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Marcus Malsch

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne – ich möchte an der Stelle auch die Landwirtschaft begrüßen, (Beifall CDU) es ist auch ein wichtiger Punkt –, ich freue mich sehr, dass wir heute über den Gesetzentwurf sprechen können. Dabei ist es mir ehrlicherweise auch egal, auf welchem Weg uns der Entwurf nun erreicht hat. Schließlich haben wir in der vergangenen Woche in Berlin zur Grünen Woche die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vorzulegen, in dem die Beteiligung des Landes zu einem Drittel der Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Wir haben auf einen Antrag meiner Fraktion hin schon im Dezember hier einen – übrigens einstimmigen – Beschluss gefasst, dass dem Landtag ein solches Gesetz von der Landesregierung vorgelegt wird. Nun sei es drum, nun haben wir einen Gesetzentwurf durch die Koalitionsfraktionen vorliegen und das ist auch gut so. Ich will aber noch einmal für die Öffentlichkeit daran erinnern, dass es ebenfalls die CDU-Fraktion war, die dafür überhaupt den Grundstein gelegt hat. (Beifall CDU) Mit unserem Änderungsantrag zum Haushalt 2024, mit dem das Land nunmehr 3 Millionen Euro zur Entlastung der Tierhalter bereitstellt, ist das überhaupt erst möglich geworden. Werte Kolleginnen und Kollegen, was wir hier auf dem Tisch liegen haben, führt zu einer substanziellen Entlastung der Tierhalter, zu einer ganz konkreten Entlastung unserer heimischen Landwirtschaft und ich freue mich sehr, dass wir das nun gemeinsam auf den Weg bringen können. Einen Haken hat die Sache aber doch: Die so landwirtschaftsverbundenen Koalitionsfraktionen haben – so haben wir es ja erst am Mittwoch hier auch in der Aktuellen Stunde gehört –, also die, die sich gern in der Nähe der Bauern zeigen, die wollen diese Entlastung in drei Jahren schon wieder auslaufen lassen oder anders: Das Gesetz soll am 31. Dezember 2026 außer Kraft treten. (Beifall CDU) Das sehen wir anders. Und gerade hinsichtlich der aktuellen Debatte um Planungssicherheit in der Landwirtschaft werden wir diese Befristung wieder herausstreichen. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Er ist für das Veterinärwesen zuständig. Im Landwirtschaftsausschuss brauchen wir das jetzt nicht noch zusätzlich. Wir wollen nämlich das Gesetz so früh wie möglich und ohne Befristung auf den Weg bringen. Wir haben seit gestern die Landwirte hier bei uns vorm Landtag. Alle Fraktionen, die sich dafür interessieren, alle Abgeordneten waren sicherlich auch schon mal draußen bei den Landwirten und haben nach den Nöten und Sorgen gefragt, die uns überdies auch schon bekannt sind. Seit einigen Wochen sind die Bauernproteste hier im Land – ich sage jetzt mal – berechtigt und auch sehr demonstrativ vorgetragen. Wir haben dazu in der Aktuellen Stunde schon etwas gehört und überlegt, wie wir den Landwirten in der morgigen Bundesratssitzung auch noch eine Stimme geben können, und haben einen Entschließungsantrag zum Gesetz hier eingebracht, der der Landesregierung die Möglichkeit gibt, den parlamentarischen Willen hier im Landtag und auch unter der Maßgabe, dass es eine Minderheitsregierung ist, die in Thüringen regiert, noch mal ein deutliches Zeichen zu setzen. Man muss ehrlicherweise sagen, man hätte auch als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz einen Schritt vorgehen und einen eigenen Antrag im Bundesrat einbringen können. (Beifall CDU) So hat es Mecklenburg-Vorpommern gemacht und so haben es die Bayern gemacht, und ich will noch mal auf unseren Entschließungsantrag hinweisen, der die Möglichkeit gibt, hier an den entscheidenden Stellen das Zeichen Thüringens mitzutragen und auch dem zustimmen zu können. Das ist unser Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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