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Robert-Martin Montag

FDP 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute diskutieren wir zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, Leistungsgruppensystematik einzuführen und die Entwicklung von intersektoralen Leistungen. War aber bereits im November 2020 Thema hier im Landtag, nämlich im Rahmen eines FDP-Antrags für eine entsprechende Modellregion. Wir haben also – jetzt haben wir 2024 – vier Jahre verloren, uns intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und Änderungen auf den Weg zu bringen. (Beifall Gruppe der FDP) Grundsätzlich begrüße ich, dass mit dem Gesetzentwurf die Umstellung der Planungssystematik auf Leistungsgruppen und die Möglichkeit der Benennung sektorenübergreifender Versorger vorgenommen werden soll, denn der aktuelle Krankenhausplan ist nicht mehr zeitgemäß. Die Planungsgrundlagen sind nicht mehr zeitgemäß, und das entspricht auch nicht mehr der Versorgungsrealität. Denn mit den Mitteln der derzeitigen Krankenhausplanung sind eine gezielte Steuerung der stationären Leistungserbringung sowie die Erreichung der durch gesetzliche Regeln gesteckten Ziele in Thüringen nur noch sehr schwer zu verwirklichen. Regelmäßige Bedarfsprognosen zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung unter Berücksichtigung heterogener Trends für unterschiedliche Leistungsbereiche werden derzeit nicht in ausreichendem Maße durchgeführt. Da bedarf es aus unserer Sicht einer Fokussierung auf den aktuellen Stand der Wissenschaft, um die entsprechenden Vorgaben des § 4 Abs. 2 Satz 8 Thüringer Krankenhausgesetz eben zielgerichtet und auch verantwortungsvoll umzusetzen. Zentral ist, dass man sich nicht länger an Auslastungen orientiert, dass man die Dinge nicht fortschreibt, sondern schaut, welche Versorgung in den einzelnen Regionen tatsächlich benötigt wird, eben aufgrund der Frage, was auch abgerufen wird. Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf. Der bleibt nämlich leider hinter den notwendigen Reformen der Krankenhausplanung in Thüringen zurück. Aber auch das hätten Sie wissen können, hätten Sie sich mit dem Antrag der FDP, also von uns, aus dem Sommer 2022 beschäftigt. Da hieß es: Planungssicherheit herstellen, Reformpotenziale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung. (Beifall Gruppe der FDP) Ich gebe zu, das war ein recht komplexer Antrag, und er hat es noch nicht mal in den Ausschuss geschafft, und jetzt durch die Hintertür ereilt uns dieses Thema doch ein bisschen schmalspurmäßig wieder hier im Landtag. Aber dazu komme ich noch. (Beifall Gruppe der FDP) Es braucht nämlich eine leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierte Krankenhausplanung, eine effiziente Steuerung der Versorgung. Dazu brauchen wir die Entwicklung eines Instruments zur Analyse und Auswertung des Versorgungsgeschehens. Es muss nämlich zukünftig geprüft werden, ob die für die Verhandlung regionaler Planungskonzepte notwendige Versorgungsanalyse und die Bedarfsprognose je Leistungsgruppe aktualisiert werden müssen. Durch eine Verknüpfung der Leistungsgruppen mit der Investitionsfinanzierung ließe sich eine sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel zukünftig gewährleisten und sicherstellen. Zentral ist aber für die Ermöglichung bedarfsgerechter Leistungsangebote, dass wir die strikte Trennung zwischen stationären und ambulanten Versorgungsbereichen überwinden müssen. Durchführung: Dazu brauchen wir erst mal eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung, damit wir überhaupt wissen, welche Bedarfe es in den einzelnen Regionen gibt, sodass wir dann mit der Struktur entsprechend langfristig darauf reagieren können, und natürlich – das ist aber bundesebenenseitig – die Entwicklung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems. Aber das ist angestoßen. Also, bei der Krankenhausplanung muss es um Qualität gehen, nicht nur um die Frage des Arztes in nächster Nähe, sondern dass der Patient immer zum richtigen Arzt und in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden muss. Der Planungsansatz muss also an einen geeigneten Qualitätsvorgang geknüpft sein sowie ein einheitliches und verbindliches Qualitätsniveau muss festgelegt werden. (Beifall Gruppe der FDP) Dazu drei Schritte – erster Schritt: Definition der geeigneten Qualitätsindikatoren, zum Beispiel Facharztqualifikation und – eben wichtig, demografischer Wandel – Verfügbarkeit der Fachärzte, und zwar für jede Qualitätsdimension. Zweiter Schritt: Ausarbeitung von Ausprägungen je Indikator, zum Beispiel drei Stufen zur Facharztverfügbarkeit. Dritter Schritt: Festlegung der Ausprägungen je Indikator und Leistungsgruppe, zum Beispiel Facharztverfügbarkeit Stufe 3, für die einzelnen Leistungsgruppenschritte. Diese Qualitätsvorgaben müssen standardisiert über eine digitale Plattform tagesaktuell überwacht werden können, damit man die Rückschlüsse sofort hat, um in der Struktur nachsteuern zu können. Auf die Feststellung von Verstößen müssen Sanktionierungsmaßnahmen oder eben Auflagen ermöglicht werden, um ein entsprechendes Leistungscontrolling zu gewährleisten. Wer Leistung in der entsprechenden Qualität aufgrund von strukturellen Problemen nicht anbieten kann, der darf sie auch nicht länger anbieten.

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