Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, jetzt ist es vielleicht für Sie mal ein bisschen langweilig, aber für uns auch mal schön, weil wir uns hier nicht immer nur um Sack und Seil streiten, sondern weil es auch mal Punkte gibt, wo wir uns hier weitgehend einig sind, und dazu gehört natürlich immer der Brand- und Katastrophenschutz. Da haben wir auch gestern hier einen sogenannten parlamentarischen Abend gehabt. Da waren die Rettungsorganisationen, die sogenannten Weißen, also die keine Hauptberuflichen oder auch viele Ehrenamtliche in ihren Reihen haben, hier zu Gast und um die kümmern wir uns traditionell immer gemeinsam. Jetzt haben wir heute hier ein Gesetz, das nur einen Teilbereich von Sachen regelt, die wir auch noch in dieser Legislaturperiode novellieren wollen. Da geht es einmal um eine Fristenregelung für die Feuerwehrrente – das hat Kollege Urbach schon gesagt –, aber hauptsächlich darum, dass wir eine digitale Alarmierung schaffen. Das ist eine Sache, die wir nicht aufschieben können, und dieses Vorhaben nimmt heute der Gesetzgeber auf. Und zu jedem guten Gemeinschaftsprojekt gehört, dass die Aufgaben klar verteilt sind. Genau das macht unser gemeinsames Gesetz, um das kümmert sich das Land, um die Digitalisierung und insbesondere die Gesamtkoordination des Projekts; anderes übernimmt die Kreisebene, die eigentlich zuständig ist für die Rettung, etwa den Bau der Funkstandorte, und ein kleiner Teil bleibt dann noch bei den Gemeinden übrig, konkret vor allem dann die Funkmeldeempfänger, also die Pager für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die Retterinnen und Retter, zu beschaffen. Was bringt uns das alles? Digitale Alarmierung heißt, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr aus unterschiedlichen Kommunen flexibel alarmiert werden können, wenn der Ernstfall dies erforderlich macht. Bisher haben wir nur Alarmierungsketten für die örtlichen Feuerwehren, und das ist dann schwierig bei größeren Gefahrenlagen – ich sage mal, nicht unüberwindbar schwierig, das passiert ja schon, aber es wird dann wesentlich vereinfacht, mehrere Einsatzkräfte aus verschiedenen Kommunen zu koordinieren. Das bedeutet auch, dass sich die Verantwortlichen bei Einsätzen ein besseres und schnelleres Bild darüber machen können, wie viele Kameradinnen und Kameraden eigentlich zur Verfügung stehen, und es wird Sie daher auch nicht überraschen, dass wir hier heute zusammen ein Gesetz beschließen, das von der Community der Retter, wenn man so will, der Brand- und Katastrophenschutzfamilie fachlich auch anerkannt wird. Ich möchte deswegen auch hier noch mal wie gestern beim parlamentarischen Abend den Retterinnen und Rettern unserer Hilfsorganisationen, die uns am Mittwochabend ihre konkreten Anliegen ans Herz gelegt haben, danken und auch noch einmal versprechen, dass wir das weitere, das umfassendere Renovierungs- und Novellierungsvorhaben des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes möglichst gemeinsam hier noch in dieser Legislaturperiode schaffen wollen. Herzlichen Dank und ich hoffe auf eine breite Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
