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Christoph Zippel

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Strukturreform“ – wir haben den Begriff jetzt schon ein paar Mal gehört. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber dieses Wort höre ich auch immer häufiger, wenn ich mit den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über die alltäglichen politischen Probleme spreche. Egal, ob beim Bildungssystem, dem Rentensystem, der Bürokratisierung oder wie hier und heute bei unserem Gesundheitssystem, überall wird eine Strukturreform gefordert, und das zu Recht, wie ich finde. Denn Thüringen muss seine Planungen umstellen. Wir müssen das stille Sterben der Krankenhäuser im ländlichen Raum verhindern. Deswegen bedarf es einer sinnvollen und auskömmlichen Krankenhausfinanzierung, einer sinnvollen Fachkräftesteuerung, damit die Fachkräfte nicht in die Städte abwandern. Dafür braucht es eine moderne Krankenhausplanung. Auch bei dieser Thematik müssen wir der Gesundheitsministerin, Frau Werner, leider Verspätung und Versagen attestieren. Es ist bezeichnend, dass in der Pressekonferenz zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung nicht einmal Versorgungsdefizite benannt werden konnten. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird darin versagen, einen zukunftsfähigen Krankenhausplan aufzustellen. Wir sehen auch, dass der Krankenhausplan in dieser Legislaturperiode quasi übersprungen wurde. Letztlich versagt die Landesregierung hier, für eine gute medizinische Versorgung der Thüringer zu sorgen. Das Versagen bewirkt vor allem eins: Die Thüringer Kliniken haben weder Orientierung noch Planungssicherheit. Die Konsequenz ist Wildwuchs und ungehemmte Konkurrenz. Letztlich nimmt diese Landesregierung – auch wenn Frau Ministerin Werner heute nicht da ist, will ich an sie trotzdem direkt adressieren –, nimmt Ministerin Werner quasi Klinikinsolvenzen auf die leichte Schulter. Deshalb verstehe ich nicht, wie die Gesundheitsministerin seit Jahren die Ruhe aufbringen kann, notwendige Gesetzentwürfe nicht einzubringen, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: So ein Quatsch!) darauf zu hoffen, dass der Landtag sie einbringt, Probleme auszusitzen, während die Thüringer Gesundheitsversorgung auf dem Spiel steht. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Von wem stammt denn der Gesetzentwurf?) Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Aber der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, macht dieses ganze Versagen nicht ungeschehen. Denn dieser Entwurf ist nur die Umsetzung dessen, worauf sich Bund und Länder ohnehin grundsätzlich verständigt haben und was in Nordrhein-Westfalen schon längst gemacht wird. Die Änderungen, die Sie hier vornehmen, sind daher lediglich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den Sie sich überhaupt einigen konnten. Eine richtige Reform – und das haben eine Reihe der Vorredner schon deutlich gemacht – ist damit noch lange nicht umgesetzt. Das sind Sie uns schuldig. Davor scheut die Ministerin zurück. Zusammenfassend will ich sagen, dass diese Änderungen notwendig, aber noch lange und bei Weitem keine durchdachte Reform sind. Die CDUFraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf und beantragt daher die Überweisung ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das hätten Sie auch gleich sagen können!)

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