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Karawanskij

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und vor allem diejenigen, die es auch betrifft, ja, regionale Schlachtung ist wichtig. Das bewegt viele Menschen. Wir haben eine Erwartungshaltung, dass möglichst nah vor Ort geschlachtet wird und dann natürlich auch entsprechend sichere Lebensmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hatte sehr intensive Beratungen und es gab auch eine sehr umfangreiche Anhörung zu dem Thema. Ich möchte mich ehrlich gesagt bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, recht herzlich bedanken, dass Sie sich so viel Zeit zur Erörterung dieses wichtigen Themas genommen haben, (Beifall Die LINKE, Gruppe der FDP) und dass wir weiterhin auch gemeinsam natürlich an diesem Themenkomplex arbeiten. Wir haben das als Landesregierung im Fokus, um natürlich auch die Rahmenbedingungen für die regionale Schlachtung weiterhin zu verbessern. Unter der Koordination des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft werden wir unter Einbeziehung der Fleischbranche und der betroffenen Verbände weiterhin nach Lösungswegen suchen. Aber es ist natürlich auch knifflig. Das wurde bei der Anhörung und bei den vielen Gesprächen auch deutlich, dass es ganz unterschiedliche Klippen gibt, die nicht nur allein in dem Willen begründet liegen. Deswegen möchte ich noch mal auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses eingehen, denn wir werden uns natürlich auch weiterhin im Interesse der Vermeidung unnötiger Tiertransporte und weiter Strecken für die Etablierung mobiler und teilmobiler dezentraler Schlachtmethoden einsetzen. Auf Initiative Thüringens ist es uns bereits 2020 beim Bund nach langen, kontroversen Diskussionen gelungen, die Investitionsförderung von Schlachtungen in eigenständigen Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen nicht nur für die kleinen Unternehmen, sondern auch für die mittleren Unternehmen zu öffnen. Dafür muss gewährleistet sein, dass das eben auch für Lohnschlachtungen bzw. kleinere Stückzahlen angeboten wird. In Thüringen können die Investitionen in Schlachtbetriebe auch künftig jetzt für mittlere Unternehmen gefördert werden. Davon profitieren auch die mobilen bzw. die teilmobilen Einheiten, die als zugelassene Schlachtbetriebe agieren. Aber wir haben natürlich eine etwas andere Situation oder Fördervoraussetzung, wenn es durch ein landwirtschaftliches Unternehmen betrieben wird. Hier ist es so weit, dass wir geänderte Fördergrundsätze in der EU-Förderperiode haben, wo wir mit der Unterstützung künftig auch in der Teilmaßnahme Diversifizierung hier entsprechend die Schlachtbetriebe bzw. die mobilen Einheiten mit unterstützen können. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleiben trotzdem weiterhin natürlich die veterinärmedizinischen bzw. die tierschutzrechtlichen Anforderungen, die die Schlachtbetriebe erfüllen müssen. Gemeinsam mit dem TMASGFF, also dem Sozialministerium, setzen wir weiterhin auf ein landesweit anwendbares und rechtssicheres Genehmigungsverfahren für mobile und teilmobile Schlachtungen. Vor dem Hintergrund haben wir ja genau diese Konzentration – das hat ja der Antrag der FDP auch drin – beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als lebensmittelhygienerechtliche Zulassungsstelle von Schlachtbetrieben alleinig für die einheitliche Handhabung bzw. diese Zulassung – und das war genau der Hintergrund oder das Ziel dieser Verwaltungsorganisation –, dass wir nicht nur vom Landesamt für Verbraucherschutz einen Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb haben, der dann auch als Hilfestellung für die Betriebe mit fungiert, sondern dass natürlich auch hier entsprechend die Überwachung, also der Vollzug der Schlachtung im Herkunftsbetrieb, dann einheitlich organisiert ist bzw. einheitlichen Richtlinien erfolgt, trotz dessen, dass es unterschiedliche Bedingungen vor Ort sind. Insofern haben wir im Februar vergangenen Jahres genau auch diesem Bedürfnis Genüge getan. Was die vorgeschlagene Verstetigung der Fördermöglichkeiten betrifft, gerade was ELER betrifft – das haben Sie ja in Ihrem Antrag auch mit drin –, muss ich Folgendes anmerken: dass genau diese Förderinhalte von stationären bzw. teilstationären Schlachtungen eben nicht zu den Regelungsgehalten übergreifender EU-Verordnungen gehören. Der allgemeine Fokus der EU-Regelwerke liegt auf der Erreichung der EU-Ziele. Dazu gehört zum Beispiel die Position des Landwirts in der Wertschöpfungskette, die Verbesserung des Tierwohls als Schwerpunkt oder eben auch die Verbesserung der Ernährungssicherheit. Wir haben natürlich als Bund und Länder die Möglichkeit, mit oder ohne EU-Beteiligung, die Förderprogramme so auszugestalten, dass die gesellschaftlichen und gewünschten Ziele dann auch mit den entsprechenden Investitionen untermauert werden. Da möchte ich an dieser Stelle sagen, weil es hier gerade in der Debatte auch noch mal offenkundig wurde, was das Thema „Tierwohl“ betrifft: Wir sind als Thüringen genau diesen Weg gegangen und haben die Thüringer Tierwohlstrategie bzw. Förderkulisse mit etabliert, nämlich genau das, was die Landwirtinnen und Landwirte, die gestern und heute und auch sicherlich noch morgen demonstrieren werden, auch anerkennen bzw. sehen und als langfristige Planungssicherheit für ihre Investitionen brauchen. Die Unterstützung der mobilen Schlachteinheiten gehört aus unserer Sicht dazu. Die Ergänzung von den Förderprogrammen um den Fördertatbestand „mobile Schlachteinheiten“ brauchen wir als solches nicht, denn wir haben den Tatbestand der Schlachtbetriebe bzw. diese Oberbegriffe schon drin. Wir haben also ein adäquates Förderangebot rund um die mobilen Schlachteinheiten, aber wir brauchen natürlich auch das ganz konkrete Interesse bzw. diejenigen, die es dann auch entsprechend umsetzen. Zum Thema „Entbürokratisierung“, was den Weideschuss betrifft, also auch eine Schlachtungsmethode entsprechend durch den Kugelschuss zur Tötung von Rindern ganzjährig im Freien, hat das Sozialministerium am 23. Februar 2022 die Anforderungen für die Genehmigungsverfahren festgelegt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis auch zu ermöglichen. Auch hier haben wir das mit etabliert bzw. ist es möglich und damit auch eine Einheitlichkeit gewährleistet, was den Weideschuss betrifft. Sie sehen, wir stehen nicht am Anfang, sondern wir sind mittendrin, wir werden das auch weiterhin verfolgen bzw. auch mit unterstützen, sowohl in den Arbeitsgruppen als auch – wie ich jetzt gerade gehört habe – weiterhin begleitend im Ausschuss. Ich möchte mich noch mal wirklich für den konstruktiven Austausch bedanken bei dem wichtigen Thema. Lassen Sie uns dazu im Gespräch bleiben und lassen Sie uns vor allen Dingen auch, getragen von den Protesten, die die Landwirtinnen und Landwirte jetzt gerade formulieren, für Mut sorgen, Mut, sich in Thüringen zu engagieren, und Mut, auch weiterhin im Sinne einer zukunftsfähigen Landwirtschaft zu investieren! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Protokoll ↗