Madeleine Henfling
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ein Gesetz, bei dem wir uns mal wieder weitgehend einig sind. Ich glaube, es ist schon eingehend darüber gesprochen worden, was Teil dieses Gesetzes ist. Es ist quasi vor allen Dingen der Hauptschwerpunkt auf der digitalen Alarmierung und damit natürlich auch der digitalen Transformation der Alarmierungssysteme in Thüringen. Wir setzen uns zum Ziel, einen landesweiten Standard für die digitale Alarmierung zu etablieren. Das ist kein geringfügiges Unterfangen, sondern eine notwendige Entwicklung hin zur Digitalisierung im Katastrophenschutz. Die eigentliche Arbeit liegt dann auch noch vor uns. Wenn Sie sich gerade anschauen, wie auch die digitalen Alarmierungskonzepte in anderen Bundesländern aufgebaut werden, in Rheinland-Pfalz beispielsweise, müssen wir uns natürlich dann auch noch darüber unterhalten, wie das praktisch umgesetzt wird. Kollegin Vogtschmidt hat schon darauf hingewiesen, dass wir damit ein Stück weit in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Das ergibt aus meiner Sicht auch in der Frage tatsächlich Sinn, denn bei der Digitalisierung gibt es im Ernstfall eben keine Landkreis- oder Gemeindegrenzen. Und es ist auch nicht sinnvoll, bestimmte Dinge bei dieser Frage komplett einzeln in den Landkreisen oder in den kreisfreien Städten zu erledigen. Von daher ist es hier Teil dieses Gesetzes und hat aus unserer Sicht auch eine zentrale Bedeutung. Wir übernehmen also als Land die zentralen Aufgaben, wie beispielsweise die Funkplanung und Schulungen, und die Gemeinden und Landkreise sind verantwortlich für den Betrieb und die Wartung des Alarmierungsnetzes. Diese Umstellung bedeutet auch eine Entlastung für die Kommunen, im Gegensatz zu dem, was Herr Czuppon gerade wieder mal behauptet hat, er wollte es ja wieder umdrehen und wollte wieder sagen, es ist alles ganz kompliziert und die Kommunen müssen ganz viel machen. Das sehe ich explizit nicht so. Der Freistaat übernimmt einen wesentlichen Teil des Verwaltungsaufwands und auch die damit verbundenen Kosten. Ein weiterer Punkt ist die eben auch schon erwähnte Einführung zusätzlicher AltersvorsorgeWahlmöglichkeiten bei der Feuerwehrrente, zwischen monatlicher Rente und einmaliger Zahlung eine Flexibilisierung einzuführen. Mit Blick auf die Diskussion über die kleine/große Novelle, wie auch immer wir das am Ende nennen, haben wir jetzt im Brand- und Katastrophenschutzgesetz einige Sachen vorgezogen, die eine gewisse Dringlichkeit hatten und die auch noch mal sehr vehement gefordert worden sind. Parallel dazu hat das Innenministerium diverse Sachen in einer größeren Reform auch noch mal angehört. Das ist auch nicht trivial in diesem Bereich. Und immer darauf rumzupochen, dass es alles viel zu lange dauert, wird, glaube ich, der Gesamtaufgabe nicht gerecht. Wir müssen hier wirklich viele Verbände und sehr unterschiedliche Gruppierungen miteinander in Harmonie bringen. Das ist sozusagen eine ernste Herausforderung und wir sollten da auch wirklich gut vorangehen.
(Beifall CDU)
Insbesondere, weil ich glaube, dass der Katastrophenschutz – wir haben gestern Abend, Herr Walk, und ich glaube, Jonas Urbach war auch da, darüber gesprochen, dass der Katastrophenschutz auch in Thüringen mal noch ein ganz anderes Gewicht bekommt. Wir haben jetzt wieder die Hochwasserereignisse gehabt, aber wir haben natürlich auch mit der Klimakrise zunehmend damit zu kämpfen, dass der Katastrophenschutz gut aufgestellt ist. Deswegen sollten wir das gut überlegt machen. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn wir uns in diesen Bereichen ja sonst am Ende eigentlich immer relativ einig sind, wir es auch noch schaffen, in dieser Legislaturperiode tatsächlich die größere Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes hinzubekommen. Natürlich liegt unser Fokus beim Katastrophenschutz vor allen Dingen darauf, eine Katastrophe zu verhindern, das heißt also, vor allen Dingen mit präventiven Maßnahmen zu schauen, dass wir nicht erst an den Punkt kommen, wo wir größere Maßnahmen umsetzen müssen. Wir müssen natürlich an vielen Stellen investieren, aber wir müssen vor allen Dingen die Auswirkungen der Klimakrise minimieren. Die Auswirkungen der Klimakrise zu minimieren, ist aktiver Katastrophenschutz.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist, glaube ich, noch nicht bei allen Fraktionen in diesem Hohen Haus angekommen, aber genauso ist es und als Bündnis 90/Die Grünen werden wir uns dafür natürlich sehr stark einsetzen. Das beinhaltet auch eine verstärkte Forschung in klimaresiliente Infrastruktur, wie Hochwasserschutzsysteme und widerstandsfähige Netzwerke für die Energieversorgung – das ist ein Teil –, und da hat Forschung aus unserer Sicht eine wichtige Schlüsselrolle. Was wir aber natürlich auch leisten müssen, ist, die Transformation von Forschungsinhalten und ‑ erkenntnissen dann auch tatsächlich zu benutzen, um sie in den Bevölkerungsschutz einbauen und so unsere Reaktionsfähigkeit auf Katastrophenfälle auch weiter verbessern zu können. Weiterhin gilt es – und das dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, auch das ist gestern Abend ein großes Thema gewesen, heute Morgen auch schon –, die ehrenamtlichen Strukturen zu reformieren und zu verbessern und für alle Bevölkerungsgruppen auch tatsächlich attraktiv und zugänglich zu machen. Wir brauchen zeitgemäße Ausbildung und ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Nutzung von Potenzial von moderner Technologie und Digitalisierung konnte man ja gestern auch noch mal draußen bewundern mit der Firma BINZ, die das auch noch mal vorgeführt hat. Abschließend möchte ich es nicht versäumen, der FDP für den Rückzug ihres Gesetzentwurfs und die konstruktiven Verhandlungen nach der Anhörung auch herzlich zu danken. Wir konnten uns gut einigen und ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
