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Denny Möller

SPD 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wir haben wieder mal eine Debatte über die Windkraft und die Ausgestaltung, wie wir sie hier in Thüringen führen, und ein Stück weit war ja die Debatte schon wieder etwas erkenntnisreich darüber, dass wir eben nach wie vor nicht für die Interessen Thüringens hier diskutieren und für die Fragestellung, wie wir günstige Erneuerbare Energien in Thüringen auch selbst erzeugen und dass an der Stelle auch Thüringerinnen und Thüringer an der Wertschöpfung richtig teilhaben können. Sondern wenn ich die AfD jetzt richtig verstanden habe, wollen Sie ja für einen tatsächlichen Stromausfall und Blackout in Thüringen sorgen, indem Sie Winderzeugungs-, Stromerzeugungsanlagen wieder abbauen lassen wollen in ferner oder in naher Zukunft. Herr Gottweiss, auch bei Ihren Ausführungen beschleicht mich doch hin und wieder das Gefühl, dass wir zwar in der Theorie sinnvolle Debatten führen, in der Praxis sie aber nach wie vor dazu führen, dass wir den Windkraftausbau in Thüringen verlangsamen, den Sie einerseits hier vorn beklagen, auch als CDU in den letzten Debatten, weil wir in Thüringen sehr wenige Windräder in den letzten Jahren tatsächlich errichtet haben und gleichzeitig alle Möglichkeiten nutzen, um den Ausbau der Windenergie dann am Ende trotzdem zu verzögern. Wir als SPD-Fraktion stehen zur Konzentrationsplanung und wollen auch zukünftig einen zielgerichteten Planungsprozess mit den Verantwortlichen vor Ort erhalten. Doch manchmal beschleicht mich auch hier der Eindruck, dass wir uns bei dem Ziel, eine Energieversorgung aus der Region für die Region sicherzustellen, nicht einig sind. Denn wie die Unwirksamkeit des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ zeigt, dass trotz jahrelanger Planung und Absprachen kein rechtswirksames Ergebnis vorliegt. Wie der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, Herr Gottweiss, zu entnehmen ist, wird die Angst eines ungesteuerten Ausbaus der Windenergienutzung geschürt. Doch es gibt schützende Regelungen. Unabhängig davon, ob wir als Land neue Regelungen erlassen oder nicht, Imissions- und Naturschutzrecht greifen nach wie vor. Statt mit aller Kraft die Regelungskompetenz des Landes zu stärken und beispielsweise die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms aktiv zu unterstützen, versuchen Sie als Union an dieser Stelle, befristete raumordnerische Untersagungen auf den Weg zu bringen. Das ist schlicht und ergreifend nicht der richtige Weg. Auch ich kann die Bedenken schon nachvollziehen, jedoch eine raumordnerische Untersagung pauschal und ohne Ausnahme auf den Weg zu bringen, käme einer Planungssperre gleich von zwei bis drei Jahren in Mittelthüringen. Wissen Sie, was das bedeutet? Weiterer Stillstand, weiteres Abhängen Thüringens von dem notwendigen Ausbau der Windkraft. Das können wir im Interesse Thüringens in dieser Form nicht zulassen und sind gespannt auf einen angeregten Austausch im Energieausschuss. Lassen Sie uns den dort auch führen, Herr Gottweiss. Deswegen beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.

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