Feierabend
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete und sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellt seit dem Jahr 2018 Fördergelder sowohl für Maßnahmen des investiven Tierschutzes, den Neu-, Aus- und Umbau von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen, tiergärtnerischen Einrichtungen als auch für Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung herrenloser Katzen bereit. Auch in diesem Jahr konnten hierfür wieder Gelder im Einzelplan vorgesehen werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen. Im Jahr 2023 wurden nach Rückmeldung der Bewilligungsbehörde im investiven Bereich Mittel in Höhe von 676.846,02 Euro bewilligt. Weitere Anträge lagen vor, waren jedoch nicht bewilligungsfähig. Zudem wurden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der beiden genannten Titel Mittel im investiven Bereich auf den nicht investiven übertragen, sodass anstelle von insgesamt 150.000 Euro, welche ursprünglich zur Verfügung standen, Gelder in Höhe von 234.017,33 Euro bewilligt werden konnten. Insofern kann aus meiner Sicht nicht die Rede von einer geringen Nachfrage der Mittel sein. Das waren zunächst mal meine einführenden Vorbemerkungen. Jetzt möchte ich auf die konkreten Fragen antworten. Auf die Fragen 1 bis 3 möchte ich gern zusammengefasst antworten: Die soeben genannten Richtlinien sind beide mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinientexte fand im Laufe des letzten Jahres statt. Derzeit sind die Veröffentlichungen der Neufassungen dieser Verwaltungsvorschriften im „Thüringer Staatsanzeiger“ vorbereitet. Die vorgenommenen Änderungen resultieren aus Erkenntnissen des Controllingkonzepts, fachlichen Erwägungen sowie aus Anmerkungen des Thüringer Rechnungshofs bzw. des Thüringer Finanzministeriums. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurden beispielsweise sowohl Zweck als auch Zielstellung der Richtlinien angepasst. Exemplarisch seien die stärkere Fokussierung auf die Gesunderhaltung, Reduzierung von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie das Management der Population herrenloser Katzen im investiven Bereich, die Versorgung von Fundtieren und herrenlosen Tieren zu nennen. Es wurden zudem klare Vorgaben für durch den Antragsteller bzw. die Antragstellerin anzufordernde Stellungnahmen der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter erarbeitet. Im Rahmen der umfassenden Prüfung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen, Kastration herrenloser Katzen, durch den Rechnungshof wurde zur Vereinfachung des Förderverfahrens unter anderem die Mittelvergabe im Wege einer Pauschale sowie ein Stichtag zur Antragstellung eingeführt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Beantragungsverfahren der Fördergelder richtet sich nach dem Richtlinientext als Verwaltungsvorschrift. Als solche muss diese den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen und eine wirtschaftliche sowie sparsame Mittelvergabe sicherstellen. Bei der Erarbeitung der Richtlinien wird auch der bürokratische Aufwand, welcher für die Antragstellerinnen und Antragsteller, aber auch für die öffentliche Verwaltung entsteht, stets in die Bewertung einbezogen. Im Übrigen steht die Bewilligungsbehörde, hier das Thüringer Landesverwaltungsamt, den Antragstellern bei der Antragstellung und Verwendungsnachweisführung beratend zur Seite. In fachlichen Fragen kann zudem das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einbezogen werden. Genaue Angaben hinsichtlich vorgenommener Änderungen sind dem entsprechenden Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs bzw. in den aktuellen, in der Veröffentlichung befindlichen Richtlinientexten zu entnehmen. Die Antwort auf Frage 4: Mein Haus befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit den in Thüringen ansässigen Tierschutzvereinen. So werden beispielsweise seit dem Jahr 2022 sogenannte Tierheimworkshops durchgeführt, welche durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz organisiert werden. Hier beteiligen sich auch Vertreterinnen und Vertreter der hiesigen Fachabteilung des Sozialministeriums. Zusätzlich ist der Landestierschutzverband Thüringen e. V. auch im Beirat für Tierschutz in meinem Haus präsent. Außerdem besteht in Einzelfragen jederzeit die Möglichkeit, Kontakt mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde oder auch dem Landesamt für Verbraucherschutz aufzunehmen. Das TMASGFF wird hierüber stets in Kenntnis gesetzt und im Bedarfsfall eingebunden. Es finden regelmäßige Beratungen statt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen somit sicher, dass die Möglichkeit eines kontinuierlichen Austausches besteht. Etwaige Probleme, egal welcher Natur, können entsprechend kommuniziert und gemeinsam diskutiert und auch gelöst werden.
