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Beate Meißner

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, natürlich auch sehr geehrte Frau Präsidentin! Ehre, wem Ehre gebührt – deswegen freue ich mich, dass wir uns darauf verständigen konnten, dass wir das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts hier in Thüringen heute auch als ersten Tagesordnungspunkt aufrufen. Tatsächlich können wir heute hier im Thüringer Landtag Geschichte schreiben, denn dieses Gesetz ist ein Meilenstein in der deutschen Ehrenamtsstärkung. Das liegt daran, dass es das erste Gesetz in einem Bundesland ist, was das Ehrenamt ganz konkret mit verschiedenen Punkten fördern möchte. Deswegen möchte ich Ihnen seitens der CDU-Fraktion auch sehr gern vorstellen, was wir uns darunter vorstellen. In Thüringen – und das können wir wahrscheinlich auch beispielhaft im Parlament vollziehen – ist jeder Dritte ehrenamtlich tätig. Über 750.000 Ehrenamtliche sorgen dafür, dass das Leben in unserer Gemeinschaft lebenswerter ist und dass in den Gemeinden, in den Städten viel angeboten wird, was letztendlich der Kitt unserer Gesellschaft ist. (Beifall CDU) Deswegen ist es auch wichtig, dass wir das Ehrenamt unterstützen. Vielleicht geht es dem einen oder anderen im Saal hier so, dass er bei manchem Grußwort bei Vereinsaktivitäten nach Worten ringt, wie man den Dank an das Ehrenamt noch rüberbringen kann. Ich kann Ihnen sagen, wie Sie das machen können, nämlich mit unserem Gesetzentwurf. (Beifall CDU) Denn dieser Gesetzentwurf sieht ganz konkret vor, wie man Ehrenamt unterstützt und damit Danke sagt. Und zwar ist das für uns ein Dreiklang aus mehr finanzieller Unterstützung, aus Entlastung durch weniger Bürokratie und mehr Wertschätzung und Respekt für die Arbeit des Ehrenamts. (Beifall CDU) Wir wollen keine Sonntagsreden mehr. Wir wollen keinen feuchten Händedruck. Wir wollen keine Debatten über irgendwelche Verfassungsformulierungen. Wir wollen jetzt hier konkret Beispiele bringen, die direkt bei den Ehrenamtlichen vor Ort ankommen. (Beifall CDU) Deswegen haben wir Ihnen hier ein Artikelgesetz vorgelegt, was mehrere Dinge beinhaltet. Es beinhaltet natürlich das Ehrenamtsgesetz, was aus unserer Sicht diesen Dreiklang gut widerspiegelt. Zum einen geht es natürlich um die Definition des Ehrenamts, die sehr breit zu fassen ist und wo wir vom Einzelnen bis zum Verein, bis zur Organisation, die sich nicht im Rahmen eines Vereins gegründet hat, alle erreichen wollen. Aber es geht auch um die finanzielle Unterstützung. Und so wollen wir die Thüringer Ehrenamtsstiftung zukünftig fest mit einem Betrag in Höhe von 3,5 Millionen Euro unterstützen. Sie hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ein wichtiger Ansprechpartner für unsere Ehrenamtlichen. Wir wollen aber auch ein Landesprogramm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in Thüringen in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Programm soll mehreres beinhalten. Zum einen soll es die bewährten Förderprogramme, insbesondere das Programm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung, fortsetzen, aber es soll verschiedene weitere Dinge auf den Weg bringen wie beispielsweise Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote, die Frage der Nachwuchsförderung und ‑ gewinnung, denn in vielen Vereinen gibt es einen Generationenwechsel und es fällt zunehmend schwerer, junge Menschen für die Übernahme von Verantwortung zu gewinnen. Aber wir wollen auch Entschädigungsund Erstattungsleistungen bei beispielsweise Inanspruchnahme der Ehrenamtscard. Und – ein ganz wichtiger Punkt – wir wollen auch die Übernahme der GEMA-Gebühren gesetzlich festschreiben, (Beifall CDU) denn genau das ist ein Thema, was viele Vereine in Thüringen beschäftigt. Wenn zum Beispiel ein kleiner Heimatverein für zehn Stunden Weihnachtsmarkt und Musik vom Tonband fast 300 Euro zahlen muss. Das ist etwas, was die Vereinsarbeit entlastet und Ehrenamt fördert. Darüber hinaus wollen wir aber auch den Bürgerbeauftragten zu einem Ehrenamtsbeauftragten machen. Er soll als Anwalt für die Ehrenamtlichen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung auftreten können, denn es ist nicht nur die Bürokratie, die vielen Ehrenamtlichen zu schaffen macht, sondern teilweise sind es auch Streitigkeiten mit Behörden und anderen Einrichtungen. Der Ehrenamtsbeauftragte könnte dieser Ansprechpartner sein, um Vereine zu unterstützen und ihnen eine Stimme auch hier im Landtag letztendlich zu geben. Darüber hinaus wollen wir letztlich auch einen Ehrenamtsbericht, der nicht nur allgemein über das Ehrenamt fabuliert, sondern der auch zum Inhalt hat, dass Ehrenamtliche in Thüringen regelmäßig gefragt werden: Wie geht es Ihnen und was sind die Dinge, die man ändern muss? Das Artikelgesetz beinhaltet auch weitere Bereiche, die wir fördern und verändern wollen, beispielsweise das Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Wir wollen da wesentliche Verbesserungen für die Jugendfeuerwehr. Wir wollen zum Beispiel eine Freistellung für deren Arbeit, aber eben auch eine Erhöhung der Jugendpauschale von 25 auf 100 Euro. Da geht es nicht nur um Ausrüstung, sondern da geht es um Jugendarbeit. Und Jugendarbeit kostet manchmal, sei es ein Besuch im Kino oder eine Fahrt zu irgendeinem Event, was natürlich letztlich Jugendliche auch bei der Feuerwehr halten soll. Und wir wollen, dass es bei Jubiläen nicht mehr nur den feuchten Händedruck gibt, sondern auch Jubiläumsprämien. Und das – und wir haben es gestern Abend ja gehört beim parlamentarischen Abend – nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW. (Beifall CDU) Letztendlich – und ich sagte es schon – geht es aber auch darum, den Geist des Ehrenamts in Thüringen wachzuhalten und auf nachfolgende Generationen zu übergeben. Deswegen ist es für uns auch ein Bestandteil, dass ehrenamtliches Engagement in die Zeugnisse aufgenommen wird, dass eben auch schon junge Menschen merken, dass das, was sie außerhalb der Schule tun, eine besondere Würdigung erhält und beispielsweise vielleicht auch bei Bewerbungen berücksichtigt wird. Wir haben darüber hinaus auch Änderungen zum Glücksspielgesetz und zum Datenschutzgesetz sowie zum Reisekostengesetz, und des Weiteren im Rahmen der Landeshaushaltsordnung. Alles das sind Änderungen, die den bürokratischen Aufwand von Vereinen und Ehrenamtlichen in Thüringen reduzieren sollen. Denn wenn Sie sich vorstellen, durchschnittlich verbringt jeder Verein in Deutschland 6,5 Stunden die Woche mit Bürokratie. Und das ist wichtige Zeit, die nicht nur nervt und anstrengt und die vielen Ehrenamtlichen die Luft zum Atmen nimmt. Das ist Zeit, die für das tatsächliche ehrenamtliche Engagement verloren geht. (Beifall CDU) Wir wollen den Ehrenamtlichen das Leben wieder leichter machen, wir wollen ihnen Luft zum Atmen geben, und deswegen haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf hier vorgelegt. Jetzt können wir darüber diskutieren: Wer war schneller, wer plant noch eins und kann man da das eine oder andere nicht verbessern und wäre es nicht vielleicht doch besser, das Ehrenamt in die Verfassung zu schreiben? (Beifall DIE LINKE) Ich finde, wir können über alles reden, aber das, was hier vorliegt, ist etwas, mit dem wir vor Ort in Kürze tatsächliche Verbesserungen erreichen – und Frau Müller, Sie können lachen, fragen Sie doch mal Ihre Ehrenamtlichen, was denen am meisten bringt. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich freue mich!) Entweder konkrete Veränderungen oder Debatten, die sich in der Verfassung niederschlagen und keinerlei Wirkung haben. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wenn Sie dann dem Haushalt zustimmen!) (Beifall CDU) Darüber hinaus sind wir uns natürlich dessen bewusst, dass insbesondere bürokratische Hemmnisse nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene liegen. Deswegen haben wir Ihnen auch einen Entschließungsantrag vorgelegt unter dem Titel „Starkes Ehrenamt für Thüringen – Ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen.“ In diesem Antrag finden Sie Aufforderungen für die Bundesebene, für die Vereinfachung und Deregulierung im Vereins-, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, ein ganz wichtiges Thema, was immer wichtiger wird und mehr Zeit in Anspruch nimmt, aber auch die Frage der Einrichtung eines Schwerpunktfinanzamts als zentralem Ansprechpartner. Es sind darin viele Dinge vorhanden, und ich lade Sie ein, mit uns darüber zu diskutieren, aber auch die Ehrenamtlichen selbst zu befragen. Denn ich glaube, da sind wir uns einig, es kommt darauf an, dass wir hier etwas beschließen, was tatsächlich hilft. Und ich sage es noch mal: Es ist ein Meilenstein der Ehrenamtsstärkung in Deutschland, so wie wir damals hier auch die Thüringer Ehrenamtsstiftung als erstes Bundesland in Deutschland ins Leben gerufen haben. Ich beantrage die Überweisung an den Sozialausschuss federführend, sowie an den Ausschuss für Europa, Kultur, Medien, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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