Ute Bergner
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung erscheint auf den ersten Blick nur formalrechtliche Belange zu betreffen. Die Einleitung benennt in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf. Dem ist auch sicher so, müssen doch Gesetze an sich ständig evaluiert und auf deren Wirkung angemessen und gegebenenfalls Änderungen eingeleitet werden. Zumindest ist das in der Theorie so. Oft wird jedoch erst dann gehandelt, wenn sich ein gravierender Missstand ergeben hat. Das könnte übrigens eine Pflicht zur regelmäßigen Evaluation von Gesetzen mit festen Zeitvorgaben geben. Doch kommen wir zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Er bringt tatsächlich für einige Probleme vernünftige Lösungen, so die größere Flexibilität bei der beruflichen Zusammenarbeit, was angesichts des auch angesprochenen Fachkräftemangels sicher ein guter Weg ist, also alles gut. In der Einleitung steht – ich zitiere mit Einverständnis –: „Zur Erschließung von Synergieeffekten in der Verwaltung soll die bisher bundesweit einmalige Trennung zwischen der Aufsichtsbehörde über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure entfallen und eine Zusammenführung bei der oberen Kataster- und Vermessungsbehörde erfolgen.“ Und weiter: „Zur Bemessung der hierfür von ihnen erhobenen Gebühren sollen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verpflichtet werden, dem für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Ministerium entsprechend benötigte Geschäftsdaten bereitzustellen.“ Diese beiden Aussagen sind in meinen Augen höchst bedenklich. Wenn die Dienstaufsicht und die Widerspruchsbehörde zusammengeführt werden, welchen Sinn und Zweck hat denn dann diese Widerspruchsbehörde noch? Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ein Widerspruch gegen eine Behörde auch unabhängig von den anderen behandelt wird? Und wenn das Ganze in Thüringen bundesweit einmalig getrennt ist, so sage ich: Prima, das ist eigentlich ein Vorbild für andere Bundesländer. Wer das ändern will und die Unabhängigkeit der Widerspruchsbehörde aufheben möchte, will offensichtlich verhindern, dass Widersprüche erfolgreich behandelt werden. Das allerdings passt ins Bild immer stärker werdender staatlicher Kontrolle und Einflussnahme, genauso wie die Pflicht zur Offenlegung von Geschäftsdaten. Hiermit wird die unternehmerische Freiheit eingeschränkt und die Kontrolle durch den Staat weiter vergrößert. Denn allgemein wird durch staatliche Auflagen und Subventionen, die diese Auflagen begleiten sollen, zunehmend in die freie Marktwirtschaft eingegriffen und immer neue Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden geschaffen. Statt unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken, die eine Grundvoraussetzung für Innovation und Fortschritt ist, wird schleichend eine quasisozialistische Planwirtschaft etabliert, bei der Unternehmer wie das Kaninchen auf die Schlange darauf schauen, was als Nächstes seitens des Staats vorgeschrieben und subventioniert wird. Dies allerdings ist für die freie Marktwirtschaft Gift, verhindert es doch, dass Unternehmen selbstbestimmend entwickelt werden und Motor des Fortschritts sind. Dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form kann ich nicht zustimmen, lediglich eine Weiterbehandlung im Fachausschuss kann die Defizite heilen. Da würde ich der Überweisung zustimmen. Danke.
