Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf den Gesetzentwurf einbringen. Ich werde selbstverständlich noch nichts zu dem Entschließungsantrag sagen, das mache ich gegebenenfalls später. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream, die sich sicherlich dafür interessieren, die aktuelle Situation bedarf eigentlich keiner großen Vorrede. Wir haben ein sehr herausforderndes Migrationsgeschehen – das wissen wir alle – und das findet bei uns in den Kommunen statt. In dieser Situation jetzt reden wir insbesondere über die vielen Menschen, die aufgrund des mörderischen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu uns geflohen sind oder immer noch zu uns fliehen. Das Migrationsgeschehen findet ganz hauptsächlich in den Kommunen statt, denn die Kommunen sind es, die Wege finden müssen, um die Geflüchteten gut aufzunehmen und unterzubringen. Da gilt es, Unterkunftsstandorte, Wohnungen etc. zu finden, Schul- und Kindergartenplätze, aber eben auch darum, vor Ort viel Überzeugungsarbeit zu leisten – und das alles als Daueraufgabe. Dafür gilt natürlich den Kommunen zunächst erst mal unser großer Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Für diesen Kraftakt brauchen die Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und engagierten Mitarbeiterinnen in den Behörden unsere Unterstützung. Dazu gehört wiederum auch, dass die Kommunen selbstverständlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das haben wir ja auch schon mehrfach bewiesen, dass wir das als Land sehr gut können. Das Gesetz, über das wir reden, zielt genau darauf ab. Ich will fünf Stärken dieses Gesetzentwurfs benennen: Erstens, er füllt die Kassen der Kommunen, und zwar frühzeitig, zweitens verlässlich, drittens handhabbar, viertens schnell und fünftens umfassend frühzeitig, weil das Jahr noch sehr jung ist – wir haben zwar heute schon den 1. Februar, aber trotzdem ist es eine sehr frühzeitige Beschlussfassung – und wir Kosten ausgleichen, die nunmehr in den nächsten elf Monaten anfallen. Als Vergleichsmaßstab will ich einfach mal kurz den Blick nach Sachsen-Anhalt lenken: Dort wurde letzten Monat eine Sonderpauschale für die Flüchtlingsunterbringung beschlossen, aber nicht für 2024, sondern für 2023, also das Jahr, das schon vorbei ist. Unsere Unterstützung ist außerdem verlässlich – ich sagte es schon –, weil wir das schon mehrfach bewiesen haben und mittlerweile das dritte Gesetz dieser Art, hoffentlich mit breiter Zustimmung, beschließen; 2022 und 2023 haben wir es ja schon einmal pro Jahr getan. Das Gesetz ist handhabbar, weil es weitgehend identisch ist mit dem Vorgängergesetz und dadurch eben auch schon bekannt bei den Praktikern und Praktikerinnen in den Verwaltungen. Die Hilfe kommt schnell, weil die Abschlagszahlungen in Gesamthöhe von 30 Millionen Euro bereits vier Wochen nach Gesetzesbeschluss ausgezahlt werden. Deshalb beschleunigen wir auch diese Woche im Innenausschuss das Gesetzgebungsverfahren, jedenfalls ist das Vorhaben so. Und sie ist umfassend, weil einmal mehr 100 Prozent der kommunalen Kosten erstattet werden. Das ist es auch, was das Gesetz auszeichnet. Damit will ich es bei der Einbringung auch erst mal belassen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
