Karola Stange
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wunderschönen guten Morgen! Frau Meißner, ein bisschen Wasser muss heute doch bei dem Gesetz in den Wein gekippt werden, ansonsten wäre das so eine wunderbare Selbstdarstellung, die, glaube ich, nicht der Sache des Ehrenamts entspricht. Ich will gleich mit dem Wasser im Wein beginnen. Nicht Sie waren die ersten, die hier im Thüringer Landtag und in Deutschland ein Ehrenamtsgesetz vorgelegt haben. Das war die Fraktion der PDS, Die Linke. Vor über 20 Jahren haben wir im Thüringer Landtag das erste Ehrenamtsgesetz vorgelegt.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: SED!)
Ich kann mich gut an die Diskussionen und an die Auseinandersetzung dazu erinnern. Sie waren in politischer Verantwortung. Meiner Meinung nach ist es nicht mal in den Ausschuss gekommen, es ist abgelehnt worden, aber sei es drum.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Punkt, den will ich sagen: Sie hatten sich danach bewegt. Die Ehrenamtsstiftung hat jetzt das 21. Jahr absolviert und es ist gut, dass wir die Stiftung haben. Aber ich werde noch mal darauf zurückkommen. Ja, in Thüringen gibt es über 750.000 engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die Zahl wurde erhoben. Da werden Menschen ab dem 14. Lebensjahr befragt und ich finde, wir haben da eine sehr, sehr gute Ausgangsposition, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wenn man aber die Zahlen noch mal genauer unter die Lupe nimmt – und das möchte ich gern zum Ausgangspunkt meiner Rede machen –, dann stellt man schon fest, dass genau die Menschen, die ein höheres Einkommen haben, sich ehrenamtlich engagieren. Rund 47 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer, die ein Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monaten haben, engagieren sich. Guckt man in etwas untere Einkommen, so ist leider festzustellen, dass sich da nur noch 30 Prozent engagieren, die ein Einkommen bei 2.000 Euro haben, oder nur noch 19 Prozent bei 1.000 Euro. Was sagt uns das? Dass natürlich Menschen, die sich nicht um ihr tägliches Leben kümmern und sorgen müssen, eine freiere Kapazität haben, sich um ehrenamtliche Belange zu kümmern. Das sagt uns aber auch: Je bessere Löhne und Einkommen sind, je besser eigentlich das ganze Thema der Absicherung auch in der Familie ist, umso mehr kann ich mich also ehrenamtlich engagieren, der Gesellschaft was zurückgeben. Das heißt also auch: Löhne hoch und mehr Ehrenamt kann damit auf den Weg gebracht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich mir den Gesetzentwurf angeschaut habe, Frau Meißner, habe ich mir schon die Frage gestellt: Für wen machen Sie den? Für die Menschen, die sich sozusagen in der unteren Einkommensgruppe befinden, scheint das nicht wirklich zu sein. Da fehlen unter anderem auch die wirklichen Antworten auf Ihren Gesetzentwurf. Generell stelle ich für meine Fraktion Die Linke an der Stelle fest: Es ist ein Gesetzentwurf, der meiner Meinung nach halbgar ist. Er ist mit der heißen Nadel gestrickt und schnell mal in diesen Landtag eingebracht. Das Wort „Wahlkampf“ will ich an der Stelle nur mal kurz am Rand nennen. Gucken wir näher in den Gesetzestext, Frau Meißner und werte Kollegen der CDU-Fraktion, so ist schon festzustellen: Wenn es ernst gemeint ist, braucht man hier viel, viel Nacharbeit, um einen Gesetzestext auf den Weg zu bekommen, der wirklich den Bürgerinnen und Bürgern von Thüringen Hilfe und Unterstützung gibt.
(Beifall DIE LINKE)
Die 3,5 Millionen Euro, von denen Sie gesprochen haben, zur Unterstützung der Stiftung sind bereits im Haushalt eingestellt. Ich habe mich da nur ein bisschen gefragt, warum in der Begründung in Ihrem Gesetz nur noch 3 Millionen Euro stehen. Das zeugt sicher auch davon, dass dieser Gesetzestext mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Aber lassen Sie uns noch mal weiter auf die Inhalte eingehen. Das Thema eines neuen Landesprogramms zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, was Sie uns hier vorgestellt haben, da sehe ich noch keine wirkliche Ausgestaltung. Ich denke, mit einem neuen Landesprogramm kommt es nicht, wie Sie immer formuliert haben, zum Bürokratieabbau. Das Gegenteil wird mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht. Sie werden mit diesem Gesetzentwurf keinen Bürokratieabbau voranbringen. Aber wo nehmen wir das Geld her? In den zurückliegenden Haushaltsdiskussionen war von Ihrer Seite immer zu hören: Wir müssen mehr in die Rücklage bringen. Wir brauchen Einsparungen. Es dürfen keine anderen Gesetze auf den Weg gebracht werden. Hallo! Und jetzt kommen Sie uns mit einem Gesetzestext, der weit über 10 Millionen Euro zusätzlich beinhaltet, wo wir auch noch nicht erkennen können, wo das Geld denn herkommt. Und zum 01.01.24: Da, glaube ich, wissen Sie selber, dass das so unrealistisch ist wie, dass wir an 365 Tagen hier nur Sonnenschein haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch die faktische Entmündigung der jetzigen Ehrenamtsstiftung finde ich mehr als problematisch. Sie sind selbst mit mir gemeinsam im Stiftungsrat. Sie wissen, was in der Ehrenamtsstiftung für gute inhaltliche und qualitativ gute Arbeit geleistet wird …
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie wis-
sen, dass die keine Zeit für Beratung haben!) Sie werden mich an der Stelle auch nicht weiter unterbrechen können. Ich denke, eine wirkliche Abwertung der Stiftung ist nicht angesagt, und mit dem, was Sie hier vorgelegt haben, sehe ich eine Abwertung der Ehrenamtsstiftung. Wir brauchen Respekt gegenüber den Mitarbeiterinnen der Stiftung, der Geschäftsführung und natürlich auch eine nochmalige Aufwertung der Arbeit. Wenn wir uns anschauen, was Sie vorhaben, einen Bürgerbeauftragten einzusetzen, der gleichzeitig das Thema „Ehrenamt“ inhaltlich mit vertritt, da denke ich, das ist doch auch noch mal eine bürokratische Hürde. Die Ehrenamtsstiftung vertritt Bürgerinnen und Bürger, das sollten Sie in den zurückliegenden Jahren aktiv miterlebt haben.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Aber nicht
gegenüber den Ministerien!) Werte Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns noch mal die einzelnen Paragrafen näher an, die GEMA-Gebühren haben Sie hier genannt. Sie wissen, die Landesregierung ist dabei, beim Thema „GEMA-Gebühren“ etwas umzusetzen. Da braucht es auch mehr Gelder, als hier im Gesetzentwurf eingereicht worden sind. Schauen wir uns auch noch mal das Thema der Ehrenamtscard an. Sie wissen, Frau Meißner, in ganz vielen Kommunen gibt es bereits die Ehrenamtscard. Die werden seit Jahren ausgefüllt und an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben. Das ist doch schon gelebte gute Arbeit in den unterschiedlichen Vereinen. Also an der Stelle noch mal: An dem Gesetz ist viel, viel nachzuarbeiten, um überhaupt einen wirklichen Gesetzestext, der eventuell irgendwann mal den Landtag wieder verlassen kann, auf den Weg zu bringen. Sie haben mit dem Gesetzentwurf einen wirklichen Schnellschuss hingelegt, ich habe es bereits erwähnt. Ich denke, Bürgerinnen und Bürger in Thüringen haben als Erstes das Recht, und das ist in den zurückliegenden Jahren gefordert worden, das Ehrenamt in die Verfassung zu nehmen – in die Verfassung!
(Beifall DIE LINKE)
Und dafür stehen wir. Wären Sie als Fraktion diesen Schritt mitgegangen, wo viele Vereine und Verbände in den zurückliegenden Jahren in diesem zuständigen Ausschuss es immer wieder gefordert haben, dann hätten Sie Ihre Glaubwürdigkeit auch an der Stelle mit dem Gesetzentwurf
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nebelkerze,
reine Nebenkerze!) wirklich erlebt.
(Unruhe CDU)
Noch mal ein Wort an der Stelle zu den ausgewählten Bereichen: Ich bin selbst ganz oft in den Blaulichtorganisationen unterwegs. Ich kann die Arbeit der Blaulichtorganisationen von Herzen unterstützen. Aber was ist denn mit den anderen? Was ist denn mit Hospiz, Betreuung und Unterstützung der Älteren? Was ist denn mit den ganzen Nachbarschaftsorganisationen, der Obdachlosenhilfe? Die haben Sie alle nicht so genau benannt.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das soll
ins Landesprogramm!) Wir werden heute oder morgen noch mal über den Brand- und Katastrophenschutz reden. An der Stelle hätten Sie Ihre Forderungen auch schon mal mit einbringen können. Es ist ja nicht so, dass unbedingt die Blaulichtorganisationen, die Ehrenamtlichen auf 400 Euro einfach nur nach 40 Jahren scharf wären. Die wollen jetzige Anerkennung, die wollen einfach auch Anerkennung vor Ort jeden Tag und nicht 400 Euro.
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe selbst Familienmitglieder, die das machen, die sagen: Was soll ich nach 40 Jahren mit 400 Euro Anerkennung? Vergessen Sie es.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Weil man extra eine Steuererklärung machen müsste!) Also: Kurz und gut, der Gesetzentwurf reicht nicht dazu aus, wirklich mit voller Freude zu sagen, der ist es, das ist deutschlandweit was ganz Großes. Also, der Gesetzentwurf muss in die Ausschüsse, der muss beraten werden und nicht nur im Sozialausschuss, Finanzausschuss, Bildungs-, Innen-, sondern auch im Petitionsausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben so viele unterschiedliche Kapitel in dem Gesetzentwurf benannt, die müssen beredet, angehört werden, und dann werden wir gemeinsam sehen, was Betroffene zu diesem Gesetzentwurf sagen. Das Thema des Entschließungsantrags, Frau Meißner: Sie hatten politisch gesehen in den zurückliegenden Jahren im Bund viele, viele Jahre Verantwortung – die CDU –, da hätte alles schon auf den Weg gebracht werden können.
