Cornelia Klisch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Staatssekretärin und liebe Kollegen, ich glaube, Gesundheit schätzt man erst dann, wenn man sie nicht mehr hat, und ich glaube, manch einem hier geht das so im Kleinen, so wie mir in der letzten Woche, wenn man erkältet ist, aber es geht anderen natürlich auch so, wenn es große Erkrankungen sind, wenn man zum Beispiel eine große OP vor sich hat. Genau in diesen Fällen überlegt man sich ganz genau, wo ich behandelt werden möchte, wenn es eine planbare OP ist, wenn es kompliziert ist. Und da sagen laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse von der letzten Woche 95 Prozent der Menschen: Ich möchte dort operiert werden, wo die meiste Fachexpertise ist, ich möchte dort operiert werden, wo es am ehesten gut wird und ich auch schnellstmöglich wieder gesund werde. Ich für meinen Teil kann das unterschreiben, ich weiß nicht, wie Sie das sehen, aber genau das, diese Realität anzuerkennen, hat dazu geführt, dass wir im Bund im Moment die Diskussion einer großen Krankenhausreform haben. Diese Krankenhausreformdebatte, die Frau Staatssekretärin schon angesprochen hat, die bisher im Bund auch blockiert wurde und wo jetzt aber die CDU-geführten Bundesländer anerkannt haben, dass wir uns da mit größeren Schritten bewegen müssen und deswegen jetzt endlich auch das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss landet, bedeutet – und das wurde eben auch schon angedeutet –, dass dieses Jahr durchaus ein Jahr der großen Reformen im Gesundheitsbereich deutschlandweit werden kann. Diese Reformen betreffen natürlich damit auch Thüringen und es ist deswegen absolut wichtig und richtig, dass wir hier Vorsorge treffen und uns auf den Weg machen. Deswegen dieses schlanke Änderungsgesetz, was wirklich sehr übersichtlich ist. Also mit gerade mal 50 Wörtern wird unser aktuell bestehendes Thüringer Krankenhausgesetz geändert. Das klingt jetzt nach sehr wenig Änderung, hat aber natürlich in der Wirkung eine umso größere Durchschlagskraft. Deswegen aus meiner Sicht noch mal ganz kurz eine Erläuterung: Warum brauchen wir das? Warum brauchen wir diese kleine Änderung im Thüringer Krankenhausgesetz? Warum müssen wir hier in die Vorhand kommen? Ich nehme Sie einmal ganz, ganz kurz mit zu Zeiten von Corona, denn da kommen einige Erkenntnisse her, denn auch Politik lernt ja bekanntlich. Also wir nehmen ja durchaus auch unsere Erfahrungen ernst und versuchen, Dinge besser zu machen. Und wir haben in der Coronazeit gemerkt – und Thüringen war wirklich gut darin –, dass, wenn wir überall im Land Krankenhäuser als Anlaufstellen haben und jemand erkrankt, und zwar so stark erkrankt, dass er ins Krankenhaus muss, wenn wir diese Anlaufstellen haben und Ärzte vor Ort feststellen, das wird doch kompliziert, also um mit Coronaworten zu sagen, da wird jemand beatmungspflichtig oder Ähnliches, dass dann das Outcome des Patienten, also die Genesung, die Überlebenschance etc. viel, viel besser ist, wenn er in Spezialzentren behandelt wird. In dem Fall waren das Jena oder Erfurt. Und das war eine Erfahrung, die uns gelehrt hat, weil wir in Thüringen ein sehr gutes Outcome unserer Patienten hatten, dass das ein Modell für die Zukunft ist, dass wir in der Tat unsere Häuser in der Fläche, aber eben die Vernetzung zu den großen Häusern brauchen und – und da kommt jetzt das Geld ins Spiel – die kleinen Häuser in der Fläche deswegen nicht bankrottgehen, wenn mit einem Mal ihr Bett leer wird. Das war ja bisher immer der Punkt. Wenn mit einem Mal ein Bett leer ist, kriegt man nichts mehr bezahlt, also nimmt ein Haus auch kein Geld mehr ein und kommt in eine finanzielle Schieflage. Wir sehen das gerade schon bei einigen Häusern in Thüringen, die allerdings die Betten – da geht es gar nicht darum, dass sie die vielleicht nicht belegen können – nicht öffnen können, weil ihnen das Fachpersonal fehlt, und mit einem Mal können bestimmte Dinge nicht mehr gemacht werden und es wird nicht mehr genug Geld erwirtschaftet. Also die Not ist bereits auch hier schon vorhanden. Wir haben aber gelernt, das funktioniert. Aber es funktioniert nur dann, wenn ein Krankenhaus auch das leere Bett, also diese sogenannten Vorhaltekosten, bezahlt bekommt. Also wenn es dafür bezahlt wird, dass es da ist, dass es Fachpersonal vorhält und dass es Betten vorhält. Und das soll auf Bundesebene genau die neue Krankenhausreform leisten können, damit wir dann – wie gesagt – auch Fachkräfte gezielter einsetzen und damit auch effizienter haushalten können. Dafür müssen wir natürlich auch in Thüringen für unsere Krankenhäuser ihre Gesamtrolle neu bewerten, wir müssen sie quasi in neue Gruppen einteilen – die Staatssekretärin sagte es schon – und insofern brauchen wir genau diese Änderung an unserem bestehenden Thüringer Krankenhausgesetz. Lassen Sie mich noch zum Abschluss sagen: Das hört sich nach viel Zukunft an. Die Zukunft steht aber vor der Tür und die wird uns hoffentlich auch schnellstmöglich erreichen, damit wir eben genau die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken retten, damit wir die Qualität der medizinischen Versorgung vor Ort und auch im Gesamtkontext sichern können, damit der Patient am Ende die beste Genesung hat, die es in Deutschland und auch in Thüringen gibt. Wir haben eine gute medizinische Versorgung und wir können wirklich immer das Beste leisten. Nur, wir müssen das eben auch effizient tun und dürfen damit nicht verschwenderisch umgehen. Deshalb möchte ich auch jedem Krankenhausstandort hier in Thüringen die Sorge nehmen, dass mit so einer Änderung möglicherweise Standorte in Erfurt, in Thüringen gefährdet sein könnten. Das sind sie absolut nicht! Also genau diese Reform soll dazu führen, dass unsere Standorte gesichert werden, dass sie sich besser vernetzen, dass sie besser zusammenarbeiten, und dass wir hier in Thüringen wirklich damit unsere medizinische Versorgung absichern und auch finanziell absichern. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
