Jonas Urbach
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir heute, schneller als gedacht, über diesen Gesetzentwurf beraten können. Es ist ein guter Entwurf, ein gutes Gesetz, was wir hier heute beraten werden. Es geht darum, zwei Dinge anzupacken. Dass wir bei der Digitalisierung vorankommen, das ist eine Forderung, die der Landesfeuerwehrverband auch schon immer aufgemacht hat. Des Weiteren ist auch aus den Kommunen und aus den kommunalen Verbänden da die Nachfrage groß gewesen. Ich freue mich, dass wir die Lösung gefunden haben, auch die Umstellung auf das POCSAG-Verfahren. Des Weiteren haben wir als wichtigen Punkt die Feuerwehrrente. Wir haben ja bisher das Verfahren gehabt, dass man sich diese Summe, die eher einen symbolischen Wert hat, aber für viele Menschen doch natürlich vernünftig und über die Jahre auch angespart worden ist, dass man sich diese einmalig auszahlen lassen kann. Und normalerweise ist angedacht, dass diese Feuerwehrrente immer wiederkehrend einen Beitrag leisten kann. Der ist aber eben so klein, dass wir gesagt haben: Okay, die Nachfrage nach dieser Einmalauszahlung ist so groß, das wollen wir beibehalten, das ist vielfach nachgefragt worden, und dementsprechend haben wir dann bzw. in dem Falle die Regierungskoalition und die FDP diese Lösung vorgeschlagen, dass wir das eben tatsächlich auch verstetigen. Das findet große Zustimmung, ich denke, da werden wir in diesem Hause auch eine große Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg erzielen können. Es ist ja immer wieder von der Novelle des Brandund Katastrophenschutzgesetzes die Rede, der kleinen Novelle. Wenn wir mal ehrlich sind, hat das mit Novelle nicht ganz so viel zu tun. Es sind zwei wichtige Punkte, die wir hier ansprechen, das ist richtig, aber ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, noch mal darauf hinzuweisen, dass wir ja immer noch eine größere Novelle im Werden haben. Wir haben – ich darf daran erinnern – im November 2022 hier im Haus einstimmig einen 15-Punkte-Katalog beschlossen, den wir auch lange – zwei Jahre – vorher beraten haben, wo wir auch gemeinschaftlich im Prinzip Ergänzungen vorgenommen haben, auch aufseiten der Koalitionsfraktionen, und in diesem stand, dass wir 2023 eben einen Gesetzentwurf vorgelegt haben wollen als Thüringer Landtag, um eine ganze Reihe von Änderungen vorzunehmen. Die stetige Nachfrage in den Ausschüssen, die wir natürlich nicht unterlassen haben, hat gezeigt, okay, man ist dabei, ganz viel zu tun, es gab große Treffen von Arbeitsgruppen, was wir sehr gut finden. Es hilft aber insofern nicht unbedingt weiter, weil das nicht vorliegt. Wir haben diesen Entwurf nicht im Jahr 2023 vorgelegt bekommen, sondern im letzten Innenausschuss im Rahmen eines fast einstündigen Vortrags des Innenministers gehört, was hier alles am Laufen ist. Das sind zu großen Teilen vernünftige Ansätze, die natürlich auch auf diesem Antrag basieren, die wir aber immer noch nicht vorgelegt bekommen. Und dementsprechend hoffen wir, dass wir nicht, wie angekündigt im Juni diesen Gesetzentwurf haben werden, denn es ist nun ja wahrlich nicht neu, dass die Legislatur im Sommer enden wird. Dementsprechend möchte ich noch mal darauf drängen, dass wir hier diese umfassenden Änderungen endlich vorgelegt bekommen. Wir haben es in diesem Hause beim Thema „Feuerwehr“ in den vergangenen Jahren doch immer wieder hinbekommen, auch mehrheitliche Beschlüsse zu fassen, teilweise sogar einstimmig, und das sollten wir nicht aufs Spiel setzen, denn kurz vor der Wahl hier noch Dinge sachlich zu besprechen, traue ich nicht allen zu, ich will das einfach mal so formulieren. Dementsprechend bitte ich darum, dass wir das eher vorlegen. Des Weiteren haben wir – das ist heute Morgen auch schon bei Kollegin Meißner angeklungen, im Thüringer Ehrenamtsgesetz, was wir vorgelegt haben, heute hier, auch das Thema „Feuerwehr“ noch mal benannt. Das könnte man vielleicht als Redundanz empfinden, weil wir ja da auf anderen Wegen auch dabei sind, Dinge zu tun. Da wir aber diesen Entwurf nicht kennen – ich habe es gerade geschildert –, ist es und eben wichtig, dass wir das noch mal dort auch formuliert haben, beispielweise auch diese 15-jährige Geschichte mit den Feuerwehrrenten. Des Weiteren haben wir uns auch dort noch mal auf den Weg gemacht und gesagt: Okay, wir möchten bitte erreichen, dass die Ehrungen für die Feuerwehren noch mal ins Auge gefasst werden, dass wir hier das Ehrenamt, insbesondere im Bereich der Feuerwehren, noch mal besonders hervorheben. Frau Stange, wenn Sie sagen, nach 40 Jahren will doch niemand irgendwie noch mal ein bisschen Geld haben, dann ist das vielleicht so. Aber es geht hier nicht um die Zahlung als solche, sondern es geht darum, dass wir natürlich denjenigen, die hier immer wieder den Dienst für die Allgemeinheit leisten, auch Danke sagen. Das ist im Prinzip damit verbunden und deshalb haben wir diesen Feuerwehrbereich noch mal auch in dieses Gesetz mit aufgenommen. Ich komme zum Schluss. Wir werden also, wie gesagt, den heute vorliegenden Änderungen zustimmen. Ich freue mich auch, dass wir im Rahmen der Anhörung noch zwei, drei Dinge ändern konnten. Da gab es noch mal einen konkreten Hinweis aus Artern, dass wir da Dinge anders formulieren sollten. Das ist passiert. Das ist auch eher – sagen wir mal – rechtstechnischer Natur, ausgehend von dem Antrag der FDP, die hier noch mal besser als die Landesregierung aufgepasst hatte – so muss man es formulieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ja, da kann man mal den Applaus genießen. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir hier heute wirklich eine Besserung für die Kameradinnen und Kameraden und auch für die Einsatzkräfte in den Kommunen erreichen können, und deshalb wird es unsere Zustimmung geben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
