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Schenk

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den Zielstellungen der Änderungen hat der Minister in der ersten Lesung und haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, jetzt schon detailliert ausgeführt. Deswegen verzichte ich darauf, das noch mal erneut im Detail klarzuziehen. Nur einige wenige Worte: Die Anhörung und die Ausschussberatungen haben den Änderungsbedarf am Gesetzentwurf ergeben. Dem wird mit dem Beschlussvorschlag des Innen- und Kommunalausschusses nun Rechnung getragen. So wurde – das wurde gerade schon angesprochen – in § 7a zur digitalen Alarmierung auf Bitte der Fraktionen Linke, SPD, Grüne eine Änderung in Absatz 3 Ziffer 7 vorgenommen. Hiernach ist vorgesehen, dass die Funktechnik zukünftig nicht nur in Leitstellen, sondern auch in anderen alarmauslösenden Stellen integriert werden kann. Diese Änderung folgt einem Hinweis aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren und ist nachvollziehbar und ich unterstütze das ausdrücklich. In § 14a wurde zur Feuerwehrrente der ursprüngliche Formulierungsvorschlag der Gruppe der FDP aus Drucksache 7/8910 übernommen, da diese Formulierung – Herr Abgeordneter Bergner hat es schon gesagt – nach Einschätzung der Feuerwehrkasse beim Kommunalen Versorgungsverband der Intention des Gesetzentwurfs sprachlich besser gerecht wird. (Beifall Gruppe der FDP) Sie haben vom Geschenk gesprochen: Das Geschenk haben wir gern angenommen und ich finde, da zeigt sich wieder – Abgeordnete Marx hat es ausgeführt –, dass, wenn man gemeinsam an einem Ziel arbeitet, dann doch die wohl beste Formulierung herauskommt. (Beifall Gruppe der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der nun vorliegenden Fassung zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird die landesweite digitale Alarmierung der Einsatzkräfte ermöglicht. Darüber hinaus stärken wir mit der Ausweitung der Wahlmöglichkeit für die Auszahlungsphase der Feuerwehrrente das ehrenamtliche Engagement der Einsatzkräfte. Ich möchte da die Ausführungen von Abgeordneter Vogtschmidt ausdrücklich unterstreichen. Ich kann deswegen nur empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zuzustimmen. Ich möchte abschließend noch einige Worte zu der hier schon oft angesprochenen großen Novelle sagen: Herr Czuppon, Sie haben ja gesagt, es wird immer schnell Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelobt und in dem Zusammenhang wird ja häufig auch vom sogenannten Referentenentwurf gesprochen. Ich möchte nur mal klarstellen: Es handelt sich ja nicht darum, dass wir jetzt quasi aus Trägheit oder Langeweile aus dem Ministerium diesen Entwurf nicht vorlegen, sondern – das hat auch Abgeordnete Henfling gerade unterstrichen – es geht ja gerade darum, einen Gesetzentwurf schon in der hinreichend qualifizierten Form vorzulegen, damit die vielen unterschiedlichen Interessen am Ende auch gebündelt sind und die Ziele, die wir hier wohl gemeinsam teilen, auch umgesetzt werden können. Sie sehen ja an diesen jetzt vorliegenden zwei kleinen Änderungen, dass da schon im Dialog der demokratischen Fraktionen eine Verbesserung erzielt werden konnte. Ich hatte es gerade mit Verweis auf Abgeordneten Bergner angesprochen. Insofern kann ich zwar verstehen, dass Sie die hohe Dringlichkeit unterstreichen, möchte aber hier noch mal betonen, dass es uns natürlich auch darum geht, einen qualifizierten Gesetzentwurf vorzulegen, und wir selbstverständlich kein Interesse daran haben, diese Reform zu verschleppen und/oder im parlamentarischen Prozess zu verkürzen. Es gibt jetzt einige wenige, die das vermutlich trotzdem bestreiten werden, dass das so ist, aber das sind dieselben Leute, die auch die Ausführungen auf unserer Internetseite als „viel Geschmiere mit Farbe“ bezeichnet haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗