Babette Pfefferlein
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, durch die krisen- und kriegsbedingten Kostensteigerungen sahen sich zu Beginn des vergangenen Jahres insbesondere unsere Tierhalterinnen und Tierhalter mit einer Verdopplung bis Verdreifachung der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung konfrontiert. Wenn wir auf politischer Ebene Entlastung für die Landwirtschaft diskutieren, dann ist die Wiedereinführung der Drittellösung zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Falltieren ein wichtiges Signal an unsere Landwirtschaft. Damit kehren wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu einer bereits bekannten Praxis zurück. Bereits vor 2012 wurden die Kosten zu je einem Drittel vom Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. den Besitzern der zu entsorgenden Tierkörper – Gesundheit – bezahlt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Tierkörpergesundheit, schön!) Tierkörpergesundheit, na ja, gut, die waren dann nicht mehr gesund, das stimmt. Okay.
