Dr. Wolfgang Lauerwald
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, im planwirtschaftlich geführten Gesundheitswesen der DDR wurde der Mangel verwaltet, die Versorgungslücken konnten nicht geschlossen werden, es fehlten die Finanzen, vor allem Devisen. Die Patienten waren damals die Leidtragenden. Reichlich vorhanden war Bürokratie, so dachten wir damals. Bettenauslastung war der Maßstab von Effizienz. Wir wünschten uns nach der Wende sehnlichst marktwirtschaftliche Elemente im Gesundheitswesen. Leider wurden die Weichen in die falsche Richtung gestellt. Der Patient mutierte zur Ware. Es wollten nicht nur Gewinne, sondern Rendite der Aktionäre erwirtschaftet werden. Ein Ausverkauf der Kliniken durch private Krankenhausketten fand statt. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens setzte sich fort mit der Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen – Diagnosis Related Groups, kurz DRGs genannt. Die DRGs stehen schon lange in der Kritik, denn sie setzen falsche Leistungsanreize, schaden manchem Patienten durch nicht indizierte Eingriffe und priorisieren die Ökonomie gegenüber einer patientenorientierten Medizin.
(Beifall AfD)
Nicht medizinische Geschäftsführer statt Ärzte haben das Sagen. Die Patienten sind auch heutzutage die Leidtragenden. Weitere Kritikpunkte und Gründe für einen dringenden Reformbedarf der Krankenhäuser sind: Eine überbordende Bürokratie, die von den Mitarbeitern kaum noch zu bewältigen ist, stiehlt den Leistungserbringern wertvolle Ressourcen für die Behandlung der Patienten; stetig steigende Betriebskosten aufgrund einer desaströsen Wirtschafts- und Energiepolitik und Inflation sowie die unzureichende Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Investitionsförderung der Krankenhäuser. Hier steht das Land Thüringen besonders in der Kritik, weil es seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Nach einer Berechnung des „Deutschen Ärzteblatt“ vom 21. August 2023 ist das Investitionsdefizit im Ländervergleich in Thüringen besonders groß. Es besteht damit ein immenser Investitionsstau in Thüringer Krankenhäusern. Krankenhäuser sind teilweise gezwungen, mit ihren Erlösen die Investitionen zu finanzieren. Die Defizituhr der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt bundesweit ein aktuelles Defizit in Höhe von über 8,8 Milliarden Euro. Was soll sich mit der geplanten Krankenhausreform ändern? Mit der geplanten Krankenhausreform soll eine Entökonomisierung und Entbürokratisierung des Krankenhaussystems sowie die Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht werden. Dazu soll die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser umgestellt werden. Eine Vorhaltevergütung in Höhe von 60 Prozent der Krankenhausfinanzierung soll unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Krankenhausleistungen die Finanzierung sicherstellen. Der Rest soll weiterhin durch diagnosebezogene Fallpauschalen finanziert werden. Außerdem soll das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser in 65 Leistungsgruppen abgebildet werden, die bundeseinheitlich mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt werden. Die Planungsbehörden der Länder entscheiden, welchen Klinikstandorte welche Leistungsgruppen zugewiesen werden. Die Anpassung des Thüringer Krankenhausgesetzes ist erforderlich, damit das Land den Krankenhäusern Leistungsgruppen als Grundlage für die Vorhaltefinanzierung zuweisen kann. Die AfDFraktion sieht die absolute Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Ob diese Reform allerdings geeignet ist, die finanziellen und strukturellen Probleme der Kliniken – chronische Unterfinanzierung, Investitionslücken – zu lösen, darf bezweifelt werden. Wir sehen die Gefahr, dass die bundesweite, schablonenhafte Einteilung der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen nicht den tatsächlichen regionalen Bedarf oder regionale Besonderheiten berücksichtigt, ebenso wenig wie die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Regionen bzw. von über- und unterversorgten Landesteilen. Die geografisch bestehende, unterschiedliche Morbidität der Bürger in den Bundesländern und deren Gebieten findet ebenfalls keine Berücksichtigung. Damit steht aber die flächendeckende Versorgungssicherheit infrage. Wir vermissen eine evidenzbasierte Analyse und eine Folgenabschätzung in Bezug auf den Patientenbedarf, geografische Verteilung und Kapazitätsplanung. Auch befürchten wir, dass die aktuellen Reformvorschläge insbesondere den kleinen Kliniken die finanzielle Grundlage entziehen, wenn sie nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen. Eine Analyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Auswirkungen der vorliegenden Reformvorschläge und die Unterteilung in Versorgungsstufen kommt zu dem Schluss, dass in Thüringen mehrere Krankenhäuser schließen müssten. Zu einem Bürokratieabbau in den Krankenhäusern trägt der vorliegende Reformentwurf wenig bei. Es gibt also von unserer Seite erhebliche Zweifel an der geplanten Krankenhausreform. Wir halten eine Überweisung an den Gesundheitsausschuss für erforderlich. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
