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Babette Pfefferlein

GRÜNE 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen an die Besuchergruppe aus der Bergschule aus Heiligenstadt! Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag, schön, dass Sie/ihr heute hier hergekommen sind/seid und den Plenartag ein bisschen verfolgen können/könnt. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erst mal eine feine Sache, Frau Meißner, das Ehrenamt unterstützen zu wollen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Genau!) Das begrüße ich grundsätzlich. Finde ich auch gut, Ihre Initiative. Sie haben sich auch sehr viel Mühe gegeben. Ihr Gesetzentwurf hat 28 Seiten. Sie haben hier durchaus eine umfangreiche Arbeit geliefert. Allerdings verwundert mich die Initiative nun doch etwas. Bislang hat die CDU-Fraktion alle Bestrebungen konsequent abgelehnt, die Förderung des Ehrenamts in Thüringen auf gesetzliche Füße zu stellen. Auch der Zeitpunkt verwundert mich etwas. Gerade haben wir den Haushalt verabschiedet und die CDU hätte sich ja auch an den Diskussionen beteiligen und die Mittel für die Ehrenamtsstiftung erhöhen können. Das haben Sie in dieser Haushaltsdebatte nicht getan. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wir haben einen Antrag eingebracht!) Ja, aber Sie haben sich nicht so eingebracht – nein, das stimmt nicht. Sie hätten schon viel eher darüber diskutieren können. Die Initiative begrüße ich ja grundsätzlich, aber der Zeitpunkt ist schon etwas vage. Und mein Kollege Denny Möller hat es auch gerade schon gesagt; Der Zeitplan, das nächste halbe Jahr, denke ich mal realistisch – und das wissen Sie auch –, ist nicht schaffbar. Und wenn man noch sieht, an wie viele Ausschüsse das überwiesen wird, also man hätte mit dieser Initiative schon mal eher um die Ecke kommen können. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wo ist denn Ihrer?) Wir haben das schon vor Jahren immer gefordert. Und Sie kommen jetzt ein halbes Jahr vor Legislaturende damit um die Ecke, Frau Meißner. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Reiner Konservativpopulismus!) Ich mache jetzt erst mal weiter. Wir können das später diskutieren. Danke schön. Deshalb sage ich doch, Ihr Gesetzentwurf hat etwas Geschmäckle. Sie haben bislang verhindert – das wurde auch schon gesagt –, dass das Ehrenamt in unsere Thüringer Verfassung aufgenommen wird. Das ist ja bis jetzt auch nicht geschehen. Nun wollen Sie es mit finanziellen Entschädigungen wiedergutmachen. Glauben Sie mir, viele ehrenamtlich tätige Menschen sind eher an gesellschaftlicher Wertschätzung und damit an der Wahrnehmung ihres Ehrenamts interessiert als an finanziellen Vorteilen. Nun haben Sie der Öffentlichkeit einen sehr umfangreichen Entwurf für ein Ehrenamtsgesetz mit großem Pomp am vergangenen Donnerstag vorgestellt. Ich sagte es schon: Vieles, was darin steht, hat auch seine Berechtigung, aber trotzdem gibt es Lücken, die noch gefüllt werden müssen. Es müssen auch noch ganz große Klarstellungen erfolgen. So verwenden Sie in Ihrem Gesetzentwurf unentwegt den Begriff „bürgerschaftliches Engagement“, welches Sie fördern wollen. Ich denke, allein darüber gehört sich eine ausführliche Diskussion. Ehrenamtliches Engagement ist viel mehr und dient vielerlei wohl dem Gemeinwohl. Dieses Engagement wird mit der Bezeichnung „freiwilliges Engagement“ viel besser und umfangreicher beschrieben. Darüber müssen wir reden. Ein anderer Aspekt ist auch in dem Grundansatz, den Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verfolgen, die monetäre Vergütung hochzuschrauben. Ob Sie damit Ihr Ziel erreichen, das Ehrenamt auf dem Land für junge Leute attraktiver zu machen? Natürlich brauchen wir Leute, die sich für Gesellschaft und Gemeinwohl engagieren. Denen sollen auch Auslagen und Aufwand ersetzt werden. Solche Entschädigungen machen zum Beispiel Menschen, denen nicht viel Geld zur Verfügung steht, das freiwillige Engagement oft erst möglich. Dabei gibt es beim bezahlten Ehrenamt durchaus kritisch zu betrachtende Auszahlungen. Pauschale Aufwandsentschädigungen, geringfügige Bezahlung und Honorare sind häufig schwer gegenüber sozialversicherungspflichtigen und lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen abzugrenzen. Und Verdienste, die nichts in Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen, können ein gutes Zubrot sein. Damit kann aber kein einziger Renteneuro und kein einziger Tag Arbeitslosigkeit angespart werden. Trotzdem engagieren sich mehr als ein Drittel aller Menschen in unserem Land. Fast alle sagen aber auch, dass sie dabei Spaß haben, anderen Menschen zu helfen, etwas zu tun, was dem Gemeinwohl guttut, Gesellschaft mitzugestalten, und das tun sie, um auch mit anderen Menschen zusammenzukommen. Allein das zeigt, gutes Ehrenamt braucht ein gutes Drumherum, was eben auch auskömmlich von uns finanziert gehört. Und noch einmal: So schön Ihre Idee ist, liebe CDU, sich Ehrenamt einzukaufen, so wichtig ist die Diskussion dazu, was dem Ehrenamt in Thüringen wirklich hilft. Ihr Vorschlag darf nicht dazu führen, dass noch mehr Ehrenamtliche als ohnehin schon die Aufgaben von hauptamtlichen Arbeiten übernehmen, weil dafür das Geld fehlt. Und da brauche ich für die Summe, die sie nun per se aus dem Haushalt nehmen wollen, schon eine gute Untersetzung, woher das Geld nämlich kommen soll. Die von Ihnen in die Welt gesetzten Unkenrufe, dass Ihre Initiative nicht von der Koalition unterstützt wird, waren allerdings völlig unnötig. Damit haben Sie Verunsicherung gesät. Lassen Sie uns Ihr Gesetz in den Ausschüssen, die schon angesprochen wurden, weiterberaten und dann sehen wir weiter. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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