das ist wichtig auch für die Krankenhäuser in Thüringen. Ich sage Ihnen auch, was ich mit am trefflichsten und wichtigsten finde, das ist wirklich die Frage dieser Vorhaltefinanzierung, dass das endlich angegangen wird. Ja, Sie liegen heute im Krankenhaus leider in einem Bett und Pflegepersonal wird gebunden, ärztliches Personal wird gebunden, Reinigungskräfte werden gebunden, der Service wird gebunden, damit Sie auch gut mit Essen versorgt sind etc. pp. Dann fließt auch das Geld, wenn das erfolgt ist. Wenn das Bett aber leer steht und – man wünscht das niemandem, aber ich hoffe, dass alle, wenn sie doch einen medizinischen Notfall haben, auch versorgt werden in den Krankenhäusern, und wenn es stationär gehen muss, auch ein Bett da ist. Und wenn das jetzt endlich mitfinanziert wird, auch für Katastrophenfälle, die wir vorhin mit dem Katastrophenschutzgesetz hier schon mitberaten haben, das wünsche ich niemandem, aber wir haben doch auch die Erfahrung der Coronapandemie, und deswegen ist es wichtig, dass Geld für Betten fließt, die im besten Fall gerade nicht genutzt werden, aber wenn sie es denn müssen, dann sollen die Krankenhäuser gut und richtig ausgestattet werden. Deswegen ist ja diese Vorhaltefinanzierung ein ganz wichtiges Element, was es zu unterstützen gilt. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir hier die Hausaufgaben machen mit dieser Krankenhausnovelle, um dort die Rechtssicherheit zu schaffen, um die Leistungsgruppen, die hier schon viel zitiert und diskutiert worden sind, dann auch abzubilden. Deswegen kann ich uns allen nur wünschen, dass wir dort auch im Bund vorankommen, dass der Reformprozess und die Diskussion noch ein tragfähiges Ergebnis haben, was wirklich Krankenhäuser stabilisiert und wirtschaftlichen Druck von den Häusern nimmt. Das ist auch so ein Punkt: Muss ich meine Betten vollbekommen, um als Krankenhaus überleben zu können oder habe ich durchaus mal leere Betten, aber es fließen trotzdem Finanzen? Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir auch die Thüringer Krankenhauslandschaft so stärken und erhalten, denn wohnortnahe Versorgung ist ja unfassbar wichtig. Dazu leisten wir mit diesem Gesetz einen kleinen Beitrag. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Staatssekretärin Feierabend wünscht noch mal für die Landesregierung das Wort. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne, ich muss schon noch mal – auch für Sie gerade da oben – vielleicht erläutern, worum es denn eigentlich bei diesem Gesetz geht. Ich möchte Ihnen auch sehr transparent machen, wie Krankenhäuser in der Bundesrepublik beplant und finanziert werden. Die Finanzierung von Krankenhäusern ist nämlich nicht die Aufgabe der Länder, sondern die Investitionssicherung, die Investitionskosten sind von den Ländern zu übernehmen. Aber, und das sage ich insbesondere an Sie da oben, damit Sie das auch verstehen – das sind alles junge Menschen –, die Ärzte, die Krankenschwestern, die Betriebskosten, die Ausstattung insofern eines Krankenhauses mit Strom, mit Energie, mit all dem, das bezahlt der Bund.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das zahlt
überhaupt nicht der Bund, das zahlen die Krankenkassen, also wirklich!) Der Bund regelt die entsprechende Gesetzgebung und natürlich ist das Finanzierungssystem ein Finanzierungssystem, das über die Krankenkassen läuft. Aber trotzdem wird es nicht aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert und das ist doch noch mal sehr deutlich zu machen. Herr Montag, bevor Sie weglaufen, ich hätte noch eine Adressierung an Sie, weil Sie doch gesagt haben – und das möchte ich dann hier auch transparent machen –, wir haben vier Jahre verloren. Ich finde das eine spannende Rechnung, weil Sie im Sommer 2022 – stimmt, da hatten Sie einen Antrag – schon gewusst haben, was dann am 06.12.2022 die Regierungskommission erst vorschlagen wird und worauf sich die Länder erst am 10.07.2023 geeinigt haben, nämlich insofern zukünftig auf Grundlage von Leistungsgruppen zu planen und auch zu finanzieren. Das ist schon ziemlich erstaunlich. Aber lassen Sie mich eins noch sagen: Es waren Nordrhein-Westfalen wie auch Thüringen eingeladen beim Bundesminister. Wir haben über das Transparenzgesetz geredet und über das neue Reformgesetz, das ich vorhin angekündigt habe. Nordrhein-Westfalen hat – und das haben Sie ja kritisiert – schon früher angefangen, auf Leistungsgruppen zu planen, aber genau wie wir hier in Thüringen – und das wird ja auch beim neuen Krankenhausplan so sein, es wird auf Leistungsgruppen auch geplant werden – warten wir auf das Bundesgesetz und auch Herr Laumann muss auf das Bundesgesetz warten, nämlich um hier eine tatsächliche Umstellung des Finanzierungssystems bundeseinheitlich zu haben. Das können Sie auch nicht ignorieren, das ignoriert nämlich auch Herr Minister Laumann nicht, sondern er braucht dieses Gesetz. Und das brauchen wir hier in Thüringen auch und deswegen sind wir nicht weiter und wir sind auch nicht hinterher, sondern die Länder – andere Länder wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg – steigen nämlich genau auch in dieses System ein, um auf dieser Grundlage zu planen.
(Beifall DIE LINKE)
Lassen Sie mich insofern sagen, da sind gar keine vier Jahre verloren gegangen, sondern es ist genau jetzt die Zeit, das zu tun, das hat Abgeordnete Klisch ja auch noch mal sehr deutlich gesagt. Jetzt und dieses Jahr ist die Zeit der Reformen und die Grundlage ist tatsächlich das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes, das muss man noch mal ganz deutlich sagen. Aber jetzt will ich Sie nicht aufhalten. Ich möchte noch ein Wort zur AfD sagen: Ich finde auch erstaunlich, dass Sie schon wissen, dass die regionalen Bedarfe und Probleme nicht berücksichtigt werden, denn wie wir auch nicht kennen Sie noch nicht den Gesetzentwurf auf Bundesebene. Ich habe vorhin gesagt, wir warten darauf. Und was wir als Länder auf jeden Fall tun, ist, genau darauf zu achten und darum zu streiten, auch mit dem Bundesministerium, dass die regionalen Bedarfe auch in Flächenländern natürlich berücksichtigt werden – und die Bedarfe auch der östlichen Länder im Übrigen. Wir können uns darüber austauschen, wenn der Entwurf des Bundesgesetzes vorliegt, aber Sie haben ihn noch nicht – oder das wäre was ganz Neues – und wir haben ihn auch noch nicht, wir erwarten ihn in diesen Tagen. Eines können Sie allerdings ganz deutlich von uns erwarten, dass wir uns für die regionalen Bedarfe einsetzen werden, und wir werden uns insofern dafür starkmachen, dass sie auch zu berücksichtigen sind. Herr Zippel, ich muss natürlich auch noch was dazu sagen. Wenn Sie meiner Ministerin vorwerfen, dass sie Insolvenzen auf die leichte Schulter nimmt, dann will ich Ihnen doch ganz deutlich entgegnen und das zurückweisen: Das ist mitnichten so und das kann auch gar nicht so sein,
(Beifall DIE LINKE)
weil wir jedes Krankenhaus brauchen, und das hat Ministerin Werner überall auch gesagt. Wenn es zu Insolvenzen kommt in diesem System und auch erste Insolvenzen wir hier in Thüringen schon haben – wir haben ja schon einen Insolvenzantrag bei REGIOMED, wir sind schon betroffen hier in Thüringen –, dann werden wir uns natürlich auch einsetzen, wie damit umzugehen ist, aber auf die leichte Schulter werden wir das nicht nehmen. Nur, wir können nicht ignorieren, dass das natürlich nicht nur ein Thüringer Problem ist und entstehende Insolvenzen auch in anderen Bundesländern schon tatsächlich Fakt sind. Deswegen will ich doch noch mal sehr deutlich sagen, dass wir als Thüringen genau deswegen mit anderen Ländern auch den Vermittlungsausschuss angerufen haben beim Krankenhaustransparenzgesetz und die Erwartung deutlich gemacht haben, dass rückwirkend eine Basisfallwerterhöhung noch stattfinden kann und muss, damit die Krankenhäuser auch in Thüringen eben keine Finanzierungsprobleme haben.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Sehr
gut!) Nur, das ist nämlich eine Geschichte, die wir auch tatsächlich vertreten, für die wir uns einsetzen mit allen Ländern gemeinsam. Und wie die Protokollerklärung dann im Rahmen des Vermittlungsverfahrens vom Bundesminister umgesetzt werden wird, werden alle Länder beobachten, denn da geht es darum, Insolvenzen zu verhindern und die laufenden Krankenhäuser, die, die jetzt am Laufen sind, in die Situation zu bringen, dass sie die Reform dann schultern können. Das ist keine leichte Sache. Meine Ministerin nimmt das schon gar nicht auf die leichte Schulter und will auch keinen Wildwuchs und auch keine Konkurrenz fördern, sondern wie alle Bundesgesundheitsministerinnen auf Grundlage eines Bundesgesetzes hier in Thüringen planen, damit die Krankenhäuser tatsächlich zukunftssicher sind.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte zunächst mal auf das Gesagte von Frau Staatssekretärin eingehen. Sie haben eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgezählt, wo das Ministerium aktiv ist. Aber der entscheidende Punkt, an dem Sie auch kritisiert worden sind, und auf den Sie nicht eingegangen sind, ist der, dass dieser Wildwuchs, der entsteht, dadurch entsteht, dass Sie den Häusern keine Vorgaben machen. Die Krankenhäuser in Thüringen warten auf Strukturvorgaben und da verweigert sich Ihr Ministerium. Ich kann das nicht anders benennen. Die ganze Legislaturperiode war eine einzige verschenkte Legislaturperiode ohne Vorgaben aus dem Ministerium. Und das Zeigen zunächst auf Corona, dann später auf den Bund kann man so machen, aber ist einfach nicht glaubwürdig, weil es an irgendeiner Stelle dazu kommt, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, dass die Häuser eben nicht mehr wissen, wie sie investieren müssen, wie sie Personal anwerben, weil sie den Leuten vor Ort nicht mal erklären können: Was ist denn eigentlich die Zukunft unseres Hauses vor Ort? Daran sind Sie schuld. Aus der Verantwortung lasse ich Sie auch nicht raus. Da können Sie alle anderen Beispiele bringen, aber da kommen Sie nicht raus.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Stel-
len Sie das nicht so doof hin!) Herr Plötner, zu Ihnen noch: Sie kommen hier vor und wollen erzählen: Na ja, ich will jetzt mal was klarstellen. Dann erzählen Sie falsche Dinge. Sie haben hier erzählt: Na ja, die Krankenhäuser haben ja, seitdem Sie in der Verantwortung sind, doppelt so viel Geld bekommen. Das ist falsch! Das ist einfach nicht richtig. Ich kann es Ihnen gern sagen: Im Haushalt 2014 haben die Krankenhäuser 50 Millionen Euro bekommen, jetzt im Haushalt 2024 kriegen die Häuser 75 Millionen Euro, das sind 50 Prozent mehr. 50 Prozent sind aber nicht doppelt so viel. Und wenn wir jetzt in diesen zehn Jahren, die Sie in der Verantwortung sind, mal die gesamte Inflation durchrechnen, Preissteigerungen usw., dann sind wir vielleicht bei einer effektiven Steigerung von null. Und dafür lassen Sie sich feiern. Dabei sind die Haushalte, die Landeshaushalte in dieser Zeit um fast 80 Prozent gestiegen.
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Wo
ist der Antrag zum Haushalt?) Von diesen 80 Prozent Steigerung ist bei den Häusern nichts angekommen. Und dann rennen Sie draußen rum und sagen, Sie haben die Krankenhauslandschaft gerettet, oder was? Sie lassen die Krankenhäuser finanziell und planerisch im Regen stehen. Hören Sie auf, sich draußen feiern zu lassen.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Aber Sie haben dem Haushalt ja gar nicht zugestimmt, Herr Zippel!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Gibt es weiteren Gesprächsbedarf oder Aussprachebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann wird der Ausschussüberweisung zugestimmt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Mit Blick auf die Uhr und die zu erwartende Redezeit in Tagesordnungspunkt 5 würde ich vorschlagen, dass wir jetzt in die Mittagspause bis 13.20 Uhr eintreten und dann mit den Wahlen fortsetzen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen fort und kommen zum Aufruf der TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9455 Hier der Hinweis: Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9455 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9461 Hier auch der Hinweis: Gewählt ist, wer nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9461 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Jens Cotta. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Gibt es hier den Wunsch zur Aussprache in diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum ersten Teil von TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9456 Auch hier der Hinweis: Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9456 vor. Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Jens Cotta. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum zweiten Teil von TagesWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9457 Hier der Hinweis: Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9457 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Gibt es hierzu Aussprachebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum ersten Teil von TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9462 Hinweis auch hier: Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9462 vor. Vorgeschlagen ist hier Abgeordneter Jens Cotta. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum zweiten Teil von TagesWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9463 Auch bei dieser Wahl gilt das vorher Gesagte. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9463 vor. Vorgeschlagen ist auch hier Frau Abgeordnete Corinna Herold. Gibt es hierzu Aussprachebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum ersten Teil von TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9458 Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9458 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum zweiten Teil von TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9459 Auch hier ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9459 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9460 Auch hier der Hinweis, dass nach den Vorgaben der Stiftungssatzung gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9460 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf neun Zettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme und Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind eingesetzt Herr Abgeordneter Urbach, Frau Abgeordnete Wahl und Herr Abgeordneter Weltzien. Dann eröffne ich die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, mit der Verlesung der Namen der Abgeordneten zu beginnen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Konnten jetzt alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe da keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Ein kurzer Hinweis, bevor wir in die Fragestunde eintreten. Es gab einen kleinen Fehler vorhin bei Tagesordnungspunkt 8. Beim Tagesordnungspunkt 8 lag noch ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9482 vor. Den müssten Sie jetzt alle verteilt bekommen haben. Der ist aber vorhin nicht behandelt worden, weswegen wir den Tagesordnungspunkt 8 dann nach der Verkündung der Wahlergebnisse noch mal aufrufen würden mit diesem Entschließungsantrag. Ich würde darum bitten, dass Sie das in Ihren Fraktionen vielleicht auch an die zuständigen Abgeordneten kommunizieren, um dann so verfahren zu können. Dann rufe ich jetzt vereinbarungsgemäß während der Auszählung auf Tagesordnungspunkt 38 Hier der Hinweis: Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Als Erstes rufe ich die Frage von Herrn Abgeordneten Mühlmann in Drucksache 7/9351 auf. Bitte schön.
Rede des Thüringer Ministerpräsidenten während der zentralen Kundgebung der Bauerndemonstration am 8. Januar 2024 in Erfurt Im Rahmen der zentralen Kundgebung der Bauerndemonstration am 8. Januar 2024 wurde der Redebeitrag des Thüringer Ministerpräsidenten mehrfach durch Zwischenrufe und laute Pfiffe unterbrochen. Der Ministerpräsident gab in einem Interview vom gleichen Tag an, dass er bei seinem Redebeitrag unter anderem durch sogenannte Reichsbürger beschimpft und unterbrochen worden sei. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Reichsbürger haben nach Kenntnis der Landesregierung an der zentralen Kundgebung der Bauerndemonstration am 8. Januar 2024 in Erfurt teilgenommen? 2. Wie wurden die betreffenden Personen erfasst – also angeben, ob diese einzeln erfasst wurden und ob die Daten gespeichert worden sind –? 3. Welche Behörden waren an der Erkenntnisgewinnung in welchem finanziellen, materiellen und personellen Umfang beteiligt – nach Behörde und Art der Beteiligung aufschlüsseln –? 4. Durch welche Thüringer Behörden wurden welche einzelnen Informationen am 8. Januar 2024 an den Ministerpräsidenten weitergegeben, sodass dieser mit der notwendigen Sicherheit bereits am Abend des 8. Januar 2024 in den Medien öffentlich darstellen konnte, dass Reichsbürger für die Unterbrechung seiner Rede verantwortlich seien – auch hier Gliederung nach beteiligten Behörden sowie Art und Umfang der Informationsweitergabe –?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 4 im Zusammenhang beantworten möchte: Bei der Bauerndemonstration am 8. Januar 2024 handelte es sich um eine Kundgebung, die durch die zuständige Versammlungsbehörde und die Thüringer Polizei entsprechend begleitet wurde. Diese Versammlung unterfällt aber nicht dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Amts für Verfassungsschutz, gleichwohl zu konstatieren ist, dass extremistische Akteure sich im Allgemeinen an derartigen Kundgebungen beteiligen und auch versuchen, diese zu beeinflussen. Die Zahl der sogenannten Reichsbürger, die an der Kundgebung teilgenommen haben könnten, ist der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Information des Herrn Ministerpräsidenten im Sinne der Fragestellung hat durch die Behörden nicht stattgefunden. Von der Bühne aus waren Fahnen und Symbole, unter anderem der sogenannten Freien Thüringer bzw. mit Bezug zur Reichsbürgerszene sichtbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Erstes wüsste ich dann gern, warum der Ministerpräsident dann am Abend in den Medien im Fernsehen, wenn ich das richtig mitbekommen habe, verkünden konnte, dass er durch Reichsbürger unterbrochen wurde. Ich meine, er kann ja nicht einfach so was raushauen, das geht wohl eigentlich nicht, aber offensichtlich ist es so passiert oder vielleicht können Sie es begründen. Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage: Welche Fahnen, welche Flaggen von Reichsbürgern wurden denn festgestellt?
Herr Mühlmann, ich hatte Ihnen gerade dargelegt, welche Kundgebungsmittel hier unter anderem sichtbar waren. Darauf basiert sicherlich auch die Einschätzung des Ministerpräsidenten. Die Kundgebungsmittel, die Bezüge zur Reichsbürgerszene haben, würde ich im Detail schriftlich nachliefern. Die liegen mir momentan nicht vor.
Ich kann jetzt keine weiteren Nachfragen erkennen. Dann kommen wir zum Aufruf der zweiten Frage, und zwar die von Herrn Abgeordneten Bilay in Drucksache 7/9388. Bitte schön.
Gebührenbescheide der Polizei bei Protesten zur Lage der Landwirtschaft in Thüringen Die Thüringer Polizei hat im Jahr 2023 mehrere Verfahren zu Polizeieinsätzen bei Protestaktionen zum Klimaschutz eingeleitet, die zeitweise unter den Schutz des verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsrechts fielen. Im Umfeld von Protesten zur Lage der Landwirtschaft am 8. Januar 2024 fanden auch Aktionen statt, die nicht unter das Versammlungsrecht fielen, bei denen auch die Polizei zum Einsatz kam. Im Rahmen des einheitlichen Gesetzesvollzugs ist zu fragen, ob und inwieweit hier durch die Polizei vergleichbar gehandelt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele politische Protestaktionen zur Lage der Landwirtschaft, bei denen die Polizei zum Einsatz kam, sind der Landesregierung seit Jahresbeginn 2024 bekannt – bitte angeben, wie viele davon nicht unter das Versammlungsrecht fielen –? 2. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen, fand eine Dokumentation durch Personalienfeststellung, Foto- oder Videografie statt? 3. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen, wurden Verfahren zur Prüfung zum Erlass eines entsprechenden Gebührenbescheids für den Polizeieinsatz mit welcher Begründung eingeleitet? 4. Wie begründet die Landesregierung ihr Handeln, dass im Jahr 2023 bei Klimaschutzprotesten unter der Maßgabe des Versammlungsrechts entsprechende Verfahren zum Erlass von Gebührenbescheiden der Polizei eingeleitet wurden, im Falle von Landwirtschaftsprotesten im Januar 2024, die nicht unter das Versammlungsrecht fielen, von einem Verfahren zum Erlass von Gebührenbescheiden der Polizei unter Umständen bisher abgesehen wurde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 möchte ich zusammengefasst wie folgt geben: Beginnend ab Montag, dem 8. Januar 2024, fanden im angefragten Kontext in Thüringen zahlreiche Versammlungen sowohl behördlich angezeigt als auch spontan statt. Die Thüringer Polizei erhebt keine Statistik im Zusammenhang mit Versammlungslagen im angefragten Kontext, sodass hierzu keine validen Aussagen getätigt werden können. Überdies liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über stattgefundene Versammlungen vor, welche nicht unter das Versammlungsrecht fallen. Überdies bestehen keine Erkenntnisse über mit behördlicher Verfügung aufgelöste Versammlungslagen. Insofern fand auch keine Dokumentation oder ein Verfahren zum Erlass eines Gebührenbescheids statt. Die Antwort auf Frage 4: Für die Teilnahme an den Demonstrationen werden weder nach dem Versammlungsgesetz noch nach anderen spezialgesetzlichen Regelungen Kosten erhoben. Demnach gibt es keine Kostenbescheide, welche unter der Maßgabe des Versammlungsrechts gegen Teilnehmer von Klimaprotesten oder auch anderen Protestbewegungen erlassen wurden. Für die Frage, ob und warum im Einzelnen Kosten erhoben werden, kommt es auf den jeweiligen Einzelfall und seine Umstände an. Wird zum Beispiel eine Versammlung von der vor Ort zuständigen Versammlungsbehörde nach § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz aufgelöst, ist mit der Auflösungsverfügung die Versammlung rechtlich beendet. Die nun ehemaligen Teilnehmer der Versammlung hätten dann die Pflicht, den Versammlungsort zu verlassen. Würden diese auch nach Aufforderung mittels Platzverweis dieser Pflicht nicht nachkommen, käme die Anwendung von Zwangsmitteln in Betracht. Bei den Klimaschutzprotesten wäre das Zwangsmittel etwa der unmittelbare Zwang oder bei den Landwirtschaftsprotesten beispielsweise eine Abschleppanordnung für Traktoren. Für diese Maßnahmen des Zwangs können nach der Thüringer Polizeiverwaltungskostenordnung Kosten erhoben werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bezogen auf den gestrigen Protest insbesondere, da gab es ja eine Ausnahme, wo eine Autobahnauffahrt ausdrücklich offen geblieben ist, das war in Göschwitz. Dort scheint es so zu sein, dass die Verhältnismäßigkeit von der Stadt Jena als Versammlungsbehörde tatsächlich mal geprüft worden ist, mit Maßnahmen nämlich von 8.00 bis 12.00 Uhr komplett ein Land dichtzumachen an den Autobahnauffahrten. Wie schätzt denn die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ein, die zum Zwecke des Protests durch die Vertreter der Bäuerinnen und Bauern gewählt worden sind?
Herr Abgeordneter, mit Ihrer Formulierung „tatsächlich mal geprüft“ unterstellen Sie hier, dass die Verhältnismäßigkeit ansonsten nicht geprüft wird. Das ist in der Sache falsch. Hier geht es primär um eine Güterabwägung zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Und diese Güterabwägung, die wird in Einzelfällen getroffen, und demzufolge kommt es auch dort zu unterschiedlichen Entscheidungen je nach bestehender Gefahrenlage. In Jena ist es dann offensichtlich so gewesen, dass die Versammlungsbehörde beauflagt hat, dass Autobahnauffahrten, und das kann – ich kenne jetzt die Details in den einzelnen Fällen nicht, das ist jetzt meinerseits eine Vermutung – natürlich auch am Klinikum liegen, wo die Zufahrten gewährleistet werden müssen, auch im weiteren Umfeld. Aber, wie gesagt, wenn Sie da Detailinformationen brauchen, würde ich Sie bitten, eine Kleine Anfrage zu stellen.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Staatssekretär. Sie hatten eben ausgeführt, dass es keine statistische Aufarbeitung bzw. Erfassung der Anzahl der Versammlungslagen gibt. Die Polizei teilt ja die Versammlungslagen ein nach friedlich und unfriedlich. Deswegen frage ich noch mal nach der Möglichkeit, dass auch Versammlungslagen als unfriedlich bewertet werden: Gibt es im Zusammenhang mit den sogenannten Bauernprotesten Erkenntnisse zu unfriedlichen Versammlungslagen?
Das ist mir jetzt nicht bekannt, dass es hier unfriedliche Verläufe gegeben hätte. Ich kann das aber noch mal recherchieren lassen und falls es doch an der einen oder anderen Stelle einen unfriedlichen Verlauf zu verzeichnen gab, bekommen Sie von mir eine schriftliche Antwort.
Gut. Vielen Dank. Herzlich willkommen an die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, wir sind in der Fragestunde. Das heißt, die Abgeordneten dürfen die Landesregierung befragen, und die jeweiligen Ministerien antworten dann auf diese Fragen. Von daher herzlich willkommen! Als Nächstes rufe ich auf die Frage von Herrn Abgeordneten Urbach in Drucksache 7/9393. Herr Urbach, bitte schön.
Vielen Dank. Einhaltung der Fristen bei der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Die Stadt Bad Tennstedt wandte sich nach meiner Kenntnis am 19. Juli 2023 im Rahmen eines Nachprüfungsersuchens gemäß § 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – an die Vergabekammer. Mit erstem Schreiben der Vergabekammer wurde mitgeteilt, dass die Nachprüfungsersuchen in der eingehenden Reihenfolge abgearbeitet werden. Zugleich wurde auf die personelle Unterbesetzung verwiesen. Diesem Schreiben folgten noch weitere, jeweils mit Fristverlängerung. Diese läuft aktuell bis Februar 2024. Nach gesetzlicher Vorgabe hat die Vergabekammer innerhalb von fünf Wochen eine Entscheidung zu treffen. Und: „Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann der Vorsitzende im Ausnahmefall die Frist durch Mitteilung an die Beteiligten um den erforderlichen Zeitraum verlängern. Dieser Zeitraum soll nicht länger als zwei Wochen dauern. Er begründet diese Verfügung schriftlich.“, so § 167 Abs. 1 Satz 2 bis 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. Tatsächlich erfolgte jedoch jeweils eine Fristverlängerung mit zehn Wochen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die tatsächliche personelle Besetzung der Kammer bzw. wie viele Stellen sind nicht besetzt? 2. Wie sind nach Kenntnis der Landesregierung die aktuellen Fallzahlen und Bearbeitungszeiten? 3. Ist der Landesregierung der in der Einleitung beschriebene oder ein ähnlicher Fall bekannt und wenn ja, welche Konsequenzen hat sie daraus für ihren eigenen Verantwortungsbereich gezogen, um der Vergabekammer die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu ermöglichen, beispielsweise die Einhaltung der gesetzlichen Fristen? 4. Sind der Landesregierung die Begründungen bekannt, mit denen die Vergabekammer Entscheidungen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen trifft und, wenn ja, welche Konsequenzen hat sie daraus für ihren eigenen Verantwortungsbereich gezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit ist die Vergabekammer besetzt mit der Vorsitzenden in Vollzeit und einer hauptamtlichen Beisitzerin in Teilzeit. Die Bestellung eines zweiten hauptamtlichen Beisitzers konnte bisher aus fachlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Die Stelle des zweiten hauptamtlichen Beisitzers bzw. einer Beisitzerin ist also vakant. Die Besetzung wird aktuell vorbereitet, wir haben das Landesverwaltungsamt um schnelle Besetzung gebeten. Zu Frage 2: Zum Stichtag 17.01.2024 waren insgesamt 23 europaweite Nachprüfungsverfahren bei der Thüringer Vergabekammer anhängig. Die Dauer der Bearbeitungszeit eines europaweiten Nachprüfungsverfahrens hängt von der Komplexität, dem Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen Fragestellungen ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Zu Fragen 3 und 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden diese Fragen gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist der durch Abgeordneten Urbach angesprochene Fall ausschließlich aufgrund der Mündlichen Anfrage bekannt. Konkrete andere, ähnlich gelagerte Fälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Wenn unabhängig von dem in der Mündlichen Anfrage angesprochenen Fall Entscheidungsfristen in Nachprüfungsverfahren nicht eingehalten werden konnten, hing dies beispielsweise mit der Vielzahl gleichzeitig anhängiger Nachprüfungsverfahren, krankheitsbedingten Abwesenheiten, personeller Unterbesetzung, dem Umfang des jeweiligen Nachprüfungsverfahrens oder der Erforderlichkeit ergänzender Sachverhaltsermittlungen zusammen. Um Abhilfe zu schaffen, wird die Besetzung der Stelle eines zweiten hauptamtlichen Beisitzers bzw. einer Beisitzerin aktuell vorbereitet. Vielen Dank.
Ja. Aber stimmen Sie mir zu, dass es im Prinzip hier augenscheinlich Verstöße gegen das Gesetz zu geben scheint? Und was heißt, die Besetzung dieser zweiten Stelle wird vorbereitet. Wann rechnen Sie denn damit, dass dieser Mangel behoben wird?
Also, die Vorbereitung läuft gerade. Das heißt, die Stellenausschreibung wird vorbereitet und es gab schon ein Ausschreibungsverfahren, das ist aber gescheitert, weil die Fachlichkeit des Bewerbers in dem Fall nicht bestätigt werden konnte, also er war mit anderen Worten für die Stelle nicht geeignet. Und zur ersten Frage: Die gesetzliche Frist beträgt fünf Wochen, da haben Sie recht. Aus personeller Unterbesetzung, da kann man natürlich sagen, ok, es ist jetzt eine Frist verstrichen, aber das kann man natürlich im Einzelfall nicht auffangen, wenn eine Vergabekammer insgesamt auch nur mit drei Personen besetzt wird. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Versammlungen, Veranstaltungen und Straftaten in Thüringen als Folge auf den Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 Der Angriff der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 hat auch Einfluss auf Deutschland. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, kam es in diesem Zusammenhang auch in Thüringen zu Versammlungen, Veranstaltungen und Straftaten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele pro-palästinensische, pro-israelische oder sonstige Versammlungen und Veranstaltungen wurden mit welcher Anzahl an Teilnehmern als Folge des Angriffs der Hamas auf Israel innerhalb Thüringens seit dem 7. Oktober 2023 festgestellt – bitte Datum und Ort der jeweiligen Versammlungen und Veranstaltungen angeben –? 2. Kam es in diesem Zusammenhang zu Straftaten, wenn ja, zu welchen Straftaten, die durch wen bzw. welche Gruppen begangen wurden, kam es – bitte auflisten nach Datum, Ort, Versammlung, PMK-Zuordnung und Anzahl der Tatverdächtigen –? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Ergebnissen der Fragen 1 und 2? 4. Welche Maßnahmen zum Schutz von Juden und jüdischen Einrichtungen und Palästinensern und palästinensischen Einrichtungen innerhalb Thüringens wurden von der Landesregierung ergriffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf Frage 1: Zum Umfang der Versammlungen und Veranstaltungen mit Bezug zum Israelkonflikt möchte ich Ihnen folgenden Gesamtüberblick geben. Seit dem 7. Oktober 2023 bis zum Ablauf des Jahres 2023 sind im Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit dem Israelkonflikt insgesamt 68 Versammlungen und Veranstaltungen bekannt geworden. Dabei überwiegt die Anzahl der pro-israelischen Versammlungen mit 28 gegenüber sieben durchgeführten pro-palästinensischen Versammlungen. Im Übrigen handelt es sich um Zusammenkünfte, bei denen sich die Teilnehmer für Frieden und Waffenstillstand einsetzten, die Ausrichtung jedoch nicht konkret bekannt wurde. Auf Basis des polizeilichen Lagebildes des Landeskriminalamts ergibt sich hinsichtlich der Teilnehmerzahlen an pro-israelischen und pro-palästinensischen Versammlungen bis Ablauf des Jahres 2023 folgendes Bild, wobei ich zugleich anmerken möchte, dass die jeweils für den Zeitraum einer Kalenderwoche kumulativ erfassten Teilnehmerzahlen auf Schätzungen der vor Ort eingesetzten Beamten beruhen und über den Verlauf der jeweiligen Versammlungen hin entsprechenden Schwankungen unterliegen. Zu den pro-israelischen Versammlungen: Hier nahmen in der 41. Kalenderwoche insgesamt ca. 400 Personen teil, in der 42. Kalenderwoche insgesamt ca. 210 Personen, in der 43. Kalenderwoche insgesamt ca. 620 Personen, in der 44. Kalenderwoche insgesamt ca. 110 Personen, in der 45. Kalenderwoche insgesamt ca. 910 Personen. In der 46. Kalenderwoche fand keine pro-israelische Versammlung statt. Soweit es in der 47. und 50. Kalenderwoche noch zu Versammlungen kam, bewegten sich die Teilnehmerzahlen maximal im unteren zweistelligen Bereich. An pro-palästinensischen Versammlungen nahmen in der 42. Kalenderwoche insgesamt ca. 280 Personen, in der 44. Kalenderwoche insgesamt ca. 250 Personen und in der 46. Kalenderwoche insgesamt ca. 180 Personen teil. In der 41., 43. und 45. Kalenderwoche fanden keine pro-palästinensischen Versammlungen statt. Ab der 48. Kalenderwoche nahm auch hier das Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen deutlich ab. Lediglich in der 49. Kalenderwoche kam es noch zu einer propalästinensischen Versammlung mit acht Teilnehmern. Im Jahr 2024 sind nach aktuellem Stand zweimal pro-israelische und zweimal pro-palästinensische Versammlungen sowie fünf sonstige bekannt. Auf eine detaillierte Einzeldarstellung zu den insgesamt 77 vorgenannten Versammlungen in 2023 und 2024 muss vorliegend verzichtet werden, da damit der für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage vorgesehene Rahmen deutlich überschritten würde. Wenn Sie es wünschen, Herr Abgeordneter Walk, würde ich Ihnen im Nachgang trotzdem eine schriftliche Aufstellung zukommen lassen. Ich bitte aber um Verständnis, dass das etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als mir die Geschäftsordnung des Landtags hierfür eigentlich vorgibt. Die Antwort auf Frage 2: Bei den relevanten Versammlungen und Veranstaltungen im Jahr 2023 wurden in Thüringen insgesamt sieben Straftaten polizeilich erfasst. Im Zusammenhang mit pro-israelischen Versammlungen kam es am 09.10.2023 in Jena durch eine tatverdächtige Person zu einer Beleidigung, die nicht als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft wurde, am 18.10.2023 in Weimar durch unbekannte Täter zu einer Sachbeschädigung, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ ausländische Ideologiezugerechnet wurde, und am 27.10.2023 in Jena durch eine tatverdächtige Person zu einer Volksverhetzung, die ebenfalls als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ ausländische Ideologie- zuzuordnen war. Im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Versammlungen kam es am 21.10.2023 in Weimar durch unbekannte Täter zu einer Sachbeschädigung, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ rechts- zugeordnet wurde, ebenfalls am 21.10.2023 in Weimar durch unbekannte Täter zu einer Volksverhetzung, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ ausländische Ideologie- zugeordnet wurde, sowie am 25.11.2023 in Weimar durch eine tatverdächtige Person zu einer Belohnung und Billigung von Straftaten, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ religiöse Ideologie- zuzuordnen war. Bei den sonstigen Versammlungen im Sachzusammenhang kam es am 22.10.2023 in Erfurt durch eine tatverdächtige Person zu einer Volksverhetzung, die als Politische motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ rechts- zugeordnet wurde. Zu Straftaten im Rahmen der im aktuellen Jahr stattgefundenen Versammlungen liegen derzeit noch keine validen Daten vor. Die Antwort auf Frage 3: Die in Thüringen durchgeführten Versammlungen und Veranstaltungen verliefen aus polizeilicher Sicht in ihrer Gesamtheit friedlich. Zu einem Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen kam es in Thüringen nicht. Insgesamt kann die Zahl von Versammlungen und Veranstaltungen mit Bezug zum Israelkonflikt als rückläufig bezeichnet werden. Die Antwort auf Frage 4: Die Innenministerien der Länder haben sich mit dem BMI darauf verständigt, Objektschutzmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit fortlaufend lageangemessen anzupassen. Wenngleich für Thüringen keine Hinweise bekannt sind, die eine konkrete Gefährdung von jüdischen Einrichtungen begründen, worden die polizeilichen Schutzmaßnahmen dennoch insgesamt erhöht. Entsprechend einer vorgenommenen Priorisierung werden an jüdischen Objekten und bei Veranstaltungen polizeiliche Schutzmaßnahmen in unterschiedlichem Umfang durchgeführt. Dazu zählen unter anderem eine regelmäßige Bestreifung sowie Standposten vor, während und nach Veranstaltungen in jüdischen Einrichtungen. Darüber hinaus werden mittels eines Verwaltungsabkommens mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen künftig Haushaltsmittel bereitgestellt, mit denen bauliche Anpassungen und beispielsweise der Einsatz von Sicherheitsdiensten umgesetzt werden können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Zunächst einmal danke an die Landesregierung für die ausführlichen Darstellungen. Mich hat eine Antwort irritiert, und zwar die Frage nach den Schutzmaßnahmen. Da hatten Sie angeführt, Herr Staatssekretär, dass es Objektschutzmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen gibt, lageangemessen, Abstimmung mit BMI, aber haben dann im zweiten Satz gesagt, dass es keine konkreten Gefährdungen von jüdischen Einrichtungen gibt. Das irritiert mich insofern, da wir zwei Taten an der Jüdischen Landesgemeinde, an der Synagoge hier in Erfurt hatten, die genau dazu führten, dass die Objektschutzmaßnahmen nach oben gefahren wurden. Vielleicht können Sie das noch mal näher erläutern.
Das beschreibt die allgemeine Gefahrenlage, die nach dem 07.10. bestanden hat. Sie haben recht, es gab zwei Vorkommnisse hier an der jüdischen Synagoge in Erfurt, die zu einer Verschärfung der Maßnahmen geführt haben. Die Maßnahmen konnten dann nach einer gewissen Zeit, weil das Gefahrenpotenzial dann nicht mehr da war, wieder reduziert werden.
Ich nutze die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage. Zu Frage 1, wie viele Versammlungen durchgeführt wurden, danke ich für die umfangreiche Antwort. Ich habe noch eine Zusatzfrage: Die von mir benannten pro-palästinensischen, pro-israelischen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungslagen im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 stellen die Sicherheitsbehörden und Polizeiführer vor ganz besondere Herausforderungen oder sind das aus Ihrer Sicht Versammlungslagen wie jede andere auch?
Das sind keine Versammlungslagen wie jede andere auch, das haben wir in anderen Bundesländern miterleben dürfen, dass es dort durchaus zu Eskalationen kommen kann. Der Konflikt dauert nach wie vor an. Die Emotionalisierung ist natürlich hoch und insofern sind wir gehalten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei den Kundgebungen dann auch sicherzustellen, dort mit einem entsprechenden Polizeieinsatz zu agieren. Ich hatte aber ausgeführt und auch dargestellt für das Jahr 2023, dass das Versammlungsgeschehen momentan rückläufig ist, sodass die Belastungssituation für die Polizei in den letzten Wochen diesbezüglich abgenommen hat.
Vielen Dank. Richtlinien zur Fördermittelbeantragung durch Thüringer Tierschutzeinrichtungen Wie einem Bericht des MDR Thüringen vom 19. Januar 2024 zu entnehmen ist, hat das zuständige Ministerium die Überarbeitung der entsprechenden Richtlinien zur Ausgabe von Fördermitteln an Thüringer Tierschutzeinrichtungen aufgrund der bürokratischen Hürden für die entsprechenden Einrichtungen angekündigt. Diese bürokratischen Hürden sind laut vorliegendem Bericht für den mangelnden Abruf der Fördergelder verantwortlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuell geltenden Richtlinien sollen bis wann wie konkret überarbeitet werden? 2. Inwieweit werden die Überarbeitungen den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung der Fördergelder reduzieren respektive die Beantragung erleichtern? 3. Wann ist die Landesregierung oder das zuständige Ministerium zu der Auffassung gelangt, dass eine Überarbeitung der Richtlinien aus den genannten Gründen nötig ist? 4. Wann hat die Landesregierung oder das zuständige Ministerium seit dem Jahr 2020 Informationen oder Meldungen von Tierschutzeinrichtungen oder etwaigen Vereinen hinsichtlich des bürokratischen Aufwands im Hinblick auf die Ausgestaltung der Richtlinien erhalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete und sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellt seit dem Jahr 2018 Fördergelder sowohl für Maßnahmen des investiven Tierschutzes, den Neu-, Aus- und Umbau von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen, tiergärtnerischen Einrichtungen als auch für Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung herrenloser Katzen bereit. Auch in diesem Jahr konnten hierfür wieder Gelder im Einzelplan vorgesehen werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen. Im Jahr 2023 wurden nach Rückmeldung der Bewilligungsbehörde im investiven Bereich Mittel in Höhe von 676.846,02 Euro bewilligt. Weitere Anträge lagen vor, waren jedoch nicht bewilligungsfähig. Zudem wurden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der beiden genannten Titel Mittel im investiven Bereich auf den nicht investiven übertragen, sodass anstelle von insgesamt 150.000 Euro, welche ursprünglich zur Verfügung standen, Gelder in Höhe von 234.017,33 Euro bewilligt werden konnten. Insofern kann aus meiner Sicht nicht die Rede von einer geringen Nachfrage der Mittel sein. Das waren zunächst mal meine einführenden Vorbemerkungen. Jetzt möchte ich auf die konkreten Fragen antworten. Auf die Fragen 1 bis 3 möchte ich gern zusammengefasst antworten: Die soeben genannten Richtlinien sind beide mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinientexte fand im Laufe des letzten Jahres statt. Derzeit sind die Veröffentlichungen der Neufassungen dieser Verwaltungsvorschriften im „Thüringer Staatsanzeiger“ vorbereitet. Die vorgenommenen Änderungen resultieren aus Erkenntnissen des Controllingkonzepts, fachlichen Erwägungen sowie aus Anmerkungen des Thüringer Rechnungshofs bzw. des Thüringer Finanzministeriums. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurden beispielsweise sowohl Zweck als auch Zielstellung der Richtlinien angepasst. Exemplarisch seien die stärkere Fokussierung auf die Gesunderhaltung, Reduzierung von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie das Management der Population herrenloser Katzen im investiven Bereich, die Versorgung von Fundtieren und herrenlosen Tieren zu nennen. Es wurden zudem klare Vorgaben für durch den Antragsteller bzw. die Antragstellerin anzufordernde Stellungnahmen der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter erarbeitet. Im Rahmen der umfassenden Prüfung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen, Kastration herrenloser Katzen, durch den Rechnungshof wurde zur Vereinfachung des Förderverfahrens unter anderem die Mittelvergabe im Wege einer Pauschale sowie ein Stichtag zur Antragstellung eingeführt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Beantragungsverfahren der Fördergelder richtet sich nach dem Richtlinientext als Verwaltungsvorschrift. Als solche muss diese den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen und eine wirtschaftliche sowie sparsame Mittelvergabe sicherstellen. Bei der Erarbeitung der Richtlinien wird auch der bürokratische Aufwand, welcher für die Antragstellerinnen und Antragsteller, aber auch für die öffentliche Verwaltung entsteht, stets in die Bewertung einbezogen. Im Übrigen steht die Bewilligungsbehörde, hier das Thüringer Landesverwaltungsamt, den Antragstellern bei der Antragstellung und Verwendungsnachweisführung beratend zur Seite. In fachlichen Fragen kann zudem das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einbezogen werden. Genaue Angaben hinsichtlich vorgenommener Änderungen sind dem entsprechenden Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs bzw. in den aktuellen, in der Veröffentlichung befindlichen Richtlinientexten zu entnehmen. Die Antwort auf Frage 4: Mein Haus befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit den in Thüringen ansässigen Tierschutzvereinen. So werden beispielsweise seit dem Jahr 2022 sogenannte Tierheimworkshops durchgeführt, welche durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz organisiert werden. Hier beteiligen sich auch Vertreterinnen und Vertreter der hiesigen Fachabteilung des Sozialministeriums. Zusätzlich ist der Landestierschutzverband Thüringen e. V. auch im Beirat für Tierschutz in meinem Haus präsent. Außerdem besteht in Einzelfragen jederzeit die Möglichkeit, Kontakt mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde oder auch dem Landesamt für Verbraucherschutz aufzunehmen. Das TMASGFF wird hierüber stets in Kenntnis gesetzt und im Bedarfsfall eingebunden. Es finden regelmäßige Beratungen statt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen somit sicher, dass die Möglichkeit eines kontinuierlichen Austausches besteht. Etwaige Probleme, egal welcher Natur, können entsprechend kommuniziert und gemeinsam diskutiert und auch gelöst werden.
In dem erwähnten Artikel wird ja die Ministerin so zitiert, dass sie die Richtlinien überarbeiten will, weil die bei den Einrichtungen zu zu viel Bürokratie führen und deswegen die Einrichtungen nicht genügend Mittel abrufen. Jetzt haben Sie gerade das Gegenteil gesagt. Wie erklären Sie sich den Widerspruch?
Ich kann Ihnen sagen, was bei der Erarbeitung maßgeblich war, und das habe ich jetzt hier vorgetragen. Einen Widerspruch in meinen Aussagen sehe ich nicht.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur nächsten – sechsten – Frage, eine von Herrn Abgeordneten Tischner in Drucksache 7/9403. Bitte schön.
Vielen Dank. Kapazitäten an Thüringer Schulen Die „Ostthüringer Zeitung“ Gera berichtete im Januar 2024 erneut über die prekäre Situation und die fehlenden Kapazitäten an Schulplätzen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Gera. Binnen eines Jahres wuchsen die Wartelistenplätze von knapp 100 auf nunmehr 190 Kinder und Jugendliche, die darauf warten, eine Schule durch das Schulamt Ostthüringen vermittelt zu bekommen. Neben offensichtlich unbefriedigender Kommunikation gegenüber den betroffenen Eltern durch das Staatliche Schulamt Ost und das Bildungsministerium liegt laut Aussagen des Ministeriums der Vermittlungszeitraum der Kinder und Jugendlichen in Gera bei mittlerweile über drei Monaten. Auch aus anderen Regionen wird zum Zeitraum über fehlende Schulplätze berichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche Nationalität und welches Alter verfügen die ca. 190 Kinder und Jugendlichen, die in der Stadt Gera keinen Schulplatz erhalten? 2. Wo liegen die Ursachen für die gegenwärtig nicht vorhandenen Kapazitäten an den Schulstandorten bzw. fehlenden Ersatzstandorten für die Aufnahme der ca. 190 Kinder und Jugendlichen speziell in Gera? 3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten warten aktuell wie viele Kinder und Jugendliche auf die Zuweisung eines Schulplatzes? 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen, um die auf Wartelisten befindlichen Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich an eine Schule zu vermitteln?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tischner, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Über welche Nationalität und welches Alter verfügen die ca. 190 Kinder und Jugendlichen, die in der Stadt Gera keinen Schulplatz erhalten haben? Mit Stand 29. Januar 2024 verteilen sich die Kinder und Jugendlichen in Gera auf folgende Nationen. Aus Umzügen innerhalb Deutschlands liegen 23 Anmeldungen vor, davon dreimal Afghanistan, einmal Irak, einmal Libanon, zweimal Syrien, und 16 kommen aus der Ukraine. Die Zuzüge durch Zuweisung umfassen 171 Kinder und Jugendliche. Das gliedert sich wie folgt auf: neunmal Afghanistan, viermal Albanien, sechsmal Bulgarien, dreimal Eritrea, dreimal Georgien, zweimal Indien, einmal Irak, einmal Libyen, einmal Moldawien, dreimal Nordmazedonien, einmal Pakistan, einmal Polen, elfmal Rumänien, zweimal Russland, viermal Slowakei, einmal Sudan, 25 Kinder und Jugendliche aus Syrien, zweimal Tschechien, vier Kinder und Jugendliche aus der Türkei und 87 aus der Ukraine. Zu Frage 2, die da lautet: Wo liegen die Ursachen für die gegenwärtig nicht vorhandenen Kapazitäten an den Schulstandorten bzw. fehlenden Ersatzstandorten für die Aufnahme der ca. 190 Kinder und Jugendlichen speziell in Gera? Die angespannte Situation resultiert aus einem seit fast zwei Jahren anhaltenden hohen Zuzug in die Stadt Gera. In Gera gibt es im laufenden Schuljahr rund 14.000 Schülerinnen und Schüler an freien und staatlichen Schulen. Davon haben knapp 2.600 einen Migrationshintergrund. Rund 500 davon sind seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nach Gera geflüchtet. Das bedeutet einen allein aus diesem Kriegsgeschehen resultierenden Anteil von rund 3,6 Prozent, der sich zudem über viele Klassenstufen und Schularten verteilt. Hinzu kommen Zuwächse durch den Zuzug aus dem europäischen Ausland – die Europäische Union ist hier gemeint – und weitere Geflüchtete. Im Schuljahr 2021/2022 hatten die Schülerinnen- und Schülerzahlen in Gera noch bei 13.100 gelegen. Die Prüfung nutzbarer Räumlichkeiten bzw. Gebäude obliegt der Stadt Gera. Aufgrund der aktuellen Sachlage gestalten sich sowohl Prüfung als auch Umsetzung von Lösungen langwieriger. Aufgrund der komplexen Sachlage können nur gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Die Abstimmung erfolgt laufend in Kooperation mit dem Schulträger, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen. Zu Frage 3: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten warten aktuell wie viele Kinder und Jugendliche auf die Zuweisung eines Schulplatzes? Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Tischner, wir haben hier zwei Möglichkeiten. Ich habe hier eine umfangreiche Tabelle, die kann ich jetzt im Einzelnen vorlesen oder ich reiche Sie Ihnen dann nach der Beantwortung rüber. Das ist Ihre Entscheidung, Herr Tischner. Sie müssen sagen, vorlesen oder ich übergebe Ihnen dann die Liste.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen
Sie!) Danke bzw. ich gebe die dann auch zu Protokoll logischerweise, damit alle das dann nachlesen können. Zu Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen, um die auf Wartelisten befindlichen Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich an eine Schule zu vermitteln? In Thüringen erfolgen Beschulung und Förderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen integrativ. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrem bisherigen Schulbesuch an einer Schule aufgenommen und einer Regelklasse zugewiesen werden. Gleichzeitig wird geprüft, welchen Förderbedarf, insbesondere zum Erwerb der deutschen Sprache, der Schüler bzw. die Schülerin hat und wie diese zur Förderung unter Beachtung der Rahmenbedingungen erfolgen kann. Jungen Menschen mit Migrationshintergrund ohne Hauptschulabschluss ist es möglich, an einer Berufsschule im Berufsvorbereitungsjahr – Abkürzung BVJ – einen gleichwertigen Hauptschulabschluss zu erwerben. Sofern sie einen sprachlichen oder fachlichen Förderbedarf haben und dem Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr noch nicht folgen können, können sie vorab das Berufsvorbereitungsjahr Sprache – BVJS – besuchen. Jugendliche, die wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache oder aufgrund ihrer Vorbildung dem Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr Sprache nicht folgen können, können in Vorklassen aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Jugendlichen in dem Schuljahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben und die Einwilligung der Eltern zum Besuch der Berufsschule vorliegt. Sowohl die Staatlichen Schulämter als auch das Team „Migration und Schulaufsicht“ in unserem Ministerium unterstützen in jährlichen Gesprächen mit Schulträgern bezüglich der Vergabe von Schulplätzen. Aufgrund der besonders herausfordernden Situation zur Schulplatzvergabe, zum Beispiel in Gera, finden regelmäßige Treffen an und mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen, dem TMBJS und der Stadt Gera sowie den Vertretern der Landkreise statt. Die Vergabe von Schulplätzen hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Absicherung der Schülerbeförderung und damit verbunden der Übernahme der dadurch entstehenden Kosten durch den Schulträger sind vor allem die Personalausstattung der Schulen sowie die Raumkapazitäten vor Ort zu berücksichtigen. Ergebnisse dieser Gespräche und der Zusammenarbeit sind unter anderem die Eröffnung von neuen Vorklassen an staatlichen Berufsschulen, die Abordnung von Lehrkräften in der Region und mit Personalmangel, die Umsetzung unterrichtsorganisatorischer Maßnahmen zu einem effektiven Einsatz von Lehrkräften. Weiterhin stellte das TMBJS für die besonders vom Personalmangel betroffene Stadt Gera zusätzliche Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung, auch die nunmehr gegebene Möglichkeit, pädagogische Assistenzkräfte an Thüringer Schulen einzustellen, wird von den Schulen sehr befürwortet. So weit meine Ausführungen. Herzlichen Dank.
Ja, vielen Dank, Herr Minister Holter. Ich hätte zwei Nachfragen. Die erste bezieht sich auf die personelle Situation. Sie haben ja ausgeführt, dass in Gera jetzt 2.600 zusätzliche Kinder mit Migrationshintergrund beschult werden oder beschult werden sollen. Da wäre meine Frage: Wie viel zusätzliches Personal wurde für diese 2.600 Kinder dann tatsächlich den Schulen konkret zugewiesen? Und die zweite Nachfrage bezieht sich darauf, dass es ja scheinbar einen großen Konflikt gibt zwischen Schulträger und Schulamt bezüglich der Plätze, die zur Verfügung stehen. Sie waren relativ – fand ich jetzt – unkonkret in Ihren Aussagen, haben erläutert, dass gesprochen und geredet wird. Aber was ist jetzt das konkrete Ziel, das das Ministerium und vielleicht auch dann die Stadt Gera verbindet, sprich, wie viele Schulplätze sollen bis zu den Sommerferien beispielsweise entstehen? Es muss ja irgendwie ein konkreter Plan da sein.
Sehr geehrter Herr Tischner, hier gibt es zwei Perspektiven. Die eine Perspektive ist die aktuelle Situation, sprich, dass die jetzt wartenden Kinder und Jugendlichen einen Schulplatz erhalten. Und die zweite Perspektive ist der Start des Schuljahres 2024/2025. Das Schulamt und auch das Schulverwaltungsamt, die Stadtverwaltung Gera haben die zweite Perspektive im Blick. Ich werde am nächsten Mittwoch – das müsste der 7. Februar sein – selbst nach Gera fahren, um an den Beratungen der Erwähnten teilzunehmen. Da werde ich mir auch berichten lassen, welche Maßnahmen zur Vorbereitung des nächsten Schuljahres auf der Tagesordnung stehen. Teilinformationen habe ich schon, aber ich würde gern auch den gesamten Komplex bekommen. Wichtig ist – und da sind wir gar nicht im Widerspruch –, dass wir in Gera zusätzliche Schulplätze schaffen. Da gibt es erste Überlegungen, um Schulplätze auch für die jetzige Situation zu schaffen, indem beispielsweise im Förderzentrum Bieblach Räume oder auch am Zabel-Gymnasium Gera Räume freigezogen werden, um zusätzliche Klassen dort aufnehmen zu können. Das ist nur ein Ausschnitt, das ist nicht das komplette Bild, was gerade entsteht. Weiterhin geht es darum, auch mit den benachbarten Schulträgern zu sprechen, ob Geraer Schülerinnen und Schüler dort beschult werden können. Das sind also einige der Maßnahmen, die jetzt ganz konkret eingeleitet werden. Darüber hinaus haben wir verabredet, dass unser Ministerium mit der Stadtverwaltung Gera – konkret mit dem Jugendamt – prüft, ob weitere Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Gera zum Einsatz kommen können bzw. diejenigen, die nur mit 0,75 Vollbeschäftigungseinheiten in Gera als Schulsozialarbeiterin oder Schulsozialarbeiter tätig sind, nicht als Vollzeitkräfte eingestellt werden können, um insgesamt die Schulen zu unterstützen. Das sind einzelne Maßnahmen. Ich bitte Sie, mir die Möglichkeit zu geben, am nächsten Mittwoch diese Beratung konkret durchzuführen, um dann also auch weitere konkrete Maßnahmen sowohl für die jetzige Situation als auch die perspektivische Situation zu verabreden. Wir haben Abordnungen vorgenommen aus der Stadt Jena nach Gera. Ich werde mich jetzt im Februar mit Grundschulleiterinnen und Grundschulleitern aus Jena treffen, die sich also an mich gewandt haben, weil natürlich die Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern aus den Schulen in Jena dort zu Herausforderungen und Problemen führt. Das geht nur in der gemeinschaftlichen Unterstützung und Solidarität untereinander. Deswegen ist es nicht nur in Gera zu betrachten, sondern wir müssen das insgesamt in der Region Gera und Umland gemeinsam in den Griff bekommen. Die Zahlen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer konkret eingestellt wurden bzw. abgeordnet wurden, habe ich jetzt hier nicht parat, die müsste ich dann nachreichen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, der Thüringer Landtag hat – ich weiß nicht mehr genau, wann, aber ich glaube, so vor zwei Jahren in etwa – geregelt, dass die freien Schulträger quasi eine hundertprozentige Kostenerstattung bei Aufnahme von Kindern mit Migrationshintergrund aktuell erhalten. Jetzt meine Frage: Wie ist denn die Beteiligung der freien Schulträger in der Stadt Gera an dieser Aufgabe respektive wie werden die freien Schulträger auch in die Gespräche mit dem Schulamt und den Schulträgern selbst eingebunden, damit da vielleicht auch eine etwas andere Verteilung möglich ist?
Eine weitere Maßnahme ist, dass wir auf die freien Schulen, sprich auf die Träger der freien Schulen in Gera zugehen, ob und dass sie Schülerinnen und Schüler aus Herkunftsländern aufnehmen. Über die Finanzierung muss dann mit ihnen konkret gesprochen werden. Das Ergebnis kann ich im Moment nicht darstellen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann können wir weitergehen in der Liste. Als Nächstes kommt die Frage von Herrn Abgeordneten Kowalleck in Drucksache 7/9405. Bitte schön.
Einbaustopp für Bauschutt im Kamsdorfer Großtagebau Aktuell wird im Kamsdorfer Großtagebau nach Medienberichten kein Bauschutt mehr aufgrund der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung angenommen. Die Zielstellung der Verordnung sei es, dass Bauschutt recycelt werden soll, Restmengen seien Abfall und müssten auf die Deponie. Allerdings seien die Kapazitäten auf den Deponien gar nicht vorhanden. Die neue BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung hätte am 1. August 2023 bereits in Kraft treten sollen, ein Aufschub wurde bis zum 31. Dezember 2023 gewährt. Jetzt dürfe unter anderem Bauschutt als Füllmaterial zur Rekultivierung bzw. bergbaulichen Verfüllung ab sofort nicht mehr eingebracht werden. Die Optionen, die den Kamsdorfern jetzt noch bleiben, wären der Rechtsstreit oder die sogenannte Länderöffnungsklausel. Der Freistaat Bayern sorgte dafür, dass dortigen Betrieben und der dortigen Bauwirtschaft eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich für die betroffenen Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche in Thüringen durch die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung? 2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung gezögert und nicht im Sinne der betroffenen Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche in Thüringen gehandelt? 3. Warum wird Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche im Freistaat Bayern eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt, nicht aber im Freistaat Thüringen? 4. Welche Auswirkungen hat die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung hinsichtlich der Einlagerung auf Deponien in Thüringen und deren Kapazitäten?
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Kowalleck möchte ich wie folgt beantworten: Eingangs möchte ich darauf verweisen, dass die Landesregierung bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/5033 des Abgeordneten Kowalleck zu ähnlichen Fragestellungen Stellung bezogen hat. Zu Frage 1: Mit der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, die sogenannte Mantelverordnung, sind bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen zur Verwertung und Verwendung bestimmter mineralischer Abfälle geschaffen worden. Neu geregelt ist unter anderem, dass die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung im Hinblick auf die Analyseverfahren bei der Beprobung und bei der Verwendung anderer Materialien wie zum Beispiel Beton oder Ziegel für erforderliche bau- oder betriebstechnische Zwecke dem aktuellen Wissensstand angepasst wurde. Die wesentliche Veränderung für die Unternehmen der Bauund Entsorgungsbranche ergibt sich aus der Vorgabe, dass andere Materialien als Boden, zum Beispiel Ziegel oder Beton, unterhalb der durchwurzelbaren Schicht nur noch bis zu 5 Prozent des jährlichen Verfüllvolumens für notwendige technische Zwecke verwendet werden dürfen. Neben dem Schutz des Bodens verfolgt der Verordnungsgeber damit auch das Ziel, die Materialien wie etwa Bauschutt durch verstärktes Recycling wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Dieses Ziel unterstützt die Landesregierung ausdrücklich. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat nicht gezögert. Die Verkündigung der Novelle der BundesBodenschutzverordnung erfolgte nach einem langjährigen umfassenden Rechtsetzungsverfahren einschließlich einer intensiven Einbeziehung der Verbände bereits am 16. Juli 2021. Am 1. August 2023 trat sie bundesweit in Kraft. Die betroffenen Unternehmen hatten damit zwei Jahre Zeit, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen für den Einbau etwa von Bauschutt einzustellen. Sowohl die betroffenen Verbände als auch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz haben die Rechtsänderungen im Vorfeld mit den betroffenen Unternehmen intensiv erörtert. Soweit die Frage auf die Länderöffnungsklausel abzielt, die ein Abweichen von den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ermöglicht, ist festzustellen, dass Thüringen wie 14 andere Bundesländer auch davon keinen Gebrauch gemacht hat. Die Landesregierung hat dies im Bundesratsverfahren ausdrücklich betont. Der Grund dafür ist, dass unterschiedliche Anforderungen etwa an den Einbau von Bauschutt zu einer unerwünschten Verschiebung von Abfallströmen in Deutschland führen würde. Die Länderöffnungsklausel wurde nur auf ausdrücklichen Wunsch des Freistaats Bayern aufgenommen. Zu Frage 3: Die Voraussetzungen für eine Anwendung der in § 28 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vorgesehenen Übergangsfrist müssen in jedem Einzelfall geprüft werden. Sie liegen in Thüringen aufgrund der Ausgestaltung der werkrechtlichen Betriebspläne überwiegend nicht vor. Zu Frage 4: Wie in verschiedentlichen aktuellen Veröffentlichungen in den Medien nachzulesen ist, kann grundsätzlich von positiven Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft ausgegangen werden. Die Rohstoffnachfrage auf dem Baustoffsektor ist bekanntermaßen sehr hoch, weshalb keine größeren Veränderungen in Bezug auf Deponierungskapazitäten zu erwarten sind. Diese Fragestellung wurde bereits ausführlich und kontrovers im Gesetzgebungsverfahren erörtert. Um unsere Situation im Freistaat Thüringen genauer zu analysieren, werden derzeit außerdem im Auftrag des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die vorhandenen Deponiekapazitäten untersucht und der absehbare Deponiebedarf ermittelt. Deren Ergebnisse werden Ende des II. Quartals 2024 erwartet, in den Entwurf des neuen Wirtschaftsplans integriert und mit diesem Entwurf in die öffentliche Anhörung gegeben. Vielen Dank.
Zunächst erst mal danke für die Beantwortung der Anfrage, Herr Staatssekretär. Ich habe noch zwei Nachfragen. Inwieweit wird es einen Gesprächstermin vonseiten der Landesregierung mit den Betreibern des Kamsdorfer Tagebaus zur Lösung des Problems geben? Die zweite Frage bezieht sich auch noch mal auf die Auswirkungen. Offensichtlich gibt es da in der Praxis doch erhebliche Unterschiede zu Ihren Aussagen. Zu meiner Frage: Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Landesregierung für die Thüringer Wohnungsbaubranche aufgrund der Kostensteigerungen im Bereich „Sanierung und Modernisierung“ durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung? Hier gibt es ja auch entsprechende Stellungnahmen vom Fachverband.
Zu Frage 1: Wir sind mit dem Unternehmen im Gespräch. Es hat dazu letztes Jahr im Sommer Ende Juli/Anfang August eine ausführliche Beratung bei uns im Haus mit dem Unternehmen und dem zuständigen Landkreis gegeben. Weitere Beratungen des Unternehmens sind durch das TLUBN erfolgt und wir stehen auch weiterhin mit dem Unternehmen dazu in Kontakt. Das ist ein Prozess, der seit längerer Zeit, mindestens seit einem halben Jahr, bereits in Bearbeitung ist. Zu Frage 2: Inwieweit es zu Kostensteigerungen aufgrund der Mantelverordnung in der Wohnungsbaubranche kommen wird, kann ich jetzt – ehrlich gesagt – hier nicht sagen. Ich will nur darauf verweisen, dass kürzlich in Bayern der Industrieverband Steine und Erden darauf verwiesen hat, dass es wohl einen Mangel an recycelbarem Bauschutt gibt, um diesen als Ersatzbaustoff im Wohnungsbau zu verwenden. Mit dieser Begründung wird in Bayern die Erweiterung von Steinbrüchen begründet. Das heißt, es ist offensichtlich nicht so, dass es durch den jetzt zu recycelnden Bauschutt in irgendeiner Form zu Engpässen kommen könnte, die die Wohnungsbaubranche bzw. die Preise dort möglicherweise dann beeinträchtigen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe noch zwei Nachfragen aus der Mitte des Hauses, wie es die Geschäftsordnung ermöglicht. Die erste Frage, die ich habe: Es ist ja so, dass es für die Verfüllung von Tagebauen einen Betriebsplan gibt. In so einem Betriebsplan – wenn er denn erstellt wird, ein bisschen was habe ich ja auch schon gesehen im Leben – wird ja berücksichtigt, welche Materialien da eingebaut werden, unter anderem auch aufgrund der geotechnischen Eigenschaften, die diese Materialien haben. Inwieweit wird denn dann der Bestandsschutz eines solchen Betriebsplans, der ja auch geotechnische Eigenschaften beispielsweise von Bauschutt mitberücksichtigt hat, durch die Mantelverordnung aufgehoben? Das wäre die erste Frage. Und die zweite Frage dann mit Erlaubnis der Präsidentin danach.
In der Regel sind das Hauptbetriebspläne. Ich meine, dass es im Fall Kamsdorf auch ein Hauptbetriebsplan ist, der eine relativ kurze Laufzeit hat, in der Regel dann zwei Jahre. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, sind dann neue Hauptbetriebspläne entsprechend zu beantragen.
Gut, dann passt die zweite Nachfrage hervorragend dazu. Wenn das so ist, wie Sie das gerade darstellen, Herr Staatssekretär, wie soll denn dann aus der Sicht der Landesregierung eine zeitgerechte und vor allem aber auch eine tragfähige Verfüllung solcher Tagebaue aussehen, wenn diese entsprechenden verdichtungsfähigen Materialien nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen?
Also, nach meiner Kenntnis wird die Verfüllung im Rahmen des Hauptbetriebsplans ja auch mit entsprechenden Materialien geregelt, die unschädlich dort eingebaut werden können, und der Bauschutt ist in der Regel nur für technische Bauwerke zugelassen. Die Verfüllung mit Bauschutt, also der dient nicht der Verfüllung im Grunde genommen. Bitte?
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das Ganze ist ein Erdbauwerk!) Der Bauschutt, genau – als Bauwerk dann zu definieren, sobald er eingesetzt wird, um beispielsweise technische Anlagen wie Straßen oder so im Steinbruch zu errichten. Der dient wirklich nicht originär der Verfüllung.
So, wir machen jetzt bitte keinen Dialog, sonst machen Sie es in der Lobby draußen noch kurz, sich darüber auszutauschen. Danke, Herr Staatssekretär. Dann würde ich jetzt zum Aufruf der letzten Mündlichen Anfrage in dieser Fragestunde kommen, und zwar die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard in Drucksache 7/9415. Bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Versorgungsposten für ehemaligen Regierungssprecher im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport? – nachgefragt Mit der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/9115 wurde am 7. Dezember 2023 die Versetzung des ehemaligen Regierungssprechers in das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport behandelt. In seiner Antwort gab der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei unter anderem an, dass eine Versetzung des ehemaligen Regierungssprechers von der Staatskanzlei zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ohne Änderung des Arbeitsvertrags, der eine außertarifliche Bezahlung analog der Besoldungsgruppe B3 vorsieht, möglich gewesen sei. Überdies verweigerte der Minister eine Antwort auf die Nachfrage des Abgeordneten Tischner zum Verlauf und zum Ergebnis der Ressortabstimmung sowie zum Votum des Finanzministeriums, was aus meiner Sicht eine Verletzung der Antwortpflicht der Landesregierung auf parlamentarische Fragen darstellt. Zu den Antworten des Ministers ergeben sich Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat der ehemalige Regierungssprecher bei der erstmaligen Einstellung im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie im Jahr 2017 auf Basis eines externen Ausschreibungsverfahrens erfolgreich ein Auswahlverfahren durchlaufen? 2. Welche konkreten Maßgaben hatte das Finanzministerium im Rahmen der für den Abschluss bzw. Änderung eines Arbeitsvertrags mit außertariflicher Entgeltzahlung gemäß § 7 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen erforderlichen Ressortabstimmung im Vorfeld des Abschlusses des Arbeitsvertrags mit dem ehemaligen Regierungssprecher durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie festgehalten? 3. Wie wurden diese konkreten Maßgaben des Finanzministeriums im Arbeitsvertrag, den das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit dem ehemaligen Regierungssprecher geschlossen hat, umgesetzt? 4. Wie äußerte sich das Finanzministerium konkret im Rahmen der erforderlichen Ressortabstimmung im Zuge der Versetzung des ehemaligen Regierungssprechers von der Staatskanzlei zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schard erlaube ich mir folgende Vorbemerkung: Der ehemalige Regierungssprecher nahm die Aufgaben vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2023 wahr. Vorher war er zunächst als Sprecher im Sozialministerium. Die in der Mündlichen Anfrage aufgeworfenen Fragen umfassen seine berufliche Tätigkeit vor der Übernahme der Aufgaben des Regierungssprechers und zu einem Zeitpunkt, als in keiner Weise absehbar war, dass der ehemalige Regierungssprecher einmal die spätere Funktion des Regierungssprechers übernehmen würde. In der Beantwortung der Fragen ist die Landesregierung gehalten, das Recht des ehemaligen Regierungssprechers aus Schutz seiner personenbezogenen Daten nach Artikel 6 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 67 Abs. 3 der Thüringer Verfassung zu schützen oder zumindest zu wahren und da insbesondere nach § 85 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Beamtengesetz Auskünfte über dessen Personalaktendaten nur mit dessen Einwilligung zu erteilen, es sei denn, dass die Abwehr eine erhebliche Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen des Dritten die Auskunftserteilung zwingend erfordert. Hinzu kommt, dass, soweit die Fragen auf den exekutiven Kernbereich zielen, von einer Beantwortung abgesehen wird. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr mit den Maßgaben zur Ausgestaltung der Leitungsbereiche der Staatskanzlei und der Ressorts die Festlegung getroffen, dass Stellenbesetzungen, die der Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Thüringer Laufbahngesetz unterfallen, künftig nur noch befristet vorgenommen werden. Damit wurde unter anderem den Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, aber auch bereits in der Vergangenheit ausgesprochenen, aber nicht verpflichtenden Empfehlungen des Thüringer Finanzministeriums Rechnung getragen. Im Lichte dieser Vorbemerkungen beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Einstellung des ehemaligen Regierungssprechers der TMASGFF erfolgte im Jahr 2017 im Rahmen eines Auswahlverfahrens und unter der entsprechenden Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Laufbahngesetz. Die sinngemäße Anwendung der Vorschrift für Tarifbeschäftigte folgt der ständigen, langjährigen und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Verwaltungspraxis, vergleiche hier: Bundesverwaltungsgericht vom 14. Januar 2010. Zu Frage 2: Die Frage zielt auf den exekutiven Kernbereich. Gleichwohl will ich mitteilen, dass das Finanzministerium im Rahmen der Ressortabstimmungen nach § 7 Abs. 3 ThürGGO mitgeteilt hat, dass gegen die Personalmaßnahme aus tarif- und haushaltsrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Zu Frage 3: Zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das TMASGFF, und dem Beschäftigten wurde ein als außertariflicher Arbeitsvertrag bezeichneter Vertrag mit einem außertariflichen Entgelt geschlossen. Zu Frage 4: Wie in der Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/9115 bereits ausgeführt wurde, ist für eine besoldungsgleiche Versetzung, die in der Alltagspraxis der Ressorts gang und gäbe ist, eine Ressortabstimmung nicht erforderlich. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es irgendwelche Nachfragen dazu? Herr Schard? Sehe ich nicht, danke. Noch mal der Hinweis, dass Sie von der Tribüne bitte keine Fotos machen. Das ist nicht gestattet, außer Sie haben dafür eine Genehmigung. Dann würde ich die Fragestunde an dieser Stelle schließen und wir kommen jetzt erneut zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 29 und 33 bis 37 , um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9455 Hier haben wir abgegebene Stimmzettel 81, keine ungültigen Stimmen und auf den Wahlvorschlag entfallen damit 25 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9461 Abgegebene Stimmzettel 81, 1 ungültige Stimme, damit 80 gültige. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Standard Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9456 Hier haben wir abgegebene Stimmen 81, keine ungültigen Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9457 Hier haben wir auch 81 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor und damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9462 Abgegebene Stimmzettel 81, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9463 Auch hier 81 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen und 46 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit damit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9458 Hier haben wir 81 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 39 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9459 Hier haben wir 81 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9460 Hier haben wir auch 81 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage jetzt in Richtung der jeweils vorschlagenden Fraktionen der AfD: Wird eine Wahlwiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 29 und 34 a bis 37 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht?
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Alles klar, gut. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 8 erneut aufrufe, gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis zur Tagesordnung: Zum Tagesordnungspunkt 10 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9480 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zum Tagesordnungspunkt 18 wird eine Neufassung des Antrags in Drucksache 7/7711 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 8 auf Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9426 dazu: Starkes Ehrenamt für Thüringen – ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9482 ERSTE BERATUNG Hintergrund ist, dass die Fraktion der CDU gestern um 14.10 Uhr einen Entschließungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf in Drucksache 7/9426 eingereicht und dazu auch gesprochen hat, dass dieser dem Plenum aber nicht vorlag. Nunmehr wurde der Entschließungsantrag in Drucksache 7/9482 elektronisch bereitgestellt bzw. auch auf Ihre Tische verteilt: das Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften im Freistaat Thüringen. Der Gesetzentwurf wurde vorhin federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie zur Mitberatung an weitere Ausschüsse überwiesen. Nunmehr ist noch der Entschließungsantrag abzustimmen. Bevor ich die Abstimmung durchführe, frage ich, ob das Wort zur Aussprache gewünscht wird. Nein. Gibt es sonst Bedarf zur Aussprache? Das kann ich nicht erkennen. Dann müssen wir auch nicht darüber reden, dass Sie dann noch hätten 5 Minuten reden dürfen. Dann würden wir einfach direkt die Abstimmung zu diesem Entschließungsantrag durchführen, wenn es da keinen Widerspruch gibt. Den gibt es nicht. Richtig. Deswegen hatte ich vorhin den Hinweis erteilt, dass der Gesetzentwurf ja schon an den Sozialausschuss überwiesen wurde, deswegen gehe ich davon aus, dass wir auch den Entschließungsantrag an den Sozialausschuss überweisen möchten. Ist das so? Ja? Wollen wir einfach adäquat zum Gesetzentwurf überweisen? Das heißt, wir hatten noch den EKM.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sage lieber, was nicht!) Alles außer Umwelt und Infrastruktur? HuFA, Innen, Petition, Bildung, EKM. Dann machen wir das jetzt. Wer also den Entschließungsantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht, dann ist es auch dahin überwiesen. Die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss: Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltung der Gruppe der FDP. Dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport: Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die Gruppe der FDP. Damit ist es auch dahin überwiesen. Dann noch an den Petitionsausschuss: Wer den Antrag an den Petitionsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist der Rest des Hauses mit Enthaltungen. Damit ist es auch dahin überwiesen. Und die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Aus der FDP-Gruppe. Damit stimmen wir noch über die Federführung ab. Wer die Federführung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Damit ist die Federführung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. Damit können wir auch diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen jetzt zum Aufruf des TagesGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9392 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Malsch, bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen gern den Hintergrund für unsere Initiative erläutern. Mit Urteilsverkündigung vom 22. November 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar den 1. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ des Regionalplans Thüringen vom Jahr 2018 für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesverwaltungsgericht der Antrag gestellt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aufzuheben und die Revision zuzulassen. Am 14. Dezember 2023 ist der abschlägige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugegangen. Somit hat der Sachliche Teilplan „Windenergie“ vom Jahr 2018 keine Rechtswirksamkeit mehr. Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat am 12. Dezember 2023 beschlossen, den Entwurf des Zweiten Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen zu veröffentlichen und die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz durchzuführen. Die Beteiligung wird noch im I. Quartal 2024 beginnen. So viel zu den Fakten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, infolge der Rechtsunwirksamkeit des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ droht nun in Mittelthüringen ein raumordnerisch und landesplanerisch ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung. So entfallen nicht nur die bisherigen Vorranggebiete „Windenergie“, sondern es entfällt auch die Ausschlusswirkung über den übrigen Planungsraum. Windenergieanlagen sind daher überall in Mittelthüringen privilegiert im Außenbereich zulässig und das ist nicht gut. Diese ungesteuerte Entwicklung soll durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. Dazu ist das Land auch befugt, denn im Raumordnungsrecht besteht gemäß Artikel 72 Abs. 3 Nr. 4 des Grundgesetzes eine Abweichungskompetenz des Landesrechts gegenüber dem Bundesrecht.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausbau der Windenergie als Thema steht regelmäßig auf der Tagesordnung und man muss ja unterdessen feststellen oder man kann feststellen, dass die übergroße Mehrheit des Hauses hier um Lösungen bemüht ist. Eine Fraktion lehnt das ja grundsätzlich ab, der Rest versucht hier sachgerecht in Richtung eines vernünftigen Ausbaus der Windenergie zu agieren. Ich verzichte jetzt an dieser Stelle mal auf die Begründung zu diesem Antrag, weil Kollege Malsch das hier schon umfassend getan hat. Das Regelungsbedürfnis liegt natürlich vor. Thüringen ist dabei angehalten, insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche auszuweisen. Das geltende Bundesrecht ist umzusetzen und das wird durch die einbringende Fraktion ja auch anerkannt. Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsprogramms liegt seit Mitte Januar vor. Die Flächen werden auf die vier Planungsregionen aufgeteilt. Der nun eingetretene Zustand bringt eine gewisse Unsicherheit in der Planung mit sich. Eine landespolitische Untersagung ist im Moment nicht mehr möglich. Diesen rechtsfreien Raum müssen wir lösen bzw. müssen wir ausgleichen. Daher begrüßen wir den Vorschlag, den hier die CDU einbringt. Wir plädieren dafür, dies an den Ausschuss für Infrastruktur sowie an den Umweltausschuss zu überweisen, dabei die Federführung bei der Infrastruktur zu belassen. Ich hoffe auf eine schnelle Lösung bei der ganzen Geschichte, auf eine schnelle Beratung, sodass wir dann in zweiter Lesung dieses Gesetz auch beschließen können. Ich bedanke mich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hier von der CDU vorgelegte Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Es werden das Problem und die Ängste vieler Thüringer Bürger aufgegriffen, die einen ungesteuerten Wildwuchs von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür befürchten. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal unsere grundlegende Position als Thüringer Liberale betonen. Wir stehen nicht auf der Seite der Klimaleugner, wir stehen auch nicht auf der Seite fundamentaler Gegner erneuerbarer Energien, aber wir wollen einen bürgernahen Entscheidungsprozess mit Augenmaß. Wir wollen prüfen, welche Energieerzeugungsart eignet sich in welchem Planungsraum am besten für eine dezentrale und umweltfreundliche Stromerzeugung, und wir wollen vor allem auch einen vernünftigen Energiemix, der nicht nur auf eine Energieart setzt, meine Damen und Herren. Kommt es nun aber wie in der Planungsregion Mittelthüringen zu einer Rechtsunwirksamkeit der erstellten Pläne, ergeben sich daraus erhebliche Probleme für die Entscheidungsfindungsprozesse. Vielleicht auch an dieser Stelle für unsere Zuschauer hier im Hause und an den angeschlossenen Endgeräten kurz zum Verständnis: Die Planungsregion Mittelthüringen umfasst die Landkreise Gotha, Erfurt, Sömmerda, Weimarer Land und Weimar Stadt sowie den Ilm-Kreis. Und von den Planungsregionen gibt es in Thüringen vier. Sie sind zuständig für die Raumordnung und Raumplanung und auch – und darum geht es heute hier in dieser Vorlage – für die räumliche Einordnung von Windkraftanlagen. Auf Beschluss des Bundestags müssen die Bundesländer einen gewissen Prozentsatz ihrer Fläche für die Windenergieerzeugung ausweisen. Das haben wir als Thüringer Liberale deutlich kritisiert, es entspricht aber gegenwärtigem Recht. Die Planungsgemeinschaften weisen hierzu sogenannte Windvorranggebiete aus, die dann im Teilplan „Windenergie“ des Regionalplans aufgeführt werden. Wird nun solch ein Plan, wie hier am 22.11.2022 geschehen, durch ein Gericht für unwirksam erklärt, entfällt auch dessen Steuerungswirkung und neue Windkraftanlagen können praktisch privilegiert im Außenbereich gewissermaßen überall errichtet werden. Genau davor haben die Bürger – und, wie ich finde, auch zu Recht – Angst und lehnen ein solches Vorgehen überwiegend ab. Mit dem hier vorliegenden Antrag soll diese ungesteuerte Entwicklung durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. Damit schaffen wir zum einen Rechtssicherheit für die Planer, geben der Planungsgemeinschaft Zeit, einen neuen und juristisch sauberen Teilplan „Windenergie“ zu erarbeiten, und wir schützen die Bürger vor einem Wildwuchs von Windenergieanlagen, ohne ihnen im Prozess eine vernünftige Teilhabe an der Erstellung der Planung zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind als Freie Demokraten für erneuerbare Energien, aber eben mit Sinn und Verstand und vor allem unter Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort, unter Einbeziehung der Betroffenen. Wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss gern zu und freuen uns auf eine interessante, fachliche und vor allem sachliche Diskussion. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, die CDU hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dezember 2023 zum Anlass dafür genommen, hier im Landtag einen Antrag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in Bezug auf den Ausbau der Windenergie zu stellen. Mit kaum einem Thema haben wir uns in dieser Legislaturperiode intensiver beschäftigt als mit dem Windenergieausbau und mit kaum einem Thema auch kontroverser. Beim ersten Blick über die vorliegende Gesetzesänderung könnte man nun den Eindruck gewinnen, ein strittiger Umgang sei dieses Mal gar nicht notwendig. Denn in der Begründung zu dem Gesetz wird angegeben, mit der Gesetzesänderung solle ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie vermieden werden. Die Vermeidung eines solchen rechtlichen Zustands ist allgemeiner Konsens. Beim zweiten Blick über den Antrag stellen sich dann allerdings doch einige Fragen; Fragen in Bezug darauf, ob diese Gesetzesänderung überhaupt notwendig ist, in Bezug darauf, ob es für die Gesetzesänderung überhaupt eine landesrechtliche Kompetenz gibt, und in Bezug darauf, ob und welche negativen Auswirkungen mit dieser Gesetzesänderung verbunden sein könnten. Für uns als Bündnisgrüne ist dieses Gesetz erst dann zustimmungsfähig, wenn diese offenen Fragen in den Fachausschüssen unter Hinzuziehung von Sachverständigen in einer Anhörung beraten wurden und wenn wir im Zuge dessen die Gewissheit haben, dass die Gesetzesänderung nicht mit energiewende- und somit klimaschutzschädlichen Implikationen verbunden ist. Im Folgenden möchte ich auf einige der offenen Fragen kurz eingehen, zunächst darauf, ob es einer Änderung des Landesplanungsgesetzes überhaupt bedarf. Laut Begründungstext war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts der Auslöser für die Einbringung des Gesetzes. Dies ist schon etwas verwunderlich, denn der 1. Sachliche Teilplan „Windenergie“ des Regionalplans Mittelthüringen wurde bereits mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar im Dezember 2022 für rechtsunwirksam erklärt. Die Auswirkungen dieses Urteils sind also schon seit über einem Jahr bekannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun lediglich entschieden, eine Revision gegen dieses Urteil nicht zuzulassen. Dadurch wurde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun auch rechtskräftig. Wenn also das Problem eines möglichen ungesteuerten Zubaus so dringlich gewesen wäre, dann hätte man schon vor einem Jahr Gegenmaßnahmen einleiten müssen. Tatsächlich wurde eine solche Gegenmaßnahme ja auch schon ergriffen, denn mittlerweile hat die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen am 12. Dezember 2023 den Entwurf zum 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ beschlossen. Die Bundesregierung hat in den letzten beiden Jahren durch tiefgreifende Gesetzesinitiativen eine Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie auf den Weg gebracht. Damit verbunden ist auch eine Änderung der Planungsmethodik und die Festlegung von Übergangsregelungen zur Erreichung der Flächenziele aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Eine dieser Übergangsregelungen findet sich in § 245e Abs. 4 Baugesetzbuch. Demnach können Planentwürfe eine positive Vorwirkung entfalten. Es stellt sich also die Frage, ob sich eine solche Vorwirkung auch aus dem von der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossenen Entwurf ergibt. Die in diesem Planentwurf enthaltenen Vorranggebiete hätten dann die gleiche Wirkung, als wäre der Regionalplan bereits in Kraft getreten. Sollte dies so sein, dann würde es einer Änderung des Landesplanungsgesetzes nicht bedürfen. Aber unabhängig davon, ob die genannte Rechtsnorm nun einschlägig ist oder nicht, zur Vermeidung eines ungesteuerten Ausbaus scheint es auch effektivere Wege als eine Änderung des Landesplanungsgesetzes zu geben. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise seit September letzten Jahres einen Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit. Und in diesen Erlass wurden auch die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen beim Windenergieausbau aufgenommen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung würden wir in Thüringen allerdings den umgekehrten Weg gehen. Es würde ein verfahrensrechtliches Instrument im Landesplanungsgesetz verankert, über das die neu geschaffenen Beschleunigungsmöglichkeiten des Bundes ausgehebelt werden könnten. Zu nennen sind hier insbesondere die Erleichterung beim Repowering oder die kommunale Öffnungsklausel. Diese beiden Verbesserungen haben wir als Bündnisgrüne auf Landesebene in den vergangenen Jahren immer wieder eingefordert. Es muss aus unserer Sicht also geklärt werden, inwieweit sich die vorliegende Gesetzesänderung negativ auf das Repowering oder auf die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten auswirken könnte. Klärungsbedürftig ist auch die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Landes. Erinnert sei hier nur an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum pauschalen Windkraftverbot im Thüringer Waldgesetz. Die Nichtigkeit des Gesetzes wurde von dem Gericht unter anderem damit begründet, dass der Bund das Bodenrecht abschließend im Baugesetzbuch geregelt hat und den Ländern somit keine Gesetzgebungskompetenz zukommt. Es spricht einiges dafür, auch die vorliegende Gesetzesänderung dem Bodenrecht zuzuordnen. Wir halten es deshalb für notwendig zu überprüfen, ob die vorgeschlagene Regelung überhaupt mit dem höherrangigen Recht vereinbar ist. Wir brauchen für den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie einen rechtssicheren Rahmen. Es ist fraglich, ob diese Rechtssicherheit durch den vorliegenden Antrag hergestellt werden kann. Deshalb bitten wir darum, den Antrag zur weiteren Beratung und zur Klärung dieser offenen Fragen an den Ausschuss für Infrastruktur federführend und mitberatend an den Umweltausschuss zu überweisen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, Ende 2022 verhandelte das Oberverwaltungsgericht Weimar insgesamt sechs Normenkontrollklagen gegen den sachlichen Teilplan „Windenergie“ der Planungsregion Mittelthüringen, wir haben es schon gehört. Seit Dezember 2018 war dieser Plan in Kraft. Das Gericht erklärte dann im April 2023 den Teilplan für unwirksam. Gleiches wurde bereits vom Oberverwaltungsgericht Gera in Bezug auf den Teilplan „Wind“ der Regionalplanung Ostthüringen verkündet. Das OVG Weimar sah Mängel in zentralen Festlegungen des Teilplans, die zu einer Überarbeitung des Plankonzepts in seinen Grundzügen führen dürften. Formelle Mängel in der Bekanntmachung sah das Gericht nicht. Die Planungsregion Mittelthüringen hatte auf eine Revision verzichtet, weswegen die Unwirksamkeit des Teilplans feststeht und sich Projektierer ob der finanziellen Aussichten die Hände reiben. Ja, Folge dieser Urteile kann der Wildwuchs von Windindustrieanlagen sein. Jegliche Raumsteuerung der Windindustrie fehlt damit und – kleiner Nebenwink – eine solche fehlende Steuerung wurde auch von Anzuhörenden zum rot-rot-grünen Windenergiebeteiligungsgesetz geäußert. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf mit den formulierten Überleitungsvorschriften schon berechtigt und wir werden den beiden Ausschussüberweisungen auch zustimmen.
(Beifall AfD)
Im Gegensatz zur letzten von Rot-Rot-Grün und FDP verabschiedeten Änderung des Planungsgesetzes Ende 2022 ist der vorliegende Gesetzentwurf kein offensichtliches Vehikel für die Windindustrie. Wir erinnern uns kurz: Bei der Ende 2022 beschlossenen Gesetzesänderung wird ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung von der Öffentlichkeitsbeteiligung ferngehalten, indem eine verpflichtende digitale Verkündung von unter anderem Genehmigungen von Windindustrieanlagen eingeführt wird, während Printveröffentlichungen nur noch freiwillig sind. Zurück zum vorliegenden Entwurf: Interessant wird in einer Anhörung im Ausschuss werden, inwieweit das Windenergie-an-Land-Gesetz mit dem Entwurf zusammenspielt, da ja eine 2,2-Prozent-Flächenausweisung für Windenergie in Thüringen vorgesehen ist und bei nicht ausreichend erfolgender Flächenausweisung in den Planungsregionen das Bundesgesetz greift, einen solchen Wildwuchs der Windindustrie also ebenfalls provoziert. Interessant wird auch werden, wie sich die FDP bei der Schlussabstimmung verhält, sitzt sie doch in der aktuellen Bundesregierung zusammen mit Rot und Grün, die mit eben jenem Windenergie-anLand-Gesetz die Bundesrepublik zu 2 Prozent der Fläche für den Windenergieausbau verdonnert hat, was für Thüringen mal eben 36.000 Hektar bedeutet – 36.000 Hektar Versiegelung und Zerstörung des Bodens im Namen der Energiewende, auch im Wald geht es nach Rot-Rot-Grün. Mit Naturschutz hat der vermeintliche Klimaschutz freilich nichts zu tun,
(Beifall AfD)
wie auch die Ausrichtung einer Noch-Wirtschaftsnation auf nicht grundlast- und nicht spitzenlastfähige Energieerzeugung mit Windenergie nichts mit Rationalität zu tun hat, sondern mit den Ideologien und Transformationsträumen eines Kinderbuchautors, der sich von der Wirklichkeit umzingelt sieht.
(Beifall AfD)
Frei nach dem Motto: „Wirtschaft und Natur sind da nicht kaputt, sie funktionieren nur nicht mehr.“ Eine solche Vorgehensweise ist im Hinblick auf den Eid zum Wohle des Volkes gelinde gesagt doch mehr als fraglich. Fraglich ist allerdings auch, ob der Entwurf der CDU nicht dem Wahlkampf geschuldet ist und auf Gedächtnislücken setzt. Denn wem haben wir den Aufwuchs der Windindustrie denn zu verdanken? Der Union und ihrer Kanzlerin Angela Merkel. Die Ampel hat nur freudig weitergeführt, was die Vorgängerregierungen und eine große Physikerin begonnen haben.
(Beifall AfD)
Sie von der CDU-Fraktion beklagen also Auswirkungen, die Sie selbst hervorgerufen haben und die den ländlichen Raum immens belasten. Wie ernst Sie es mit Ihrem angeblichen Kampf gegen die Windkraft bisher meinten, hat man beim 1.000-Meter-Gesetzentwurf zur Thüringer Bauordnung gesehen, wo Sie eingeknickt sind und mit Rot-Rot-Grün einen eigenen Gesetzentwurf aufweichten, oder 2020, als in die Änderung des Waldgesetzes mit der Evaluierung noch ein Hintertürchen eingebaut wurde. Wie ernst Sie es meinen werden, werden wir sehen, wenn wir die dringliche Abhandlung unseres Gesetzentwurfs zum vollständigen Rückbau von Windanlagen inklusive Fundament fordern werden.
(Beifall AfD)
Bleibt also zu hoffen, dass, sollte der vorliegende Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden, nicht wieder in aller Nichtöffentlichkeit durch Gekungel von CDU und Rot-Rot-Grün die Initiative so abgeschliffen wird, dass man das Papier nur noch zum Auslegen für den Wellensittichkäfig nutzen kann.
(Beifall AfD)
Wir stimmen der Überweisung zu. Vielen Dank.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, warum haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt? Mit dem Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung kann im Einzelfall der bereits vorliegende Entwurf für einen neuen Sachlichen Teilplan „Windenergie“ gesichert werden. Gesichert werden bedeutet in dem Fall, dass einzelne Vorhaben der Windenergienutzung quasi auf Eis gelegt werden, wenn sie dem Planentwurf entgegenstehen. Es wird also vermieden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, denn daran kann niemand ein Interesse haben. Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass der Windkraftausbau nicht ungesteuert, sondern, wenn es denn schon sein muss, raumordnerisch und landesplanerisch sinnvoll erfolgt und vor allem nicht gegen die Interessen der Anwohner. Genau das und nicht mehr und nicht weniger soll unser Gesetzentwurf sicherstellen. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf möglichst zeitnah, möglichst einfach im Ausschuss beraten, damit wir hier schnell eine Entscheidung treffen können. Wir brauchen eine kurze Anhörung, um auch diejenigen zu hören, die sich in diesem Themenfeld besonders gut auskennen. Das ist natürlich der Landkreistag, das ist der Gemeinde- und Städtebund, das sind sicher auch die Planungsgemeinschaften. Lassen Sie uns sehr schnell hier eine Entscheidung treffen. Wir haben das Problem, dass bereits jetzt Tatsachen geschaffen werden. Es liegen in den unteren Immissionsschutzbehörden in den betroffenen Landkreisen der Regionen zahlreiche beschlussfähige, entscheidungsreife Anträge vor und es wird so sein, dass wir in dem Verfahren bereits überholt werden von den Tatsachen, dass zahlreiche Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete genehmigt werden müssen – das, wovor wir immer gewarnt haben. Das kann nicht im Interesse dieses Landtags sein. Deswegen müssen wir handeln und wir haben auch die Möglichkeit zu handeln. Frau Wahl, es ist vollkommen klar, dass wir als Land, als Thüringer Landtag die Gesetzgebungskompetenz haben, denn das ist ganz klar im Grundgesetz geregelt. Es handelt sich bei der Regelung, die wir vorschlagen, um eine solche, die der Kompetenz des Raumordnungsrechts gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 Grundgesetz zuzuordnen ist. Und hier besitzen die Länder eine umfassende Abweichungskompetenz gemäß Artikel 72 Abs. 3 Nr. 4 Grundgesetz. Es gibt nicht im Ansatz überhaupt einen Punkt, warum man diese Regelung dem Bodenrecht zurechnen sollte. Vielmehr ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit schon umfassend auseinandergesetzt hat. Es hat gesagt, das Bodenrecht beginnt erst dort, wo tatsächlich städteplanerische Pläne aufgestellt werden – also in den Gemeinden. Es ist per Definition so, dass ein Regionalplan eben Raumordnung ist und keine Stadtplanung. Lassen Sie uns deswegen hier nicht mit Scheinargumenten das Ganze hinauszögern. Und Frau Wahl, um das noch mal anzufügen: Diese Untersagung, die hier ausgesprochen werden müsste, wofür wir die Rechtsgrundlage schaffen, steht eben überhaupt nicht in Konflikt mit den Zielen der Energiewende, weil es vollkommen klar ist, dass es hier um eine Sicherung der Planungsziele geht, das heißt um die Gebiete, die außerhalb der Vorrangflächen liegen. Natürlich entfalten die Vorrangflächen selbst bereits eine Wirkung und dort wird sich auch die Windkraft durchsetzen. Das ist einfach rechtlich so vorgesehen und kann auch nicht mit einer Untersagung verhindert werden. Wir haben den Plan aus der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vorliegen – und nur noch mal, um das zu betonen –, dort sind tatsächlich 8.681 Hektar für die Windkraft bereitgestellt. Das sind 2,3 Prozent der Planungsfläche. Das ist sogar mehr, als im Landesentwicklungsprogramm im ersten Entwurf vorgeschlagen wird. Im zweiten Entwurf, wie man hört – wir haben ja noch nicht die Gelegenheit gehabt, dort auch nachzulesen –, wird für den Bereich Mittelthüringen sogar dieses Ziel heruntergesetzt. Das heißt, wir haben definitiv so oder so deutlich mehr Raum der Windkraft in Mittelthüringen, als die eigentliche Planung vorsieht. Und da kommen noch 836 Hektar dazu, die für Vorrangflächen vorgesehen sind, die für Gewerbe und Industrie gesehen werden, die in dieser Rechnung noch nicht mal drin sind. Das heißt, es gibt überhaupt gar keinen Ansatz zu sagen, dass das den Zielen des Klimaschutzes oder der Energiewende entgegenstehen würde. Und Frau Wahl, was Sie gesagt haben mit dem Repowering, ist eben auch ein absolut sinnloses Argument, weil vollkommen klar ist: Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, Repowering ist grundsätzlich immer privilegiert. Es spielt keine Rolle, ob es eine Planung dazu gibt auf Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaften. Es spielt keine Rolle, ob es eine Planung dazu gibt auf der Ebene von Gemeinden. Es ist privilegiert und das kommt auch noch obendrauf zusätzlich zu dem, was schon geplant ist. Sie kennen auch unsere Auffassung dazu, dass das, was wir da an Zielen haben, das total übersteigt, was wir eigentlich an Bedarf haben. Wir werden deutlich mehr Energie hier produzieren, als in Thüringen verbraucht werden kann. Warum man dann ein Interesse daran haben sollte, dass zusätzlich zu diesen überhöhten Zielen auch noch in dem Bereich, der bewusst ausgeschlossen war – außerhalb der Vorranggebiete – überall im Wildwuchs Windkrafträder entstehen sollen, das macht einfach keinen Sinn.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das habe ich nicht gesagt!) Insofern lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, möglichst zügig hier eine Entscheidung zu treffen, die Regionalen Planungsgemeinschaften dabei zu unterstützen, ihre Aufgabe wahrzunehmen, wie es der Gesetzgeber im Bund und im Land vorsieht, damit sie arbeiten können mit Kompetenz, mit fachlichen Argumenten und dass das nicht einfach weggewischt wird, indem man einfach nur Wildwuchs hat. Dafür bitten wir um Unterstützung. Deswegen würden wir vorschlagen, dass der Gesetzentwurf auch nur an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen wird. Das ist der zuständige Ausschuss. Das Gesetz ist nicht kompliziert. Es besteht Einigkeit mit den zuständigen fachlichen Stellen, dass es Sinn macht. Insofern sollten wir schnell beraten, eine schnelle Anhörung durchführen, eine klare Entscheidung treffen, damit wir hier zu einer Klarheit kommen und nicht zu einem Wildwuchs, den wir nicht mehr beeinflussen können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wir haben wieder mal eine Debatte über die Windkraft und die Ausgestaltung, wie wir sie hier in Thüringen führen, und ein Stück weit war ja die Debatte schon wieder etwas erkenntnisreich darüber, dass wir eben nach wie vor nicht für die Interessen Thüringens hier diskutieren und für die Fragestellung, wie wir günstige Erneuerbare Energien in Thüringen auch selbst erzeugen und dass an der Stelle auch Thüringerinnen und Thüringer an der Wertschöpfung richtig teilhaben können. Sondern wenn ich die AfD jetzt richtig verstanden habe, wollen Sie ja für einen tatsächlichen Stromausfall und Blackout in Thüringen sorgen, indem Sie Winderzeugungs-, Stromerzeugungsanlagen wieder abbauen lassen wollen in ferner oder in naher Zukunft. Herr Gottweiss, auch bei Ihren Ausführungen beschleicht mich doch hin und wieder das Gefühl, dass wir zwar in der Theorie sinnvolle Debatten führen, in der Praxis sie aber nach wie vor dazu führen, dass wir den Windkraftausbau in Thüringen verlangsamen, den Sie einerseits hier vorn beklagen, auch als CDU in den letzten Debatten, weil wir in Thüringen sehr wenige Windräder in den letzten Jahren tatsächlich errichtet haben und gleichzeitig alle Möglichkeiten nutzen, um den Ausbau der Windenergie dann am Ende trotzdem zu verzögern. Wir als SPD-Fraktion stehen zur Konzentrationsplanung und wollen auch zukünftig einen zielgerichteten Planungsprozess mit den Verantwortlichen vor Ort erhalten. Doch manchmal beschleicht mich auch hier der Eindruck, dass wir uns bei dem Ziel, eine Energieversorgung aus der Region für die Region sicherzustellen, nicht einig sind. Denn wie die Unwirksamkeit des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ zeigt, dass trotz jahrelanger Planung und Absprachen kein rechtswirksames Ergebnis vorliegt. Wie der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, Herr Gottweiss, zu entnehmen ist, wird die Angst eines ungesteuerten Ausbaus der Windenergienutzung geschürt. Doch es gibt schützende Regelungen. Unabhängig davon, ob wir als Land neue Regelungen erlassen oder nicht, Imissions- und Naturschutzrecht greifen nach wie vor. Statt mit aller Kraft die Regelungskompetenz des Landes zu stärken und beispielsweise die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms aktiv zu unterstützen, versuchen Sie als Union an dieser Stelle, befristete raumordnerische Untersagungen auf den Weg zu bringen. Das ist schlicht und ergreifend nicht der richtige Weg. Auch ich kann die Bedenken schon nachvollziehen, jedoch eine raumordnerische Untersagung pauschal und ohne Ausnahme auf den Weg zu bringen, käme einer Planungssperre gleich von zwei bis drei Jahren in Mittelthüringen. Wissen Sie, was das bedeutet? Weiterer Stillstand, weiteres Abhängen Thüringens von dem notwendigen Ausbau der Windkraft. Das können wir im Interesse Thüringens in dieser Form nicht zulassen und sind gespannt auf einen angeregten Austausch im Energieausschuss. Lassen Sie uns den dort auch führen, Herr Gottweiss. Deswegen beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
In Ordnung. Die Zwischenfrage ist abgelehnt. Vielen Dank, Herr Kollege Möller.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und jetzt rufe ich auf die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Windenergie beschäftigt uns im Plenum in den unterschiedlichsten Facetten und raumordnerische Belange sind ein immer wiederkehrendes Thema. Raumordnerische Belange sind wichtig für die Erhaltung von Lebensqualität und den Charakter des Landes, ob es um den Schutz unserer Wälder vor industrieller Nutzung, auch vor Windkraft geht oder um die Gestaltung von Wehren und Talsperren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun Wildwuchs an Windrädern verhindert werden. Das ist wichtig, denn Windräder haben neben dem Nutzen auch gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Natur, auf Lebensraum, auf Lebensqualität, die bei der Erfüllung aller Begehrlichkeiten eine Horrorvision Wirklichkeit werden lassen würden: Zerstörung von wasserführenden Schichten durch die immer größer werdenden Fundamente, Austrocknung der Böden im Windschatten der Rotoren, getötete Vögel und Fledermäuse, Infraschall und Zerstörung des Landschaftsbildes – das alles geht einher mit den von einigen in diesem Rund angebeteten Windrädern. Umso wichtiger ist es, hier Wildwuchs zu verhindern, denn es muss auch Landstriche geben, in denen wir unbehelligt von diesen Windrädern leben und uns vor allem auch erholen können. Ich frage Sie hier im Landtag allen Ernstes: Wollen Sie denn zum Beispiel gern in einer Gegend Ihren Urlaub verbringen, wo sich in Sichtweite Ihrer Unterkunft Windräder befinden? Ist es für den wichtigen Wirtschaftszweig des Tourismus im Thüringer Wald förderlich, wenn immer mehr Gebiete durch die Windräder verschandelt werden? Dies sollte auch den Befürwortern zu denken geben, die nachweislich in der Mehrzahl in den Städten leben und somit in ihrem Wohnumfeld nicht selbst betroffen sind. Wir haben in Deutschland bereits heute so viele Windräder, dass, wenn genügend Wind weht, wir den erzeugten Strom nicht verbrauchen können, welchen wir dann auch gern mal ins Ausland zu Negativpreisen verschleudern. Wir brauchen also nicht mehr Windräder, die bei Flaute übrigens auch nichts liefern, sondern zunächst geht es erst mal darum, mittels Speichertechnologien ein kluges Management aufzustellen und die Ausbeute der vorhandenen Anlagen zu steigern. Das ist nach Expertenmeinung bis zu einem Faktor 4 möglich. Wie ich hier im Landtag schon mehrfach ausgeführt habe, hat das Fraunhofer IKTS Natriumspeicher entwickelt. Im Gegensatz zu manch anderer Technologie ist das produktionsreif. Dies ist jedoch bisher für die Landesregierung offensichtlich kein Grund, hier über eine gezielte Fördermaßnahme die Serienproduktion der Speicher anzuschieben. Dabei könnte genau diese Speicherlösung, die ressourcenschonend, technologisch relativ unaufwendig und skalierbar ist, zur Speicherung von Lastspitzen und damit zu größerer Effektivität der bestehenden Windenergieanlagen, aber auch von PVAnlagen beitragen. Außerdem könnte die Technologieführerschaft über eine Fertigung in Thüringen erhalten werden, und dies bietet auch Exportchancen. Gut für den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf den Wildwuchs bei Windenergie verhindert, ist das zu begrüßen. Daher stimme ich dem Gesetz gern zu. Allerdings kann das nur ein erster Schritt hin zu einer Neubewertung von Windenergie in Thüringen sein. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Herr Abgeordneter Möller, hier sind noch ein paar Missverständnisse im Raum, die ich gern kurz aufklären möchte. Punkt 1 ist, dass in den ausgewiesenen Vorrangflächen – das sind immerhin 2,3 Prozent der Planungsfläche, und zwar eine Steigerung von 0,6 auf 2,3 – im Schnellverfahren Windkraftanlagen genehmigt werden können. Das Problem wird nicht eine Bremswirkung durch Planungs- und Genehmigungsrecht sein, sondern das Problem wird sein, wie viel die Projektierer tatsächlich in kurzer Zeit dann umsetzen können. Diese Befürchtung, die Sie haben, dass es hier irgendwie eine Bremse geben könnte, die gibt es nicht, weil die Vorrangflächen, die in dem Entwurf enthalten sind, ihre Wirkung auf jeden Fall entfalten werden. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, unser Gesetzentwurf sieht eben nicht vor, dass wir selber eine Untersagung aussprechen, sondern wir schaffen eine Rechtsgrundlage, auf der das Ministerium handeln muss, und zwar mit einer Einzelfallprüfung, wo wirklich im Einzelfall geguckt wird, wird die Untersagung ausgesprochen oder nicht.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Das wäre so weit geklärt und die Redezeit ist zu Ende. Meine Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldung mehr. Frau Ministerin für die Landesregierung, bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema „Windenergie“ ist ein wichtiges. Das beschäftigt uns in vielerlei Hinsicht, sowohl was den Ausbau betrifft als natürlich auch die Lasten, die damit verbunden sind. Wir haben mehrfach schon hier im Plenum darüber diskutiert, auch in den Ausschüssen, und wir sind natürlich jetzt in der Pflicht, als Thüringen 2,2 Prozent unserer Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Das ist ein geltendes Bundesrecht, daran werden wir uns halten und daran müssen wir uns auch weiterhin halten. Was ich erst mal bemerkenswert finde, das ist, dass es mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion auch eine Anerkennung dessen gibt, dass wir entsprechend hier nicht mehr das Ob der Windenergienutzung diskutieren, sondern tatsächlich nur noch über das Für und Wider bzw. über das Wie des Ausbaus. Wir haben natürlich planerisch eine Grundlage dafür geschaffen; als Letztes, dass wir am 16. Januar die planerische Steuerung mit der Vorlage des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen haben, und da wird entsprechend festgelegt, dass die Bundesvorgaben, die Flächenvorgaben auf die Planungsregionen verteilt sind, und dann entsprechend auch die Windvorranggebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden müssen. Wir kommen also jetzt zu einer konstruktiven Debatte. Aber ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen, jenseits dessen, dass jetzt hier die Möglichkeit von einer Länderöffnungsklausel und einer Steuerung als Landesregierung vorgeschlagen wird. Die immer noch beste Variante, eine rechtssichere Möglichkeit zu bieten bzw. eine rechtssichere Planungsvariante zu hinterlegen, ist immer noch durch die schnellstmögliche Aufstellung von Regionalplänen, um dann entsprechend die Vorgaben auch aus dem Bundesrecht zu erfüllen. Alles Weitere sind tatsächlich im Moment Übergangslösungen oder Einzelfallmöglichkeiten, die den Ländern hier als Teillösung, aber nur für einen sehr, sehr begrenzten Zeitraum gegeben werden. Man muss an dieser Stelle sagen, dass nichtsdestotrotz nichts an den Flächenvorgaben vorbeiführt, die seitens des Bundes hier aufgestellt worden sind. Gelingt das nämlich nicht, ist es egal, ob wir jetzt ein zusätzliches Gesetz haben, wo wir eine Einzelfallprüfung entsprechend verankern, oder entsprechend hier nicht die Flächen ausweisen. Gelingt das nicht, dann wird die Windenergienutzung im gesamten Außenbereich zulässig. Dann haben wir nämlich genau den Wildwuchs, den wir nicht haben möchten, dann haben wir nämlich genau nicht die Abstandsgebote, die uns wichtig sind auch zur Bebauung. Also, je mehr uns an der planerischen Steuerung gelegen ist, desto wichtiger muss es auch sein, die Regionalpläne dann auch in Kraft treten zu lassen und vor allen Dingen die nötigen Flächenbeiträge auch zu liefern. Vor dem Hintergrund ist es vor allen Dingen auch wichtig, dass Mittelthüringen hier seine Hausaufgaben macht und einen Regionalplan vorlegt, und dann ist tatsächlich hier auch die beste rechtssichere Möglichkeit gegeben. Alles Weitere ist jetzt ein sehr befristetes Sicherungsmittel, was auch den Einzelfall betrifft. Man muss auch dazu sagen, dass dann natürlich das Risiko beim Land liegt, wenn hier eine rechtswidrige Untersagung dann auch entsprechend vorgenommen wird. Da ich ja gerade davon gesprochen habe, dass wir vor allen Dingen jetzt den zweiten Entwurf zum Landesentwicklungsplan in Thüringen beschlossen haben, ist natürlich die Möglichkeit, sich auch daran zu beteiligen als verschiedene Kommunen, als verschiedene Träger öffentlicher Belange, aber auch als Privatperson. Und weil uns die Beteiligung wichtig ist und weil wir ja vor allen Dingen auch die digitale Beteiligungsmöglichkeit verankert haben, und es aber trotzdem uns allen so wichtig ist, dass man das auch persönlich lesen kann, einsehen kann und dort auch Kommentierungen oder seine Stellungnahme abgeben kann, und davon bei der ersten Lesung nur ein Mensch in Suhl davon Gebrauch gemacht hat, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, jetzt noch mal hier die Daten bekannt zu geben, wo man entsprechend den zweiten Entwurf einsehen kann: nämlich in unserem Dienstgebäude des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums in der Max-Reger-Straße, hier gleich nebenan in Erfurt, im 2. Obergeschoss, Raum C 201. Wir haben montags bis freitags von 9.00 bis 11.30 Uhr offen, donnerstags dann auch 13.30 bis 15.30 Uhr bzw. am Mittwoch auch bis 17.00 Uhr. Also, machen Sie Gebrauch von dieser Beteiligung, denn es ist uns wichtig und ich würde mich sehr freuen, wenn es nicht bei der zweiten Runde nur bei einem Menschen aus Suhl bleibt, sondern dass man es tatsächlich tut. Sie können es sich direkt angucken, Sie können dort auch die Kolleginnen und Kollegen fragen. Ich kann sie nur dazu ermuntern, sich zu beteiligen. Dann ist tatsächlich dem Mitspracherecht und auch dem Interesse der Öffentlichkeit Genüge getan und so soll es auch sein. Es soll ein Diskurs sein, nicht nur hier im Plenum im Thüringer Landtag, sondern natürlich auch vor Ort gemeinsam mit den Menschen, denn am Ende des Tages ist die Windkraft und der Ausbau der Windkraftenergie nicht etwas, was wir aus Jux und Tollerei tun, sondern tatsächlich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger, und das wollen wir auch im größtmöglichen Konsens miteinander tun. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Vielen Dank, Frau Ministerin Karawanskij. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist die Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, eine weitere nicht. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Bitte noch
den Energieausschuss!) Oh, es war dann auch noch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Aber jetzt machen wir erst einmal das, Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten waren jetzt die Stimmen aus allen Fraktionen und der Gruppe. Ich frage der guten Ordnung halber Gegenstimmen ab – und Enthaltungen. Keine. Ich nehme an, dann habe ich die fraktionslose Abgeordnete übersehen. Das war auch mit 1 Jastimme. Gut, in Ordnung, damit wir das auch für das Protokoll haben. Dann sind wir jetzt noch beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimme der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? CDU-Fraktion, Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Jetzt haben wir noch über die Federführung abzustimmen. Gibt es einen Antrag zur Federführung?
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Habe
ich gemacht, Infrastruktur!) Gut, danke, der ist durch den Wechsel dann bei mir nicht angekommen, Kollege Kalich, auch das kann passieren. Aber danke für die Klarstellung. Es ist also Federführung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Hause. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit liegt also auch die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9414 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Es rührt sich niemand. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Frau Dr. Bergner, Sie hatten sich zu Wort gemeldet jetzt zum Tagesordnungspunkt 6 und ich hatte Sie aufgerufen.
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung erscheint auf den ersten Blick nur formalrechtliche Belange zu betreffen. Die Einleitung benennt in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf. Dem ist auch sicher so, müssen doch Gesetze an sich ständig evaluiert und auf deren Wirkung angemessen und gegebenenfalls Änderungen eingeleitet werden. Zumindest ist das in der Theorie so. Oft wird jedoch erst dann gehandelt, wenn sich ein gravierender Missstand ergeben hat. Das könnte übrigens eine Pflicht zur regelmäßigen Evaluation von Gesetzen mit festen Zeitvorgaben geben. Doch kommen wir zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Er bringt tatsächlich für einige Probleme vernünftige Lösungen, so die größere Flexibilität bei der beruflichen Zusammenarbeit, was angesichts des auch angesprochenen Fachkräftemangels sicher ein guter Weg ist, also alles gut. In der Einleitung steht – ich zitiere mit Einverständnis –: „Zur Erschließung von Synergieeffekten in der Verwaltung soll die bisher bundesweit einmalige Trennung zwischen der Aufsichtsbehörde über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure entfallen und eine Zusammenführung bei der oberen Kataster- und Vermessungsbehörde erfolgen.“ Und weiter: „Zur Bemessung der hierfür von ihnen erhobenen Gebühren sollen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verpflichtet werden, dem für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Ministerium entsprechend benötigte Geschäftsdaten bereitzustellen.“ Diese beiden Aussagen sind in meinen Augen höchst bedenklich. Wenn die Dienstaufsicht und die Widerspruchsbehörde zusammengeführt werden, welchen Sinn und Zweck hat denn dann diese Widerspruchsbehörde noch? Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ein Widerspruch gegen eine Behörde auch unabhängig von den anderen behandelt wird? Und wenn das Ganze in Thüringen bundesweit einmalig getrennt ist, so sage ich: Prima, das ist eigentlich ein Vorbild für andere Bundesländer. Wer das ändern will und die Unabhängigkeit der Widerspruchsbehörde aufheben möchte, will offensichtlich verhindern, dass Widersprüche erfolgreich behandelt werden. Das allerdings passt ins Bild immer stärker werdender staatlicher Kontrolle und Einflussnahme, genauso wie die Pflicht zur Offenlegung von Geschäftsdaten. Hiermit wird die unternehmerische Freiheit eingeschränkt und die Kontrolle durch den Staat weiter vergrößert. Denn allgemein wird durch staatliche Auflagen und Subventionen, die diese Auflagen begleiten sollen, zunehmend in die freie Marktwirtschaft eingegriffen und immer neue Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden geschaffen. Statt unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken, die eine Grundvoraussetzung für Innovation und Fortschritt ist, wird schleichend eine quasisozialistische Planwirtschaft etabliert, bei der Unternehmer wie das Kaninchen auf die Schlange darauf schauen, was als Nächstes seitens des Staats vorgeschrieben und subventioniert wird. Dies allerdings ist für die freie Marktwirtschaft Gift, verhindert es doch, dass Unternehmen selbstbestimmend entwickelt werden und Motor des Fortschritts sind. Dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form kann ich nicht zustimmen, lediglich eine Weiterbehandlung im Fachausschuss kann die Defizite heilen. Da würde ich der Überweisung zustimmen. Danke.
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Frau Ministerin, bitte schön.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Wird wenigstens noch Ausschussüberweisung beantragt?) Das hätte ich dann nach der Rede der Ministerin abgefragt.
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat am 16. Januar den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und ingenieu‑ re beschlossen. In Thüringen sind seit mehr als 28 Jahren Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – kurz ÖbVI – tätig. Sie sind vom Land beauftragt, mit hoheitlichen Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens beliehen und nehmen diese als Trägerinnen und Träger eines öffentlichen Amts selbstständig wahr. Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Ausführung und Auswertung von Vermessungen an Grundstücksgrenzen sowie die Abmarkung von Grenzpunkten. Die entsprechenden Vermessungsergebnisse werden in das vom Land geführte Liegenschaftskataster übernommen und zumeist für Investitionsvorhaben benötigt, weshalb eine schnelle Aufgabenerledigung von Interesse ist. Neben dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation leisten die ÖbVI damit einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung, indem sie für eine geordnete Grundstücksstruktur mit klaren Eigentumsverhältnissen sorgen. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die notwendige Entwicklung unseres Landes. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die ÖbVI aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die überwiegende Zahl der Vermessungsanträge allein zuständig sind. Das Berufsrecht der ÖbVI fand zunächst in einer Berufsordnung aus dem Jahr 2005 durch das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure statt und wurde dann abgelöst; diese Rechtsnorm gilt seither und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach punktuell angepasst. Zum Vergleich: 2005 waren in Thüringen 80 ÖbVI tätig. Mittlerweile hat sich die Zahl auf 51 reduziert. Die aktuellen Prognosen gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt und in zehn Jahren weniger als die Hälfte diese hoheitlichen Vermessungsleistungen anbieten werden. Es sind also die Weichen zu stellen, um dem Fachkräftemangel, den wir nicht nur an anderer Stelle haben, sondern eben auch bei den Vermessungsingenieurinnen und ‑ ingenieuren, entgegenzuwirken, damit die ÖbVI mit ihren Beschäftigten die Versorgung mit hoheitlichen Vermessungsleistungen in der Fläche gewährleisten können. Einen wesentlichen Baustein bildet dabei die zukunftsorientierte Ausrichtung des Berufsbildes der ÖbVI. Zu diesem Zweck soll das derzeit geltende Berufsrecht durch ein modernes Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure abgelöst werden. Dafür sollen in diesem Gesetzentwurf wesentliche Akzente gesetzt werden. Zum einen sieht die Novelle die Anpassung der Bestellungsvoraussetzungen vor, damit künftig für den Beruf ÖbVI ausreichend Bewerberinnen und Bewerber auch mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen. Zum anderen ist beabsichtigt, die Altersgrenze für die Tätigkeit auf das 70. Lebensjahr anzuheben, damit wir von dem Erfahrungsschatz der Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin profitieren können. Das ist dann auch entsprechend mit der Berufsvertretung der ÖbVI abgestimmt. Wir sind im Zuge der Verbändeanhörung über die Einführung eines Einstiegs, über die Fortbildung, allerdings nicht in Gänze, bei den fachlich angehörten Stellen auf Zustimmung gestoßen. Es liegt im Interesse unseres Landes, über breit aufgestellte Zulassungsmöglichkeiten zu verfügen. Deswegen halten wir an diesen Regelungen fest, damit wir auch den Nachwuchs sicherstellen können. Darüber hinaus sollen die Pflichten der ÖbVI dereguliert und gleichzeitig eine eigenverantwortliche Amtsausübung gestärkt werden. Wir möchten auch mehr Flexibilität bei der beruflichen Zusammenarbeit mit anderen ÖbVI, damit sie sich durch einen Fachkräfteaustausch gegenseitig unterstützen können. Bei der Bereitstellung hoheitlicher Vermessungsleistungen in der Fläche soll zudem die Möglichkeit bestehen, dass das Land einem ÖbVI vorrübergehend auch einen zweiten Amtsbezirk zuweisen kann. In diesem Sinne sollen auch Synergieeffekte in der Landesverwaltung erschlossen werden, indem die Trennung zwischen der Aufsichtsbehörde über die ÖbVI und der Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte entfällt und damit dann auch eine Zusammenführung im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erfolgt. Meine Damen und Herren, mit der Novelle hat die Landesregierung ein modernes, ein zukunftsfähiges Berufsrecht für die ÖbVI vorgelegt. Ich bitte Sie um Unterstützung des Gesetzentwurfs und freue mich natürlich auch auf die Ausschussberatung. Dort können wir im Detail über die einzelnen Regelungen miteinander diskutieren. Im Sinne dessen, dass wir auch unsere hoheitlichen Aufgaben in Zukunft erfüllen können, bitte ich Sie entsprechend um wohlwollende Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Ich würde Ihre Aufforderung zum Anlass nehmen, mich hier zu Wort zu melden. Wir würden den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überweisen wollen.
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Es war auch nicht der Sozialausschuss beantragt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, bei allem Spaß, der auch in der Beratung sein darf, stelle ich jetzt die Frage: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen – leise eintröpfelnd – aus dem gesamten Hause. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten stattgegeben und auch ich freue mich dort auf eine gute Beratung, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und komme zu Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9423 dazu: Sonderstellung für Ukrainer beenden – kein automatischer Bürgergeldbezug für ukrainische Flüchtlinge mehr Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9474 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf den Gesetzentwurf einbringen. Ich werde selbstverständlich noch nichts zu dem Entschließungsantrag sagen, das mache ich gegebenenfalls später. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream, die sich sicherlich dafür interessieren, die aktuelle Situation bedarf eigentlich keiner großen Vorrede. Wir haben ein sehr herausforderndes Migrationsgeschehen – das wissen wir alle – und das findet bei uns in den Kommunen statt. In dieser Situation jetzt reden wir insbesondere über die vielen Menschen, die aufgrund des mörderischen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu uns geflohen sind oder immer noch zu uns fliehen. Das Migrationsgeschehen findet ganz hauptsächlich in den Kommunen statt, denn die Kommunen sind es, die Wege finden müssen, um die Geflüchteten gut aufzunehmen und unterzubringen. Da gilt es, Unterkunftsstandorte, Wohnungen etc. zu finden, Schul- und Kindergartenplätze, aber eben auch darum, vor Ort viel Überzeugungsarbeit zu leisten – und das alles als Daueraufgabe. Dafür gilt natürlich den Kommunen zunächst erst mal unser großer Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Für diesen Kraftakt brauchen die Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und engagierten Mitarbeiterinnen in den Behörden unsere Unterstützung. Dazu gehört wiederum auch, dass die Kommunen selbstverständlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das haben wir ja auch schon mehrfach bewiesen, dass wir das als Land sehr gut können. Das Gesetz, über das wir reden, zielt genau darauf ab. Ich will fünf Stärken dieses Gesetzentwurfs benennen: Erstens, er füllt die Kassen der Kommunen, und zwar frühzeitig, zweitens verlässlich, drittens handhabbar, viertens schnell und fünftens umfassend frühzeitig, weil das Jahr noch sehr jung ist – wir haben zwar heute schon den 1. Februar, aber trotzdem ist es eine sehr frühzeitige Beschlussfassung – und wir Kosten ausgleichen, die nunmehr in den nächsten elf Monaten anfallen. Als Vergleichsmaßstab will ich einfach mal kurz den Blick nach Sachsen-Anhalt lenken: Dort wurde letzten Monat eine Sonderpauschale für die Flüchtlingsunterbringung beschlossen, aber nicht für 2024, sondern für 2023, also das Jahr, das schon vorbei ist. Unsere Unterstützung ist außerdem verlässlich – ich sagte es schon –, weil wir das schon mehrfach bewiesen haben und mittlerweile das dritte Gesetz dieser Art, hoffentlich mit breiter Zustimmung, beschließen; 2022 und 2023 haben wir es ja schon einmal pro Jahr getan. Das Gesetz ist handhabbar, weil es weitgehend identisch ist mit dem Vorgängergesetz und dadurch eben auch schon bekannt bei den Praktikern und Praktikerinnen in den Verwaltungen. Die Hilfe kommt schnell, weil die Abschlagszahlungen in Gesamthöhe von 30 Millionen Euro bereits vier Wochen nach Gesetzesbeschluss ausgezahlt werden. Deshalb beschleunigen wir auch diese Woche im Innenausschuss das Gesetzgebungsverfahren, jedenfalls ist das Vorhaben so. Und sie ist umfassend, weil einmal mehr 100 Prozent der kommunalen Kosten erstattet werden. Das ist es auch, was das Gesetz auszeichnet. Damit will ich es bei der Einbringung auch erst mal belassen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag gewünscht? Ich schaue noch mal in Richtung der in die Unterlagen vertieften CDU-Fraktion. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Nein. Das ist zumindest eine Antwort, danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnetenkollegen, wir wissen, wie angespannt die Situation in den Kommunen ist, und uns ist auch bewusst, mit welchen Belastungen die derzeitige Lage insgesamt verbunden ist. Die Unterbringung, die Versorgung der Flüchtlinge wie auch die Integration, das sind alles Aufgaben, die die Kommunen in Thüringen an ihre finanziellen Grenzen bringen, aber auch natürlich diese Grenzen teilweise übersteigen. Deshalb ist es wie in den Jahren zuvor auch wichtig, dass wir regeln, wie die finanziellen Leistungen hier erstattet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsel von ukrainischen Flüchtlingen entstehen, ist in der Sache richtig und wichtig. Meine Damen und Herren, der sogenannte Rechtskreiswechsel in dieser Konstellation, bezogen auf den nun schon lange anhaltenden Zeitraum, war aber auch nicht nur richtig, sondern er war auch ein Fehler und hat in Teilen seine großen Erwartungen nicht erfüllt. Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge wurden bereits ab 1. Juni des Jahres 2022 pauschal aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegliedert und in die sogenannte Grundsicherung überführt. Das hat nicht nur die ukrainischen Flüchtlinge mit einem bürokratischen System konfrontiert, auf das sie überhaupt nicht vorbereitet waren, sondern es hat in großen Teilen auch die Mitarbeiter in den Jobcentern und auch bei der Bundesagentur für Arbeit in weiten Teilen überfordert. Neben der allgemeinen Bürokratie gibt es in den Jobcentern, die am Ende die Leistungen ausrechnen, aber auch noch ein weiteres Problem: Die Mitarbeiter sind dort gehalten und es gehört zu ihrer Verpflichtung, das Vermögen bei ukrainischen Flüchtlingen abzufragen, und das können sie natürlich nicht überprüfen. Und insofern wissen die Bearbeiter vor Ort auch nicht, über wie viel Vermögen die ukrainischen Flüchtlinge in Einzelfällen tatsächlich verfügen. Genau diese Prüfung ist letztlich dem Grund nach entscheidend für einen Bürgergeldanspruch, aber natürlich auch der Höhe nach. Meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 700.000 Ukrainer beziehen derzeit in Deutschland das Bürgergeld. Bei einem Regelsatz von rund 500 Euro für eine alleinstehende Person sind das etwa 350 Millionen, wobei man natürlich hier auch die Leistungen für Minderjährige, die weniger erhalten, in dieser Gesamtsumme berücksichtigen muss, wodurch natürlich die Gesamtsumme ein Stück weit sinkt. Zum Bürgergeld kommen aber auch noch weitere staatliche Leistungen. Neben Heizkosten werden im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs auch die Kosten für die Wohnung in voller Höhe übernommen. Dadurch sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich natürlich auch auf Arbeitssuche und auf Weiterbildung zu konzentrieren. Das war eine der Erwartungen, die die Gesellschaft und der Staat an die Flüchtlinge gehabt hat. Diese Hoffnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt zu mobilisieren, hat sich bisher kaum und nur in einzelnen Bereichen erfüllt. Aktuell gehen lediglich etwa 18 Prozent der Ukraine-Flüchtlinge zwischen 18 und 64 Jahren einer Beschäftigung nach. Das basiert auf einer Untersuchung des DIW. Und man muss auch hier Vergleiche in Europa ziehen: In Großbritannien zum Beispiel liegt die Quote bei 50 Prozent, in Dänemark bei 53 Prozent und in den Niederlanden sogar bei 70 Prozent. Deutschland gewährt den ukrainischen Flüchtlingen derart hohe Leistungen, dass es sich schlichtweg nicht lohnt, arbeiten zu gehen. Die Menschen rechnen natürlich auch. Deshalb müssen Pflichtverletzungen zum einen, wie wir sie vor allem bei dem wiederholten Ausschlagen von Arbeitsangeboten haben, auch konsequent sanktioniert werden und auch Leistungen dementsprechend gekürzt werden. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, trotz eines Milliardenlochs ist die Ampelregierung jedoch nicht bereit, über die Abschaffung dieses Rechtskreiswechsels zu sprechen. Ich denke auch, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge zum deutschen Sozialstaat natürlich weniger, nichts beigetragen haben und das bringt nachvollziehbare Verwerfungen in der deutschen Gesellschaft zutage.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ihnen tut bestimmt leid, dass Krieg ist!) Sie erhalten mitunter die gleichen Leistungen wie Menschen, die nicht nur seit vielen Jahrzehnten hier leben, sondern auch Menschen, die eingezahlt haben. Das führt doch in der Bevölkerung zu einer Gerechtigkeitsdebatte.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
Bürgergeld ist keine Einzahlversicherung! Was Sie meinen, ist das Arbeitslosengeld!) Hören Sie sich doch bitte mal um, Herr Dittes, wir reden hier über die Anwendbarkeit des Bürgergeldes. Wir reden über die Anwendbarkeit des Bürgergeldes. Das ist zu wesentlichen Teilen Inhalt meiner Aussprache. Ich sage Ihnen auch: Die Dauer, die wir jetzt haben, die an zwei Jahre grenzt und gerade in den letzten vielen Monaten auch ein Stückchen vorhersehbar war, hätte doch auf Bundesebene insofern zu einem Umdenken führen müssen, als man sagt, wir haben als Staat in den Zeiten, als die Flüchtlinge gekommen sind, hier schnell und pragmatisch geholfen. Aber um hier ein System zu etablieren, das der Sache auch gerecht wird und eben nicht zu solchen teilweise auch berechtigten Debatten führt, dafür wäre genug Zeit gewesen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch: Es wäre für den gesellschaftlichen Zusammenhalt klug gewesen, hier ein eigenes System zu etablieren. Dem Rückhalt des deutschen Sozialstaats in dieser Zusammensetzung in der Bevölkerung dürfte das alles kaum dienlich sein. Und wir können es den Steuerzahlern schwerlich erklären, allen sofort dieses Bürgergeld zu gewähren. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch sagen – und das hat sich in der Vergangenheit auch bewiesen –: Wir setzen damit auf die falschen Anreize.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die sind
doch nicht wegen des Bürgergeldes nach Deutschland gekommen!) Wir sehen doch – unterhalten Sie sich doch mal mit Unternehmern, fragen Sie doch mal vor Ort –, dass Stellen frei sind, aber dass es sich natürlich für die Einzelnen nicht lohnt, diese Stellen anzunehmen. Das ist das Problem, das wird mit dem Bürgergeld nicht bezweckt. Es muss doch möglich sein in der Politik, mal einen Fehler zuzugeben, gegenzusteuern und am Ende das Ganze auf ein Tableau zu setzen, das auch funktioniert, das nicht zu diesen Verwerfungen führt, wie ich sie gerade beschrieben habe. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Ich rufe Herrn Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion auf.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und in der Ferne, zuerst möchte ich mich mal zu dem Entschließungsantrag der CDU äußern, dem wir durchaus zustimmen können. Wenn ich da reingucke, abgelehnte Asylentscheidungen konsequent umsetzen und rückführen
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was hat denn das mit den Ukrainern zu tun?) – das ist der Entschließungsantrag der CDU –, Bezahlkarte einführen, Bürgergeld für alle ukrainischen Flüchtlinge abschaffen, da frage ich mich nur: Mit wem möchten Sie denn diese Politik machen? Mit den roten und grünen Sozialisten, mit denen Sie jetzt zusammen auf die Straße gehen und wieder ein Stück Ihrer politischen Glaubwürdigkeit zu Markte tragen? Wollen Sie das machen? Das wird wohl nichts. Dennoch werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Ja, wir haben hier eine Gesetzesvorlage, die recht sperrig ist: Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten. Jetzt müsste man vielleicht erst mal gucken, um welche Menge es da geht und über welche Zahlen wir da genau reden. Dazu hatte mein Kollege Aust eine Kleine Anfrage gemacht und hatte für Ende Mai 2023 ein paar Zahlen bekommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es 21.400 ukrainische Kriegsflüchtlinge, davon 12.280 im erwerbsfähigen Alter. Unverständlich ist dabei, warum die als ukrainische Kriegsflüchtlinge Registrierten aus ungefähr 40 Ländern gekommen sind. Hier gibt es eine Liste mit 40 Ländern. Darauf sind Länder wie China, Ghana, Indien, Pakistan, Libanon, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Ukraine ist klar. Das sind eine ganze Menge, aber wie offenkundig hier der Missbrauch angedacht wird und wahrscheinlich auch gewollt ist, wird klar, wenn man hier hineinguckt. Es sind sogar zwei Personen aus Rumänien und eine Person aus den Vereinigten Staaten von Amerika aufgeführt. Die gelten als Ukraineflüchtlinge, die hier der Unterstützung bedürfen. Das ist für mich ein völlig unverständliches Verfahren. Da fragt man sich, wie es überhaupt zu so einem Verfahren kommen konnte. Es gab mal eine Zeit, 2013, da hat eine EU-Kommissarin – Frau Reding – gesagt, im Rahmen der Freizügigkeit der EU gibt es kein Recht auf Einwanderung in Sozialsysteme. Heute wäre das wahrscheinlich völlig – mindestens rechtspopulistisch, wenn nicht noch viel schlimmer. Aber wenn wir mal in das beste Deutschland aller Zeiten gucken: 2022 sagte ein Grüner, Herr Andreas Audretsch, im Bundestag genau zu diesem Vorgang, dass jetzt ermöglicht wird, dass Millionen Menschen ganz einfach direkt in unsere Sozialsysteme einwandern können. Das findet er unheimlich toll. Dann sagte er, wir machen gleichzeitig bei der Wohnsitzauflage die Dinge so, dass Menschen hier tatsächlich eine Arbeit finden können, egal wo das in Deutschland ist. Ja, aber wie ist die Realität? Ich hatte ja vorhin gesagt, es waren Ende Mai ungefähr 12.280 arbeitsfähige ukrainische Flüchtlinge. Von denen waren ganze 1.540 in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ganze 12,5 Prozent. Sicherlich gibt es dafür Gründe, Herr Schard hat ja versucht, welche zu konstruieren. Aber gucken wir doch mal, wie das in anderen Teilen Europas aussieht. Der MDR hatte dazu einen kurzen Bericht. Am 7. Oktober berichtete er über eine Analyse der FriedrichEbert-Stiftung – sicherlich keine, die unter Rechtsverdacht steht. Während in Deutschland gerade 18 Prozent eine Arbeit gefunden haben, sind es in Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik, aber auch Dänemark zwei Drittel und mehr. Die Gründe seien neben der Bürokratie auch falsche Anreize. Na, wer hätte das denn gedacht? Welche Überraschung. Wer konnte das denn vorher ahnen? Ja, wenn wir eine vergleichbare Quote in Deutschland hätten, bräuchten wir uns über dieses Gesetz gar keine Gedanken machen. Denn selbst, wenn viele Mindestlohn erhalten würden, würde zum Beispiel, wenn es Wohngeld gibt, dieser vom Bund getragen werden. Ja, trotz Arbeitskräftebedarf scheint es in Deutschland auf allen Ebenen an dem Willen zu fehlen, dass Problem auch tatsächlich anzugehen. Dafür, dass wir im Vergleich zu anderen Ländern so schlecht dastehen, habe ich eine begründete Vermutung. Das Konzept fördern und fordern, war im Wesentlichen für die Deutschen gedacht, aber nicht für die Leistungsempfänger, die aus allen anderen Ländern hier reinkommen. Den kann man sowas nicht zumuten und das ist ein Fakt. Der weltweite Sozialmagnet „Ger-Money“ muss endlich abgestellt werden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was für ein Ding?) Das wird nur mit der AfD möglich sein.
(Beifall AfD)
Das wissen auch unsere Wähler ganz genau. Und an dieser Stelle möchte ich allen unseren Wählern und auch unseren Mitgliedern in der Partei danken, dass sie die wochenlange Hetzkampagne aushalten und es einfach ertragen, dass Sie und auch die CDU wie ein Irrlicht herumlaufen und Lügen verbreiten über Vorgänge, die nicht stattgefunden haben.
(Beifall AfD)
Aber wissen Sie was? Dazu müssen wir nicht auf die Straße gehen. Dazu warten wir in Ruhe ab. Die Antwort dafür wird es an den Wahlurnen geben.
(Beifall AfD)
So, und jetzt noch ein Punkt zu der Finanzierung: Insgesamt wird angebracht, dass es 50 Millionen Euro sind, die zu finanzieren sind. 30 Millionen Euro sind im Haushalt eingestellt. Es gibt also eine Unterdeckung von rund 20 Millionen Euro. Die werden in die Zukunft verschoben. Wahrscheinlich absichtlich wird hier dem nächsten Thüringer Landtag eine kleine Bürde aufgedrückt. Aber das macht nichts. Das werden wir auch ertragen im neuen Landtag und wir freuen uns auch schon darauf. Aber um diesen finanziellen Aspekt noch mal genau unter die Lupe zu nehmen, beantragen wir die Mitberatung im HuFa für dieses Gesetz. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Danke, Dr. Dietrich. Für die Fraktion Die Linke hat sich Frau Abgeordnete König-Preuss zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream, vielleicht, um es noch mal klar zu machen: Sie haben ja jetzt gerade zwei Reden gehört, die nicht wirklich etwas mit dem zu tun haben, um was es in dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün geht. Dazu hat Frau Rothe-Beinlich ganz am Anfang ausgeführt. Wir wollen, dass die Städte hier in Thüringen, die Kommunen, die ukrainische Menschen unterbringen, eben auch die komplette Kostenerstattung erhalten. Dazu muss ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, so wie wir es auch bereits im letzten Jahr gemacht haben. Teil dieses Gesetzes ist es – und da zitiere ich, weil vermutlich unter anderem die Rechtsaußenpartei da nicht wirklich liest –, dass 100 Prozent erstattet werden sollen. 100 Prozent heißt alles! Jetzt kann man sich natürlich hinstellen und sagen: „Alles ist nicht alles!“ Aber wenn 100 Prozent erstattet werden sollen, dafür auch die Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, frage ich mich, welche Debatte hier eigentlich von Rechtsaußen aufgemacht wird. Nichts anderes als mal wieder zu versuchen darzustellen, dass das Land Thüringen die Kommunen im Stich lassen würde im Hinblick auf die Finanzierung für die Menschen, die aus der Ukraine kommen und untergebracht werden. Das ist einfach falsch. Das ist auch unfair. Das ist auch unfair gegenüber den Kommunen, die sich wirklich mit einem großen Engagement seit mittlerweile fast zwei Jahren mit darum kümmern, dass die Menschen, die vor Putins Angriffskrieg, der ja dann wiederum teils auch auf Zustimmung von der Rechtsaußenpartei stößt, hierher fliehen, um sich und ihre Kinder zu schützen. Hintergrund des Ganzen – und ich glaube, das ist nicht ganz irrelevant, warum sind denn Ukrainer eigentlich in einem Finanzsystem, warum sind sie eben genau keine Asylbewerber; das verwechselt ja leider auch die CDU immer mal wieder – ist sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, die die Europäische Union im März 2022 verabschiedet hat, und mit dieser Massenzustrom-Richtlinie sollte dafür gesorgt werden, dass europaweit Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, untergebracht werden können und eben keine individuelle Einzelfallprüfung stattfindet, weil klar ist, in der Ukraine ist Krieg und die Menschen, die von dort fliehen, da braucht es keine individuelle Prüfung, ob sie sozusagen jetzt den Schutz benötigen, sondern es ist klar, dass sie aufgrund des Angriffskriegs den Schutz bekommen müssen und sollen. Davon ausgehend, von dieser Europäischen Massenzustrom-Richtlinie, wurde dann in Deutschland § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechend aktiviert. Der sieht eben vor, dass die Menschen, die hier keinen Asylantrag stellen, sondern die nach dieser EU-Richtlinie in den europäischen Ländern sind, hier nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern sich eine Wohnung suchen können, sofort arbeiten können, aber eben auch Anspruch auf Bürgergeld haben. Ich glaube, jetzt muss man mehrere Punkte mit beachten und da versucht die Rechtsaußenpartei – und ich muss sagen, leider auch der Entschließungsantrag der CDU – mehrere Punkte zu vermischen. Jetzt wird unterstellt, die wollen alle nicht arbeiten und kommen nur deswegen nach Deutschland, weil hier die Sozialleistungen höher wären als in anderen europäischen Ländern. Dann wird dazu noch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung angeblich zitiert. Ich sage „angeblich“, weil das, was hier gerade vorn am Pult gesagt wurde, ist einfach eine Lüge, eine richtige Lüge!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja!) Diese Studie stellt nicht fest, dass die Leute aufgrund der Sozialleistungen, die sie hier erhalten, nach Deutschland kommen, und stellt nicht fest, dass aufgrund der Sozialleistungen, die sie hier bekommen, so wenig arbeiten würden, sondern die Studie stellt ehrlicherweise genau das Gegenteil fest und sagt: In anderen europäischen Ländern, darunter Tschechien, Polen, Estland, Litauen, Bulgarien – in Tschechien sind 3,2 Prozent der Bevölkerung aus der Ukraine aktuell, in den anderen von mir gerade benannten Ländern sind es mehr als 2 Prozent – arbeiten richtig viele der Ukrainerinnen und Ukrainer und die bekommen dort viel weniger Sozialleistungen. Die gehen nicht in diese Länder und die kommen nicht, weil Deutschland so viel Geld geben würde, nein, die gehen in diese Länder auch deswegen, weil sie es dort viel einfacher haben, um arbeiten zu können.
(Beifall DIE LINKE)
Das hat viel mit der Bürokratie, die wir in Deutschland haben, zu tun. Auch das stellt die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung fest. Aber das ist dann das klassische Vorgehen dieser Rechtsaußenpartei: Fakten weglassen, eigene Lügen als vermeintliche Fakten hinzufügen und diese dann unter dem Label der Friedrich-Ebert-Stiftung präsentieren und damit auch noch zu versuchen, der Friedrich-EbertStiftung von hintenherum eine rechte Interpretation, eine Studie mit entsprechend für die AfD verwertbaren rechten Ergebnissen darzustellen. Sorry, aber das ist ein Umgang, das macht man einfach nicht, meine Oma hätte gesagt – und meine Oma war eine der Frauen, die sich immer an solche Grundwerte gehalten hat –, dass man eben nicht lügt. Das ist leider hier drüben, rechtsaußen kontinuierlich der Fall. Es wird in der Studie dargestellt, dass es unter anderem für Ukrainer in Deutschland viel schwieriger ist, in die Selbstständigkeit zu gehen, zum Beispiel Friseurinnen, die gern einen eigenen Laden oder auch einen kleinen Imbiss aufmachen würden – allerdings, dass die bürokratischen Hürden so hoch sind, dass es überhaupt keine Möglichkeit gibt, das in Deutschland innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu schaffen. Ich glaube, was immer wieder vergessen wird, ist: Ein Großteil der Menschen aus der Ukraine, die hierhergekommen sind, ist geflohen, unter anderem weil sie ihre Kinder in Sicherheit bringen wollten. Und unter den Kindern sind gar nicht so wenige, die schlimmste Erlebnisse hinter sich haben. Da sind dann die Mütter zum Teil auch damit beschäftigt, erst mal dafür zu sorgen, dass es ihren Kindern wieder gutgeht. Ich habe mehrere solcher Mütter kennengelernt. Wir waren im Spätsommer in mehreren Landkreisen in Thüringen unterwegs, haben dort mit Beschäftigten aus den Behörden, mit Sozialarbeiterinnen, aber auch mit Menschen in den Unterkünften und mit Menschen aus der Ukraine gesprochen. Für mich ist eine Sache wahnsinnig wichtig im Kopf geblieben, nämlich: Das, was wir zum Teil machen, hat wenig mit den realen Bedarfen der Leute zu tun. Ein Beispiel: Eine Ukrainerin, die tagsüber, wenn ihre Tochter im Kindergarten ist, arbeitet. Die arbeitet in einer Telefonzentrale, spricht fließend Englisch, funktioniert alles. Sie würde aber gern endlich Deutsch lernen, um dann auch höher qualifizierte Jobs annehmen zu können. Sie kann nämlich viel mehr. Das Problem ist, die Sprachkurse, die es hier in Thüringen – aber deutschlandweit, muss man sagen – gerade gibt, sind nicht nur massiv überfüllt, sodass man ewig warten muss, um überhaupt Deutsch lernen zu können – und da finanziert Thüringen schon zusätzlich Sprachkurse –, sondern diese Sprachkurse finden nicht abends statt. Und sie sagt: Ich arbeite tagsüber, abends will ich zu Hause bei meiner Tochter sein. Da braucht es unbürokratische und – ich sage auch – an der Realität ausgerichtete Lösungen, genauso wie wir dieses bürokratische System minimieren müssen, damit Menschen, die vorhaben, hier a) in ihren alten Jobs zu arbeiten, das auch können – die Berufsanerkennung ist da, glaube ich, ein weiteres Problem –, und damit b) Menschen, die Interesse haben, sich hier selbstständig zu machen, das auch hinbekommen, ohne erst mal anderthalb Jahre mit irgendwelchen Notaren, Rechtsanwälten, was weiß ich was alles, zu verbringen. Anstatt das aber zu thematisieren, thematisieren CDU und dann folgend die Rechtsaußenpartei, dass sie alle nur hierherkommen würden, um Deutschland auszunutzen. Das ist nicht der Fall.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das hat kei-
ner gesagt!) Genauso ist die Unterstellung nicht der Fall, dass sie wegen der Sozialleistungen hier wären. Ich will zwei Sachen noch ganz zum Schluss sagen. Zum Ersten gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das relativ klar sagt – nicht nur relativ, das sagt es eineindeutig –: „Die in Artikel 1 Abs. 1 [Grundgesetz] garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Das sollte sich die CDU mal dick hinter die Ohren schreiben, dass Sie mit Ihren ganzen Anträgen ein Ziel verfolgen, nämlich die Menschenwürde in Klassen einzuteilen. Das werden wir nicht zulassen und das lassen wir auch nicht zu, deswegen lehnen wir Ihren Entschließungsantrag ab. Das Zweite: Da die CDU unter anderem darauf abhebt, dass die Bezahlkarte, so wie sie in Greiz eingeführt wurde, in Thüringen eingeführt werden soll – nein, auch das werden wir nicht zulassen, weil, so wie die Bezahlkarte in Greiz eingeführt wurde, ist sie die Umsetzung der Residenzpflicht durch die Hintertür, indem es eine Begrenzung auf Postleitzahlengebiete gibt. Auch das machen wir nicht, denn natürlich haben Menschen, die hierherkommen, das Recht, Freunde, Familienangehörige, wen auch immer, in anderen Landkreisen, anderen Postleitzahlgebieten zu besuchen und dann dort auch mal mit der Karte zahlen zu können oder mit der Karte Geld abheben zu können. Wir stehen für eine humanitäre Asylpolitik. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Frau Kollegin König-Preuss. Jetzt hat Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Gäste auf den Tribünen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erlauben, dass ich zu dem Gesetzentwurf spreche, der Auslöser dieses Tagesordnungspunkts war. Im Angesicht der Invasion russischer Truppen in der Ukraine hat die EU durch den Durchführungsbeschluss 2022/382 vorübergehenden Schutz für Vertriebene gewährt, der kürzlich bis zum 4. März 2025 verlängert wurde. Das war und ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität und Verantwortung, den wir als Freie Demokraten unterstützen. Deutschland hat an der Stelle prompt reagiert, indem § 24 des Aufenthaltsgesetzes unmittelbar angewendet wurde, wodurch den Betroffenen Zugang zu Sozialleistungen nach SGB II, IX und XII ermöglicht wurde, aber eben auch, damit der freie Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Durch den Übergang in diesen anderen Rechtskreis ergeben sich natürlich Herausforderungen in der Finanzierung, weil dieses Mehr an Personen da nicht berücksichtigt war. Wer sich in dem Thema „Sozialleistungen“ auskennt, der weiß, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung an der Stelle zu 71,3 Prozent durch den Bund und zu 37,2 Prozent durch die Kommunen getragen werden. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das durchaus ein hoher finanzieller Druck auf unsere Gemeinden darstellt, vor allem, wenn sich die Personenzahl unvorbereitet so stark erhöht, wie das der Fall war. Deswegen begrüßen wir und haben auch damals begrüßt, als sich das erste Gesetz zur Entlastung der Kommunen und dann auch darauffolgend das Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten für das Jahr 2023 hier in Thüringen durchgesetzt hat. Diese Gesetze haben wesentlich dazu beitragen, die finanziellen Lasten der Kommunen zu mindern, indem insgesamt 47,2 Millionen Euro in Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 bereitgestellt wurden. Die Zusage des Bundes, jetzt zusätzliche Umsatzsteuermittel in Höhe von 2,5 Milliarden für 2023 bereitzustellen, von denen Thüringen rund 61 Millionen Euro erhalten hat, ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Kommunen genau an dieser Stelle und das unterstreicht auch noch mal, wie vorteilhaft eine koordinierte Anstrengung zwischen den verschiedenen föderalen Ebenen ist. Trotz dieser Maßnahmen werden die Kommunen weiterhin mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sein, insbesondere da die Mehrbelastungen, die in dem Bereich auf sie zukommen, bis 2025 noch nicht im Thüringer Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt werden. Das macht deutlich, dass es weitere Anstrengungen braucht, um hier eine nachhaltige Lösung zu finden. Wir unterstützen das Vorhaben des Gesetzentwurfs für das Jahr 2024, die vollständige Erstattung der Kosten sicherzustellen, damit die Kommunen ihre Aufgaben auch weiter ohne finanzielle Einbußen erfüllen können. Langfristig, sind wir der Auffassung, muss das Thüringer Finanzausgleichsgesetz angepasst werden, um die Aufgaben und die Kosten, die durch die Flüchtlingsaufnahme entstehen, adäquat zu berücksichtigen, damit wir einfach langfristig eine finanzielle Stabilität in den Kommunen haben. Während finanzielle Ressourcen entscheidend sind, müssen wir aber auch in die soziale und berufliche Integration der Geflüchteten investieren, das umfasst Sprachkurse, Bildung, Arbeitsmarktintegration und eben auch eine langfristige Perspektive zu schaffen. Wie bereits erwähnt unterstützen wir den Gesetzentwurf grundsätzlich, fordern grundsätzlich langfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität unserer Kommunen. Wir beteiligen uns gern an der Diskussion im Ausschuss, auch wenn ich jetzt noch nicht genau weiß, in welchem. Es hat jetzt mehrere Anträge gegeben. Innenausschuss halten wir für gut, Justiz können wir auch machen, Haushalt definitiv. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Ich rufe jetzt Frau Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Gesetz selbst ist ja schon einiges gesagt. Ich durfte ja vorhin auch die Einbringung vornehmen und ich glaube, es ist deutlich geworden, dass der Rechtskreiswechsel an sich schon eine enorme Entlastung für die Kommunen dargestellt hat, weil die Menschen damit gleich in diesem System sind. Deswegen will ich mal auf ein paar Unschärfen in dem Entschließungsantrag der CDU hinweisen. Unter Punkt I sind die Punkte, glaube ich, hinlänglich betrachtet, aber unter Punkt II will die CDU abgelehnte Asylentscheidungen durch konsequente und schnellstmögliche Rückführungen durchgesetzt wissen. Aber: Es gibt gar keine Asylentscheidungen für die Menschen aus der Ukraine, die zu uns kommen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich frage mich also: Was hat das in diesem Antrag zu suchen, außer dass Sie Dinge miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben? Ebenfalls unter II steht dann, dass die in den Landkreisen Greiz und Eichsfeld bereits erfolgreich eingeführte Bezahlkarte schnellstmöglich in ganz Thüringen eingeführt wird. Auch das hat nichts mit den Ukrainerinnen und Ukrainern zu tun, denn die bekommen überhaupt keine Bezahlkarten, weil sie eben im normalen Bürgergeldbezug sind.
(Beifall DIE LINKE)
Da frage ich mich auch: Was soll das? Außerdem hat Katharina König-Preuss eben zu Recht darauf hingewiesen, wie schwierig sich die Praxis vor Ort gestaltet. Wir könnten hier gern eine Debatte über die Geldkarte, die aus unserer Sicht „Geldkarte“ heißen und diskriminierungsfrei sein sollte, führen. Dann müssen wir aber auch über die Kriterien sprechen und müssen überlegen, was tatsächlich dahintersteht. Denn – das will ich einräumen – es ist wahr, es gibt Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Bargeld an Geflüchtete. Da könnte eine Geldkarte ein Hebel sein, aber nur dann, wenn man sie natürlich auch entsprechend anwenden kann, das heißt beispielsweise auch, Bargeld abheben zu können. Denn warum sollten Geflüchtete davon ausgeschlossen werden, zum Beispiel beim Bäcker oder auf dem Wochenmarkt etwas Kleines einzukaufen und dafür auch Bargeld zu haben? All diese Punkte können wir diskutieren, haben aber eigentlich mit dem Thema hier nichts zu tun. Sie vermischen hier Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, um Stimmung zu machen. Das nehme ich Ihnen wirklich übel, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Worum geht es denn? Sie haben auf die FriedrichEbert-Stiftung verwiesen und – Katharina König hat es schon ausgeführt – leider mit Fake News gearbeitet. Ich empfehle Ihnen den „Faktenfuchs“ vom „Bayerischen Rundfunk“. Dort ist sehr schön auseinandergenommen, warum bestimmte Dinge und Situationen in unterschiedlichen Ländern gar nicht miteinander verglichen werden können. Lesen Sie es nach, es hilft. Zu Herrn Dietrich nur eines: Sie haben ja eine – wie soll ich es nennen – Floskel zitiert. Ich werde darauf entgegnen mit: Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda, auch nicht hier am Pult.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Insofern ist damit alles gesagt zu dem, was Sie hier ausgeführt haben. Was mir noch einmal wichtig ist, ist, dass wir klarmachen, was eigentlich Ursache und Wirkung sind. Wir haben einen mörderischen Angriffskrieg von Putin gegen die Ukraine. Die Menschen, die hier herkommen wollen eines: Ruhe und Sicherheit für sich, für ihre Familien, für ihre Kinder. Warum gehen erst einmal viele nicht in Arbeit? Das sind erst einmal extrem hohe Hürden, das muss man ganz klar sagen. Es sind bürokratische Hürden, aber auch weitere Zugangshürden, die wir gern abbauen wollen. Das sind aber tatsächlich auch Unsicherheiten, weil die Menschen natürlich unter ganz anderen Bedingungen hergekommen sind. Der Großteil der Menschen aus der Ukraine sagt, sie wollen eigentlich schnellstmöglich zurück, und sie sehen jetzt nach dem lang andauernden Krieg, dass dieser offenkundig noch länger dauern wird. Das macht natürlich auch etwas mit den Menschen, die für sich hier auch erst eine Perspektive finden müssen. Da liegt es doch an uns, ihnen Wege zu ebnen, aufzuzeigen, wie es einfacher möglich sein kann, sich beruflich hier zu verwirklichen, weil die Perspektive eben doch hier liegt und sie in ihrer Heimat auf absehbare Zeit aufgrund der politischen Situation, aufgrund des Kriegs erstmal nicht zurückkönnen. Das ist eine ganz schwere Situation. Dann eben mal so hemdsärmelig vom Pult hier darüber hinwegzugehen und so zu tun, als ob die Leute aus Jux und Tollerei hierher zu uns kämen, das, finde ich, ist schäbig angesichts des Grauens, das wir uns alle glücklicherweise, die wir in Frieden groß geworden sind, überhaupt gar nicht vorstellen können und in der Praxis hoffentlich auch nicht müssen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was ich allerdings in der Begründung des Antrags von der CDU spannend finde, ist, dass dort die diskriminierende Ungleichbehandlung Geflüchteter aufgeführt wird. Das stimmt. Das teile ich auch. Ich halte das ebenfalls für falsch. Deswegen werben wir für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes,
(Beifall DIE LINKE)
weil die diskriminierende Schlechterstellung von Asylsuchenden endlich der Vergangenheit angehören muss. Wir wollen dem eigentlichen verfassungsgerichtlichen Anspruch auf Sicherung eines Existenzminimums gerecht werden. Deswegen, glauben wir, braucht es eine ganz andere Debatte um die Gleichbehandlung aller Geflüchteten ohne Unterscheidung nach Herkunft, eine etablierte Willkommenskultur, ein Ankommen in der Gesellschaft und natürlich auch vereinfachte Arbeitsmarktzugänge, um allen Geflüchteten gerecht zu werden. Es gab hier einen Sonderweg für die Menschen aus der Ukraine, das war und ist in der Situation auch richtig. Ich hoffe natürlich auch auf Zustimmung zu diesem dritten Gesetz, was wir mittlerweile eingebracht haben. Ich sage Ihnen aber ganz klar, der Entschließungsantrag ist leider blanker Populismus und kann nur abgelehnt werden. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Frau Staatssekretärin Schenk.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mal ganz kurz – weil auch vorhin die Frage aufkam, dass man das vielleicht an den HuFA überweisen müsse oder sollte, um aufzuklären, was hier eigentlich geregelt wird – vielleicht anhand des Entschließungsantrags noch mal aufzeigen, dass wir natürlich diesen Gesetzentwurf außerordentlich begrüßen, denn er würde den Kurs fortsetzen, dass man den Kommunen – das hat Abgeordnete König-Preuss, finde ich, klargestellt – ja zu 100 Prozent die Mehrkosten mit Blick auf die Sozialgesetzbücher abnehmen möchte. Das wird im Gesetzentwurf auch sehr klar, indem man sich mal anschaut, was da eigentlich erstattet werden soll. Dass das ein bisschen kompliziert ist und nicht einfach nur dasteht, dass alle Kosten erstattet werden, hängt damit zusammen, dass es einfach unterschiedliche Zuschussbedarfe gibt. Denn wir sprechen ja hier auch über unterschiedliche Sozialleistungen. So gibt es zum Beispiel im Rahmen des SGB IX und nach dem Fünften Kapitel des SGB XII den tatsächlichen Zuschussbedarf. Im Rahmen des SGB II und nach dem Dritten sowie Siebten bis Neunten Kapitel des SGB XII geht es nach der Anzahl der tatsächlich Leistungsberechtigten. Das mag erst mal so klingen, als ob es da nicht um 100 Prozent geht. Es macht nur einfach einen Unterschied, wie man diese Kosten erhebt, und dieser Gesetzentwurf schließt ja an die Gesetzentwürfe der Vergangenheit an, in denen ja auch schon eine 100-ProzentErstattung auf den Weg gebracht wurde, und ist in diesem Sinne also mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbesprochen, abgesprochen. Das ist kein Paradigmenwechsel, sondern eine Fortschreibung dieses guten Wegs. Deswegen möchte ich vielleicht noch mal kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, der mir in diesem Zusammenhang doch ein paar Fragezeichen aufwirft. So finden wir zum Beispiel unter Punkt I.2, dass im Juli 2024 die Mehrkosten erstattet werden sollen. Da kann man sagen: Ja, aber genau das steht ja auch im Gesetz. Da steht, dass man gemäß § 7c und § 1 nach Vorliegen der Kassenstatistik dann tatsächlich abrechnen kann nach den eben gerade von mir genannten Parametern. Und Sie selbst haben auch als Haushaltsgesetzgeber für genau diese Abrechnung Vorsorge getroffen, indem nämlich 30 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Natürlich könnte man jetzt sagen, man kann ja noch nicht wissen, wie hoch die tatsächliche Summe ist. Aber genau deswegen ist das ja auch genau wie im letzten Jahr eine Abschlagszahlung. Natürlich obliegt das dem Haushaltsgesetzgeber mit der Aufstellung des nächsten Haushalts für die noch entstehenden Bedarfe, die durch die Spitzkostenabrechnung im nächsten Jahr entstehen, Haushaltsvorsorge zu tragen. Und natürlich konnte man schätzen, wie viel Geld das ist, mit Blick auf das vergangene Jahr, wir alle wissen aber – das haben ja gerade die Beispiele der Abgeordneten KönigPreuss untermauert –, dass diese Zahlen schwanken werden. Wir können nicht seriös sagen, wie viele Personen in Arbeit kommen werden, was für Hinderungsgründe es noch gibt. Deswegen wäre es schlicht unseriös, jetzt zu sagen, was 100 Prozent sind. Wir können uns am vergangenen Jahr orientieren, wir können aber im Prinzip nur eine Zahl in den Raum werfen, deswegen halte ich 30 Millionen Euro, die Sie da als Vorsorge getroffen haben, für absolut vertretbar. Man muss sich immer vor Augen halten, dass es hier darum geht, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Deswegen halte ich es schon für ein bisschen Augenwischerei, dass hier im Entschließungsantrag das gefordert wird, was der Gesetzentwurf im Prinzip genauso vorschlägt. Deswegen möchte ich auch zur Aufklärung der Fakten noch mal einen Blick auf die ganze Sache mit den Bezahlkarten werfen. Man könnte hier jetzt den Eindruck gewinnen, dass es an der Landesregierung liegt, die in letzter Zeit irgendwie nicht so richtig wusste, was sie tun sollte, und hätte jetzt mal ein bisschen mit der Bezahlkarte vorwärtskommen können. Da muss ich mal ehrlich sagen: Schauen Sie doch mal auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Es ist doch jetzt kein Ziel, was sich irgendwie mal ein paar Leute überlegt haben: Es wäre doch schön, eine einheitliche Bezahlkarte zu haben. Die einheitliche Bezahlkarte hat doch ganz klare nennenswerte Vorteile. Wenn zum Beispiel, wie im aktuellen Fall in Thüringen, wir aus bestimmten Gründen, weil es mal einen Schaden in einer Erstaufnahmerichtung gibt, weniger Personen aufnehmen, als wir nach Königsteiner Schlüssel müssten, dann übernehmen andere Bundesländer für uns diese Pufferwirkung. Wollen Sie im Ernst später erreichen, dass Personen in Brandenburg eine Bezahlbarkarte bekommen, die dann, wenn sie in Thüringen ankommen, wieder eingesammelt werden muss? Das wäre total schwachsinniger, bürokratischer Aufwand, der macht keinen Sinn. Genauso wollen wir doch auch erreichen, dass Personen, wenn sie zum Arzt fahren, wenn sie Freundinnen besuchen, wenn sie sich irgendwo bewerben, sich frei bewegen können, was nicht immer zu einem Hemmnis wird, weil ich die Bezahlkarte habe, die nur an einer konkreten Stelle funktioniert. Denken Sie an das Wohnen in einer Grenzregion. Wer in Altenburg untergebracht ist, wird natürlich auch mal in Sachsen sein, da muss er sich nicht besonders bemühen. Das wird einfach so passieren, weil unser schönes Bundesland nun mal gut eingebettet ist zwischen anderen Bundesländern. Deswegen möchte ich noch mal ausdrücklich Ihrer Darstellung entgegentreten, dass die Landesregierung hier aufgefordert werden muss. Der Ministerpräsident hat sich im MPK-Beschluss verpflichtet, so wie alle anderen Ministerpräsidenten auch, diese Bezahlkarte auszurollen. Wir sind dem bundesweiten Ausschreibungssystem beigetreten, es gibt einen Zeitplan, der bekannt ist, und allen Landkreisen steht es frei, zwischendrin – und das tun eben einige – schon eigene Karten auszurollen. Aber natürlich gibt es unseren Appell und dafür auch eine eigene Arbeitsgruppe, an der die Spitzenverbände teilnehmen, sich den Mindeststandards zu unterwerfen, damit die Kompatibilität dieser Karte gegeben ist und wir nicht einen unnötigen Ausrollaufwand haben, den wir hinterher wieder zurückrollen müssen. Ganz zum Schluss noch eine kurze Bemerkung zum Thema „Abschiebung“: Auch, wenn mir nicht ganz klar ist, was das mit dem ukrainischen Rechtskreiswechsel zu tun hat, scheint mir das auch so ein bisschen ein bunter Blumenstrauß von Themen für einen Wahlkampf zu sein, aber das hatten wir heute früh beim Staatsbürgerschaftsrecht ja schon. Hier steht, wir sollen doch endlich mal konsequenter zurückführen. Jetzt wäre es natürlich schön, man würde mal die Zahlen in den Raum richten. 4.756 Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Bei der Information bleibt die CDU stehen. Was sie nicht erwähnt, ist, dass 4.142 Personen eine gültige Duldung haben.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern macht es einfach keinen Sinn, ständig Zahlen in den Raum zu werfen und zu schreien, da müsste mal ganz viel gemacht werden. Auch in der Krise gilt zum Glück der Rechtsstaat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wortmeldungen sehe ich keine mehr. Damit schließen wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Jetzt habe ich zwar gehört, dass Ausschussüberweisungen beantragt sein sollen, aber die Anträge selbst habe ich nicht vernommen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Innen!) Deshalb stelle ich noch mal die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ja. An welchen?
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Innen- und Kommunalausschuss!) Innen. Weitere? Nicht. Es ist also Überweisung an den Innenausschuss für den Gesetzentwurf beantragt. Herr Braga, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Herr Präsident, danke. Der Kollege meiner Fraktion hatte auch die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Na, das ist ja Quatsch!)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Der Antrag kann trotzdem gestellt werden, auch wenn Sie ihn nicht begrüßen, Frau Kollegin. Es ist also für den Gesetzentwurf Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich stelle die Frage: Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von allen Fraktionen und Gruppen. Fraktionslose Abgeordnete sehe ich gerade keine, die abstimmen könnten. Der guten Ordnung halber natürlich: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist der Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss stattgegeben. Jetzt frage ich nach der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Enthaltungen? Die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist dieser Überweisung nicht stattgegeben und es erübrigt sich auch die Frage nach der Federführung für die Ausschussberatung über den Gesetzentwurf. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Bühl.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Nein. Ich würde beantragen, den Antrag bereits jetzt in der ersten Beratung zur Abstimmung zu stellen und würde auch schon mal namentliche Abstimmung für den Entschließungsantrag beantragen.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Das funktioniert so nicht, da es die erste Lesung des Gesetzes ist. Es könnte dann heute in dieser Sitzung keine Entscheidung zu der Sache getroffen werden, sondern der Entschließungsantrag käme in der zweiten Beratung zu dem Gesetzentwurf wieder zum Aufruf. Bitte, Herr Abgeordneter Bühl.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Deswegen habe ich ja beantragt, ihn bereits jetzt abzustimmen. Auch darüber könnten wir sicherlich abstimmen.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Er kommt zur zweiten Beratung zu dem Gesetzentwurf wieder zum Aufruf, das habe ich gerade schon dargelegt. Also keine Ausschussüberweisung? Gut, damit hat sich das erledigt. Herr Abgeordneter Bühl.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Dann würde ich eine fünfminütige Unterbrechung beantragen.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Dann unterbrechen wir die Sitzung für 5 Minuten, das bedeutet 17.09 Uhr. Meine Damen und Herren, es ist inzwischen 17.10 Uhr. Wir fahren fort in der Beratung. Zur Diskussion, die sich hier aufgetan hatte, trage ich Ihnen jetzt noch einmal § 65 unserer Geschäftsordnung vor, und zwar den zweiten Absatz, darin heißt es: „Entschließungsanträge sind zulässig, solange die Aussprache des Gegenstandes, auf den sie sich beziehen, noch nicht geschlossen ist. Sie können nur von einer Fraktion oder von zehn Abgeordneten gestellt werden. § 64 Abs. 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Über diese Entschließungsanträge wird in der Regel“ – und darüber hat sich die Diskussion entsponnen – „nach Schluss der Beratung des Tagesordnungspunkts, bei Entschließungsanträgen zu Gesetzentwürfen nach der Schlussabstimmung abgestimmt; § 67 Abs. 2 bleibt unberührt.“
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Hört, hört!) Meine Damen und Herren, die Eindeutigkeit lässt nichts zu wünschen übrig. Das, was ich vorhin gesagt habe, gilt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt lassen Sie mir einen kleinen Augenblick zum Blättern, bis ich wieder an dem Papier bin, wo wir hinmüssen. Es bleibt also bei dem, was ich vorhin gesagt habe und was auch schon im Protokoll stehen dürfte. Damit trifft der Landtag in der heutigen Sitzung keine Entscheidung in der Sache, sondern der Entschließungsantrag kommt zur zweiten Beratung zum Gesetzentwurf wieder zum Aufruf. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit kommen wir – wenn sich das allgemeine Gemurmel langsam wieder gelegt hat – zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9421 dazu: Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9480 ERSTE BERATUNG Ich frage: Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht? Nicht? Es wird also nicht das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Spielt noch jemand mit mir?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich!) Auch nicht, gut. Dann eröffne ich die Aussprache und muss jetzt nur noch den Zettel zu Tagesordnungspunkt 10 finden. Es hat sich Frau Dr. Wagler für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute über das Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Den Bauern steht das Wasser bis zum Hals und daran wollen sie uns mit ihrer Mahnwache während der drei Plenartage hier erinnern. Wo uns auf Bundes- und EU-Ebene zum Teil die Hände gebunden sind, gibt es natürlich aber auch Dinge, wo das Land direkt agieren und direkt helfen kann. Die Rückkehr zur Drittelfinanzierung des Landes bei der Tierkörper- und tierische Nebenprodukte-Beseitigung ist eine Sache, die den Landwirten direkt helfen wird. Hier heilen wir eine Gesetzesänderung von 2013, in der sich auch unter Verantwortung der CDU das Land aus der Drittelfinanzierung der Tierkörperbeseitigung herausgezogen hat. Ich freue mich natürlich, dass es für die CDU im Lichte des Vorwahlkampfs auch angesagt ist, an der Seite der Bauern zu stehen und die Drittelfinanzierung des Landes diesmal zu befürworten. Die Drittelbeteiligung des Landes wird bei den Kosten für die tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 in diesem Gesetz hier angepasst. Bei der Regelung sind insbesondere regionale Erzeuger und Direktvermarkter, die von den Mehrkosten betroffen sind, im Fokus, da diese aufgrund der geringeren Tierzahlen besonders hohen Belastungen ausgesetzt sind. Mit den Änderungen wird nun eine Abfederung der Kostensteigerung in Form der Finanzierung eines Drittels durch das Land für die Beseitigung der Abfälle von gefallenen Tieren und Konfiskaten sowie Schlachtabfällen ermöglicht. Im Ausschuss ist diese Thematik auch an verschiedenen Stellen umfangreich diskutiert worden und fachlich besteht dazu auch große Einigkeit. Ausdruck der gemeinsamen Willensbildung ist die zum Beschluss des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 angenommene Entschließung mit genau ebendieser Regelung und die Empfehlung zur Nutztierhaltung aus der Ausschusssitzung zur Grünen Woche. Damit reagieren wir auf die Kostenexplosion im Energiesektor mit den enormen Auswirkungen auf die energieintensive Tierkörperbeseitigung und in der Folge auf die steigenden Preise für Fleischprodukte. Verschärfend kommt auch hinzu, dass bereits in neun Bundesländern die Drittelfinanzierung durch die Länder bereits besteht und man dort mit deutlich niedrigeren Gebühren als in Thüringen für die Entsorgung rechnen muss. In Thüringen trifft es auch einen Produktionszweig der Landwirtschaft, der bereits seit vielen Jahren von einem Abbau der Produktionskapazitäten und Betriebsaufgaben gebeutelt ist. Auch wenn das allein den Rückgang der Tierproduktion nicht verhindern wird, so ist es ein wichtiger Puzzlestein und ein Schritt in die richtige Richtung. Auch aufgrund der Tatsache, dass hier inhaltlich und fachlich eine große Einigkeit besteht, bedarf es nicht mehr vieler Worte. Wir beantragen die Überweisung federführend an den Sozial- und Gesundheitsausschuss, mitberatend an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne – ich möchte an der Stelle auch die Landwirtschaft begrüßen,
(Beifall CDU)
es ist auch ein wichtiger Punkt –, ich freue mich sehr, dass wir heute über den Gesetzentwurf sprechen können. Dabei ist es mir ehrlicherweise auch egal, auf welchem Weg uns der Entwurf nun erreicht hat. Schließlich haben wir in der vergangenen Woche in Berlin zur Grünen Woche die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vorzulegen, in dem die Beteiligung des Landes zu einem Drittel der Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Wir haben auf einen Antrag meiner Fraktion hin schon im Dezember hier einen – übrigens einstimmigen – Beschluss gefasst, dass dem Landtag ein solches Gesetz von der Landesregierung vorgelegt wird. Nun sei es drum, nun haben wir einen Gesetzentwurf durch die Koalitionsfraktionen vorliegen und das ist auch gut so. Ich will aber noch einmal für die Öffentlichkeit daran erinnern, dass es ebenfalls die CDU-Fraktion war, die dafür überhaupt den Grundstein gelegt hat.
(Beifall CDU)
Mit unserem Änderungsantrag zum Haushalt 2024, mit dem das Land nunmehr 3 Millionen Euro zur Entlastung der Tierhalter bereitstellt, ist das überhaupt erst möglich geworden. Werte Kolleginnen und Kollegen, was wir hier auf dem Tisch liegen haben, führt zu einer substanziellen Entlastung der Tierhalter, zu einer ganz konkreten Entlastung unserer heimischen Landwirtschaft und ich freue mich sehr, dass wir das nun gemeinsam auf den Weg bringen können. Einen Haken hat die Sache aber doch: Die so landwirtschaftsverbundenen Koalitionsfraktionen haben – so haben wir es ja erst am Mittwoch hier auch in der Aktuellen Stunde gehört –, also die, die sich gern in der Nähe der Bauern zeigen, die wollen diese Entlastung in drei Jahren schon wieder auslaufen lassen oder anders: Das Gesetz soll am 31. Dezember 2026 außer Kraft treten.
(Beifall CDU)
Das sehen wir anders. Und gerade hinsichtlich der aktuellen Debatte um Planungssicherheit in der Landwirtschaft werden wir diese Befristung wieder herausstreichen. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Er ist für das Veterinärwesen zuständig. Im Landwirtschaftsausschuss brauchen wir das jetzt nicht noch zusätzlich. Wir wollen nämlich das Gesetz so früh wie möglich und ohne Befristung auf den Weg bringen. Wir haben seit gestern die Landwirte hier bei uns vorm Landtag. Alle Fraktionen, die sich dafür interessieren, alle Abgeordneten waren sicherlich auch schon mal draußen bei den Landwirten und haben nach den Nöten und Sorgen gefragt, die uns überdies auch schon bekannt sind. Seit einigen Wochen sind die Bauernproteste hier im Land – ich sage jetzt mal – berechtigt und auch sehr demonstrativ vorgetragen. Wir haben dazu in der Aktuellen Stunde schon etwas gehört und überlegt, wie wir den Landwirten in der morgigen Bundesratssitzung auch noch eine Stimme geben können, und haben einen Entschließungsantrag zum Gesetz hier eingebracht, der der Landesregierung die Möglichkeit gibt, den parlamentarischen Willen hier im Landtag und auch unter der Maßgabe, dass es eine Minderheitsregierung ist, die in Thüringen regiert, noch mal ein deutliches Zeichen zu setzen. Man muss ehrlicherweise sagen, man hätte auch als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz einen Schritt vorgehen und einen eigenen Antrag im Bundesrat einbringen können.
(Beifall CDU)
So hat es Mecklenburg-Vorpommern gemacht und so haben es die Bayern gemacht, und ich will noch mal auf unseren Entschließungsantrag hinweisen, der die Möglichkeit gibt, hier an den entscheidenden Stellen das Zeichen Thüringens mitzutragen und auch dem zustimmen zu können. Das ist unser Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Malsch. Ich rufe Herrn Abgeordneten Liebscher für die SPD-Fraktion auf. Herr Liebscher ist nicht gemeldet. Dann rufe ich jetzt Frau Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, durch die krisen- und kriegsbedingten Kostensteigerungen sahen sich zu Beginn des vergangenen Jahres insbesondere unsere Tierhalterinnen und Tierhalter mit einer Verdopplung bis Verdreifachung der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung konfrontiert. Wenn wir auf politischer Ebene Entlastung für die Landwirtschaft diskutieren, dann ist die Wiedereinführung der Drittellösung zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Falltieren ein wichtiges Signal an unsere Landwirtschaft. Damit kehren wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu einer bereits bekannten Praxis zurück. Bereits vor 2012 wurden die Kosten zu je einem Drittel vom Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. den Besitzern der zu entsorgenden Tierkörper – Gesundheit – bezahlt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Tierkörpergesundheit, schön!) Tierkörpergesundheit, na ja, gut, die waren dann nicht mehr gesund, das stimmt. Okay.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Okay, ich trinke erst mal einen Schluck.
(Heiterkeit DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Okay. Komme ich mal zum Gesetz zurück, ja? Das Land hatte sich im Zuge damaliger Haushaltskonsultationen aus dieser Beteiligung zurückgezogen – Entschuldigung – und wie bereits in anderen Bundesländern die Kostenregelung ausgerichtet.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Frau Kollegin, warten Sie mal einen Augenblick, nehmen Sie mal einen Schluck Wasser, wir haben die Redezeit gestoppt.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Im Hinblick auf die Einhaltung tierseuchenhygienischer Anforderungen und des Tierseuchenrechts ist diese politische Debatte außerordentlich wichtig, da wir das Risiko, was von Falltieren oder tierischen Nebenprodukten auf die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht, so niedrig wie möglich halten wollen. Die Gefahr, dass die Kostensteigerung zu einer illegalen Entsorgung von Tierkörpern führt, ist gestiegen. Ohne Zweifel würde dies unsere Bemühungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, der Vogelgrippe und weiterer Tierseuchen zuwiderlaufen. Dabei sorge ich mich besonders um die zoonotischen Erreger wie die Vogelgrippe, die eine reelle Bedrohung für unsere Gesundheit darstellt. Auch können die finanziellen Folgen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest für unsere Landwirtinnen und Landwirte nur schwer vorhergesagt werden. Somit ist die Rückkehr zur Drittellösung bei der Kostenübernahme der Tierkörperbeseitigung sowohl ein Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung als auch eine wirksame Unterstützung für unsere Tierhalter. Aufgrund der Kostenexplosion und Bemühungen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest als auch der Vogelgrippe ist nun die stattfindende Befassung mit der Kostenübernahme für die Tierkörperbeseitigung und Tierseuchenprävention richtig. Hierbei möchte ich noch mal auf die Dringlichkeit und die Notwendigkeit in der Sache hinweisen, die wir in unserer Ausschussempfehlung in Vorlage 7/6031 hervorgehoben haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um den Landwirten und Landwirtinnen dabei wirklich eine Planungssicherheit zu geben, sollten wir bei der politischen Debatte vor allem auch die Kontinuität dieser Unterstützung berücksichtigen. Ich beantrage die Überweisung. Den Entschließungsantrag, Herr Malsch – die Diskussion hatten wir ja gerade eben – nehmen wir jetzt mal zur Kenntnis. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Da soll noch mal jemand meinen, dass tierische Nebenprodukte ein trockenes Thema wären. Das ist offensichtlich nicht der Fall, aber egal. Ich rufe jetzt Frau Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion auf.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Jetzt
sinkt das Niveau wieder!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Versu-
chen Sie es auch mal mit Humor, Frau Hoffmann!)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zu der Regelung zurückgekehrt werden, dass das Land ein Drittel der Kosten bei der Tierkörperbeseitigung von sogenanntem Nutzvieh übernimmt. Das ist zu begrüßen, weswegen wir dem Gesetzentwurf bzw. der Ausschussüberweisung auch zustimmen werden. Den Betroffenen, die durch Kraftstoff-, Energie- und Baupreissteigerungen überlastet sind, wird dadurch ein Teil der Belastung genommen. Schon zur Grünen Woche hat der zuständige Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten einstimmig eine entsprechende Empfehlung, unter anderem mit dieser Forderung, getroffen, wenngleich unsere ergänzende Forderung, dass es nicht nur bei Ankündigungen zur Umsetzung landwirtschaftsfreundlicher Maßnahmen durch den Vorsitz Thüringens in der Agrarministerkonferenz bleibt, sondern dem auch Taten folgen sollen, leider mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Forderung nach der Rückkehr zur Übernahme von einem Drittel durch das Land dürfte jedenfalls durch die bundesweiten Bauernproteste neuen Schwung erfahren haben. Insofern haben die Demonstrationen, unter anderem am 8. Januar in Erfurt, schon etwas bewirkt, wenngleich sich manch Altparteienpolitiker angesichts der Vor-Ort-Reaktionen der zu Recht wütenden Landwirte von angeblichen Reichsbürgern umringt sah. Der Kostenanstieg von Kraftstoff, Energie und Bau ist indes nicht vom Himmel gefallen, sondern politisch gewollt, zum Teil konkret als Lenkungswirkung. Wenn im vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün also auf den starken Anstieg der Gas-, Strom- und Kraftstoffkosten verwiesen wird, dann ist das richtig, aber es wird damit auf die Folgen linker, grüner und auch schwarzer Politik – Stichwort „von der Leyen“ – in der EU, das heißt auf die Folgen der eigenen Politik verwiesen, die vor allem den Mittelstand trifft. Nehmen wir die CO -Steuer, die dank Rot-Gelb2 Grün im Bund 2024 noch stärker ansteigt und die von Rot-Rot-Grün hier im Land als ach so tolle Lenkungswirkung verteidigt wird. Nebenbei gesagt: Unsere Anträge zur Abschaffung der CO -Steuer wer2 den regelmäßig abgelehnt. Wenn es gut läuft, ringt sich die CDU allenfalls zu einer tapferen Enthaltung durch. Die Abgabe, also die CO -Steuer, hat den 2 Liter Benzin seit Einführung 2021 um 11 Cent und den Diesel um 12 Cent verteuert. – Ich komme noch zum Thema, hören Sie zu. – Heizöl ist um 14 Cent angestiegen. Das schlägt sich – Überraschung! – überall nieder. Das waren jetzt nur die Kraftstoffkosten. Die Energiekosten sind in den letzten zehn Jahren ebenfalls massiv angestiegen. So lag der Durchschnittspreis bei Strom 2023 über 40 Cent die Kilowattstunde. Im Jahr 2010 waren es 23 Cent und im Jahr 2000 noch 14 Cent. Dafür ist nicht der Angriffskrieg Russlands verantwortlich. Das haben die deutschen Altparteien, namentlich CDU/CSU, FDP, SPD, Linke und Grüne, durch Energiewende schon ganz allein geschafft.
(Beifall AfD)
Günstiger wird es auch nicht mehr werden, betrachtet man allein die Kosten für den Ausbau der Netze für diese Energiewende und die dadurch steigenden Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur hat die Gesamtkosten allein für den Netzausbau in einer Pressekonferenz wie folgt dargestellt: 600 bis 800 Milliarden Euro für Übertragungsnetze, mindestens 150 Milliarden für Verteilnetze. Das macht eine Billion Eiskugeln. Die als Energiewende bezeichnete Transformation des Energiesektors, immer höhere Anforderungen und bürokratische Auflagen fordern ihren Tribut überall – hören Sie zu! –, in allen Bereichen, sei es nun Verkehr, Bauen oder im bloßen Unternehmensbetrieb, natürlich auch in der Landwirtschaft und der Tierkörperbeseitigung, weswegen die Kosten da auch angestiegen sind. Das war und ist altpolitisch gewollt oder wird als Kollateralschaden in Kauf genommen. Nachhaltig wäre übrigens, eine Politik zu verfolgen, die derlei Folgen erst gar nicht provoziert, den Steuerzahler schont und die Landwirtschaft nicht erst so belastet.
(Beifall AfD)
Aber auf diese Politik warten wir hier im Land und im Bund wie auf Godot. So kostet die Beseitigung von einem Rind unter zwölf Monaten durch den in Thüringen damit beauftragten Zweckverband seit dem 01.01.2023 146 Euro, von einem Rind über zwölf Monaten sogar 230 Euro, eines Ebers 93 Euro und eines Schafs 39 Euro. Im Jahr 2020 waren es für das Rind unter zwölf Monaten noch 50 Euro. Die Beseitigungskosten haben sich also mehr als verdoppelt, fast verdreifacht. Und diese Kosten werden wiederum auf den Verbraucher weitergegeben, was hiesige Unternehmen benachteiligt im globalen Wettbewerb und den Teufelskreislauf verstetigt. Aktuell tragen die Tierhalter im Sinne des geltenden Beseitigungsgesetzes also zu zwei Dritteln diese Kosten, den Rest übernimmt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Nach vorliegendem Gesetzentwurf beteiligt sich das Land wieder mit einem Drittel an den Kosten. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu und auch dem Entschließungsantrag der CDU. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen. Wir begrüßen natürlich, dass wir sowohl im Landeshaushalt 2024 eine Einigung herbeiführen konnten, um tatsächlich die Landesmittel einzusetzen, um die gestiegenen Preise ein Stück weit abzufedern, insbesondere auch gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten, und freuen uns, dass wir Ihnen jetzt so zügig einen Gesetzentwurf präsentieren können, den wir hoffentlich auch zeitnah hier im Parlament dann beschließen können. Herr Malsch, ich glaube, hier ging die entscheidende Frage davon aus, wie lange wir brauchen, bis es aus dem Kabinett einen Gesetzentwurf gibt, oder ob es sinnvoller ist, einen Parlamentsentwurf über die Fraktionen einzubringen. Ich hoffe, Sie sehen im Sinne der Beschleunigung des Verfahrens hier eigentlich den Vorteil und kritisieren nicht, dass das Rot-Rot-Grün als Fraktionen einbringt. So habe ich Sie am Ende des Tages aber auch nicht verstanden. Einen zweiten Aspekt, den kann man im Rahmen der Anhörung erst mal deutlich diskutieren. Wir haben sehr klar auch in den Haushaltsverhandlungen erst mal darauf hingewiesen, dass es insbesondere die Teuerungen sind, die uns zu diesem Vorhaben haben kommen lassen. Ob das Ende 2026 noch der Fall ist oder nicht, das ist eine Frage der Prüfung, aber wenn Sie das ohne Auslaufen des Gesetzentwurfs haben wollen, dann müssen wir schlicht und ergreifend im Ausschuss noch mal in der Sache darüber sprechen. Das sollten wir auch tun, insbesondere auch im Rahmen der Anhörung, was die Betroffenen bzw. die Verbände dazu sagen werden. Zum Entschließungsantrag der CDU will ich für heute nur so viel sagen: Ich verstehe mitunter mittlerweile nicht mehr das parlamentarische Verfahren, was die CDU hier anwendet. Wir hatten es gerade im Gesetzesvorhaben vorher auch schon. Wenn ich einen Entschließungsantrag zu einem Gesetz einbringe, dann will ich noch eine politische Aussage zu diesem Gesetz äußern, sehr konkret, aber auch, wenn es beschlossen wird, und nicht irgendwelche Stimmungen aufgeben, die vielleicht einen Tag später noch wichtig wären, dass es gerade passt. Meine Damen und Herren von der CDU, ich bitte Sie doch sehr, da wieder ein Stück weit auf die parlamentarischen Gepflogenheiten und Abläufe einzugehen und nicht darauf zu schielen, was einen Tag später hier passiert, sondern am Gesetz zu bleiben. Von daher weiß ich jetzt auch nicht, ob Sie diesen Entschließungsantrag mit an den Sozialausschuss überweisen wollen, weil ich nicht weiß, was wir mit diesem Entschließungsantrag im Sozialausschuss besprechen wollen, weil er sich doch ziemlich weit vom eigentlichen Regelungsgehalt des Gesetzes entfernt und dementsprechend ich das ein Stück weit auch unter schnelle Öffentlichkeitsarbeit oder auch Populismus abspeichere und darauf jetzt nicht mehr weiter eingehen will. Auch für meine Fraktion möchte ich sagen, dass wir das jetzt zügig im Sozialausschuss behandeln wollen, und hoffe dann auf ein abschließendes Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Frühjahr. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Meine Damen und Herren, wir reden über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes – ein langer Titel für etwas, was in den Gedanken der Bevölkerung so eher nicht präsent sein dürfte, meine Damen und Herren. Die Frage, die mit diesem Gesetz geregelt wird, lautet: Wohin mit verendeten Tieren aus der Landwirtschaft und den nicht verwertbaren Resten aus den fleischverarbeitenden Betrieben? In Thüringen wird die Entsorgung derzeit durch einen Betrieb in Elxleben bei Erfurt durchgeführt. Dieser ging als Gewinner einer Ausschreibung für diese Dienstleistung hervor. Das Problem bei der Sache ist, dass die Ausschreibung zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als die Energiepreise durch den russischen Überfall auf die Ukraine mit all den bekannten Folgen durch die Decke gingen. Dies führt dazu, dass auch die Entsorgungskosten für die Entsorgungspflichtigen ebenfalls drastisch gestiegen sind. Ein weiterer Tropfen im übervollen Fass der Regulierung, Bürokratie und Kostentreiber, der die Landwirte vor unsere Tür und auf die Straßen treibt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Leider muss man konstatieren, dass die Auswahl von Unternehmen, die sich der Entsorgung tierischer Abfälle widmen, sehr überschaubar ist. Es gäbe als Alternative zwei Möglichkeiten. Man könnte tierische Abfälle in Müllverbrennungsanlagen beseitigen lassen. Das hätte den Charme, dass ein größeres Angebot an Abnehmern vorhanden wäre. Allerdings hält sich die Begeisterung der Anlagenbetreiber in engen Grenzen, da hierfür technische Aufrüstungen nötig wären. Die zweite Möglichkeit, die wir uns als Liberale im Sinne einer marktwirtschaftlichen Lösung vorstellen könnten, wäre die Aufhebung der Andienungspflicht an die Thüringer Beseitigungsanlage.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das würde vor allen Dingen den grenznah wohnenden Landwirten ermöglichen, Entsorgungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern in Betracht zu ziehen und wäre vielleicht wettbewerbssteigernd.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber kommen wir hier noch einmal zurück zu Ihrem Entwurf. Das hier vorliegende Gesetz hat durchaus Charme, könnte eine Entlastung für die Landwirte bieten und eine Abmilderung der gegenwärtigen – zweifelsohne ungewollten – Härten, die durch die Kostensteigerungen entstanden sind, mit sich bringen. Allerdings sehen wir es als Freie Demokraten als notwendig an, zumindest die kommunalen Spitzenverbände und die Interessenvertreter der Betroffenen hierzu anzuhören. Deswegen stimmen wir einer Überweisung an den Ausschuss gern zu. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Möller, Sie haben mich nicht falsch verstanden. Wir haben gesagt, wer das Gesetz vorlegt – Hauptsache, es ist da und wir wollen es auch schnell in die Wege leiten. Ich möchte aber noch ein bisschen für unseren Entschließungsantrag kämpfen, weil in der Geschäftsordnung steht „in der Regel“. Immer, wenn „in der Regel“ dasteht, gibt es auch Ausnahmen. Ausnahmen sind es dann, wenn sie zum Beispiel zeitlich nicht anders einzuordnen sind. Morgen ist Bundesratssitzung. Die Frage ist ja – die Ministerin war ja gestern auch draußen bei den Landwirten –: Würde sie denn auch den Anträgen zustimmen, die für die Landwirtschaft dienlich sind, ohne einen Entschließungsantrag? Gestern habe ich leider gehört, dass es aufgrund der Koalitionsthematik nicht möglich ist.
(Zwischenruf Karawanskij, Ministerin für In-
frastruktur und Landwirtschaft: Sie bringen alles durcheinander, den Haushalt, den Bundes…!) Haushalt? Sie haben aber gestern – gestern war auch die Frage…
(Zwischenruf Karawanskij, Ministerin für In-
frastruktur und Landwirtschaft: Nein, Sie bringen alles durcheinander einfach! Das ist alles Vermischung von Thematiken!) Okay. Dann machen wir es doch anders. Sie können doch hier erklären, ob Sie morgen dem Antrag von Bayern zustimmen oder eben nicht.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Karawanskij, Ministerin für In-
frastruktur und Landwirtschaft: Sie wissen doch gar nicht, ob es einen Antrag von Bayern gibt!) Den Antrag von Bayern gibt es, das steht in der Dokumentation für die Bundesratssitzung für morgen. Ich muss mich vorbereiten, dann sehe ich, dass der Antrag drinsteht.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Wir haben hier auch das Thema, wir haben eine Entlastung im Gesetz und wir haben einen Entschließungsantrag zur Verhinderung einer weiteren Belastung für die Landwirtschaft. Das sollte Grund genug sein – der zeitliche Zusammenhang für morgen ist da – über den Entschließungsantrag abzustimmen, wenn es denn möglich ist. Das wird ja gerade noch geprüft, glaube ich. Ansonsten können Sie es ganz einfach abräumen und sagen, wie Sie sich morgen entscheiden werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung sprechen möchte. Wir wissen nur noch nicht, wer für die Landesregierung spricht. Herr Minister Hoff, bitte sehr.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Diejenigen, die den dpa-Ticker verfolgen, könnten vielleicht zur Kenntnis nehmen, dass dpa vorhin gemeldet hat, dass sich der Bundesrat am Freitag nicht mit der von der Bundesregierung geplanten und umstrittenen Streichung von Dieselsteuervergünstigungen für Landwirte befassen wird: Das Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem die Maßnahmen enthalten sind, steht nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer am Freitag, wie ein Sprecher des Bundesrats am Donnerstag sagte. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist für den 22. März geplant. Das bedeutet, der sogenannte Ständige Beirat stimmte beim Haushaltsfinanzierungsgesetz einer Fristverkürzung nicht zu. Das Gesetz soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden, wird dann dem Bundesrat zugeleitet und in den Fachausschüssen beraten usw. usw. Das heißt also, auch andere Anträge, die sich mit der Agrardieselsubventionierung befassen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Nichtfristverkürzungsfeststellung im Ständigen Beirat morgen nicht aufgerufen werden. Im Übrigen hat das Land Thüringen entsprechenden Anträgen in der Ausschussbefassung zugestimmt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Hoff, vielen Dank für die Inkenntnissetzung, die uns natürlich auch erreicht hat. Deswegen stelle ich die Frage: Wenn denn dann morgen trotzdem die Abstimmung der Anträge der Länder da ist, weil sie nämlich unabhängig von dem Beschluss sind, stimmt denn dann die Landesregierung den Anträgen
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Suggestivfrage!) im Sinne unseres Entschließungsantrags zu? Vielen Dank.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Im Sinne Ihres Entschließungsantrags machen wir erst einmal nichts, sondern im Rahmen der Festlegung des Stimmverhaltens innerhalb der Landesregierung. Und hier habe ich mitgeteilt, dass sich das Land im entsprechenden Ausschuss zustimmend verhalten hatte. Punkt. Das hat die Ministerin bereits auch an verschiedener Stelle gesagt.
(Beifall DIE LINKE)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wirklich auch nur sehr kurz. Jetzt ging es ja vor allem um die Klarstellung zum Abstimmungsverhalten und was überhaupt noch im Bundesrat vorliegt. Lassen Sie mich ganz kurz noch etwas zur Formulierungshilfe sagen. Die Landesregierung hat gern und – wie ich meine – sehr zügig dem Landtag die Formulierungshilfe vorgelegt. Die Gründe, warum dieses Gesetz dazu geführt hat, dass hier im Landtag im Rahmen des Haushalts über Entlastung vereinbart wurde, wurden schon dargelegt. Ich will nur Herrn Malsch noch mal daran erinnern, dass die Abschaffung dieser Drittelfinanzierung unter einem CDU-Finanzminister stattgefunden hat.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern ist es – glaube ich – noch mal wichtig, das an der Stelle zu betonen. Mir ist noch mal wichtig, deutlich zu machen, dass es vor allem darum geht, aus fachlicher Sicht der Gefahr illegaler Entsorgung durch das Vergraben von Tierkörpern oder Entsorgung in Wald und Flur und der möglichen Weiterverbreitung von Tierseuchen und Zoonosen wirksam begegnen zu können. Damit wird der staatlichen Aufgabe der Tierseuchenprävention und -bekämpfung zum Schutz der menschlichen Gesundheit verantwortungsgerecht nachgekommen. Insofern sind wir auch froh über den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen jetzt eingebracht haben und nicht, wie der Entschließungsantrag der CDU suggeriert, dass es ein Gesetzentwurf der CDU wäre. Das muss vielleicht noch mal klargestellt werden. Zum Entschließungsantrag der CDU möchte ich nur so viel sagen: Ich finde es jetzt auch ein bisschen konstruiert, dass das Thema, das gestern meines Erachtens ausführlich in der Aktuellen Stunde behandelt wurde, hier noch einmal aufgerufen wird. Ich denke, dass Frau Karawanskij alles Wichtige dazu gesagt hat. Die Landesregierung steht hinter den Anliegen der Bäuerinnen und Bauern. Wir lehnen die geplanten Subventionskürzungen und die steigenden Belastungen für die Landwirtschaft ab. Natürlich hat Frau Karawanskij in ihrem Ministerium alles dafür getan, um Landwirtinnen und Landwirte hier in Thüringen zu entlasten. Insofern bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir wurde durch die Landtagsverwaltung nahegelegt, bitte vor der Abstimmung die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn zu rufen, was ich hiermit tun möchte. Ich unterbreche also die Sitzung für 5 Minuten und rufe die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn. Ich schließe jetzt die Auszeit nach der Beratung der Parlamentarischen Geschäftsführer. Mir ist signalisiert worden, dass die CDU-Fraktion noch mal eine zusätzliche Auszeit beantragt. Ist das so?
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Okay, dann eine weitere Unterbrechung für 5 Minuten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meinem Sachstand sind die gröbsten Unklarheiten beseitigt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Alle!) Alle würde ich jetzt nicht sagen, aber die Landesregierung hat jetzt noch mal um das Wort gebeten, das heißt, es würde dann auch noch mal Redezeit für die Fraktionen zur Verfügung stehen. Aber erst mal, bitte, Minister Hoff, haben Sie das Wort.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Der Landtag ringt hier ersichtlich um die Frage, wie sich der Freistaat Thüringen durch die Landesregierung und der Landtag in einer mit hohen politischen Brisanz und vielen öffentlichen Diskussionen aufgeworfenen Frage verhalten. Das ist total richtig. Die Landesregierung hat gestern durch die Landwirtschaftsministerin in der Aktuellen Stunde deutlich gemacht, mit welcher Positionierung die Landesregierung an die von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen herangeht. Kollegin Werner hat das noch mal zusammenfassend ausgeführt. Morgen ist eine Bundesratssitzung. In der Bundesratssitzung stehen der Agrarpolitische Bericht und die entsprechende Ausschussempfehlung auf der Tagesordnung. Zu dieser Ausschussempfehlung, die übrigens nicht en bloc abgestimmt wird, sondern die ziffernweise, zum Teil absatz- und halbsatzweise abgestimmt wird, ein im Übrigen auch nicht unübliches Verfahren, wird es morgen also entsprechende Abstimmungen geben, bei der die Länder die unterschiedlichsten Ziffern aufrufen. Wir haben uns an dieser Stelle grundsätzlich als Land darauf verständigt, im Sinne dieser Beschlussempfehlung auch im Bundesrat zu agieren. Es gibt dann den Antrag Bayerns, der hier in dem Antrag aufgeführt worden ist, es gibt aber noch eine ganze Reihe von weiteren Anträgen, die als Dringlichkeitsanträge jetzt auch in den Bundesrat aufgenommen sind, die heute im Übrigen in den sogenannten politischen Vorrunden, den Kaminen, dem A-Kamin, dem B-Kamin, dem G-Kamin etc., also den unionsgeführten Ländern, den sozialdemokratisch geführten Ländern, den grünen Landesregierungsmitgliedern, und auch im sogenannten L-Kamin, den Landesregierungen, in denen Die Linke vertreten ist, aufgerufen werden, und dann werden dort Stimmverhalten festgelegt. Das heißt also, wir werden im Sinne dieser Positionierung, die die Ministerin für die Landesregierung hier gestern vorgetragen hat, uns auch zu den entsprechenden Anträgen positionieren und damit deutlich machen, dass, wie die Ministerin dies gestern deutlich gemacht hat, die von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen aus unserer Sicht eine Belastung unserer Thüringer Landwirtschaft darstellen, die korrigiert muss. Wir haben an verschiedener Stelle übrigens – auch das hat die Ministerin gestern deutlich gemacht – die von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen deutlich gemachten Festlegungen, dass es bis Sommer im Gespräch mit den Verbänden auch zu einer entsprechenden Anpassung kommen soll und man sich über eine tragfähige Perspektive für die Landwirtschaft in Deutschland und damit auch in Thüringen verständigt. Auch das hat Bayern in seinem Antrag übrigens nicht aufgerufen. Das gehört wiederum zu dem Herangehen, das wichtig ist, weil es nicht nur darum geht, die Maßnahmen jetzt zu korrigieren, sondern gleichzeitig in dem Dialog mit den Verbänden gemeinsam für eine tragfähige Perspektive der Landwirtschaft zu sorgen. Damit wiederhole ich das, was die Ministerin gestern gesagt hat, und in dem Sinne werden wir morgen auch im Bundesrat tätig sein. Aber der bayerische Antrag ist nur einer neben einer ganzen Reihe von Anträgen, zu denen wir uns dann in dem Sinne, wie die Landesregierung sich hier verhält, politisch positionieren werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt kurz eine Auszeit genommen und werden also ein Verfahren finden, das in der ungeklärten Sache oder strittigen Frage dazu führt, dass wir den Tagesordnungspunkt abschließen können. Wir haben jetzt die Worte gehört und werden das dann wahrscheinlich an den Taten messen. Deswegen werden wir alle erwartungsvoll, die Landwirte und auch wir, denke ich, als Parlamentarier, gucken, wie das Abstimmungsverhalten im Sinne der Thüringer Landwirtschaft dann morgen im Bundesrat zu den einzelnen Sachen ist. Wir haben aber auch gehört – das haben die Landwirte klar und deutlich gemacht –, dass Gipfel, Vereinbarungen, Hinauszögern von Entscheidungen nicht dazu beitragen, den Diskurs aufzulösen, sondern es müssen klare Entscheidungen her. Ich möchte auch schon in den Forecast gehen: Es gibt bereits Entscheidungen, die im parlamentarischen Weg in Berlin auf den Weg gebracht worden sind, um weiter die Landwirtschaft in Deutschland und damit auch in Thüringen – ich sage jetzt mal, den richtigen Begriff darf ich jetzt an der Stelle nicht sagen –
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Meinungsfrei-
heit!) zu erschweren – ich will es mal förmlich sagen – im Sinne einer weiteren Verstetigung der Auflagen, der bürokratischen Hürden. In diesem Sinne sollten wir auch alle gemeinschaftlich – und das ist dann auch wieder das Ermessen und das Beobachten durch uns, was für die Zukunft, für die Landwirtschaft dann an der Stelle auch von uns aus hier gemacht wird. Ich bin gespannt, wie morgen die Entscheidungen ausgehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Dann gehen wir jetzt mal erwartungsvoll in die Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über den Gesetzentwurf. Ich habe vernommen, dass dieser an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen werden soll. Ist das richtig? Gibt es weitere Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer ist für diese Überweisung? Das ist das gesamte Rund. Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann würden wir als Zweites über den Entschließungsantrag abstimmen. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Bühl.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Hier ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gewünscht. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen.
(Unruhe DIE LINKE)
Das sind die Fraktionen der AfD und der CDU, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5310 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/8908 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich möchte hier als Berichterstatter aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten über den Beratungsablauf zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt berichten. Der Antrag mit dem Titel „Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen“ wurde von der Parlamentarischen Gruppe der FDP am 19.04.2022 eingereicht und erhielt die Drucksachennummer 7/5310. Am 15.12.2022 befasste sich das Plenum in seiner 97. Sitzung mit dem Antrag und beschloss eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. Dieser befasste sich in seiner 40. Sitzung am 02.03.23 und in seiner 41. Sitzung am 30.03.2023 mit dem Antrag. Hierbei wurde sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die mündliche Anhörung fand am 22.06.2023 in der 43. Sitzung statt unter Beteiligung des Thüringer Bauernverbands und des Weideschuss e. V. Eine erneute Beratung fand am 19.10.2023 statt, in der der Antrag mit Änderungen einstimmig zur Annahme im Plenum empfohlen wurde. Die Beschlussempfehlung mit dem geänderten Antrag trägt die Nummer 7/8908. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer das Land ernährt, verdient Respekt. Das ist heute aktueller denn je, denn die Debatten um die Landwirtschaft sind allen bekannt. Das Thema „Schlachtstätten“ ist schon lange auch ein Thema bei uns im Ausschuss, auch in der Fraktion. Ich bin dankbar, dass die Gruppe der FDP an der Stelle das Thema noch mal aufgegriffen hat, weil wir alle auch in den Anhörungen gehört haben, dass es wichtig ist, überhaupt wieder Schlachtungen in Thüringen zu ermöglichen, egal ob in mobiler Weise vor Ort. Es ist auch ein Ausdruck dessen, dass wir es auf anderer Seite nicht geschafft haben, Schlachtstätten überhaupt wieder in Thüringen zu installieren. Das ist jetzt der, ich sage mal, kleinste Anfang, den wir überhaupt noch haben können. Wir wissen aus der Landwirtschaft, dass Schlachtstätten, die in der Nähe sind, die kurze Tiertransporte ermöglichen, die wenig Stress auch für die Tiere produzieren, immer weniger werden, bis dahin, dass die Tiere zum Schlachten in andere Bundesländer gebracht werden müssen. Ich kann an der Stelle nur appellieren, es gab schon mal eine Runde, die auch durch das Ministerium geführt worden ist, zum Nachsehen, wo man in Thüringen wieder Schlachtstätten bauen kann, die auch etwas größer sind, der Schlachthöfe, die wir dringend brauchen, die werden auch von der Landwirtschaft gefördert. Über den Arbeitsgruppenstatus ist es aber leider nicht hinausgekommen. Es wurden dort Unternehmen mit einbezogen, die auch die Möglichkeit gegeben hätten in Thüringen zu investieren, die gesagt hätten: Gebt uns die Möglichkeit, an der und der Stelle auch Schlachtungen möglich zu machen. Ich kann an der Stelle nur auffordern, dass das wieder aufgegriffen wird, denn es braucht die Landwirtschaft und wir können auch unseren Teil dazu beitragen, das in Thüringen zu organisieren. Die Leute stehen beiseite, die Unternehmen stehen beiseite und die werden es auch im Zuge des Tierwohls gern umsetzen, es braucht nur die Rahmenbedingungen dafür und auch die Standortfaktoren. Von daher sollten wir an der Stelle – ich bin erst mal dankbar für den Antrag und diese Initiative – nicht haltmachen, sondern müssen uns das Thema weiter anschauen und sollten das auch parlamentarisch unterstützen, denn es ist zum Schluss das Thema „Tierwohl“ überall, und das hängt auch mit nahen Schlachtstätten zusammen. Von daher vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bereits 2015 hat die von der Thüringer Landgesellschaft veröffentlichte Schlachtstättenstudie gezeigt, dass von den Schließungen regionaler Schlachthöfe Nohra und Jena am Ende nur Großschlachthöfe profitieren. Dieser Trend ist im Hinblick auf die Abhängigkeit der Landwirtinnen und Landwirte sowie den teils indiskutablen Arbeitsbedingungen in Großschlachthöfen – siehe Coronaausbrüche im Mai 2020 – umzukehren. Zudem führen die großen Entfernungen zu den Schlachthöfen zwangsläufig zu erheblichem Stress für die Tiere. Dabei schütten die Tiere vermehrt Adrenalin aus, was über biochemische Prozesse zu einer Absenkung des pH-Werts führt und die Fleischqualität negativ beeinflusst. Da die hofnahe Schlachtung durch die wegfallenden Tiertransporte den Aspekt von mehr Tierschutz aufgreift, unterstützen wir die Etablierung der mobilen Schlachtung in Thüringen. Gleichzeitig könnten wir dadurch auch den ohnehin hohen Ressourceneinsatz und die großen Anteile klimaschädlicher Immissionen in der Tierproduktion reduzieren und somit einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten. Mit der im September 2021 in Kraft getretenen Änderung des Anhangs III der EU-Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist nun die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Einhufern wie Pferden und Eseln im Herkunftsbetrieb unter verbindlicher Nutzung einer mobilen Schlachteinheit möglich. Hierbei können pro Schlachtvorgang entweder drei Rinder oder sechs Schweine oder drei Einhufer geschlachtet werden. Nach dem Betäuben und Entbluten – beide Vorgänge dürfen nur 60 Sekunden auseinanderliegen, muss der Schlachtkörper innerhalb von 120 Minuten für die weitere Verarbeitung in eine stationäre Schlachtstätte gefahren werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen teil- und vollmobiler Schlachteinheit. Während mit einer vollmobilen Schlachteinheit die Schlachtung und teils auch Verarbeitung des Tieres vor Ort erfolgt, kann bei einer teilmobilen Schlachteinheit nur das Betäuben und Entbluten bei einer zu einem Schlachthof gehörenden Schlachteinheit stattfinden. Zerlegung und Verarbeitung werden in einem Schlachthof fortgeführt. Integriert wird auch die bereits seit Jahren zulässige Tötung von im Freien gehaltenen Rindern per Kugelschuss. Somit ist die Haltungsform – egal ob Weide- oder Stallhaltung – für die Genehmigung der Schlachtung nicht mehr relevant. Zweifelsohne wäre die hofnahe Schlachtung im Interesse des sich ändernden Verbraucherbewusstseins, wonach Tierschutz und Regionalität zunehmend wichtige Kriterien beim Einkauf von Fleisch- und Wurstprodukten sind. Auch könnten wir dadurch die regionale Wertschöpfung fördern. Mit dem nun gut vor einem Jahr im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vorgelegten Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb wurde ein rechtssicherer Rahmen für die Umsetzung der EU-Verordnung geschaffen, sodass die mobile Schlachtung landkreisübergreifend in Thüringen angewendet werden kann. Dass die hofnahe Schlachtung mit mobilen Schlachteinheiten ein fester Bestandteil der Thüringer Schlachtstättenstruktur wird, wollen wir mit der vorliegenden Beschlussempfehlung noch mal bekräftigen und der Landesregierung einen klaren Arbeitsauftrag geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier war uns eine Vereinfachung bei den Genehmigungsverfahren und eine Erweiterung des Fördertatbestands bestehender Förderprogramme besonders wichtig. Warum die hofnahe Schlachtung so wichtig ist, wurde uns durch die zahlreichen Anzuhörenden immer wieder verdeutlicht, zum Beispiel in einer früheren Anhörung zur Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen. Dort wurde von Frau Dr. Becke von der IG Schweinehalter festgehalten, dass die mobile Schlachtung es sogar erlauben würde, auch solche Tiere zu berücksichtigen, die zwar noch voll schlachtfähig, aber nicht mehr für den Transport geeignet sind und letztendlich über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden müssten. Im Vordergrund stehen zudem weniger die Einhaltung unzähliger Abrechnungsparameter der Großschlachthöfe, die zu ruinösen Erzeugerpreisen führen, sondern die Produktion qualitativ hochwertiger Fleisch- und Wurstwaren aus der hofnahen Schlachtung, die letztendlich regional vermarktet werden und somit die Wertschätzung vor Ort verbessern kann. Die Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb bedeutet auch einen verbesserten Artenschutz. So kommen Personen kaum bzw. nur für kurze Zeit mit den Tieren in Kontakt und sind somit nicht dem natürlichen Verhalten des Tieres ausgesetzt. Fakt ist allerdings auch, dass die Produkte aus der hofnahen Schlachtung teurer sind. Somit kommt es vor allem auf die Kommunikation und Vernetzung aller im Prozesse beteiligten Akteure bis hin zum Verbraucher an, um die über stressfreie mobile Schlachtung aufzuklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, um Ihren Antrag noch mal aufzugreifen: Den finden wir gut und wir sind auch froh, dass wir hier eine Einigung gefunden haben, und bitten um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, der Antrag wurde im Dezember 2022 zwar ohne Aussprache, aber einstimmig an den Ausschuss überwiesen. Dort wurde nach einer sehr interessanten Anhörung ebenfalls einstimmig die Annahme beschlossen. Denn mit dem Antrag wird in der Tat eine sehr zu begrüßende Angelegenheit unterstützt, nämlich zur Vermeidung unnötiger Tiertransporte mobile oder teilmobile Schlachtungsmethoden zu etablieren, dafür ein rechtssicheres Genehmigungsverfahren zu erarbeiten sowie den Weideschuss zu entbürokratisieren. Die mobile Schlachtung oder teilmobile Schlachtung stellt eine Verknüpfung von Tierwohl und Fleischproduktion dar. Mit dem Antrag wird diese Art der Schlachtung parlamentarisch unterstützt, und das ist gut so. Wie zum Beispiel in Schweden könnte es in Thüringen zumindest in Serie produzierte Schlachtboxen geben, die das Tierleid beim Transport verhindern und – auch ganz wichtig – regionale Kreisläufe unterstützen. Dass das Potenzial für die Mobilschlachtung in Thüringen ausbaufähig ist, zeigt die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/3506. Ich zitiere: „Mit Stand 13. Juli 2022 ist in Thüringen weder ein vollmobiler Schlachthof zugelassen, noch ist ein solcher nach aktuellem Kenntnisstand des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Thüringen im Einsatz. Bezüglich des Einsatzes sogenannter mobiler Einheiten als Teil zugelassener Schlachthöfe […] befinden sich momentan drei solcher Einheiten im Antragsverfahren auf Genehmigung.“ Wie andere Anfragen von mir darlegen, werden Nutztiere aus Thüringen zum Teil auf sehr lange letzte Reisen geschickt. So werden die Tiere nicht nur in die Schweiz und nach Serbien transportiert, sondern auch in den Libanon, nach Marokko, in den Irak und nach Aserbaidschan. Allein schon im Sinne des Tierschutzes sollte die mobile Schlachtung daher ausgebaut werden. „PROVIEH“ schreibt dazu – ich zitiere –: „Sowohl beim Transport als auch vor und während des Schlachtvorganges gibt es zahlreiche ‚Fehlerquellen‘, die zu großen und vermeidbaren Leiden und Schmerzen führen. Und selbst ein bestmöglicher, schonender Transport und ein professionell geführter Schlachthof bedeuten durch das Herausnehmen aus der vertrauten Herde und Umgebung noch immer Stress für die Tiere. Der Transport selbst, der Umgebungswechsel, die Wartezeiten beim Transport und vor der Schlachtung, häufig mit fremden Tieren […] zusammen auf engstem Raum, haben einen erheblichen Anteil.“ Die Veterinärmedizinische Fakultät in Leipzig untersuchte dazu von Juli 2022 bis Dezember 2023 in einem Projekt die Cortisolkonzentration im Blut, Speichel und Muskulatur der toten Tiere, um deren Stresslevel kurz vor der Schlachtung festzustellen und die Auswirkung des Stresses auf die Qualität des Fleisches beurteilen zu können. Ich zitiere aus der Studie: „Tiere werden nicht selten mehrere Stunden transportiert – aus Kostengründen oder weil es logistisch durch die Zentralisierung der Schlachthöfe nicht anders möglich ist. In dieser Zeit empfinden sie Stress – eine Tatsache, die viele Landwirte für ihre Tiere nicht mehr hinnehmen möchten. Ein Trend, der sich gerade herausbildet, ist daher das mobile, hofnahe Schlachten. Es trägt nicht nur zu mehr Tierwohl bei, sondern auch zu größerer Regionalität […].“ Eine Untersuchung des Unternehmens „Land.Luft“ aus Bayern in den Jahren 2017 und 2018 besagt dahin gehend Folgendes: Bei der Untersuchung von 66 Mastschweinen aus ganzjähriger Freilandhaltung wurden keine Probleme wie Technopathien und Verletzungen durch Kannibalismus dokumentiert. Aufgrund Laktatmessungen im Blut und Cortisolmessungen im Speichel wurde eine nahezu stressfreie Schlachtung festgestellt. Die Fleischqualität wurde als sehr gut befunden. Noch ein Wort zur Situation der Schlachtstätten: In nicht einmal zehn Jahren hat sich die Zahl der Schlachtbetriebe in Thüringen halbiert. Im Frühjahr 2023 waren noch etwa 100 Betriebe angemeldet. Viele Mittelständler haben aufgegeben oder werden aufgeben. Das mobile Schlachten trifft in Thüringen auf einen nahezu kahl gefegten Schlachtstättenmarkt im ländlichen Raum, kahl gefegt aufgrund von Wettbewerbsdruck, Abgabenlast und Bürokratie – also alles politisch induziert. Im EU-Wettbewerb konnten sich Unternehmen nicht halten, sodass Tiere – wie eben schon ausgeführt – aus Thüringen in andere Bundesländer oder ins Ausland transportiert werden mussten, um dort geschlachtet zu werden, was dann den Stress hervorruft. Dem wird durch die teilmobile oder mobile Schlachtung zumindest ein Stück entgegengewirkt. Wir stimmen dem Antrag zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass der Antrag der Freien Demokraten mit dem Titel „Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen“ aus unserer Reihe „Wer das Land ernährt, verdient Respekt“ seinen Weg zurück ins Hohe Haus gefunden hat. Und ich möchte nochmals kurz die Intention hinter unserem Vorhaben zusammenfassen. Der Grundgedanke, der hinter unserem Antrag steht, ist die Verbesserung der Situation für die tierhaltenden Betriebe im Freistaat Thüringen sowie die Vermeidung unnötiger und langwieriger Tiertransporte von Schlachtvieh. Mit unserem Antrag möchten wir diesen Gegebenheiten etwas entgegensetzen. Das Konzept der mobilen Schlachtung bietet nämlich die Möglichkeit, so wie das jetzt hier auch schon zum Ausdruck kam, lokal, biologisch und mit regionaler Wertschöpfung Tiere direkt beim Erzeuger zu schlachten und zu verarbeiten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Regionale Produkte sowie kurze Lieferzeiten sind in diesen Zeiten ein hohes Gut und man kann sagen, bei Fleisch aus mobiler Schlachtung weiß auch der Verarbeiter, wo es herkommt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Mehr Marktvielfalt bedeutet eben auch weniger Abhängigkeit unserer Landwirte von Monopolisten. Lieber Kollege Malsch, ich stimme Ihnen da vollkommen zu, da sind wir uns auch völlig einig, das ist ein erster Schritt, es muss in diese Richtung weitergehen und ich hoffe, dass es auch in Zukunft in diese Richtung für Marktvielfalt in Thüringen weitergeht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Konkret beschließen wir heute folgende Punkte: Im Interesse der Vermeidung unnötiger Tiertransporte über weite Strecken und der damit verbundenen Belastung der Schlachttiere soll eine Förderung und Etablierung mobiler, teilmobiler und dezentraler Schlachtungsmethoden geschaffen werden. Zudem muss ein landesweit einheitlich anwendbares und rechtssicheres Genehmigungsverfahren für mobile und teilmobile Schlachtungen durch die zuständigen Stellen erarbeitet werden, das auch von den Kreisveterinärämtern anerkannt wird. Hier gab es in der Vergangenheit – das ergaben auch die Gespräche – häufiger Probleme. Wir werden uns im Freistaat und als Freistaat dafür einsetzen, dass eine entsprechende Fördermöglichkeit für mobile und teilmobile Schlachtungen in der ELER-Verordnung verstetigt wird sowie die bestehenden Förderprogramme um den Fördertatbestand zu erweitern sind. Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, wird ein Konzept für die Etablierung und Entbürokratisierung der als Weideschuss bezeichneten Schlachtungsmethode zu erarbeiten sein. Wir werden zu gegebener Zeit bei der Landesregierung noch einmal vorstellig werden und uns die Umsetzung des heutigen Beschlusses anschauen. Auch dafür ist kritisch konstruktive Opposition da.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle vor allem bei den Anzuhörenden bedanken, besonders dem Thüringer Bauernverband und dem Weideschuss e. V.,
(Beifall Gruppe der FDP)
die mit ihrer Expertise den Ausschuss bereichert haben. Aber auch den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sei gedankt,
(Beifall Gruppe der FDP)
die unserem Antrag einstimmig ihre Empfehlung gaben, für die konstruktive Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass es über parteipolitische Grenzen hinweg möglich ist, mit einer guten fachlichen und sachlichen Zusammenarbeit etwas zu erreichen.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, ich werbe hier nochmals für die Zustimmung zu dem Antrag, so wie auch die anderen Redner bereits dafür geworben haben, denn er schafft eine Verbesserung der Bedingungen für die Landwirte, für die heimische Wirtschaft, für die Nutztiere und die Umwelt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Redemeldung vor. Ich gehe davon aus, dass Frau Ministerin für die Landesregierung sprechen will. Bitte, Frau Ministerin Karawanskij.
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und vor allem diejenigen, die es auch betrifft, ja, regionale Schlachtung ist wichtig. Das bewegt viele Menschen. Wir haben eine Erwartungshaltung, dass möglichst nah vor Ort geschlachtet wird und dann natürlich auch entsprechend sichere Lebensmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hatte sehr intensive Beratungen und es gab auch eine sehr umfangreiche Anhörung zu dem Thema. Ich möchte mich ehrlich gesagt bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, recht herzlich bedanken, dass Sie sich so viel Zeit zur Erörterung dieses wichtigen Themas genommen haben,
(Beifall Die LINKE, Gruppe der FDP)
und dass wir weiterhin auch gemeinsam natürlich an diesem Themenkomplex arbeiten. Wir haben das als Landesregierung im Fokus, um natürlich auch die Rahmenbedingungen für die regionale Schlachtung weiterhin zu verbessern. Unter der Koordination des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft werden wir unter Einbeziehung der Fleischbranche und der betroffenen Verbände weiterhin nach Lösungswegen suchen. Aber es ist natürlich auch knifflig. Das wurde bei der Anhörung und bei den vielen Gesprächen auch deutlich, dass es ganz unterschiedliche Klippen gibt, die nicht nur allein in dem Willen begründet liegen. Deswegen möchte ich noch mal auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses eingehen, denn wir werden uns natürlich auch weiterhin im Interesse der Vermeidung unnötiger Tiertransporte und weiter Strecken für die Etablierung mobiler und teilmobiler dezentraler Schlachtmethoden einsetzen. Auf Initiative Thüringens ist es uns bereits 2020 beim Bund nach langen, kontroversen Diskussionen gelungen, die Investitionsförderung von Schlachtungen in eigenständigen Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen nicht nur für die kleinen Unternehmen, sondern auch für die mittleren Unternehmen zu öffnen. Dafür muss gewährleistet sein, dass das eben auch für Lohnschlachtungen bzw. kleinere Stückzahlen angeboten wird. In Thüringen können die Investitionen in Schlachtbetriebe auch künftig jetzt für mittlere Unternehmen gefördert werden. Davon profitieren auch die mobilen bzw. die teilmobilen Einheiten, die als zugelassene Schlachtbetriebe agieren. Aber wir haben natürlich eine etwas andere Situation oder Fördervoraussetzung, wenn es durch ein landwirtschaftliches Unternehmen betrieben wird. Hier ist es so weit, dass wir geänderte Fördergrundsätze in der EU-Förderperiode haben, wo wir mit der Unterstützung künftig auch in der Teilmaßnahme Diversifizierung hier entsprechend die Schlachtbetriebe bzw. die mobilen Einheiten mit unterstützen können. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleiben trotzdem weiterhin natürlich die veterinärmedizinischen bzw. die tierschutzrechtlichen Anforderungen, die die Schlachtbetriebe erfüllen müssen. Gemeinsam mit dem TMASGFF, also dem Sozialministerium, setzen wir weiterhin auf ein landesweit anwendbares und rechtssicheres Genehmigungsverfahren für mobile und teilmobile Schlachtungen. Vor dem Hintergrund haben wir ja genau diese Konzentration – das hat ja der Antrag der FDP auch drin – beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als lebensmittelhygienerechtliche Zulassungsstelle von Schlachtbetrieben alleinig für die einheitliche Handhabung bzw. diese Zulassung – und das war genau der Hintergrund oder das Ziel dieser Verwaltungsorganisation –, dass wir nicht nur vom Landesamt für Verbraucherschutz einen Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb haben, der dann auch als Hilfestellung für die Betriebe mit fungiert, sondern dass natürlich auch hier entsprechend die Überwachung, also der Vollzug der Schlachtung im Herkunftsbetrieb, dann einheitlich organisiert ist bzw. einheitlichen Richtlinien erfolgt, trotz dessen, dass es unterschiedliche Bedingungen vor Ort sind. Insofern haben wir im Februar vergangenen Jahres genau auch diesem Bedürfnis Genüge getan. Was die vorgeschlagene Verstetigung der Fördermöglichkeiten betrifft, gerade was ELER betrifft – das haben Sie ja in Ihrem Antrag auch mit drin –, muss ich Folgendes anmerken: dass genau diese Förderinhalte von stationären bzw. teilstationären Schlachtungen eben nicht zu den Regelungsgehalten übergreifender EU-Verordnungen gehören. Der allgemeine Fokus der EU-Regelwerke liegt auf der Erreichung der EU-Ziele. Dazu gehört zum Beispiel die Position des Landwirts in der Wertschöpfungskette, die Verbesserung des Tierwohls als Schwerpunkt oder eben auch die Verbesserung der Ernährungssicherheit. Wir haben natürlich als Bund und Länder die Möglichkeit, mit oder ohne EU-Beteiligung, die Förderprogramme so auszugestalten, dass die gesellschaftlichen und gewünschten Ziele dann auch mit den entsprechenden Investitionen untermauert werden. Da möchte ich an dieser Stelle sagen, weil es hier gerade in der Debatte auch noch mal offenkundig wurde, was das Thema „Tierwohl“ betrifft: Wir sind als Thüringen genau diesen Weg gegangen und haben die Thüringer Tierwohlstrategie bzw. Förderkulisse mit etabliert, nämlich genau das, was die Landwirtinnen und Landwirte, die gestern und heute und auch sicherlich noch morgen demonstrieren werden, auch anerkennen bzw. sehen und als langfristige Planungssicherheit für ihre Investitionen brauchen. Die Unterstützung der mobilen Schlachteinheiten gehört aus unserer Sicht dazu. Die Ergänzung von den Förderprogrammen um den Fördertatbestand „mobile Schlachteinheiten“ brauchen wir als solches nicht, denn wir haben den Tatbestand der Schlachtbetriebe bzw. diese Oberbegriffe schon drin. Wir haben also ein adäquates Förderangebot rund um die mobilen Schlachteinheiten, aber wir brauchen natürlich auch das ganz konkrete Interesse bzw. diejenigen, die es dann auch entsprechend umsetzen. Zum Thema „Entbürokratisierung“, was den Weideschuss betrifft, also auch eine Schlachtungsmethode entsprechend durch den Kugelschuss zur Tötung von Rindern ganzjährig im Freien, hat das Sozialministerium am 23. Februar 2022 die Anforderungen für die Genehmigungsverfahren festgelegt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis auch zu ermöglichen. Auch hier haben wir das mit etabliert bzw. ist es möglich und damit auch eine Einheitlichkeit gewährleistet, was den Weideschuss betrifft. Sie sehen, wir stehen nicht am Anfang, sondern wir sind mittendrin, wir werden das auch weiterhin verfolgen bzw. auch mit unterstützen, sowohl in den Arbeitsgruppen als auch – wie ich jetzt gerade gehört habe – weiterhin begleitend im Ausschuss. Ich möchte mich noch mal wirklich für den konstruktiven Austausch bedanken bei dem wichtigen Thema. Lassen Sie uns dazu im Gespräch bleiben und lassen Sie uns vor allen Dingen auch, getragen von den Protesten, die die Landwirtinnen und Landwirte jetzt gerade formulieren, für Mut sorgen, Mut, sich in Thüringen zu engagieren, und Mut, auch weiterhin im Sinne einer zukunftsfähigen Landwirtschaft zu investieren! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen keine weiteren Redewünsche vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 7/8908. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, also das gesamte Hohe Haus. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Niemand. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bevor ich jetzt eventuell Punkt 12 a und b aufrufe, würde ich die Parlamentarischen Geschäftsführer einmal kurz nach vorn bitten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter teilweisem Protest hat die Mehrheit der Parlamentarischen Geschäftsführer festgelegt, dass wir die heutige Aussprache beenden und die Sitzung schließen. Ich weise darauf hin, dass der ÖPNV für den morgigen Tag Streik angesagt hat. Wir haben 9.00 Uhr die Wahl des Datenschutzbeauftragten, und wer dann vom Bahnhof oder woher auch immer kommen muss, sollte vielleicht ein paar Minuten mehr einplanen. Ansonsten wünsche ich allen einen schönen Feierabend und ich schließe die Sitzung.