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Hoffmann

AfD 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, Ende 2022 verhandelte das Oberverwaltungsgericht Weimar insgesamt sechs Normenkontrollklagen gegen den sachlichen Teilplan „Windenergie“ der Planungsregion Mittelthüringen, wir haben es schon gehört. Seit Dezember 2018 war dieser Plan in Kraft. Das Gericht erklärte dann im April 2023 den Teilplan für unwirksam. Gleiches wurde bereits vom Oberverwaltungsgericht Gera in Bezug auf den Teilplan „Wind“ der Regionalplanung Ostthüringen verkündet. Das OVG Weimar sah Mängel in zentralen Festlegungen des Teilplans, die zu einer Überarbeitung des Plankonzepts in seinen Grundzügen führen dürften. Formelle Mängel in der Bekanntmachung sah das Gericht nicht. Die Planungsregion Mittelthüringen hatte auf eine Revision verzichtet, weswegen die Unwirksamkeit des Teilplans feststeht und sich Projektierer ob der finanziellen Aussichten die Hände reiben. Ja, Folge dieser Urteile kann der Wildwuchs von Windindustrieanlagen sein. Jegliche Raumsteuerung der Windindustrie fehlt damit und – kleiner Nebenwink – eine solche fehlende Steuerung wurde auch von Anzuhörenden zum rot-rot-grünen Windenergiebeteiligungsgesetz geäußert. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf mit den formulierten Überleitungsvorschriften schon berechtigt und wir werden den beiden Ausschussüberweisungen auch zustimmen. (Beifall AfD) Im Gegensatz zur letzten von Rot-Rot-Grün und FDP verabschiedeten Änderung des Planungsgesetzes Ende 2022 ist der vorliegende Gesetzentwurf kein offensichtliches Vehikel für die Windindustrie. Wir erinnern uns kurz: Bei der Ende 2022 beschlossenen Gesetzesänderung wird ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung von der Öffentlichkeitsbeteiligung ferngehalten, indem eine verpflichtende digitale Verkündung von unter anderem Genehmigungen von Windindustrieanlagen eingeführt wird, während Printveröffentlichungen nur noch freiwillig sind. Zurück zum vorliegenden Entwurf: Interessant wird in einer Anhörung im Ausschuss werden, inwieweit das Windenergie-an-Land-Gesetz mit dem Entwurf zusammenspielt, da ja eine 2,2-Prozent-Flächenausweisung für Windenergie in Thüringen vorgesehen ist und bei nicht ausreichend erfolgender Flächenausweisung in den Planungsregionen das Bundesgesetz greift, einen solchen Wildwuchs der Windindustrie also ebenfalls provoziert. Interessant wird auch werden, wie sich die FDP bei der Schlussabstimmung verhält, sitzt sie doch in der aktuellen Bundesregierung zusammen mit Rot und Grün, die mit eben jenem Windenergie-anLand-Gesetz die Bundesrepublik zu 2 Prozent der Fläche für den Windenergieausbau verdonnert hat, was für Thüringen mal eben 36.000 Hektar bedeutet – 36.000 Hektar Versiegelung und Zerstörung des Bodens im Namen der Energiewende, auch im Wald geht es nach Rot-Rot-Grün. Mit Naturschutz hat der vermeintliche Klimaschutz freilich nichts zu tun, (Beifall AfD) wie auch die Ausrichtung einer Noch-Wirtschaftsnation auf nicht grundlast- und nicht spitzenlastfähige Energieerzeugung mit Windenergie nichts mit Rationalität zu tun hat, sondern mit den Ideologien und Transformationsträumen eines Kinderbuchautors, der sich von der Wirklichkeit umzingelt sieht. (Beifall AfD) Frei nach dem Motto: „Wirtschaft und Natur sind da nicht kaputt, sie funktionieren nur nicht mehr.“ Eine solche Vorgehensweise ist im Hinblick auf den Eid zum Wohle des Volkes gelinde gesagt doch mehr als fraglich. Fraglich ist allerdings auch, ob der Entwurf der CDU nicht dem Wahlkampf geschuldet ist und auf Gedächtnislücken setzt. Denn wem haben wir den Aufwuchs der Windindustrie denn zu verdanken? Der Union und ihrer Kanzlerin Angela Merkel. Die Ampel hat nur freudig weitergeführt, was die Vorgängerregierungen und eine große Physikerin begonnen haben. (Beifall AfD) Sie von der CDU-Fraktion beklagen also Auswirkungen, die Sie selbst hervorgerufen haben und die den ländlichen Raum immens belasten. Wie ernst Sie es mit Ihrem angeblichen Kampf gegen die Windkraft bisher meinten, hat man beim 1.000-Meter-Gesetzentwurf zur Thüringer Bauordnung gesehen, wo Sie eingeknickt sind und mit Rot-Rot-Grün einen eigenen Gesetzentwurf aufweichten, oder 2020, als in die Änderung des Waldgesetzes mit der Evaluierung noch ein Hintertürchen eingebaut wurde. Wie ernst Sie es meinen werden, werden wir sehen, wenn wir die dringliche Abhandlung unseres Gesetzentwurfs zum vollständigen Rückbau von Windanlagen inklusive Fundament fordern werden. (Beifall AfD) Bleibt also zu hoffen, dass, sollte der vorliegende Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden, nicht wieder in aller Nichtöffentlichkeit durch Gekungel von CDU und Rot-Rot-Grün die Initiative so abgeschliffen wird, dass man das Papier nur noch zum Auslegen für den Wellensittichkäfig nutzen kann. (Beifall AfD) Wir stimmen der Überweisung zu. Vielen Dank.

Protokoll ↗