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Torben Braga

AfD 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren am Livestream und sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ja, was soll man sagen, liebe Kollegen der CDU – Ihre Koalitionspartnerin, nicht? Also gewöhnen Sie sich schon mal dran. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was haben Sie denn gesoffen?) (Unruhe CDU) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Union bringt hier heute einen Antrag ein und begehrt vom Landtag unter anderem die Feststellungen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft ein hohes Gut sei und ihre Erlangung deshalb am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen müsse, dass eine erfolgreiche Integration Zeit benötige und deshalb ein langjähriger Mindestaufenthalt in Deutschland die Voraussetzung für eine gelingende Integration in die deutsche Gesellschaft sei, dass die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die eigenen Familienangehörigen und deutsche Sprachkenntnisse sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zentrale Voraussetzungen für eine gelingende Integration seien und dass das vom Bundestag vor wenigen Wochen beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts diesen Ansprüchen nicht gerecht wird. Ja, meine Damen und Herren, das ist AfD-Programm und AfD-Überzeugung seit Gründung unserer Partei, insofern kann ich sagen, dass wir diesen Feststellungen guten Gewissens zustimmen können. (Beifall AfD) Die Union begehrt außerdem eine Aufforderung des Landtags an die Landesregierung, Letztere möge doch bitte dem inzwischen beschlossenen Gesetz entgegentreten und sich im Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss für eine ganze Reihe von Änderungen einsetzen, die neueste Variante Ihres Antrags im Alternativantrag listet diese Änderungen ja durchaus zutreffend auf. Hier sind wir aber auch schon beim wesentlichen Problem dieses Vorgehens und dieses Antrags, denn so richtig diese Forderungen auch sein mögen, die Union weiß ganz genau, was solche Beschlüsse des Landtags dieser Landesregierung, die Sie in das Amt gebracht haben und die Sie seit vier Jahren auch im Amt halten – es ist also auch Ihre Landesregierung – bedeuten: nämlich gar nichts. (Beifall AfD) Wir kennen andere Beispiele für ähnliche Beschlüsse dieses Landtags, die schlicht nicht umgesetzt wurden. Über einen durchaus prominenten Fall werden wir uns ja morgen am Vormittag unterhalten im Rahmen der sogenannten Gendersprach-Debatte. Wollte die Union hier aber wirklich etwas durchsetzen, etwas erreichen, dann hätte sie einen anderen Weg wählen müssen, um diese Forderungen hier ins Hohe Haus einzubringen. Das weiß sie auch. Dass sie das weiß, zeigt ja auch die Debatte, die morgen zur Gender-Debatte geplant ist. Insofern ist dieser Antrag zum Staatsangehörigkeitsrecht also offensichtliches Wahlkampfgetöse. Es ist mal wieder Kennzeichen der Verachtung und der Arroganz einer Partei, die wirklich glaubt, kurz vor den Wahlen die gesamten Früchte ihrer Arbeit, an denen sie zu erkennen wäre, kurzerhand beiseiteschaffen zu können, um mit wohlfeilen Phrasen und Versprechen sich doch noch parlamentarische Bedeutung, parlamentarisches Überleben in Relevanz abzusichern und zu erkaufen. Dieser Antrag ist und bleibt daher vor allem eines: opportunistisch und verlogen, so wie wir eben die CDU kennen. (Beifall AfD) Denn während Sie, meine Damen und Herren, noch auf die Kanzlerschaft Gerhard Schröders und seiner rot-grünen Koalition verweisen können, die diese Schieflage im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ja erst geschaffen hat, kann sie sich doch nicht ganz aus der Verantwortung stehlen. Wenn Gerhard Schröder und seine Koalition die Geburtsortermächtigung erfunden haben, eine komplett integrationsfreie Lösung, die regelhaft zur Mehrstaatlichkeit mit zweifelhafter Doppelloyalität und dem Import von Fremdkonflikten geführt hat, war es die Union, die in all den Jahren danach versagt hat. (Beifall AfD) Denn nicht ohne Grund, meine Damen und Herren, hat ja lange Zeit wenigstens noch die Optionspflicht als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit einer Entscheidung für Deutschland bestanden. Die Union wollte diese Absicherung in ihrer Koalition mit der SPD aber nicht mehr durchsetzen, hat sie geschleift, hat sie abgebaut, vergab die Staatsangehörigkeit auch ohne eindeutiges Bekenntnis und verwandelte die Staatsbürgerschaft endgültig zur Beliebigkeit. (Beifall AfD) Schon seit vielen Jahren, seit 15 Jahren – wie viele davon unter in vielfacher Hinsicht schwarzer Kanzlerschaft –, werden fast durchgängig mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit vollzogen. Die Ausnahme, meine Damen und Herren, die Sie nicht zur Regel lassen werden wollen, ist schon seit langer Zeit, seit spätestens 2015, die Regel, ohne dass verschiedenste Unionsregierungen auch nur einen Finger bewegt hätten, um daran etwas zu ändern. Das zeigt jedem, was von einer unionsgeführten Bundesregierung – ob einer schwarz-roten oder einer schwarzgrünen Koalition im Bund – zu erwarten ist. Für das Linsengericht einer weiteren Kanzlerschaft wurden und werden deutsche Interessen bedenkenlos, ohne mit der Wimper zu zucken, preisgegeben, über Bord geworfen. Auch in Thüringen würde es so kommen. Oder glauben Sie, Herr Schard, oder Sie, Herr Kollege Bühl, mit der von Ihnen angestrebten Deutschlandkoalition, die keine Mehrheit haben wird, oder sogar mit einer Zusammenarbeit mit der Linksaußenfraktion hier im Hause daran hier etwas zu ändern? Ganz und gar nicht. (Beifall AfD) Immer mehr Funktionäre aus Ihren Reihen fordern diese Zusammenarbeit mit der Linksfraktion. Aber glauben Sie doch wirklich ernsthaft, dass Sie dann am Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt etwas bewegen können? Nein, nein, solange die CDU eine Koalition mit Linken, Roten und Grünen nicht ausschließt, kann nur eine Stimme für die AfD den Interessen einer Mehrheit unserer Bürger dienen, und eine Mehrheit, die sich erst vor wenigen Tagen in einer Umfrage des im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur „IDEA“ gegen diese Schnelleinbürgerung ausgesprochen hat. Insofern, meine Damen und Herren – dazu komme ich, Herr Bühl, in Achtung und im Auftrag dieser Mehrheit –, stimmen wir in Umsetzung unseres AfD-Programms diesem Antrag zu, denn nichts darf unversucht bleiben, nichts, um diesen Ampel-Irrsinn zu stoppen. Aber glauben Sie nicht eine Sekunde daran, auch nicht eine Sekunde, dass Sie, meine Damen und Herren der opportunistischen Union, ob es hier im Parlament oder draußen auf der Straße ist, auch nur einen Menschen in diesem Land noch täuschen können mit diesem Wahlkampfgetöse und ‑ manöver. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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